Ich habe das auch bemerkt. Für mich war Napoleon keinen Deut besser als Hitler. Er zog eine Spur der Verwüstung durch Europa.garfield336 » Di 13. Jan 2015, 09:44
In Deutschland sieht man das halt anders als in Frankeich.
In Frankreich gibt es trotz Laizismus auch eine Staatsreligion und deren Prophet heisst Napoleon.
Die Werte der Revolution stehen da über allem.! Es ist in Frankreich erlaubt Mohammed Karrikaturen oder Jesus Karrkaturen zu zeichnen.
Aber wehe jemand kritisiert Napoleon das geht gar nicht!
§ 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
- garfield336
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Aber aus anderen Motiven, Er wollte die Werte der Revolution der ganzen Welt "beibringen".Marie-Luise » Mi 14. Jan 2015, 12:31 hat geschrieben: Ich habe das auch bemerkt. Für mich war Napoleon keinen Deut besser als Hitler. Er zog eine Spur der Verwüstung durch Europa.
Eigentlich das gleiche was Amerikanische Neocons auch heute noch machen wollen.
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Wie schön... Nochmal eben nebenbei den NS exkulpiert.Marie-Luise » Mi 14. Jan 2015, 13:31 hat geschrieben:
Ich habe das auch bemerkt. Für mich war Napoleon keinen Deut besser als Hitler. Er zog eine Spur der Verwüstung durch Europa.
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Wie willst du denn sonst verhindern, dass das Antlitz des Propheten beleidigt wird? Das ist nicht sonderlich weltoffen, diesen wichtigen Aspekt unserer Nachbarkultur mit Intoleranz zu begegnen... ^^pikant » Di 13. Jan 2015, 12:15 hat geschrieben:Paragraf sofort abschaffen!
kann nur die Loesung sein in einem weltoffenen Land.
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Für mich war Napoleon eine Spur besser. Anstatt alles und jeden zu versklaven oder zu vergasen, wollte er die Völker Europas von ihren Fürsten befreien.Marie-Luise » Mi 14. Jan 2015, 12:31 hat geschrieben:
Ich habe das auch bemerkt. Für mich war Napoleon keinen Deut besser als Hitler. Er zog eine Spur der Verwüstung durch Europa.
Erst letzten Samstag lief auf arte eine Dokumentation über Napoleons Russlandfeldzug. Wenn er gewonnen hätte, wäre aus Russland Frankreichs östlichster Vasallenstaat geworden. Schlecht für den Zaren und die russische Aristokratie, aber gut für die vielen Leibeigenen, die von ihren Frondiensten befreit worden wären. Aber die unwissenden russischen Untertanen wollten dann wohl lieber Sklaven des Zaren sein, anstatt Diener eines ausländischen Fürsten, der ihnen auch den Code Civil und die Menschenrechte gebracht hätte.
Ich denke, das Urteil zu Hilter ist eindeutig. Dasjenige zu Napoleon dürfte aber gespalten sein! Sicher war er jemand, gegen den die Völker Europas im Namen der echten Demokratie einen Massenaufstand hätten machen müssen. Aber der Sieg der Reaktionäre gegen Napoleon war ein Rückschritt ins 18. Jahrhundert.
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"Wer nur einen Hammer als Werkzeug hat, dem wird bald jedes Problem zum Nagel."
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
In Deutschland werden etliche Weine nach Napoleon Bonaparte benannt. Dagegen wird es wohl in Frankreich keinen Wein geben, der nach Bismarck benannt wurde, von Hitler ganz zu schweigen.Marie-Luise » Mi 14. Jan 2015, 12:31 hat geschrieben:
Ich habe das auch bemerkt. Für mich war Napoleon keinen Deut besser als Hitler. Er zog eine Spur der Verwüstung durch Europa.
Man kann die beiden also wirklich nicht auf eine Stufe stellen.
Auf dem Weg zum Abgrund kann eine Panne lebensrettend sein. Walter Jens
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Ich bin für Meinungsfreiheit. Die einzigen Grenzen sollten dort liegen, wo Äußerungen realen lebenden Personen Schaden zufügen.
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Dafür gibt es ja die jeweiligen §USA TOMORROW » Do 15. Jan 2015, 20:30 hat geschrieben:Ich bin für Meinungsfreiheit. Die einzigen Grenzen sollten dort liegen, wo Äußerungen realen lebenden Personen Schaden zufügen.
Aber ich geh mit deiner Aussage voll mit.
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Ja. Es gibt aber auch zahlreiche unsinnige Paragraphen, die die Meinungsfreiheit unnötig beschränken.Alexyessin » 15. Jan 2015, 20:47 hat geschrieben:
Dafür gibt es ja die jeweiligen §
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Kommt darauf an, was du unter zahlreich und unsinnig verstehen magst.USA TOMORROW » Do 15. Jan 2015, 20:48 hat geschrieben: Ja. Es gibt aber auch zahlreiche unsinnige Paragraphen, die die Meinungsfreiheit unnötig beschränken.
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Alle Paragraphen die Meinungsäußerungen verbieten, die nicht unmittelbar real lebenden Personen schaden.Alexyessin » 15. Jan 2015, 21:30 hat geschrieben:
Kommt darauf an, was du unter zahlreich und unsinnig verstehen magst.
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Welche meinst du da genau?USA TOMORROW » Do 15. Jan 2015, 21:31 hat geschrieben: Alle Paragraphen die Meinungsäußerungen verbieten, die nicht unmittelbar real lebenden Personen schaden.
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
§131 wird hauptsächlich zur Bekämpfung der Kunstfreiheit genutzt. Interessanterweise ist Deutschland der einzige Staat, der einen derartigen Paragraphen besitzt, selbst Großbritannien hat zu "Video Nasties"-Zeiten schlichtweg über die verpflichtende BBCF-Freigabe gehandelt, während die Niederlande etc überhaupt keine Zensur betreiben.Alexyessin » Do 15. Jan 2015, 23:50 hat geschrieben:
Welche meinst du da genau?
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Österreich hat den Paragraphen auch noch, zurecht.
Er wird zwar selten angewendet, aber dennoch.
http://facto24.de/2010/05/20/schimpfwor ... ten-liste/
Er wird zwar selten angewendet, aber dennoch.
http://facto24.de/2010/05/20/schimpfwor ... ten-liste/
Zuletzt geändert von Adlerauge am Fr 16. Jan 2015, 00:36, insgesamt 1-mal geändert.
Recht muss Recht bleiben, dem Unrecht muss das Recht entzogen werden!
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
JEHOVA, JEHOVA!!!
Gotteslästerung unter Strafe ist wie Politikerschelte unter Strafe - völliger Schwachsinn. Also weg damit.
Wobei man bei Politikern wenigstens weiss, dass es sie gibt.
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Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
In Deutschland auch:Provokateur » Di 13. Jan 2015, 10:11 hat geschrieben:Majestätsbeleidigung ist in England auch noch eine Straftat. Und in Thailand erst...
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__90.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__103.html
ich sprenge eure demo und es regnet hackepeter
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
firlefanz11 » Fr 16. Jan 2015, 10:17 hat geschrieben:JEHOVA, JEHOVA!!!
Gotteslästerung unter Strafe ist wie Politikerschelte unter Strafe - völliger Schwachsinn. Also weg damit.
Wobei man bei Politikern wenigstens weiss, dass es sie gibt.
Moin,
der Gott der Christen muß tot sein, Schließlich kann er sich in 2015 Jahren
Christentum nur zu Tode geärgert haben! (Stammt nicht von mir, leider!)
Von dem berühmten Karlheinz Deschner stammt aber folgendes Zitat:
Wenn das kein Wunder ist: Ein toter Gott, ein totes Christentum, eine tote KIrche -
und eine Generation von Pfaffen, die fort und fort davon leben!"
Gruß Oder
Religion ist heilbar!
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
es gibt kein grundrecht auf bösheit
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Doch, solange ich meine freie Meinung äußere, die von anderen als "böse" verstanden wird.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Moin,
ich möchte Euch einen interessanten Artikel zum Thema mit dem Titel:
"Über die Freiheit, einen imaginären Gott zu beleidigen"
auf der Internetseite: http://hpd.de/artikel/10985?nopaging=1
nicht vorenthalten.
Gruß Oder
ich möchte Euch einen interessanten Artikel zum Thema mit dem Titel:
"Über die Freiheit, einen imaginären Gott zu beleidigen"
auf der Internetseite: http://hpd.de/artikel/10985?nopaging=1
nicht vorenthalten.
Gruß Oder
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Auch heute (2016!) noch akutell:
Wir pilgern mit Martin Luther:
Auf nach Rom!
Die Papstsau Franz umbringen.
Reformation ist geil!
Anklage nach § 166 StGB: Gotteslästerung im Münsterland?
http://hpd.de/artikel/12666
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Unfassbar, dass es so was immer noch gibt, tssss...
Das erklärt aber auch, warum bei uns noch keine Mohammed-Karikaturen weit und breit veröffentlicht wurden.
Das erklärt aber auch, warum bei uns noch keine Mohammed-Karikaturen weit und breit veröffentlicht wurden.
Das interessiert mich nicht.
- Die Bohne
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Diesem Idioten, dr das verbreitet würde ich StA noch den § 111 StGB dazu an den Hals hängen.
Und für die, die es nicht drauf haben ...der § 166 StGB schützt unsere Verfassung nicht eine Religion..
eh wurscht, das zu erwähnen, da es eh nicht kapiert wird....§ 166 StGB von denen, die eh nie was kapieren , den noch nicht einmal richtig lesen können.
echt
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
ich bin prinzipiell gegen das abschaffen von paragraphen, die menschen zwingen sich etwas anständiger zu benehmen. am benehmen fehlt es heute so schrecklich. eingeschliffenen hemmungen gibt es dann nicht mehr.
laß richter evt. urteilen über was noch zumutbar ist und was nicht mehr. denn mit der zeit ändern sich auch auffassungen.
laß richter evt. urteilen über was noch zumutbar ist und was nicht mehr. denn mit der zeit ändern sich auch auffassungen.
nathan über mich: »er ist der unlinkste Nicht-Rechte den ich je kennengelernt habe. Ein Phänomen!«
blues über mich: »du bist ein klassischer Liberaler und das ist auch gut so.«
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Nomen Nescio hat geschrieben:(27 Jan 2016, 14:24)
ich bin prinzipiell gegen das abschaffen von paragraphen, die menschen zwingen sich etwas anständiger zu benehmen. am benehmen fehlt es heute so schrecklich. eingeschliffenen hemmungen gibt es dann nicht mehr.
laß richter evt. urteilen über was noch zumutbar ist und was nicht mehr. denn mit der zeit ändern sich auch auffassungen.
Noch mal GANZ wichtig..dieser Paragraph schützt einen wichtigen Teil unserer Verfassung. Die Richter an den höchsten Gerichten legen den schon geschmeidig aus. Hätte wir mehr von diesen "Paragraphen" ( da ungeschriebene Regeln heute ja nicht mehr zählen ) sähe es ggf. etwas besser aus in unserem Gemeinwesen.
echt
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Bliebe zu klären, woher den dieser eklatante Mangel an Benehmen kommt.Nomen Nescio hat geschrieben:(27 Jan 2016, 14:24)
ich bin prinzipiell gegen das abschaffen von paragraphen, die menschen zwingen sich etwas anständiger zu benehmen. am benehmen fehlt es heute so schrecklich. eingeschliffenen hemmungen gibt es dann nicht mehr.
laß richter evt. urteilen über was noch zumutbar ist und was nicht mehr. denn mit der zeit ändern sich auch auffassungen.
Ich sehe da eine solch große Zahl an Gesetzen,
dass es unmöglich ist, sie alle zu kennen.
Vielleicht herrscht da eine gewisse Form der
Überforderung, die dafür sorgt, das viele sagen:
"Wo kein Kläger, da kein Richter"
Auch glaube ich nicht, dass Gesetze generell
in der Lage wären "Benehmen" per Gesetz zu verordnen.
Da sehe ich Erziehung und Bildung in der Pflicht.
I learned long ago, never to wrestle with a pig. You get dirty, and besides, the pig likes it.
(der George Bernard Shaw (?))
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Die öffentliche Ruhe ist kein Verfassungsziel. Dieser Paragraph wurde geschrieben in einer Zeit, als es noch nicht unrealistisch war, dass beleidigte Christenmenschen marodierend durch die Straßen ziehen.Demolit hat geschrieben:(27 Jan 2016, 14:31)
Noch mal GANZ wichtig..dieser Paragraph schützt einen wichtigen Teil unserer Verfassung. Die Richter an den höchsten Gerichten legen den schon geschmeidig aus. Hätte wir mehr von diesen "Paragraphen" ( da ungeschriebene Regeln heute ja nicht mehr zählen ) sähe es ggf. etwas besser aus in unserem Gemeinwesen.
echt
Wir müssen den Leuten einfach mehr zumuten. Mit dem Einsetzen eines Gewöhnungseffektes wird auch die öffentliche Ruhe wieder hergestellt.
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Das braucht man nicht glauben, das ist so. Zumindest ist es so geblieben, denn interessanterweise wollten die Unionsparteien genau dies aushebeln. Die wollten den 166er ohne die einschränkende Bedingung Störung des öffentlichen Friedens zu einem reinen Zensurparagraphen umformulieren. Das war erst vor 15 Jahren als sie in der Opposition waren.Provokateur hat geschrieben:(12 Jan 2015, 14:07)
Ich glaube, das Schutzgut des 166 ist der öffentliche Frieden und nicht das religiöse Bekenntnis.
Aber ja, für eine Abschaffung wird es wohl Zeit.
"Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen." Joseph Weizenbaum
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Falsch, dieser Paragraph ist deshalb nicht in das StGB eingefügt worden und - ganz besonders belassen worden bei der Nachkriegsfassung. Er sichert einen ganz wichtigen Bereich unserer Verfasstheit ab so grundgesetzmäßig..und nicht um irgendwelchen alten Schmarrn zu verteidigen..Provokateur hat geschrieben:(27 Jan 2016, 14:38)
Die öffentliche Ruhe ist kein Verfassungsziel. Dieser Paragraph wurde geschrieben in einer Zeit, als es noch nicht unrealistisch war, dass beleidigte Christenmenschen marodierend durch die Straßen ziehen.
Wir müssen den Leuten einfach mehr zumuten. Mit dem Einsetzen eines Gewöhnungseffektes wird auch die öffentliche Ruhe wieder hergestellt.
echt !
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Ich habe jetzt noch einmal Wiki aufgesucht. Ist zwar keine Quelle, aber gut, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Meine Vermutung hat sich bestätigt:Demolit hat geschrieben:(27 Jan 2016, 16:11)
Falsch, dieser Paragraph ist deshalb nicht in das StGB eingefügt worden und - ganz besonders belassen worden bei der Nachkriegsfassung. Er sichert einen ganz wichtigen Bereich unserer Verfasstheit ab so grundgesetzmäßig..und nicht um irgendwelchen alten Schmarrn zu verteidigen..
echt !
https://de.wikipedia.org/wiki/Beschimpf ... einigungenGeschütztes Rechtsgut ist der öffentliche Frieden, nicht das Bekenntnis als solches oder die bloßen Gefühle seiner Anhänger.
Was meinst du denn, soll das sonstige Schutzgut sein?
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Die wunderbare verfassungsmäßig aufgegebene Religionsneutralität des Staates. Ein ganz tolles Instrument des inneren Friedens in einer gut aufgestellten Gesellschaft...viel besser als das antiquierte Laizistische.......
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Das steht da aber nicht. Und laizistische Gesellschaften sind friedlicher als religiöse, wenn ich mal im Weltdurchschnitt so schaue...
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Das mag da nicht stehen ist aber inhärent der Fall, denn der Staat hat über den 166 die Möglichkeit und die Pflicht regelnd ausgleichen zu können.Provokateur hat geschrieben:(28 Jan 2016, 07:52)
Das steht da aber nicht. Und laizistische Gesellschaften sind friedlicher als religiöse, wenn ich mal im Weltdurchschnitt so schaue...
Laizismus verpflichtet den Staat stets "draufzuhauen". Den Unterschied haben die Staatsrechtler beim GG schon erkannt. Wir fahren viel besser damit im dem Zusammenhalt eines Gemeinwesens. damit.
Dein Vergleich der Friedfertigkeit ist indem Fall bez. auf 166 fehl am Platz. Weil annere Baustelle. 166 macht keine religiöse Gesellschaft aus..eher befeuert er das Gegenteil.....
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Der Paragraph ist dennoch Blödsinn. Hier werden imaginäre Personen vor Beleidigung geschützt, weil andere sich darüber aufregen könnten. Wir sollten Blasphemie vielmehr zum Staatsziel machen, damit sich alle daran gewöhnen. So schaffen wir nämlich eine Gesellschaft von Sensibelchen, die sich immer aufregen, wenn ihr unsichtbarer Freund beleidigt wird.
"Bringt ihn zum Schweigen, bevor ich den öffentlichen Frieden gefährde!" Ja, gewiss, Jehowa, Jehowa.
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Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Moin,
da Religionsgemeinschaften eben auch ein Zusammenschluss von Menschen sind, finde ich schon, dass diese eine Berechtigung auf einen gewissen Schutz haben. Aber das kann eben auch jeder Taubenzüchterverein für sich zu recht reklamieren. ich denke, hier sollte man eine Regelung finden, die alle Gemeinschaften gleich behandelt und die Meinungsfreiheit nicht über Gebühr einschränkt.
Verhängnisvoll finde ich aber folgende Formulierung in dem Gesetz:
Dieser stellt nämlich auf die Reaktion der Gläubigen ab. Kurz: Je gewalttätiger und empfindlicher eine Glaubensgemeinschaft, desto mehr wird sie dadurch geschützt.
Habe so etwas mal erlebt: Ein junger Mann hat eine beleidigende recht kindische Zeichnung über Mohammed einem muslimischen Schüler zugesteckt. So in der Art 'Mohammed ist ein Esel'. Also nicht nett, muss man nicht tun, aber auch für unsere Verhältnisse nicht besonders aufregend. Hätte er das mit Jesus bei einem Christen gemacht, wäre das mal kurz thematisiert worden und gut wär es gewesen.
Dieser muslimische Junge war aber bekanntermaßen ein Mitglied einer sehr extremen und teilweise auch gewaltbereiten islamischen Glaubensgemeinschaft. Anstatt nun aber diese Gewaltbereitschaft dieser Gruppierung zu thematisieren, wurde - am Ende sogar von der Kripo- gegen diesen jungen Mann rechtlich vorgegangen.
Das geht meines Erachtens gar nicht. Ist aber leider in Deutschland Realität.
da Religionsgemeinschaften eben auch ein Zusammenschluss von Menschen sind, finde ich schon, dass diese eine Berechtigung auf einen gewissen Schutz haben. Aber das kann eben auch jeder Taubenzüchterverein für sich zu recht reklamieren. ich denke, hier sollte man eine Regelung finden, die alle Gemeinschaften gleich behandelt und die Meinungsfreiheit nicht über Gebühr einschränkt.
Verhängnisvoll finde ich aber folgende Formulierung in dem Gesetz:
religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören
Dieser stellt nämlich auf die Reaktion der Gläubigen ab. Kurz: Je gewalttätiger und empfindlicher eine Glaubensgemeinschaft, desto mehr wird sie dadurch geschützt.
Habe so etwas mal erlebt: Ein junger Mann hat eine beleidigende recht kindische Zeichnung über Mohammed einem muslimischen Schüler zugesteckt. So in der Art 'Mohammed ist ein Esel'. Also nicht nett, muss man nicht tun, aber auch für unsere Verhältnisse nicht besonders aufregend. Hätte er das mit Jesus bei einem Christen gemacht, wäre das mal kurz thematisiert worden und gut wär es gewesen.
Dieser muslimische Junge war aber bekanntermaßen ein Mitglied einer sehr extremen und teilweise auch gewaltbereiten islamischen Glaubensgemeinschaft. Anstatt nun aber diese Gewaltbereitschaft dieser Gruppierung zu thematisieren, wurde - am Ende sogar von der Kripo- gegen diesen jungen Mann rechtlich vorgegangen.
Das geht meines Erachtens gar nicht. Ist aber leider in Deutschland Realität.
_______
wer Rechtsradikales sagt und tut, ist rechtsradikal. Das hat nichts mit Nazikeule zu tun.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/inte ... 62231.html
wer Rechtsradikales sagt und tut, ist rechtsradikal. Das hat nichts mit Nazikeule zu tun.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/inte ... 62231.html
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Falsch Das BVerfG und der BGH haben das Gesetz immer ganz geschmeidig ausgelegt und das Recht da so entwickelt, dass es nie zu deinem befürchteten ! ( also nie nachgewiesen) Umstand kommen kann.Flat hat geschrieben:(28 Jan 2016, 09:16)
Moin,
da Religionsgemeinschaften eben auch ein Zusammenschluss von Menschen sind, finde ich schon, dass diese eine Berechtigung auf einen gewissen Schutz haben. Aber das kann eben auch jeder Taubenzüchterverein für sich zu recht reklamieren. ich denke, hier sollte man eine Regelung finden, die alle Gemeinschaften gleich behandelt und die Meinungsfreiheit nicht über Gebühr einschränkt.
Verhängnisvoll finde ich aber folgende Formulierung in dem Gesetz:
Dieser stellt nämlich auf die Reaktion der Gläubigen ab. Kurz: Je gewalttätiger und empfindlicher eine Glaubensgemeinschaft, desto mehr wird sie dadurch geschützt.
Habe so etwas mal erlebt: Ein junger Mann hat eine beleidigende recht kindische Zeichnung über Mohammed einem muslimischen Schüler zugesteckt. So in der Art 'Mohammed ist ein Esel'. Also nicht nett, muss man nicht tun, aber auch für unsere Verhältnisse nicht besonders aufregend. Hätte er das mit Jesus bei einem Christen gemacht, wäre das mal kurz thematisiert worden und gut wär es gewesen.
Dieser muslimische Junge war aber bekanntermaßen ein Mitglied einer sehr extremen und teilweise auch gewaltbereiten islamischen Glaubensgemeinschaft. Anstatt nun aber diese Gewaltbereitschaft dieser Gruppierung zu thematisieren, wurde - am Ende sogar von der Kripo- gegen diesen jungen Mann rechtlich vorgegangen.
Das geht meines Erachtens gar nicht. Ist aber leider in Deutschland Realität.
Dein Beispiel ist falsch gewählt, es war völlig richtig im strafrechtlichen Sinne, was dort gemacht wurde. Der Junge schräg aufgestellte Mann wird angegangen. Das kulturelle Problem mit gesellschaftlicher Relevanz ist anders mit anderen Stellen aufzuarbeiten.
echt
Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
de facto ist dieser Paragraph doch schon lange abgeschafft.
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Sehr schön.Daniela Wakonigg hat geschrieben:(30 Mar 2017, 11:00)
Spruchtaxi: Kein Verstoß gegen § 166 StGB
Freispruch für "Gotteslästerer"
In zweiter Instanz wurde der pensionierte Lehrer Albert Voß gestern durch das Landgericht Münster vom Vorwurf des Verstoßes gegen den sogenannten "Gotteslästerungsparagrafen" §166 StGB freigesprochen. Für "gotteslästerliche" Sprüche auf der Heckscheibe seines Autos war er im Vorjahr durch das Amtsgericht Lüdinghausen in erster Instanz schuldig gesprochen worden.
Ein kleiner Haken ist jedoch an dem Urteil.Daniela Wakonigg hat geschrieben:(30 Mar 2017, 11:00)
Staatsanwalt Dr. Sumpmann verlas in seinem Plädoyer die Urteilsbegründung des Amtsgerichts Lüdinghausen, das Voß in der ersten Instanz schuldig gesprochen hatte:
...
Auch, dass es sich bei der "Papstsau" um ein Luther-Zitat handle, sei für Voß kein Freibrief, denn "man darf nicht alles, was in der Geschichte mal gesagt wurde, zitieren".
Daniela Wakonigg hat geschrieben:(30 Mar 2017, 11:00)
Bei Albert Voss überwiegt zwar die Freude, dass das Gericht ihm nun Recht gegeben hat, doch durch den Freispruch ist kein Gang durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht mehr möglich, wo man den "Gotteslästerungsparagrafen" §166 StGB selbst auf den Prüfstand hätte stellen können.
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Völlig richtig.Flat hat geschrieben:(28 Jan 2016, 09:16)
Verhängnisvoll finde ich aber folgende Formulierung in dem Gesetz:
Dieser stellt nämlich auf die Reaktion der Gläubigen ab. Kurz: Je gewalttätiger und empfindlicher eine Glaubensgemeinschaft, desto mehr wird sie dadurch geschützt.
Daniela Wakonigg hat geschrieben:(30 Mar 2017, 11:00)
Die Frage des Richters, ob er nie Angst gehabt habe, dass man ihm die Scheibe einschlägt, verneinte Voß. Im Gegenteil: Er habe bisher vor allem Zuspruch erhalten
...
Jedoch könne die Tatsache, dass Albert Voß bislang hauptsächlich positive Rückmeldungen erhalten habe, als Indiz dafür gewertet werden, dass seine Sprüche nicht dazu geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu stören.
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
>>> Neuer Beitrag in altem Strang
Ein aktueller Fall in Frankreich:
https://www.faz.net/aktuell/politik/aus ... 08795.html
https://www.heise.de/tp/features/Frankr ... 50501.html
In Frankreich ist die Äusserung der Schülerin legal, in D würden die Moslems Sturm laufen und die Äusserung wäre strafbar.
Auffällig, dass in Deutschland ausser der FAZ und Telepolis bisher niemand über den Fall berichtet.
Schätze mal, dass der Fall auch in Deutschland noch hohe Wellen schlagen wird.
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Hoffentlich.JosefG hat geschrieben:(31 Jan 2020, 15:46)
>>> Neuer Beitrag in altem Strang
Ein aktueller Fall in Frankreich:
https://www.faz.net/aktuell/politik/aus ... 08795.html
https://www.heise.de/tp/features/Frankr ... 50501.html
In Frankreich ist die Äusserung der Schülerin legal, in D würden die Moslems Sturm laufen und die Äusserung wäre strafbar.
Auffällig, dass in Deutschland ausser der FAZ und Telepolis bisher niemand über den Fall berichtet.
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
JosefG hat geschrieben:(31 Jan 2020, 15:46)
>>> Neuer Beitrag in altem Strang
Ein aktueller Fall in Frankreich:
https://www.faz.net/aktuell/politik/aus ... 08795.html
https://www.heise.de/tp/features/Frankr ... 50501.html
In Frankreich ist die Äusserung der Schülerin legal, ]in D würden die Moslems Sturm laufen und die Äusserung wäre strafbar.
Auffällig, dass in Deutschland ausser der FAZ und Telepolis bisher niemand über den Fall berichtet.
Schätze mal, dass der Fall auch in Deutschland noch hohe Wellen schlagen wird.
Die Worte der 16-Jährigen Schülerin sind natürlich harter Tobak. Auf Grund Ihres Alters bin ich geneigt Milde walten zu lassen. Zumal sie ja ganz offensichtlich keiner radikalen oder extremistischen Bewegung angehört oder entsprechendes Gedankengut verbreitet oder verteidigt.
Und die radikalen Moslems treten natürlich gerade den Beweis ihre Aussagen an. Sie hat sich ja auch allgemein gegen Religion ausgesprochen, aber um christliche oder jüdische Attentäter braucht sie sich keine Gedanken machen.
Ich finde aber auch ihre Aussagen zum Islam nicht gut. Sie spalten. Gewonnen ist damit nichts. Auch, wenn das in Frankreich erlaubt ist, ist sachliche Kritik zielführender. Mit so einer Polemik äussert man nur seinen eigenen Unmut und schert alle Muslime über einen Kamm.
Der Typ hier schiesst natürlich den Vogel ab.
Der Fall hat zu einer heftigen Debatte in Frankreich geführt, nachdem der Generaldelegierte des französischen Islamrates CFCM, Abdallah Zekri, die Drohungen gegen Mila rechtfertigte. Zekri sagte, Mila habe die Reaktionen provoziert und müsse jetzt selbst damit klarkommen. „Wer Wind sät, muss mit dem Sturm rechnen“, sagte Zekri im Radiosender „Sud Radio“. „Das Mädchen weiß, was sie sagt. (…) Sie hat die Religion beleidigt, jetzt muss sie die Folgen ihrer Worte tragen“, sagte er. Zekri leitet auch die französische Beobachtungsstelle für Islamophobie.
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Tja, meine Hoffnung, in Deutschland werde eine DiskussionJosefG hat geschrieben:(31 Jan 2020, 15:46)
Schätze mal, dass der Fall auch in Deutschland noch hohe Wellen schlagen wird.
über das Blasphemieverbot ausgelöst, hat sich nicht erfüllt.
Die Franzosen sind zu beneiden:
Edit:Keoma hat geschrieben:(13 Feb 2020, 16:42)
Hätte ich von Macron gar nicht erwartet:
https://www.derstandard.at/story/200011 ... -schimpfte
"Die Gesetzeslage ist klar: Wir haben das Recht auf Gotteslästerung", gut so.
Keiner hat das Rech darauf, wegen jedem Scheiß beleidigt zu sein.
Jedenfalls kann er nicht verlangen, dass Andere darauf Rücksicht nehmen.Keiner hat das Rech darauf, wegen jedem Scheiß beleidigt zu sein.
Zuletzt geändert von JosefG am Do 13. Feb 2020, 20:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Sie als dreckige Lesbe zu bezeichnen ist kein harter Tobak?BenJohn hat geschrieben:(31 Jan 2020, 16:14)
Die Worte der 16-Jährigen Schülerin sind natürlich harter Tobak. Auf Grund Ihres Alters bin ich geneigt Milde walten zu lassen. Zumal sie ja ganz offensichtlich keiner radikalen oder extremistischen Bewegung angehört oder entsprechendes Gedankengut verbreitet oder verteidigt.
Und die radikalen Moslems treten natürlich gerade den Beweis ihre Aussagen an. Sie hat sich ja auch allgemein gegen Religion ausgesprochen, aber um christliche oder jüdische Attentäter braucht sie sich keine Gedanken machen.
Ich finde aber auch ihre Aussagen zum Islam nicht gut. Sie spalten. Gewonnen ist damit nichts. Auch, wenn das in Frankreich erlaubt ist, ist sachliche Kritik zielführender. Mit so einer Polemik äussert man nur seinen eigenen Unmut und schert alle Muslime über einen Kamm.
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Doch.Billie Holiday hat geschrieben:(13 Feb 2020, 18:04)
Sie als dreckige Lesbe zu bezeichnen ist kein harter Tobak?
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Frankreich ist halt noch ein laizistischer Staat.JosefG hat geschrieben:(13 Feb 2020, 17:52)
Tja, meine Hoffnung, in Deutschland werde eine Diskussion
über das Blasphemieverbot ausgelöst, hat sich nicht erfüllt.
Die Franzosen sind zu beneiden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassun ... n_RepublikArtikel 1 erklärt Frankreich zu einer unteilbaren, laizistischen, demokratischen und sozialen Republik. Er enthält außerdem den Gleichheitsgrundsatz und verpflichtet den Staat zur Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter.
Die Behauptung des Mädchens wurde sofort bestätigt. Das hat auch was.
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
In diesem Link wird das erklärt.Billie Holiday hat geschrieben:(13 Feb 2020, 18:04)
Sie als dreckige Lesbe zu bezeichnen ist kein harter Tobak?
https://www.islamreligion.com/de/articl ... exualitat/Die islamischen Gelehrten sind sich darüber einig, dass menschliche Wesen von Natur aus heterosexuell sind. Homosexualität wird als pervertierte Abweichung von der Norm angesehen und alle Rechtsschulen und Rechtswissenschaften betrachten homosexuelle Akte als unrechtmäßig. Der Islam sieht unsere entspannte Haltung dieser Tage und Zeiten als ein Produkt der Zeit, in der wir leben, wo Moral sich vollständig verflüssigt hat.
Unter islamischem Gesetz werden der (gleichgeschlechtliche) Sodomierte und der Sodomierer zum Tode verurteilt. Allerdings muss betont werden, dass die Todesstrafe nur strengen Bedingungen und Regeln angewendet wird, und nur an Orten, die unter dem Islamischen Gesetz leben. Es gibt keine festgelegte Strafe für Lesben, da kein sexueller Geschlechtsverkehr stattfindet, allerdings ist es zweifellos verboten und sündhaft, was sie tun.
Der Islam ist in dieser Hinsicht eindeutig.
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Geht hier so ein wenig unter.
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
So so....die Sodomisten.Adam Smith hat geschrieben:(13 Feb 2020, 18:17)
In diesem Link wird das erklärt.
https://www.islamreligion.com/de/articl ... exualitat/
Der Islam ist in dieser Hinsicht eindeutig.
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Re: § 166 StGB ("Blasphemie-Paragraph") abschaffen?
Wobei damit offenbar nur Männer gemeint sind.