JJazzGold hat geschrieben:(21 Oct 2017, 12:35)
Klar, kein Problem.
1. Wie lässt sich das mit der Gleichbehandlung vereinbaren?
Müssten dann nicht auch Eltern, deren Kinder Schnitte und blaue Flecke, ggfls. auch einen Verband oder Gips, oder fehlende Zähne aufweisen beglaubigt nachweisen, unter welchen Umständen ihr Kind zu diesen Verletzungen gekommen ist?
2. Dann müsste auch für obige Fälle die ärztliche Schweigepflicht aufgehoben werden. Was ist die dann überhaupt noch wert?
Ich bin auch keine Juristin, allenfalls juristisch eingebundener Fachidiot auf einem völlig anders gelagerten Gebiet.
3. Ist es nicht ein Akt staatlicher, paternalistisch ausufernder Willkür zu entscheiden, dass eine Person sich geschädigt zu fühlen hat, ohne jeglichen Beleg, dass sich die betroffene Personengruppe jemals geschädigt fühlte? Sondern sich, im Gegenteil, in einer Gemeinschaft, einem Volk, mit allen dazu notwendigen Konsequenzen zugehörig und dadurch geschützt fühlt? Dass sich damit eine Identität ergibt, auf die der Betroffene Wert legt, die er sich von anderen, die dieser Gemeinschaft nicht angehören, nicht absprechen lassen möchte.
Ich möchte an dieser Stelle auch darauf verweisen, dass der Schutz unseres Staates beruhend auf dem GG auch dem Schutz der individuellen Freiheit, einschließlich Partikularinteressen, verpflichtet ist. Falls es dich interessiert, lies bei Habermas nach.
4. Es ging mir bei dieser Frage darum, wie einem von vier Kindern erklärt werden soll, dass seine drei Geschwister durch eine ersichtliche Verbindung einem Volk angehören, es selbst dank einer staatlichen Gesetzgebung aber davon ausgeschlossen ist. Hier hat meines Erachtens der Gesetzgeber ebenfalls das Wohl des Kindes zu berücksichtigen. Weshalb sich die Gesetzgebung zur Beschneidung auf die elterliche Verantwortung beruft und gleichzeitig den Mindestanforderungen des Schutzes gerecht wird.
5. Ich setzte voraus, dass eine umfängliche und intensive Beschäftigung mit dem Thema kulturelle Beschneidung erfolgte, bevor der Gesetzentwurf erfolgte. Dass das Thema damit keinen Abschluss erfuhr, ist aus der nach wie vor hier tobenden Diskussion ersichtlich.
Aber extrahieren wir alle unemotionalen Argumente, dann läuft es auf die Abwägung zweier Rechte hinaus, die nicht zwangsläufig kollidieren müssen, sondern in der vorgeschriebenen Einhaltung von Standards bei der Durchführung gleichzeitig den Schutz der individuellen Entscheidungsfreiheit gewährleisten.
Ich persönlich kann mit dieser Entscheidung ausgezeichnet leben. Ob sich sukzessive Juden entscheiden von der Beschneidung Abstand zu nehmen, dass muss meiner Einstellung nach ihnen persönlich überlassen werden.
Done
Da es Dir nichts ausmacht, bleibe ich mal beim Nummerieren.
1. Dass sich Kinder beim Spielen und Toben Verletzungen wie von Dir beschrieben zufügen, ist eine ständig und von jedem gemachte allgemeine Lebenserfahrung. Meines Wissens gibt es aber keinen glaubhaft dokumentierten Fall, in dem durch den Sturz in Glasscherben oder durch eigene Hand des Kindes dessen Vorhaut abhanden kam.
Daher ein glasklares NEIN zu einer möglichen Unvereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz.
2. Siehe 1.
3. Aus genau dem von Dir genannten Grund liesse meine angedachte Lösung mit der Einzahlung auf ein Sperrkonto die Frage der individuellen Beurteilung durch den Beschnittenen selbst zu. Mit der Möglichkeit der Rückgabe des Geldes an die verantwortlichen Erziehungsberechtigten würde am Ende niemandem ein Schaden entstehen, wenn der volljährige Mann den Eingriff in sein Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung rückwirkend genehmigt.
Wer einen besseren Vorschlag zur Berücksichtigung der Interessen beider Seiten machen kann, trete vor und benenne ihn!
4. Den Einwand betrachte ich als Rückschritt in der Diskussion, da wir bereits früher erkannt hatten, dass das Fehlen der Vorhaut aufgrund mehrerer möglicher Ursachen KEIN Merkmal einer bestimmten Gruppenzugehörigkeit darstellt. Ich selbst beispielsweise bin weder Jude noch Moslem.
5. Siehe 3.
Richtig, die betroffenen Grundrechte MÜSSEN NICHT ZWANGSLÄUFIG kollidieren. Das ist allerdings nur dann nicht der Fall, wenn der Betroffene im Nachhinein sein Einverständnis mit der an ihm vorgenommenen Maßnahme erklärt.
Und dass es nach Vorstellung der Beschneidungsbefürworter eben gerade NICHT dem einzelnen betroffenen Juden überlassen ist, sich zu entscheiden, steht doch wohl außer Frage.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)