Skull hat geschrieben:(28 Feb 2018, 19:46)
DAS ist mir doch klar.
Ich weiss doch worüber ich schreibe.
mfg
Du hast das Grundgesetz ins Spiel gebracht und irgendwas mit Grundrechten.
Das war aber nicht das Thema, sondern das Thema ist die soziale Schichtung,
also Einkommen, Besitz, gesellschaftliche Stellung bzw. die Möglichkeit,
hierzulande Einkommen zu generieren und am Wohlstand des Landes teilzuhaben.
Und da sind wir bei Ausbildung und Gewerbefreiheit Artikel 12 GG:
(1) Alle
Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Ausländer haben offenkundig zumindest von Seiten des Grundgesetzes her keinen Rechtsanspruch auf freie Ausübung einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit (Arbeitserlaubnis, Gewerbegenehmigung) oder Anspruch darauf, in Deutschland eine womöglich kostenlose Ausbildung zu erhalten.
Das sind keine Grundrechte.
Ist das Grundgesetz deshalb rassistisch?
Wenn solche Fragen in der Schule ausdiskutiert werden, ist das gut.
Denn es hilft den Schülern, Verständnis für die Bedeutung von Rechtsräumen zu entwickeln, wie sie die einzelnen Staaten nun mal sind. Und wer jeweils der Souverän ist und dort das Recht setzen und die Spielregeln definieren darf für die eigenen Leute und für die Gäste des Landes!