Man sollte den Fall unter ästhetischen Gesichtspunkten beurteilen. War es ein guter Porno mit gutaussehenden Schauspielern sollte man eher an die Verleihung eines Bundesfiilmpreises denken.
Im anderen Falle ist der Möchtegern-Schauspieler zu entlassen. Schlechter Geschmack schadet dem Ansehen des Berufsbeamtentums.
Kündigung wegen Pornodreh?
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Das sind so Probleme, die im 21. Jahrhundert deplaziert wirken. Erotik ist ja nichts ehrabschneidiges.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
In Pornos für Männer geht es um Ficki Ficki und nicht um Erotik oder um Ästhetik, also bitte.Senexx hat geschrieben:(22 Sep 2017, 06:12)
Man sollte den Fall unter ästhetischen Gesichtspunkten beurteilen. War es ein guter Porno mit gutaussehenden Schauspielern sollte man eher an die Verleihung eines Bundesfiilmpreises denken.
Im anderen Falle ist der Möchtegern-Schauspieler zu entlassen. Schlechter Geschmack schadet dem Ansehen des Berufsbeamtentums.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Billie Holiday hat geschrieben:(12 Oct 2017, 07:27)
In Pornos für Männer geht es um Ficki Ficki und nicht um Erotik oder um Ästhetik, also bitte.
So verallgemeimern# kann man das micht sagrn, bei manchen Filmren wäre es besser gewesen man hatt auf die optische Attraktivität der Porno Darsteller geachtet
Und ein Erotikfilm hat nur bedingt was mit einem Porno zu tun.
Bei den sogenannten " FRAUENPORNOS" einer Erika Lust oder Petra Joy sind wiederum andere Kriterien ( vor allem.bei den männlichen Darstellern ( gefragt,
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
MOD - bevor das hier ent"gleitet": es geht nicht um die Inhalte von Pornos oder was Euch persönlich da am meisten zusagt. Konzentriert Euch auf die Frage im Eröffnungsbeitrag! Danke.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Natürlich nicht! Den Arbeitgeber hat es überhaupt nichts anzugehen, was sein Arbeitnehmer in seiner Freizeit macht: solange es nicht strafrechtlich oder arbeitsrechtlich relevant ist. Niemand sollte beispielsweise einen Porno auf der Arbeit drehen. Pornos unterliegen aber grundsätzlich der künstlerischen Freiheit und es ist ein Eingriff in dieses Grundrecht, ein Mitspielen darin zu untersagen. Noch böser wird es, wenn es sich um einen Privatporno handelt, der ursprünglich gar nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war. Wenn der aus welchen Gründen auch immer an die Öffentlichkeit gelangt und diesem Menschen dafür auch noch arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, geht das gar nicht.Hyde hat geschrieben:Was haltet ihr davon? Ist es gerechtfertigt, den Arbeitnehmer für solche privaten Tätigkeiten zu bestrafen?
Wenn also Menschen für ihre Darstellerei in einem Porno gekündigt werden, ist das imho ein Skandal und ich hoffe, dass es Gerichte gibt, die solche Entscheidungen zurücknehmen.
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Re: Kündigung wegen Pornodreh?
Eritrea Ede hat geschrieben:(17 Oct 2017, 10:57)
Natürlich nicht! Den Arbeitgeber hat es überhaupt nichts anzugehen, was sein Arbeitnehmer in seiner Freizeit macht: solange es nicht strafrechtlich oder arbeitsrechtlich relevant ist. Niemand sollte beispielsweise einen Porno auf der Arbeit drehen. Pornos unterliegen aber grundsätzlich der künstlerischen Freiheit und es ist ein Eingriff in dieses Grundrecht, ein Mitspielen darin zu untersagen. Noch böser wird es, wenn es sich um einen Privatporno handelt, der ursprünglich gar nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war. Wenn der aus welchen Gründen auch immer an die Öffentlichkeit gelangt und diesem Menschen dafür auch noch arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, geht das gar nicht.
Wenn also Menschen für ihre Darstellerei in einem Porno gekündigt werden, ist das imho ein Skandal und ich hoffe, dass es Gerichte gibt, die solche Entscheidungen zurücknehmen.
Korrekt .Dem.ist nichts hinzuzufügen