Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen

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unity in diversity
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen

Beitrag von unity in diversity »

relativ hat geschrieben:(21 Dec 2018, 08:07)

Bleibt festzustellen, mit Isamkritischen Quellen kennen sich bestimmte user "bestens" aus, die Frage wie sie es mit islampositiven, oder neutralen Quellen händeln, stellt sich mir automatisch.
Wie lange brauchst du selber, um religionspositive Quellen zu bringen?
Gibt es überhaupt positive Quellen, die nicht aus den Küchen der arteigenen und sortentypischen Expansionisten stammen?
Freiwillig können Unabhängige doch keinem antiemanzipatorischen Kult huldigen, oder muß man das neuerdings?
Achte mal darauf, wem deine Antwort galt.
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Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
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relativ
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen

Beitrag von relativ »

unity in diversity hat geschrieben:(21 Dec 2018, 10:16)

Wie lange brauchst du selber, um religionspositive Quellen zu bringen?
Bin ich es denn der angibt/vorgibt den Islam mit diesen Quellen objektiv zu kritisieren? Ich habe nur für mich eine Feststellung gepostet. Btw. habe ich schon eine Quelle dazu geliefert.
Gibt es überhaupt positive Quellen, die nicht aus den Küchen der arteigenen und sortentypischen Expansionisten stammen?
Wie zu jeder Religion gibt es auch zum Islam zig Quellen die diese sowohl negativ , kritisch als auch positiv beleuchten, bzw. wenigstens Wertneutral. Diese Quellen sollte man auch kennen um objektive Kritik anzubringen. Findest du dies hier in der Regel bei den Islamkritikern?
Ich sehe das nicht und das hier geschriebene, bestärkt mich in der Annahme, daß diese kritischen Texte den Meisten nur dazu dienen, ihre eh schon subjektive negative Einstellung zum Islam zu verfestigen. Das kann dann auch nicht Objektiv sein, gelle?
Freiwillig können Unabhängige doch keinem antiemanzipatorischen Kult huldigen, oder muß man das neuerdings?
Nein muss man natürlich nicht, aber das wenigste ist doch, daß man akzeptiert, daß nicht jeder den selben Kult huldigt, ja selbst in der eigenen hochgeschätzten Kultur nicht.
Eine Ausseinandersetzung ist gewollt, aber bitte ohne Hasskappe und Vorurteile und dämliche Thesen über eine ganze Religion nebst deren Mitglieder.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Fliege
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen

Beitrag von Fliege »

Ammianus hat geschrieben:(20 Dec 2018, 21:16)
Laila Mirzo - da haben die Guten ja wieder eine Böse für ihre Hassliste ...
Ja, so sieht es aus und so ist es auch eingetreten. :-)
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
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Dark Angel
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen

Beitrag von Dark Angel »

relativ hat geschrieben:(21 Dec 2018, 10:28)
Wie zu jeder Religion gibt es auch zum Islam zig Quellen die diese sowohl negativ , kritisch als auch positiv beleuchten, bzw. wenigstens Wertneutral. Diese Quellen sollte man auch kennen um objektive Kritik anzubringen. Findest du dies hier in der Regel bei den Islamkritikern?
Ich sehe das nicht und das hier geschriebene, bestärkt mich in der Annahme, daß diese kritischen Texte den Meisten nur dazu dienen, ihre eh schon subjektive negative Einstellung zum Islam zu verfestigen. Das kann dann auch nicht Objektiv sein, gelle?
Ganz objektiv - Geschichte ist wertneutral und Religion - egal welche - sowie Ideologien dienen in erster Linie der Machtentfaltung, der Machtausübung und dem Machtherhalt.
Was es daran besonders positiv zu beleuchten gibt, erschließt sich mir nicht.
Und dann stellt sich noch die Frage, warum einige derart bestrebt sind, ausgerechnet den Islam in einem (besonders) positiven Licht erscheinen zu lassen, gleiches für das Christentum nicht gelten soll.
Und eine weitere Frage stellt sich, warum das Fremde und die Fremden "glorifiziert" bzw "schön geredet" wird, das Eigene hingegen wird marginalisiert.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

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relativ
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen

Beitrag von relativ »

Dark Angel hat geschrieben:(21 Dec 2018, 13:36)

Ganz objektiv - Geschichte ist wertneutral und Religion - egal welche - sowie Ideologien dienen in erster Linie der Machtentfaltung, der Machtausübung und dem Machtherhalt.
Was es daran besonders positiv zu beleuchten gibt, erschließt sich mir nicht.
Und dann stellt sich noch die Frage, warum einige derart bestrebt sind, ausgerechnet den Islam in einem (besonders) positiven Licht erscheinen zu lassen, gleiches für das Christentum nicht gelten soll.
Und eine weitere Frage stellt sich, warum das Fremde und die Fremden "glorifiziert" bzw "schön geredet" wird, das Eigene hingegen wird marginalisiert.
Hier geht es nicht ums Schönreden von irgendwelchen Fakten, sondern um deine wiederlich einseitige und subjektive Interpretation von Quellen, die du in regelmäßigen Abständen für deine pauschalen Aussagen tätigst
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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keinproblem
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von keinproblem »

Ammianus hat geschrieben:(19 Dec 2018, 23:47)
Was kann man da machen?
Den Namen speichern, bei "amazone" eingeben und Bücher bestellen.
Kostet Geld
Den Namen speichern, bei Bibliothek eingeben, hingehen, Buch aus Regal nehmen und lesen ...
Bedeutet übersetzt also ihr habt alle keinen Plan wie der Mann diese extreme These begründet und nehmt es einfach für bare Münze, da es euch in eurem bisherigen Weltbild unterstützt?
Skeptiker hat geschrieben:(20 Dec 2018, 12:33)

Es gibt hier zig Stränge die sich mit der Problematik "Islam vs. westliche Gesellschaft" befassen. DASS es Probleme mit der Inegration von Muslimen in Deutschland gibt, ist mE eine Tatsache, die ich hier nicht zum x-ten mal beweisen muss. Ich habe übrigend eben NICHT geschrieben, dass es NUR Muslime sind mit denen man Probleme bei der Integration hat. Aber es fällt eben auf, dass Muslime eben ÜBERALL diese Probleme haben. Dazu hatte ich Beispiele aufgeführt.
Du musst deine These nicht konkret machen, weil es solche Probleme eh "überall" gibt. Habe ich jetzt zur Kenntnis genommen, werde dich nicht weiter mit Bitten um Quellennachweise bedrängen.
"Keinproblem", Du offenbarst gerade, dass Du keine Ahnung hast was FDGO bedeutet.
Du suggerierst, dass die FDGO ein parlamentarisches Mehrparteiensystem vorschreibt, und sich gegen direkte Demokratie ausspricht. Das ist schlicht falsch!
Hier für Dich etwas Nachhilfe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitl ... undordnung
Es zeichnet Ideologen aus allen Richtungen meistens aus, eben DAS nicht zu verstehen. Der Verfassungsschutz unterscheidet beispielsweise ob eine Organisation sich gegen die FDGO stellt, oder ob sie im Rahmen der FDGO Vorschläge zur Änderung der Verfassung macht. Erstes wäre verfassungsfeindlich, zweites ein normaler politischer Vorgang.
Danke Herr Lehrer, aber leider irren Sie sich komplett. Hätten Sie etwas mehr als den Einleitungstext dieses kurzen Wikipedia Artikels gelesen hätten Sie wahrgenommen, dass gleich unter dem Inhaltsverzeichnis mit der Überschrift
"Konkretisierung im BVerfG-Urteil zum SRP-Verbot 1952" geschrieben steht:

Er wurde vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1952 wie folgt präzisiert:[6]

„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“

– BVerfGE 2, 1 (Ls. 2, 12 f.)


Die jüngste Rechtssprechung, die Sie für Ihre Argumentation herangezogen haben, beinhaltet eben jene Rechtssprechung von 1952, wie aus Ihrem Wikipedia Artikel zu entnehmen ist (wenn Sie es trotzdem noch einmal prüfen möchten: https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 00113.html).


Wenn Du z.B. andeutest, dass Muslime aufgrund ihrer Religion ein vollkommen anderes Staatsverständnis haben, welches die drei oben genannten Punkte nicht enthält, sorry, dann stehen Muslime eben nicht mit beiden Füßen auf dem Boden der FDGO - so einfach ist das.
Ich deute an, dass es einen ganzen Haufen von Leuten gibt, die der Meinung sind, dass das Prinzip der parlamentarischen Republik überholt ist, geupdatet werden muss und natürlich trotzdem noch nach der Präambel der Selbstbestimmung des Volkes funktionieren soll. Um nur eins der Dutzenden Beispiele zu nennen, empfehle ich dir dich mit Demarchie, konkreter mit aleatorischer Demokratie (David Van Reybrouck) zu befassen, falls du es noch nicht getan hast.
Du solltest hier Dein Anspruchsdenken an die Deutschen im Punkto Demokratiefähigkeit nicht in den Himmel schrauben, wenn Du selber nicht einmal auf dem Boden der FDGO stehst.
Bemerkenswert, hast du gerade gemeint, die simple Fähigkeit populäre Phrasen hinterfragen zu können wäre eine eher weniger wichtige Errungenschaft für die Entwicklung eines mündigen Bürgertums? Wie sonst sollen sich einzelne Individuen denn ihrer Interessen bewusst werden und diese im Anschluss auch formulieren? Ich lege dir ans Herz dir einmal in Ruhe(!) selbst Gedanken zu machen, worauf du denn eigentlich stehst.

Ich definiere Integration als den Prozess, er dazu führt, dass die Menschen die sich in Deutschland ansiedeln, auf Basis einheitlicher Grundwerte (entsprechend FDGO), Mitglieder unserer Gesellschaft werden. Integrationsverweigerung wäre es für mich, dauerhaft von der FDGO abweichende Werte beibehalten zu wollen und sich als Gemeinschaft dauerhaft von der Mehrheitsgesellschaft abzusondern.
Also stellst du dich mit deiner Forderung nach einem Bekenntniszwang gegen unser GG und damit auch die FDGO?

Artikel 4, Absatz 1:
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.


Das Grundgesetz selbst enthält nicht einmal im Geringsten die Forderung, dessen Wertekanon in sich aufzunehmen und sich dazu zu bekennen (Ausnahme sind bestimmte Organisationen die staatliche Fördermittel kriegen).
Wie kommt es, dass so viele eifriger Verfechter des GGs überhaupt so weit in ihrem missionarischen Eifer gehen und Dinge erzwingen möchten, die die ursprüngliche Ideologie dahinter zu erzwingen verboten hat? Fanatismus ist in jeglichem Kontext ein wahrliches Übel und der Mensch ein schwaches Wesen.

Ich wünsche dir eine besinnliche Zeit.

LG
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Ammianus
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Ammianus »

keinproblem hat geschrieben:(26 Dec 2018, 15:30)

Bedeutet übersetzt also ihr habt alle keinen Plan wie der Mann diese extreme These begründet und nehmt es einfach für bare Münze, da es euch in eurem bisherigen Weltbild unterstützt?

...
Warum versuchst du, dich mit so billigen Tricksereien aus der Affäre zu ziehen. Der Mann scheint Sachen zu schreiben, die dir nicht schmecken, und du wolltest mehr darüber wissen. Also hab ich, da ich von ihm noch nichts gelesen habe, einfach mal nachgesehen was es von ihm an deutschen Büchern gibt und ob es Bücher von ihm in Bibliotheken gibt. Und dann habe ich dir, der ja schließlich Informationen haben wollt, die entsprechenden Tipps gegeben. Wobei es schon peinlich genug war, dass du nicht selbst dazu in der Lage bist.

Du weisst doch, in Recherche bin ich gut. Mit ein paar Klicks habe ich deinen Thomas-Evangelien-Koran-Wunder-Betrug pulverisiert. Also tricks nicht rum. Versuch mal ehrlich zu sein.
"Ich möchte an einem Ort sein, an dem es keine Politik gibt, keine Waffen, keine Religion."
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keinproblem
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von keinproblem »

Ammianus hat geschrieben:(26 Dec 2018, 16:09)

Warum versuchst du, dich mit so billigen Tricksereien aus der Affäre zu ziehen. Der Mann scheint Sachen zu schreiben, die dir nicht schmecken, und du wolltest mehr darüber wissen. Also hab ich, da ich von ihm noch nichts gelesen habe, einfach mal nachgesehen was es von ihm an deutschen Büchern gibt und ob es Bücher von ihm in Bibliotheken gibt. Und dann habe ich dir, der ja schließlich Informationen haben wollt, die entsprechenden Tipps gegeben. Wobei es schon peinlich genug war, dass du nicht selbst dazu in der Lage bist.

Du weisst doch, in Recherche bin ich gut. Mit ein paar Klicks habe ich deinen Thomas-Evangelien-Koran-Wunder-Betrug pulverisiert. Also tricks nicht rum. Versuch mal ehrlich zu sein.
Du hast dich zu meiner Antwort auf diesen Thread eingeklinkt:
Dark Angel hat geschrieben:(19 Dec 2018, 11:15)

Der "gute Mann" war Professor für Islamgeschichte an der Al-Azhar-Universität UND Imam an der Moschee in Gizeh.
Die Al-Azhar Universität sagt dir etwas?
Und ja er untermauert seine Beweisführung anhand von Quellen.
Nun zu fordern, ich wäre in der Beweispflicht die aufgestellte These zu widerlegen in dem ich mir sein Buch durchlese ist ein absurd und baut weiter auf dem Autoritätsargument auf, dass ich schon vorher kritisiert habe. Dass alle Diskutanten versuchen der Tatsache aus dem Weg zu gehen, dass auch noch so renommierte Experten ihre Behauptungen mit Fakten untermauern müssen, bestätigt meine Vermutung, dass ihr gar keinen Plan habt, ob der gute Mann überhaupt eine Beweisführung darlegt.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Ammianus »

keinproblem hat geschrieben:(26 Dec 2018, 16:19)

Du hast dich zu meiner Antwort auf diesen Thread eingeklinkt:



Nun zu fordern, ich wäre in der Beweispflicht die aufgestellte These zu widerlegen in dem ich mir sein Buch durchlese ist ein absurd und baut weiter auf dem Autoritätsargument auf, dass ich schon vorher kritisiert habe. Dass alle Diskutanten versuchen der Tatsache aus dem Weg zu gehen, dass auch noch so renommierte Experten ihre Behauptungen mit Fakten untermauern müssen, bestätigt meine Vermutung, dass ihr gar keinen Plan habt, ob der gute Mann überhaupt eine Beweisführung darlegt.
Das hat nichts mit Autoritätsargumenten zu tun. Wenn er Thesen aufstellt die unsinnig sind und dann auch noch von seinen Quellen nicht gestützt werden, dann kannst du ihn doch wunderbar bloßstellen. Aber dazu musst du eben gucken, was er behauptet und womit er das zu belegen glaubt. Aber dazu muss man sich eben mit der Sache befassen. Das ist überall und immer so.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Tom Bombadil »

Die Grundrechte gelten nicht absolut jedes für sich im luftleeren Raum, sondern das BVerfG muss immer mal wieder abwägen, welches Grundrecht im Einzelfall höher zu bewerten ist, zudem beinhaltet Religionsfreiheit auch eine weitere Komponenten, nämlich frei von Religion leben zu können.
Das Grundgesetz selbst enthält nicht einmal im Geringsten die Forderung, dessen Wertekanon in sich aufzunehmen und sich dazu zu bekennen
Das braucht das Grundgesetz auch nicht zu enthalten, es gilt ganz einfach auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und somit für alle, die in diesem Gebiet leben, ob die das wollen oder nicht. Und wenn du in deinem Wiki weitergelesen hättest, dann wärst du darauf https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der ... htsstaates gestoßen, aktiv gegen diesen Wertekanon vorzugehen, kann also durchaus Konsequenzen haben.

Zu dem angesprochenen Buch: bei amazon.com gibt es eine schöne Funktion, die nennt sich "look inside", da kannst du dann auf das Inhaltsverzeichnis klicken und findest unter "Bibliography" eine Menge Quellen, auf die sich der Autor bezieht.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Dark Angel »

keinproblem hat geschrieben:(26 Dec 2018, 16:19)

Du hast dich zu meiner Antwort auf diesen Thread eingeklinkt:



Nun zu fordern, ich wäre in der Beweispflicht die aufgestellte These zu widerlegen in dem ich mir sein Buch durchlese ist ein absurd und baut weiter auf dem Autoritätsargument auf, dass ich schon vorher kritisiert habe. Dass alle Diskutanten versuchen der Tatsache aus dem Weg zu gehen, dass auch noch so renommierte Experten ihre Behauptungen mit Fakten untermauern müssen, bestätigt meine Vermutung, dass ihr gar keinen Plan habt, ob der gute Mann überhaupt eine Beweisführung darlegt.
Ja, ich habe geschrieben, dass Gabriel sich auf Quellen stützt und diese Quellen als Beweis/Beleg für seine Ausführungen dienen.
Da jedoch DU derjenige bist, der von Thesen spricht und diese (samt der Quellen) anzweifelt, bist DU in der Beweispflicht, dass a) Gabriels Quellen nicht aussagefähig sind und b) er diese Quellen falsch interpretiert.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen

Beitrag von Vongole »

Eigentlich ist es ganz einfach: Einen muslimischen Freund, sowohl der türkischen als auch der arabischen Sprache mächtig, darum bitten, jeweils die Freitagspredigt zweier unterschiedlicher Moscheen aufzuzeichnen,
und dann zu übersetzen. War eine leichte Übung, überzeugender als jedes Buch.
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keinproblem
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von keinproblem »

Ammianus hat geschrieben:(26 Dec 2018, 16:53)

Das hat nichts mit Autoritätsargumenten zu tun. Wenn er Thesen aufstellt die unsinnig sind und dann auch noch von seinen Quellen nicht gestützt werden, dann kannst du ihn doch wunderbar bloßstellen. Aber dazu musst du eben gucken, was er behauptet und womit er das zu belegen glaubt. Aber dazu muss man sich eben mit der Sache befassen. Das ist überall und immer so.
Wenn es dir vorrangig darum geht andere Menschen bloßstellen zu wollen befindest du dich in definitivem Verlust. Ziel sollte hier ein reife Diskussion sein.
Das ist selbstverständlich die ganze Zeit eine Autoritätsargumention.

Ob seine Aussage in irgendeiner Hinsicht qualifiziert ist oder nicht scheint ihr ja selber gar nicht zu wissen wenn ihr nicht konkret werden könnt, für euch ist die Aussage schon wahr, weil sie Musik in euren Ohren ist.
Dark Angel hat geschrieben:(18 Dec 2018, 21:43)
[...] Der Autor war Professor für Islamgeschichte an der Al-Azhar Universität in Kairo und Imam an der Moschee von Gizeh und lebt heute nach seiner Abkehr vom Islam in den USA.
Es handelt sich also um jemanden, der es als ehemaliger Professor für Islamgeschichte wissen MUSS. [...]
Dark Angel hat geschrieben:(26 Dec 2018, 17:09)

Ja, ich habe geschrieben, dass Gabriel sich auf Quellen stützt und diese Quellen als Beweis/Beleg für seine Ausführungen dienen.
Aber du weißt nicht welche, oder enthälst du sie uns aus Spaß an der Freude vor?
Da jedoch DU derjenige bist, der von Thesen spricht und diese (samt der Quellen) anzweifelt, bist DU in der Beweispflicht, dass a) Gabriels Quellen nicht aussagefähig sind und b) er diese Quellen falsch interpretiert.
Willst du gerade mit vollen Ernstes so wahr ich hier sitze sagen, diese fanatische Äußerung wäre keine These?

Autoritätsargumente sind genauso ein irrationales Konstrukt wie die Aussage von Theologen die meinen "DU bist in der Beweispflicht Gottes Existenz zu widerlegen, sonst haben wir Recht".
Schon seit den alten Griechen hat jeder mit ein wenig Menschenverstand und Selbstwertgefühl kapiert,
dass die Person die eine Behauptung aufstellt sie beweisen muss, nicht dass jemand anderes sie erst widerlegen muss. Diese Erkenntnisse sind auch in den Zeiten der Renaissance erstarkt aufgetreten, haben meinem Eindruck nach allerdings an Präsenz in den Köpfen der Menschen abgenommen.


Nochmal, falls man schon vergessen hat um welche fatale Behauptung(?) es sich handelt:

"Auch darf oder muss jeder Moslem lügen, wenn es um die Wahrung und Verbreitung des Islam geht"

Da ich allerdings schon merke, dass man mir hier partout keine Antwort auf meine Frage geben wird, wäre es infantil euch nun zu etwas zu drängen, was ihr offensichtlich nicht tun wollt oder könnt.
Ich sehe davon ab den ursprünglichen Beitrag wegen Hetze zu melden und verabschiede mich hiermit aus dem netten OT-Dialog.

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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von keinproblem »

Tom Bombadil hat geschrieben:(26 Dec 2018, 17:00)

Die Grundrechte gelten nicht absolut jedes für sich im luftleeren Raum, sondern das BVerfG muss immer mal wieder abwägen, welches Grundrecht im Einzelfall höher zu bewerten ist, zudem beinhaltet Religionsfreiheit auch eine weitere Komponenten, nämlich frei von Religion leben zu können.
Davon mal abgesehen, dass weltanschauliche Bekenntnisfreiheit hier der Punkt gewesen ist: Wie kommst du denn darauf, dass die Freiheit, frei von Religion zu leben, was mit der Sachlage zutun hat?

Das braucht das Grundgesetz auch nicht zu enthalten, es gilt ganz einfach auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und somit für alle, die in diesem Gebiet leben, ob die das wollen oder nicht.
Danke, rennst bei mir offene Türen ein. Bin da komplett mit dir.
Und wenn du in deinem Wiki weitergelesen hättest, dann wärst du darauf https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der ... htsstaates gestoßen, aktiv gegen diesen Wertekanon vorzugehen, kann also durchaus Konsequenzen haben.

Zu dem angesprochenen Buch: bei amazon.com gibt es eine schöne Funktion, die nennt sich "look inside", da kannst du dann auf das Inhaltsverzeichnis klicken und findest unter "Bibliography" eine Menge Quellen, auf die sich der Autor bezieht.
Welchen der über 160 verlinkten Artikel genau soll ich mir nun durchlesen, welcher hat mit unserer Thematik zutun?
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Tom Bombadil »

keinproblem hat geschrieben:(28 Dec 2018, 22:08)

Wie kommst du denn darauf, dass die Freiheit, frei von Religion zu leben, was mit der Sachlage zutun hat?
Dass Tim nicht mitschwimmen darf ist imho glasklar religiöser Unsitte geschuldet, er wurde also mit Religion belästigt und durch Religion in seiner Freiheit eingeschränkt.
Welchen der über 160 verlinkten Artikel genau soll ich mir nun durchlesen, welcher hat mit unserer Thematik zutun?
Das zeigt mir, dass du diese Liste nur ganz kurz überflogen haben kannst. Fang an mit "Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates".

BTW: hast du dir die Quellen, die Gabriel nutzt, angesehen?
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Ammianus »

keinproblem hat geschrieben:(28 Dec 2018, 22:04)

Wenn es dir vorrangig darum geht andere Menschen bloßstellen zu wollen befindest du dich in definitivem Verlust. Ziel sollte hier ein reife Diskussion sein.
Das ist selbstverständlich die ganze Zeit eine Autoritätsargumention.

Ob seine Aussage in irgendeiner Hinsicht qualifiziert ist oder nicht scheint ihr ja selber gar nicht zu wissen wenn ihr nicht konkret werden könnt, für euch ist die Aussage schon wahr, weil sie Musik in euren Ohren ist.

...
Du selbst bist es, der sich bloßstellt bzw. gerade zu herausfordert, bloßgestellt zu werden. Jemand hat einen Konvertiten ins Gespräch gebracht, der sich offen kritisch über den Islam äußert. Du hast dich darüber beschwert, dass, wo auch immer, wohl in der Wiki, hauptsächlich steht, wo der "Kerl" lebt und gelebt hat.

Wenn du also wissen willst, was der "Kerl" schreibt, was er behauptet, was er denkt um dir dann ein Urteil zu bilden, dann gibt es nur die Möglichkeit, dich in seinen Büchern zu informieren. Darauf habe ich dich verwiesen, wobei ich selbst mir erstmal die Arbeit gemacht habe, die eigentlich deine gewesen wäre, nämlich nachzusehen, ob und wie man an seine Bücher kommt.

Jetzt versuchst du dich rauszutricksen mit allgemeinen Phrasen wie "Musik in den Ohren" und ähnlichem Zeug. Versuchst die Sache mit dem angeblichen "Autoritätsargument" zu verschleiern usw.
Dabei gibt alles was du schreibst gar keinen richtigen Sinn und ist nur ein hilfloser Verteidigungsversuch. Und man muss dich und auch die Mitlesenden daran erinnern, wie leicht du aufs Glatteis zu führen bist wenn eben etwas "Musik" in deinen "Ohren" ist. Schließlich hast du dich mit deinem Koranwunder blamiert, bist auf eine billige Fälschung hereingefallen weil du es eben unbedingt zum Glauben brauchst. Gerade das zeugt von deiner Inkompetenz.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von keinproblem »

Tom Bombadil hat geschrieben:(28 Dec 2018, 22:12)

Dass Tim nicht mitschwimmen darf ist imho glasklar religiöser Unsitte geschuldet, er wurde also mit Religion belästigt und durch Religion in seiner Freiheit eingeschränkt.
Weltanschauungen sind bedingt alle juristisch gleichwertig zu betrachten. Die wichtigere Frage ist doch, ob Personen die kein gemischtes Badeerlebnis haben wollen sich auch am Schwimmbad partizipieren können oder nicht - sein es nur ein paar Tage in der Woche.

Das zeigt mir, dass du diese Liste nur ganz kurz überflogen haben kannst. Fang an mit "Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates".
Schuldig im Sinne der Anklage. Ich vermisse aber immer noch eine konkrete Aussage, was den nun der Paragraf mit unserem Thema überhaupt zu tun hat.
BTW: hast du dir die Quellen, die Gabriel nutzt, angesehen?
Nein.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von keinproblem »

Ammianus hat geschrieben:(28 Dec 2018, 22:25)

Du selbst bist es, der sich bloßstellt bzw. gerade zu herausfordert, bloßgestellt zu werden. Jemand hat einen Konvertiten ins Gespräch gebracht, der sich offen kritisch über den Islam äußert. Du hast dich darüber beschwert, dass, wo auch immer, wohl in der Wiki, hauptsächlich steht, wo der "Kerl" lebt und gelebt hat.

Wenn du also wissen willst, was der "Kerl" schreibt, was er behauptet, was er denkt um dir dann ein Urteil zu bilden, dann gibt es nur die Möglichkeit, dich in seinen Büchern zu informieren. Darauf habe ich dich verwiesen, wobei ich selbst mir erstmal die Arbeit gemacht habe, die eigentlich deine gewesen wäre, nämlich nachzusehen, ob und wie man an seine Bücher kommt.

Jetzt versuchst du dich rauszutricksen mit allgemeinen Phrasen wie "Musik in den Ohren" und ähnlichem Zeug. Versuchst die Sache mit dem angeblichen "Autoritätsargument" zu verschleiern usw.
Dabei gibt alles was du schreibst gar keinen richtigen Sinn und ist nur ein hilfloser Verteidigungsversuch. Und man muss dich und auch die Mitlesenden daran erinnern, wie leicht du aufs Glatteis zu führen bist wenn eben etwas "Musik" in deinen "Ohren" ist. Schließlich hast du dich mit deinem Koranwunder blamiert, bist auf eine billige Fälschung hereingefallen weil du es eben unbedingt zum Glauben brauchst. Gerade das zeugt von deiner Inkompetenz.
Thesen werden nicht dadurch wahr, dass sie keiner widerlegt und ich bin nicht in der Situation mir "Arbeit" machen zu müssen das zu tun. Wer seine Behauptung verteidigen will muss liefern. Vermag gar nicht zu glauben, dass ihr das immer noch ernst meint.
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Tom Bombadil »

keinproblem hat geschrieben:(28 Dec 2018, 22:46)

Weltanschauungen sind bedingt alle juristisch gleichwertig zu betrachten.
Das ist eine inhaltsleere Sprechblase. Im öffentlichen Raum muss es möglich sein, nicht von Religion belästigt oder eingeschränkt zu werden, siehe Kruzifixurteil.
Die wichtigere Frage ist doch, ob Personen die kein gemischtes Badeerlebnis haben wollen sich auch am Schwimmbad partizipieren können oder nicht - sein es nur ein paar Tage in der Woche.
Können diese Personen doch schon längst.
Schuldig im Sinne der Anklage. Ich vermisse aber immer noch eine konkrete Aussage, was den nun der Paragraf mit unserem Thema überhaupt zu tun hat.
Es sind mehrere Paragraphen. Unsere FDGO zu bekämpfen ohne sich an die demokratischen Spielregeln zu halten hat Folgen.
Nein.
Dann wird es aber Zeit :)
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von keinproblem »

Tom Bombadil hat geschrieben:(28 Dec 2018, 23:30)

Das ist eine inhaltsleere Sprechblase. Im öffentlichen Raum muss es möglich sein, nicht von Religion belästigt oder eingeschränkt zu werden, siehe Kruzifixurteil.
Was hat die Geschichte mit dem Kruzifix im Klassenraum denn mit Belästigung zutun? Soweit ich mich erinnere, ging es dabei um die Werteneutralität der Schule.

Können diese Personen doch schon längst.
Und wenn es nach dir ginge, dürften die es nicht?
Es sind mehrere Paragraphen. Unsere FDGO zu bekämpfen ohne sich an die demokratischen Spielregeln zu halten hat Folgen.

Dann wird es aber Zeit :)
Wer bekämpft unsere FDGO und womit bringst du diesen Salat denn nun überhaupt strangbezogen in Verbindung?
euroade
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von euroade »

Quatschki hat geschrieben:(10 Dec 2018, 11:21)

Die haben die Freiheit, dies selbst zu tun, wenn sie unbedingt ihre religiös motivierten Spezialbedürfnisse befriedigen müssen und die AGB's öffentlicher Bäder für sie inakzeptabel sind.
Die Mikwen der Juden sind ja auch keine kommunalen Einrichtungen!
es wurden doch in deutschland in letzter zeit jede menge riesiger moscheen gebaut, da hätte man doch ein schwimmbad integrieren können.
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Tom Bombadil
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von Tom Bombadil »

keinproblem hat geschrieben:(29 Dec 2018, 19:12)

Was hat die Geschichte mit dem Kruzifix im Klassenraum denn mit Belästigung zutun? Soweit ich mich erinnere, ging es dabei um die Werteneutralität der Schule.

Und wenn es nach dir ginge, dürften die es nicht?

Wer bekämpft unsere FDGO und womit bringst du diesen Salat denn nun überhaupt strangbezogen in Verbindung?
Tut mir leid, ich habe dir hier jetzt schon sehr viele Sachen erklärt, ich habe weder Zeit noch Lust, dir auch weiterhin alles haarklein erklären zu müssen, das hier ist ein Diskussionsforum, da muss Grundwissen mitgebracht werden, wenn man mit diskutieren will. Mein Tipp an dich: lesen, lesen, lesen und dich in Logik und induktivem Denken üben, dann kannst du auch irgendwann auf rhetorische Fragen verzichten.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
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keinproblem
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht mehr zum Schwimmen

Beitrag von keinproblem »

Tom Bombadil hat geschrieben:(29 Dec 2018, 20:41)

Tut mir leid, ich habe dir hier jetzt schon sehr viele Sachen erklärt, ich habe weder Zeit noch Lust, dir auch weiterhin alles haarklein erklären zu müssen, das hier ist ein Diskussionsforum, da muss Grundwissen mitgebracht werden, wenn man mit diskutieren will. Mein Tipp an dich: lesen, lesen, lesen und dich in Logik und induktivem Denken üben, dann kannst du auch irgendwann auf rhetorische Fragen verzichten.
Klar, bin einfach viel zu blöd um deine intellektuellen Ergüsse (zB weshalb das religiöse Bekenntnis einer staatlichen Einrichtung dem eines Individuums gleichzusetzen ist oder von wo du jetzt irgendwelche Verfassungszersetzer aus dem Hut zauberst um deine Paragraphen hier anbringen zu können,..) passend in das Weltgeschehen einzuordnen.

Danke, dass du dir die Zeit genommen hast, mir einen Rundgang durch deine kleine einfache Welt zu ermöglichen.

Ich wünsche dir für 2019 ein in jeder Hinsicht erfolgreiches Jahr und einen angenehmen Abend, liebe Grüße.
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Tom Bombadil
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Re: Papa darf mit Tochter (2) nicht zum Schwimmen

Beitrag von Tom Bombadil »

Du kannst mich nicht beleidigen. Gehab dich wohl!
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