Geschenk von Schülern angenommen: Lehrerin muss 4000 Euro Strafe zahlen
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Auch Elternvertreter Günter Peiritsch, Mitglied im Berliner Landesschulbeirat, argumentiert dem Bericht zufolge gegen den Mini-Betrag: Wenn in einem Abiturkurs 30 Jugendliche sitzen, dürfe ja jeder nur 33 Cent für ein Geschenk geben - das sei "praxisfern", so Peiritsch. Im Berliner Fall soll es sich allerdings um eine zehnte Klasse gehandelt haben, sodass laut Bildungsverwaltung sehr wohl die Gefahr bestanden habe, dass die Lehrerin einzelne Schüler - oder deren Geschwister - weiter unterrichtet hätte.
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http://www.spiegel.de/schulspiegel/berl ... 11666.html
Der Bagatellwert von 10 € ist sicher zu niedrig angesetzt, aber wenn man gar keine Grenzen ziehen würde, könnten hässliche Sitten einreißen - insbesondere in einem Land mit einem Schulsystem, das die Kinder der Unterschicht ohnehin schon stärker benachteiligt als in anderen Industriestaaten üblich.
Im Übrigen müsste man hier vielleicht noch festhalten, dass eine Einstellung gegen Geldauflage ( § 153a StPO )
keine Strafe, sondern ein Bußgeld ist. Die Frau ist also nicht vorbestraft.
Dass sie die auf Facebook gesammelten 4000 Euro nicht annehmen darf, kann man dem Gesetzestext zumindest nicht eindeutig entnehmen:
(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
http://dejure.org/gesetze/StGB/331.html
Das ist ja keine Solidaritätsaktion für beamtete Mitbürger mit einem schweren Job, sondern Geschädigte allgemeiner deutscher Staatsblödheit.