urteil BGH ???

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Nomen Nescio
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urteil BGH ???

Beitrag von Nomen Nescio »

ist dies wahr??? ==> Pharma-Lüge aufgeflogen – BGH-Urteil bestätigt: Masern-Viren existieren nicht

ich habe den artikel gelesen, und finde bestätigt was ich schon dachte. in einem spezifischen fall gab es vermutlich keine spuren von masernvirus. »Existenz des behaupteten Masern-Virus...«

was dieser mann aber tut ist die allgemeine konklusion ziehen »masernviren gibt es nicht«. und DAS steht da nicht.

schnell suchen bei wiki gab
Das Masernvirus ist ein ausschließlich im Menschen vorkommendes (humanpathogenes), etwa 120–140 Nanometer großes einzelsträngiges RNA-Virus aus der Familie der Paramyxoviren (Genus Morbillivirus). Es ist eng mit dem Hundestaupevirus und dem Erreger der Rinderpest verwandt.

Die Hülle des Masernvirus enthält die Oberflächenproteine Hämagglutinin (H-Protein) und Fusionsprotein (F-Protein) sowie ein Matrixprotein (M-Protein). H- und F-Protein sind für die Fusion mit der Wirtszelle und die Aufnahme durch diese verantwortlich. Die zellulären Rezeptoren, über deren Hilfe das Virus in die menschlichen Zellen aufgenommen wird, sind CD46 und CD150. Die von der Impfung hervorgerufenen (induzierten) Antikörper richten sich gegen die Oberflächenproteine des Masernvirus, insbesondere gegen das H-Protein.[38]
gibt es einer der mehr davon weiß?
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Dampflok94
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Re: urteil BGH ???

Beitrag von Dampflok94 »

Nomen Nescio hat geschrieben:(24 Jan 2017, 18:21)

ist dies wahr??? ==>...
Nein, ist es nicht. Der BGH hat schlicht das Urteil des OLG Stuttgart bestätigt. Das aber hatte schlicht aus formalen Gründen die Zahlung der ausgelobten 100.000 Euronen abgelehnt. Eine inhaltliche Feststellung hat es aber gar nicht getroffen. Das der Stefan Lanka versucht dies trotzdem als inhaltlichen Sieg darzustellen, ist schon klar. Aber alle Latten hat der trotzdem nicht am Zaun.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
immernoch_ratlos
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Re: urteil BGH ???

Beitrag von immernoch_ratlos »

Nachdem ich mich mit der Anfrage :"BGH-Urteil bestätigt: Masern-Viren existieren nicht" durch mehre Echos aus den üblichen Echokammern "durchgefragt" hatte, endlich jemand, der diesen idiotischen Missinterpretationen eine angemessene Antwort gegenüberstellt : Der Richter und die Masern (2016.02.17)

Ob es noch bekloppter geht - hier ein Richter eines Oberlandesgerichts - dort der/die "Impfgegner", welche Viren der Einfachheit halber gleich die Existenz aberkennen wollen - wem fehlen da mehr Latten im Zaun :dead:
BERLIN. (hpd) Gestern entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, dass Stefan Lanka, der 100.000 Euro für den Nachweis des Masern-Virus ausgelobt hatte, diese Summe nicht an den Mediziner David Bardens, der diesen Nachweis lieferte, auszahlen muss. Begründung: Bardens hätte zwar die Größe der Viren nachgewiesen, aber nicht deren Existenz.

Es ist kaum nachvollziehbar, welchen geistigen Kabolz der Richter schlug, um diese Entscheidung zu begründen. Weil in der Auslobung gefordert gewesen sei, dass eine Publikation vorgelegt werde, die die Existenz belegt und die Größe darstellt, Bardens aber beide Aspekte in verschiedenen eingereichten Publikationen dargestellt habe, müsse der Biologe und Virenleugner Lanka nicht zahlen.

Da wundert sich der Laie und der Fachmann schlägt sich vor den Kopf. Der Richter begründet also, dass der Nachweis der Größe eines Objekts nicht beweist, dass das Objekt selbst existiert. :thumbup: Darauf muss man erst einmal kommen! (Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.)

Im Vorverfahren hatte das Ravensburger Landgericht geurteilt, dass die von David Bardens vorgelegten wissenschaftlichen Fachartikel die Existenz des Masernvirus belegen. Damit bestätigte das Gericht die Bewertung eines unabhängigen Gutachters. Das gestrige Urteil des OLG Stuttgart hob dieses Urteil auf. Im Blog der GWUP schreibt Bernd Harder dazu: "Ganz wohl war dem OLG Stuttgart bei dieser Entscheidung anscheinend selbst nicht. An die zahlreichen Medienvertreter im Gerichtssaal appellierte [Richter] Oleschkewitz, 'mit Ihren Überschriften' zu dem heutigen Prozess 'sehr vorsichtig' zu sein. Denn keinesfalls sei es der Kammer angelegen, die Existenz des Masernvirus in Abrede zu stellen." Es sei rein formaljuristisch bewertet worden.
Fazit, nun glauben diese Pfeifen gewonnen zu haben.

Impfgegner leben in dem Wahn, um "richtig schwimmen zu können, muss man erst ein bisschen ertrunken sein". Hintergrund :
Stefan Lanka ist ein deutscher Biologe, leidenschaftlicher Impfgegner und Autor von so grandiosen Büchern wie „Impfen und AIDS: Der Neue Holocaust“. Er ist überzeugt, dass der Masernvirus nicht existiert und hat im Jahr 2011 auf seiner Homepage sogar ein Preisgeld von 100.000€ für denjenigen ausgeschrieben, der die Existenz des Virus nachweisen und seinen Durchmesser bestimmen kann.

Der deutsche Mediziner David Bardens hat ihm daraufhin ein paar Studien geschickt, in denen die Existenz des Erregers zweifelsfrei belegt wird. Unter den über 19.000 Studien, die es zu dem Thema gibt, muss sich ja etwas Brauchbares finden lassen. Die Forschungsarbeiten, die Bardens an Lanka schickte, umfassten die Erstisolation des Virus, elektronenmikroskopische Aufnahmen inklusive Durchmesser und sein sequenziertes Genom bis hin zur letzten Base.
Quelle : Molekularbiologe Martin Moder am Forschungszentrum für Molekulare Medizin Wien. Warum nur, erinnert mich das an so manche andere "Diskussion" hier im PF ?
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)
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Nomen Nescio
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Re: urteil BGH ???

Beitrag von Nomen Nescio »

danke
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