Na ja, du hast versucht, den Vergleich etwas zu verändern. Damit allerdings würde er nicht mehr das sagen, was ich meine.keinproblem hat geschrieben:(23 Mar 2018, 18:55)
Sehr schöner Vergleich :-D
Nun, ich würde aber sagen, dass das in die Thematik nicht ganz reinpasst.
Wenn wir sagen, dass nur Besitzer eines Führerscheins berechtigt sind den Daimler zu fahren und wir hinnehmen, dass auch nur solche das machen, dann verfügt er über die nötigen Grundkenntnisse vielleicht nicht elegant zu fahren, aber immerhin effektiv ohne einen Unfall zu verursachen von A nach B zu gelangen.
Ein Sebastian Vettel meinetwegen, der wohl in der Profi Liga des Autofahrens einzuordnen ist, kann mit Sicherheit viel besser fahren als jeder einzelne von uns. Wenn er aber noch mehr Praxiserfahrung und Kenntnisse hat, sich aber trotzdem entscheidet vor der Fahrt zu trinken oder vorsätzlich irgendwo gegen zu fahren, ist er wenn nicht gesetzlich aber zumindest moralisch mehr zu verurteilen als jemand, der noch nicht so sicher auf allen 4 Rädern ist.
Glaube ich hab das Auto Beispiel grade etwas unnötig verwirrend gemacht, aber wenn ein Gläubiger (egal welche Religion), das Wissen eines Rabbi/Priester/Imam/Yogi/sehr sehr theologisch gebildeten hat, ist er doch noch mehr zur Verantwortung zu ziehen als der "Laie" der sich der Konsequenzen nur schwammig bewusst ist, wenn das Sinn ergibt.
Grüße
Es geht darum, dass ein Sonntagsfahrer wie ich der sieht, wie ständig absolute Profis und Experten mit ihren Daimler irgendwo gegencrachen völlig zu Recht zu dem Schluss kommen, dass da was mit dieser Marke nicht stimmt.
Mit dem betrunkenen Vettel oder damit, schnon den Besitz des Führerscheins als Nachweis für Expertentum zu nehmen, wird meine Aussage vollkommen verändert. Geht also nicht.
Aber ich übertrage das jetzt auf die Realität. Wenn ein normalinformierter Mitbürger dazu kommt den Islam auf Grund des dort integrierten Strafrechts nicht allzu toll zu finden, dann muss er dazu kein studierter Gelehrter (im Sinne islamischen Verständnisses, was ein Gelehrter ist) sein. Denn es ist für ihn ohne große Bemühungen sichtbar, dass die Mehrheit der islamischen Gelehrten wie auch die ihnen folgenden Gläubigen keine sichtbare Distanz zu dieser Art von Strafen haben. Mit diesen meine ich eben das Mißhandeln, Verstümmeln, zu Tode Quälen.
Das witzige dabei ist nun auch noch, dass du in deinem langen Text versucht hast, Verständnis für diese Praxis zu erreichen. Beispiele wären da dein Hinweis auf die abschreckende Wirkung der drohenden Verstümmelung bei Diebstahl, wobei du noch den Gegensatz zur westlichen Kuscheljustiz dargestellt hast. Beim zu Tode Quählen durch Steinigung führtest du sogar das Kindeswohl an.
Und da wir gerade dabei sind. Typisch ist auch der Verweis auf die 4 Zeugen, die es doch fast unmöglich machten, dass es zu einer Verurteilung kommen könne. Auch dieses Pseudo-Argument wird immer gern zur Verteidigung dieser Strafe gebracht.