man sollte sich mal um das Gehaltsgefuege bei den Polizisten kuemmern, damit diese nicht nur Kurzfilme drehen koennenUffhausen hat geschrieben:(27 Jan 2017, 00:53)
Hm. Also ich persönlich sehe nicht das Ansehen der Polizei insgesamt durch einen Porno-Dreh eines Einzelnen geschädigt, eher das Ansehen des Polizei-Schülers allein. Und selbiges wurde nicht durch die Veröffentlichung des Pornos an sich geschädigt, sondern durch das entsprechende Zutun seiner Mitschüler. Und wiederrum somit ensteht für mich erst Schaden für das Ansehen der Polizei, weil durch diese Geschichte offenbar wurde, dass der Polizei-Nachwuchs scheints gerne Pornos schaut. Peinliches Eigentor...
Kündigung wegen Pornodreh?
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Re: Kündigung wegen Pornodreh?
dann muss man entbuerokratisieren und diese Gesetze abschaffen - Bundestag ist gefordert.Moses hat geschrieben:(27 Jan 2017, 11:40)
Das darfst DU gerne so sehen. Der ÖD ist jedoch an Gesetze und Vorschriften gebunden und wenn diese ein Einschreiten gebieten das ist das sehr wohl Aufgabe des ÖD.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Also ehrlich gesagt ... da sehe ich nun wirklich in Bezug auf das Problem absolut keinen wesentlichen Unterschied. Ein Bundeswehroffizier ist ebenso wie ein Polizeibeamter ein unkündbarer Staatsangestellter, der sicherheitsrelevante Schutzaufgaben mit hoher Eigenverantwortung erledigt.Moses hat geschrieben:(27 Jan 2017, 11:38)
Keine Ahnung, wie Du von einem Polizeibeamten auf die Bundeswehr kommst.
Ich habe nie in meinem Leben irgendein Volk oder Kollektiv geliebt ... ich liebe in der Tat nur meine Freunde und bin zu aller anderen Liebe völlig unfähig (Hannah Arendt)
Re: Kündigung wegen Pornodreh?
der naechste wird dann entlassen, weil er einen Fim ins Internet stellt, wo er die rote Karte vom Schiedsrichter bekommt wegen der Bemerkrung 'Fick dich du Wichser'watisdatdenn? hat geschrieben:(27 Jan 2017, 05:24)
Das Ansehen der Polizei wird durch sowas nicht beschädigt.
Dass der Fokus in der Polizei anscheinend auf schmuddeligen filmen ist, anstatt bei der Aufklärung der volksbelügung stimmt mich aber nachdenklich.
schadet auch dem Ansehen der Polizei
kein Wunder, wenn wir immer weniger Polizisten auf Streife sehen, wenn man sich mit solchen Kleinigkeiten befasst.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Puhh, wo fang ich an . . .schokoschendrezki hat geschrieben:(27 Jan 2017, 11:46)
Also ehrlich gesagt ... da sehe ich nun wirklich in Bezug auf das Problem absolut keinen wesentlichen Unterschied. Ein Bundeswehroffizier ist ebenso wie ein Polizeibeamter ein unkündbarer Staatsangestellter, der sicherheitsrelevante Schutzaufgaben mit hoher Eigenverantwortung erledigt.
richtig, beide stehen in einem öffentlich rechtliche Dient- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherren
falsch, sie sind keine "Staatsangestellten" - der eine ist Beamter, im Regelfall Landesbeamter, der andere ist Soldat. Sowohl die Rechtsgrundlage als auch Auftrag, Aufgaben und Bewertungskriterien sind nicht ansatzweise vergleichbar.
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Alles was ich dazu jetzt schreiben könnte würde gegen Forenregeln verstoßen.pikant hat geschrieben:(27 Jan 2017, 11:42)
dann muss man entbuerokratisieren und diese Gesetze abschaffen - Bundestag ist gefordert.
Belassen wirs dabei: Du darfst das gerne so sehen.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Also der Fall ist ja noch gar nicht entschieden. Sollte er aber ohne wissen des Arbeitgebers sowas Nebentätlich und Öffentlich getan haben, ist seine Eignung für diesen Beruf mehr als fraglich.
Da er sogar noch Auszubildender ist, wars dies wohl mit seiner Beamtenlaufbahn.
Da er sogar noch Auszubildender ist, wars dies wohl mit seiner Beamtenlaufbahn.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Dann solltest du aber auch rationale Argumente dafür liefern, warum an der öffentlichen Darstellung von Sexualität (in Form von Pornographie) etwas auszusetzen ist, was also daran verwerflich ist, bösartig ist oder inwiefern dies der Menschheit schadet.Moses hat geschrieben:(27 Jan 2017, 11:35)
Es geht hier auch nicht darum, ob der Beamte Geschlechtsverkehr mit wechselnden Partner betreibt - es geht um die öffentlich Darstellung.
Denn wenn man dafür keine Argumente hat, dann würde es keinen Sinn machen, diese Sexualität zu sanktionieren und Menschen dafür zu bestrafen.
Inwiefern also geht es Deutschland schlechter, wenn es Polizisten gibt, die sich in ihrer Freizeit beim Sex filmen?
Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Ja weil Ich glaube es muss persönliche Freiheit geben und Entfaltung. Nein weil Ich selber mal lange Uniform bei der BW trug. Man ist auch direkt mit seinen Handlungen ein Faktor. Außendarstellung, Wahrnehmbar sind viele Einflüsse. Deshalb ingesamt muss es Regeln geben, welche aber für Mich in Teilen zu pauschal sindpikant hat geschrieben:(27 Jan 2017, 11:42)
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Zum einen muss ich gar nichts liefern, ich bin weder der Ankläger des Beamten noch sein Disziplanrvorgestzter.Hyde hat geschrieben:(29 Jan 2017, 00:09)
Dann solltest du aber auch rationale Argumente dafür liefern, warum an der öffentlichen Darstellung von Sexualität (in Form von Pornographie) etwas auszusetzen ist, was also daran verwerflich ist, bösartig ist oder inwiefern dies der Menschheit schadet.
Denn wenn man dafür keine Argumente hat, dann würde es keinen Sinn machen, diese Sexualität zu sanktionieren und Menschen dafür zu bestrafen.
Inwiefern also geht es Deutschland schlechter, wenn es Polizisten gibt, die sich in ihrer Freizeit beim Sex filmen?
Und "bösartigkeit" und "den Menschen schadet" war kein Kriterium - lies noch mal nach, was ich geschrieben haben, es geht ausschließlich um das Ansehen des Amtes als solches und des Dienstherren im speziellen. Wenn der Dienstherr hier ein Fehlverhalten feststellt, welches einen Ansehensverlust herbeiführen kann, so muss er handeln.
Den Unterschied zwischen Tarifbeschäftigten und einem öffentlich- rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis hatte ich in epischer Breiter dargestellt, das wiederhole ich jetzt nicht noch mal.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
pikant hat geschrieben:(27 Jan 2017, 11:42)
dann muss man entbuerokratisieren und diese Gesetze abschaffen - Bundestag ist gefordert.
Wie bitte?
Es hat seinen guten Grund, weshalb dem Arbeitgeber eine weitere Beschäftigung zu melden und dessen Zustimmung einzuholen ist. Das sind nicht zuletzt Sicherheitsgründe. Diese Regelung jetzt abzuschaffen, weil ein Polizistenschüler nebenberuflich poppt und in ggfls. in Kauf nimmt, sich damit nicht nur physisch im Nebenjob auszupowern, sondern auch noch sich und damit seinen Arbeitgeber angreifbar zu machen, bietet keinen Anlass die bestehende Regelung abzuschaffen.
Oder möchten Sie gerne in einem Flugzeug sitzen, dessen Abfertiger sich eher mit dem Gedanken beschäftigt, wie er ihn beim nächsten Dreh auch sicher hoch kriegt, statt das Flugzeug, dass er bearbeitet und in dem Sie sitzen?
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Es auch wichtig zu beachten jede Nebentätigkeit auch zu melden wäre vorab.Bsp. um Bestechlichkeit auszuschließen. Wenn der junge Mann für den Auftritt Geld bekommen hat, ist auch das ein möglicher Kündigungsgrund. Es gab einen ähnlichen Fall, aber schlimmer
http://www.spiegel.de/karriere/blaulich ... 18704.html
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Ich weiß nicht, ob Piloten immerzu an SEX denken, aber dein Beispiel ist gut.JJazzGold hat geschrieben:(29 Jan 2017, 12:31)
Wie bitte?
Es hat seinen guten Grund, weshalb dem Arbeitgeber eine weitere Beschäftigung zu melden und dessen Zustimmung einzuholen ist. Das sind nicht zuletzt Sicherheitsgründe. Diese Regelung jetzt abzuschaffen, weil ein Polizistenschüler nebenberuflich poppt und in ggfls. in Kauf nimmt, sich damit nicht nur physisch im Nebenjob auszupowern, sondern auch noch sich und damit seinen Arbeitgeber angreifbar zu machen, bietet keinen Anlass die bestehende Regelung abzuschaffen.
Oder möchten Sie gerne in einem Flugzeug sitzen, dessen Abfertiger sich eher mit dem Gedanken beschäftigt, wie er ihn beim nächsten Dreh auch sicher hoch kriegt, statt das Flugzeug, dass er bearbeitet und in dem Sie sitzen?
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Unsere Offiziere sind Beamte. Ist das bei euch nicht so`??Moses hat geschrieben:(27 Jan 2017, 12:23)
Puhh, wo fang ich an . . .
richtig, beide stehen in einem öffentlich rechtliche Dient- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherren
falsch, sie sind keine "Staatsangestellten" - der eine ist Beamter, im Regelfall Landesbeamter, der andere ist Soldat. Sowohl die Rechtsgrundlage als auch Auftrag, Aufgaben und Bewertungskriterien sind nicht ansatzweise vergleichbar.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Nein ist es nicht,Fuerst_48 hat geschrieben:(29 Jan 2017, 13:51)
Unsere Offiziere sind Beamte. Ist das bei euch nicht so`??
Offiziere der Bundeswehr sind Soldaten
Vergleichbare Polizisten (gehobener und höherer Polizeidienst) sind Beamte
Soweit ich das österreichische Bundesheer kenne, ist das bei Euch genau so. Offiziere sind Soldaten und keine "uniformierten Beamten"
Zuletzt geändert von Moses am So 29. Jan 2017, 14:09, insgesamt 1-mal geändert.
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Mit Euch meinst Du die BW denke Ich. Das Beamten- und Besoldungsrecht unterscheidet Beamte, Richter und Soldaten bei uns . De facto ist das allerdings das gleiche, aber eben nur fast. Soldaten sind keine Beamten. Als Soldat ist man nie Beamter. Man ist Soldat. Gehen Wir ins Detail. Ein Blick ins Soldatengesetz und ins Beamtengesetz hilft uns weiter. Es gibt in Deutschland im öffentlichen Dienst Beamte, Richter, Angestellte , Soldaten und Arbeiter.Fuerst_48 hat geschrieben:(29 Jan 2017, 13:51)
Unsere Offiziere sind Beamte. Ist das bei euch nicht so`??
Bei Beamten richtet sich das Dienstverhältnis nach den jeweiligen (Landes)Beamtengesetzen (oder Bundesbeamtengesetz. Bei den Richtern nach dem jeweiligen Richtergesetz (Bund/Land). Bei Angestellten und Arbeitern nach den jeweiligen Tarifverträgen. Und bei Soldaten eben nach dem Soldatengesetz. Mit der Ernennungsunrkunde wird man auch in kein Beamtenverhältniss berufen, sondern eben in das Dienstverhältnis eines Soldaten (SaZ/BS).
Das einzige was Richter, Beamte und Soldaten gemeinsam haben ist, daß sie in einem öffentliche Dienst- und Treueverhältnis stehen.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Die Herren der Gilde “ich habe noch Crewobst auf dem Zimmer, wollen wir das gemeinsam verspeisen“, dürfen sich auch gerne angesprochen fühlen. Ich hatte aber die Flugzeugabfertiger gemeint. Die gehören zum Bodenpersonal.Fuerst_48 hat geschrieben:(29 Jan 2017, 13:49)
Ich weiß nicht, ob Piloten immerzu an SEX denken, aber dein Beispiel ist gut.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Habe extra nachgeschaut: Offiziere und Unteroffiziere ud sogar einige Chargen sind als Berufsoffiziere BEAMTE. Insgesamt 16.500 ( 2.800 davon Offiziere).Cobra9 hat geschrieben:(29 Jan 2017, 14:06)
Mit Euch meinst Du die BW denke Ich. Das Beamten- und Besoldungsrecht unterscheidet Beamte, Richter und Soldaten bei uns . De facto ist das allerdings das gleiche, aber eben nur fast. Soldaten sind keine Beamten. Als Soldat ist man nie Beamter. Man ist Soldat. Gehen Wir ins Detail. Ein Blick ins Soldatengesetz und ins Beamtengesetz hilft uns weiter. Es gibt in Deutschland im öffentlichen Dienst Beamte, Richter, Angestellte , Soldaten und Arbeiter.
Bei Beamten richtet sich das Dienstverhältnis nach den jeweiligen (Landes)Beamtengesetzen (oder Bundesbeamtengesetz. Bei den Richtern nach dem jeweiligen Richtergesetz (Bund/Land). Bei Angestellten und Arbeitern nach den jeweiligen Tarifverträgen. Und bei Soldaten eben nach dem Soldatengesetz. Mit der Ernennungsunrkunde wird man auch in kein Beamtenverhältniss berufen, sondern eben in das Dienstverhältnis eines Soldaten (SaZ/BS).
Das einzige was Richter, Beamte und Soldaten gemeinsam haben ist, daß sie in einem öffentliche Dienst- und Treueverhältnis stehen.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Beim Bundesheer? Kannst Du mal bitte die Quelle angeben, wo Du das gelesen hast!Fuerst_48 hat geschrieben:(29 Jan 2017, 14:39)
Habe extra nachgeschaut: Offiziere und Unteroffiziere ud sogar einige Chargen sind als Berufsoffiziere BEAMTE. Insgesamt 16.500 ( 2.800 davon Offiziere).
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Die haben bestimmt auch Vitaminbedarf !!JJazzGold hat geschrieben:(29 Jan 2017, 14:31)
Die Herren der Gilde “ich habe noch Crewobst auf dem Zimmer, wollen wir das gemeinsam verspeisen“, dürfen sich auch gerne angesprochen fühlen. Ich hatte aber die Flugzeugabfertiger gemeint. Die gehören zum Bodenpersonal.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Das Bundesheer. Zahlen und Fakten. Die Presse.comMoses hat geschrieben:(29 Jan 2017, 14:43)
Beim Bundesheer? Kannst Du mal bitte die Quelle angeben, wo Du das gelesen hast!
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
http://diepresse.com/home/innenpolitik/ ... und-Fakten
Da steht - wie erwartet - nichts von Beamten, ausschließlich von Berufssoldaten und Grundwehrdienern und Zivilbedienstete . . .
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Gib auf Google mal ein: Sind österreichische Offiziere Beamte? Von dort habe ich die Zahlen.Moses hat geschrieben:(29 Jan 2017, 15:15)
http://diepresse.com/home/innenpolitik/ ... und-Fakten
Da steht - wie erwartet - nichts von Beamten, ausschließlich von Berufssoldaten und Grundwehrdienern und Zivilbedienstete . . .
Ansonsten gern die Mailadresse von meinem Schwager, Vizeleutnant a.D. per PN.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Das ist interessant - https://de.wikipedia.org/wiki/Beamter_(%C3%96sterreich)
macht das öffentliche Recht einfacher aber auch undifferenzierter . . . scheint in Österreich aber zu funktionieren, Respekt!
macht das öffentliche Recht einfacher aber auch undifferenzierter . . . scheint in Österreich aber zu funktionieren, Respekt!
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Darfst mich im April auf ein Bier einladen...Moses hat geschrieben:(29 Jan 2017, 15:26)
Das ist interessant - https://de.wikipedia.org/wiki/Beamter_(%C3%96sterreich)
macht das öffentliche Recht einfacher aber auch undifferenzierter . . . scheint in Österreich aber zu funktionieren, Respekt!
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Gerade beim Thema Sex und Porno ist die Gesellschaft doch eh heuchlerisch ,verlogen, oder warum macht denn wohl die ach so schmutzige Porno und Sexfilmindustrie mehr finanziellen Umsatz als die so bewunderte Traumfarbik Hollywood??!
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Ich weiss nicht wie es in Deutschland im öffentlichen Dienst aussieht, aber in meinem Land ist es generell nicht erlaubt eine andere Tätigkeit als Beamter auszuüben.
Wenn man doch einen Nebenjob hat, mus man extra um Erlaubnis fragen. Wegen möglicher Interessenkonflikte ist das auch so geboten.
Und gerade für Personen in wichtigen Position, die wie hier ein Polizeibeamte durchaus inne hat.
Wenn man doch einen Nebenjob hat, mus man extra um Erlaubnis fragen. Wegen möglicher Interessenkonflikte ist das auch so geboten.
Und gerade für Personen in wichtigen Position, die wie hier ein Polizeibeamte durchaus inne hat.
- garfield336
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Polizisten dürfen hier rein gar nichts. Nicht mal selbständig kacken
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Hier geht es doch ganz klar nicht um die Frage, ob der Pornodreh eine Nebentätigkeit ist oder nicht - denn hier ist die Gesetzeslage klar! Keine Nebentätigkeit ohne Erlaubnis.
Wenn der Pornodreh jedoch nur eine unentgeltliche Freizeitbeschäftigung war - dann sind die Anschuldigungen haltlos! Nur weil einige Erzkonservative Pornos immernoch in die "Schmuddelecke" verorten, kann der ö.D. nicht vorschreiben, was jemand in seiner Freizeit tut. Homosexualität galt bis vor kurzem ja auch noch als "schmuddelig", bei Pornos ist die Gesellschaft wohl noch nicht soweit!
Wenn der Pornodreh jedoch nur eine unentgeltliche Freizeitbeschäftigung war - dann sind die Anschuldigungen haltlos! Nur weil einige Erzkonservative Pornos immernoch in die "Schmuddelecke" verorten, kann der ö.D. nicht vorschreiben, was jemand in seiner Freizeit tut. Homosexualität galt bis vor kurzem ja auch noch als "schmuddelig", bei Pornos ist die Gesellschaft wohl noch nicht soweit!
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Merkel_Unser hat geschrieben:(20 Jun 2017, 11:22)
Hier geht es doch ganz klar nicht um die Frage, ob der Pornodreh eine Nebentätigkeit ist oder nicht - denn hier ist die Gesetzeslage klar! Keine Nebentätigkeit ohne Erlaubnis.
Wenn der Pornodreh jedoch nur eine unentgeltliche Freizeitbeschäftigung war - dann sind die Anschuldigungen haltlos! Nur weil einige Erzkonservative Pornos immernoch in die "Schmuddelecke" verorten, kann der ö.D. nicht vorschreiben, was jemand in seiner Freizeit tut. Homosexualität galt bis vor kurzem ja auch noch als "schmuddelig", bei Pornos ist die Gesellschaft wohl noch nicht soweit!
Öffentlich gelten Porno in einigen Kreisen immer noch als schmuddelig heimlich schaut solche Filme dir große Mehrheit und dass weltweit
Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Man sollte den Fall unter ästhetischen Gesichtspunkten beurteilen. War es ein guter Porno mit gutaussehenden Schauspielern sollte man eher an die Verleihung eines Bundesfiilmpreises denken.
Im anderen Falle ist der Möchtegern-Schauspieler zu entlassen. Schlechter Geschmack schadet dem Ansehen des Berufsbeamtentums.
Im anderen Falle ist der Möchtegern-Schauspieler zu entlassen. Schlechter Geschmack schadet dem Ansehen des Berufsbeamtentums.
Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Das sind so Probleme, die im 21. Jahrhundert deplaziert wirken. Erotik ist ja nichts ehrabschneidiges.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
In Pornos für Männer geht es um Ficki Ficki und nicht um Erotik oder um Ästhetik, also bitte.Senexx hat geschrieben:(22 Sep 2017, 06:12)
Man sollte den Fall unter ästhetischen Gesichtspunkten beurteilen. War es ein guter Porno mit gutaussehenden Schauspielern sollte man eher an die Verleihung eines Bundesfiilmpreises denken.
Im anderen Falle ist der Möchtegern-Schauspieler zu entlassen. Schlechter Geschmack schadet dem Ansehen des Berufsbeamtentums.
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„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Billie Holiday hat geschrieben:(12 Oct 2017, 07:27)
In Pornos für Männer geht es um Ficki Ficki und nicht um Erotik oder um Ästhetik, also bitte.
So verallgemeimern# kann man das micht sagrn, bei manchen Filmren wäre es besser gewesen man hatt auf die optische Attraktivität der Porno Darsteller geachtet
Und ein Erotikfilm hat nur bedingt was mit einem Porno zu tun.
Bei den sogenannten " FRAUENPORNOS" einer Erika Lust oder Petra Joy sind wiederum andere Kriterien ( vor allem.bei den männlichen Darstellern ( gefragt,
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
MOD - bevor das hier ent"gleitet": es geht nicht um die Inhalte von Pornos oder was Euch persönlich da am meisten zusagt. Konzentriert Euch auf die Frage im Eröffnungsbeitrag! Danke.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Natürlich nicht! Den Arbeitgeber hat es überhaupt nichts anzugehen, was sein Arbeitnehmer in seiner Freizeit macht: solange es nicht strafrechtlich oder arbeitsrechtlich relevant ist. Niemand sollte beispielsweise einen Porno auf der Arbeit drehen. Pornos unterliegen aber grundsätzlich der künstlerischen Freiheit und es ist ein Eingriff in dieses Grundrecht, ein Mitspielen darin zu untersagen. Noch böser wird es, wenn es sich um einen Privatporno handelt, der ursprünglich gar nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war. Wenn der aus welchen Gründen auch immer an die Öffentlichkeit gelangt und diesem Menschen dafür auch noch arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, geht das gar nicht.Hyde hat geschrieben:Was haltet ihr davon? Ist es gerechtfertigt, den Arbeitnehmer für solche privaten Tätigkeiten zu bestrafen?
Wenn also Menschen für ihre Darstellerei in einem Porno gekündigt werden, ist das imho ein Skandal und ich hoffe, dass es Gerichte gibt, die solche Entscheidungen zurücknehmen.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Eritrea Ede hat geschrieben:(17 Oct 2017, 10:57)
Natürlich nicht! Den Arbeitgeber hat es überhaupt nichts anzugehen, was sein Arbeitnehmer in seiner Freizeit macht: solange es nicht strafrechtlich oder arbeitsrechtlich relevant ist. Niemand sollte beispielsweise einen Porno auf der Arbeit drehen. Pornos unterliegen aber grundsätzlich der künstlerischen Freiheit und es ist ein Eingriff in dieses Grundrecht, ein Mitspielen darin zu untersagen. Noch böser wird es, wenn es sich um einen Privatporno handelt, der ursprünglich gar nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war. Wenn der aus welchen Gründen auch immer an die Öffentlichkeit gelangt und diesem Menschen dafür auch noch arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, geht das gar nicht.
Wenn also Menschen für ihre Darstellerei in einem Porno gekündigt werden, ist das imho ein Skandal und ich hoffe, dass es Gerichte gibt, die solche Entscheidungen zurücknehmen.
Korrekt .Dem.ist nichts hinzuzufügen