denkmal hat geschrieben:(10 Nov 2017, 07:48)
Richtig. Die Einzelveranlagung (die bei Ehe übrigens ausdrücklich gewählt werden muss, "default" ist da die Zusammenveranlagung) zerpflückt aber den gemeinsamen Haushalt in zwei Einzelhaushalte. Ob da die anderweitigen Pflichten der Ehe zusätzlich einen (ökonomischen) Sinn ergeben, bezweifele ich.
Die Trennung in Einzelhaushalte ist für unverheiratete Paare kein Problem, selbst bei gemeinsamem Konto. Die jeweiligen Einkommen sind zuordenbar, gemeinsame Zinseinkommen und Lasten (Pflege, Kinder, schwere Krankheiten) lassen sich realitätsgetreu teilen. Mir fällt kein steuerrelevanter Tatbestand ein, der sich nicht abbilden lässt.