Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen

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Vongole
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Vongole »

@keinproblem
Ist die Frage nicht eher, wie viel Reibung unsere Gesellschaft verkraftet? Wir sind schon so sensibel geworden, dass wir über die falsche Knackwurst auf einer Konferenz oder jetzt diesen Humbug sprechen müssen (kann mir den Ursprungsartikel leider nicht anschauen). In einer Gesellschaft gibt es immer Konflikte, dass bringt das Leben schon mit sich, die Frage ist wie wir damit umgehen. Ich bin mir sicher vor 20 Jahren hätten die meisten sich an den Kopf gefasst und wären verwundert darüber, dass man aus so einem lokalen Schmarn nun eine Hiobsbotschaft macht. Eine kooperative Gesellschaft die sich nicht bei jeder kleinen Meinungsverschiedenheit entzündet braucht natürlich ein gewisses Maß an Zufriedenheit, Gelassenheit. Anders kann innere Stabilität doch gar nicht gewährleistet werden.
Ich sehe die Hektik allerdings auf dem Vormarsch und von Jahr zu Jahr die Menschen offensiver werden, in allen erdenklichen Lagern und Denkrichtungen.
Genau das ist es, unsere Gesellschaft verträgt keine Reibung in dieser Richtung mehr, weil sie einfach zu gehäuft auftritt. Dann genügt ein kleiner Anlass, und der Deckel geht hoch.
Vor 20 Jahren hatten die hier lebenden Muslime eher die gleichen Bedürfnisse wie die Deutschen: Wohnung, Arbeitsplatz, vielleicht ein eigenes Geschäft, gute Schulbildung für die Kinder und eine Moschee für die die Religion.
Heute verlangen die hier lebenden Muslime, dass sich die deutsche Mehrheitsgesellschaft muslimischen bis hin zu islamistischen Vorstellungen anzupassen hat, fordert also Sonderrechte für einen kulturell geprägten Islam, die
weit über die vom GG gewährte Religonsfreiheit hinausgehen.

Das hält auf die Dauer keine westliche Gesellschaft aus, weder in Deutschland noch in Europa.
Am Yisrael Chai

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Dark Angel
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Dark Angel »

keinproblem hat geschrieben:(16 Dec 2018, 15:13)
Also geben einige Wenige (Richter in dem Fall) den Rahmen für die gesellschaftliche Norm bzgl. Intimität vor.
Die Intimsphäre eines Menschen hat nichts mit Intimität zu tun.
Es gibt keine Normen im Bezug auf Menschenrechte!
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

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Dark Angel
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Dark Angel »

keinproblem hat geschrieben:(16 Dec 2018, 17:26)

In den Grundrechten wird festgelegt, was zur Intimsphäre gehört? Diese besondere Spezialausgabe der Grundrechte liegt mir leider gerade nicht vor. Mir wäre auch nicht bekannt, dass das in den allgemeinen Menschenrechten formuliert ist, aber sei es drum.
Du solltest mal deine erschreckenden Wissenslücken schließen.
Die "Spezialausgabe" der Grundrechte findest du in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO von 1946, im Grundgesetz Art.1 bis 19 UND in der Europäischen Erklärung der Menschenrechte
letztere ist sogar völkerrechtlich verbindlich.
Lesen musst du allerdings selber!
Nebenbei Grundrechte sind Ausschlussrechte gegen den Staat, der Staat hat Grundrechte zu garantieren.
Intimsphäre gehört zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Informiere dich, was allgemeine Persönlichkeitsrechte sind!

keinproblem hat geschrieben:(16 Dec 2018, 17:26)Ja, die Türken waren tatsächlich keine Kolonie im klassischen Sinne. Sind aber trotzdem ein säkularer, eigentlich sogar laizistischer Staat. Bemerkenswert, dass du nicht auf meinen Punkt eingehst sondern auf das einzige Land dieser langen Liste, dass das in diesem Falle komplett nebensächliche Attribut Ex-Kolonie nicht hat, lang und breit zerredest. Hast du nun was zu meinem Argument zu sagen?
Lesen und verstehen scheint nicht deine Stärke zu sein. KEINER der genannten Staaten war Kolonie eines anderen Staates!
Diese Staaten wurden während der islamischen Expansion erobert, wurden vom Osmanischen Reich erobert und kämpften ab dem 18.Jh um ihre Unabhängikeit. Im Ergebnis des WK1 wurden Teile des (zerschlagenen) Osmanischen Reichs unter Mandatschaft des Völkerbundes gestellt. Im Völkerrecht bedeutet ein Mandat, den Auftrag einer Staatengemeinschaft (Völkerbund = Vorläufer der UNO) völkerrechtlichen Interessen in einem bestimmten Gebiet zu vertreten.
Mit Kolonie hat das nicht das Geringste zu tun!
keinproblem hat geschrieben:(16 Dec 2018, 17:26)Ich kann gar nicht verstehen, wie man gerade bei so simplen Themen so vorlaut in die Tasten hacken kann, gehst du denn da draußen genauso mit den Menschen um?
Die ehemaligen britischen Kolonien tendieren zu einem stärkerem Parlament und die ehemaligen französischen Kolonien haben meistens ein mächtigeres Präsidentenamt. Ich denke schon, dass es nicht zu weit hergeholt ist zu behaupten, dass man sich da tatsächlich etwas beim parlamentarischen Großbritannien oder Frankreichs Präsidialsystem abgeschaut hat.
Geschichte ist kein simples Thema, welches man sich nach Gutdünken zurecht schustern kann. Man sollte sich schon an die Fakten halten!

keinproblem hat geschrieben:(16 Dec 2018, 17:26)Findest du, Mustafa Kemal hat eine gerechte Politik verfolgt?
Was ich finde, ist in diesem Zusammenhang vollkommen irrelevant. Atatürk hat in der Situation in der sich die Türkei nach dem WK1 befand, das getan, was er für richtig und notwendig hielt.
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Tom Bombadil
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Tom Bombadil »

keinproblem hat geschrieben:(16 Dec 2018, 17:59)

Ich akzeptiere diese Suggestivfrage nicht...
Das ist keine Suggestivfrage, sondern eine ganz normale Frage in der Diskussion, weil du bei der Gleichberechtigung ausweichst. Also: was hältst du denn jetzt von Gleichberechtigung von Mann, Frau, Homo- und Transsexuellen?
Das Gesetz in die Rechtsprechung zu gießen obliegt der Richterschaft, selbst wenn für alle offensichtlich etwas ganz anderes gemeint ist, als das was daraus geschlussfolgert wird, hat die kleine Kaste der Richter das Schlusswort.
Richter ist ein Beruf, keine Kaste und beinahe jeder Richter hat noch eine übergeordnete Instanz über sich. Dass es jetzt sonderlich viele verrückte Urteile, die stark von der herrschenden Meinung abweichen, geben soll, halte ich für ein Gerücht, dass du gerne mit Fakten nachweisen darfst.
Ich knall hier nicht auf den Tisch, dass diese Möglichkeit ausgiebig missbraucht wird, sondern lediglich, dass die Gelegenheit wie ein Damoklesschwert über dem Kopf der Republik schwebt.
Ja, so einen Unsinn knallst du hier wirklich besser nicht auf den Tisch, der Teil nach "lediglich" ist auch nicht sinniger.
Wenn es schlagfertige Kontrollmechanismen für die Richterschaft gibt wäre das in der Tat eine Wissenslücke von mir, und ich wäre wirklich dankbar wenn du mir dazu eine Antwort geben kannst.
Ist dir "Instanzenzug" ein Begriff?
Ist die Frage nicht eher, wie viel Reibung unsere Gesellschaft verkraftet?
Nein, der Knackpunkt ist immer noch, dass eine Minderheit bestimmt hat, wer mitschwimmen darf und wer nicht. So etwas ist in einer Demokratie nunmal nicht opportun und es sollte dann nicht wundern, dass dieses Handeln Widerspruch hervorruft. Natürlich ist Minderheitenschutz ein wichtiges Thema auch in einer Demokratie, aber da geht es eher um Diskriminierung, etwas, das in dem Fall den Mann getroffen hat.
Wer nicht erkennt, dass die Wurzel unserer Probleme ist, dass wir verlernt haben miteinander zu kommunizieren und uns freigeistig ohne Vorannahmen kennen zulernen, der kann auch nichts zum positiven Verändern.
Diese Problemwurzel hatten ja offensichtlich die Muslimas, es wurde nichts diskutiert und - mit Ausnahme der Absage an den Mann - auch nichts kommuniziert.
Unsere Probleme muss man natürlich angehen, aber mit einem gewissen Grad an emotionaler Selbstsicherheit, Demut und Vernunft.
Eigentlich dürfte dieses Problem gar kein Problem sein, denn in unserer Gesellschaft ist es völlig normal, dass Frauen und Männer gemeinsam ein Schwimmbad besuchen und dort auch auf weitere Frauen und Männer treffen.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Tom Bombadil »

keinproblem hat geschrieben:(16 Dec 2018, 18:03)

Das ist mir schon ziemlich schwammig.
Ob dir das schwammig ist oder nicht spielt keine Rolle, das allgemeine Persönlichkeitsrecht leitet sich nunmal daraus ab.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Misterfritz »

Tom Bombadil hat geschrieben:(16 Dec 2018, 20:04)Eigentlich dürfte dieses Problem gar kein Problem sein, denn in unserer Gesellschaft ist es völlig normal, dass Frauen und Männer gemeinsam ein Schwimmbad besuchen und dort auch auf weitere Frauen und Männer treffen.
DAS ist das Wesentliche!
Und wer meint, das nicht akzeptieren zu können, der muss mit Gegenwind rechnen.
Wer also solche Schwimmbäder haben will, muss sich selbst welche bauen. Jetzt kommt sicherlich gleich der Aufschrei, dass man damit Parallelgesellschaften fördert. Aber diese Menschen wollen ja wohl eine Parallelgesellschaft, sonst würden sie sich anders verhalten.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Jekyll »

Tom Bombadil hat geschrieben:(16 Dec 2018, 20:04)

Eigentlich dürfte dieses Problem gar kein Problem sein, denn in unserer Gesellschaft ist es völlig normal, dass Frauen und Männer gemeinsam ein Schwimmbad besuchen und dort auch auf weitere Frauen und Männer treffen.
Noch normaler ist es, dass jeder (egal ob als Individuum oder Gruppe) selber bestimmt, in welchem Umfeld er/sie/es sein möchte und wen er/sie/es treffen möchte. Wer Freiheit aufzwingen will, der erreicht das Gegenteil davon. Das verstehen aber nur die Intelligentesten unter den Zivilisierten.
Sie schufen eine Wüste und nannten es...Frieden.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Tom Bombadil »

Jekyll hat geschrieben:(16 Dec 2018, 20:41)

Noch normaler ist es, dass jeder (egal ob als Individuum oder Gruppe) selber bestimmt, in welchem Umfeld er/sie/es sein möchte und wen er/sie/es treffen möchte.
Selbstverständlich, Nur war das ja kein privater Häkeltreff, sondern ein Angebot der Stadt Bremen.
Wer Freiheit aufzwingen will, der erreicht das Gegenteil davon.
Es wird niemand zu unserer Freiheit gezwungen, die Grenzen sind offen, das verstehen sogar die Dümmsten. Selbst in den eigenen vier Wänden kann jeder so unfrei leben wie er will, es kann sich auch jeder ein Schwimmbad bauen und die Besucher separieren wie er will, aber im öffentlichen Raum läuft das nicht.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Marmelada »

Misterfritz hat geschrieben:(16 Dec 2018, 20:25)

DAS ist das Wesentliche!
Und wer meint, das nicht akzeptieren zu können, der muss mit Gegenwind rechnen.
Wer also solche Schwimmbäder haben will, muss sich selbst welche bauen. Jetzt kommt sicherlich gleich der Aufschrei, dass man damit Parallelgesellschaften fördert. Aber diese Menschen wollen ja wohl eine Parallelgesellschaft, sonst würden sie sich anders verhalten.
https://www.mannheim.de/de/buerger-sein ... erschelbad
Seit 1984 finden im Herschelbad in U 3, 1 Schwimmkurse für Migrantinnen statt. Immer mittwochs von 14.15 - 16.00 Uhr ist die Halle II ausschließlich für Frauen reserviert. Zwei Kursleiterinnen sind vor Ort und üben mit den Frauen und Mädchen (7-13 Jahren) das Schwimmen und Tauchen.

Der Paritätische Mannheim sieht dies als gesundheitsfördernden Beitrag zur Integration insbesondere von muslimischen Frauen, die ohne dieses Angebot keine Möglichkeit zum Schwimmen haben.
Holla die Waldfee, seit 1984 werden wir hier mittwochs von 14:13 - 16:00 parallelgesellschaftet und ich habe es noch gar nicht bemerkt. :eek:

Lasst uns alle gemeinsam aufschreien!!!elf :mad2:
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Fliege
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Fliege »

Jekyll hat geschrieben:(16 Dec 2018, 20:50)
Die Rechte von Minderheiten ist durch das Grundgesetz geschützt und gedeckt.
Ja, auch die Minderheiten dürfen ins Schwimmbad der Mehrheit. Das ist alles.
Im übrigen ist Minderheitenschutz ein Mindeststandard und kein Maximalstandard. Du hast es nun?

Also: Keine Extra-Blutwurst für Mohammedaner.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Marmelada »

aleph hat geschrieben:(16 Dec 2018, 14:34)

ja, stimmt, man übertreibt es mal wieder. die diskussion macht aber sinn auf der gruppenebene.

ich muss außerdem korrigieren, der frauenbadetag hat mit der situation nichts zu tun, steht in deinem link:
Noch viel weniger hat die von BILD übernommene Strangüberschrift mit der Situation zu tun, "Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen" klingt nämlich nach lebenslangem Hausverbot.
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Tom Bombadil
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Tom Bombadil »

Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist eine private Veranstaltung, die können Schwimmkurse anbieten für was und wen sie wollen, sie bezahlen den Quatsch ja auch. Allerdings müsste man dann mal in deren Finanzierung gucken, ob da nicht Mittel der öffentlichen Hand zweckentfremdet werden.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Misterfritz »

Jekyll hat geschrieben:(16 Dec 2018, 20:50)

Die Rechte von Minderheiten ist durch das Grundgesetz geschützt und gedeckt. Lernen und Verinnerlichen...genau das ist der Knackpunkt bei euch.
Welche Rechte sind denn beschnitten worden?
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Dark Angel »

Jekyll hat geschrieben:(16 Dec 2018, 20:36)

Exakt das ist hier auch geschehen; ein Vater + Kind wollten schwimmen (Freiheit), auf der anderen Seite wollten viele Frauen als Frauen unter sich bleiben + schwimmen (Freiheit). Die Freiheit vieler hatte hier Vorrang.
Falsch! Männer und Frauen sind gleichberechtigt! Der Papa hat das gleiche Recht mit seiner Tochter schwimmen zu gehen, wie die Mamas der Gruppe. Ihn auszuladen bedeutet, ihn in seinen Grundrecht einzuschränken. Hier haben die Muslimas - strengenommen - gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des GG verstoßen, der da lautet:

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner sexuellen Identität, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

Wenn die "Damen" unter sich bleiben wollen, dann müssen sie das im privaten Rahmen tun und NICHT im öffentlichen Raum. Im öffentlichen Raum (Schwimmbad) haben sie KEINEN Anspruch "unter sich" zu bleiben.

Und wenn ihnen das nicht passt, dann haben sie jedes Recht dorthin zu gehen, wo sie solche Ansprüche erheben können/dürfen, wo Geschlechtersegregation gsellschaftliche Norm ist.
Hier in Deutschland ist Geschlechtersegregation KEINE gesellschaftliche Norm.
Jekyll hat geschrieben:(16 Dec 2018, 20:36) Trotzdem läuft das alles auf ein Kompromiss hinaus; es wird eine Vereinbarung getroffen, wer wann was machen kann. So zivilisert regelt man solche Angelegenheiten in einer freiheitlich-demokrötischen Gesellschaft. Hetze und Pauschalisierungen sind da fehl am Platz. Da ihr noch unreif für so viel Zivilisation seid (nach dem Krieg wurdet ihr ja gezwungen, euch zu benehmen - wirklich gelernt und verinnerlicht habt ihr das nie), müsst ihr euch noch viel, sehr viel beugen.
Nein - es läuft nicht auf einen Kompromiss hinaus, sondern auf die Durchsetzung von Sonderrechten im öffentlichen Raum, es wird Toleranz von anderen eingefordet, aber selbst keine Toleranz geübt.
In einer freieheitlich demokratischen Gesellschaft ist Toleranz keine Einbahnstraße und religiöse Befindlichkeiten sind kein Grund zum Einfordern von Sonderrechten.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Tom Bombadil »

Misterfritz hat geschrieben:(16 Dec 2018, 20:57)

Welche Rechte sind denn beschnitten worden?
In Deutschland sind sowieso nur die Dänische Minderheit, die Friesische Volksgruppe, das Sorbische Volk sowie die deutschen Sinti und Roma als nationale Minderheiten anerkannt. Die vorlaute Belehrung "Lernen und Verinnerlichen" geht voll nach hinten los.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Dark Angel »

Jekyll hat geschrieben:(16 Dec 2018, 20:47)

Echt jetzt? Wieso haben wir dann Verbote und Gebote in ziviliserten Gesellschaften? Alles Faschisten?
Welche Speise- oder Nahrungsmittelverbote gibt es denn in unserer Zivilgesellschaft?
Welche Gebote bezüglich Nahrungsmitteln gibt es denn in unserer Zivilgesellschaft?
Kannst du mal einige ganz konkreten Ge- und/oder Verbote diesbezüglich nennen?

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich!
Jekyll hat geschrieben:(16 Dec 2018, 20:47)Wie kommst du jetzt zu diesem Thema? Es ging doch hier um Frauen, die unter sich bleiben wollten. Haben diese Frauen denn keine Rechte oder was? Verstehe jetzt dein Problem nicht.
Wenn die Frauen unter sich bleiben wollen, müssen sie ein privates Kaffekränzchen oder einen privaten Häkelclub gründen, dann können sie bestimmen, wer daran teilenehmen darf und wer nicht. In einer kommunalen Einrichtung, die bestimmte Angebote in ihrem Programm hat, können sie nicht unter sich bleiben - weil öffentlicher Raum - in diesem gilt der Gleichheitsgrundsatz!
Im öffentlichen Raum haben Männer und Frauen gleiche Rechte!
Gleiche Rechte - genaus DAS ist das Problem, nicht meins, sondern das der Muslimas, die nicht respektieren wollen, dass der Papa das gleiche Recht hat, mit seiner Tochter zum Schwimmen zu gehen und ein kommunales Angebot zu nutzen.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Fliege »

Dark Angel hat geschrieben:(16 Dec 2018, 21:17)
Im öffentlichen Raum haben Männer und Frauen gleiche Rechte!
Ich denke, damit sollte das Problem nun auch für den letzten Mohammedaner geklärt sein.
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von keinproblem »

Dark Angel hat geschrieben:(16 Dec 2018, 19:13)

Du solltest mal deine erschreckenden Wissenslücken schließen.
Die "Spezialausgabe" der Grundrechte findest du in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO von 1946, im Grundgesetz Art.1 bis 19 UND in der Europäischen Erklärung der Menschenrechte
letztere ist sogar völkerrechtlich verbindlich.
Lesen musst du allerdings selber!
Nebenbei Grundrechte sind Ausschlussrechte gegen den Staat, der Staat hat Grundrechte zu garantieren.
Intimsphäre gehört zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Informiere dich, was allgemeine Persönlichkeitsrechte sind!
In den Grundrechten gibt es keine explizite Erläuterung, ich würde dich bitte mir deine Quellen schon mal darzulegen wenn du so klar im Recht bist.
Sofern das nicht der Fall sein sollte, brauchst du mich auch nicht zu korrigieren wenn ich sage, dass Richter die Grenzen der Intimsphäre definieren dürfen.
Lesen und verstehen scheint nicht deine Stärke zu sein. KEINER der genannten Staaten war Kolonie eines anderen Staates!
Diese Staaten wurden während der islamischen Expansion erobert, wurden vom Osmanischen Reich erobert und kämpften ab dem 18.Jh um ihre Unabhängikeit. Im Ergebnis des WK1 wurden Teile des (zerschlagenen) Osmanischen Reichs unter Mandatschaft des Völkerbundes gestellt. Im Völkerrecht bedeutet ein Mandat, den Auftrag einer Staatengemeinschaft (Völkerbund = Vorläufer der UNO) völkerrechtlichen Interessen in einem bestimmten Gebiet zu vertreten.
Mit Kolonie hat das nicht das Geringste zu tun!
Also zumindest Wikipedia ist da etwas anderer Auffassung Die Satzung des Völkerbundes verstand unter Mandat die „Übertragung der Vormundschaft“ über Völker, die sich nicht selbst zu leiten vermögen, „an die fortgeschrittenen Nationen“.
Wenn dir das noch nicht imperialistisch genug ist, kannst auch etwas weiter dazu lesen welche Nationen die Gebiete von denen du gerade gesprochen hast denn letztendlich verwaltet hat.
Und das abgesehen von den drei Ländern noch andere auf meiner Liste waren ist dir wohl bewusst oder?
Tom Bombadil hat geschrieben:(16 Dec 2018, 20:04)

Wenn du die Antwort suchst brauchst du nur die Zeile zu ende zu lesen.


Nein, das einzige das ich hier darf ist mir mit geringen Unterbrechungen irgendwelche irren Wortverdrehereien, Unterstellungen und Strohmänner an den Kopf hauen zu lassen. Ich muss keine Beweise vorlegen für etwas, dass ich nicht behaupte habe.


Gibt es ein höheres Gericht für die Wertung des Grundgesetzes als Karlsruhe oder was ist gerade dein Punkt? Hat der Instanenzug kein Ende oder was? Ich verstehe gar nicht wieso ihr so verkrampft der Tatsache nicht ins Auge sehen wollt, dass die höchsten Juristen, die Richter, die geltenden Gesetze für die Praxis aussprechen, wo ist da das Problem?
Wenn das alles ist was du zu sagen hast, dann hast du entweder überhaupt nicht geschnallt was ich geschrieben habe oder du hast es sehr wohl verstanden aber willst die Diskussion auf dieser niedrigen Metaebene halten. Ich hoffe ehrlich für dich, dass es ersteres ist.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Dark Angel »

Marmelada hat geschrieben:(16 Dec 2018, 20:49)

https://www.mannheim.de/de/buerger-sein ... erschelbad
Holla die Waldfee, seit 1984 werden wir hier mittwochs von 14:13 - 16:00 parallelgesellschaftet und ich habe es noch gar nicht bemerkt. :eek:

Lasst uns alle gemeinsam aufschreien!!!elf :mad2:
Wer verwehrt denn den muslimischen Frauen das Schwimmen in einem öffentlichen Bad, außer sie sich selbst?
Wer grenzt sie denn aus, außer sie sich selbst?
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Skeptiker »

Jekyll hat geschrieben:(16 Dec 2018, 20:36)
Exakt das ist hier auch geschehen; ein Vater + Kind wollten schwimmen (Freiheit), auf der anderen Seite wollten viele Frauen als Frauen unter sich bleiben + schwimmen (Freiheit). Die Freiheit vieler hatte hier Vorrang. Trotzdem läuft das alles auf ein Kompromiss hinaus; es wird eine Vereinbarung getroffen, wer wann was machen kann. So zivilisert regelt man solche Angelegenheiten in einer freiheitlich-demokrötischen Gesellschaft.
Ich habe mich hier bislang wenig in diesen Strang eingebracht, weil es offensichtlich ist, dass es darauf hinausläuft, dass man sich irgendwie arrangieren muss. Das wurde uns allerdings immer als Bereicherung verkauft. Daher halte ich es durchaus für berechtigt darauf hinzuweisen, dass unterschiedliche Kulturen mit begrenzter Infrastruktur natürlich AUCH auf Einschränkungen und nicht NUR auf mehr Vielfalt im Alltag hinauslaufen. Insbesondere Muslime, je religiöser umso mehr, besitzen eine ganze Reihe von besonderen Eigenarten, die sie mit anderen Bevölkerungsgruppen nur schwer kompatibel machen. Das IST ein Problem, insbesondere in solchen Gesellschaften in denen Sie in Richtung einer Mehrheit in der Bevölkerung zusteuern (was für Deutschland nicht der Fall ist).
Jekyll hat geschrieben:(16 Dec 2018, 20:36)
Hetze und Pauschalisierungen sind da fehl am Platz. Da ihr noch unreif für so viel Zivilisation seid (nach dem Krieg wurdet ihr ja gezwungen, euch zu benehmen - wirklich gelernt und verinnerlicht habt ihr das nie), müsst ihr euch noch viel, sehr viel beugen.
Okay, Jekyll, das soll nun was heißen? Offensichtlich identifizierst Du Dich nicht als Deutscher, oder Du bis Moslem und gewichtest das höher. Solche pauschalisierten Beschimpfungen und Verhöhnungen sprechen eine eigene Sprache. "Wir" sind also noch unreif für die Zivilisation und müssen uns noch sehr viel beugen? Nee Jekyll, diejenigen die so reden wie Du, die werden noch sehr viel lernen müssen. Niemand hat sich hier irgendjemandem zu beugen.

Diejenige in Deutschland, die für eine friedliche und offene Gesellschaft eintreten, werden sich gegen Menschen, die auf andere Bevölkerungsgruppen offenbar mit Verachtung herabschauen, zur Wehr setzen. Und es ist vollkommen egal aus welcher Richtung die kommen.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Misterfritz »

keinproblem hat geschrieben:(16 Dec 2018, 21:38)Blablubb
Du weichst dauernd auf Nebenkriegsschauplätze aus.
Auf direkte Fragen antwortest Du allerdings nicht. Wie soll man mit Dir diskutieren?
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft ;)
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von keinproblem »

Vongole hat geschrieben:(16 Dec 2018, 18:25)

@keinproblem

Genau das ist es, unsere Gesellschaft verträgt keine Reibung in dieser Richtung mehr, weil sie einfach zu gehäuft auftritt. Dann genügt ein kleiner Anlass, und der Deckel geht hoch.
Vor 20 Jahren hatten die hier lebenden Muslime eher die gleichen Bedürfnisse wie die Deutschen: Wohnung, Arbeitsplatz, vielleicht ein eigenes Geschäft, gute Schulbildung für die Kinder und eine Moschee für die die Religion.
Heute verlangen die hier lebenden Muslime, dass sich die deutsche Mehrheitsgesellschaft muslimischen bis hin zu islamistischen Vorstellungen anzupassen hat, fordert also Sonderrechte für einen kulturell geprägten Islam, die
weit über die vom GG gewährte Religonsfreiheit hinausgehen.

Das hält auf die Dauer keine westliche Gesellschaft aus, weder in Deutschland noch in Europa.
Wenn es nur an den muslimischen Mitbürgern liegt, wieso haben wir dieselben Tendenzen auf Rechts und Links? Ich denke das Problem ist wirklich mit dem innerdeutschen Dialog zwischen allen Ebenen und den generellen zwischenmenschlichen Werten anzugehen, alles andere halte ich für Symptombekämpfung.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Dark Angel »

keinproblem hat geschrieben:(16 Dec 2018, 21:38)

In den Grundrechten gibt es keine explizite Erläuterung, ich würde dich bitte mir deine Quellen schon mal darzulegen wenn du so klar im Recht bist.
Sofern das nicht der Fall sein sollte, brauchst du mich auch nicht zu korrigieren wenn ich sage, dass Richter die Grenzen der Intimsphäre definieren dürfen.
Grundrechte müssen auch nicht erläutert werden, die sind selbsterklärend - zumindest für aufgeklärte moderne Menschen.
Die Quellen habe ich dir genannt, aber gerne nochmal:
Grundgesetz Art.1 bis 19, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO und die völkerrechtlich verbindliche Europäische Erklärung der Menchenrechte.
Den Unterschied zwischen Intimsphäre und Intimität musst du schon selbst herausfinden. Was eine Späre ist, wirst du ja wissen.
Und NEIN - Richter dürfen bezüglich Intimsphäre gar nichts definieren, auch keine Grenzen. Die definiert jeder Mensch für sich selbst. Und wenn wir einmal dabei sind, kannst du dich auch gleich mit Privatsphäre beschäftigen, auch das ist ein Grundrecht, in das sich niemand - erst recht kein Staat - einzumischen hat.

keinproblem hat geschrieben:(16 Dec 2018, 21:38)Also zumindest Wikipedia ist da etwas anderer Auffassung Die Satzung des Völkerbundes verstand unter Mandat die „Übertragung der Vormundschaft“ über Völker, die sich nicht selbst zu leiten vermögen, „an die fortgeschrittenen Nationen“.
Wenn dir das noch nicht imperialistisch genug ist, kannst auch etwas weiter dazu lesen welche Nationen die Gebiete von denen du gerade gesprochen hast denn letztendlich verwaltet hat.
Und das abgesehen von den drei Ländern noch andere auf meiner Liste waren ist dir wohl bewusst oder?
Ändert nichts an der Tatsache, dass die genannten Staaten KEINE Kolonien waren.
Deutschland stand auch von 1945 bis 1989 unter Besatzungsrecht, gem. der durch die Siegermächte getroffenen Vereinbarungen.
Komischerweise kam da keiner auf die Idee etwas von "imperialistisch" zu faseln.
Das Osmanische Reich gehörte zu den Achsenmächten und damit zu den Kriegsverlierern. Die Kriegsverlierer wurden völkerrechtlich sanktioniert.

keinproblem hat geschrieben:(16 Dec 2018, 21:38)Wenn das alles ist was du zu sagen hast, dann hast du entweder überhaupt nicht geschnallt was ich geschrieben habe oder du hast es sehr wohl verstanden aber willst die Diskussion auf dieser niedrigen Metaebene halten. Ich hoffe ehrlich für dich, dass es ersteres ist.
Es bleibt dabei, meine persönliche Meinung zu Atatürks Politik ist irrelevant!
Es gibt keine Gerechtigkeit, weil Gerechtigkeit ein Ideal ist und Ideale sind unerreichbar. Was der eine als gerecht empfindet, empfindet ein anderer als ungerecht. So einfach ist das!
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Billie Holiday »

Marmelada hat geschrieben:(16 Dec 2018, 20:49)

https://www.mannheim.de/de/buerger-sein ... erschelbad
Holla die Waldfee, seit 1984 werden wir hier mittwochs von 14:13 - 16:00 parallelgesellschaftet und ich habe es noch gar nicht bemerkt. :eek:

Lasst uns alle gemeinsam aufschreien!!!elf :mad2:
In dem Text steht, diese Zeit ist die einzige, die es muslimischen Frauen gestattet, schwimmen zu gehen. Das ist sehr traurig. Das liegt aber nicht am Rest der schwimmfreudigen Gesellschaft, der es völlig wurscht ist, welche Konfession die Nachbarschwimmerin hat.
Noch NIE habe ich gehört, dass im Schwimmbad oder in der Sauna jemand gefragt wurde, welchem Glauben oder Unglauben er anhängt.
Insofern gibt es für den Rest der Schwimmer nichts aufzuschreien, die haben nämlich 99% der Schwimmzeiten zur Verfügung, ohne dass zuhause der Haussegen gestört ist oder ein unsichtbares Wesen mit Verdammnis droht.
Der besagte Papi dürfte sich auch wieder beruhigt haben. Er wollte bestimmt nicht absichtlich in eine reine Frauenrunde platzen. Welcher Mann will das schon.
Wer hier aufschreien muß, ist die gläubige Muslimin, die einsehen muß, dass ihre religiösen Befindlichkeiten Privatsache sind im öffentlichen Raum, zu dem auch ein städtisches Schwimmbad gehört.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Fliege »

Billie Holiday hat geschrieben:(16 Dec 2018, 22:53)
Wer hier aufschreien muß, ist die gläubige Muslimin, die einsehen muß, dass ihre religiösen Befindlichkeiten Privatsache sind im öffentlichen Raum, zu dem auch ein städtisches Schwimmbad gehört.
Genau an dieser Stelle, die du so schön beschreibst, kommt es in Deutschland (und Europa) zum Integrationsschwur. Und wer diesen Schwur nicht zu leisten bereit ist, mag seine Koffer packen und ausreisen.
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Billie Holiday »

Fliege hat geschrieben:(16 Dec 2018, 23:02)

Genau an dieser Stelle, die du so schön beschreibst, kommt es in Deutschland (und Europa) zum Integrationsschwur. Und wer diesen Schwur nicht zu leisten bereit ist, mag seine Koffer packen und ausreisen.
Ach nein, finde ich nicht.
Mich stören die gläubigen Muslimas weniger als diejenigen, die so einen vorauseilenden Gehorsam an den Tag legen, von dem ich nicht weiß, warum eigentlich. Ich selbst mag auch das eine oder andere nicht so gern, wüßte aber nicht, dass jemand große Angst hätte, ich könnte beleidigt sein, wenn meine Wünsche nicht erfüllt werden.
Dass nun die religiösen Befindlichkeiten der Muslime viele so atemlos und bemüht erscheinen lassen, finde ich lustig, aber auch ungerecht. Als Atheistin möchte ich vielleicht auch ohne Religiöse schwimmen. Vielleicht erlaubt mir mein Glaube ja nur das Schwimmen im Beisein gutgebauter, hübscher Männer. Nimmt keiner drauf Rücksicht.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Tom Bombadil »

keinproblem hat geschrieben:(16 Dec 2018, 21:38)

Wenn das alles ist was du zu sagen hast, dann hast du entweder überhaupt nicht geschnallt was ich geschrieben habe oder du hast es sehr wohl verstanden aber willst die Diskussion auf dieser niedrigen Metaebene halten. Ich hoffe ehrlich für dich, dass es ersteres ist.
Süß. Erst das Zitat verhunzen und dann auch noch die Diskussion auf die persönliche Ebene zerren. Ich nehme deinen argumentativen Offenbarungseid zur Kenntnis.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Marmelada »

Dark Angel hat geschrieben:(15 Dec 2018, 19:44)

... Geschlechtersegregation in Schwimmbädern und Verleugnung unserer (historisch gewachsenen) Traditionen sind da nur der Anfang.
Geschlechtersegregation in Schwimmbädern sowie burkiniartige Badekostüme haben bis ins 20. Jahrhundert hinein durchaus etwas Traditionelles an sich.

https://unternull.de/geschichte/schwimmbaeder-berlin/
Gleich zwei Schwimmbecken (ein großes für Männer und ein kleines für Frauen!) hatte dagegen das Bad in der Kommandantenstraße, erbaut 1894-95 vom „Verein der Wasserfreunde“.
1891-92 wird im dichtbesiedelten Moabit eine Volksbadeanstalt gebaut. Mittelpunkt war die große Schwimmhalle mit einem 9 x 18m großen Becken, für damalige Verhältnisse beachtlich. Das einzige Becken mußte von Männern und Frauen im Wechsel benutzt werden.
Ein weiteres Bad in dieser Phase ist das Stadtbad Neukölln (1913-14 von Heinrich Best), das wie das Weddinger Bad je ein Männer- und ein Frauenbecken besitzt. Erst in den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts nach der Überwindung einer durch das Kaiserreich verkörperten Gesellschaftsform änderte sich die Grundeinstellung der Menschen in Deutschland zugunsten einer freieren und von Tabus und moralistischen Regeln unbeschwerten Denkweise. Gerade im Badewesen hatte dieser Wandel Konsequenzen. Erstens wurde die Prüderie eines nach Geschlechtern getrennten Badebetriebes überwunden.

Zweitens verlor das Gebot der weitgehenden Verhüllung des Körpers mit einem Badekostüm an Bedeutung.
Der von 1927-30 in der Gartenstraße fertiggestellte Bau besaß ein einziges Becken von 50m Länge, womit es damals das größte Hallenbad Europas wurde. Allein die Größe von Bauwerk und Becken kann als Bekenntnis zum „gesunden Leben“ und zum sozialen Engagement von Staat und Kommunen gewertet werden. Männer und Frauen hier erstmals in einem Hallenbad nicht getrennt, weder räumlich noch zeitlich.
https://www.mdr.de/zeitreise/weitere-ep ... r-100.html
Die Moralvorstellungen Anfang des 20. Jahrhunderts forderten — genau wie anderswo in Europa — auch in Deutschland eine strikte Geschlechtertrennung beim öffentlichen Baden: Herren hier, Damen dort. Wie in den Seebädern am Meer galt es auch in Hallenbädern als unschicklich, wenn eine Frau in der Nähe von Männern baden ging. Die Geschlechtertrennung wurde, sofern es keine separaten Becken gab, durch Stundenpläne zum Baden eingehalten. Erst in den 1920er-Jahren durften zum Beispiel Ehepaare überall gemeinsam baden.
Badekleidung bei den Damen: Hauptsache, der Körper ist verhüllt

Auch bei der Badekleidung machten die Moralvorstellungen der Zeit keinen Halt. Die Damenwelt sollte ihre Körper mit Badekostümen verhüllen. Die Frauenkleider behinderten sie im Wasser, doch es blieb lange Zeit dabei: Wichtig war nur, dass die Kleidung im Wasser nicht plötzlich transparent wurde und zu viel preisgab. Daher mussten anfangs auch Badeanzüge aus Woll- oder Baumwollstoff in Kauf genommen werden, die im nassen Zustand schwer waren und nur langsam trockneten. Nicht verwunderlich, dass Damen oft wegen zu schwerer Kleidung aus dem Wasser gerettet werden mussten. In vielen Badeanstalten mussten die Frauen über den einteiligen Badeanzügen noch einen Rock tragen, damit nicht zu viel Bein zu sehen war. Die ersten zweiteiligen Badeanzüge, bestehend aus Pumphose und hemdartigem Oberteil, gab ab den späten 1920er Jahren in den USA.
https://www.ndr.de/kultur/geschichte/ba ... age-2.html
Noch bis Ende des 19. Jahrhunderts herrschen in den Badeorten strenge Moralvorstellungen. Doch um die Jahrhundertwende setzen sich die Gemeinden vermehrt für die Einrichtung von Familienbädern ein. 1902 entsteht auf Norderney das erste. Voraussetzung dafür: die richtige Bademode wie undurchsichtige Anzüge mit Beinkleid - bei Frauen auch gerne mit Schößchen. Jetzt dürfen Familien endlich zusammen am Strand spielen und baden.
http://www.goettinger-tageblatt.de/Die- ... -vogue-war
Es bedurfte also einer offiziellen Badestelle mit professioneller Aufsicht, strikter Geschlechtertrennung und Kleidervorschriften.“
Am Ende des 19. Jahrhunderts wurde zudem für Frauen eine Damen-Badeanstalt im Feuerteich geschaffen.
Wenn du also auf "historisch gewachsene Tradition" bestehst, bist du bei den prüden Muslimen genau richtig aufgehoben. Gemischtgeschlechtliches Schwimmen in knapper Badekleidung ist eine vergleichsweise neumodische Erscheinung.
Dark Angel hat geschrieben:(16 Dec 2018, 21:42)

Wer verwehrt denn den muslimischen Frauen das Schwimmen in einem öffentlichen Bad, außer sie sich selbst?
Wer grenzt sie denn aus, außer sie sich selbst?
Ihre Prüderie (oder die ihrer Männer) hindert sie daran, die offensichtlich nicht spezifisch muslimisch, sondern eher typisch monotheistisch-religiös geprägt ist (siehe oben die historischen bzw. "muslimischen" Badesitten in Deutschland bis ins 20. Jahrhundert).
Billie Holiday hat geschrieben:(16 Dec 2018, 22:53)

In dem Text steht, diese Zeit ist die einzige, die es muslimischen Frauen gestattet, schwimmen zu gehen. Das ist sehr traurig. Das liegt aber nicht am Rest der schwimmfreudigen Gesellschaft, der es völlig wurscht ist, welche Konfession die Nachbarschwimmerin hat.
Noch NIE habe ich gehört, dass im Schwimmbad oder in der Sauna jemand gefragt wurde, welchem Glauben oder Unglauben er anhängt.
Das steht dort auch nicht, sondern ist deine Interpretation dessen, was dort steht. Wörtlich steht dort: "Der Paritätische Mannheim sieht dies als gesundheitsfördernden Beitrag zur Integration insbesondere von muslimischen Frauen, die ohne dieses Angebot keine Möglichkeit zum Schwimmen haben." Damit ist selbstverständlich nicht gemeint, dass Musliminen anderswo der Zutritt nicht gestattet ist, sondern dass es anderswo kein Frauenschwimmen bzw. Schwimmkurse für Frauen gibt und diese Frauen aufgrund ihrer religiös-prüden Vorstellungen (oder der ihrer Männer) sonst nicht schwimmen gehen bzw. es erlernen würden.

Nun kann man wie viele hier der Ansicht sein, dies sei Anfang vom Untergang des Abendlandes und bald würden sämtliche Schwimmbäder wieder in geschlechtgetrennte umgewandelt. Oder aber man sieht es eher wie der Anbieter des Schwimmkurses als eine Möglichkeit für solche Frauen, aus dem häuslichen Bereich rauszukommen, eine Fertigkeit zu erlernen, sich körperlich zu betätigen, auf andere Menschen zu treffen - kurzum, nicht völlig daheim isoliert zu versauern. Letzteres verhindert Integration komplett, jede Gelegenheit von außerhäuslichen Aktivitäten enthält immerhin Anknüpfungsmöglichkeiten an die Welt draußen.
Insofern gibt es für den Rest der Schwimmer nichts aufzuschreien, die haben nämlich 99% der Schwimmzeiten zur Verfügung, ohne dass zuhause der Haussegen gestört ist oder ein unsichtbares Wesen mit Verdammnis droht.
Im bisherigen Strangverlauf habe ich gelernt dass Schwimmzeiten für Musliminen der Anfang vom Ende der westlichen Zivilisation sind.
Der besagte Papi dürfte sich auch wieder beruhigt haben. Er wollte bestimmt nicht absichtlich in eine reine Frauenrunde platzen. Welcher Mann will das schon.
Wer hier aufschreien muß, ist die gläubige Muslimin, die einsehen muß, dass ihre religiösen Befindlichkeiten Privatsache sind im öffentlichen Raum, zu dem auch ein städtisches Schwimmbad gehört.
Es ging dabei um eine Eltern-Kind-Gruppe, die der besagte Papi als einziger Mann mit seiner Tochter mehr oder weniger regelmäßig besucht. Insofern platzt er schon manchmal in eine reine Frauenrunde (mit Musliminen!!!), wie du das nennst. Dass nur ein einziger Vater an dieser Eltern-Kind-Gruppe teilnimmt, ist allerdings nicht die Schuld der Musliminen, sondern liegt an den wenigen Männern, die Elternzeit nehmen. Der Ausflug ins Schwimmbad war als einzelner Termin geplant, Papi war am Tag der Planung aber nicht anwesend. Ob Papi in der Gruppe noch gerne gesehen ist, nachdem er zur BILD lief, anstatt es mit den Betreffenden zu klären, hat BILD noch nicht verkündet.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Marmelada »

Dark Angel hat geschrieben:(16 Dec 2018, 16:26)

"rentiert sich nicht" - so kann man das natürlich auch nennen. Die Begründung der Caterer lautet bezieht sich allerdings explizit auf das Schweinefleischverbot bei Muslimen und dass Einrichtungen beliefert werden, in denen Muslime vertreten sind. Dass Hindus - auch in Deutschland lebende - kein Rindfleisch essen, weil Rindviecher heilig sind, interessiert hingegen niemanden, dass Juden kein Schweinefleisch essen interessiert ebenfalls niemanden - hat NICHT dazu geführt, auf deren (religiöse) Speisegewohnheiten in irgend einer Art und Weise Rücksicht zu nehmen. Bei Muslimen hingeen wird das getan und das nennt sich vorauseilender Gehorsam!
Nein, das nennt sich Angebot und Nachfrage.

https://de.wikipedia.org/wiki/Religione ... d#Judentum
Die dem Zentralrat der Juden angeschlossenen Gemeinden und Landesverbände zählten im Jahre 2014 laut REMID 100.437 Mitglieder.[54] Jedoch wird die Zahl nichtpraktizierender Juden auf ca. 100.000 geschätzt, so dass in Deutschland heute ca. 200.000 Juden, meistens osteuropäischer Herkunft, leben.
https://de.wikipedia.org/wiki/Religione ... Hinduismus
Es leben schätzungsweise 100.000 Hindus in Deutschland.[10]
Bei solch einer geringen Anzahl wird es nur sehr wenige Kinder dieser Glaubensrichtungen geben, die in kirchliche oder städtische Kindergärten gehen. Ich bin aber sicher, dass in den wenigen gegebenen Fällen eine Lösung gefunden ist und niemand gezwungen wird, Rind oder Schwein zu essen oder zu hungern. Die Caterer, die sich auf Muslime beziehen, tun dies nicht wegen imaginärem "Gehorsam", sondern aufgrund der hohen Anzahl an muslimischen Kindern in den Einrichtungen, die sie beliefern. Diese wiederum ergibt sich aus der wesentlich höheren Anzahl an Muslimen insgesamt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Religione ... land#Islam
Der Islam ist nach dem Christentum die Glaubensrichtung mit den zweitmeisten Anhängern: Nach Hochrechnungen der Studie "Wie viele Muslime leben in Deutschland" (2016)[7] leben zwischen 4,4 und 4,7 Millionen Muslime in Deutschland, was etwa 5,5 % der Gesamtbevölkerung entspricht.
Rund viereinhalb Millionen sind wesentlich mehr als jeweils 100.000 der anderen beiden Glaubenseinrichtungen und dementsprechend verhalten sich Anbieter im Marktgeschehen. Das müsste sogar dir einleuchten (um mich deinem zauberhaft abendländischen Stil zu bedienen). Gäbe es ähnlich viele Juden und/oder Hindus, würden die Caterer auch darauf reagieren. Zudem gibt es auch Caterer, die jede Art von Fleischgerichten liefern, es muss nur vorher ausgewählt werden wieviele Gerichte von welcher Sorte. Aber das habe ich in dem Strang, wo es Thema war, schon zigfach verlinkt und wird sicher auch künftig nicht zur Kenntnis genommen.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Kritikaster »

Marmelada hat geschrieben:(17 Dec 2018, 00:26)

Oder aber man sieht es eher wie der Anbieter des Schwimmkurses als eine Möglichkeit für solche Frauen, aus dem häuslichen Bereich rauszukommen, eine Fertigkeit zu erlernen, sich körperlich zu betätigen, auf andere Menschen zu treffen - kurzum, nicht völlig daheim isoliert zu versauern. Letzteres verhindert Integration komplett, jede Gelegenheit von außerhäuslichen Aktivitäten enthält immerhin Anknüpfungsmöglichkeiten an die Welt draußen.
[Ironie]Und die "Anknüpfungsmöglichkeiten" gestalten wir natürlich am besten so, dass jede Gruppe nur mit Ihresgleichen zusammen kommt. :rolleyes:

Das ist ja mal ein Spitzen-Integrationskonzept! :thumbup: [/Ironie]

Dass die Grundvoraussetzung für Integration im Integrationswillen der zu Integrierenden liegt, ist von manchen offenbar noch immer nicht verstanden worden.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Jekyll »

Dark Angel hat geschrieben:(16 Dec 2018, 21:07)

Falsch! Männer und Frauen sind gleichberechtigt! Der Papa hat das gleiche Recht mit seiner Tochter schwimmen zu gehen, wie die Mamas der Gruppe. Ihn auszuladen bedeutet, ihn in seinen Grundrecht einzuschränken. Hier haben die Muslimas - strengenommen - gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des GG verstoßen, der da lautet:

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner sexuellen Identität, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

Wenn die "Damen" unter sich bleiben wollen, dann müssen sie das im privaten Rahmen tun und NICHT im öffentlichen Raum. Im öffentlichen Raum (Schwimmbad) haben sie KEINEN Anspruch "unter sich" zu bleiben.
Es sei denn, das wird ihnen gestattet. Legitim ist das, was erlaubt ist und worauf man sich geeinigt hat. Aus diesem Grunde ist ja bei öffentlichen Toiletten Geschlechtertrennung erlaubt, obwohl auch gegen das Grundgesetz verstoßend.
Und wenn ihnen das nicht passt, dann haben sie jedes Recht dorthin zu gehen, wo sie solche Ansprüche erheben können/dürfen, wo Geschlechtersegregation gsellschaftliche Norm ist.
Hier in Deutschland ist Geschlechtersegregation KEINE gesellschaftliche Norm.
Da wollten eine Handvoll Frauen lediglich für eine begrenzte Zeit unter sich bleiben. Es war ein Kompromiss zwischen dem kollektiven Wunsch einer Gruppe, die sich privat keinen Schwimmbecken leisten konnte (welcher Normalverdiener kann das schon), und den gegebenen Möglichkeiten. In einer toleranten Gesellschaft sind Kompromisse immer möglich, das zeichnet sie aus.
Nein - es läuft nicht auf einen Kompromiss hinaus, sondern auf die Durchsetzung von Sonderrechten im öffentlichen Raum, es wird Toleranz von anderen eingefordet, aber selbst keine Toleranz geübt.
In einer freieheitlich demokratischen Gesellschaft ist Toleranz keine Einbahnstraße und religiöse Befindlichkeiten sind kein Grund zum Einfordern von Sonderrechten.
Das könnte man jetzt auch euch vorwerfen, eigentlich sogar eher. Denn diese Frauengruppe will anderen grundsätzlich nichts verbieten, ihr schon. Ich halte diese Frauen viel toleranter als ihr.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Jekyll »

Dark Angel hat geschrieben:(16 Dec 2018, 21:17)

Welche Speise- oder Nahrungsmittelverbote gibt es denn in unserer Zivilgesellschaft?
Welche Gebote bezüglich Nahrungsmitteln gibt es denn in unserer Zivilgesellschaft?
Kannst du mal einige ganz konkreten Ge- und/oder Verbote diesbezüglich nennen?
Vom Aussterben bedrohte Arten darfst du nicht verspeisen. Ist verboten. Bestimmte Genussmittel unterliegen auch Auflagen (Alkoholverbot für Jugendliche etwa), harte Drogen sind grundsätzlich verboten.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Jekyll »

Misterfritz hat geschrieben:(16 Dec 2018, 20:57)

Welche Rechte sind denn beschnitten worden?
Glücklicherweise noch keine, und das soll auch so bleiben. Darum geht es hier in dieser heißen Phase der Diskussion.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Billie Holiday »

Marmelada hat geschrieben:(17 Dec 2018, 00:26)

Geschlechtersegregation in Schwimmbädern sowie burkiniartige Badekostüme haben bis ins 20. Jahrhundert hinein durchaus etwas Traditionelles an sich.

https://unternull.de/geschichte/schwimmbaeder-berlin/


https://www.mdr.de/zeitreise/weitere-ep ... r-100.html


https://www.ndr.de/kultur/geschichte/ba ... age-2.html


http://www.goettinger-tageblatt.de/Die- ... -vogue-war

Wenn du also auf "historisch gewachsene Tradition" bestehst, bist du bei den prüden Muslimen genau richtig aufgehoben. Gemischtgeschlechtliches Schwimmen in knapper Badekleidung ist eine vergleichsweise neumodische Erscheinung.

Ihre Prüderie (oder die ihrer Männer) hindert sie daran, die offensichtlich nicht spezifisch muslimisch, sondern eher typisch monotheistisch-religiös geprägt ist (siehe oben die historischen bzw. "muslimischen" Badesitten in Deutschland bis ins 20. Jahrhundert).

Das steht dort auch nicht, sondern ist deine Interpretation dessen, was dort steht. Wörtlich steht dort: "Der Paritätische Mannheim sieht dies als gesundheitsfördernden Beitrag zur Integration insbesondere von muslimischen Frauen, die ohne dieses Angebot keine Möglichkeit zum Schwimmen haben." Damit ist selbstverständlich nicht gemeint, dass Musliminen anderswo der Zutritt nicht gestattet ist, sondern dass es anderswo kein Frauenschwimmen bzw. Schwimmkurse für Frauen gibt und diese Frauen aufgrund ihrer religiös-prüden Vorstellungen (oder der ihrer Männer) sonst nicht schwimmen gehen bzw. es erlernen würden.

Nun kann man wie viele hier der Ansicht sein, dies sei Anfang vom Untergang des Abendlandes und bald würden sämtliche Schwimmbäder wieder in geschlechtgetrennte umgewandelt. Oder aber man sieht es eher wie der Anbieter des Schwimmkurses als eine Möglichkeit für solche Frauen, aus dem häuslichen Bereich rauszukommen, eine Fertigkeit zu erlernen, sich körperlich zu betätigen, auf andere Menschen zu treffen - kurzum, nicht völlig daheim isoliert zu versauern. Letzteres verhindert Integration komplett, jede Gelegenheit von außerhäuslichen Aktivitäten enthält immerhin Anknüpfungsmöglichkeiten an die Welt draußen.

Im bisherigen Strangverlauf habe ich gelernt dass Schwimmzeiten für Musliminen der Anfang vom Ende der westlichen Zivilisation sind.

Es ging dabei um eine Eltern-Kind-Gruppe, die der besagte Papi als einziger Mann mit seiner Tochter mehr oder weniger regelmäßig besucht. Insofern platzt er schon manchmal in eine reine Frauenrunde (mit Musliminen!!!), wie du das nennst. Dass nur ein einziger Vater an dieser Eltern-Kind-Gruppe teilnimmt, ist allerdings nicht die Schuld der Musliminen, sondern liegt an den wenigen Männern, die Elternzeit nehmen. Der Ausflug ins Schwimmbad war als einzelner Termin geplant, Papi war am Tag der Planung aber nicht anwesend. Ob Papi in der Gruppe noch gerne gesehen ist, nachdem er zur BILD lief, anstatt es mit den Betreffenden zu klären, hat BILD noch nicht verkündet.
Eltern-Kind-Gruppen sind keine Mutter-Kind-Gruppen, ob nun bloß ein Papi dabei ist oder 100. Beide Elternteile sind bei einer Eltern-Kind-Gruppe angesprochen. Wenn Mutti ohne Männer schwimmen will, muß sie eine Eltern-Gruppe vermeiden, die Gefahr, auf Männer zu treffen, ist einfach da.
Ist in Deutschland völlig normal.
Besagter Papi kann auch NICHTS dafür, dass andere Papis nicht schwimmen wollen. Das ist ja nun völlig themenfremd. Er hat eine Eltern-Kind-Gruppe aufgesucht und war völlig im Recht. Er hat NICHT verlangt, in eine Mutter-Kind-Gruppe integriert zu werden. Daran ändert auch ein Interview mit einer unbeliebten Tageszeitung nichts. Sein Recht, in einer Eltern-Kind-Gruppe zu schwimmen, ändert sich nicht, bloß weil ein paar Muttis empört sind. Mutti kann dann ja in eine reine Mutter-Kind-Gruppe, die eindeutig nur für Frauen ist. Eltern beinhalten beide, Vater UND Mutter. Mag lästig sein, ist aber so. Die meisten Muttis sind intelligent genug, um das einzusehen und den für sie geeigneten Kurs zu besuchen.

Zum Untergang des Abendlandes: nein, seh ich nicht so. Auch aus Knöchelperspektive müßte eigentlich ersichtlich sein, dass leider immer noch zu vielen Deutschen/Alteingesessenen/lange hier Lebenden jede Demut und Unterwerfungswille abgeht, sowie Beeindruckt-sein von religiösen Befindlichkeiten, wofür man noch nicht mal sehr rechts sein muß.
Zuletzt geändert von Billie Holiday am Mo 17. Dez 2018, 08:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Max Wein »

Sowas darf man nicht durchgehen lassen, das fördert keine Integration.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Billie Holiday »

Max Wein hat geschrieben:(17 Dec 2018, 07:43)

Sowas darf man nicht durchgehen lassen, das fördert keine Integration.
Integration kann ja trotzdem stattfinden. Nur sollte man zwischen Müttern und Eltern unterscheiden und nicht die Väter ausschließen, wenn es um Eltern geht.
Der besagte Vater hat nichts falsch gemacht außer der Blödzeitung ein Interview zu geben.
Die liebe Svantje sollte den Begriff Eltern nochmal nachlesen und einige user hier.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Max Wein »

Billie Holiday hat geschrieben:(17 Dec 2018, 09:13)

Integration kann ja trotzdem stattfinden. Nur sollte man zwischen Müttern und Eltern unterscheiden und nicht die Väter ausschließen, wenn es um Eltern geht.
Der besagte Vater hat nichts falsch gemacht außer der Blödzeitung ein Interview zu geben.
Die liebe Svantje sollte den Begriff Eltern nochmal nachlesen und einige user hier.
Die Verantwortlichen haben ihn angerufen und bescheid gegeben.
Da müssen die kursleiter weg und der vater rein in den kurs trotz der muslimischen frauen, wenns dennen nicht passt, dann merkt man es ab den nächsten Besuch.

Die kursleiter haben ein teil zur Integration beizutragen und das ist ein schlag ins gesicht für Gleichberechtigung.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Billie Holiday »

Max Wein hat geschrieben:(17 Dec 2018, 09:19)

Die Verantwortlichen haben ihn angerufen und bescheid gegeben.
Da müssen die kursleiter weg und der vater rein in den kurs trotz der muslimischen frauen, wenns dennen nicht passt, dann merkt man es ab den nächsten Besuch.

Die kursleiter haben ein teil zur Integration beizutragen und das ist ein schlag ins gesicht für Gleichberechtigung.
Den Schlag habe ich nicht gespürt.
Warum eine kleine Kursleiterin Integrationsbeauftragte sein soll, erschließt sich mir nicht. Die muslimischen Damen wurden an nichts gehindert.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Max Wein »

Billie Holiday hat geschrieben:(17 Dec 2018, 09:26)

Den Schlag habe ich nicht gespürt.
Warum eine kleine Kursleiterin Integrationsbeauftragte sein soll, erschließt sich mir nicht. Die muslimischen Damen wurden an nichts gehindert.
Kommt noch.

Wer ein kurs anbietet für eltern und dann den einzigen männlichen person austößt wegen muslimas, muss man sich eher denken, was sie mit ihren verhalten zur Integration beigetragen hat.
Da sagt man nein er bleibt und die gehen oder wie jetzt aber das zeigt nur das es keine Gleichberechtigung gibts und das wohl die muslimas schuld sind.

Der mann hats voll richtig gemacht zu den medien zu gehen, auch Männer werden ungleich behandelt und das muss jeder mal mitkriegen.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen

Beitrag von X3Q »

Welche muslimischen Damen haben sich jetzt eigentlich beschwert? Die, die in der Eltern-Kind-Gruppe mit Tim waren? Oder jene, die jeweils 2x im Monat am Mittwoch zum Badespaß mit Allah gehen? Ich bin ja nun leicht verwirrt.

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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von relativ »

Vongole hat geschrieben:(16 Dec 2018, 18:25)

@keinproblem



Genau das ist es, unsere Gesellschaft verträgt keine Reibung in dieser Richtung mehr, weil sie einfach zu gehäuft auftritt. Dann genügt ein kleiner Anlass, und der Deckel geht hoch.
Vor 20 Jahren hatten die hier lebenden Muslime eher die gleichen Bedürfnisse wie die Deutschen: Wohnung, Arbeitsplatz, vielleicht ein eigenes Geschäft, gute Schulbildung für die Kinder und eine Moschee für die die Religion.
Heute verlangen die hier lebenden Muslime, dass sich die deutsche Mehrheitsgesellschaft muslimischen bis hin zu islamistischen Vorstellungen anzupassen hat, fordert also Sonderrechte für einen kulturell geprägten Islam, die
weit über die vom GG gewährte Religonsfreiheit hinausgehen.

Das hält auf die Dauer keine westliche Gesellschaft aus, weder in Deutschland noch in Europa.
Sorry aber für viele Moslems ist Deutschland auch ihr Land bzw. das Land indem sie leben und sie versuchen Demokratisch hier ihre Vorstellungen zu erreichen, wie jede andere Gruppierung auch.
Diese Fälle über die wir hier reden sind meist Fälle indem einzelne Mitbürger Forderungen, oder Wünsche geäußert haben. Bei jeder hirnverbrannten Forderung sollte man diese natürlich ablehnen. Tun dies Verantwortliche, aus welchen Grund auch immer, nicht wird daraus sofort bei einigen hier ein riesiges Thema, dabei gibt es solche Sonderwünsche in fast allen Bereichen und Ausführungen in unser Zivilgesellschaft, nur werden die Meisten davon nie in der Öffentlichkeit thematisiert, weil diese es über die interne lokale Diskussion gar nicht hinaus schaffen.
Btw. Unsere Gesellschaft hält viele solcher Diskussionen aus, wenn sie nicht gerade auf den Wunsch der Segration beruhen, den Wunsch gibt es nämlich auch vonTeilen der nichtmuslimischen Seite.
Zuletzt geändert von relativ am Mo 17. Dez 2018, 10:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von becksham »

relativ hat geschrieben:(17 Dec 2018, 10:04)

...Btw. Unsere Gesellschaft hält viele solcher Diskussionen aus, wenn sie nicht gerade auf den Wunsch der Segration beruhen, den Wunsch gibt es nämlich auch vonTeilen der nichtmuslimischen Seite.
Zum Beispiel bei getrennten Saunazeiten. Da gibt es keine empörungsgeschwängerten Threads zu. War ja auch keine Erfindung von Muslimen. :rolleyes:
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Billie Holiday »

becksham hat geschrieben:(17 Dec 2018, 10:23)

Zum Beispiel bei getrennten Saunazeiten. Da gibt es keine empörungsgeschwängerten Threads zu. War ja auch keine Erfindung von Muslimen. :rolleyes:
Da ist man normalerweise ja auch splitternackt.
Und in der gemischten Sauna regt sich keine einzige Frau über die Anwesenheit von Männern auf.
Gemischte Sauna ist vergleichbar mit Eltern-Kind-Schwimmen.....beide Geschlechter sind erlaubt.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von becksham »

Billie Holiday hat geschrieben:(17 Dec 2018, 10:28)

Da ist man normalerweise ja auch splitternackt.
Und in der gemischten Sauna regt sich keine einzige Frau über die Anwesenheit von Männern auf.
Gemischte Sauna ist vergleichbar mit Eltern-Kind-Schwimmen.....beide Geschlechter sind erlaubt.
Und getrennte Saunen sind keine gemischten Saunen. Ich kann es aber auch gern vortanzen.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Billie Holiday »

becksham hat geschrieben:(17 Dec 2018, 10:31)

Und getrennte Saunen sind keine gemischten Saunen. Ich kann es aber auch gern vortanzen.
:D ziemlich aggressiv,,was?

Ich tanze bei Bedarf gern vor, dass es hier im Strang um Eltern-Kind-Schwimmen geht.
Und Eltern-Kind-Schwimmen bedeutet keine Trennung von Papi und Mutti. Soweit angekommen? :)
Hat mit Religion wenig zu tun. Auch Kampflesben müßten in einer gemischten Gruppe Männer akzeptieren.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von becksham »

Billie Holiday hat geschrieben:(17 Dec 2018, 10:35)

:D ziemlich aggressiv,,was?

Ich tanze bei Bedarf gern vor, dass es hier im Strang um Eltern-Kind-Schwimmen geht.
Und Eltern-Kind-Schwimmen bedeutet keine Trennung von Papi und Mutti. Soweit angekommen? :)
Hat mit Religion wenig zu tun. Auch Kampflesben müßten in einer gemischten Gruppe Männer akzeptieren.
Es geht um eine Eltern-Kind-Gruppe, die ausnahmsweise nicht ihren üblichen Raum nutzen konnte und ausweichen musste.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Billie Holiday »

becksham hat geschrieben:(17 Dec 2018, 10:43)

Es geht um eine Eltern-Kind-Gruppe, die ausnahmsweise nicht ihren üblichen Raum nutzen konnte und ausweichen musste.
Da kann Tim aber nichts für. Und Elterngruppe beinhaltet immer noch sowohl Mütter als auch Väter.
Er hat nichts verkehrt gemacht, steht aber am Pranger.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von relativ »

Dark Angel hat geschrieben:(16 Dec 2018, 21:07)

Falsch! Männer und Frauen sind gleichberechtigt! Der Papa hat das gleiche Recht mit seiner Tochter schwimmen zu gehen, wie die Mamas der Gruppe. Ihn auszuladen bedeutet, ihn in seinen Grundrecht einzuschränken. Hier haben die Muslimas - strengenommen - gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des GG verstoßen, der da lautet:
Streng genommen offenbarst du hier eine krasse Leseschwäche, denn es waren ja nicht die Muslimas die dem Papa nahegelegt haben nicht zu kommen. Aber macht sich halt besser die Kritik mal wieder zu pauschalisieren, gelle?
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner sexuellen Identität, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
Solltest du beherzigen auch bei Kritik.
Wenn die "Damen" unter sich bleiben wollen, dann müssen sie das im privaten Rahmen tun und NICHT im öffentlichen Raum. Im öffentlichen Raum (Schwimmbad) haben sie KEINEN Anspruch "unter sich" zu bleiben.
Auch wünsche darf man in unser Demokratie äußern, wenn diesen nachgegeben werden , ist daran eigentlich Zivilrechtlich nix zu bemängeln, aber natürlich darf man dies kritisieren. Hetze eignet sich allerdings nicht dafür.
Und wenn ihnen das nicht passt, dann haben sie jedes Recht dorthin zu gehen, wo sie solche Ansprüche erheben können/dürfen, wo Geschlechtersegregation gsellschaftliche Norm ist.
Hier in Deutschland ist Geschlechtersegregation KEINE gesellschaftliche Norm.
Ein Wunschäußerung stellt sowas in Frage? Denn wie wir alle ja schon festgestllt haben, ein Recht auf diesen Wunsch gab und gibt es nicht.
Nein - es läuft nicht auf einen Kompromiss hinaus, sondern auf die Durchsetzung von Sonderrechten im öffentlichen Raum, es wird Toleranz von anderen eingefordet, aber selbst keine Toleranz geübt.
In einer freieheitlich demokratischen Gesellschaft ist Toleranz keine Einbahnstraße und religiöse Befindlichkeiten sind kein Grund zum Einfordern von Sonderrechten.
Da holst du mal wieder den ganz großen pauschalisierungs Hammer heraus, so kennt man deine Argumentation.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von relativ »

Billie Holiday hat geschrieben:(17 Dec 2018, 10:46)

Da kann Tim aber nichts für. Und Elterngruppe beinhaltet immer noch sowohl Mütter als auch Väter.
Er hat nichts verkehrt gemacht, steht aber am Pranger.
Er steht am Pranger weil er offensichtlich schnur stracks zur Bild Zeitung gelaufen ist und die Muslimas stehen an den Pranger weil sie wohl offensichtlich einen wunsch gegenüber der Leiterin der Gruppe geäußert haben.
Wer aus so einem, mehr oder weniger alltäglichen Vorgang etwas Großes, Grundsätzliches macht, der hat wohl größere Probleme mit einer bestimmten Gruppe von Mitbürgern als er evtl. sich selber und uns hier eingestehen will.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von relativ »

becksham hat geschrieben:(17 Dec 2018, 10:23)

Zum Beispiel bei getrennten Saunazeiten. Da gibt es keine empörungsgeschwängerten Threads zu. War ja auch keine Erfindung von Muslimen. :rolleyes:
Wie häufig ich schon bei Frauensachen ausgeschlossen wurde als Mann , geht auf keine Kuhhaut mehr. :D
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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