Wer kreischt hier denn....Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Dec 2018, 10:54)
Leider kreischen diese Einzelnen so laut, wenn sie ihre religiösen Befindlichkeiten durch Papis in Badehosen bedroht sehen, dass es mit "aus den Augen, aus dem Sinn" nicht so recht klappen will.
Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Der übliche Weg über die Verantwortlichen z.B..Billie Holiday hat geschrieben:(20 Dec 2018, 11:05)
Jupp, das war ziemlich dumm.
Mal aus Neugierde: was wäre angemessen gewesen?
Btw. Ich weiss gar nicht ob er dies nicht auch getan hat, steht dies irgendwo, oder war dies nicht interessant genug , weil es "nur" ums framing gegen Moslems ging?
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Die Blödzeitung ist wieder genau da angekommen, wo sie früher schon immer war: Bei billigster Hetze, Angstschürerei, Pauschalurteilen und dem Spiel mit niederen Instinkten.relativ hat geschrieben:(20 Dec 2018, 08:13)
Ne geht nicht, die Bild Zeitung macht gerade einen neuen Islam Sonderrechte fraiming Strang auf.
Da geht es um die Nichtberücksichtigung des Wortes Weihnachten auf Grußkarten zu Weihnachten, in einem Ministerium. Skandal...
Die Bild ist schon beim 2 Tag Schlagzeile angelangt....wir haben Probleme unfassbar.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen
Sorry der Anspruch des Papstes und der katholoschen Kirche ist immer der selbe wie der der angeblichen Fatwas aus bestimmten Rechtsschulen, die für alle Moslems gelten sollen. Daraus kann man eben nicht ableiten, daß sowas für alle Gläubigen Moslems bindend ist.Dark Angel hat geschrieben:(20 Dec 2018, 11:06)
Wie ich bereits mehrfach geschrieben habe: Informiere dich!
Sagt dir Al-Azhar-Universität etwas oder Fatwas?
Wikipedi sagt zur Al-Azhar-Universität:
"Nach Artikel 2 dieses Gesetzes ist die Azhar "eine islamische wissenschaftliche Großkörperschaft, die sich darum bemüht, das islamische Erbe zu bewahren, zu studieren, offenzulegen und zu verbreiten, das anvertraute Gut der islamischen Botschaft an alle Völker weiterträgt und darauf hinarbeitet, die Wahrheit über den Islam und seinen Einfluss auf den Fortschritt der Menschheit, die Entwicklung der Zivilisation, die Aufrechterhaltung des Friedens, der Ruhe und des Seelenfriedens aller Menschen im Diesseits und Jenseits aufzuzeigen." ...
Der Papst ist lediglich für katholische Christen "zuständig".
Ich habe mich ja nicht darauf berufen, sondern du hast so getan als hätte der Islam einen Oberste Weisungsbefugte Instanz neben Gott auf Erden, was es im Islam aber gar nicht gibt. sowas haben meines Wissens nur die katholischen Christen.Für alle anderen christlichen "Strömungen" wie Protestanten, Methodisten, Calvinisten Anglikaner etc ist er NICHT die oberste Instanz und das bereits seit dem 16. Jh.
Sollte man wissen, wenn man sich immer wieder darauf beruft, dass der Islam keine oberste Instanz hätte.
Was angeblich zählt und wie gehandelt wird sind 2 paar unterschiedliche Schuhe.Gilt für das Christentum seit - inzwischen 500 Jahren - in gleicher Weise.
So wie es aussieht hast du noch einen viel größeren Hinkefuss am BeinHinkefüße eignen sich nicht als Vergleich!
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen
Muslime, die als Islamisten fundamentalistische Positionen (Islamismus) vertreten und predigen, werden selbstverständlich durch den Verfassungsschutz und andere Behörden beobachtet und kontrolliert. Was ja auch richtig ist. Das ist jedoch eine Minderheit unter den Muslimen, wie jeder weiß. Alle anderen Muslime in Deutschland werden logischerweise nur dann vom Verfassungsschutz beobachtet, falls der Verdacht besteht, sie könnten permanent gegen die Verfassung verstoßen. Was sie aber ganz offensichtlich nicht tun. Wäre es anders, könnte man sofort jede Menge Schlagzeilen darüber in allen möglichen Blättern lesen.Skeptiker hat geschrieben:(20 Dec 2018, 12:33)
Es gibt hier zig Stränge die sich mit der Problematik "Islam vs. westliche Gesellschaft" befassen. DASS es Probleme mit der Inegration von Muslimen in Deutschland gibt, ist mE eine Tatsache, die ich hier nicht zum x-ten mal beweisen muss. Ich habe übrigend eben NICHT geschrieben, dass es NUR Muslime sind mit denen man Probleme bei der Integration hat. Aber es fällt eben auf, dass Muslime eben ÜBERALL diese Probleme haben. Dazu hatte ich Beispiele aufgeführt.
"Keinproblem", Du offenbarst gerade, dass Du keine Ahnung hast was FDGO bedeutet.
Du suggerierst, dass die FDGO ein parlamentarisches Mehrparteiensystem vorschreibt, und sich gegen direkte Demokratie ausspricht. Das ist schlicht falsch!
Hier für Dich etwas Nachhilfe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitl ... undordnung
Es zeichnet Ideologen aus allen Richtungen meistens aus, eben DAS nicht zu verstehen. Der Verfassungsschutz unterscheidet beispielsweise ob eine Organisation sich gegen die FDGO stellt, oder ob sie im Rahmen der FDGO Vorschläge zur Änderung der Verfassung macht. Erstes wäre verfassungsfeindlich, zweites ein normaler politischer Vorgang.
Wenn Du z.B. andeutest, dass Muslime aufgrund ihrer Religion ein vollkommen anderes Staatsverständnis haben, welches die drei oben genannten Punkte nicht enthält, sorry, dann stehen Muslime eben nicht mit beiden Füßen auf dem Boden der FDGO - so einfach ist das.
Du solltest hier Dein Anspruchsdenken an die Deutschen im Punkto Demokratiefähigkeit nicht in den Himmel schrauben, wenn Du selber nicht einmal auf dem Boden der FDGO stehst.
Ich definiere Integration als den Prozess, er dazu führt, dass die Menschen die sich in Deutschland ansiedeln, auf Basis einheitlicher Grundwerte (entsprechend FDGO), Mitglieder unserer Gesellschaft werden. Integrationsverweigerung wäre es für mich, dauerhaft von der FDGO abweichende Werte beibehalten zu wollen und sich als Gemeinschaft dauerhaft von der Mehrheitsgesellschaft abzusondern.
https://www.verfassungsschutz.de/de/arb ... islamismus
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen
Man sollte dem Islam den Status der Weltreligion entziehen, anscheinend handelt es sich ja nur um eine mehr oder minder lose Ansammlung von ca. 1,8 Mrd Sekten.aleph hat geschrieben:(20 Dec 2018, 11:53)
Diese Universität ist eben nicht die "oberste Instanz", so etwas gibt es nicht. Es bleibt jedem Moslem selbst überlassen, wie er lebt im Rahmen der 5 Säulen.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Kann ich dir nicht beantworten.relativ hat geschrieben:(20 Dec 2018, 13:10)
Der übliche Weg über die Verantwortlichen z.B..
Btw. Ich weiss gar nicht ob er dies nicht auch getan hat, steht dies irgendwo, oder war dies nicht interessant genug , weil es "nur" ums framing gegen Moslems ging?
Ich bin bloß der Meinung, man darf sich über alles und jeden ärgern. Ob es nun unbedingt Kontaktaufnahme mit der Blödzeitung sein muß, sei dahingestellt.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Also ich habe selber ein halbes Jahr mit unseren damals noch sehr jungen Sohn zuhause gehockt und ich hätte mich unter Garantie darüber aufgeregt, wäre mir dies passiert. Allerdings wäre ich nie auf die Idee gekommen mich dabei von der Bild Zeitung vertreten zu lassen, wie immer dies auch gelaufen sein mag, daß sind die alltäglichen Irrtümer die wir so gut es geht überwinden muessenBillie Holiday hat geschrieben:(20 Dec 2018, 14:46)
Kann ich dir nicht beantworten.
Ich bin bloß der Meinung, man darf sich über alles und jeden ärgern. Ob es nun unbedingt Kontaktaufnahme mit der Blödzeitung sein muß, sei dahingestellt.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen
Bei welcher instanz entzieht man dem Islam diesen Status?Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Dec 2018, 14:05)
Man sollte dem Islam den Status der Weltreligion entziehen, anscheinend handelt es sich ja nur um eine mehr oder minder lose Ansammlung von ca. 1,8 Mrd Sekten.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Ich glaub, dass Tim blöd gehandelt hat, ist nun geklärt.relativ hat geschrieben:(20 Dec 2018, 14:50)
Also ich habe selber ein halbes Jahr mit unseren damals noch sehr jungen Sohn zuhause gehockt und ich hätte mich unter Garantie darüber aufgeregt, wäre mir dies passiert. Allerdings wäre ich nie auf die Idee gekommen mich dabei von der Bild Zeitung vertreten zu lassen, wie immer dies auch gelaufen sein mag, daß sind die alltäglichen Irrtümer die wir so gut es geht überwinden muessen
Ich erlebe sowas nicht, könnte mir aber vorstellen, mich konfessionsübergreifend zu ärgern.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Nicht nur Tim auch die Organisatoren, das die Muslimas diesen Wunsch geäußert haben, könnte man auch kritisch sehen, ist aber in meinen Augen, mit ein wenig Emphatie, durchaus nachzuvollziehen, je nachdem wie traditionell religiös sie sind.Billie Holiday hat geschrieben:(20 Dec 2018, 14:56)
Ich glaub, dass Tim blöd gehandelt hat, ist nun geklärt.
Ich erlebe sowas nicht, könnte mir aber vorstellen, mich konfessionsübergreifend zu ärgern.
Ein Ausschluss ärgert immer, jeder der mal vor einer Diskothek abgewiesen wurde weiss dies...
Zuletzt geändert von relativ am Do 20. Dez 2018, 15:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Ich habe null Probleme mit reinen Frauengruppen. Mrinetwegen auch mit reinen muslimischen Gruppen.relativ hat geschrieben:(20 Dec 2018, 15:00)
Nicht nur Tim auch die Organisatoren, das die Muslimas diesen Wunsch geäußert haben, könnte man auch kritisieren sehen, ist aber in meinen Augen, mit ein wenig Emphatie, durchaus nachzuvollziehen, je nachdem wie traditionell religiös sie sind.
Ein Ausschluss ärgert immer, jeder der mal vor einer Diskothek abgewiesen wurde weiss dies...
Muß nur eindeutig geklärt sein, wann Väter willkommen sind. In einer Elterngruppe sind sie es.
Wie gesagt, Tim war dumm. Im Affekt der Bild sein Leid zu klagen, ist aber nicht illegal.
Wenn mir jemand freundlich und sachlich seine Grûnde nennt, bin ich die letzte, die kreischend auf ihr Recht pocht.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen
Der Islam ist sicherlich eine Ansammlung verschiedener Sekten, aber das ist nicht das eigentliche Problem.Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Dec 2018, 14:05)
Man sollte dem Islam den Status der Weltreligion entziehen, anscheinend handelt es sich ja nur um eine mehr oder minder lose Ansammlung von ca. 1,8 Mrd Sekten.
Der Islam ist vor allem eine vormoderne, totalitäre, politische Herrschaftsideologie.
Mit den immanenten politischen Kategorien "Scharia" und "Djihad" stellt er ein singuläres, politisches Problem dar.
Damit verneint der Islam die universalen Menschenrechte und ist deshalb mit unserer Verfassung unvereinbar.
Das wurde vielfach wissenschaftlich begründet; siehe beispielsweise:
http://www.hintergrund-verlag.de/texte- ... t-kik.html
SAPERE AUDE - Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.
Immanuel Kant (1724-1804)
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen
Dann müsste man allein schon wegen der unterschiedlichen Ausprägungen des Protestantismus weltweit dem Christentum des Status einer Weltreligion entziehen. Ganz zu schweigen von den orthodoxen Kirchen, selbst bei den Katholiken gibt es Aufspaltungen.Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Dec 2018, 14:05)
Man sollte dem Islam den Status der Weltreligion entziehen, anscheinend handelt es sich ja nur um eine mehr oder minder lose Ansammlung von ca. 1,8 Mrd Sekten.
Das änderte aber nichts daran, dass es hochgradig unaufgeklärt und hysterisch ist, jedem Moslem zu unterstellen, er strebe heimlich die Weltherrschaft an.
Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Es wurde ihm von der Kursleiterin auf die Mailbox gesprochen:aleph hat geschrieben:(20 Dec 2018, 12:50)
Meines Wissens wurde ihm gesagt "er könne leider nicht mitkommen". Das ist zu mindestens in Süddeutschland eine klare Absage und eine vollendete Tatsache. Da gibt es nichts mehr zu verhandeln.
„Ich wollte dir Bescheid geben: Wir sind ja am Mittwoch alles Frauen. Und es sind auch muslimische Frauen dabei. Deswegen wäre es gut, wenn deine Frau kommen würde. Du kannst dann leider nicht kommen. (…) Ich hoffe auf dein Verständnis!“
Zumindest in Südwestdeutschland besteht in solch einem Fall die Möglichkeit, im ersten Schritt zurückzurufen und den berechtigten Unmut anzubringen, anstatt bei der BILD anzuklingeln.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Dafür, dass man aus den den armen Tim verschmähenden Damen kein Drama machen soll, machst du aber ein ganz schönes Drama aus dem zugegebenermaßen ungeschickten Interview mit der Bild, deren Niveau kaum jemand mit Verstand ernst nehmen würde.Marmelada hat geschrieben:(20 Dec 2018, 17:49)
Es wurde ihm von der Kursleiterin auf die Mailbox gesprochen:
„Ich wollte dir Bescheid geben: Wir sind ja am Mittwoch alles Frauen. Und es sind auch muslimische Frauen dabei. Deswegen wäre es gut, wenn deine Frau kommen würde. Du kannst dann leider nicht kommen. (…) Ich hoffe auf dein Verständnis!“
Zumindest in Südwestdeutschland besteht in solch einem Fall die Möglichkeit, im ersten Schritt zurückzurufen und den berechtigten Unmut anzubringen, anstatt bei der BILD anzuklingeln.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Tim hat das schon richtig gemacht. Nun wissen alle, wie Islamixen ticken.Marmelada hat geschrieben:(20 Dec 2018, 17:49)
Es wurde ihm von der Kursleiterin auf die Mailbox gesprochen:
„Ich wollte dir Bescheid geben: Wir sind ja am Mittwoch alles Frauen. Und es sind auch muslimische Frauen dabei. Deswegen wäre es gut, wenn deine Frau kommen würde. Du kannst dann leider nicht kommen. (…) Ich hoffe auf dein Verständnis!“
Zumindest in Südwestdeutschland besteht in solch einem Fall die Möglichkeit, im ersten Schritt zurückzurufen und den berechtigten Unmut anzubringen, anstatt bei der BILD anzuklingeln.
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Vielleicht hat er sich ja auch gedacht, im Zeitalter von #metoo ist es viel effektiver den Anderen medial an den Pranger zu stellen. So ganz Unrecht scheint er nicht gehabt zu haben.Marmelada hat geschrieben:(20 Dec 2018, 17:49)
Es wurde ihm von der Kursleiterin auf die Mailbox gesprochen:
„Ich wollte dir Bescheid geben: Wir sind ja am Mittwoch alles Frauen. Und es sind auch muslimische Frauen dabei. Deswegen wäre es gut, wenn deine Frau kommen würde. Du kannst dann leider nicht kommen. (…) Ich hoffe auf dein Verständnis!“
Zumindest in Südwestdeutschland besteht in solch einem Fall die Möglichkeit, im ersten Schritt zurückzurufen und den berechtigten Unmut anzubringen, anstatt bei der BILD anzuklingeln.
Man sollte eben bei politisch rhetorischen Waffen die gleichen Maßstäbe anlegen, wie es auch bei einem Leo II gemacht wird - immer drüber nachdenken was passiert wenn dem Feind die Waffen in die Hände fallen. Auch Männer können ganz schön intregant sein, wenn es Vorteile bietet - nicht nur Frauen.
Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Welchen Teil von "berechtigtem Unmut" hast du nicht verstanden?Billie Holiday hat geschrieben:(20 Dec 2018, 18:08)
Dafür, dass man aus den den armen Tim verschmähenden Damen kein Drama machen soll,
Ich habe lediglich einen Beitrag zum Strangthema beantwortet.machst du aber ein ganz schönes Drama aus dem zugegebenermaßen ungeschickten Interview mit der Bild, deren Niveau kaum jemand mit Verstand ernst nehmen würde.
So isses. Kennste eine, kennste alle.Fliege hat geschrieben: Tim hat das schon richtig gemacht. Nun wissen alle, wie Islamixen ticken.
Harvey Weinstein gefällt das.Skeptiker hat geschrieben: Vielleicht hat er sich ja auch gedacht, im Zeitalter von #metoo ist es viel effektiver den Anderen medial an den Pranger zu stellen. So ganz Unrecht scheint er nicht gehabt zu haben.
Man sollte eben bei politisch rhetorischen Waffen die gleichen Maßstäbe anlegen, wie es auch bei einem Leo II gemacht wird - immer drüber nachdenken was passiert wenn dem Feind die Waffen in die Hände fallen. Auch Männer können ganz schön intregant sein, wenn es Vorteile bietet - nicht nur Frauen.
Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Natürlich kann man das tun. Aber zunächst ist das eine Ausschluss aus der Veranstaltung, ohne Gesprächsangebot.Marmelada hat geschrieben:(20 Dec 2018, 17:49)
Es wurde ihm von der Kursleiterin auf die Mailbox gesprochen:
„Ich wollte dir Bescheid geben: Wir sind ja am Mittwoch alles Frauen. Und es sind auch muslimische Frauen dabei. Deswegen wäre es gut, wenn deine Frau kommen würde. Du kannst dann leider nicht kommen. (…) Ich hoffe auf dein Verständnis!“
Zumindest in Südwestdeutschland besteht in solch einem Fall die Möglichkeit, im ersten Schritt zurückzurufen und den berechtigten Unmut anzubringen, anstatt bei der BILD anzuklingeln.
Auf dem Weg zum Abgrund kann eine Panne lebensrettend sein. Walter Jens
Besser schweigen und als Narr zu scheinen, als sprechen und jeden Zweifel zu beseitigen. Abraham Lincoln
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Ok ich nehme das zurück.Marmelada hat geschrieben:(20 Dec 2018, 18:36)
Welchen Teil von "berechtigtem Unmut" hast du nicht verstanden?
Ich habe lediglich einen Beitrag zum Strangthema beantwortet.
So isses. Kennste eine, kennste alle.
Harvey Weinstein gefällt das.
Gemach gemach.
War ja Selina, die die Ausgrenzung von Tim als Banalität bezeichnete und nicht du.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Ist der Groschen gefallen?Marmelada hat geschrieben:(20 Dec 2018, 18:36)
Kennste eine, kennste alle.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen
Du kannst Mr Gabriel deine Beurteilung ja mal zukommen lassen.Marmelada hat geschrieben:(20 Dec 2018, 17:29)
Das änderte aber nichts daran, dass es hochgradig unaufgeklärt und hysterisch ist, jedem Moslem zu unterstellen, er strebe heimlich die Weltherrschaft an.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Das hat auch niemand angezweifelt. Mir ist aber kein zwischenmenschlicher Konflikt bekannt, der auf diesem Weg geklärt worden wäre. Tim wird sich wohl auch eine neue Gruppe suchen müssen, die das Risiko eingeht, dass sie von evtl. auftrendenen Problemen aus der BILD erfährt.aleph hat geschrieben:(20 Dec 2018, 18:37)
Natürlich kann man das tun. Aber zunächst ist das eine Ausschluss aus der Veranstaltung, ohne Gesprächsangebot.
Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen
Wenn der Eintrag auf seiner Wikipedia-Seite stimmt, wird er mir wohl zustimmen.Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Dec 2018, 18:44)
Du kannst Mr Gabriel deine Beurteilung ja mal zukommen lassen.
Er legt in seinen Büchern auch großen Wert darauf, zwischen dem Islam als politischer Ideologie und den Muslimen als Menschen zu unterscheiden.
Ob es in seinem Sinn ist, dass hier in seinem Namen Stimmung gegen den Muslimen als Menschen gemacht wird, müsstet ihr erfragen.
Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
... der wird von alle dem nichts wissen.Marmelada hat geschrieben:(20 Dec 2018, 18:36)
Harvey Weinstein gefällt das.
Ich finde allerdings, dass es nicht zusammenpasst wenn für die "gute Sache" Dinge in die Öffentlichkeit gezerrt werden um gezielt einen politischen Effekt zu erzielen, aber auf der anderen Seite geklagt wird, wenn andere das auch tun. Etwas Zurückhaltung bei der feministischen Linken ist da mehr als angebracht.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen
Schon witzig, irgendwie. Du selber hast das Zitat gebracht, um einen anderen Autor zu verunglimpfen, nachdem du gelernt hast, von wem das Zitat stammt, greifst du erst diesen Autor an und nachdem du merkst, dass auch das nicht wirklich zielführend ist, weil der Mann nun wirklich weiß, worüber er schreibt (natürlich muss auch da der Kontext beachtet werden), versuchst du das von dir ins Spiel gebrachte Zitat der Gegenseite anzuhängen. Bisschen arg durchsichtigMarmelada hat geschrieben:(20 Dec 2018, 19:03)
Ob es in seinem Sinn ist, dass hier in seinem Namen Stimmung gegen den Muslimen als Menschen gemacht wird, müsstet ihr erfragen.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen
Falsch. Dark Angel hat das Zitat gebracht, um hier Stimmung gegen Moslems allgemein zu verbreiten und ich habe es kommentiert. Es ist nicht die Aufgabe anderer User, Zitatfetzten zu recherchieren, die der Zitierende ohne Kontext einstellt.Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Dec 2018, 19:09)
Schon witzig, irgendwie. Du selber hast das Zitat gebracht
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Okay, sorry.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Obwohl der Vergleich sehr hinkt, komme ich nicht mehr hinterher. Tims Gruppenleiterin ist das Pendant zu Harvey Weinstein und es ist nun eine Flut an Tweets von Leuten zu erwarten, die aufgrund islamischer Vorstellungen irgendwo ausgeschlossen wurden?Skeptiker hat geschrieben:(20 Dec 2018, 19:06)
... der wird von alle dem nichts wissen.
Ich finde allerdings, dass es nicht zusammenpasst wenn für die "gute Sache" Dinge in die Öffentlichkeit gezerrt werden um gezielt einen politischen Effekt zu erzielen, aber auf der anderen Seite geklagt wird, wenn andere das auch tun. Etwas Zurückhaltung bei der feministischen Linken ist da mehr als angebracht.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen
Habe ich Angel schon, als sie hier diese Personen für ihre Thesen missbraucht hat, geschrieben. Es ist sehr fraglich ob sie diese Thesen teilen würden.Marmelada hat geschrieben:(20 Dec 2018, 19:03)
Wenn der Eintrag auf seiner Wikipedia-Seite stimmt, wird er mir wohl zustimmen.
Er legt in seinen Büchern auch großen Wert darauf, zwischen dem Islam als politischer Ideologie und den Muslimen als Menschen zu unterscheiden.
Ob es in seinem Sinn ist, dass hier in seinem Namen Stimmung gegen den Muslimen als Menschen gemacht wird, müsstet ihr erfragen.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen
Im Gegensatz zu dir, habe ich Gabriels Buch gelesen! Ich habe einen Teil der Zusammenfassung aus dem Klappentext zitiert.Marmelada hat geschrieben:(20 Dec 2018, 19:18)
Falsch. Dark Angel hat das Zitat gebracht, um hier Stimmung gegen Moslems allgemein zu verbreiten und ich habe es kommentiert. Es ist nicht die Aufgabe anderer User, Zitatfetzten zu recherchieren, die der Zitierende ohne Kontext einstellt.
Wenn du nicht fähig bist, eine Herrschaftsideologie - was der Islam infolge fehlender Trennung von Religion und Politik nunmal ist - und den Gläubigen nicht zu trennen/unterscheiden verstehst, ist das DEIN Problem, nicht meins.
Ich mache keine Stimmung gegen Moslems allgemein, sondern kritisiere deren Forderungen nach Sonderrechten, die den Rahmen der Religionsfreiheit überschreiten. Ein weiterer Unterschied!
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen
Eben.Dark Angel hat geschrieben:(20 Dec 2018, 19:52)
Im Gegensatz zu dir, habe ich Gabriels Buch gelesen!
Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
im übrigen erlaubt auch der deutsche gesetzgeber das lügen in notsituationen. beispielsweise darf eine schwangere frau ihren zustand bei einem bewerbungsgespräch leugnen, wenn es sich um eine tätigkeit gandelt, die man problemlos auch in der schwangerschaft ausüben kann.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Das ist aber was anderes als Täuschung mit dem Ziel, der Verbreitung einer Religion/Ideologie.aleph hat geschrieben:(20 Dec 2018, 20:31)
im übrigen erlaubt auch der deutsche gesetzgeber das lügen in notsituationen. beispielsweise darf eine schwangere frau ihren zustand bei einem bewerbungsgespräch leugnen, wenn es sich um eine tätigkeit gandelt, die man problemlos auch in der schwangerschaft ausüben kann.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
der kontext, den marmelada zu recht eingefordert hat und der im zitat nicht erwähnt wird, ist, dass das nur im kriegsfall gilt, wenn moslems verfolgt werden. es gilt übrigens nur im schiitismus.Dark Angel hat geschrieben:(20 Dec 2018, 20:36)
Das ist aber was anderes als Täuschung mit dem Ziel, der Verbreitung einer Religion/Ideologie.
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Auf dem Weg zum Abgrund kann eine Panne lebensrettend sein. Walter Jens
Besser schweigen und als Narr zu scheinen, als sprechen und jeden Zweifel zu beseitigen. Abraham Lincoln
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Also die Muslime, die ich so kenne, haben sicherlich keinen Weltherrschaftsanspruch, die versuchen auch nicht zu missionieren, auch nicht unterschwellig. Die meisten sind eh nicht so sehr gläubig und gehen nur an hohen Feiertagen in die Moschee, gefastet wird auch nur halbherzig.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Ich helf Dir: Du musst Dich einfach von Deinem selbstgebauten Strohmann lösen, dann wird es gleich viel klarer.Marmelada hat geschrieben:(20 Dec 2018, 19:23)
Obwohl der Vergleich sehr hinkt, komme ich nicht mehr hinterher. Tims Gruppenleiterin ist das Pendant zu Harvey Weinstein und es ist nun eine Flut an Tweets von Leuten zu erwarten, die aufgrund islamischer Vorstellungen irgendwo ausgeschlossen wurden?
Es geht hier nicht um die von DIR in die Diskussion eingebrachten Harvey Weinstein und die Übungsleiterin, sondern um Tim und die #metoo-Frauen. Beide bedienen sich der Öffentlichkeit um maximalen Effekt zu erzielen. Was aber bei den #metoo-Frauen bejubelt wird, beklagst Du bei Tim. Du bist doch nicht doof - ich denke das hast Du sehr gut verstanden.
Wieviel von jedweder Kampagne berechtigt ist, dass läßt sich (wie hier im Strang) lang diskutieren. Vom Prinzip her bedient sich Tim schlicht einer maximal effektiven Waffe, nämlich der öffentlichen Anprangerung. Die Übungsleiterin tut mir bei alle dem eher leid, weil sie es gut meint, aber allenfalls etwas unglücklich agiert. Sie hat es sicher nicht verdient so in die Öffentlichkeit gezogen zu werden. Aber wer hat es schon verdient medial vorverurteilt zu werden? Ist es ersteinmal ein normales Mittel der Agitation, dann bedient sich eben JEDER dieser Mittel. Willkommen also in der Welt der medialen Denunziation, über die sich linke Feministinnen sicherlich am wenigsten aufregen dürfen.
Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Entsprechend lautet der Wahlspruch von Laila Mirzo:Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Dec 2018, 20:46)
Also die Muslime, die ich so kenne, haben sicherlich keinen Weltherrschaftsanspruch, die versuchen auch nicht zu missionieren, auch nicht unterschwellig. Die meisten sind eh nicht so sehr gläubig und gehen nur an hohen Feiertagen in die Moschee, gefastet wird auch nur halbherzig.
"Nur ein schlechter Muslim ist ein guter Muslim" (Titel ihres Buches von 2018 zur "Unvereinbarkeit des Islams mit unserer Kultur").
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Wie lange brauchst du selber, um religionspositive Quellen zu bringen?relativ hat geschrieben:(21 Dec 2018, 08:07)
Bleibt festzustellen, mit Isamkritischen Quellen kennen sich bestimmte user "bestens" aus, die Frage wie sie es mit islampositiven, oder neutralen Quellen händeln, stellt sich mir automatisch.
Gibt es überhaupt positive Quellen, die nicht aus den Küchen der arteigenen und sortentypischen Expansionisten stammen?
Freiwillig können Unabhängige doch keinem antiemanzipatorischen Kult huldigen, oder muß man das neuerdings?
Achte mal darauf, wem deine Antwort galt.
Einem Hardcore-Erdoganisten, mit seiner Fundi-AKP.
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
Aus den USA.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Bin ich es denn der angibt/vorgibt den Islam mit diesen Quellen objektiv zu kritisieren? Ich habe nur für mich eine Feststellung gepostet. Btw. habe ich schon eine Quelle dazu geliefert.unity in diversity hat geschrieben:(21 Dec 2018, 10:16)
Wie lange brauchst du selber, um religionspositive Quellen zu bringen?
Wie zu jeder Religion gibt es auch zum Islam zig Quellen die diese sowohl negativ , kritisch als auch positiv beleuchten, bzw. wenigstens Wertneutral. Diese Quellen sollte man auch kennen um objektive Kritik anzubringen. Findest du dies hier in der Regel bei den Islamkritikern?Gibt es überhaupt positive Quellen, die nicht aus den Küchen der arteigenen und sortentypischen Expansionisten stammen?
Ich sehe das nicht und das hier geschriebene, bestärkt mich in der Annahme, daß diese kritischen Texte den Meisten nur dazu dienen, ihre eh schon subjektive negative Einstellung zum Islam zu verfestigen. Das kann dann auch nicht Objektiv sein, gelle?
Nein muss man natürlich nicht, aber das wenigste ist doch, daß man akzeptiert, daß nicht jeder den selben Kult huldigt, ja selbst in der eigenen hochgeschätzten Kultur nicht.Freiwillig können Unabhängige doch keinem antiemanzipatorischen Kult huldigen, oder muß man das neuerdings?
Eine Ausseinandersetzung ist gewollt, aber bitte ohne Hasskappe und Vorurteile und dämliche Thesen über eine ganze Religion nebst deren Mitglieder.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Ja, so sieht es aus und so ist es auch eingetreten. :-)Ammianus hat geschrieben:(20 Dec 2018, 21:16)
Laila Mirzo - da haben die Guten ja wieder eine Böse für ihre Hassliste ...
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Ganz objektiv - Geschichte ist wertneutral und Religion - egal welche - sowie Ideologien dienen in erster Linie der Machtentfaltung, der Machtausübung und dem Machtherhalt.relativ hat geschrieben:(21 Dec 2018, 10:28)
Wie zu jeder Religion gibt es auch zum Islam zig Quellen die diese sowohl negativ , kritisch als auch positiv beleuchten, bzw. wenigstens Wertneutral. Diese Quellen sollte man auch kennen um objektive Kritik anzubringen. Findest du dies hier in der Regel bei den Islamkritikern?
Ich sehe das nicht und das hier geschriebene, bestärkt mich in der Annahme, daß diese kritischen Texte den Meisten nur dazu dienen, ihre eh schon subjektive negative Einstellung zum Islam zu verfestigen. Das kann dann auch nicht Objektiv sein, gelle?
Was es daran besonders positiv zu beleuchten gibt, erschließt sich mir nicht.
Und dann stellt sich noch die Frage, warum einige derart bestrebt sind, ausgerechnet den Islam in einem (besonders) positiven Licht erscheinen zu lassen, gleiches für das Christentum nicht gelten soll.
Und eine weitere Frage stellt sich, warum das Fremde und die Fremden "glorifiziert" bzw "schön geredet" wird, das Eigene hingegen wird marginalisiert.
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Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen
Hier geht es nicht ums Schönreden von irgendwelchen Fakten, sondern um deine wiederlich einseitige und subjektive Interpretation von Quellen, die du in regelmäßigen Abständen für deine pauschalen Aussagen tätigstDark Angel hat geschrieben:(21 Dec 2018, 13:36)
Ganz objektiv - Geschichte ist wertneutral und Religion - egal welche - sowie Ideologien dienen in erster Linie der Machtentfaltung, der Machtausübung und dem Machtherhalt.
Was es daran besonders positiv zu beleuchten gibt, erschließt sich mir nicht.
Und dann stellt sich noch die Frage, warum einige derart bestrebt sind, ausgerechnet den Islam in einem (besonders) positiven Licht erscheinen zu lassen, gleiches für das Christentum nicht gelten soll.
Und eine weitere Frage stellt sich, warum das Fremde und die Fremden "glorifiziert" bzw "schön geredet" wird, das Eigene hingegen wird marginalisiert.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen
Bedeutet übersetzt also ihr habt alle keinen Plan wie der Mann diese extreme These begründet und nehmt es einfach für bare Münze, da es euch in eurem bisherigen Weltbild unterstützt?Ammianus hat geschrieben:(19 Dec 2018, 23:47)
Was kann man da machen?
Den Namen speichern, bei "amazone" eingeben und Bücher bestellen.
Kostet Geld
Den Namen speichern, bei Bibliothek eingeben, hingehen, Buch aus Regal nehmen und lesen ...
Du musst deine These nicht konkret machen, weil es solche Probleme eh "überall" gibt. Habe ich jetzt zur Kenntnis genommen, werde dich nicht weiter mit Bitten um Quellennachweise bedrängen.Skeptiker hat geschrieben:(20 Dec 2018, 12:33)
Es gibt hier zig Stränge die sich mit der Problematik "Islam vs. westliche Gesellschaft" befassen. DASS es Probleme mit der Inegration von Muslimen in Deutschland gibt, ist mE eine Tatsache, die ich hier nicht zum x-ten mal beweisen muss. Ich habe übrigend eben NICHT geschrieben, dass es NUR Muslime sind mit denen man Probleme bei der Integration hat. Aber es fällt eben auf, dass Muslime eben ÜBERALL diese Probleme haben. Dazu hatte ich Beispiele aufgeführt.
Danke Herr Lehrer, aber leider irren Sie sich komplett. Hätten Sie etwas mehr als den Einleitungstext dieses kurzen Wikipedia Artikels gelesen hätten Sie wahrgenommen, dass gleich unter dem Inhaltsverzeichnis mit der Überschrift"Keinproblem", Du offenbarst gerade, dass Du keine Ahnung hast was FDGO bedeutet.
Du suggerierst, dass die FDGO ein parlamentarisches Mehrparteiensystem vorschreibt, und sich gegen direkte Demokratie ausspricht. Das ist schlicht falsch!
Hier für Dich etwas Nachhilfe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitl ... undordnung
Es zeichnet Ideologen aus allen Richtungen meistens aus, eben DAS nicht zu verstehen. Der Verfassungsschutz unterscheidet beispielsweise ob eine Organisation sich gegen die FDGO stellt, oder ob sie im Rahmen der FDGO Vorschläge zur Änderung der Verfassung macht. Erstes wäre verfassungsfeindlich, zweites ein normaler politischer Vorgang.
"Konkretisierung im BVerfG-Urteil zum SRP-Verbot 1952" geschrieben steht:
Er wurde vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1952 wie folgt präzisiert:[6]
„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“
– BVerfGE 2, 1 (Ls. 2, 12 f.)
Die jüngste Rechtssprechung, die Sie für Ihre Argumentation herangezogen haben, beinhaltet eben jene Rechtssprechung von 1952, wie aus Ihrem Wikipedia Artikel zu entnehmen ist (wenn Sie es trotzdem noch einmal prüfen möchten: https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 00113.html).
Ich deute an, dass es einen ganzen Haufen von Leuten gibt, die der Meinung sind, dass das Prinzip der parlamentarischen Republik überholt ist, geupdatet werden muss und natürlich trotzdem noch nach der Präambel der Selbstbestimmung des Volkes funktionieren soll. Um nur eins der Dutzenden Beispiele zu nennen, empfehle ich dir dich mit Demarchie, konkreter mit aleatorischer Demokratie (David Van Reybrouck) zu befassen, falls du es noch nicht getan hast.Wenn Du z.B. andeutest, dass Muslime aufgrund ihrer Religion ein vollkommen anderes Staatsverständnis haben, welches die drei oben genannten Punkte nicht enthält, sorry, dann stehen Muslime eben nicht mit beiden Füßen auf dem Boden der FDGO - so einfach ist das.
Bemerkenswert, hast du gerade gemeint, die simple Fähigkeit populäre Phrasen hinterfragen zu können wäre eine eher weniger wichtige Errungenschaft für die Entwicklung eines mündigen Bürgertums? Wie sonst sollen sich einzelne Individuen denn ihrer Interessen bewusst werden und diese im Anschluss auch formulieren? Ich lege dir ans Herz dir einmal in Ruhe(!) selbst Gedanken zu machen, worauf du denn eigentlich stehst.Du solltest hier Dein Anspruchsdenken an die Deutschen im Punkto Demokratiefähigkeit nicht in den Himmel schrauben, wenn Du selber nicht einmal auf dem Boden der FDGO stehst.
Also stellst du dich mit deiner Forderung nach einem Bekenntniszwang gegen unser GG und damit auch die FDGO?Ich definiere Integration als den Prozess, er dazu führt, dass die Menschen die sich in Deutschland ansiedeln, auf Basis einheitlicher Grundwerte (entsprechend FDGO), Mitglieder unserer Gesellschaft werden. Integrationsverweigerung wäre es für mich, dauerhaft von der FDGO abweichende Werte beibehalten zu wollen und sich als Gemeinschaft dauerhaft von der Mehrheitsgesellschaft abzusondern.
Artikel 4, Absatz 1:
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Das Grundgesetz selbst enthält nicht einmal im Geringsten die Forderung, dessen Wertekanon in sich aufzunehmen und sich dazu zu bekennen (Ausnahme sind bestimmte Organisationen die staatliche Fördermittel kriegen).
Wie kommt es, dass so viele eifriger Verfechter des GGs überhaupt so weit in ihrem missionarischen Eifer gehen und Dinge erzwingen möchten, die die ursprüngliche Ideologie dahinter zu erzwingen verboten hat? Fanatismus ist in jeglichem Kontext ein wahrliches Übel und der Mensch ein schwaches Wesen.
Ich wünsche dir eine besinnliche Zeit.
LG
Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen
Warum versuchst du, dich mit so billigen Tricksereien aus der Affäre zu ziehen. Der Mann scheint Sachen zu schreiben, die dir nicht schmecken, und du wolltest mehr darüber wissen. Also hab ich, da ich von ihm noch nichts gelesen habe, einfach mal nachgesehen was es von ihm an deutschen Büchern gibt und ob es Bücher von ihm in Bibliotheken gibt. Und dann habe ich dir, der ja schließlich Informationen haben wollt, die entsprechenden Tipps gegeben. Wobei es schon peinlich genug war, dass du nicht selbst dazu in der Lage bist.keinproblem hat geschrieben:(26 Dec 2018, 15:30)
Bedeutet übersetzt also ihr habt alle keinen Plan wie der Mann diese extreme These begründet und nehmt es einfach für bare Münze, da es euch in eurem bisherigen Weltbild unterstützt?
...
Du weisst doch, in Recherche bin ich gut. Mit ein paar Klicks habe ich deinen Thomas-Evangelien-Koran-Wunder-Betrug pulverisiert. Also tricks nicht rum. Versuch mal ehrlich zu sein.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen
Du hast dich zu meiner Antwort auf diesen Thread eingeklinkt:Ammianus hat geschrieben:(26 Dec 2018, 16:09)
Warum versuchst du, dich mit so billigen Tricksereien aus der Affäre zu ziehen. Der Mann scheint Sachen zu schreiben, die dir nicht schmecken, und du wolltest mehr darüber wissen. Also hab ich, da ich von ihm noch nichts gelesen habe, einfach mal nachgesehen was es von ihm an deutschen Büchern gibt und ob es Bücher von ihm in Bibliotheken gibt. Und dann habe ich dir, der ja schließlich Informationen haben wollt, die entsprechenden Tipps gegeben. Wobei es schon peinlich genug war, dass du nicht selbst dazu in der Lage bist.
Du weisst doch, in Recherche bin ich gut. Mit ein paar Klicks habe ich deinen Thomas-Evangelien-Koran-Wunder-Betrug pulverisiert. Also tricks nicht rum. Versuch mal ehrlich zu sein.
Nun zu fordern, ich wäre in der Beweispflicht die aufgestellte These zu widerlegen in dem ich mir sein Buch durchlese ist ein absurd und baut weiter auf dem Autoritätsargument auf, dass ich schon vorher kritisiert habe. Dass alle Diskutanten versuchen der Tatsache aus dem Weg zu gehen, dass auch noch so renommierte Experten ihre Behauptungen mit Fakten untermauern müssen, bestätigt meine Vermutung, dass ihr gar keinen Plan habt, ob der gute Mann überhaupt eine Beweisführung darlegt.Dark Angel hat geschrieben:(19 Dec 2018, 11:15)
Der "gute Mann" war Professor für Islamgeschichte an der Al-Azhar-Universität UND Imam an der Moschee in Gizeh.
Die Al-Azhar Universität sagt dir etwas?
Und ja er untermauert seine Beweisführung anhand von Quellen.
Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen
Das hat nichts mit Autoritätsargumenten zu tun. Wenn er Thesen aufstellt die unsinnig sind und dann auch noch von seinen Quellen nicht gestützt werden, dann kannst du ihn doch wunderbar bloßstellen. Aber dazu musst du eben gucken, was er behauptet und womit er das zu belegen glaubt. Aber dazu muss man sich eben mit der Sache befassen. Das ist überall und immer so.keinproblem hat geschrieben:(26 Dec 2018, 16:19)
Du hast dich zu meiner Antwort auf diesen Thread eingeklinkt:
Nun zu fordern, ich wäre in der Beweispflicht die aufgestellte These zu widerlegen in dem ich mir sein Buch durchlese ist ein absurd und baut weiter auf dem Autoritätsargument auf, dass ich schon vorher kritisiert habe. Dass alle Diskutanten versuchen der Tatsache aus dem Weg zu gehen, dass auch noch so renommierte Experten ihre Behauptungen mit Fakten untermauern müssen, bestätigt meine Vermutung, dass ihr gar keinen Plan habt, ob der gute Mann überhaupt eine Beweisführung darlegt.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen
Die Grundrechte gelten nicht absolut jedes für sich im luftleeren Raum, sondern das BVerfG muss immer mal wieder abwägen, welches Grundrecht im Einzelfall höher zu bewerten ist, zudem beinhaltet Religionsfreiheit auch eine weitere Komponenten, nämlich frei von Religion leben zu können.
Das braucht das Grundgesetz auch nicht zu enthalten, es gilt ganz einfach auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und somit für alle, die in diesem Gebiet leben, ob die das wollen oder nicht. Und wenn du in deinem Wiki weitergelesen hättest, dann wärst du darauf https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der ... htsstaates gestoßen, aktiv gegen diesen Wertekanon vorzugehen, kann also durchaus Konsequenzen haben.Das Grundgesetz selbst enthält nicht einmal im Geringsten die Forderung, dessen Wertekanon in sich aufzunehmen und sich dazu zu bekennen
Zu dem angesprochenen Buch: bei amazon.com gibt es eine schöne Funktion, die nennt sich "look inside", da kannst du dann auf das Inhaltsverzeichnis klicken und findest unter "Bibliography" eine Menge Quellen, auf die sich der Autor bezieht.
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