Bleibtreu hat geschrieben:(23 Oct 2017, 01:50)
Es wurde klar festgestellt, dass keine SelbstBestimmung verletzt wird. Was dich einen feuchten Kehricht interessiert, weil du wieder auf deinem persoenlichen FeldZug gegen Minderheiten bist. Ja, auch Minderheiten haben Rechte, die bestaetigt wurden - damit wirst du leben muessen. Und was du von SelbstBestimmung wirklich haeltst, daran kann ich mich noch sehr gut erinnern, als es um die sexuelle SelbstBestimmung von Frauen ging, die nicht mit dir voegeln wollen. Also schenk dir die Nummer, dich ins Maentelchen eines Humanisten und Verteidigers von MenschenRechten zu wickeln.
Lern richtig lesen,
ArmAmputierer!
Es wurde klar festgestellt, Babys und Kinder hier in der Sache als Objekt der Projektionen von Erwachsenen zu behandeln, ihre Unmündigkeit ausnutzend, um die Rechte an der Unversehrtheit ihres Körpers zu verletzen. Im Lichte der Religionsfreiheit macht eine solche irreversible Verletzung überhaupt keinen konsistent zu erfassenden Sinn, denn der " Bund " kann durch spätere Abkehr von der Religionsgemeinschaft jederzeit aufgekündigt werden, die körperliche Kennzeichnung hingegen bleibt.
Sinn macht diese Vorgehensweise überhaupt nur, wenn die Freiheit der Wahl bei der Religion nur ein Sonntagspostulat ist, tatsächlich hingegen alles getan wird um diese freie Wahl zu behindern und das Diktat der Gruppe um - und durchzusetzen.
Du scheinst meine vorherige Einlassung nicht erfasst zu haben. Da die Möglichkeit der unfreiwillig erfolgten Beschneidung rechtlich nicht nur auf Angehörige eurer Gruppen beschränkt werden konnte, kann sie jetzt auch innerhalb der Gruppe von Nichtangehörigen dieser Religionen erfolgen.
Eurer Gruppenidentität entspricht sie durchzuführen, unserer Gruppenidentität sie abzulehnen. Da sie wegen euch jetzt auch in unserer Gruppe durchgeführt werden kann, greift dies real unsere verbindende Identität an, so wie ihr eure als angegriffen empfindet, würde dieser Ritus untersagt ohne Einverständnis des Betroffenen.
Kannst du folgen ? Was ihr nicht wollt, nämlich die Basis der verbindenden Identität zu relativieren, wird uns nun zugemutet, in dem ein Grundrecht der Verfassung für eine Gruppe Menschen (
alle minderjährigen Jungen ) keine Bestandsgarantie mehr hat.