Also lehnst du das richtige ab weil es aus falschen Motiven passiert. Ok, das kann ich verstehen, auch wenn es niemanden weiter bringt.Zunder hat geschrieben:(20 Oct 2017, 22:18)
Von welchem "Feind" laberst du denn?
Glaubst du im Ernst, daß ein Schelm sich um das Wohlergehen muslimischer Kinder sorgt?
Das wäre ja wohl hochgradig lächerlich.
Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Sie werden's auch im nächsten Jahrhundert noch nicht schaffen.Keoma hat geschrieben:(20 Oct 2017, 22:14)
Sag ich ja nicht.
Aber die betroffenen Religionsgemeinschaften sollten von sich aus einmal versuchen, im jetzigen Jahrhundert anzukommen.
Diese Tradition hat mehr als 2.000 Jahre auf dem Buckel.
Da sind ganz dicke Bretter zu bohren.
Daß eine solche Diskussion geführt wird, ist zu begrüßen. Es kommt halt darauf an, wie sie geführt wird.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Du weisst schon, daß es hier hauptsächlich über das Verbot bzw das Recht geht und ging, oder. Wenn du glaubst mit einen Befürworter dieser Tradition zu diskutieren, dann hast du entweder noch nicht viel von mir gelesen, oder inhaltlich nicht verstanden.ryu1850 hat geschrieben:(20 Oct 2017, 22:12)
Was ist denn außer "das ist Tradition" ein Argument dafür?
Ich habe nichts gegen jemanden einzuwenden der für sowas ist, aber nur wenn man dafür ist, dass Eltern generell "unnötige kleinflächige Amputationen" an ihren Kindern vornehmen sollten dürfen.
Nicht ein Befürworter sagt, dass er generell das Recht der Eltern auf sowas anerkennt.
Bei der Diskussion ums Recht und oder Verbot gab es zig Argumente. Ein Argument für die Wichtigkeit der Beschneidung wirst du von mir nicht hören, aber wie ich schon schrieb ich bin da auch nicht entscheidend.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ich lehne nicht das Richtige aus falschen Motiven ab, sondern das Falsche aus richtigen Motiven.Ein Terraner hat geschrieben:(20 Oct 2017, 22:21)
Also lehnst du das richtige ab weil es aus falschen Motiven passiert. Ok, das kann ich verstehen, auch wenn es niemanden weiter bringt.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Geduld junger Padavan. Hysterie beschleunigt diesen gewollten Fortschritt nunmal nicht.Keoma hat geschrieben:(20 Oct 2017, 22:14)
Sag ich ja nicht.
Aber die betroffenen Religionsgemeinschaften sollten von sich aus einmal versuchen, im jetzigen Jahrhundert anzukommen.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Diese Menschen hätten auch mit diesem Körperteil ohne Probleme gut leben können.relativ hat geschrieben:(20 Oct 2017, 22:16)
Die Logik sagt mir, daß Millarden menschen ohne Probleme ohne diesen hautfetzen gut leben können, warum soll denen meine Logik, daß ich diese Praxis nicht gut finde, einleuchten
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Glaubst du denn wirklich wir hätten diese Art von Diskussion wenn es sich nicht genau darum drehen würde?Ein Terraner hat geschrieben:(20 Oct 2017, 22:21)
Also lehnst du das richtige ab weil es aus falschen Motiven passiert. Ok, das kann ich verstehen, auch wenn es niemanden weiter bringt.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Also hältst du doch Kinderschutz für falsch ?Zunder hat geschrieben:(20 Oct 2017, 22:27)
Ich lehne nicht das Richtige aus falschen Motiven ab, sondern das Falsche aus richtigen Motiven.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ja sicher , ich sehe da kein grundsätzliches Problem auf welches man so eine Energie verwenden sollte, um krampfhaft wertende Unterschiede zwischen Kulturen/Religionen/Traditionen hervorzuhebenEin Terraner hat geschrieben:(20 Oct 2017, 22:31)
Diese Menschen hätten auch mit diesem Körperteil ohne Probleme gut leben können.
Zuletzt geändert von relativ am Fr 20. Okt 2017, 22:36, insgesamt 1-mal geändert.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Gehen wir jetzt zu Suggestivfragen über?
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ich kenne nur Kinder. Kein Kind ist dieses oder jenes, sondern wird in diesen Fällen dazu indoktriniert. Das sieht man übrigens an der Quote der Konversion ohne diesbezüglichen Einfluss.Zunder hat geschrieben:(20 Oct 2017, 22:18)
Von welchem "Feind" laberst du denn?
Glaubst du im Ernst, daß ein Schelm sich um das Wohlergehen muslimischer Kinder sorgt?
Das wäre ja wohl hochgradig lächerlich.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
ja, da sich das aus seiner Antwort ergibt.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Sie wirkt im Menschen nur dessen Lebensspanne. Niemand trägt 2000 Jahre in sich herum.Zunder hat geschrieben:(20 Oct 2017, 22:23)
Sie werden's auch im nächsten Jahrhundert noch nicht schaffen.
Diese Tradition hat mehr als 2.000 Jahre auf dem Buckel.
Da sind ganz dicke Bretter zu bohren.
Daß eine solche Diskussion geführt wird, ist zu begrüßen. Es kommt halt darauf an, wie sie geführt wird.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ich halte die Beschneidung für falsch und ich halte ihre Kriminalisierung für falsch.
Das mag dich überfordern, ist aber so.
Es gibt Bereiche, in denen das Strafrecht unangemessen ist.
Das gilt für die Beschneidung ebenso wie für die Abtreibung.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Kriminalisierung von Körperverletzung, schwierige Frage. Wenn ich mir da so unsere Drogenpolitik ansehe, aber mit der Verhältnismäßigkeit haben wir in Deutschland ja eh ein größeres Problem.relativ hat geschrieben:(20 Oct 2017, 22:31)
Glaubst du denn wirklich wir hätten diese Art von Diskussion wenn es sich nicht genau darum drehen würde?
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Indoktrination hat nichts mit Beschneidung zu tun. Das hatten wir schon.schelm hat geschrieben:(20 Oct 2017, 22:37)
Ich kenne nur Kinder. Kein Kind ist dieses oder jenes, sondern wird in diesen Fällen dazu indoktriniert. Das sieht man übrigens an der Quote der Konversion ohne diesbezüglichen Einfluss.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Nein, aber dann schreib doch auch das du Beschneidung für nicht richtig hältst und setzt dich nicht dafür ein.Zunder hat geschrieben:(20 Oct 2017, 22:40)
Ich halte die Beschneidung für falsch und ich halte ihre Kriminalisierung für falsch.
Das mag dich überfordern, ist aber so.
Ja durchaus.Es gibt Bereiche, in denen das Strafrecht unangemessen ist.
Das gilt für die Beschneidung ebenso wie für die Abtreibung.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Dann stellt sich aber direkt die Frage warum sie die Kriminalisierung für falsch halten.Zunder hat geschrieben:(20 Oct 2017, 22:40)
Ich halte die Beschneidung für falsch und ich halte ihre Kriminalisierung für falsch.
Sie stimmen doch sicher zu, dass eine Beschneidung eine Körperverletzung ist.
Wenn diese KV legal sein sollte, warum dann nicht auch andere?
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Eine Tradition ist nur dann eine Tradition, wenn sie über die Lebensspanne eines Individuums hinausreicht.schelm hat geschrieben:(20 Oct 2017, 22:39)
Sie wirkt im Menschen nur dessen Lebensspanne. Niemand trägt 2000 Jahre in sich herum.
Daß auch das Christentum z.B. in der Ostermesse auf eine rund 2.000jährige Tradition zurückgreift, dürfte dir aus deiner religiösen Phase wohl noch in Erinnerung sein.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Der Eindruck, daß ich mich FÜR die Beschneidung einsetzen würde, ist nicht richtig.Ein Terraner hat geschrieben:(20 Oct 2017, 22:48)
Nein, aber dann schreib doch auch das du Beschneidung für nicht richtig hältst und setzt dich nicht dafür ein.
Zunder hat geschrieben:(26 Feb 2017, 14:06)
Natürlich muß ein Anfang gemacht werden, um diesen blutigen Unfug irgendwann zu beenden.
Dieser Anfang liegt aber im Kopf und nicht im Strafrecht. Kriminalisiert werden könnte die Beschneidung vernünftigerweise erst dann, wenn sie mehrheitlich als menschenfeindlich anerkannt wäre. Eine jahrhundertelang nicht beanstandete Praxis über Nacht zur Straftat zu erklären, dient nicht dem Kindeswohl, sondern eher dem moralischen Wohlbefinden der Empörer.
Eine Diskussion über Sinn und Unsinn der Beschneidung ist vernünftig.
Die Forderung nach umgehender Kriminalisierung ist hetzerisch.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Der Eindruck ist entstanden, aber jetzt aufgeklärt. Nur was soll man machen, den Leuten gut zureden? Schockbilder? Satire? Der Konflikt zwischen Religion und Sexualität wird sich nicht lösen wenn man einfach nur zusieht.Zunder hat geschrieben:(20 Oct 2017, 22:53)
Der Eindruck, daß ich mich FÜR die Beschneidung einsetzen würde, ist nicht richtig.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Die mache ich mir schon über vierzig Jahre und ich habe festgestellt, dass ich sie für mein Leben nicht benötige. Meine Göttin ist die Naturwissenschaft und mein Heiligenschein die Edelgaskonfiguration. Aber das ist meine ganz persönliche Entscheidung, die ich nie missionierend durch die Welt tragen würde und die ich nicht als Ge- oder Verbot in ein Gesetz gegossen sehen möchte.Billie Holiday hat geschrieben:(20 Oct 2017, 20:59)
Darüber diskutieren wir gerade.
Ich bin nicht allwissend, finde körperliche Selbstbestimmung und Unversehrtheit schon ganz gut. Lese die unterschiedlichen Meinungen dazu mit Interesse, ohne mir einen Strafkatalog ausdenken zu wollen.
Ich kann die kleinen Pimmelchen nicht retten, mache mir nur so meine Gedanken über Religionen.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Die geltende Gesetzgebung findet sich im BGB §1632.ryu1850 hat geschrieben:(20 Oct 2017, 21:03)
Das ist nicht richtig, das entspricht einem Muslime und Juden sind in Deutschland herzlich willkommen, solange sie ihre Traditionen an die überreligiöse Gesetzgebung anpassen.
Wenn eine Tradition nicht mit dem Grundgesetz kompatibel ist, diese aber als so wichtig erachtet wird, dass sie über dem Grundgesetz stehen sollte, dann stellt jemand die Religion über den Rechtsstaat.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Eben. Im GG ist klar definiert, unter welchen Umständen ein Grundrecht relativiert werden darf. Keinesfalls darf sein Wesensgehalt angetastet werden. Was bedeutet " Wesensgehalt " ?Zunder hat geschrieben:(20 Oct 2017, 21:57)
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt auch nicht absolut. Das hatten wir schon.
" Wesensgehaltsgarantie
die Garantie des Grundgesetzes, daß kein Grundrecht in seinem Wesen angetastet werden darf. Bedeutet, daß es eine absolute Grenze für Eingriffe in ein Grundrecht gibt, wobei es auf die Schwere des Eingriffs für den einzelnen ankommt (so daß diese Grenze überschritten ist, wenn ein Grundrecht zwar noch für die Mehrheit der Bevölkerung bestehen bleibt, einzelnen aber ganz entzogen wird). Der Wesensgehalt ist dann angetastet, wenn der einzelne zum Objekt des staatlichen Handelns gemacht wird, insbes., wenn ihm der Gebrauch eines Grundrechts durch Voraussetzungen erschwert wird, auf deren Erfüllung er keinerlei Einfluß hat. "
http://www.rechtslexikon.net/d/wesensge ... rantie.htm
Hat ein Baby oder Kleinkind die Möglichkeit die Voraussetzungen zu erfüllen, um sein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit in Anspruch zu nehmen ? Nein. Das Beschneidungsgesetz tastet die Wesensgehaltsgarantie an, es macht das Kind zum Objekt elterlicher Willkür, legalisiert durch den Gesetzgeber, somit letztlich auch zum Objekt staatlicher Willkür.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Natürlich ist die Beschneidung eine Form von Körperverletzung. Allerdings hat diese Art der Körperverletzung auch hierzulande eine tausendjährige Tradition der LEGALITÄT. So zu tun, als wäre die deutsche Kinderrechtsseele plötzlich mit etwas nie Dagewesenem konfrontiert worden, ist pure Heuchelei.ryu1850 hat geschrieben:(20 Oct 2017, 22:49)
Dann stellt sich aber direkt die Frage warum sie die Kriminalisierung für falsch halten.
Sie stimmen doch sicher zu, dass eine Beschneidung eine Körperverletzung ist.
Wenn diese KV legal sein sollte, warum dann nicht auch andere?
Es ist auch pure Heuchelei, so zu tun, als sei die Körperverletzung in Form von Ohrlochstechen, Impfung oder Knochenmarkspende gesetzeswidrig und nur die Beschneidung wäre als Körperverletzung ganz exklusiv straffrei gestellt. Diese ganze Verlogenheit ist eine Spur zu offensichtlich.
Zuletzt geändert von Zunder am Fr 20. Okt 2017, 23:30, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
@schelm
Bei der Beschneidung wird niemand zum "Objekt des staatlichen Handelns" gemacht. Wie oft denn noch?
Du laberst immer den gleichen Müll. Es langweilt.
Bei der Beschneidung wird niemand zum "Objekt des staatlichen Handelns" gemacht. Wie oft denn noch?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Letztlich geht es um Prägung. Das Postulat, der erwachsene Jude oder Muslim könne ja die Religion ablegen oder wechseln, ist scheinheilig und konterkariert die Logik der Verbissenheit, mit der man auf das irreversible Ritual besteht zum Zeitpunkt seiner Unmündigkeit.Zunder hat geschrieben:(20 Oct 2017, 22:44)
Indoktrination hat nichts mit Beschneidung zu tun. Das hatten wir schon.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Wesensgehaltsgarantie. Das Beschneidungsgesetz greift sie an. Es sagt : Du hast ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Um es in Anspruch zu nehmen, musst du Religionsmündig sein.Zunder hat geschrieben:(20 Oct 2017, 23:22)
@schelm
Bei der Beschneidung wird niemand zum "Objekt des staatlichen Handelns" gemacht. Wie oft denn noch?
Du laberst immer den gleichen Müll. Es langweilt.
Kein Kind kann diese Voraussetzung erfüllen.
Remember : " Der Wesensgehalt ist dann angetastet, wenn der einzelne zum Objekt des staatlichen Handelns gemacht wird, insbes., wenn ihm der Gebrauch eines Grundrechts durch Voraussetzungen erschwert wird, auf deren Erfüllung er keinerlei Einfluß hat. "
Zuletzt geändert von schelm am Fr 20. Okt 2017, 23:29, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ob ein Jude oder Muslim seine Religion wechselt oder ablegt, hängt nicht von der Vorhaut ab.schelm hat geschrieben:(20 Oct 2017, 23:23)
Letztlich geht es um Prägung. Das Postulat, der erwachsene Jude oder Muslim könne ja die Religion ablegen oder wechseln, ist scheinheilig und konterkariert die Logik der Verbissenheit, mit der man auf das irreversible Ritual besteht zum Zeitpunkt seiner Unmündigkeit.
Solche Prozesse finden im Kopf statt. Ist genauso wie bei Christen.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ja.
Der Wesensgehalt eines Gesetzes wird dann berührt, "wenn der einzelne zum Objekt des staatlichen Handelns gemacht wird", was bei der Beschneidung definitiv nicht der Fall ist.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Du hast die Aussage kapiert, also wirf bitte keine Nebelkerze.Zunder hat geschrieben:(20 Oct 2017, 23:27)
Ob ein Jude oder Muslim seine Religion wechselt oder ablegt, hängt nicht von der Vorhaut ab.
Solche Prozesse finden im Kopf statt. Ist genauso wie bei Christen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Der Wesensgehalt wird angetastet, wenn die Inanspruchnahme eines Grundrechtes durch Voraussetzungen erschwert wird, auf die der einzelne keinerlei Einfluss hat.Zunder hat geschrieben:(20 Oct 2017, 23:30)
Ja.
Der Wesensgehalt eines Gesetzes wird dann berührt, "wenn der einzelne zum Objekt des staatlichen Handelns gemacht wird", was bei der Beschneidung definitiv nicht der Fall ist.
Auch für Kinder gelten die Grundrechte. Wenn der Gesetzgeber sie einschränkt, dann muss der der Einschränkung unterworfene die Möglichkeit haben Voraussetzungen zu erfüllen, die die Einschränkung aufheben / unwirksam machen. Beispiel : Einem Soldat kann das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nicht absolut gewährt werden - Berufsrisiko. Er kann aber die Einschränkung umgehen / aufheben, in dem er den Dienst quittiert.
Ein Baby oder Knabe müsste, um die staatlich legalisierte Einschränkung zu umgehen / aufzuheben, vor der Beschneidung seine Mündigkeit herstellen. Eine Voraussetzung, die kein Kind erfüllen kann.
Remember : Der Wesensgehalt ist dann angetastet, wenn der einzelne zum Objekt des staatlichen Handelns gemacht wird, insbes., wenn ihm der Gebrauch eines Grundrechts durch Voraussetzungen erschwert wird, auf deren Erfüllung er keinerlei Einfluß hat. "
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Natürlich kann das kein Kind erfüllen. Deswegen gibt es das Elternrecht. Die Eltern handeln stellvertretend für das Kind. Sie werden aber nicht zum "Objekt des staatlichen Handelns" gemacht. Das ist der entscheidende Punkt. Ob du noch dreizigtrilliardentausendmal das Gleiche erzählst, ist völlig wurscht.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Wenn die Eltern autorisiert werden ein Grundrecht ihres Kindes zu relativieren, dann werden die Kinder zum Objekt staatlichen Handelns, denn nur das Handeln des Staates ermöglicht die Einschränkung des Grundrechtes, welche das Kind nicht umgehen kann, da der Staat es als unmündig definiert und das Kind keinerlei Möglichkeit hat das zu ändern.Zunder hat geschrieben:(20 Oct 2017, 23:51)
Natürlich kann das kein Kind erfüllen. Deswegen gibt es das Elternrecht. Die Eltern handeln stellvertretend für das Kind. Sie werden aber nicht zum "Objekt des staatlichen Handelns" gemacht. Das ist der entscheidende Punkt. Ob du noch dreizigtrilliardentausendmal das Gleiche erzählst, ist völlig wurscht.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Eltern haben eben kein Recht,Zunder hat geschrieben:(20 Oct 2017, 23:51)
Natürlich kann das kein Kind erfüllen. Deswegen gibt es das Elternrecht. Die Eltern handeln stellvertretend für das Kind. Sie werden aber nicht zum "Objekt des staatlichen Handelns" gemacht. Das ist der entscheidende Punkt. Ob du noch dreizigtrilliardentausendmal das Gleiche erzählst, ist völlig wurscht.
auf die körperliche Unversehrtheit eines Kindes einzuwirken.
Es gibt an dieser Stelle kein Elternrecht.
Das ist geklärt!
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Das ist Käse.schelm hat geschrieben:(20 Oct 2017, 23:59)
Wenn die Eltern autorisiert werden ein Grundrecht ihres Kindes zu relativieren, dann werden die Kinder zum Objekt staatlichen Handelns, denn nur das Handeln des Staates ermöglicht die Einschränkung des Grundrechtes, welche das Kind nicht umgehen kann, da der Staat es als unmündig definiert und das Kind keinerlei Möglichkeit hat das zu ändern.
Der Staat handelt überhaupt nicht. Demzufolge wird auch niemand zum Objekt staatlichen Handelns gemacht.
Der Staat würde dann handeln, wenn die Beschneidung verpflichtend wäre und mit polizeilichen und juristischen Mitteln durchgesetzt werden würde. Davon kann überhaupt keine Rede sein.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Aha.Bielefeld09 hat geschrieben:(21 Oct 2017, 00:01)
Eltern haben eben kein Recht,
auf die körperliche Unversehrtheit eines Kindes einzuwirken.
Es gibt an dieser Stelle kein Elternrecht.
Das ist geklärt!
Die Eltern entscheiden also nicht darüber, ob ein Kind geimpft wird?
Weiß das außer dir noch jemand?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Der Staat, der über Beschneidungen und Genitalverstümmelungen hinwegsieht,Zunder hat geschrieben:(21 Oct 2017, 00:06)
Das ist Käse.
Der Staat handelt überhaupt nicht. Demzufolge wird auch niemand zum Objekt staatlichen Handelns gemacht.
Der Staat würde dann handeln, wenn die Beschneidung verpflichtend wäre und mit polizeilichen und juristischen Mitteln durchgesetzt werden würde. Davon kann überhaupt keine Rede sein.
braucht nicht zu handeln.
Ein Beamter, der Zeuge wird solcher Aktionen,
hat allerdings einen Strafantrag gegen die Eltern zu stellen.
Alles andere wäre Strafvereitelung im Amt.
Klar wo das Problem da liegt?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Der Staat sieht nicht darüber hinweg. Der Staat hat die Beschneidung gesetzlich geregelt.Bielefeld09 hat geschrieben:(21 Oct 2017, 00:17)
Der Staat, der über Beschneidungen und Genitalverstümmelungen hinwegsieht,
braucht nicht zu handeln.
Ein Beamter, der Zeuge wird solcher Aktionen,
hat allerdings einen Strafantrag gegen die Eltern zu stellen.
Alles andere wäre Strafvereitelung im Amt.
Klar wo das Problem da liegt?
Gibt es eigentlich ein Thema, zu dem du etwas anderes beitragen kannst als nur haarsträubenden Blödsinn?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Du vergleichst also WHO Impfen mit einer Spritze mit der religiösen Entfernung von Hautpartien im Schambereich.Zunder hat geschrieben:(21 Oct 2017, 00:08)
Aha.
Die Eltern entscheiden also nicht darüber, ob ein Kind geimpft wird?
Weiß das außer dir noch jemand?
Das erklärst du mir doch sicherlich?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Aha, du machst also Unterschiede bei objektiv gesehen gleichen Eingriffen in die sogenannte Selbstbestimmung von Kindern? Du wägst also ab.Bielefeld09 hat geschrieben:(21 Oct 2017, 00:29)
Du vergleichst also WHO Impfen mit einer Spritze mit der religiösen Entfernung von Hautpartien im Schambereich.
Das erklärst du mir doch sicherlich?
Das ist gut, denn genau dies tat der Gesetzgeber beim Beschneidungsgesetz.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Da gibt es nichts zu erklären.Bielefeld09 hat geschrieben:(21 Oct 2017, 00:29)
Du vergleichst also WHO Impfen mit einer Spritze mit der religiösen Entfernung von Hautpartien im Schambereich.
Das erklärst du mir doch sicherlich?
Deine Behauptung:
"Eltern haben eben kein Recht,
auf die körperliche Unversehrtheit eines Kindes einzuwirken.
Es gibt an dieser Stelle kein Elternrecht."
ist Blödsinn. Impfen ist eine Form von Körperverletzung. Was denn sonst!
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Aha, unser Staat hat also eine religiös bestimmte Körperverletzung über das GrundrechtZunder hat geschrieben:(21 Oct 2017, 00:21)
Der Staat sieht nicht darüber hinweg. Der Staat hat die Beschneidung gesetzlich geregelt.
Gibt es eigentlich ein Thema, zu dem du etwas anderes beitragen kannst als nur haarsträubenden Blödsinn?
auf körperliche Unversehrtheit gestellt?
Das erklärst du doch gerne bitte auch anderen Usern.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Schon mal was vom § 1631d BGB gehört?Bielefeld09 hat geschrieben:(21 Oct 2017, 00:42)
Aha, unser Staat hat also eine religiös bestimmte Körperverletzung über das Grundrecht
auf körperliche Unversehrtheit gestellt?
Das erklärst du doch gerne bitte auch anderen Usern.
Weißt du eigentlich, worüber hier diskutiert wird?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Was sollen der gezielten Stärkung des Immunsystems eine Verletzung darstellen? Der Nadelstich der nach 30min verheilt ist?Zunder hat geschrieben:(21 Oct 2017, 00:38)
Da gibt es nichts zu erklären.
Deine Behauptung:
"Eltern haben eben kein Recht,
auf die körperliche Unversehrtheit eines Kindes einzuwirken.
Es gibt an dieser Stelle kein Elternrecht."
ist Blödsinn. Impfen ist eine Form von Körperverletzung. Was denn sonst!
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Sorry, aber ich wäge nicht ab.relativ hat geschrieben:(21 Oct 2017, 00:38)
Aha, du machst also Unterschiede bei objektiv gesehen gleichen Eingriffen in die sogenannte Selbstbestimmung von Kindern? Du wägst also ab.
Das ist gut, denn genau dies tat der Gesetzgeber beim Beschneidungsgesetz.
Es gibt chirugische Gründe um Eingriffe vorzunehmen,
es darf aber keine staatlich legitimierten religiösen Gründe geben,
eine solche Körperverletzung am ungeschütztem Kind vorzunehmen.
Da hat ein Beschneidungsgesetz vor dem BfG eben eher keinen Bestand.
Meiner Meinung nach, den Opfern zu Recht!
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Es war auch tausend Jahre legal seine Kinder zu Erziehungszwecken zu schlagen, das hat sich auch geändert. Tradition begründet keine Legalität. Die ethischen mindest! Standards entwickeln sich halt immer weiter.Zunder hat geschrieben:(20 Oct 2017, 23:16)
Natürlich ist die Beschneidung eine Form von Körperverletzung. Allerdings hat diese Art der Körperverletzung auch hierzulande eine tausendjährige Tradition der LEGALITÄT. So zu tun, als wäre die deutsche Kinderrechtsseele plötzlich mit etwas nie Dagewesenem konfrontiert worden, ist pure Heuchelei.
Ohrlochstechen ist ein minialinvasiver Eingriff, wenn jemand ein kleines Loch in die Vorhaut stechen würde wäre das auch kein Problem. Aber wenn jemand die Ohrläppchen komplett abnehmen will schon.Es ist auch pure Heuchelei, so zu tun, als sei die Körperverletzung in Form von Ohrlochstechen, Impfung oder Knochenmarkspende gesetzeswidrig und nur die Beschneidung wäre als Körperverletzung ganz exklusiv straffrei gestellt. Diese ganze Verlogenheit ist eine Spur zu offensichtlich.
Eine Impfung hat wenn sie komplikationslos durchgeführt wird keine negativen Auswirkungen auf den Körper.
Knochenmark kann man erst ab 18 spenden, interfamiliär wird das Alter etwas geändert aber da geht es darum leben zu retten und nicht "aus Spaß" die Knochen anzubohren.
Welche anderen Amputationen von "kleinen Hautfetzen" finden sie denn noch in Ordnung? Bzw. wenn jemand seinem Kind etwas vergleichbar kleines entfernen wollen würde, würden sie da zustimmen in jedem Fall?
Was unterscheidet die Entfernung der Vorhaut, von den Ohrläppchen oder den Brustwarzen? Warum sollte man das eine dürfen und das andere nicht (außer weil man "Rücksicht" auf die Religionen nimmt)?
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ein Nadelstich ist auch dann eine Körperverletzung, wenn er nach 5 Sekunden verheilt.Ein Terraner hat geschrieben:(21 Oct 2017, 00:52)
Was sollen der gezielten Stärkung des Immunsystems eine Verletzung darstellen? Der Nadelstich der nach 30min verheilt ist?
Außerdem werden zum Zweck der Stärkung des Immunsystems die unmündigen Kinder gelegentlich auch mit Krankheitserregern infiziert. Was soll das denn anderes sein als Körperverletzung?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Habe gerade nachgeschlagen im Buch,Zunder hat geschrieben:(21 Oct 2017, 00:51)
Schon mal was vom § 1631d BGB gehört?
Weißt du eigentlich, worüber hier diskutiert wird?
die Fassung ist von 1993.
Könntest du diesen § 1631 d BGB hier einmal einstellen?
Dann lesen auch andere mit.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Du interpretierst die Definition falsch. Der Staat muesste eine Voraussetzung schaffen. D.h., er müsste z.B. sagen: Du hast ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit , aber nur, wenn du blonde Haare hast. DAS waere staatliche Willkür.schelm hat geschrieben:(20 Oct 2017, 23:26)
Remember : " Der Wesensgehalt ist dann angetastet, wenn der einzelne zum Objekt des staatlichen Handelns gemacht wird, insbes., wenn ihm der Gebrauch eines Grundrechts durch Voraussetzungen erschwert wird, auf deren Erfüllung er keinerlei Einfluß hat. "
Außerdem dient die Verfassung nicht dazu, Einzelfälle zu regeln (Artikel 19). Das Bundesverfassungsgericht versteht auch eine Summe konkreter Fälle ( wie hier die religioes motivierte Beschneidung) als Einzelfälle.
Der Artikel mit dem Recht auf koerperliche Unversehrtheit greift beim Beschneidungsthema garnicht. Es wird sich auf das Personensorgerecht berufen, welches in Artikel 6, Absatz 2, Satz 1 GG verankert ist (Recht und Pflicht der Eltern, Pflege und Erziehung des Kindes zu gewaehrleisten)
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
(Mahatma Gandhi)
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