Moses hat geschrieben:(29 Jan 2017, 14:43)
Beim Bundesheer? Kannst Du mal bitte die Quelle angeben, wo Du das gelesen hast!
Das Bundesheer. Zahlen und Fakten. Die Presse.com
Moderator: Moderatoren Forum 8
Moses hat geschrieben:(29 Jan 2017, 14:43)
Beim Bundesheer? Kannst Du mal bitte die Quelle angeben, wo Du das gelesen hast!
Moses hat geschrieben:(29 Jan 2017, 15:15)http://diepresse.com/home/innenpolitik/ ... und-Fakten
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Da steht - wie erwartet - nichts von Beamten, ausschließlich von Berufssoldaten und Grundwehrdienern und Zivilbedienstete . . .
Moses hat geschrieben:(29 Jan 2017, 15:26)
Das ist interessant - https://de.wikipedia.org/wiki/Beamter_(%C3%96sterreich)
macht das öffentliche Recht einfacher aber auch undifferenzierter . . . scheint in Österreich aber zu funktionieren, Respekt!
Merkel_Unser hat geschrieben:(20 Jun 2017, 11:22)
Hier geht es doch ganz klar nicht um die Frage, ob der Pornodreh eine Nebentätigkeit ist oder nicht - denn hier ist die Gesetzeslage klar! Keine Nebentätigkeit ohne Erlaubnis.
Wenn der Pornodreh jedoch nur eine unentgeltliche Freizeitbeschäftigung war - dann sind die Anschuldigungen haltlos! Nur weil einige Erzkonservative Pornos immernoch in die "Schmuddelecke" verorten, kann der ö.D. nicht vorschreiben, was jemand in seiner Freizeit tut. Homosexualität galt bis vor kurzem ja auch noch als "schmuddelig", bei Pornos ist die Gesellschaft wohl noch nicht soweit!
Senexx hat geschrieben:(22 Sep 2017, 06:12)
Man sollte den Fall unter ästhetischen Gesichtspunkten beurteilen. War es ein guter Porno mit gutaussehenden Schauspielern sollte man eher an die Verleihung eines Bundesfiilmpreises denken.
Im anderen Falle ist der Möchtegern-Schauspieler zu entlassen. Schlechter Geschmack schadet dem Ansehen des Berufsbeamtentums.
Billie Holiday hat geschrieben:(12 Oct 2017, 07:27)
In Pornos für Männer geht es um Ficki Ficki und nicht um Erotik oder um Ästhetik, also bitte.
Hyde hat geschrieben:Was haltet ihr davon? Ist es gerechtfertigt, den Arbeitnehmer für solche privaten Tätigkeiten zu bestrafen?
Eritrea Ede hat geschrieben:(17 Oct 2017, 10:57)
Natürlich nicht! Den Arbeitgeber hat es überhaupt nichts anzugehen, was sein Arbeitnehmer in seiner Freizeit macht: solange es nicht strafrechtlich oder arbeitsrechtlich relevant ist. Niemand sollte beispielsweise einen Porno auf der Arbeit drehen. Pornos unterliegen aber grundsätzlich der künstlerischen Freiheit und es ist ein Eingriff in dieses Grundrecht, ein Mitspielen darin zu untersagen. Noch böser wird es, wenn es sich um einen Privatporno handelt, der ursprünglich gar nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war. Wenn der aus welchen Gründen auch immer an die Öffentlichkeit gelangt und diesem Menschen dafür auch noch arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, geht das gar nicht.
Wenn also Menschen für ihre Darstellerei in einem Porno gekündigt werden, ist das imho ein Skandal und ich hoffe, dass es Gerichte gibt, die solche Entscheidungen zurücknehmen.
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