Zu behaupten, man könne das Kopftuch als selbstständig denkendes Individuum nur wegen Nötigung aus dem Elternhaus tragen offenbart nicht nur deine entmündigende Haltung gegenüber Frauen, deren Aussage in deiner Wahrnehmung wohl weniger Gewicht zukommt als die der Sonderfälle jener (wirklich gezwungener) Damen die dir in deiner Gesinnung gerade Bestätigung liefern, sondern auch deine zutiefst "voraufklärerischen" Gedankengänge. Die patriarchalische wie entmächtigende Position die du kundtust, die Frau sei bei jeder Handlung die du nicht akzeptierst in Wahrheit nur als schwaches gezwungenes Subjekt in der Opferrolle zu betrachten und müsse befreit werden ist zutiefst antifeministisch und suggeriert ein pauschales Bild von der emotional unsicheren Frau, die intellektuell sogar so unterlegen ist, dass sie nach ein paar Jahren der Indoktrination sogar selbst zum Advokat des eigenen Übels wird.Zunder hat geschrieben:(30 Aug 2018, 13:49)
Es gibt übrigens kein absolut souveränes Individuum. Es gibt überhaupt kein Absolutes innerhalb menschlichen Zusammenlebens.
Der Einwand, eine selbstbestimmte Existenz verfügt über das Recht auf Unterwerfung, ist vollkommen berechtigt.
Die Annahme, die Unterwerfung beruhe im Allgemeinen auf freier Entscheidung, ist zynisch.
Geht der Staat stillschweigend von der freien Entscheidung aus, macht er sich zum Komplizen der Unterdrücker.
Verbietet er generell die Bedeckung im Sinne islamischer Vorschriften, greift er auch in Individualrechte ein.
Innerhalb dieses Spannungsverhältnisses eine Lösung zu finden, kann jedenfalls nicht bedeuten, sich dem Ansinnen der Unterwerfungsideologen zu beugen.
Die Realität ist etwas umfangreicher, dafür aber fast genauso einfach.
Eine Muslima trägt i.d.R. ein Kopftuch, weil es ein Gebot ihrer Religion ist. Damit unterwirft sie sich Allah und seinen Gesetzen. Muslime unterwerfen sich den islamischen Geboten, weil Sie es wollen. Das sollte im Deutschland des 21. Jahrhunderts eigentlich kein Problem darstellen.
Wenn in welcher Form auch immer Nötigung vorliegt ist dagegen strafrechtlich vorzugehen, eine Umkehrung der Unschuldsvermutung wie du das mit deinem generellen Verbot haben willst ist natürlich abzulehnen.
Dass Eltern in der Erziehung den Kindern den eigenen Wertekanon vermitteln ist genauso selbstverständlich wie banal - und um dagegen vorzugehen braucht man meiner Meinung nach einen wirklich triftigen Grund.
Wie das aussieht wenn die Jungen einer Gesellschaft bloß die eine einzige geradlinige Weltanschauung vermittelt bekommen dürfen, haben wir als Extrembeispiel bei den Staatsapparaten der NSDAP, des stalinistischen Russlands und in abgeschwächter Form der DDR gesehen.