Umgang mit psychischen Erkrankungen.

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zollagent
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von zollagent »

odiug hat geschrieben:(11 Apr 2018, 08:39)

Also eine aufgeregte Diskussion über psychisch auffällige Menschen, birgt auch ganz erhebliche Gefahren.
Ich erinnere nur an den Fall Mollath.
Wenn wir jeden Querulanten nun als potentiellen Terroristen betrachten wollen, dann werden wir ein Problem bekommen, das weit über die hysterische Islamdiskussion hinaus geht.
Es ist ja nicht jeder Querulant ein potentieller Terrorist. Aber jeder Terrorist trägt ein krankes Weltbild mit sich herum, das durchaus psychologisch betrachtet werden sollte. Eine Behandlung funktioniert aber - ganz analog zu Suchtkranken - nur, wenn der Betroffene auch mitmachen, sprich, aussteigen will aus diesem Weltbild.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von Alexyessin »

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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

leider noch zu wenig substanzielle Information in dem Artikel.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von Marmelada »

Das kann doch unmöglich verfassungskonform sein.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von Alexyessin »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(16 Apr 2018, 11:31)

leider noch zu wenig substanzielle Information in dem Artikel.
Es ist ja auch nur der Kommentar dazu. Wobei Prantl nicht zu den Faklern gehört, da geh ich schon mal davon aus, das der Hintergrund stimmt. Leider.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von Alexyessin »

Marmelada hat geschrieben:(16 Apr 2018, 11:34)

Das kann doch unmöglich verfassungskonform sein.
Ich hoffe auf die Klageflut.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Alexyessin hat geschrieben:(16 Apr 2018, 11:38)

Es ist ja auch nur der Kommentar dazu. Wobei Prantl nicht zu den Faklern gehört, da geh ich schon mal davon aus, das der Hintergrund stimmt. Leider.
naja, mir kommt das hier schon seltsam vor:
Depressive Menschen sollen künftig nach Regeln, die bisher nur für Straftäter galten, in Krankenhäusern festgesetzt werden können - ohne dass (wie bei Gustl Mollath) eine Straftat vorliegt. So steht es im Gesetzentwurf, der vom Kabinett Söder verabschiedet worden ist.
Depression ist eine Volkskrankheit. Wir werden wohl kaum alle Depressiven nun in Krankenhäusern festsetzen wollen. Zumal es ja erstmal überhaupt bedingt, dass eine Depressiver erkennt, dass es ein Problem gibt und er sich Hilfe sucht. Das ist mir ehrlich gesagt schon etwas zu einfach formuliert in dem Beitrag.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von Marmelada »

Alexyessin hat geschrieben:(16 Apr 2018, 11:39)

Ich hoffe auf die Klageflut.
Fragt sich von wem, psychisch Kranke haben keine Lobby.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von yogi61 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(16 Apr 2018, 11:52)

naja, mir kommt das hier schon seltsam vor:



Depression ist eine Volkskrankheit. Wir werden wohl kaum alle Depressiven nun in Krankenhäusern festsetzen wollen. Zumal es ja erstmal überhaupt bedingt, dass eine Depressiver erkennt, dass es ein Problem gibt und er sich Hilfe sucht. Das ist mir ehrlich gesagt schon etwas zu einfach formuliert in dem Beitrag.
Natürlich werden nicht alle Depressiven festgesetzt werden, es wird völlig willkürlich geschehen.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

yogi61 hat geschrieben:(16 Apr 2018, 11:54)

Natürlich werden nicht alle Depressiven festgesetzt werden, es wird völlig willkürlich geschehen.
hast du dafür einen Beleg?
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von Marmelada »

yogi61 hat geschrieben:(16 Apr 2018, 11:54)

Natürlich werden nicht alle Depressiven festgesetzt werden, es wird völlig willkürlich geschehen.
Für alle würden die Kapazitäten nicht ausreichen und inklusive der Hochgepäppelten würde der Alltag zusammenbrechen. Aber solche, die auch politisch "interessant" sind, könnte man so natürlich gut aus dem Verkehr ziehen.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von yogi61 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(16 Apr 2018, 11:55)

hast du dafür einen Beleg?
Das sagt einem der gesunde Menschenverstand. Da wo Leute Macht und Geld besitzen, da werden solche Leute dann entsorgt, auch aus der Nachbarschaft. In einer Hochaussiedlung wird das wohl eher nicht geschehen. Söder schafft in Bayern gerade die Voraussetzungen dafür. Zum Glück gibt es auch noch liberale Bundesländer die so einen Schwachsinn nicht mitmachen werden, das tröstet die Menschen in Bayern natürlich nicht.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von yogi61 »

Marmelada hat geschrieben:(16 Apr 2018, 11:58)

Für alle würden die Kapazitäten nicht ausreichen und inklusive der Hochgepäppelten würde der Alltag zusammenbrechen. Aber solche, die auch politisch "interessant" sind, könnte man so natürlich gut aus dem Verkehr ziehen.
Richtig.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

yogi61 hat geschrieben:(16 Apr 2018, 12:05)

Das sagt einem der gesunde Menschenverstand. Da wo Leute Macht und Geld besitzen, da werden solche Leute dann entsorgt, auch aus der Nachbarschaft. In einer Hochaussiedlung wird das wohl eher nicht geschehen. Söder schafft in Bayern gerade die Voraussetzungen dafür.
Ich kenn jetzt das Gesetz nicht und hab mich auch nicht genauer damit beschäftigt. Du anscheinend schon. Ein bisschen mehr Fakten wären daher schon angebracht.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von Orbiter1 »

yogi61 hat geschrieben:(16 Apr 2018, 11:54)

Natürlich werden nicht alle Depressiven festgesetzt werden, es wird völlig willkürlich geschehen.
Noch schlimmer, es werden auch alle Nicht-CSU-Wähler festgesetzt. Bei denen liegt ja bereits der Nachweis vor dass mit ihnen was nicht stimmt! Scherz beiseite, da hat der Prantl bestimmt irgendwas falsch verstanden. Kann mir nicht vorstellen das ein Gesetz in der von ihm beschriebenen Form kommt. Schon gar nicht nach dem Mollath-Fall.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von yogi61 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(16 Apr 2018, 12:08)

Ich kenn jetzt das Gesetz nicht und hab mich auch nicht genauer damit beschäftigt. Du anscheinend schon. Ein bisschen mehr Fakten wären daher schon angebracht.
Zunächst einmal sollen psychische kranke Menschen registriert werden können. Desweitern hat man vor, Vorschriften für die Unterbringung dem Strafrecht zu entnehmen, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Also unbescholtene Menschen werden praktisch ins Strafrecht gedrückt. Nach einer Behandlung werden die Daten an die Behörden übergeben und die Polizei wird informiert.Die Daten des Befundes werden dann fünf Jahre gespeichert. Während der Behandlung können Telefongespräche abgehört und Besuche von Verwandten eingeschränkt werden. Bayern ist ein Irrenhaus.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

yogi61 hat geschrieben:(16 Apr 2018, 12:25)

Zunächst einmal sollen psychische kranke Menschen registriert werden können.
wie lautet der Gesetzestext dazu?
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von yogi61 »

Orbiter1 hat geschrieben:(16 Apr 2018, 12:19)

Noch schlimmer, es werden auch alle Nicht-CSU-Wähler festgesetzt. Bei denen liegt ja bereits der Nachweis vor dass mit ihnen was nicht stimmt! Scherz beiseite, da hat der Prantl bestimmt irgendwas falsch verstanden. Kann mir nicht vorstellen das ein Gesetz in der von ihm beschriebenen Form kommt. Schon gar nicht nach dem Mollath-Fall.
Anscheinend nicht nur Prantl.

http://www.nordbayern.de/region/nuernbe ... -7.3548531
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von yogi61 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(16 Apr 2018, 12:28)

wie lautet der Gesetzestext dazu?
Der Text ist noch nicht gefasst. Das Gesetz soll aber in jedem Fall noch vor den Wahlen durchgepeitscht werden. Die Bayern Politik sorgt sich eben um die Sicherheit der Bierzeltbesucher und Gefährder müssen demnächst nicht erst den Umweg über Syrien machen, reicht schon wenn man nicht mehr der Norm entspricht.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

yogi61 hat geschrieben:(16 Apr 2018, 12:31)

Der Text ist noch nicht gefasst.
ok, man weiß also noch nicht um was es geht.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von yogi61 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(16 Apr 2018, 12:36)

ok, man weiß also noch nicht um was es geht.
Doch.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

yogi61 hat geschrieben:(16 Apr 2018, 12:37)

Doch.
also ich versteh richtig. Deiner Meinung nach gibt es also noch keinen Gesetzestext, aber du weißt dennoch worum es es geht :rolleyes:
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von Marmelada »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(16 Apr 2018, 12:40)

also ich versteh richtig. Deiner Meinung nach gibt es also noch keinen Gesetzestext, aber du weißt dennoch worum es es geht :rolleyes:
Es liegt ein Entwurf vor:

http://www.nordbayern.de/region/nuernbe ... -7.3548531
Das lässt schon ein oberflächlicher Blick erkennen: Von den 40 Artikeln behandeln ganze vier Fragen der Hilfe und Versorgung – und sie sind obendrein ziemlich vage gehalten. In den anderen 36 Artikeln ist dagegen bis in die letzte Kleinigkeit die (Zwangs-) Unterbringung geregelt.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von yogi61 »

Marmelada hat geschrieben:(16 Apr 2018, 12:44)

Es liegt ein Entwurf vor:

http://www.nordbayern.de/region/nuernbe ... -7.3548531
Schlimm genug, oder. Politiker die solche Fascho-Überlegungen einbringen,müssten normalerweise sofort gefeuert werden. Ich würde mich freuen,wenn das Gesetz nicht kommt, aber ich bin überzeugt, dass man dem gemeinen CSU-Bierzelt-Dödel die Sache unter dem Sicherheitsaspekt schon verkaufen wird. Man könnte es auch während der Fußball-WM verabschieden, macht sich auch immer gut. Der Gesetzentwurf ist eigentlich so ungeheuerlich,dass einem die Spucke wegbleibt und man die Grenzen wer da eigentlich psychische Probleme hat irgendwie verschwimmen. Soziopathische Anwandlungen kann man durchaus in die bipolaren Störungen einordnen, aber vielleicht knasten sich die Urheber ja gleich mit ein, dann will ich nichts gesagt haben.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Marmelada hat geschrieben:(16 Apr 2018, 12:44)

Es liegt ein Entwurf vor:

http://www.nordbayern.de/region/nuernbe ... -7.3548531
das ist nur ein Kommentar und dort steht auch
"Allerdings ist in dem Entwurf nicht alles schlecht", hob Ernstberger auch hervor. So sollen endlich flächendeckend rund um die Uhr erreichbare Krisendienst in allen Bezirken des Freistaats geschaffen werden – eine alte Forderung der Fachverbände. Bisher gibt es solche Anlaufstellen nur in Mittelfranken und Oberbayern. „Die Krisendienste müssen dann allerdings auch vor jeder Unterbringung eingeschaltet werden“, verlangen Richter und Ernstberger.
Das Menschen, die unter Depressionen leiden nun plötzlich so einfach weggesperrt werden können, kann ich diesem Artikel nicht entnehmen.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

yogi61 hat geschrieben:(16 Apr 2018, 13:04)

Ich würde mich freuen,wenn das Gesetz nicht kommt,.
Du freust dich für etwas, worum du nicht mal weißt um was es geht? Das ist wohl der von immer gern beanstandeten Entpolitisierung der Gesellschaft zuzuschreiben. Der du dich wohl selbst hingibst. Hauptsache dagegen sein, um was es im Detail geht ist irrelevant.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen

Beitrag von Boraiel »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(16 Apr 2018, 13:24)

das ist nur ein Kommentar und dort steht auch



Das Menschen, die unter Depressionen leiden nun plötzlich so einfach weggesperrt werden können, kann ich diesem Artikel nicht entnehmen.
Heute in der SZ, an der Handhabung des zitierten Falles kann ich nichts verkehrtes entdecken, wie man da nachher auf den Vergleich mit Moskau oder die Schlussfolgerung „Rechtsstaats sieht anders aus“ kommen kann, kann ich nicht ansatzweise nachvollziehen. Aber die Süddeutsche ist ja seit langem als Schluder-Blatt bekannt.
Kallert beschreibt, wie es nach neuem Recht weitergehen kann: Bei einem Besuch wird der Vater der jungen Frau verdächtigt, psychosefördernde Drogen mitgebracht zu haben. Die Frau wird durchsucht, weitere Besuche werden videoüberwacht. Der Vater ist empört, aber machtlos. Nach fünf Wochen hat sich die Situation entspannt, Symptome sind behandelt, Entlassung ist befürwortet, Weiterbehandlung geklärt. Aber: Die Klinik ist verpflichtet, die Entlassung der Polizei zu melden. Die Daten, inklusive Diagnose und Befund, werden an eine Zentralstelle weitergeben, fünf Jahre gespeichert, stehen dem Zugriff staatlicher Organe zur Verfügung. Alles rechtens? Nach dem neuen Gesetz ja.

Und wo entsteht dieses Gesetz? Nicht in Moskau, sondern in München. Ein Rechtsstaat sieht anders aus.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/umstr ... -1.3944987
Libertas veritasque.
Lesen und verstehen: http://www.feynmanlectures.caltech.edu/I_01.html
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen

Beitrag von Alexyessin »

Boraiel hat geschrieben:(16 Apr 2018, 13:35)

Heute in der SZ, an der Handhabung des zitierten Falles kann ich nichts verkehrtes entdecken, wie man da nachher auf den Vergleich mit Moskau oder die Schlussfolgerung „Rechtsstaats sieht anders aus“ kommen kann, kann ich nicht ansatzweise nachvollziehen. Aber die Süddeutsche ist ja seit langem als Schluder-Blatt bekannt.
Deine persönliche Meinung zur Süddeutschen Zeitung interessiert niemanden.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von Marmelada »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(16 Apr 2018, 13:24)

das ist nur ein Kommentar und dort steht auch
Es liegt ein Gesetzesentwurf vor, zu dem in diesem Bericht Leute vom Fach Stellung nehmen und ihn für schlecht befinden. Diese Leute vom Fach haben den Gesetzesentwurf nicht halluziniert, er liegt tatsächlich vor und trägt den Namen Gesetzentwurf (Stand: 15.01.2018) der Bayerischen Staatsregierung - Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG).
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Marmelada hat geschrieben:(16 Apr 2018, 13:51)

Es liegt ein Gesetzesentwurf vor, zu dem in diesem Bericht Leute vom Fach Stellung nehmen und ihn für schlecht befinden. Diese Leute vom Fach haben den Gesetzesentwurf nicht halluziniert, er liegt tatsächlich vor und trägt den Namen Gesetzentwurf (Stand: 15.01.2018) der Bayerischen Staatsregierung - Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG).
Nun ich kann aus diesem Gesetzesentwurf nicht erkennen, dass depressive Menschen in Zukunft einfach so wie Straftäter weggesperrt werden können, so wie es der von mir beanstandete Artikel der SZ ja vordergründig behauptet.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen

Beitrag von Marmelada »

Boraiel hat geschrieben:(16 Apr 2018, 13:35)

Heute in der SZ, an der Handhabung des zitierten Falles kann ich nichts verkehrtes entdecken, wie man da nachher auf den Vergleich mit Moskau oder die Schlussfolgerung „Rechtsstaats sieht anders aus“ kommen kann, kann ich nicht ansatzweise nachvollziehen. ...
Das glaube ich gerne, in einem Rechtsstaat allerdings werden Krankendaten nicht pauschal verpflichtend an Polizeibehörden gemeldet und von diesen gespeichert. Dann ist es nämlich ein Polizeistaat.
Zuletzt geändert von Marmelada am Mo 16. Apr 2018, 15:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von Marmelada »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(16 Apr 2018, 13:58)

Nun ich kann aus diesem Gesetzesentwurf nicht erkennen, dass depressive Menschen in Zukunft einfach so wie Straftäter weggesperrt werden können, so wie es der von mir beanstandete Artikel der SZ ja vordergründig behauptet.
Ich bezweifle, dass du ihn innerhalb von einer Minute gelesen hast. Es ist davon auszugehen, dass die Leute vom Fach sich die Zeit dafür genommen haben.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Marmelada hat geschrieben:(16 Apr 2018, 14:03)

Ich bezweifle, dass du ihn innerhalb von einer Minute gelesen hast. Es ist davon auszugehen, dass die Leute vom Fach sich die Zeit dafür genommen haben.
ich kann Querlesen und hab alle Paragrafen überflogen. Vielleicht hab ich ja was übersehen. Gerne lass ich mich eines Besseren belehren.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von Alexyessin »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(16 Apr 2018, 14:10)

ich kann Querlesen und hab alle Paragrafen überflogen. Vielleicht hab ich ja was übersehen. Gerne lass ich mich eines Besseren belehren.
Lies mal Art. 9 genauer.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Alexyessin hat geschrieben:(16 Apr 2018, 14:25)

Lies mal Art. 9 genauer.
Auch hier kann ich keinen Hinweis erkennen, dass depressive so einfach wie Straftäter weggesperrt werden können ... sorry.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von Alexyessin »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(16 Apr 2018, 14:52)

Auch hier kann ich keinen Hinweis erkennen, dass depressive so einfach wie Straftäter weggesperrt werden können ... sorry.
Doch, steht da eindeutig drin. Mit Querverweis auf andere Gesetze natürlich. Dazu das mit dem Briefgeheimnis........
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von yogi61 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(16 Apr 2018, 13:28)

Du freust dich für etwas, worum du nicht mal weißt um was es geht? Das ist wohl der von immer gern beanstandeten Entpolitisierung der Gesellschaft zuzuschreiben. Der du dich wohl selbst hingibst. Hauptsache dagegen sein, um was es im Detail geht ist irrelevant.
Ich kann ja nichts dafür, dass Du A. offenbar von der Materie keine Ahnung hast und B die eventuellen Ausmasse nicht einschätzen kannst. Was A betrifft, da kann man sich einlesen, bei B ist das schon schwieriger.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Alexyessin hat geschrieben:(16 Apr 2018, 14:57)

Doch, steht da eindeutig drin. Mit Querverweis auf andere Gesetze natürlich. Dazu das mit dem Briefgeheimnis........
in Artikel 9 geht es über die Befugnisse der fachlichen Leitung, aber nicht darum dass Depressive weggesperrt werden können wie Straftäter. Für die Unterbringung braucht es ja einen gerichtlichen Beschluss. Der ist in Artikel 9 nicht geregelt.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von Alexyessin »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(16 Apr 2018, 15:27)

in Artikel 9 geht es über die Befugnisse der fachlichen Leitung, aber nicht darum dass Depressive weggesperrt werden können wie Straftäter. Für die Unterbringung braucht es ja einen gerichtlichen Beschluss. Der ist in Artikel 9 nicht geregelt.
Mal das mit dem Wegsperren außen vor. Was hälst du von der Besuchsrechtseinschränkung oder der verletzung des Briefgeheimnisses?
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

yogi61 hat geschrieben:(16 Apr 2018, 15:00)

Ich kann ja nichts dafür, dass Du A. offenbar von der Materie keine Ahnung hast


Leider doch, aufgrund persönlicher Erfahrungen.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Alexyessin hat geschrieben:(16 Apr 2018, 15:28)

Mal das mit dem Wegsperren außen vor. Was hälst du von der Besuchsrechtseinschränkung oder der verletzung des Briefgeheimnisses?
Die Frage ist doch was die Realität ist? Aus persönlicher Erfahrung. Mein Vater ist auch "untergebracht". Letztendlich auch auf meine Inititiative. Weil ich mir nicht mehr zu helfen wußte. Besuchseinschränkungen gibt es nicht und gäbe es wohl auch unter dem neuen Gesetz nicht. Das Briefgeheimnis ist ein Witz, weil er sich sowieso nicht mehr drum kümmert. Und für all das braucht es immer noch Gutachter und Gerichtsbeschluss. Das mach ich jetzt schon seit Jahren mit. Jedes Jahr auf's neue.....
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von Alexyessin »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(16 Apr 2018, 15:37)

Die Frage ist doch was die Realität ist? Aus persönlicher Erfahrung. Mein Vater ist auch "untergebracht". Letztendlich auch auf meine Inititiative. Weil ich mir nicht mehr zu helfen wußte. Besuchseinschränkungen gibt es nicht und gäbe es wohl auch unter dem neuen Gesetz nicht.
Doch, steht aber wirklich Art. 9
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Alexyessin hat geschrieben:(16 Apr 2018, 15:40)

Doch, steht aber wirklich Art. 9
wird aber wohl nur dort so gehandhabt, wo es auch indiziert ist.

und um nochmal auf deinen Beitrag zurückzukommen. Ich sehe aufgrund des Gesetzes nicht, dass Depressive einfach so wie Straftäter weggesperrt werden können und dann auch noch ihrer fundamentalen Grundrechte beraubt werden. Das ist eine Falschdarstellung der SZ.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von Alexyessin »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(16 Apr 2018, 15:44)

wird aber wohl nur dort so gehandhabt, wo es auch indiziert ist.

und um nochmal auf deinen Beitrag zurückzukommen. Ich sehe aufgrund des Gesetzes nicht, dass Depressive einfach so wie Straftäter weggesperrt werden können und dann auch noch ihrer fundamentalen Grundrechte beraubt werden. Das ist eine Falschdarstellung der SZ.
Es ist ein Kommentar und keine Darstellung. Und wenn Kollege Prantl hier die Gefahr sieht, dann wird da was dahinter sein.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Alexyessin hat geschrieben:(16 Apr 2018, 15:48)

Es ist ein Kommentar und keine Darstellung. Und wenn Kollege Prantl hier die Gefahr sieht, dann wird da was dahinter sein.
Kritik ist schön und gut, aber deswegen muss man Depressiven (wohl fast Volkskrankheit Nr. 1) nicht einreden, dass sie in Zukunft wie Straftäter weggesperrt werden können. Das ist total absurd und erweist der Bekämpfung dieser Krankheit nur einen Bärendienst. Schon aus diesem Grund halte ich den Kommentar für ziemlich abartig.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von yogi61 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(16 Apr 2018, 15:29)

Leider doch, aufgrund persönlicher Erfahrungen.
Dann ist Deine Position um so unverständlicher.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von Alexyessin »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(16 Apr 2018, 15:54)

Kritik ist schön und gut, aber deswegen muss man Depressiven (wohl fast Volkskrankheit Nr. 1) nicht einreden, dass sie in Zukunft wie Straftäter weggesperrt werden können. Das ist total absurd und erweist der Bekämpfung dieser Krankheit nur einen Bärendienst. Schon aus diesem Grund halte ich den Kommentar für ziemlich abartig.
Hast du das mit der Schwangerschaftsdepression gelesen?
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Alexyessin hat geschrieben:(16 Apr 2018, 16:00)

Hast du das mit der Schwangerschaftsdepression gelesen?
wo steht im Gesetzestext was von Schwangerschaftsdepressionen. Das muss ich wohl überlesen haben.
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

yogi61 hat geschrieben:(16 Apr 2018, 15:59)

Dann ist Deine Position um so unverständlicher.
aha ... und wieso? Hast du schon mal einen nahen Verwandten "unterbringen" lassen müssen, weil es am Ende Tages nach Jahren einfach keine andere Möglichkeit mehr gab?
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von Marmelada »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(16 Apr 2018, 16:25)

wo steht im Gesetzestext was von Schwangerschaftsdepressionen. Das muss ich wohl überlesen haben.
Jemand vom Fach, der das Gesetz ausführlicher als < 1 Minute gelesen haben dürfte, hat anhand des fiktiven Beispiels deutlich gemacht, was nach dem Gesetzentwurf möglich ist.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/umstr ... -1.3944987
Thomas Kallert, Ärztlicher Direktor der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken, hat soeben in der Bayerischen Staatszeitung folgende fiktive Situation beschrieben: [...] Die Daten, inklusive Diagnose und Befund, werden an eine Zentralstelle weitergeben, fünf Jahre gespeichert, stehen dem Zugriff staatlicher Organe zur Verfügung. Alles rechtens? Nach dem neuen Gesetz ja.
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