Was soll denn die Einschränkung? Wenn die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, erfolgt ein Freispruch.Tom Bombadil hat geschrieben:(28 Aug 2017, 14:23)
Wenn der Täter zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dann halte ich die Todesstrafe bei gewissen Delikten für gerecht und gerechtfertigt.
Krankenpfleger gesteht 30! Morde
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Re: Krankenpfleger gesteht 30! Morde
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
Re: Krankenpfleger gesteht 30! Morde
Nein.
Nein.Den Bezug kann ich im Zusammenhang mit dem Auslöser unserer jetzigen Diskussion nicht erkennen. Der Vorwurf wurde auf der letzten Seite hinreichend entkräftet.
Schade, dann wüsstest du, was ich meine.Ähmmm ... Nein, kein Interesse.
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Re: Krankenpfleger gesteht 30! Morde
OT:
Mit dem Namen einer von mir durchaus nicht sonderlich geschätzten Person mein Interesse wecken zu wollen, funktioniert nun mal nur selten. Konntest Du nicht wissen.
Als jemand, der selbst bereits Lichterkettenteilnehmer war, denke ich, trotzdem eine Vorstellung davon zu haben, was Du damit meinst. Der Spott ist mir geläufig.
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Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
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Re: Krankenpfleger gesteht 30! Morde
Es waren jetzt doch mehr als drei mal so viele:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/o ... 77165.html
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Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Krankenpfleger gesteht 30! Morde
Dieses Grundprinzip unseres Rechtssystems scheint manchen nicht klar zu sein.Dampflok94 hat geschrieben:(29 Aug 2017, 13:30)
Was soll denn die Einschränkung? Wenn die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, erfolgt ein Freispruch.
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Re: Krankenpfleger gesteht 30! Morde
Im Prozess gegen den Patientenmörder Niels Högel hat heute der Oldenburger Klinikchef Dirk Tenzer ausgesagt. Richter Sebastian Bührmann und wollte von ihm wissen, warum das Klinikum allen Mitarbeitenden einen Rechtsbeistand angeboten habe. Zeugen hatten berichtet, den Beistand als "Aufpasser" zu empfinden. Richter Bührmann sagte, ein solches Vorgehen eines Unternehmens in einem Strafprozess sei höchst ungewöhnlich und lege eine versuchte Einflussnahme nahe.
Anfang Januar hatte bereits ein Ermittler im Prozess kritisiert, dass die Klinikmitarbeiter bei der polizeilichen Vernehmung mit einem vom Arbeitgeber bezahlten Rechtsanwalt erschienen seien. Es sei dabei der Eindruck entstanden, dass die Zeugen aus welchen Gründen auch immer, nicht die Wahrheit gesagt hätten.
https://www.butenunbinnen.de/nachrichte ... t-100.html
Das ist zwar nicht verboten, aber äusserst ungewöhnlich. Die Klinik sollte die Gelder vielleicht lieber anderweitig verwenden,zum Beispiel um die Mortalitätsrate bei Bauchspeicheldrüsenoperationen besser in den Griff zu bekommen.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... t-zur-Ruhe
Anfang Januar hatte bereits ein Ermittler im Prozess kritisiert, dass die Klinikmitarbeiter bei der polizeilichen Vernehmung mit einem vom Arbeitgeber bezahlten Rechtsanwalt erschienen seien. Es sei dabei der Eindruck entstanden, dass die Zeugen aus welchen Gründen auch immer, nicht die Wahrheit gesagt hätten.
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Das ist zwar nicht verboten, aber äusserst ungewöhnlich. Die Klinik sollte die Gelder vielleicht lieber anderweitig verwenden,zum Beispiel um die Mortalitätsrate bei Bauchspeicheldrüsenoperationen besser in den Griff zu bekommen.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... t-zur-Ruhe
Two unique places, one heart
https://www.youtube.com/watch?v=Ca9jtQhnjek
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Re: Krankenpfleger gesteht 30! Morde
Auch Vorgesetzte von verurteiltem Patientenmörder werden angeklagt
Im Fall von Niels H., der als Krankenpfleger 85 Patienten getötet haben soll, müssen nun auch seine ehemaligen Vorgesetzten vor Gericht
26. September 2019, 11:17
Berlin – Wegen Totschlags durch Unterlassen hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg fünf einstige Vorgesetzte des deutschen Patientenmörders Niels H. angeklagt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte am Donnerstag entsprechende Medienberichte. Die Führungskräfte im Oldenburger Klinikum sollen dem Krankenpfleger ein gutes Zeugnis ausgestellt haben, obwohl es eindeutige Hinweise auf seine Taten gegeben habe.
https://www.derstandard.at/story/200010 ... -angeklagt
Man hat Högel einfach wegloben wollen, unfassbar.
Im Fall von Niels H., der als Krankenpfleger 85 Patienten getötet haben soll, müssen nun auch seine ehemaligen Vorgesetzten vor Gericht
26. September 2019, 11:17
Berlin – Wegen Totschlags durch Unterlassen hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg fünf einstige Vorgesetzte des deutschen Patientenmörders Niels H. angeklagt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte am Donnerstag entsprechende Medienberichte. Die Führungskräfte im Oldenburger Klinikum sollen dem Krankenpfleger ein gutes Zeugnis ausgestellt haben, obwohl es eindeutige Hinweise auf seine Taten gegeben habe.
https://www.derstandard.at/story/200010 ... -angeklagt
Man hat Högel einfach wegloben wollen, unfassbar.
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