Umgang mit psychischen Erkrankungen.

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Brainiac
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von Brainiac »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(17 Apr 2018, 12:05)
Wir haben ja auch jetzt schon ähnliche Rechtslage. An dem von dir oben zitierten Paragraf ist letztendlich ja nur neu, dass die Gefährdung Rechtsgüter anderer neu aufgenommen wurde. Bei Selbstgefährdung und Gefährdung anderer ist das ja auch schon bei der jetztigen Rechtslage der Fall.
Hast du dazu eine Quelle? Hier klingt das anders (kann natürlich ungenau recherchiert sein):
Bisher sind die Hürden sehr hoch, eine Eigengefährdung muss gegeben oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch den Kranken gefährdet sein.
https://www.welt.de/politik/deutschland ... ndeln.html

Gefährdung anderer << Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(17 Apr 2018, 12:05)
Zum Verfahren. Das wird nicht anders sein als jetzt. Es benötigt ein Gutachten und einen richterlichen Beschluss. So ist das zumindest in Bayern jetzt.
Nach Art. 11 und 12 des neuen Gesetzentwurfs können Behörden oder Polizei, und nach Art. 13 sogar die Unterbringungseinrichtung selbst, in "dringenden Fällen" die Unterbringung anordnen und vollziehen. Ist das heute auch schon so?
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3x schwarzer Kater
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Brainiac hat geschrieben:(17 Apr 2018, 12:31)

Hast du dazu eine Quelle? Hier klingt das anders (kann natürlich ungenau recherchiert sein):

https://www.welt.de/politik/deutschland ... ndeln.html

Gefährdung anderer << Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.


Nach Art 11 und 12 des neuen Gesetzentwurfs können Behörden oder Polizei in "dringenden Fällen" die Unterbringung anordnen und vollziehen. Ist das heute auch schon so?
Der aktuelle Wortlaut ist:
Art. 1
Voraussetzungen der Unterbringung
(1) 1Wer psychisch krank oder infolge Geistesschwäche oder Sucht psychisch gestört ist und dadurch in erheblichem Maß die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet, kann gegen oder ohne seinen Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder sonst in geeigneter Weise untergebracht werden. 2Unter den Voraussetzungen des Satzes 1 ist die Unterbringung insbesondere auch dann zulässig, wenn jemand sein Leben oder in erheblichem Maß seine Gesundheit gefährdet. 3Die Unterbringung darf nur angeordnet werden, wenn die Gefährdung nicht durch weniger einschneidende Mittel, insbesondere durch Hilfen nach Art. 3, abgewendet werden kann.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... UnterbrG-1

Das Gegenstück im aktuellen Gesetzesentwurf lautet:
Art. 5
Voraussetzungen der Unterbringung,
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
(1) 1Wer auf Grund einer psychischen Störung,
insbesondere Erkrankung, Rechtsgüter anderer, das
Allgemeinwohl oder sich selbst erheblich gefährdet,
kann gegen oder ohne seinen Willen untergebracht
werden. 2
Für eine Unterbringung nach diesem Gesetz
anstelle einer Unterbringung nach den Vorschriften
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann in Fällen
der Selbstgefährdung insbesondere sprechen, dass
die Unterbringung voraussichtlich nicht länger als
sechs Wochen dauern wird und keine Betreuung und
keine ausreichende Vorsorgevollmacht besteht.
(2) 1Die Unterbringung darf nur angeordnet werden,
wenn die Gefährdung nicht durch weniger einschneidende
Mittel abgewendet werden kann. 2
Sie
darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem angestrebten
Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. 3
Sie
ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder
nicht mehr erreicht werden kann.
4Die Sätze 1 bis 3
gelten entsprechend für Maßnahmen während der
Unterbringung. 5
Von mehreren möglichen und geeigneten
Maßnahmen ist diejenige zu wählen, die die
untergebrachte Person voraussichtlich am wenigsten
beeinträchtigt.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
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Brainiac
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von Brainiac »

Ja, das erscheint mir schon als eine substanzielle Abschwächung der Voraussetzungen, insbesondere durch die Aufnahme der "Rechtsgüter anderer" (anstelle von bislang nur "öffentliche Sicherheit und Ordnung"). Darunter würde zB der depressive geschiedene Ex-Ehemann fallen, der das Eigentum oder die Privatsphäre der Ex-Ehefrau "erheblich gefährdet", was auch immer das konkret heißen mag.

Klar bauschen die Medien das Thema zusätzlich auf. Das tun sie immer.
Zuletzt geändert von Brainiac am Di 17. Apr 2018, 13:01, insgesamt 2-mal geändert.
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Alexyessin
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von Alexyessin »

https://www.br.de/nachrichten/warum-das ... ht100.html
Fachleute sehen den Entwurf "in höchstem Maße diskriminierend"

Fachleute fürchten allerdings, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Namhafte Klinikleiter und Psychiater aus ganz Deutschland halten die Regelungen in Teil zwei, die Regelungen der Unterbringung, für "in höchstem Maße diskriminierend". Der Gesetzesentwurf könne deshalb nur "in Gesamtheit" abgelehnt werden, heißt es in einer Stellungnahme mehrerer Fachorganisationen zusammen mit der Bundesdirektorenkonferenz.
Herr Prantl scheint hier nicht alleine auf weiter Flur zu sein.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Mia glangt das i woas das i kennt wenn i woin dadat
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Marmelada
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Beitrag von Marmelada »

Das Gesetz ist so gestaltet, dass sogar die FDP ihre Aufgabe als Bürgerrechtspartei wiederentdeckt:

https://www.welt.de/politik/deutschland ... l#Comments
Ein anderer Kritikpunkt ist die geplante Einführung einer Kartei von psychisch Kranken, auch diese soll zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten eingesetzt werden, wie es in dem Entwurf heißt. FDP-Generalsekretärin Nicola Beer kristisierte dies auf Twitter als potentielle Verletzung von Grundrechten.
„Das Gesetz ist ... eine Mischung aus ordnungsrechtlichen Maßnahmen und den Möglichkeiten der Zwangseinweisung und -unterbringung ohne Differenzierung zwischen Allgemeinpsychiatrie und Maßregelvollzug und ohne echte Hilfsprogramme. Da sind andere Bundesländer deutlich weiter“, bilanziert etwa der FDP-Bezirkstagsdirektkandidat Christian Weber.
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aleph
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Re: Umgang mit psychischen Erkrankungen

Beitrag von aleph »

Alexyessin hat geschrieben:(16 Apr 2018, 13:44)

Deine persönliche Meinung zur Süddeutschen Zeitung interessiert niemanden.
mir schon. wenn mich die Meinung anderer Leute nicht interessieren würde, wäre ich wohl hier fehl am Platz.
Auf dem Weg zum Abgrund kann eine Panne lebensrettend sein. Walter Jens
Besser schweigen und als Narr zu scheinen, als sprechen und jeden Zweifel zu beseitigen. Abraham Lincoln
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