Er ist halt ein Krimineller, so soll er im Gefängnis verschimmeln!MäckIntaier hat geschrieben:Wie sehen Sie diesen Fall aus ethischer Sicht?
=> Aus Kostenersparnisgründen könnte es aber ggf. sinnvoll sein, ihm seinen Suizid zu erlauben ...
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Er ist halt ein Krimineller, so soll er im Gefängnis verschimmeln!MäckIntaier hat geschrieben:Wie sehen Sie diesen Fall aus ethischer Sicht?
Was gibt es denn jetzt schon wieder zu meckern?
Wenn jemand immer einen Weg findet, sich zu töten, kann er das natürlich tun. Aber der Staat kann sich doch nicht aktiv an der Tötung eines ihm bedingungslos Ausgelieferten beteiligen. Das ist nicht einmal unbedingt eine ethische Frage. Das geht allein schon aus politischen Gründen nicht. Würde er die Sterbehilfe zulassen, käme umgehend der Mordvorwurf. Und der wäre nicht einmal grundsätzlich falsch.Vongole hat geschrieben:(27 Nov 2018, 23:56)
Ein Mensch, der sich umbringen möchte, findet immer einen Weg, auch im Knast.
Warum es nicht auf humane Weise ermöglichen?
Siehst du. Genau deswegen geht das gar nicht.
Ja, ich verstehe, was du meinst.
Wenn jemand keine Aussicht mehr hat, jemals aus dem Knast zu kommen, und sich deshalb selbst tötet, läßt sich moralisch kaum dagegen argumentieren, höchstens aus religiöser Perspektive.Vongole hat geschrieben:(28 Nov 2018, 00:57)
Ja, ich verstehe, was du meinst.
Mir geht es aber auch um eine grundsätzliche Frage: Ein inhaftierter Mensch verliert zum größten Teil das Recht, über sein Leben zu bestimmen.
Haben wir, der Staat, das Recht, ihm auch vorzuschreiben, wann er sterben darf?
Gesetzt den Fall, dass Beihilfe zum Suizid bei uns wie in der Schweiz erlaubt wäre, dann müsste der Staat diese Hilfe auch Inhaftierten gewähren.Zunder hat geschrieben:(28 Nov 2018, 01:12)
Wenn jemand keine Aussicht mehr hat, jemals aus dem Knast zu kommen, und sich deshalb selbst tötet, läßt sich moralisch kaum dagegen argumentieren, höchstens aus religiöser Perspektive.
Aber der Staat kann sich doch nicht aktiv daran beteiligen, indem er die Sterbehilfe im Knast zuläßt. Das geht aus politischen Gründen nicht.
Nein, der Mann hat seine Haftstrafe verbüßt und von unerträglichen Haftbedingungen ist nicht die Rede.Zunder hat geschrieben:(27 Nov 2018, 23:45)
Lebenslänglich + Sicherheitsverwahrung + unerträgliche Haftbedingungen = ?
Die Menschenwürde ist also antastbar oder kann auch ökonomischen Überlegungen unterworfen werden.jack000 hat geschrieben:(28 Nov 2018, 00:27)
Er ist halt ein Krimineller, so soll er im Gefängnis verschimmeln!
=> Aus Kostenersparnisgründen könnte es aber ggf. sinnvoll sein, ihm seinen Suizid zu erlauben ...
Nehmen wir mal an, der Staat würde dem Inhaftierten den Wunsch erfüllen und ihn töten. Müsste der Staat das dann nicht auch den Nicht-Inhaftierten ermöglichen? Und wer führt das dann aus?MäckIntaier hat geschrieben:(28 Nov 2018, 08:11)
Aber warum darf er ihn hindern, über sein Leben frei zu verfügen? Gibt es eine Pflicht zu leben?
Der Staat muss es nur zulassen, nicht ausführen.Tom Bombadil hat geschrieben:(28 Nov 2018, 08:45)
Nehmen wir mal an, der Staat würde dem Inhaftierten den Wunsch erfüllen und ihn töten. Müsste der Staat das dann nicht auch den Nicht-Inhaftierten ermöglichen? Und wer führt das dann aus?
Exakt. Das Schweizer Recht unterscheidet sich hier grundlegend vom deutschen, das nach der letzten Änderung de facto eine Pflicht zu leben oder das Recht auf einen schweren Tod zur Pflicht macht.McKnee hat geschrieben:(28 Nov 2018, 08:52)
Der Staat muss es nur zulassen, nicht ausführen.
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Mein Beitrag steht im Konjunktiv.MäckIntaier hat geschrieben:(28 Nov 2018, 08:11)
Nein, der Mann hat seine Haftstrafe verbüßt und von unerträglichen Haftbedingungen ist nicht die Rede.
Es gibt keine Pflicht zu leben und der Staat kann den Häftling auch nicht effektiv hindern, sein Leben zu beenden.MäckIntaier hat geschrieben:(28 Nov 2018, 08:11)
Der Staat hindert ihn lediglich daran, am normalen Alltagsleben draußen teilnehmen zu dürfen.
Aber warum darf er ihn hindern, über sein Leben frei zu verfügen? Gibt es eine Pflicht zu leben?
Dann wäre auch eine entsprechende Behandlung angebracht, einfach nur Wegsperren ist der falsche Weg.MäckIntaier hat geschrieben:(27 Nov 2018, 22:49)
Er ist gesund und hat seine Strafe verbüßt. Aber weil man fürchtet, dass er rückfällig wird (also eigentlich: dass er krank ist im Kopf), lässt man ihn nicht frei. Er wird im Gefängnis sterben, obwohl er eigentlich ein freier Mann ist. Aber auch frei genug, um jetzt sterben zu dürfen auf seinen Wunsch?
jack000 hat geschrieben:(28 Nov 2018, 00:27)
Er ist halt ein Krimineller, so soll er im Gefängnis verschimmeln!
Mal abgesehen von dem schwierigen Thema Sterbehilfe halte ich die Einstellung, die Euren Posts zugrunde zu liegen scheint, für sehr seltsam.JunkerPhil hat geschrieben:(09 Dec 2018, 14:37)
...
Und wenn du nicht gestorben bist, hast du hoffentlich noch heute täglich Atemnot bis dir schwarz vor Augen wird.
Manchmal ist die Zivilisationsdecke nicht nur dünn, sondern auch ziemlich löchrig.JunkerPhil hat geschrieben:(10 Dec 2018, 14:23)
Diesem Peter V sollte falls er noch lebt durch psyschologisches Gift und religiöse Drohungen das Gemütsleben zur Hölle gemacht werden, bis ihn schlechtes Gewissen und Angst in den Abgrund des Wahnsinns treibt.
Dir ist schon klar, dass du dich mit derartig fragwürdigen Äußerungen in die Nähe derer stellst, die Lynchjustiz für gar nicht mal so übel halten und die vor Häusern rumrandalieren, in die entlassene Ex-Häftlinge nach dem völligen Absitzen ihrer Strafe einziehen?JunkerPhil hat geschrieben:(10 Dec 2018, 14:23)
Eigentlich auch absurd. Gefängnise sind Strafanstalten. Deshalb ist es widersprüchlich Straftäter ohne Leiden leben zu lassen. Worin bestünde dann die Strafe ? Häufig ist emotionales Leid sowieso größer als körperliches. Straftätern kann man eigentlich nur emotionales Leid an den Hals wünschen. Jetzt mal Hand aufs Herz : Jemand der unter Depressionen leidet, ist in größerer Not als jemand der aufgrund von Lungenproblemen zuweilen Atemnot hat, oder ?
Viele Intensivtäter wollen bestimmt aus dem Grunde nicht weiterleben, weil sie keine Möglichkeit haben ihre Taten weiter zu verüben. Darin besteht deren hauptsächliches Leid. Aber kann man dieses Leid der Täter mit dem Leid mancher Opfer vergleichen ? Welches Leid muss bspw. Frau Preusker gehabt haben, die sich nach Vergewaltigung das Leben genommen hat ? Sicher hat auch der Täter einen gewissen Leidensdruck gehabt, während er bei ihr in Therapie war und nicht seine Fantasien ausleben konnte. Aber diese zwei Formen des Leid sind zwei verschiedene Dimensionen.
Übrigens ein Beweis dafür, dass Therapie bei den Tätern keinen Zweck haben. Deren boshafter Wille beibt oftmals nach wie vor erhalten. Weshalb also viel Geld ausgeben, wenn es ökonomisch günstigere Varianten gibt ? Kosten und Nutzen muss auch im Bereich Strafrecht abgewägt werden ? Warum heuchlerische Menschlichkeit mit Schwerverbrechern zeigen ? Im Grunde spuckt man mit dieser moralischen Haltung den Menschen ins Gesicht die in Dikataturen wegen geringer Vergehen hingerichtet wurden !
In der Tat. Wobei wir beachten sollten, dass ein vorwiegend auf Rache und nicht auf Wiedergutmachung beruhendes Rechtssystem dem Vorschub leistet. Um zu erklären, was ich meine, nur zwei Fragen.MäckIntaier hat geschrieben:(10 Dec 2018, 14:35)
Manchmal ist die Zivilisationsdecke nicht nur dünn, sondern auch ziemlich löchrig.
Das Opfer bzw. die Gesellschaft hat keine wirtschaftlichen Vorteile, wenn Täter weggesperrt werden, dadurch entstehen nur Kosten. Allerdings haben die Opfer die Gewissheit, dass dieser Täter zwar lebt, im Gefängnis aber sicherlich keine so besonders tolle Zeit verlebt und sie haben die Gewissheit, dass der Täter nicht erneut über sie herfallen kann. Zudem werden potentielle Opfer dem Zugriff dieses Täters entzogen, das sorgt für Sicherheit und hat imho mit Rache nichts zu tun.
Tom Bombadil hat geschrieben:(11 Dec 2018, 11:13)
Das Opfer bzw. die Gesellschaft hat keine wirtschaftlichen Vorteile, wenn Täter weggesperrt werden, dadurch entstehen nur Kosten. Allerdings haben die Opfer die Gewissheit, dass dieser Täter zwar lebt, im Gefängnis aber sicherlich keine so besonders tolle Zeit verlebt und sie haben die Gewissheit, dass der Täter nicht erneut über sie herfallen kann. Zudem werden potentielle Opfer dem Zugriff dieses Täters entzogen, das sorgt für Sicherheit und hat imho mit Rache nichts zu tun.
Wie könnte ein Täter denn einen Mord oder eine Vergewaltigung wieder gut machen? Indem der Staat Hilfe zum Selbstmord anbietet?
Dass der Staat bzw. die Gesellschaft viel mehr tun müsste, um den Opfern von Kriminalität zu helfen, da rennst du bei mir offene Türen ein.JJazzGold hat geschrieben:(11 Dec 2018, 11:48)
Von wirtschaftlichen Vorteil ist gar nicht die Rede, sondern von gerechtem Ersatz, auch wenn dieser nur noch in monetärer Form geleistet werden kann, aber doch zumindest hilft, das jetzt deutlich eingeschränkte Leben zu erleichtern.
Arbeitgeber brauchen motivierte Arbeitnehmer, mit solchen Typen kann kein Unternehmer etwas anfangen. Wie stellst du dir das denn konkret vor? Normales Leben, nur mit Zwangsarbeit?Es ist allerdings in der Tat fraglich, welcher Arbeitgeber einen solchen Täter beschäftigen würde, selbst wenn durch Elektronik gesichert werden könnte, dass dieser nicht erneut gewalttätig werden kann.
Tom Bombadil hat geschrieben:(11 Dec 2018, 13:12)
Dass der Staat bzw. die Gesellschaft viel mehr tun müsste, um den Opfern von Kriminalität zu helfen, da rennst du bei mir offene Türen ein.
Arbeitgeber brauchen motivierte Arbeitnehmer, mit solchen Typen kann kein Unternehmer etwas anfangen. Wie stellst du dir das denn konkret vor? Normales Leben, nur mit Zwangsarbeit?