http://www.spiegel.de/lebenundlernen/jo ... 31879.htmlPolizisten sollen Respektspersonen sein - und nicht Darsteller in einem Film, der "Pimmel-Bingo" heißt. Das ist eine Lektion, die derzeit ein Schüler der Polizeiakademie in Berlin-Spandau lernt.
Der Kurzfilm zeigt den angehenden Ordnungshüter beim Gruppensex. Bereits 2015 erschien der Streifen auf DVD, inzwischen kursiert er auch im Internet. Mitschüler wurden auf das Video aufmerksam und informierten ihre Vorgesetzten.
Der Spaß könnte den Polizeischüler nun den Job kosten. Die Berliner Polizei überprüft seine charakterliche Eignung. Bei der Bewertung spielen unter anderem seine bisherigen Noten und sein Verhalten während der Ausbildungszeit eine Rolle. Ein Sprecher der Polizei bestätigte gegenüber SPIEGEL ONLINE entsprechende Medienberichte.
Aber ist so eine Nebenbeschäftigung nicht Privatsache - egal, wie schmuddelig das die Vorgesetzten finden? So einfach ist das nicht. Vor gut zwei Jahren verlor eine Erzieherin den Job, weil sie in ihrer Freizeit Pornofilme drehte. Alles, was die Glaubwürdigkeit des Arbeitgebers gefährden könnte, kann zum Problem werden. Und für den öffentlichen Dienst gelten nochmals strengere Maßstäbe.
"Das Ansehen der Polizei wird durch solche Aufnahmen geschädigt", heißt es von der Berliner Polizei über den aktuellen Fall - das verstoße gegen Beamtenrecht.
In dem Artikel wird auch auf einen älteren Fall verwiesen, wo eine Erzieherin wegen Pornodrehs entlassen wurde.
http://www.spiegel.de/karriere/sex-vor- ... 82528.htmlIhre Chefin, die Leiterin eines Behindertenheims der evangelischen Diakonie, hatte für Pinks Privatvergnügen kein Verständnis. Nachdem ein Kollege die Vorgesetzte auf eines der Pornovideos aufmerksam gemacht hatte, feuerte sie die Erzieherin - nach 17 Jahren.
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Angestellte können in ihrer Freizeit grundsätzlich tun, was sie wollen. Das "Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit" ist vom Grundgesetz geschützt. "Der Arbeitgeber darf sich nicht zum Sittenwächter seiner Mitarbeiter aufspielen", sagt Arbeitsrechtsexperte Matthias Rauscher.
Dabei gibt es aber Ausnahmen. Kirchliche Einrichtungen etwa haben per Verfassung Sonderrechte: Sie können von ihren Mitarbeitern verlangen, dass sie ihre Glaubens- und Moralvorstellungen achten. Wie weit sie dabei gehen dürfen, ist umstritten.
Was haltet ihr davon? Ist es gerechtfertigt, den Arbeitnehmer für solche privaten Tätigkeiten zu bestrafen?