Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

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jack000
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Re: Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

Beitrag von jack000 »

MäckIntaier hat geschrieben:Wie sehen Sie diesen Fall aus ethischer Sicht?
Er ist halt ein Krimineller, so soll er im Gefängnis verschimmeln!
=> Aus Kostenersparnisgründen könnte es aber ggf. sinnvoll sein, ihm seinen Suizid zu erlauben ...
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Vongole
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Re: Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

Beitrag von Vongole »

Gute Güte! :dead:
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jack000
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Re: Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

Beitrag von jack000 »

Vongole hat geschrieben:(28 Nov 2018, 00:29)

Gute Güte! :dead:
Was gibt es denn jetzt schon wieder zu meckern?
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Zunder
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Re: Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

Beitrag von Zunder »

Vongole hat geschrieben:(27 Nov 2018, 23:56)

Ein Mensch, der sich umbringen möchte, findet immer einen Weg, auch im Knast.
Warum es nicht auf humane Weise ermöglichen?
Wenn jemand immer einen Weg findet, sich zu töten, kann er das natürlich tun. Aber der Staat kann sich doch nicht aktiv an der Tötung eines ihm bedingungslos Ausgelieferten beteiligen. Das ist nicht einmal unbedingt eine ethische Frage. Das geht allein schon aus politischen Gründen nicht. Würde er die Sterbehilfe zulassen, käme umgehend der Mordvorwurf. Und der wäre nicht einmal grundsätzlich falsch.
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Re: Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

Beitrag von Zunder »

Vongole hat geschrieben:(28 Nov 2018, 00:29)

Gute Güte! :dead:
Siehst du. Genau deswegen geht das gar nicht.
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Re: Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

Beitrag von Vongole »

Zunder hat geschrieben:(28 Nov 2018, 00:52)

Siehst du. Genau deswegen geht das gar nicht.
Ja, ich verstehe, was du meinst.
Mir geht es aber auch um eine grundsätzliche Frage: Ein inhaftierter Mensch verliert zum größten Teil das Recht, über sein Leben zu bestimmen.
Haben wir, der Staat, das Recht, ihm auch vorzuschreiben, wann er sterben darf?
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Re: Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

Beitrag von Zunder »

Vongole hat geschrieben:(28 Nov 2018, 00:57)

Ja, ich verstehe, was du meinst.
Mir geht es aber auch um eine grundsätzliche Frage: Ein inhaftierter Mensch verliert zum größten Teil das Recht, über sein Leben zu bestimmen.
Haben wir, der Staat, das Recht, ihm auch vorzuschreiben, wann er sterben darf?
Wenn jemand keine Aussicht mehr hat, jemals aus dem Knast zu kommen, und sich deshalb selbst tötet, läßt sich moralisch kaum dagegen argumentieren, höchstens aus religiöser Perspektive.
Aber der Staat kann sich doch nicht aktiv daran beteiligen, indem er die Sterbehilfe im Knast zuläßt. Das geht aus politischen Gründen nicht.
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Re: Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

Beitrag von Vongole »

Zunder hat geschrieben:(28 Nov 2018, 01:12)

Wenn jemand keine Aussicht mehr hat, jemals aus dem Knast zu kommen, und sich deshalb selbst tötet, läßt sich moralisch kaum dagegen argumentieren, höchstens aus religiöser Perspektive.
Aber der Staat kann sich doch nicht aktiv daran beteiligen, indem er die Sterbehilfe im Knast zuläßt. Das geht aus politischen Gründen nicht.
Gesetzt den Fall, dass Beihilfe zum Suizid bei uns wie in der Schweiz erlaubt wäre, dann müsste der Staat diese Hilfe auch Inhaftierten gewähren.
Die politische Debatte, die daraus entstehen würde, mag ich mir zwar nicht vorstellen, aber führen müssten wir sie, genau wie im jetzt vorliegenden Fall.
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Re: Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

Beitrag von Stoner »

Zunder hat geschrieben:(27 Nov 2018, 23:45)

Lebenslänglich + Sicherheitsverwahrung + unerträgliche Haftbedingungen = ?
Nein, der Mann hat seine Haftstrafe verbüßt und von unerträglichen Haftbedingungen ist nicht die Rede.

Der Staat hindert ihn lediglich daran, am normalen Alltagsleben draußen teilnehmen zu dürfen.

Aber warum darf er ihn hindern, über sein Leben frei zu verfügen? Gibt es eine Pflicht zu leben?
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Re: Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

Beitrag von Stoner »

jack000 hat geschrieben:(28 Nov 2018, 00:27)

Er ist halt ein Krimineller, so soll er im Gefängnis verschimmeln!
=> Aus Kostenersparnisgründen könnte es aber ggf. sinnvoll sein, ihm seinen Suizid zu erlauben ...
Die Menschenwürde ist also antastbar oder kann auch ökonomischen Überlegungen unterworfen werden.
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McKnee
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Re: Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

Beitrag von McKnee »

Grundsätzlich hat jeder das Recht sein Leben zu beenden, wann immer er es will.

Exit hat ein Regelwerk dafür, dass nach Angaben des Vereins rechts- und verfassungskonform ist. Exit hilft in Kooperation mit den behandelnden Ärzten beim Suizid und begleitet ihn.

Auch in Deutschland ist der Suizid nicht verboten, eine aktive und passive Sterbehilfe aber umstritten bis rechtlich unstrittig verboten.

Ich halte den Suizid für ethisch vertretbar, wenn er ohne unmittelbaren Einfluß auf Unbeteiligte erfolgt.

In diesem Fall wäre es für die Opfer besser gewesen, der Täter hätte sich früher für einen Suizid entschieden.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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Re: Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

Beitrag von Tom Bombadil »

MäckIntaier hat geschrieben:(28 Nov 2018, 08:11)

Aber warum darf er ihn hindern, über sein Leben frei zu verfügen? Gibt es eine Pflicht zu leben?
Nehmen wir mal an, der Staat würde dem Inhaftierten den Wunsch erfüllen und ihn töten. Müsste der Staat das dann nicht auch den Nicht-Inhaftierten ermöglichen? Und wer führt das dann aus?
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McKnee
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Re: Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

Beitrag von McKnee »

Tom Bombadil hat geschrieben:(28 Nov 2018, 08:45)

Nehmen wir mal an, der Staat würde dem Inhaftierten den Wunsch erfüllen und ihn töten. Müsste der Staat das dann nicht auch den Nicht-Inhaftierten ermöglichen? Und wer führt das dann aus?
Der Staat muss es nur zulassen, nicht ausführen.

https://www.exit.ch/startseite/
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

.....er wusste es :D
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Re: Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

Beitrag von Stoner »

McKnee hat geschrieben:(28 Nov 2018, 08:52)

Der Staat muss es nur zulassen, nicht ausführen.

https://www.exit.ch/startseite/
Exakt. Das Schweizer Recht unterscheidet sich hier grundlegend vom deutschen, das nach der letzten Änderung de facto eine Pflicht zu leben oder das Recht auf einen schweren Tod zur Pflicht macht.

Im vorliegenden Fall kommt aber dann auch in der Schweiz in eine eigenartige Rolle. Zwar gewährt er das Recht durchaus, aber wie sieht es dann aus mit jemandem, der (unfreiwillig) unter seiner Obhut steht. Zählt das mehr als die freie Entscheidung über das eigene Leben?
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Tom Bombadil
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Re: Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

Beitrag von Tom Bombadil »

Wir sind aber nunmal nicht in der Schweiz. Wie ist es denn dort? Ermöglicht man dort Gefängnisinsassen den Selbstmord via Exit?
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Zunder
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Re: Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

Beitrag von Zunder »

MäckIntaier hat geschrieben:(28 Nov 2018, 08:11)

Nein, der Mann hat seine Haftstrafe verbüßt und von unerträglichen Haftbedingungen ist nicht die Rede.
Mein Beitrag steht im Konjunktiv.
Einen Teil aus dem Kontext zu lösen und etwas zu unterstellen, was nicht einmal andeutungsweise ausgesagt wird, zeugt nicht gerade von einem seriösen Diskussionsstil.
MäckIntaier hat geschrieben:(28 Nov 2018, 08:11)
Der Staat hindert ihn lediglich daran, am normalen Alltagsleben draußen teilnehmen zu dürfen.
Aber warum darf er ihn hindern, über sein Leben frei zu verfügen? Gibt es eine Pflicht zu leben?
Es gibt keine Pflicht zu leben und der Staat kann den Häftling auch nicht effektiv hindern, sein Leben zu beenden.
Wäre es ihm ernst, würde er Mittel und Wege finden, es zu tun. Warum also will er den Staat mit einbeziehen? Um ihm die Verantwortung für den Tod, der aus Sicherungsverwahrung und Sterbehilfe resultiert, aufzuhalsen? Darauf soll sich ein Staat einlassen?
Ich bin alt genug, um mich an die Aufregung um die Toten von Stammheim zu erinnern.

Im Prinzip halte ich es für vertretbar, selbstbestimmt aus freiem Willen sein Leben zu beenden. Allerdings ist eine freie Entscheidung unabdingbar.

Inwiefern ist im Status der Unfreiheit (als Häftling) eine freie Entscheidung überhaupt möglich?
Wenn die Unfreiheit der Grund ist, aus dem Leben scheiden zu wollen, kann von einem freien Willen doch nicht ernsthaft die Rede sein.
Würde der Häftling auch sterben wollen, wenn er in Freiheit wäre? - Wohl eher nicht.

Die Sicherungsverwahrung ist übrigens unbefristet, aber nicht zwingend lebenslänglich. Eine Resozialisierung ist zumindest theoretisch möglich. Aber nur lebend.
Zuletzt geändert von Zunder am Do 29. Nov 2018, 00:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

Beitrag von Ein Terraner »

MäckIntaier hat geschrieben:(27 Nov 2018, 22:49)

Er ist gesund und hat seine Strafe verbüßt. Aber weil man fürchtet, dass er rückfällig wird (also eigentlich: dass er krank ist im Kopf), lässt man ihn nicht frei. Er wird im Gefängnis sterben, obwohl er eigentlich ein freier Mann ist. Aber auch frei genug, um jetzt sterben zu dürfen auf seinen Wunsch?
Dann wäre auch eine entsprechende Behandlung angebracht, einfach nur Wegsperren ist der falsche Weg.
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Re: Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

Beitrag von PeterK »

jack000 hat geschrieben:(28 Nov 2018, 00:27)
Er ist halt ein Krimineller, so soll er im Gefängnis verschimmeln!
JunkerPhil hat geschrieben:(09 Dec 2018, 14:37)

...

Und wenn du nicht gestorben bist, hast du hoffentlich noch heute täglich Atemnot bis dir schwarz vor Augen wird.
Mal abgesehen von dem schwierigen Thema Sterbehilfe halte ich die Einstellung, die Euren Posts zugrunde zu liegen scheint, für sehr seltsam.
Stoner

Re: Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

Beitrag von Stoner »

JunkerPhil hat geschrieben:(10 Dec 2018, 14:23)

Diesem Peter V sollte falls er noch lebt durch psyschologisches Gift und religiöse Drohungen das Gemütsleben zur Hölle gemacht werden, bis ihn schlechtes Gewissen und Angst in den Abgrund des Wahnsinns treibt.
Manchmal ist die Zivilisationsdecke nicht nur dünn, sondern auch ziemlich löchrig.
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Selina
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Re: Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

Beitrag von Selina »

JunkerPhil hat geschrieben:(10 Dec 2018, 14:23)

Eigentlich auch absurd. Gefängnise sind Strafanstalten. Deshalb ist es widersprüchlich Straftäter ohne Leiden leben zu lassen. Worin bestünde dann die Strafe ? Häufig ist emotionales Leid sowieso größer als körperliches. Straftätern kann man eigentlich nur emotionales Leid an den Hals wünschen. Jetzt mal Hand aufs Herz : Jemand der unter Depressionen leidet, ist in größerer Not als jemand der aufgrund von Lungenproblemen zuweilen Atemnot hat, oder ?

Viele Intensivtäter wollen bestimmt aus dem Grunde nicht weiterleben, weil sie keine Möglichkeit haben ihre Taten weiter zu verüben. Darin besteht deren hauptsächliches Leid. Aber kann man dieses Leid der Täter mit dem Leid mancher Opfer vergleichen ? Welches Leid muss bspw. Frau Preusker gehabt haben, die sich nach Vergewaltigung das Leben genommen hat ? Sicher hat auch der Täter einen gewissen Leidensdruck gehabt, während er bei ihr in Therapie war und nicht seine Fantasien ausleben konnte. Aber diese zwei Formen des Leid sind zwei verschiedene Dimensionen.

Übrigens ein Beweis dafür, dass Therapie bei den Tätern keinen Zweck haben. Deren boshafter Wille beibt oftmals nach wie vor erhalten. Weshalb also viel Geld ausgeben, wenn es ökonomisch günstigere Varianten gibt ? Kosten und Nutzen muss auch im Bereich Strafrecht abgewägt werden ? Warum heuchlerische Menschlichkeit mit Schwerverbrechern zeigen ? Im Grunde spuckt man mit dieser moralischen Haltung den Menschen ins Gesicht die in Dikataturen wegen geringer Vergehen hingerichtet wurden !
Dir ist schon klar, dass du dich mit derartig fragwürdigen Äußerungen in die Nähe derer stellst, die Lynchjustiz für gar nicht mal so übel halten und die vor Häusern rumrandalieren, in die entlassene Ex-Häftlinge nach dem völligen Absitzen ihrer Strafe einziehen?
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Re: Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

Beitrag von Milady de Winter »

In meinen Augen sollte jeder selbst entscheiden dürfen, ob er leben oder sterben möchte. Auch im Gefängnis. Auf der enen Seite gegen die Todesstrafe zu argumentieren, weil sie inhuman ist, aber gleichzeitig den Häftling mit "Leben hinter Gittern" bestrafen zu wollen, ist meiner Meinung nach Heuchlerei und Doppelmoral.
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Re: Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

Beitrag von JJazzGold »

MäckIntaier hat geschrieben:(10 Dec 2018, 14:35)

Manchmal ist die Zivilisationsdecke nicht nur dünn, sondern auch ziemlich löchrig.
In der Tat. Wobei wir beachten sollten, dass ein vorwiegend auf Rache und nicht auf Wiedergutmachung beruhendes Rechtssystem dem Vorschub leistet. Um zu erklären, was ich meine, nur zwei Fragen.

Was hat eine Familie, deren ggfls einziger, Ernährer davon, wenn der mordende Täter jahrelang u.a. auf Kosten eben dieser Familie Jahre- oder jahrzehntelang untätig in einer Zelle weggeschlossen sitzt?
Was hat eine Familie davon, wenn die Mutter plötzlich fehlt und sich der Vater damit quälen muss, diese Familie neben der Erwerbstätigkeit angemessen zu betreuen, während der Täter untätig und von eben diesem jetzt doppelt belasteten Familienvater versorgt der Zelle schmort?
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Re: Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

Beitrag von Tom Bombadil »

JJazzGold hat geschrieben:(11 Dec 2018, 10:48)

Um zu erklären, was ich meine, nur zwei Fragen.
Das Opfer bzw. die Gesellschaft hat keine wirtschaftlichen Vorteile, wenn Täter weggesperrt werden, dadurch entstehen nur Kosten. Allerdings haben die Opfer die Gewissheit, dass dieser Täter zwar lebt, im Gefängnis aber sicherlich keine so besonders tolle Zeit verlebt und sie haben die Gewissheit, dass der Täter nicht erneut über sie herfallen kann. Zudem werden potentielle Opfer dem Zugriff dieses Täters entzogen, das sorgt für Sicherheit und hat imho mit Rache nichts zu tun.

Wie könnte ein Täter denn einen Mord oder eine Vergewaltigung wieder gut machen? Indem der Staat Hilfe zum Selbstmord anbietet?
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Re: Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

Beitrag von JJazzGold »

Tom Bombadil hat geschrieben:(11 Dec 2018, 11:13)

Das Opfer bzw. die Gesellschaft hat keine wirtschaftlichen Vorteile, wenn Täter weggesperrt werden, dadurch entstehen nur Kosten. Allerdings haben die Opfer die Gewissheit, dass dieser Täter zwar lebt, im Gefängnis aber sicherlich keine so besonders tolle Zeit verlebt und sie haben die Gewissheit, dass der Täter nicht erneut über sie herfallen kann. Zudem werden potentielle Opfer dem Zugriff dieses Täters entzogen, das sorgt für Sicherheit und hat imho mit Rache nichts zu tun.

Wie könnte ein Täter denn einen Mord oder eine Vergewaltigung wieder gut machen? Indem der Staat Hilfe zum Selbstmord anbietet?

Von wirtschaftlichen Vorteil ist gar nicht die Rede, sondern von gerechtem Ersatz, auch wenn dieser nur noch in monetärer Form geleistet werden kann, aber doch zumindest hilft, das jetzt deutlich eingeschränkte Leben zu erleichtern.

Es ist allerdings in der Tat fraglich, welcher Arbeitgeber einen solchen Täter beschäftigen würde, selbst wenn durch Elektronik gesichert werden könnte, dass dieser nicht erneut gewalttätig werden kann.
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Re: Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

Beitrag von Tom Bombadil »

JJazzGold hat geschrieben:(11 Dec 2018, 11:48)

Von wirtschaftlichen Vorteil ist gar nicht die Rede, sondern von gerechtem Ersatz, auch wenn dieser nur noch in monetärer Form geleistet werden kann, aber doch zumindest hilft, das jetzt deutlich eingeschränkte Leben zu erleichtern.
Dass der Staat bzw. die Gesellschaft viel mehr tun müsste, um den Opfern von Kriminalität zu helfen, da rennst du bei mir offene Türen ein.
Es ist allerdings in der Tat fraglich, welcher Arbeitgeber einen solchen Täter beschäftigen würde, selbst wenn durch Elektronik gesichert werden könnte, dass dieser nicht erneut gewalttätig werden kann.
Arbeitgeber brauchen motivierte Arbeitnehmer, mit solchen Typen kann kein Unternehmer etwas anfangen. Wie stellst du dir das denn konkret vor? Normales Leben, nur mit Zwangsarbeit?
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Re: Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

Beitrag von JJazzGold »

Tom Bombadil hat geschrieben:(11 Dec 2018, 13:12)

Dass der Staat bzw. die Gesellschaft viel mehr tun müsste, um den Opfern von Kriminalität zu helfen, da rennst du bei mir offene Türen ein.


Arbeitgeber brauchen motivierte Arbeitnehmer, mit solchen Typen kann kein Unternehmer etwas anfangen. Wie stellst du dir das denn konkret vor? Normales Leben, nur mit Zwangsarbeit?

So in etwa, zumindest muss dabei eine langfristige Entschädigung heraus kommen. Allerdings würde ich das nicht als Zwangsarbeit betrachten, sondern als gerechtfertigte Unterstützung.

Mal so als Nebengedanke, vielleicht würde der eine oder andere Straftäter diese Form der Wiedergutmachung positiv bewerten, statt sich mit Gedanken an Sterbehilfe in den endlos vor ihm ihr vorliegenden Zellenjahren zu beschäftigen. Solche Gedanken zeugen meines Erachtens von erwarteter Auswegslosigkeit.
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Re: Sterbehilfe im Gefängnis (Ethik)

Beitrag von Tom Bombadil »

Damit es eine finanzielle Entschädigung der Opfer durch den Täter geben kann, muss dieser aber arbeiten. Will er das nicht, musst du ihn zur Arbeit zwingen, denn sonst gibt es ja keine Entschädigung. Klar, das könnte eine Perspektive für Straftäter sein, aber wie genau stellst du dir das vor? Macht der einen normalen 40 Wochenstundenjob und muss nur einen Teil seines Einkommens abgeben, kann für den Rest der Zeit aber so leben, als hätte er nie eine schwere Straftat begangen? Und was ist bei mehreren Opfern, wenn der Täter gar nicht so viel Geld ranschaffen kann?
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