Richtig. Mein Post war nur eine Ergänzung zu Deiner Erwähnung der Verfassungsbeschwerde (die sich in diesem Fall aber schwierig gestalten könnte).Firlefanzdetektor hat geschrieben:(01 Mar 2017, 15:16)
Die Normenkontrolle ist doch nicht die einzige Möglichkeit, Grundgesetzkonformität prüfen zu lassen:
@Schelm behauptete:
Das ist natürlich Unsinn. Es bedarf des erwähnten Konsenses nicht. Ein Viertel der Mitglieder des Bundestages reicht aus.schelm hat geschrieben:(01 Mar 2017, 14:15)
... aber für eine solche Überprüfung muss der Gesetzgeber eine Normenkontrolle veranlassen. Und genau das hätte er nur, wenn die Befürworter und die Gegner zumindest in einem Punkt einen Konsens erzielt hätten : Zweifel an der Verfassungskonformität des Gesetzes.