Naja, die Frage ist, warum die Dame sich an einen solchen "Sender" wenden muss um ihre Anliegen loszuwerden. Wenn die Vorgänge so anrüchig wären, würde das auch auf anderen Kanälen abseits der ÖR kommen.Skeptiker hat geschrieben:(08 Dec 2018, 18:11)
Okay, dann steht hier Kaputzenpulliportal gegen Aluhutsender. Gut dass für mich in erster Linie zählt was gesagt wurde, und nicht in erster Linie wer was gesagt hat, und ob jemand anderes es zu den für den Pöbel erlaubten Quellen zählt.
Mein Eindruck ist, die Dame hat einfach die Schnauze voll davon gegen ihre Überzeugung im ÖR-Fernsehen vor der Kamera zu stehen. Den beschriebenen Konflikt kann ich mir so durchaus vorstellen. Das klingt für mich authentisch. Die Gründe mögen Dir nicht gefallen - müssen sie aber auch nicht. Schneide ruhig mit der Aluhut- und VT-Schere alles aus der Welt heraus was Dir nicht gefällt, wundere Dich aber nicht, wenn dann irgendwann der Rest an Bandbreite vermissen lässt.
Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
http://www.spiegel.de/kultur/tv/rundfun ... 43489.html
Und es ist lt. den Richtern keine SteuerDer deutsche Rundfunkbeitrag ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig. Der Beitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Na, dann kann ich mich ja als bekennender Freund und Nutzer des ÖRF beruhigt zurücklehnen. Ich sehe aus Prinzip keine Privaten mehr und habe die aus der Programmliste unserer Fernsehgeräte gelöscht.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Hat das Gericht sich so geäußert? Quelle?Alexyessin hat geschrieben:(13 Dec 2018, 13:03)
http://www.spiegel.de/kultur/tv/rundfun ... 43489.html
Und es ist lt. den Richtern keine Steuer
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
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Der deutsche Rundfunkbeitrag ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Der Fall von der Dame ist nicht neu. Damals gab es ähnliche Fälle über Russland. Wenn der Beitrag anfängt bestimmte Sachen zu hinterfragen oder zu " pro russisch " ist, dan wurde er von oben nicht abgesegnet und hat keine Sendezeit bekommen.Skeptiker hat geschrieben:(08 Dec 2018, 18:11)
Okay, dann steht hier Kaputzenpulliportal gegen Aluhutsender. Gut dass für mich in erster Linie zählt was gesagt wurde, und nicht in erster Linie wer was gesagt hat, und ob jemand anderes es zu den für den Pöbel erlaubten Quellen zählt.
Mein Eindruck ist, die Dame hat einfach die Schnauze voll davon gegen ihre Überzeugung im ÖR-Fernsehen vor der Kamera zu stehen. Den beschriebenen Konflikt kann ich mir so durchaus vorstellen. Das klingt für mich authentisch. Die Gründe mögen Dir nicht gefallen - müssen sie aber auch nicht. Schneide ruhig mit der Aluhut- und VT-Schere alles aus der Welt heraus was Dir nicht gefällt, wundere Dich aber nicht, wenn dann irgendwann der Rest an Bandbreite vermissen lässt.
Die Erzählungen der Frau sind anscheinend keine Seltenheiten und würden auch die Einseitige Berichterstattung zu bestimmten Themen erklären.
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Wenn man sieht wem welcher Sender gehört, kein WunderAlexyessin hat geschrieben:(10 Dec 2018, 11:14)
Naja, die Frage ist, warum die Dame sich an einen solchen "Sender" wenden muss um ihre Anliegen loszuwerden. Wenn die Vorgänge so anrüchig wären, würde das auch auf anderen Kanälen abseits der ÖR kommen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Kannst du deine These mit sachlichen und seriösen Quellen bitte belegen?Audi hat geschrieben:(14 Dec 2018, 11:51)
Der Fall von der Dame ist nicht neu. Damals gab es ähnliche Fälle über Russland. Wenn der Beitrag anfängt bestimmte Sachen zu hinterfragen oder zu " pro russisch " ist, dan wurde er von oben nicht abgesegnet und hat keine Sendezeit bekommen.
Die Erzählungen der Frau sind anscheinend keine Seltenheiten und würden auch die Einseitige Berichterstattung zu bestimmten Themen erklären.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
es ist schon einige Jährchen her, ich kann es nur nach meinem Gedächtnis wiedergeben. Musst du wissen ob du es glaubst oder nicht.Alexyessin hat geschrieben:(14 Dec 2018, 11:57)
Kannst du deine These mit sachlichen und seriösen Quellen bitte belegen?
Für mich ist das jetzt der zweite ähnlich gelagerte Fall und ich sehe da ein Muster
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Also wieder nix.Audi hat geschrieben:(14 Dec 2018, 12:00)
es ist schon einige Jährchen her, ich kann es nur nach meinem Gedächtnis wiedergeben. Musst du wissen ob du es glaubst oder nicht.
Für mich ist das jetzt der zweite ähnlich gelagerte Fall und ich sehe da ein Muster
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Kein Zitat aus dem Text des Urteils, das die Deinerseits behauptete Befassung mit dem Steuercharakter der Abgabe belegt.
Dafür ein ad hominem
schwacher Beitrag
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Ein Beitrag ist ein Beitrag und keine Steuer.Alster hat geschrieben:(14 Dec 2018, 14:58)
Kein Zitat aus dem Text des Urteils, das die Deinerseits behauptete Befassung mit dem Steuercharakter der Abgabe belegt.
Dafür ein ad hominem
schwacher Beitrag
https://de.wikipedia.org/wiki/Beitrag#/ ... Abgabe.svg
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Und täglich grüßt das Murmeltier: Es wäre selbstverständlich DEINE Pflicht zu belegen, dass der "Beitrag" vom Gericht als "Steuer" verstanden wurde.Alster hat geschrieben:(14 Dec 2018, 14:58)
Kein Zitat aus dem Text des Urteils, das die Deinerseits behauptete Befassung mit dem Steuercharakter der Abgabe belegt.
Da Du das nicht kannst, bleibt der Beitrag ein Beitrag, trotz all Deiner bekannten Bemühungen, Wortbedeutungen sinnverdrehend neu zu definieren.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Der Rundfunkbeitrag hatte für mich noch nie einen steuerlichen Charakter. Ich zahle den gern, weil ich nur den ÖRR höre bzw. das ÖRF schaue. Wer nun auch nach dem Urteil des EuGH immer noch der Meinung ist, dass der Beitrag nicht rechtens ist kann sich ja noch eine höhere gerichtliche Instanz suchen und da mit den Füßen stampfen. Viel spaß dabei.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Das Gericht hat ein politisches Urteil gefällt. Warum nicht. Ich könnte ja auswandern und mich solchen Abgaben dadurch entziehen. Das muß man im Rahmen einer Gesamtrechnung betrachten, die durch das Leben im Ausland entsteht.Raskolnikof hat geschrieben:(14 Dec 2018, 17:20)
Der Rundfunkbeitrag hatte für mich noch nie einen steuerlichen Charakter. Ich zahle den gern, weil ich nur den ÖRR höre bzw. das ÖRF schaue. Wer nun auch nach dem Urteil des EuGH immer noch der Meinung ist, dass der Beitrag nicht rechtens ist kann sich ja noch eine höhere gerichtliche Instanz suchen und da mit den Füßen stampfen. Viel spaß dabei.
Ich sehe nie fern, werde aber als Vereinsmitglied mit dessen Betriebskosten belastet; nur für die Möglichkeit, daß ich das Fernsehen einschalten könnte. Vereinsmitglied bin ich dadurch, daß ich auf deutschem Hoheitsgebiet lebe.
Außerdem meine ich, daß die Anzahl praktisch gleichartiger Programme nur deshalb so hoch ist, weil vor vielen Jahren die Reichweite der Funkanlagen nur ein begrenztes Gebiet erfassen konnte. Heute und demnächst ist jede Sendestation durch Internet weltweit zu empfangen. Da wird es sinnlos 128 Stationen mit klassischer Musik oder dem Hörspiel / der Unterhaltungssendung / der politischen Analyse / des Kommentars zu betreiben und deren Kosten ein zu treiben. Da würden es 4 gleichartige Stationen bundesweit genau so gut tun.
Darüber ist politisch noch nicht das letzte Wort gesprochen. Wortklaubereien um Steuern, Abgaben, Beiträge... können nicht die Grundlage für das Eintreiben von Umlagen in einer Höhe sein, die im wesentlichen das Kartell der Anbieter großenteils überflüssiger Leistungen bestimmt.
DLF und DLF-Kultur nutze ich gern. Vielleicht sind deren Leistungen auch das ganze Geld wert. Die Bundesrichter werden das sicher ermittelt haben.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Betrachten wir doch den Rundfunkbeitrag als einen Solidarbeitrag den jeder Haushalt zu entrichten hat, damit die Gesellschaft nicht bei „Schwiegertochter gesucht“ oder „Naked Attraction“ total verblödet. Unser Land braucht noch eine gewisse Anzahl intellektuell nicht auf dem Bodensatz menschlicher Intelligenz angekommenen Menschen die in der Lage sind, die Welt einigermaßen funktionstüchtig zu erhalten.
Das kann der ÖRR und das ÖRF zwar allein auch nicht wuppen aber er trägt dazu bei.
Wer auf das Fernsehen gänzlich verzichtet ist da natürlich auch auf einem guten Weg, verzichtet dabei aber auf viele wirklich gute Beiträge im ÖRF. Aber gut, die Kulturprogramme und auch andere im ÖRR sind da natürlich eine gute Alternative. Und alle Guten Angebote im ÖRF und ÖRR kann man schließlich nicht konsumieren. Da muss dann dann eben seine Prioritäten setzen.
Das kann der ÖRR und das ÖRF zwar allein auch nicht wuppen aber er trägt dazu bei.
Wer auf das Fernsehen gänzlich verzichtet ist da natürlich auch auf einem guten Weg, verzichtet dabei aber auf viele wirklich gute Beiträge im ÖRF. Aber gut, die Kulturprogramme und auch andere im ÖRR sind da natürlich eine gute Alternative. Und alle Guten Angebote im ÖRF und ÖRR kann man schließlich nicht konsumieren. Da muss dann dann eben seine Prioritäten setzen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Richtig ... es geht nicht um den persönlichen Gebrauch, sondern um den gesellschaftlichen Nutzen.Raskolnikof hat geschrieben:(15 Dec 2018, 12:59)
Betrachten wir doch den Rundfunkbeitrag als einen Solidarbeitrag den jeder Haushalt zu entrichten hat, damit die Gesellschaft nicht bei „Schwiegertochter gesucht“ oder „Naked Attraction“ total verblödet. Unser Land braucht noch eine gewisse Anzahl intellektuell nicht auf dem Bodensatz menschlicher Intelligenz angekommenen Menschen die in der Lage sind, die Welt einigermaßen funktionstüchtig zu erhalten.
Das kann der ÖRR und das ÖRF zwar allein auch nicht wuppen aber er trägt dazu bei.
Wer auf das Fernsehen gänzlich verzichtet ist da natürlich auch auf einem guten Weg, verzichtet dabei aber auf viele wirklich gute Beiträge im ÖRF. Aber gut, die Kulturprogramme und auch andere im ÖRR sind da natürlich eine gute Alternative.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein Service zur Informationsfreiheit und dient dem gesellschaftlichen Diskurs.
Kann man sich aber immer noch fragen, inwiefern "die Lindenstraße", "verstehen Sie Spaß" oder ein Schwedenkrimi der Information der Bürger dient
Das wäre aber eine andere Diskussion.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Ich denke, dass es auch Aufgabe des ÖRF ist die Fernsehzuschauer zu unterhalten. 24 Stunden nur geistige und politische Kost? nein, Kultur und Unterhaltung müssen auch sein. Die mit Steuergeldern subventionierten Theaterbühnen machen das doch auch. Da gibts auch nicht nur "Schwanensee" "Die Zauberföte" oder "Nabucco". Im Oldenburgischen Staatstheater gibts im Juni/Juli 2019 wieder mal die Rocky Horror Show. Für das Theater und den Steuerzahler nicht ganz billig, wo doch erwartungsgemäß anschließend das Theater einer aufwendigen Grundreinigung unterzogen werden muss. Aber auch das ist Kultur.odiug hat geschrieben:(15 Dec 2018, 13:05)
Kann man sich aber immer noch fragen, inwiefern "die Lindenstraße", "verstehen Sie Spaß" oder ein Schwedenkrimi der Information der Bürger dient
Das wäre aber eine andere Diskussion.
Aber um beim ÖRR und ÖRF zu bleiben: Es kommt auf die richtige Mischung an und natürlich auf das Angebot als solches. Die Mischung aus Tagesgeschehen, politischen Diskussionen, Kultur, Wissenschaft, Bildung, Natur und Umwelt, "seichter Unterhaltung" und anderen Inhalten stimmt meines Erachtens weitestgehend. Natürlich geht auch mir einiges auf den Senkel, beispielsweise das überangebot von "Tatort", "Polizeiruf 110" und einigen anderen Dauerbrennern. Nun bin ich aber ja nicht der Nabel der Welt. Und die von dir genannte "Lindenstraße"? Ist auch nicht mein Ding, gehört aber zu den beliebtesten Dauerbrennern. Und was verstehst du unter Schwedenkrimi? Da gibts ja einige. Die ZDF-Reihe "Der Mann und das Meer" (Gotland) sehe ich z.B. recht gern oder auch Inspektor Barnaby. Zwischen diesen Streifen und den mit Werbung gespickten Verdummungsserien der Privaten existieren m.E. Welten.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Zirkuläre Argumentation.Alexyessin hat geschrieben:(14 Dec 2018, 15:01)
Ein Beitrag ist ein Beitrag und keine Steuer.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beitrag#/ ... Abgabe.svg
Es bleibt also dabei:
Alexyessin behauptet hier dass sich die Richter substantiiert zu dem Charakter der Abgabe geäußert hätten. Allerdings ohne das anhand des Urteilstextes zu belegen.Alexyessin hat geschrieben:(13 Dec 2018, 13:03)
Und es ist lt. den Richtern keine Steuer
Strohmann! Versuchen Sie oben nochmal nachzulesen (und zu verstehen), was wir TATSÄCHLICH behauptet haben.Kritikaster hat geschrieben:(14 Dec 2018, 16:11)
Und täglich grüßt das Murmeltier: Es wäre selbstverständlich DEINE Pflicht zu belegen, dass der "Beitrag" vom Gericht als "Steuer" verstanden wurde.
Da Du das nicht kannst, bleibt der Beitrag ein Beitrag, trotz all Deiner bekannten Bemühungen, Wortbedeutungen sinnverdrehend neu zu definieren.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Diese Argumentation ist obsolet. Um den exorbitanten Geldhunger des Welt teuersten staatlichen Fernsehens in Höhe von EUR 8Mrd. zu rechtfertigen reicht der Vergleich mit den Privaten nicht aus. Da müsste man schon einen Qualitätsvorsprung vor den wesentlich wirtschaftlicheren BBC oder NHK darstellen können. Dürfte schwerfallen, nachdem letztere ihrem Bildungsauftrag erheblich besser nachkommen.Raskolnikof hat geschrieben:(15 Dec 2018, 14:46)
Zwischen diesen Streifen und den mit Werbung gespickten Verdummungsserien der Privaten existieren m.E. Welten.
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Unter dem Punkt "Wesentliche Erwägungen" schreibt das Bundesverfassungsgericht in seiner Pressemitteilung vom 18. Juli 2018 (meine Unterstreichung):Alster hat geschrieben:(15 Dec 2018, 15:30)
Alexyessin behauptet hier dass sich die Richter substantiiert zu dem Charakter der Abgabe geäußert hätten. Allerdings ohne das anhand des Urteilstextes zu belegen.
"Für die Regelungen zur Erhebung des Rundfunkbeitrags haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz, da es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer, sondern um einen Beitrag im finanzverfassungsrechtlichen Sinn handelt, der für die potentielle Inanspruchnahme einer öffentlichen Leistung, die Möglichkeit der Rundfunknutzung, erhoben wird. Die Kompetenz für die Erhebung solcher nichtsteuerlicher Abgaben wird von derjenigen für die jeweilige Sachmaterie - hier der Länderkompetenz für den Rundfunk - umfasst."
Ob das Bundesverfassungsgericht die Sachlage richtig auffasst, ist eine andere Fragestellung.
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Da hier so gern die Briten mit ihrer BBC in den Himmel gelobt werden: Die Briten zahlen jährlich umgerechnet 168 Euro = 14,00 Euro/Monat Fernsehgebühren. Dabei ist es unerheblich, mit welchen Geräten ferngesehen wird (Fernseher, PC, Laptop, Tablet, Smartphone). Für eine evtl. Zweitwohnung muss die gleiche Gebühr zusätzlich entrichtet werden.
Sofern man einen Vorteil sehen will ist es der, dass im vereinigten Königreich nur für den Rundfunk keine Gebühren entrichtet werden müssen.
Finanziell schlecht gestellte Bürger oder schwerbehinderte Bürger hingegen sind in Deutschland besser gestellt, weil die bei entsprechenden Voraussetzungen von der Rundfunkgebührenpflicht gänzlich befreit werden während die Briten lediglich bei Blindheit 50 Prozent Nachlass erhalten. Dafür wird der britische Haushalt von der Gebührenpflicht völlig freigestellt sobald ein Haushaltsmitglied das 75. Lebensjahr erreicht hat.
Mein Gott, wollen wir da die die Vor-und Nachteile bzw. das Für und wieder jetzt mit der Goldwaage aufwiegen? Aber wenn wir schon dabei sind: Die Schweizer zahlen für Fernsehen und Rundfunk jährlich 420 Euro = 35 Euro monatlich.
Ja ich weiß, die Eidgenossen verdienen teils mehr. Aber nicht doppelt so viel. Im europäischen Vergleich liegen wir mit den Gebühren im Mittelfeld.
Sofern man einen Vorteil sehen will ist es der, dass im vereinigten Königreich nur für den Rundfunk keine Gebühren entrichtet werden müssen.
Finanziell schlecht gestellte Bürger oder schwerbehinderte Bürger hingegen sind in Deutschland besser gestellt, weil die bei entsprechenden Voraussetzungen von der Rundfunkgebührenpflicht gänzlich befreit werden während die Briten lediglich bei Blindheit 50 Prozent Nachlass erhalten. Dafür wird der britische Haushalt von der Gebührenpflicht völlig freigestellt sobald ein Haushaltsmitglied das 75. Lebensjahr erreicht hat.
Mein Gott, wollen wir da die die Vor-und Nachteile bzw. das Für und wieder jetzt mit der Goldwaage aufwiegen? Aber wenn wir schon dabei sind: Die Schweizer zahlen für Fernsehen und Rundfunk jährlich 420 Euro = 35 Euro monatlich.
Ja ich weiß, die Eidgenossen verdienen teils mehr. Aber nicht doppelt so viel. Im europäischen Vergleich liegen wir mit den Gebühren im Mittelfeld.
Bedingungslose Verbeamtung für alle...jetzt!
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Gegen eine Rundfunkgebühr spreche ich mich überhaupt nicht aus. Ich finde ganz in Ordnung, daß dort Orchester und Theatergruppen betrieben werden. Allerdings nehme ich Anstoß an zu viel vom immer Gleichen. Brauchen wir neben DLF und DLF-Kultur wirklich -zig weitere Radiostationen mit vergleichbarem Programm?
Da ist viel ein zu sparen, ohne daß deshalb für den Hörer ein spürbarer Verlust entsteht. Wobei mein Gemecker den technischen Betrieb dieser Stationen betrifft. Nicht etwa die Arbeit an Inhalten.
Ich vermute, daß im Bereich Fernsehen ebenfalls viel überflüssiger Parallelbetrieb von immer gleichen Inhalten Unsummen verschlingt.
Mich wundert, daß Verfassungsrichter solchen Wildwuchs nicht erkennen, sondern sich an Wortschöpfungen abarbeiten wie "Beitrag" oder "Steuer". Vielleicht sehen sie die Welt so wie ihre Rechtspflege, wo in fast allen Großstädten Amts-, Landes-, Oberlandesgerichte eingerichtet sind. Dann braucht man eine vergleichbare Dichte auch für den öffentlichen Rundfunk.
Da ist viel ein zu sparen, ohne daß deshalb für den Hörer ein spürbarer Verlust entsteht. Wobei mein Gemecker den technischen Betrieb dieser Stationen betrifft. Nicht etwa die Arbeit an Inhalten.
Ich vermute, daß im Bereich Fernsehen ebenfalls viel überflüssiger Parallelbetrieb von immer gleichen Inhalten Unsummen verschlingt.
Mich wundert, daß Verfassungsrichter solchen Wildwuchs nicht erkennen, sondern sich an Wortschöpfungen abarbeiten wie "Beitrag" oder "Steuer". Vielleicht sehen sie die Welt so wie ihre Rechtspflege, wo in fast allen Großstädten Amts-, Landes-, Oberlandesgerichte eingerichtet sind. Dann braucht man eine vergleichbare Dichte auch für den öffentlichen Rundfunk.
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Mag sein, aber darum ging es nicht. Der Nick Alexyessin hat behauptet der EuGH habe den Steuercharakter der Abgabe verneint. Vermutlich gelogen, der EuGH hat sich mit dieser Frage mW nicht beschäftigt.Fliege hat geschrieben:(15 Dec 2018, 15:50)
Unter dem Punkt "Wesentliche Erwägungen" schreibt das Bundesverfassungsgericht ...
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Da muss Dir einiges entgangen sein:Raskolnikof hat geschrieben:(15 Dec 2018, 22:47)
Da hier so gern die Briten mit ihrer BBC in den Himmel gelobt werden: Die Briten zahlen jährlich umgerechnet 168 Euro = 14,00 Euro/Monat Fernsehgebühren. Dabei ist es unerheblich, mit welchen Geräten ferngesehen wird (Fernseher, PC, Laptop, Tablet, Smartphone). Für eine evtl. Zweitwohnung muss die gleiche Gebühr zusätzlich entrichtet werden.
Sofern man einen Vorteil sehen will ist es der, dass im vereinigten Königreich nur für den Rundfunk keine Gebühren entrichtet werden müssen.
"You don’t need a TV Licence if you:
never watch or record programmes on any channel as they’re being shown on TV or live on an online TV service, and
never download or watch BBC programmes on iPlayer – live, catch up or on demand."
Fazit: in UK ist die "Gebühr" tatsächlich eine Gebühr und keine Steuer wie in D
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
@Raskolnikov
Ihre Täuschungsmanöver sind obsolet. Glücklicherweise hat der wissenschaftliche Berirat des Bundesfinanzministeriums seine Arbeit gemacht (Stand 2011):
Der 30% höhere pro Kopf Beitrag in der Schweiz ist durch das dortige höhere Lohniveau mehr als gedeckt.
Ich erinnere daran, dass Freiberufler dafür dass sie keine Festanstellung haben immer noch mit Betriebsstättenbeiträgen bestraft werden.
Auch hat die GEZ Mehrfachabzocke bei Zweitwohnungen versucht, wo ihr aber ebenfalls das Handwerk gelegt wurde.
Den Vorsprung des BBC gegenüber dem D-ÖR sehe ich übrigens haupsächlich wegen der schwachen Qualitüt des letzteren.
Ihre Täuschungsmanöver sind obsolet. Glücklicherweise hat der wissenschaftliche Berirat des Bundesfinanzministeriums seine Arbeit gemacht (Stand 2011):
Code: Alles auswählen
Aufkommen insgesamt RF abgabe pro Kopf
Deutschland 7,2 Mrd. 94
Enlgand 4,7 Mrd. 73
Schweiz 1 Mrd. 124
Die "entsprechenden Voraussetzungen" sind Bezug von Leistungen der Grundsicherung. Das ist wertlos - ein Nullsummnenspiel, da dieser Betrag genausogut in die Grundsicherung eingepreist werden könnte. Darüberhinaus keine Befreiung von niedrigen Einkommen. Wobei die GEZ durchaus versucht hat auch das Existenzminimum anzugreifen. Da hat ihr das BVerfG allerdings dann doch das Handwerk gelegt.Raskolnikof hat geschrieben:(15 Dec 2018, 22:47)Finanziell schlecht gestellte Bürger oder schwerbehinderte Bürger hingegen sind in Deutschland besser gestellt, weil die weil die bei entsprechenden Voraussetzungen von der Rundfunkgebührenpflicht gänzlich befreit werden
Ich erinnere daran, dass Freiberufler dafür dass sie keine Festanstellung haben immer noch mit Betriebsstättenbeiträgen bestraft werden.
Auch hat die GEZ Mehrfachabzocke bei Zweitwohnungen versucht, wo ihr aber ebenfalls das Handwerk gelegt wurde.
das WAR die alte Gebühr, die hatte Beitrags- und keinen Steuercharakter (war nur bei tatsächlichem Besitz eines TV fällig). Die neue Schweizer Abgabe mit Steuercharakter (ab 2019) ist nur noch sfr 365/aRaskolnikof hat geschrieben:(15 Dec 2018, 22:47)
Mein Gott, wollen wir da die die Vor-und Nachteile bzw. das Für und wieder jetzt mit der Goldwaage aufwiegen? Aber wenn wir schon dabei sind: Die Schweizer zahlen für Fernsehen und Rundfunk jährlich 420 Euro = 35 Euro monatlich.
Ja ich weiß, die Eidgenossen verdienen teils mehr. Aber nicht doppelt so viel. Im europäischen Vergleich liegen wir mit den Gebühren im Mittelfeld.
Den Vorsprung des BBC gegenüber dem D-ÖR sehe ich übrigens haupsächlich wegen der schwachen Qualitüt des letzteren.
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Hättest Du mal einen Link zur Quelle parat?Alster hat geschrieben:(16 Dec 2018, 11:18)
Glücklicherweise hat der wissenschaftliche Berirat des Bundesfinanzministeriums seine Arbeit gemacht (Stand 2011):Code: Alles auswählen
Aufkommen insgesamt RF abgabe pro Kopf Deutschland 7,2 Mrd. 94 Enlgand 4,7 Mrd. 73 Schweiz 1 Mrd. 124
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Der EuGH äußerte sich am 13. Dezember 2018 so:Alster hat geschrieben:(16 Dec 2018, 10:44)
Mag sein, aber darum ging es nicht. Der Nick Alexyessin hat behauptet der EuGH habe den Steuercharakter der Abgabe verneint. Vermutlich gelogen, der EuGH hat sich mit dieser Frage mW nicht beschäftigt.
"Mit seinem heutigen Urteil stellt der Gerichtshof erstens fest, dass die Ersetzung der Rundfunkgebühr (die für den Besitz eines Rundfunkempfangsgeräts zu entrichten war) durch den Rundfunkbeitrag (der insbesondere für das Innehaben einer Wohnung oder einer Betriebsstätte zu entrichten ist) keine erhebliche Änderung der Finanzierungsregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland darstellt. Es war daher nicht erforderlich, die Kommission von dieser Änderung als Änderung einer bestehenden Beihilfe zu unterrichten (die Kommission hatte im Jahr 2007 befunden, dass die Rundfuwnkgebühr als bestehende Beihilfe einzustufen sei)."
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Deine Tabelle spiegelt nicht die Realität wieder. Entscheidend ist doch, wie hoch die Gebühren pro Haushalt sind. Auf dieser Basis werden alle Vergleiche im Netz dargerstellt wenn es um die Gebühren innerhalb Europas geht.Alster hat geschrieben:(16 Dec 2018, 11:18)
@Raskolnikov
Ihre Täuschungsmanöver sind obsolet. Glücklicherweise hat der wissenschaftliche Berirat des Bundesfinanzministeriums seine Arbeit gemacht (Stand 2011):Der 30% höhere pro Kopf Beitrag in der Schweiz ist durch das dortige höhere Lohniveau mehr als gedeckt.Code: Alles auswählen
Aufkommen insgesamt RF abgabe pro Kopf Deutschland 7,2 Mrd. 94 Enlgand 4,7 Mrd. 73 Schweiz 1 Mrd. 124
Geschieht aber ja nicht. Wir sollten von der Realität ausgehen und nicht was sein könnte.Die "entsprechenden Voraussetzungen" sind Bezug von Leistungen der Grundsicherung. Das ist wertlos - ein Nullsummnenspiel, da dieser Betrag genausogut in die Grundsicherung eingepreist werden könnte.
Wie bereits gesagt, deine Vorzeigebriten kassieren auch für die Zweitwohnung und zwar den vollen Betrag.Auch hat die GEZ Mehrfachabzocke bei Zweitwohnungen versucht, wo ihr aber ebenfalls das Handwerk gelegt wurde.
Auch bereits gesagt: Das liegt im Auge des Betrachters.Den Vorsprung des BBC gegenüber dem D-ÖR sehe ich übrigens haupsächlich wegen der schwachen Qualitüt des letzteren.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Muss ja auch keine negative Aussage geben. Juristik ist nicht deine Sache, oder?Alster hat geschrieben:(15 Dec 2018, 15:30)
Allerdings ohne das anhand des Urteilstextes zu belegen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
"Einen Befreiungsantrag stellen können:Alster hat geschrieben:(16 Dec 2018, 11:18)
Darüberhinaus keine Befreiung von niedrigen Einkommen. Wobei die GEZ durchaus versucht hat auch das Existenzminimum anzugreifen.
Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
Empfänger von Grundsicherung im Alter und Grundsicherung bei Erwerbsminderung
Empfänger von Sozialgeld und Arbeitslosengeld II
Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
nicht bei den Eltern lebende Empfänger von BaföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld
Sonderfürsorgeberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz
(§ 27 e BVG)
Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel (§§ 61 bis 66) des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches - SGB XII)
Empfänger von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Empfänger von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften
Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 Lastenausgleichsgesetz (LAG)
Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 c des LAG ein Freibetrag zuerkannt wird
Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 Achtes Buch des Sozialgesetzbuches - SGB VIII)
taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) sowie § 27 des BVG."
Quelle: https://www.verbraucherzentrale-branden ... igung-5795
Was ist denn für dich ein niedriges Einkommen? 500 Euro über Hartz IV?
Evtl. denkst du ja bei deiner Argumentation hieran:
"Wer über ein nur geringes Einkommen verfügt, aber keine Sozialleistungen beantragen möchte, kann sich nicht befreien lassen. Eine Befreiung ist nur noch möglich, wenn ein Leistungsbescheid einer Sozialbehörde vorliegt. Die Befreiung wegen geringen Einkommens ist bewusst abgeschafft worden. Auch ein theoretisch vorhandener Anspruch auf Arbeitslosengeld II reicht nicht aus. Die Bedürftigkeit muss mittels eines Bewilligungsbescheides einer Behörde nachgewiesen werden."
Wenn es so ist: Was ist daran schlimm? Die Voraussetzung für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag muss schließlich festgestellt werden. Und dafür sind die entsprechenden Sozialbehörden nun einmal zuständig. Wer deren Leistungen nicht in Anspruch nehmen möchte hat die Möglichkeit, diese abzulehnen. Wichtig ist nur der Bescheid für die GEZ.
Wo ist das Problem?
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Nicht "alle" Vergleiche. Aber vielleicht alle in Ihren Filterblasen, die Mehrfachabzocke, Abzocke von ÖR Nichtnutzern und andere deutsche Unarten auszublenden wollen.Raskolnikof hat geschrieben:(16 Dec 2018, 17:56)
Entscheidend ist doch, wie hoch die Gebühren pro Haushalt sind. Auf dieser Basis werden alle Vergleiche im Netz dargerstellt wenn es um die Gebühren innerhalb Europas geht.
War doch längst besprochen, stimmt nicht. Die license fee ist keine steuerartige, d.h. bedingungslos von der Allgemeinheit erhobene AbgabeRaskolnikof hat geschrieben:(16 Dec 2018, 17:56)
Wie bereits gesagt, deine Vorzeigebriten kassieren auch für die Zweitwohnung und zwar den vollen Betrag.
"You don’t need a TV Licence if you:
never watch or record programmes on any channel as they’re being shown on TV or live on an online TV service, and
never download or watch BBC programmes on iPlayer – live, catch up or on demand."
Auch bereits mehrfach gesagt: Die tatsächlichen Qualitätsunterschiede zwischen BBC und D-ÖR (gerade im Bildungsbereich) sind so krass, dass sie keinen Spielraum für Geschmacksentscheidungen mehr zulassen:Raskolnikof hat geschrieben:(16 Dec 2018, 17:56)Auch bereits gesagt: Das liegt im Auge des Betrachters.
Sprachliche Bildung für Ausländer in D
Sprachliche Bildung für Ausländer im BBC
http://www.bbc.com/arabic/learningenglish
http://www.bbc.com/arabic/exr.shtml
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
besonders argumentiert das Gericht auch: "Außerdem hat diese Änderung zu keiner wesentlichen Erhöhung der Vergütung geführt, ..." weist also explizit darauf hin, dass die Höhe der Einkünfte ein entscheidendes Kriterium für die Zulässigkeit als Beihilfe ist.Fliege hat geschrieben:(16 Dec 2018, 12:44)
Der EuGH äußerte sich am 13. Dezember 2018 so:
"Mit seinem heutigen Urteil stellt der Gerichtshof erstens fest, dass die Ersetzung der Rundfunkgebühr (die für den Besitz eines Rundfunkempfangsgeräts zu entrichten war) durch den Rundfunkbeitrag (der insbesondere für das Innehaben einer Wohnung oder einer Betriebsstätte zu entrichten ist) keine erhebliche Änderung der Finanzierungsregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland darstellt. Es war daher nicht erforderlich, die Kommission von dieser Änderung als Änderung einer bestehenden Beihilfe zu unterrichten (die Kommission hatte im Jahr 2007 befunden, dass die Rundfuwnkgebühr als bestehende Beihilfe einzustufen sei)."
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Der erhebliche Aufwand verbunden mit einer Beantragung von Sozialhilfe sowie die Anrechnung von das Schonvermögen überschreitenden Vermögensanteilen sind gerade für einen niedrig verdienenden Freiberufler unzumutbar. Jeder soziale Rechtsstaat hält beim Einzug von Steuern (immer gern auch von jeder anderen bedingungslos von der Allgemeinheit erhobenen Abgabe) bestimmte Regeln ein:Raskolnikof hat geschrieben:(17 Dec 2018, 13:32)
Evtl. denkst du ja bei deiner Argumentation hieran:
"Wer über ein nur geringes Einkommen verfügt, aber keine Sozialleistungen beantragen möchte, kann sich nicht befreien lassen. Eine Befreiung ist nur noch möglich, wenn ein Leistungsbescheid einer Sozialbehörde vorliegt. Die Befreiung wegen geringen Einkommens ist bewusst abgeschafft worden. Auch ein theoretisch vorhandener Anspruch auf Arbeitslosengeld II reicht nicht aus. Die Bedürftigkeit muss mittels eines Bewilligungsbescheides einer Behörde nachgewiesen werden."
Wenn es so ist: Was ist daran schlimm? Die Voraussetzung für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag muss schließlich festgestellt werden. Und dafür sind die entsprechenden Sozialbehörden nun einmal zuständig. Wer deren Leistungen nicht in Anspruch nehmen möchte hat die Möglichkeit, diese abzulehnen. Wichtig ist nur der Bescheid für die GEZ.
Wo ist das Problem?
- zu versteuerndes Einkommen festlegen aufgrund des ESt Bescheides des Finanzamtes
- tatsächliche Belastung aufgrund der Überschreibung des Freibetrages abgestuft ermitteln.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Das lasse man sich mal auf der Zunge zergehen:Alexyessin hat geschrieben:(17 Dec 2018, 08:33)
Muss ja auch keine negative Aussage geben. Juristik ist nicht deine Sache, oder?
Die Aussage "Und es ist lt. den Richtern ein Beitrag" wird als "negative Aussage" umformuliert "Und es ist lt. den Richtern keine Steuer" und dann in einen Urteilstext, in dem nichts dergleichen drinsteht hineininterpretiert. Die im Beitrag ausgedrückte Befriedigung sich mit diesem dilettantischen Trick für juristisch bewandert halten zu dürfen sei dem Autor aber gegönnt.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Das EuGH will wohl sagen, die Deutschen hätten an ihrer GEZ-Regelung nichts wesentliches geändert, darum gehe das nach wie vor in Ordnung. Ich interpretiere das als lustloses Urteil.Alster hat geschrieben:(17 Dec 2018, 20:30)
besonders argumentiert das Gericht auch: "Außerdem hat diese Änderung zu keiner wesentlichen Erhöhung der Vergütung geführt, ..." weist also explizit darauf hin, dass die Höhe der Einkünfte ein entscheidendes Kriterium für die Zulässigkeit als Beihilfe ist.
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Es muss ja nicht drinstehen, das es keine Steuer ist, wenn es um keine Steuer geht. Das du hier Probleme dabei hast, Steuern von Beiträgen auseinanderzuhalten ist nicht die Schuld der Richter oder auch von mir.Alster hat geschrieben:(17 Dec 2018, 20:34)
Das lasse man sich mal auf der Zunge zergehen:
Die Aussage "Und es ist lt. den Richtern ein Beitrag" wird als "negative Aussage" umformuliert "Und es ist lt. den Richtern keine Steuer" und dann in einen Urteilstext, in dem nichts dergleichen drinsteht hineininterpretiert.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Als relevant werden nur Höhe, Empfängerkreis und Kriterien der Mittelzuweisung erachtet. Die Änderungen auf der Zahlerseite werden - ansonsten unkommentiert - verbucht als Mittel "die Voraussetzungen für die Erhebung des Rundfunkbeitrags vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklung in Bezug auf den Empfang der Programme der öffentlich-rechtlichen Sender zu vereinfachen."Fliege hat geschrieben:(17 Dec 2018, 21:31)
Das EuGH will wohl sagen, die Deutschen hätten an ihrer GEZ-Regelung nichts wesentliches geändert, darum gehe das nach wie vor in Ordnung. Ich interpretiere das als lustloses Urteil.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Die Behauptung wird zur Prämisse erklärt, und dann stolz konstatiert, dass hinten das gewünschte rauskommt.Alexyessin hat geschrieben:(18 Dec 2018, 08:12)
Es muss ja nicht drinstehen, das es keine Steuer ist, wenn es um keine Steuer geht.
Selten eine derart primitive Version einer zirkulären Argumentation gelesen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Wird irgendwo was von Steuer geschrieben?Alster hat geschrieben:(18 Dec 2018, 17:19)
Die Behauptung wird zur Prämisse erklärt, und dann stolz konstatiert, dass hinten das gewünschte rauskommt.
Selten eine derart primitive Version einer zirkulären Argumentation gelesen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Man kann es nicht jedem recht machen. Auch dem niedrig verdienenden Freiberufler ist es zuzumuten seine aktuellen Einkommensverhältnisse darzulegen. Wenn dabei festgestellt wird, dass er Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen hat (Hartz IV) kann er auch einen Antrag auf Erlaß des Rundfunkbeitrages stellen. Die im ungünstigsten Fall zwei Jahre alte Einkommenssteuererklärung ist da nicht dienlich. Das aktuelle Einkommen ist gefragt. Und das ist richtig so. Das du das anders siehst ist deine Sache. Jedem seine Meinung!Alster hat geschrieben:(17 Dec 2018, 20:31)
Der erhebliche Aufwand verbunden mit einer Beantragung von Sozialhilfe sowie die Anrechnung von das Schonvermögen überschreitenden Vermögensanteilen sind gerade für einen niedrig verdienenden Freiberufler unzumutbar. Jeder soziale Rechtsstaat hält beim Einzug von Steuern (immer gern auch von jeder anderen bedingungslos von der Allgemeinheit erhobenen Abgabe) bestimmte Regeln ein:
- zu versteuerndes Einkommen festlegen aufgrund des ESt Bescheides des Finanzamtes
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Richtig erkannt! Sie stehen kurz davor meinen 4 Tage alten Beitrag zu verstehen:
Alster hat geschrieben:(16 Dec 2018, 10:44)
Der Nick Alexyessin hat behauptet der EuGH habe den Steuercharakter der Abgabe verneint. Vermutlich gelogen, der EuGH hat sich mit dieser Frage mW nicht beschäftigt.
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Billiges Ablenkungsmanöver.Raskolnikof hat geschrieben:(18 Dec 2018, 22:51)
Man kann es nicht jedem recht machen. Auch dem niedrig verdienenden Freiberufler ist es zuzumuten seine aktuellen Einkommensverhältnisse darzulegen. Wenn dabei festgestellt wird, dass er Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen hat (Hartz IV) kann er auch einen Antrag auf Erlaß des Rundfunkbeitrages stellen.
Ich habe klar dargelegt, dass es genau NICHT nur um die Darlegung der Einkommensverhältnisse, sondern besonders auch um die Darlegung der Vermögensverhältnisse geht. Verhältnismäßig wäre Darlegung der Einkommensverhältnisse zur Klärung der Abgaben, Vermögensverhältnisse zur Klärung von Berechtigung für Sozialleistungen (ggf. auch Vermögenssteuer). Der Deutsche "Sozialstaat" lehnt eine Vermögenssteuer auf große Einkommen/Vermögen ab, führt unter dem Vorwand der RF-Abgabe nun eine de facto Vermögenssteuer auf kleine Einkommen/Vermögen ein. Kann ich leider nur noch als Gipfel der Perversion wahrnehmen!
Ein Dogma anstatt eines Argumentes, jedoch weder sinnvoll noch überhaupt praktikabel.Raskolnikof hat geschrieben:(18 Dec 2018, 22:51)
Das aktuelle Einkommen ist gefragt.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
@ Alster:
Ich kann stinkreich sein aber über ein sehr geringes Einkommen verfügen, entweder als Erbe eines Schlosses (Beispiel) oder als jemand, der weiß, wie er als gut Verdienender sein Einkommen an der Steuer vorbei schleust. Ich denke da an einen Rechtsanwalt vor Ort mit pompöser Kanzlei und Pracht-Eigenheim sowie zwei edlen Daimlern plus einer Harley in der Garage. Der zahlte für seine beiden Kinder den niedrigsten Kindergarten-Beitragssatz, der am Einkommen der Eltern festgelegt wird. Dieser Vater legte einfach seine Steuererklärung vor die ihn als einen armen Mann auswies und meinte rotzfrech gegenüber der Verwaltungsangestellten der Gemeinde: "Ich habe einen guten Steuerberater".
Und genau derartigen Schmarotzern gilt es das Handwerk zu legen. Den Anspruch bzw. die Höhe von Sozialleistungen aber auch auf Gebühren und Beiträge zu Lasten der Allgemeinheit allein auf Grundlage der Steuerbescheinigung festzulegen ist nicht richtig. Wer ein Schloss besitzt oder auch nur einen bezahlten Daimler S-Klasse hat keinen Anspruch auf Erlass des Rundfunkbeitrages, auch wenn er lt. Einkommensteuererklärung über Nullkommanix Einkommen verfügt.
Übrigens sehe ich die Befreiung von der Zahlung des Rundfunkbeitrags als eine Sozialleistung die zwar nicht in Form von Geldleistungen an den Antragsteller gewährt wird aber als eine Leistung, die die Gemeinschaft aller Bürger bzw. Haushalte aufzubringen hat. Schließlich werden die für den Betrieb des ÖRR und ÖRF anfallenden Kosten auf alle zahlungspflichtigen Haushalte umgelegt. Je weniger nun bezahlen desto höher der Beitrag.
Ach so, vielleicht definierst du einmal, was ein "niedrig verdienender Freiberufler" überhaupt ist? Der Begriff ist ja nun äußerst dehnbar.
Ich kann stinkreich sein aber über ein sehr geringes Einkommen verfügen, entweder als Erbe eines Schlosses (Beispiel) oder als jemand, der weiß, wie er als gut Verdienender sein Einkommen an der Steuer vorbei schleust. Ich denke da an einen Rechtsanwalt vor Ort mit pompöser Kanzlei und Pracht-Eigenheim sowie zwei edlen Daimlern plus einer Harley in der Garage. Der zahlte für seine beiden Kinder den niedrigsten Kindergarten-Beitragssatz, der am Einkommen der Eltern festgelegt wird. Dieser Vater legte einfach seine Steuererklärung vor die ihn als einen armen Mann auswies und meinte rotzfrech gegenüber der Verwaltungsangestellten der Gemeinde: "Ich habe einen guten Steuerberater".
Und genau derartigen Schmarotzern gilt es das Handwerk zu legen. Den Anspruch bzw. die Höhe von Sozialleistungen aber auch auf Gebühren und Beiträge zu Lasten der Allgemeinheit allein auf Grundlage der Steuerbescheinigung festzulegen ist nicht richtig. Wer ein Schloss besitzt oder auch nur einen bezahlten Daimler S-Klasse hat keinen Anspruch auf Erlass des Rundfunkbeitrages, auch wenn er lt. Einkommensteuererklärung über Nullkommanix Einkommen verfügt.
Übrigens sehe ich die Befreiung von der Zahlung des Rundfunkbeitrags als eine Sozialleistung die zwar nicht in Form von Geldleistungen an den Antragsteller gewährt wird aber als eine Leistung, die die Gemeinschaft aller Bürger bzw. Haushalte aufzubringen hat. Schließlich werden die für den Betrieb des ÖRR und ÖRF anfallenden Kosten auf alle zahlungspflichtigen Haushalte umgelegt. Je weniger nun bezahlen desto höher der Beitrag.
Ach so, vielleicht definierst du einmal, was ein "niedrig verdienender Freiberufler" überhaupt ist? Der Begriff ist ja nun äußerst dehnbar.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Also wieder mal nix. Sehr schlechte Argumentationsbasis.Alster hat geschrieben:(20 Dec 2018, 20:31)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Das brauchst Du jemanden, der sich den gesamten Strang hindurch die Realität in seinem Sinne zurecht dreht, um seine persönlichen Neudefinitionen an den Leser zu bringen, doch längst nicht mehr zu fragen. Dafür sitzt der Frust über die energisch bestrittene, aber mittlerweile höchstrichterlich festgestellte Zulässigkeit dieser Abgabe nun mal zu tief.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Selbständige Handwerker, Dönerladen Betreiber, Personen in prekären Beschäftigungsverhältnissen ohne Festanstellung. Über die restriktive Befreiungsregelung, die sich nicht an sozialstaatlichen Abgabenregelungen orientiert, sondern wesentlich höhere Hürden (entsprechend der Beantragung von Sozialleistungen) aufbaut greift der Staat auf das Vermögen der Geschädigten zu.Raskolnikof hat geschrieben:(20 Dec 2018, 22:53)vielleicht definierst du einmal, was ein "niedrig verdienender Freiberufler" überhaupt ist?
Dieser anekdotische Fall wurde Deinerseits mehrfach im Thread thematisiert. Du verkennst, dass statistische Relevanz nicht immer proportional ist zu dem tief sitzenden Frust den ein partikulärer Fall bei Dir hinterlassen hat. Mit letzterem Problem solltest Du Dich nicht hier im Thread, sondern gegenüber einer Person Deines Vertrauens outen.Raskolnikof hat geschrieben:(20 Dec 2018, 22:53)Ich denke da an einen Rechtsanwalt vor Ort mit pompöser Kanzlei und Pracht-Eigenheim sowie zwei edlen Daimlern plus einer Harley in der Garage. Der zahlte für seine beiden Kinder den niedrigsten Kindergarten-Beitragssatz, der am Einkommen der Eltern festgelegt wird. Dieser Vater legte einfach seine Steuererklärung vor die ihn als einen armen Mann auswies und meinte rotzfrech gegenüber der Verwaltungsangestellten der Gemeinde: "Ich habe einen guten Steuerberater".
Nebenbei: Luxuslimousinen werden auch von Rundfunkabgaben befreiten Hartz IV Empfängern gefahren.
Die Rundfunkabgabe wird uns als Ersatz für die in D fehlende Vermögenssteuer angedient. Welche Blüten die Phantasie in Argumentationsnot doch immer so treibt! Die Rundfunkabgabe als Kopfpauschale wirkt materiell als Vermögenssteuer zur Zerschlagung KLEINER Vermögen, die großen werden prozentual nur minimal belastet.Raskolnikof hat geschrieben:(20 Dec 2018, 22:53)
Ich kann stinkreich sein aber über ein sehr geringes Einkommen verfügen, entweder als Erbe eines Schlosses (Beispiel) oder als jemand, der weiß, wie er als gut Verdienender sein Einkommen an der Steuer vorbei schleust. ...Den Anspruch bzw. die Höhe von Sozialleistungen aber auch auf Gebühren und Beiträge zu Lasten der Allgemeinheit allein auf Grundlage der Steuerbescheinigung festzulegen ist nicht richtig. Wer ein Schloss besitzt oder auch nur einen bezahlten Daimler S-Klasse hat keinen Anspruch auf Erlass des Rundfunkbeitrages, auch wenn er lt. Einkommensteuererklärung über Nullkommanix Einkommen verfügt.
Mit diesem Taschenspielertrick wird JEDE Ermäßigung auf Steuer u.a. öffentliche Abgabe zur Sozialleistung umdefiniert.Raskolnikof hat geschrieben:(20 Dec 2018, 22:53)Übrigens sehe ich die Befreiung von der Zahlung des Rundfunkbeitrags als eine Sozialleistung die zwar nicht in Form von Geldleistungen an den Antragsteller gewährt wird aber als eine Leistung, die die Gemeinschaft aller Bürger bzw. Haushalte aufzubringen hat.
Viel gestresstes Pseudoargument. Der Kostenvergleich zwischen D-ÖR und BBC, NHK und Co. zeigt, dass es nicht um Finanzierung wohldefinierter Aufgaben geht, dass wir es eher mit einem Fass ohne Boden zu tun haben.Raskolnikof hat geschrieben:(20 Dec 2018, 22:53)Je weniger nun bezahlen desto höher der Beitrag.
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Interessantes Scheinargument: Eine staatliche Sprachregelung ist die "Realität", jede Abweichung davon ist eine "persönliche Neudefinition".Kritikaster hat geschrieben:(21 Dec 2018, 08:37)
jemanden, der sich den gesamten Strang hindurch die Realität in seinem Sinne zurecht dreht, um seine persönlichen Neudefinitionen an den Leser zu bringen
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Bellut fordert Erhöhung der Zwangsgebühren. Ansonsten seien "Qualitätseinbussen" zu erwarten.
https://www.zeit.de/kultur/film/2018-12 ... -intendant
Von welcher "Qualität" spricht er?
https://www.zeit.de/kultur/film/2018-12 ... -intendant
Von welcher "Qualität" spricht er?