- "Hören Sie auf, mich zu filmen. Sie haben mich ins Gesicht gefilmt ... sie haben eine Straftat begangen. Kommen Sie jetzt mit zur Polizei! Ich habe das Recht, Sie festzusetzen."
"unverhältnismäßigen Behinderung journalistischer Arbeit" wird nun auch den Stuttgartern-Polizeikräften vorgeworfen. Mit den Worten "Die Pressefreiheit ist jetzt ausgesetzt!" beziehungsweise: "Hier endet nun Ihre Pressefreiheit!" sollen Journalisten, am Rande eines Berichtes über einen Infostand der rechtsextremen Identitären Bewegung, an ihrer Arbeit gehindert worden sein. Selbstredent verwies das Ministerium darauf, die getroffenen Maßnahmen "diente dem Schutz der Personen". Dies habe selbstverständlich "nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, daß die Pressefreiheit ausgesetzt sei. Wenn diese Worte tatsächlich so gefallen sein sollten, ist das selbstverständlich völlig falsch."
Hat hier Polizei nun, im Zuge der Dresdener Vorfälle, etwas dünnhäutig reagiert - um nichts falsch zu machen?
- ... oder hat sie sich, was Polizei im Allgemeinen (also besonders nach dem Dresdener Vorfall) vorgeworfen wird, ... daß sie sich seitens Pegida und sonstigen (rechten) Gruppierungen instrumentalisieren ließ.
- ... hat sie also aus eventueller Unwissenheit heraus ... aus Unsicherheit heraus (um nichts falsch zu machen) falsch reagiert?
So müssen nun künftig Unternehmen nachweisen, daß sie die Regeln eingehalten haben. Bisher mußten die zuständigen Behörden die Verstöße nachweisen. Ist also eine sinnvolle Beweislastumkehr. Nun gilt der Grundsatz der Transparenz. Nach diesem Transparenzgrundsatz ist sind Informationspflichten näher ausgestaltet. Danach muß der Datenverarbeitende das berechtigte Interesse zur Datenverarbeitung angeben, sofern er sich auf ein solches stützt. Zudem muß die Herkunft der Daten und die Speicherdauer oder die Kriterien nach denen sich diese bestimmt, angegeben werden. Fast jeder kennt es: vergangenheitlich kamen öfters E-Mail, in denen Unternehmen oder Newsletter-Betreiber, die personenbezogene Daten verarbeiten, dazu eine ausdrückliche Zustimmung von ihren Kunden einholen wollten. Zur Grundlage wurde die DSGVO gemacht! Mit dieser EU-Verordnung sollte zweierlei sichergestellt werden: erstens soll verdeutlicht werden, ... personenbezogene Daten gehören dem Nutzer, nicht dem mit der Datenverarbeitung befaßten Internetdienst. Und darüberhinaus sollte es damit innerhalb Europas keine datenschutzrechtliche Rückzugsräume mehr geben.
Teilweise treibt diese Datenschutzgrundverordnung allerdings unsägliche Blüten. Mit Verweis auf eben diese DSGVO hat nun ein Mieter einer Gemeindewohnung in Wien von seinem Vermieter verlangt, daß Namensschilder entfernt werden. Somit sollen die 220.000 Wohnungen, statt durch die standardgemäße Beschilderung, nur noch durch die Wohnungsnummer identifitziert werden.
- mangelnder Datenschutz? Verstoß gegen die DSGVO?
Der Präsident der bayerischen Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig, hällt die Entscheidung aus Wien jedenfalls für übertrieben. Der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz:
- "Offensichtlich geht es hier einmal mehr darum, die Menschen mit derartigen Absurditäten zu verunsichern und substanzlos gegen die neue EU-Datenschutzgrundverordnung zu wettern."
Also alles nur eine Suggestion?
- ... durch Nichtwissen?
- ... durch Verunsicherung?