§ 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Moderator: Moderatoren Forum 8
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Die wunderbare verfassungsmäßig aufgegebene Religionsneutralität des Staates. Ein ganz tolles Instrument des inneren Friedens in einer gut aufgestellten Gesellschaft...viel besser als das antiquierte Laizistische.......
- Provokateur
- Beiträge: 12535
- Registriert: Sa 3. Jan 2015, 16:44
- user title: Alpha by choice&Liberalpatriot
- Wohnort: जर्मनी
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Das steht da aber nicht. Und laizistische Gesellschaften sind friedlicher als religiöse, wenn ich mal im Weltdurchschnitt so schaue...
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
twitter.com/Provokateur_Tom
twitter.com/Provokateur_Tom
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Das mag da nicht stehen ist aber inhärent der Fall, denn der Staat hat über den 166 die Möglichkeit und die Pflicht regelnd ausgleichen zu können.Provokateur hat geschrieben:(28 Jan 2016, 07:52)
Das steht da aber nicht. Und laizistische Gesellschaften sind friedlicher als religiöse, wenn ich mal im Weltdurchschnitt so schaue...
Laizismus verpflichtet den Staat stets "draufzuhauen". Den Unterschied haben die Staatsrechtler beim GG schon erkannt. Wir fahren viel besser damit im dem Zusammenhalt eines Gemeinwesens. damit.
Dein Vergleich der Friedfertigkeit ist indem Fall bez. auf 166 fehl am Platz. Weil annere Baustelle. 166 macht keine religiöse Gesellschaft aus..eher befeuert er das Gegenteil.....
- Provokateur
- Beiträge: 12535
- Registriert: Sa 3. Jan 2015, 16:44
- user title: Alpha by choice&Liberalpatriot
- Wohnort: जर्मनी
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Der Paragraph ist dennoch Blödsinn. Hier werden imaginäre Personen vor Beleidigung geschützt, weil andere sich darüber aufregen könnten. Wir sollten Blasphemie vielmehr zum Staatsziel machen, damit sich alle daran gewöhnen. So schaffen wir nämlich eine Gesellschaft von Sensibelchen, die sich immer aufregen, wenn ihr unsichtbarer Freund beleidigt wird.
"Bringt ihn zum Schweigen, bevor ich den öffentlichen Frieden gefährde!" Ja, gewiss, Jehowa, Jehowa.
"Bringt ihn zum Schweigen, bevor ich den öffentlichen Frieden gefährde!" Ja, gewiss, Jehowa, Jehowa.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
twitter.com/Provokateur_Tom
twitter.com/Provokateur_Tom
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Moin,
da Religionsgemeinschaften eben auch ein Zusammenschluss von Menschen sind, finde ich schon, dass diese eine Berechtigung auf einen gewissen Schutz haben. Aber das kann eben auch jeder Taubenzüchterverein für sich zu recht reklamieren. ich denke, hier sollte man eine Regelung finden, die alle Gemeinschaften gleich behandelt und die Meinungsfreiheit nicht über Gebühr einschränkt.
Verhängnisvoll finde ich aber folgende Formulierung in dem Gesetz:
Dieser stellt nämlich auf die Reaktion der Gläubigen ab. Kurz: Je gewalttätiger und empfindlicher eine Glaubensgemeinschaft, desto mehr wird sie dadurch geschützt.
Habe so etwas mal erlebt: Ein junger Mann hat eine beleidigende recht kindische Zeichnung über Mohammed einem muslimischen Schüler zugesteckt. So in der Art 'Mohammed ist ein Esel'. Also nicht nett, muss man nicht tun, aber auch für unsere Verhältnisse nicht besonders aufregend. Hätte er das mit Jesus bei einem Christen gemacht, wäre das mal kurz thematisiert worden und gut wär es gewesen.
Dieser muslimische Junge war aber bekanntermaßen ein Mitglied einer sehr extremen und teilweise auch gewaltbereiten islamischen Glaubensgemeinschaft. Anstatt nun aber diese Gewaltbereitschaft dieser Gruppierung zu thematisieren, wurde - am Ende sogar von der Kripo- gegen diesen jungen Mann rechtlich vorgegangen.
Das geht meines Erachtens gar nicht. Ist aber leider in Deutschland Realität.
da Religionsgemeinschaften eben auch ein Zusammenschluss von Menschen sind, finde ich schon, dass diese eine Berechtigung auf einen gewissen Schutz haben. Aber das kann eben auch jeder Taubenzüchterverein für sich zu recht reklamieren. ich denke, hier sollte man eine Regelung finden, die alle Gemeinschaften gleich behandelt und die Meinungsfreiheit nicht über Gebühr einschränkt.
Verhängnisvoll finde ich aber folgende Formulierung in dem Gesetz:
religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören
Dieser stellt nämlich auf die Reaktion der Gläubigen ab. Kurz: Je gewalttätiger und empfindlicher eine Glaubensgemeinschaft, desto mehr wird sie dadurch geschützt.
Habe so etwas mal erlebt: Ein junger Mann hat eine beleidigende recht kindische Zeichnung über Mohammed einem muslimischen Schüler zugesteckt. So in der Art 'Mohammed ist ein Esel'. Also nicht nett, muss man nicht tun, aber auch für unsere Verhältnisse nicht besonders aufregend. Hätte er das mit Jesus bei einem Christen gemacht, wäre das mal kurz thematisiert worden und gut wär es gewesen.
Dieser muslimische Junge war aber bekanntermaßen ein Mitglied einer sehr extremen und teilweise auch gewaltbereiten islamischen Glaubensgemeinschaft. Anstatt nun aber diese Gewaltbereitschaft dieser Gruppierung zu thematisieren, wurde - am Ende sogar von der Kripo- gegen diesen jungen Mann rechtlich vorgegangen.
Das geht meines Erachtens gar nicht. Ist aber leider in Deutschland Realität.
_______
wer Rechtsradikales sagt und tut, ist rechtsradikal. Das hat nichts mit Nazikeule zu tun.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/inte ... 62231.html
wer Rechtsradikales sagt und tut, ist rechtsradikal. Das hat nichts mit Nazikeule zu tun.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/inte ... 62231.html
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Falsch Das BVerfG und der BGH haben das Gesetz immer ganz geschmeidig ausgelegt und das Recht da so entwickelt, dass es nie zu deinem befürchteten ! ( also nie nachgewiesen) Umstand kommen kann.Flat hat geschrieben:(28 Jan 2016, 09:16)
Moin,
da Religionsgemeinschaften eben auch ein Zusammenschluss von Menschen sind, finde ich schon, dass diese eine Berechtigung auf einen gewissen Schutz haben. Aber das kann eben auch jeder Taubenzüchterverein für sich zu recht reklamieren. ich denke, hier sollte man eine Regelung finden, die alle Gemeinschaften gleich behandelt und die Meinungsfreiheit nicht über Gebühr einschränkt.
Verhängnisvoll finde ich aber folgende Formulierung in dem Gesetz:
Dieser stellt nämlich auf die Reaktion der Gläubigen ab. Kurz: Je gewalttätiger und empfindlicher eine Glaubensgemeinschaft, desto mehr wird sie dadurch geschützt.
Habe so etwas mal erlebt: Ein junger Mann hat eine beleidigende recht kindische Zeichnung über Mohammed einem muslimischen Schüler zugesteckt. So in der Art 'Mohammed ist ein Esel'. Also nicht nett, muss man nicht tun, aber auch für unsere Verhältnisse nicht besonders aufregend. Hätte er das mit Jesus bei einem Christen gemacht, wäre das mal kurz thematisiert worden und gut wär es gewesen.
Dieser muslimische Junge war aber bekanntermaßen ein Mitglied einer sehr extremen und teilweise auch gewaltbereiten islamischen Glaubensgemeinschaft. Anstatt nun aber diese Gewaltbereitschaft dieser Gruppierung zu thematisieren, wurde - am Ende sogar von der Kripo- gegen diesen jungen Mann rechtlich vorgegangen.
Das geht meines Erachtens gar nicht. Ist aber leider in Deutschland Realität.
Dein Beispiel ist falsch gewählt, es war völlig richtig im strafrechtlichen Sinne, was dort gemacht wurde. Der Junge schräg aufgestellte Mann wird angegangen. Das kulturelle Problem mit gesellschaftlicher Relevanz ist anders mit anderen Stellen aufzuarbeiten.
echt
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
de facto ist dieser Paragraph doch schon lange abgeschafft.
Considera semper
- Zahnderschreit
- Beiträge: 1300
- Registriert: Di 9. Okt 2012, 14:14
- user title: Antinatalist
- Wohnort: Südliches Norddeutschland
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Sehr schön.Daniela Wakonigg hat geschrieben:(30 Mar 2017, 11:00)
Spruchtaxi: Kein Verstoß gegen § 166 StGB
Freispruch für "Gotteslästerer"
In zweiter Instanz wurde der pensionierte Lehrer Albert Voß gestern durch das Landgericht Münster vom Vorwurf des Verstoßes gegen den sogenannten "Gotteslästerungsparagrafen" §166 StGB freigesprochen. Für "gotteslästerliche" Sprüche auf der Heckscheibe seines Autos war er im Vorjahr durch das Amtsgericht Lüdinghausen in erster Instanz schuldig gesprochen worden.
Ein kleiner Haken ist jedoch an dem Urteil.Daniela Wakonigg hat geschrieben:(30 Mar 2017, 11:00)
Staatsanwalt Dr. Sumpmann verlas in seinem Plädoyer die Urteilsbegründung des Amtsgerichts Lüdinghausen, das Voß in der ersten Instanz schuldig gesprochen hatte:
...
Auch, dass es sich bei der "Papstsau" um ein Luther-Zitat handle, sei für Voß kein Freibrief, denn "man darf nicht alles, was in der Geschichte mal gesagt wurde, zitieren".
Daniela Wakonigg hat geschrieben:(30 Mar 2017, 11:00)
Bei Albert Voss überwiegt zwar die Freude, dass das Gericht ihm nun Recht gegeben hat, doch durch den Freispruch ist kein Gang durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht mehr möglich, wo man den "Gotteslästerungsparagrafen" §166 StGB selbst auf den Prüfstand hätte stellen können.
- Zahnderschreit
- Beiträge: 1300
- Registriert: Di 9. Okt 2012, 14:14
- user title: Antinatalist
- Wohnort: Südliches Norddeutschland
Mehrfachbeiträge gehen nicht nur in Baden
Völlig richtig.Flat hat geschrieben:(28 Jan 2016, 09:16)
Verhängnisvoll finde ich aber folgende Formulierung in dem Gesetz:
Dieser stellt nämlich auf die Reaktion der Gläubigen ab. Kurz: Je gewalttätiger und empfindlicher eine Glaubensgemeinschaft, desto mehr wird sie dadurch geschützt.
Daniela Wakonigg hat geschrieben:(30 Mar 2017, 11:00)
Die Frage des Richters, ob er nie Angst gehabt habe, dass man ihm die Scheibe einschlägt, verneinte Voß. Im Gegenteil: Er habe bisher vor allem Zuspruch erhalten
...
Jedoch könne die Tatsache, dass Albert Voß bislang hauptsächlich positive Rückmeldungen erhalten habe, als Indiz dafür gewertet werden, dass seine Sprüche nicht dazu geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu stören.
- JosefG
- Beiträge: 1024
- Registriert: Mi 18. Jul 2012, 07:11
- user title: antiabrahamitisch
- Wohnort: Regensburg
- Kontaktdaten:
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
>>> Neuer Beitrag in altem Strang
Ein aktueller Fall in Frankreich:
https://www.faz.net/aktuell/politik/aus ... 08795.html
https://www.heise.de/tp/features/Frankr ... 50501.html
In Frankreich ist die Äusserung der Schülerin legal, in D würden die Moslems Sturm laufen und die Äusserung wäre strafbar.
Auffällig, dass in Deutschland ausser der FAZ und Telepolis bisher niemand über den Fall berichtet.
Schätze mal, dass der Fall auch in Deutschland noch hohe Wellen schlagen wird.
Ein aktueller Fall in Frankreich:
https://www.faz.net/aktuell/politik/aus ... 08795.html
https://www.heise.de/tp/features/Frankr ... 50501.html
In Frankreich ist die Äusserung der Schülerin legal, in D würden die Moslems Sturm laufen und die Äusserung wäre strafbar.
Auffällig, dass in Deutschland ausser der FAZ und Telepolis bisher niemand über den Fall berichtet.
Schätze mal, dass der Fall auch in Deutschland noch hohe Wellen schlagen wird.
- Keoma
- Beiträge: 18417
- Registriert: Mi 25. Jun 2008, 13:27
- user title: Drum Legend
- Wohnort: Österreich
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Hoffentlich.JosefG hat geschrieben:(31 Jan 2020, 15:46)
>>> Neuer Beitrag in altem Strang
Ein aktueller Fall in Frankreich:
https://www.faz.net/aktuell/politik/aus ... 08795.html
https://www.heise.de/tp/features/Frankr ... 50501.html
In Frankreich ist die Äusserung der Schülerin legal, in D würden die Moslems Sturm laufen und die Äusserung wäre strafbar.
Auffällig, dass in Deutschland ausser der FAZ und Telepolis bisher niemand über den Fall berichtet.
Schätze mal, dass der Fall auch in Deutschland noch hohe Wellen schlagen wird.
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.
Marie von Ebner-Eschenbach
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.
Marie von Ebner-Eschenbach
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
JosefG hat geschrieben:(31 Jan 2020, 15:46)
>>> Neuer Beitrag in altem Strang
Ein aktueller Fall in Frankreich:
https://www.faz.net/aktuell/politik/aus ... 08795.html
https://www.heise.de/tp/features/Frankr ... 50501.html
In Frankreich ist die Äusserung der Schülerin legal, ]in D würden die Moslems Sturm laufen und die Äusserung wäre strafbar.
Auffällig, dass in Deutschland ausser der FAZ und Telepolis bisher niemand über den Fall berichtet.
Schätze mal, dass der Fall auch in Deutschland noch hohe Wellen schlagen wird.
Die Worte der 16-Jährigen Schülerin sind natürlich harter Tobak. Auf Grund Ihres Alters bin ich geneigt Milde walten zu lassen. Zumal sie ja ganz offensichtlich keiner radikalen oder extremistischen Bewegung angehört oder entsprechendes Gedankengut verbreitet oder verteidigt.
Und die radikalen Moslems treten natürlich gerade den Beweis ihre Aussagen an. Sie hat sich ja auch allgemein gegen Religion ausgesprochen, aber um christliche oder jüdische Attentäter braucht sie sich keine Gedanken machen.
Ich finde aber auch ihre Aussagen zum Islam nicht gut. Sie spalten. Gewonnen ist damit nichts. Auch, wenn das in Frankreich erlaubt ist, ist sachliche Kritik zielführender. Mit so einer Polemik äussert man nur seinen eigenen Unmut und schert alle Muslime über einen Kamm.
Der Typ hier schiesst natürlich den Vogel ab.
Der Fall hat zu einer heftigen Debatte in Frankreich geführt, nachdem der Generaldelegierte des französischen Islamrates CFCM, Abdallah Zekri, die Drohungen gegen Mila rechtfertigte. Zekri sagte, Mila habe die Reaktionen provoziert und müsse jetzt selbst damit klarkommen. „Wer Wind sät, muss mit dem Sturm rechnen“, sagte Zekri im Radiosender „Sud Radio“. „Das Mädchen weiß, was sie sagt. (…) Sie hat die Religion beleidigt, jetzt muss sie die Folgen ihrer Worte tragen“, sagte er. Zekri leitet auch die französische Beobachtungsstelle für Islamophobie.
- JosefG
- Beiträge: 1024
- Registriert: Mi 18. Jul 2012, 07:11
- user title: antiabrahamitisch
- Wohnort: Regensburg
- Kontaktdaten:
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Tja, meine Hoffnung, in Deutschland werde eine DiskussionJosefG hat geschrieben:(31 Jan 2020, 15:46)
Schätze mal, dass der Fall auch in Deutschland noch hohe Wellen schlagen wird.
über das Blasphemieverbot ausgelöst, hat sich nicht erfüllt.
Die Franzosen sind zu beneiden:
Edit:Keoma hat geschrieben:(13 Feb 2020, 16:42)
Hätte ich von Macron gar nicht erwartet:
https://www.derstandard.at/story/200011 ... -schimpfte
"Die Gesetzeslage ist klar: Wir haben das Recht auf Gotteslästerung", gut so.
Keiner hat das Rech darauf, wegen jedem Scheiß beleidigt zu sein.
Jedenfalls kann er nicht verlangen, dass Andere darauf Rücksicht nehmen.Keiner hat das Rech darauf, wegen jedem Scheiß beleidigt zu sein.
Zuletzt geändert von JosefG am Do 13. Feb 2020, 20:35, insgesamt 1-mal geändert.
- Billie Holiday
- Vorstand
- Beiträge: 31569
- Registriert: Mi 11. Jun 2008, 11:45
- user title: Mein Glas ist halbvoll.
- Wohnort: Schleswig-Holstein, meerumschlungen
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Sie als dreckige Lesbe zu bezeichnen ist kein harter Tobak?BenJohn hat geschrieben:(31 Jan 2020, 16:14)
Die Worte der 16-Jährigen Schülerin sind natürlich harter Tobak. Auf Grund Ihres Alters bin ich geneigt Milde walten zu lassen. Zumal sie ja ganz offensichtlich keiner radikalen oder extremistischen Bewegung angehört oder entsprechendes Gedankengut verbreitet oder verteidigt.
Und die radikalen Moslems treten natürlich gerade den Beweis ihre Aussagen an. Sie hat sich ja auch allgemein gegen Religion ausgesprochen, aber um christliche oder jüdische Attentäter braucht sie sich keine Gedanken machen.
Ich finde aber auch ihre Aussagen zum Islam nicht gut. Sie spalten. Gewonnen ist damit nichts. Auch, wenn das in Frankreich erlaubt ist, ist sachliche Kritik zielführender. Mit so einer Polemik äussert man nur seinen eigenen Unmut und schert alle Muslime über einen Kamm.
Der Typ hier schiesst natürlich den Vogel ab.
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)
„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Doch.Billie Holiday hat geschrieben:(13 Feb 2020, 18:04)
Sie als dreckige Lesbe zu bezeichnen ist kein harter Tobak?
-
- Beiträge: 38094
- Registriert: Mi 18. Jan 2012, 21:57
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Frankreich ist halt noch ein laizistischer Staat.JosefG hat geschrieben:(13 Feb 2020, 17:52)
Tja, meine Hoffnung, in Deutschland werde eine Diskussion
über das Blasphemieverbot ausgelöst, hat sich nicht erfüllt.
Die Franzosen sind zu beneiden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassun ... n_RepublikArtikel 1 erklärt Frankreich zu einer unteilbaren, laizistischen, demokratischen und sozialen Republik. Er enthält außerdem den Gleichheitsgrundsatz und verpflichtet den Staat zur Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter.
Die Behauptung des Mädchens wurde sofort bestätigt. Das hat auch was.
Das ist Kapitalismus:
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
-
- Beiträge: 38094
- Registriert: Mi 18. Jan 2012, 21:57
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
In diesem Link wird das erklärt.Billie Holiday hat geschrieben:(13 Feb 2020, 18:04)
Sie als dreckige Lesbe zu bezeichnen ist kein harter Tobak?
https://www.islamreligion.com/de/articl ... exualitat/Die islamischen Gelehrten sind sich darüber einig, dass menschliche Wesen von Natur aus heterosexuell sind. Homosexualität wird als pervertierte Abweichung von der Norm angesehen und alle Rechtsschulen und Rechtswissenschaften betrachten homosexuelle Akte als unrechtmäßig. Der Islam sieht unsere entspannte Haltung dieser Tage und Zeiten als ein Produkt der Zeit, in der wir leben, wo Moral sich vollständig verflüssigt hat.
Unter islamischem Gesetz werden der (gleichgeschlechtliche) Sodomierte und der Sodomierer zum Tode verurteilt. Allerdings muss betont werden, dass die Todesstrafe nur strengen Bedingungen und Regeln angewendet wird, und nur an Orten, die unter dem Islamischen Gesetz leben. Es gibt keine festgelegte Strafe für Lesben, da kein sexueller Geschlechtsverkehr stattfindet, allerdings ist es zweifellos verboten und sündhaft, was sie tun.
Der Islam ist in dieser Hinsicht eindeutig.
Das ist Kapitalismus:
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
- Billie Holiday
- Vorstand
- Beiträge: 31569
- Registriert: Mi 11. Jun 2008, 11:45
- user title: Mein Glas ist halbvoll.
- Wohnort: Schleswig-Holstein, meerumschlungen
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Geht hier so ein wenig unter.
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)
„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
- Billie Holiday
- Vorstand
- Beiträge: 31569
- Registriert: Mi 11. Jun 2008, 11:45
- user title: Mein Glas ist halbvoll.
- Wohnort: Schleswig-Holstein, meerumschlungen
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
So so....die Sodomisten.Adam Smith hat geschrieben:(13 Feb 2020, 18:17)
In diesem Link wird das erklärt.
https://www.islamreligion.com/de/articl ... exualitat/
Der Islam ist in dieser Hinsicht eindeutig.
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)
„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
- JosefG
- Beiträge: 1024
- Registriert: Mi 18. Jul 2012, 07:11
- user title: antiabrahamitisch
- Wohnort: Regensburg
- Kontaktdaten:
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Wobei damit offenbar nur Männer gemeint sind.
- Billie Holiday
- Vorstand
- Beiträge: 31569
- Registriert: Mi 11. Jun 2008, 11:45
- user title: Mein Glas ist halbvoll.
- Wohnort: Schleswig-Holstein, meerumschlungen
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Das macht es nicht besser.
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)
„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Hier wäre die Aussage wohl auch erlaubt. Gotteslästerung ist es nicht, denn die Religion wird nicht mutwillig beleidigt, es handelt sich um eine Meinungsäußerung, die unfreundlich formuliert ist. Hetze würde ich auch nicht sagen, sie ruft ja nicht dazu auf, Moslems zu verfolgen oder behauptet Dinge, die Menschen dazu veranlassen könnte, Moslems zu hassen. Ich bin allerdings Laie auf dem GebietJosefG hat geschrieben:(31 Jan 2020, 15:46)
>>> Neuer Beitrag in altem Strang
Ein aktueller Fall in Frankreich:
https://www.faz.net/aktuell/politik/aus ... 08795.html
https://www.heise.de/tp/features/Frankr ... 50501.html
In Frankreich ist die Äusserung der Schülerin legal, in D würden die Moslems Sturm laufen und die Äusserung wäre strafbar.
Auffällig, dass in Deutschland ausser der FAZ und Telepolis bisher niemand über den Fall berichtet.
Schätze mal, dass der Fall auch in Deutschland noch hohe Wellen schlagen wird.
Auf dem Weg zum Abgrund kann eine Panne lebensrettend sein. Walter Jens
Besser schweigen und als Narr zu scheinen, als sprechen und jeden Zweifel zu beseitigen. Abraham Lincoln
Besser schweigen und als Narr zu scheinen, als sprechen und jeden Zweifel zu beseitigen. Abraham Lincoln
- JosefG
- Beiträge: 1024
- Registriert: Mi 18. Jul 2012, 07:11
- user title: antiabrahamitisch
- Wohnort: Regensburg
- Kontaktdaten:
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Zitat nach heise/telepolis:aleph hat geschrieben:(13 Feb 2020, 21:06)
Hier wäre die Aussage wohl auch erlaubt. Gotteslästerung ist es nicht, denn die Religion wird nicht mutwillig beleidigt, es handelt sich um eine Meinungsäußerung, die unfreundlich formuliert ist.
Ich denke, das wäre bei uns nicht erlaubt. Die Moslems würden einen Aufstand machen, und dasEure Religion ist Scheiße (…) Eurem Gott stecke ich den Finger (…) danke, auf Wiedersehen.
ist nach deutschem Recht entscheidend. Heise wird wissen, warum sie den Text gekürzt haben.
-
- Beiträge: 4370
- Registriert: Do 19. Jun 2008, 15:08
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Da hat er recht.frems hat geschrieben:(12 Jan 2015, 13:54)
Oder wie Kurt Tucholsky einst sagte: Ich mag mich nicht gern mit der Kirche auseinandersetzen; es hat ja keinen Sinn, mit einer Anschauungsweise zu diskutieren, die sich strafrechtlich hat schützen lassen.