Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

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Fliege
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Fliege »

Alster hat geschrieben:(15 Dec 2018, 15:30)
Alexyessin behauptet hier dass sich die Richter substantiiert zu dem Charakter der Abgabe geäußert hätten. Allerdings ohne das anhand des Urteilstextes zu belegen.
Unter dem Punkt "Wesentliche Erwägungen" schreibt das Bundesverfassungsgericht in seiner Pressemitteilung vom 18. Juli 2018 (meine Unterstreichung):

"Für die Regelungen zur Erhebung des Rundfunkbeitrags haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz, da es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer, sondern um einen Beitrag im finanzverfassungsrechtlichen Sinn handelt, der für die potentielle Inanspruchnahme einer öffentlichen Leistung, die Möglichkeit der Rundfunknutzung, erhoben wird. Die Kompetenz für die Erhebung solcher nichtsteuerlicher Abgaben wird von derjenigen für die jeweilige Sachmaterie - hier der Länderkompetenz für den Rundfunk - umfasst."

Ob das Bundesverfassungsgericht die Sachlage richtig auffasst, ist eine andere Fragestellung.
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
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Raskolnikof
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Raskolnikof »

Da hier so gern die Briten mit ihrer BBC in den Himmel gelobt werden: Die Briten zahlen jährlich umgerechnet 168 Euro = 14,00 Euro/Monat Fernsehgebühren. Dabei ist es unerheblich, mit welchen Geräten ferngesehen wird (Fernseher, PC, Laptop, Tablet, Smartphone). Für eine evtl. Zweitwohnung muss die gleiche Gebühr zusätzlich entrichtet werden.
Sofern man einen Vorteil sehen will ist es der, dass im vereinigten Königreich nur für den Rundfunk keine Gebühren entrichtet werden müssen.

Finanziell schlecht gestellte Bürger oder schwerbehinderte Bürger hingegen sind in Deutschland besser gestellt, weil die bei entsprechenden Voraussetzungen von der Rundfunkgebührenpflicht gänzlich befreit werden während die Briten lediglich bei Blindheit 50 Prozent Nachlass erhalten. Dafür wird der britische Haushalt von der Gebührenpflicht völlig freigestellt sobald ein Haushaltsmitglied das 75. Lebensjahr erreicht hat.

Mein Gott, wollen wir da die die Vor-und Nachteile bzw. das Für und wieder jetzt mit der Goldwaage aufwiegen? Aber wenn wir schon dabei sind: Die Schweizer zahlen für Fernsehen und Rundfunk jährlich 420 Euro = 35 Euro monatlich.
Ja ich weiß, die Eidgenossen verdienen teils mehr. Aber nicht doppelt so viel. Im europäischen Vergleich liegen wir mit den Gebühren im Mittelfeld.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von H2O »

Gegen eine Rundfunkgebühr spreche ich mich überhaupt nicht aus. Ich finde ganz in Ordnung, daß dort Orchester und Theatergruppen betrieben werden. Allerdings nehme ich Anstoß an zu viel vom immer Gleichen. Brauchen wir neben DLF und DLF-Kultur wirklich -zig weitere Radiostationen mit vergleichbarem Programm?

Da ist viel ein zu sparen, ohne daß deshalb für den Hörer ein spürbarer Verlust entsteht. Wobei mein Gemecker den technischen Betrieb dieser Stationen betrifft. Nicht etwa die Arbeit an Inhalten.

Ich vermute, daß im Bereich Fernsehen ebenfalls viel überflüssiger Parallelbetrieb von immer gleichen Inhalten Unsummen verschlingt.

Mich wundert, daß Verfassungsrichter solchen Wildwuchs nicht erkennen, sondern sich an Wortschöpfungen abarbeiten wie "Beitrag" oder "Steuer". Vielleicht sehen sie die Welt so wie ihre Rechtspflege, wo in fast allen Großstädten Amts-, Landes-, Oberlandesgerichte eingerichtet sind. Dann braucht man eine vergleichbare Dichte auch für den öffentlichen Rundfunk.
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Alster
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Fliege hat geschrieben:(15 Dec 2018, 15:50)
Unter dem Punkt "Wesentliche Erwägungen" schreibt das Bundesverfassungsgericht ...
Mag sein, aber darum ging es nicht. Der Nick Alexyessin hat behauptet der EuGH habe den Steuercharakter der Abgabe verneint. Vermutlich gelogen, der EuGH hat sich mit dieser Frage mW nicht beschäftigt.
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Raskolnikof hat geschrieben:(15 Dec 2018, 22:47)

Da hier so gern die Briten mit ihrer BBC in den Himmel gelobt werden: Die Briten zahlen jährlich umgerechnet 168 Euro = 14,00 Euro/Monat Fernsehgebühren. Dabei ist es unerheblich, mit welchen Geräten ferngesehen wird (Fernseher, PC, Laptop, Tablet, Smartphone). Für eine evtl. Zweitwohnung muss die gleiche Gebühr zusätzlich entrichtet werden.
Sofern man einen Vorteil sehen will ist es der, dass im vereinigten Königreich nur für den Rundfunk keine Gebühren entrichtet werden müssen.
Da muss Dir einiges entgangen sein:
"You don’t need a TV Licence if you:

never watch or record programmes on any channel as they’re being shown on TV or live on an online TV service, and
never download or watch BBC programmes on iPlayer – live, catch up or on demand."

Fazit: in UK ist die "Gebühr" tatsächlich eine Gebühr und keine Steuer wie in D
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

@Raskolnikov
Ihre Täuschungsmanöver sind obsolet. Glücklicherweise hat der wissenschaftliche Berirat des Bundesfinanzministeriums seine Arbeit gemacht (Stand 2011):

Code: Alles auswählen

                   Aufkommen insgesamt RF abgabe               pro Kopf
Deutschland            7,2 Mrd.                                  94
Enlgand                4,7 Mrd.                                  73
Schweiz                1 Mrd.                                   124
Der 30% höhere pro Kopf Beitrag in der Schweiz ist durch das dortige höhere Lohniveau mehr als gedeckt.

Raskolnikof hat geschrieben:(15 Dec 2018, 22:47)Finanziell schlecht gestellte Bürger oder schwerbehinderte Bürger hingegen sind in Deutschland besser gestellt, weil die weil die bei entsprechenden Voraussetzungen von der Rundfunkgebührenpflicht gänzlich befreit werden
Die "entsprechenden Voraussetzungen" sind Bezug von Leistungen der Grundsicherung. Das ist wertlos - ein Nullsummnenspiel, da dieser Betrag genausogut in die Grundsicherung eingepreist werden könnte. Darüberhinaus keine Befreiung von niedrigen Einkommen. Wobei die GEZ durchaus versucht hat auch das Existenzminimum anzugreifen. Da hat ihr das BVerfG allerdings dann doch das Handwerk gelegt.
Ich erinnere daran, dass Freiberufler dafür dass sie keine Festanstellung haben immer noch mit Betriebsstättenbeiträgen bestraft werden.
Auch hat die GEZ Mehrfachabzocke bei Zweitwohnungen versucht, wo ihr aber ebenfalls das Handwerk gelegt wurde.

Raskolnikof hat geschrieben:(15 Dec 2018, 22:47)
Mein Gott, wollen wir da die die Vor-und Nachteile bzw. das Für und wieder jetzt mit der Goldwaage aufwiegen? Aber wenn wir schon dabei sind: Die Schweizer zahlen für Fernsehen und Rundfunk jährlich 420 Euro = 35 Euro monatlich.
Ja ich weiß, die Eidgenossen verdienen teils mehr. Aber nicht doppelt so viel. Im europäischen Vergleich liegen wir mit den Gebühren im Mittelfeld.
das WAR die alte Gebühr, die hatte Beitrags- und keinen Steuercharakter (war nur bei tatsächlichem Besitz eines TV fällig). Die neue Schweizer Abgabe mit Steuercharakter (ab 2019) ist nur noch sfr 365/a


Den Vorsprung des BBC gegenüber dem D-ÖR sehe ich übrigens haupsächlich wegen der schwachen Qualitüt des letzteren.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von PeterK »

Alster hat geschrieben:(16 Dec 2018, 11:18)
Glücklicherweise hat der wissenschaftliche Berirat des Bundesfinanzministeriums seine Arbeit gemacht (Stand 2011):

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                   Aufkommen insgesamt RF abgabe               pro Kopf
Deutschland            7,2 Mrd.                                  94
Enlgand                4,7 Mrd.                                  73
Schweiz                1 Mrd.                                   124
Hättest Du mal einen Link zur Quelle parat?
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Fliege
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Fliege »

Alster hat geschrieben:(16 Dec 2018, 10:44)
Mag sein, aber darum ging es nicht. Der Nick Alexyessin hat behauptet der EuGH habe den Steuercharakter der Abgabe verneint. Vermutlich gelogen, der EuGH hat sich mit dieser Frage mW nicht beschäftigt.
Der EuGH äußerte sich am 13. Dezember 2018 so:
"Mit seinem heutigen Urteil stellt der Gerichtshof erstens fest, dass die Ersetzung der Rundfunkgebühr (die für den Besitz eines Rundfunkempfangsgeräts zu entrichten war) durch den Rundfunkbeitrag (der insbesondere für das Innehaben einer Wohnung oder einer Betriebsstätte zu entrichten ist) keine erhebliche Änderung der Finanzierungsregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland darstellt. Es war daher nicht erforderlich, die Kommission von dieser Änderung als Änderung einer bestehenden Beihilfe zu unterrichten (die Kommission hatte im Jahr 2007 befunden, dass die Rundfuwnkgebühr als bestehende Beihilfe einzustufen sei)."
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Raskolnikof »

Alster hat geschrieben:(16 Dec 2018, 11:18)

@Raskolnikov
Ihre Täuschungsmanöver sind obsolet. Glücklicherweise hat der wissenschaftliche Berirat des Bundesfinanzministeriums seine Arbeit gemacht (Stand 2011):

Code: Alles auswählen

                   Aufkommen insgesamt RF abgabe               pro Kopf
Deutschland            7,2 Mrd.                                  94
Enlgand                4,7 Mrd.                                  73
Schweiz                1 Mrd.                                   124
Der 30% höhere pro Kopf Beitrag in der Schweiz ist durch das dortige höhere Lohniveau mehr als gedeckt.
Deine Tabelle spiegelt nicht die Realität wieder. Entscheidend ist doch, wie hoch die Gebühren pro Haushalt sind. Auf dieser Basis werden alle Vergleiche im Netz dargerstellt wenn es um die Gebühren innerhalb Europas geht.
Die "entsprechenden Voraussetzungen" sind Bezug von Leistungen der Grundsicherung. Das ist wertlos - ein Nullsummnenspiel, da dieser Betrag genausogut in die Grundsicherung eingepreist werden könnte.
Geschieht aber ja nicht. Wir sollten von der Realität ausgehen und nicht was sein könnte.
Auch hat die GEZ Mehrfachabzocke bei Zweitwohnungen versucht, wo ihr aber ebenfalls das Handwerk gelegt wurde.
Wie bereits gesagt, deine Vorzeigebriten kassieren auch für die Zweitwohnung und zwar den vollen Betrag.
Den Vorsprung des BBC gegenüber dem D-ÖR sehe ich übrigens haupsächlich wegen der schwachen Qualitüt des letzteren.
Auch bereits gesagt: Das liegt im Auge des Betrachters.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Alster hat geschrieben:(15 Dec 2018, 15:30)
Allerdings ohne das anhand des Urteilstextes zu belegen.
Muss ja auch keine negative Aussage geben. Juristik ist nicht deine Sache, oder?
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Raskolnikof »

Alster hat geschrieben:(16 Dec 2018, 11:18)

Darüberhinaus keine Befreiung von niedrigen Einkommen. Wobei die GEZ durchaus versucht hat auch das Existenzminimum anzugreifen.
"Einen Befreiungsantrag stellen können:

Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
Empfänger von Grundsicherung im Alter und Grundsicherung bei Erwerbsminderung
Empfänger von Sozialgeld und Arbeitslosengeld II
Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
nicht bei den Eltern lebende Empfänger von BaföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld
Sonderfürsorgeberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz
(§ 27 e BVG)
Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel (§§ 61 bis 66) des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches - SGB XII)
Empfänger von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Empfänger von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften
Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 Lastenausgleichsgesetz (LAG)
Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 c des LAG ein Freibetrag zuerkannt wird
Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 Achtes Buch des Sozialgesetzbuches - SGB VIII)
taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) sowie § 27 des BVG."

Quelle: https://www.verbraucherzentrale-branden ... igung-5795

Was ist denn für dich ein niedriges Einkommen? 500 Euro über Hartz IV?
Evtl. denkst du ja bei deiner Argumentation hieran:
"Wer über ein nur geringes Einkommen verfügt, aber keine Sozialleistungen beantragen möchte, kann sich nicht befreien lassen. Eine Befreiung ist nur noch möglich, wenn ein Leistungsbescheid einer Sozialbehörde vorliegt. Die Befreiung wegen geringen Einkommens ist bewusst abgeschafft worden. Auch ein theoretisch vorhandener Anspruch auf Arbeitslosengeld II reicht nicht aus. Die Bedürftigkeit muss mittels eines Bewilligungsbescheides einer Behörde nachgewiesen werden."

Wenn es so ist: Was ist daran schlimm? Die Voraussetzung für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag muss schließlich festgestellt werden. Und dafür sind die entsprechenden Sozialbehörden nun einmal zuständig. Wer deren Leistungen nicht in Anspruch nehmen möchte hat die Möglichkeit, diese abzulehnen. Wichtig ist nur der Bescheid für die GEZ.
Wo ist das Problem?
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

PeterK hat geschrieben:(16 Dec 2018, 11:26)

Hättest Du mal einen Link zur Quelle parat?
http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... le%26v%3D5
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Raskolnikof hat geschrieben:(16 Dec 2018, 17:56)
Entscheidend ist doch, wie hoch die Gebühren pro Haushalt sind. Auf dieser Basis werden alle Vergleiche im Netz dargerstellt wenn es um die Gebühren innerhalb Europas geht.
Nicht "alle" Vergleiche. Aber vielleicht alle in Ihren Filterblasen, die Mehrfachabzocke, Abzocke von ÖR Nichtnutzern und andere deutsche Unarten auszublenden wollen.



Raskolnikof hat geschrieben:(16 Dec 2018, 17:56)
Wie bereits gesagt, deine Vorzeigebriten kassieren auch für die Zweitwohnung und zwar den vollen Betrag.
War doch längst besprochen, stimmt nicht. Die license fee ist keine steuerartige, d.h. bedingungslos von der Allgemeinheit erhobene Abgabe

"You don’t need a TV Licence if you:

never watch or record programmes on any channel as they’re being shown on TV or live on an online TV service, and
never download or watch BBC programmes on iPlayer – live, catch up or on demand."


Raskolnikof hat geschrieben:(16 Dec 2018, 17:56)Auch bereits gesagt: Das liegt im Auge des Betrachters.
Auch bereits mehrfach gesagt: Die tatsächlichen Qualitätsunterschiede zwischen BBC und D-ÖR (gerade im Bildungsbereich) sind so krass, dass sie keinen Spielraum für Geschmacksentscheidungen mehr zulassen:

Sprachliche Bildung für Ausländer in D


Sprachliche Bildung für Ausländer im BBC
http://www.bbc.com/arabic/learningenglish
http://www.bbc.com/arabic/exr.shtml
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Alster
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Fliege hat geschrieben:(16 Dec 2018, 12:44)

Der EuGH äußerte sich am 13. Dezember 2018 so:
"Mit seinem heutigen Urteil stellt der Gerichtshof erstens fest, dass die Ersetzung der Rundfunkgebühr (die für den Besitz eines Rundfunkempfangsgeräts zu entrichten war) durch den Rundfunkbeitrag (der insbesondere für das Innehaben einer Wohnung oder einer Betriebsstätte zu entrichten ist) keine erhebliche Änderung der Finanzierungsregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland darstellt. Es war daher nicht erforderlich, die Kommission von dieser Änderung als Änderung einer bestehenden Beihilfe zu unterrichten (die Kommission hatte im Jahr 2007 befunden, dass die Rundfuwnkgebühr als bestehende Beihilfe einzustufen sei)."
besonders argumentiert das Gericht auch: "Außerdem hat diese Änderung zu keiner wesentlichen Erhöhung der Vergütung geführt, ..." weist also explizit darauf hin, dass die Höhe der Einkünfte ein entscheidendes Kriterium für die Zulässigkeit als Beihilfe ist.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Raskolnikof hat geschrieben:(17 Dec 2018, 13:32)
Evtl. denkst du ja bei deiner Argumentation hieran:
"Wer über ein nur geringes Einkommen verfügt, aber keine Sozialleistungen beantragen möchte, kann sich nicht befreien lassen. Eine Befreiung ist nur noch möglich, wenn ein Leistungsbescheid einer Sozialbehörde vorliegt. Die Befreiung wegen geringen Einkommens ist bewusst abgeschafft worden. Auch ein theoretisch vorhandener Anspruch auf Arbeitslosengeld II reicht nicht aus. Die Bedürftigkeit muss mittels eines Bewilligungsbescheides einer Behörde nachgewiesen werden."

Wenn es so ist: Was ist daran schlimm? Die Voraussetzung für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag muss schließlich festgestellt werden. Und dafür sind die entsprechenden Sozialbehörden nun einmal zuständig. Wer deren Leistungen nicht in Anspruch nehmen möchte hat die Möglichkeit, diese abzulehnen. Wichtig ist nur der Bescheid für die GEZ.
Wo ist das Problem?
Der erhebliche Aufwand verbunden mit einer Beantragung von Sozialhilfe sowie die Anrechnung von das Schonvermögen überschreitenden Vermögensanteilen sind gerade für einen niedrig verdienenden Freiberufler unzumutbar. Jeder soziale Rechtsstaat hält beim Einzug von Steuern (immer gern auch von jeder anderen bedingungslos von der Allgemeinheit erhobenen Abgabe) bestimmte Regeln ein:
- zu versteuerndes Einkommen festlegen aufgrund des ESt Bescheides des Finanzamtes
- tatsächliche Belastung aufgrund der Überschreibung des Freibetrages abgestuft ermitteln.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Alexyessin hat geschrieben:(17 Dec 2018, 08:33)
Muss ja auch keine negative Aussage geben. Juristik ist nicht deine Sache, oder?
Das lasse man sich mal auf der Zunge zergehen:
Die Aussage "Und es ist lt. den Richtern ein Beitrag" wird als "negative Aussage" umformuliert "Und es ist lt. den Richtern keine Steuer" und dann in einen Urteilstext, in dem nichts dergleichen drinsteht hineininterpretiert. Die im Beitrag ausgedrückte Befriedigung sich mit diesem dilettantischen Trick für juristisch bewandert halten zu dürfen sei dem Autor aber gegönnt.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Fliege »

Alster hat geschrieben:(17 Dec 2018, 20:30)
besonders argumentiert das Gericht auch: "Außerdem hat diese Änderung zu keiner wesentlichen Erhöhung der Vergütung geführt, ..." weist also explizit darauf hin, dass die Höhe der Einkünfte ein entscheidendes Kriterium für die Zulässigkeit als Beihilfe ist.
Das EuGH will wohl sagen, die Deutschen hätten an ihrer GEZ-Regelung nichts wesentliches geändert, darum gehe das nach wie vor in Ordnung. Ich interpretiere das als lustloses Urteil.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Alster hat geschrieben:(17 Dec 2018, 20:34)

Das lasse man sich mal auf der Zunge zergehen:
Die Aussage "Und es ist lt. den Richtern ein Beitrag" wird als "negative Aussage" umformuliert "Und es ist lt. den Richtern keine Steuer" und dann in einen Urteilstext, in dem nichts dergleichen drinsteht hineininterpretiert.
Es muss ja nicht drinstehen, das es keine Steuer ist, wenn es um keine Steuer geht. Das du hier Probleme dabei hast, Steuern von Beiträgen auseinanderzuhalten ist nicht die Schuld der Richter oder auch von mir.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Fliege hat geschrieben:(17 Dec 2018, 21:31)

Das EuGH will wohl sagen, die Deutschen hätten an ihrer GEZ-Regelung nichts wesentliches geändert, darum gehe das nach wie vor in Ordnung. Ich interpretiere das als lustloses Urteil.
Als relevant werden nur Höhe, Empfängerkreis und Kriterien der Mittelzuweisung erachtet. Die Änderungen auf der Zahlerseite werden - ansonsten unkommentiert - verbucht als Mittel "die Voraussetzungen für die Erhebung des Rundfunkbeitrags vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklung in Bezug auf den Empfang der Programme der öffentlich-rechtlichen Sender zu vereinfachen."
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Alexyessin hat geschrieben:(18 Dec 2018, 08:12)

Es muss ja nicht drinstehen, das es keine Steuer ist, wenn es um keine Steuer geht.
Die Behauptung wird zur Prämisse erklärt, und dann stolz konstatiert, dass hinten das gewünschte rauskommt.
Selten eine derart primitive Version einer zirkulären Argumentation gelesen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Alster hat geschrieben:(18 Dec 2018, 17:19)

Die Behauptung wird zur Prämisse erklärt, und dann stolz konstatiert, dass hinten das gewünschte rauskommt.
Selten eine derart primitive Version einer zirkulären Argumentation gelesen.
Wird irgendwo was von Steuer geschrieben?
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Raskolnikof »

Alster hat geschrieben:(17 Dec 2018, 20:31)

Der erhebliche Aufwand verbunden mit einer Beantragung von Sozialhilfe sowie die Anrechnung von das Schonvermögen überschreitenden Vermögensanteilen sind gerade für einen niedrig verdienenden Freiberufler unzumutbar. Jeder soziale Rechtsstaat hält beim Einzug von Steuern (immer gern auch von jeder anderen bedingungslos von der Allgemeinheit erhobenen Abgabe) bestimmte Regeln ein:
- zu versteuerndes Einkommen festlegen aufgrund des ESt Bescheides des Finanzamtes
- tatsächliche Belastung aufgrund der Überschreibung des Freibetrages abgestuft ermitteln.
Man kann es nicht jedem recht machen. Auch dem niedrig verdienenden Freiberufler ist es zuzumuten seine aktuellen Einkommensverhältnisse darzulegen. Wenn dabei festgestellt wird, dass er Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen hat (Hartz IV) kann er auch einen Antrag auf Erlaß des Rundfunkbeitrages stellen. Die im ungünstigsten Fall zwei Jahre alte Einkommenssteuererklärung ist da nicht dienlich. Das aktuelle Einkommen ist gefragt. Und das ist richtig so. Das du das anders siehst ist deine Sache. Jedem seine Meinung! ;)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Alexyessin hat geschrieben:(18 Dec 2018, 17:35)

Wird irgendwo was von Steuer geschrieben?
Richtig erkannt! Sie stehen kurz davor meinen 4 Tage alten Beitrag zu verstehen:
Alster hat geschrieben:(16 Dec 2018, 10:44)
Der Nick Alexyessin hat behauptet der EuGH habe den Steuercharakter der Abgabe verneint. Vermutlich gelogen, der EuGH hat sich mit dieser Frage mW nicht beschäftigt.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Raskolnikof hat geschrieben:(18 Dec 2018, 22:51)

Man kann es nicht jedem recht machen. Auch dem niedrig verdienenden Freiberufler ist es zuzumuten seine aktuellen Einkommensverhältnisse darzulegen. Wenn dabei festgestellt wird, dass er Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen hat (Hartz IV) kann er auch einen Antrag auf Erlaß des Rundfunkbeitrages stellen.
Billiges Ablenkungsmanöver.
Ich habe klar dargelegt, dass es genau NICHT nur um die Darlegung der Einkommensverhältnisse, sondern besonders auch um die Darlegung der Vermögensverhältnisse geht. Verhältnismäßig wäre Darlegung der Einkommensverhältnisse zur Klärung der Abgaben, Vermögensverhältnisse zur Klärung von Berechtigung für Sozialleistungen (ggf. auch Vermögenssteuer). Der Deutsche "Sozialstaat" lehnt eine Vermögenssteuer auf große Einkommen/Vermögen ab, führt unter dem Vorwand der RF-Abgabe nun eine de facto Vermögenssteuer auf kleine Einkommen/Vermögen ein. Kann ich leider nur noch als Gipfel der Perversion wahrnehmen!

Raskolnikof hat geschrieben:(18 Dec 2018, 22:51)
Das aktuelle Einkommen ist gefragt.
Ein Dogma anstatt eines Argumentes, jedoch weder sinnvoll noch überhaupt praktikabel.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Raskolnikof »

@ Alster:
Ich kann stinkreich sein aber über ein sehr geringes Einkommen verfügen, entweder als Erbe eines Schlosses (Beispiel) oder als jemand, der weiß, wie er als gut Verdienender sein Einkommen an der Steuer vorbei schleust. Ich denke da an einen Rechtsanwalt vor Ort mit pompöser Kanzlei und Pracht-Eigenheim sowie zwei edlen Daimlern plus einer Harley in der Garage. Der zahlte für seine beiden Kinder den niedrigsten Kindergarten-Beitragssatz, der am Einkommen der Eltern festgelegt wird. Dieser Vater legte einfach seine Steuererklärung vor die ihn als einen armen Mann auswies und meinte rotzfrech gegenüber der Verwaltungsangestellten der Gemeinde: "Ich habe einen guten Steuerberater".
Und genau derartigen Schmarotzern gilt es das Handwerk zu legen. Den Anspruch bzw. die Höhe von Sozialleistungen aber auch auf Gebühren und Beiträge zu Lasten der Allgemeinheit allein auf Grundlage der Steuerbescheinigung festzulegen ist nicht richtig. Wer ein Schloss besitzt oder auch nur einen bezahlten Daimler S-Klasse hat keinen Anspruch auf Erlass des Rundfunkbeitrages, auch wenn er lt. Einkommensteuererklärung über Nullkommanix Einkommen verfügt.
Übrigens sehe ich die Befreiung von der Zahlung des Rundfunkbeitrags als eine Sozialleistung die zwar nicht in Form von Geldleistungen an den Antragsteller gewährt wird aber als eine Leistung, die die Gemeinschaft aller Bürger bzw. Haushalte aufzubringen hat. Schließlich werden die für den Betrieb des ÖRR und ÖRF anfallenden Kosten auf alle zahlungspflichtigen Haushalte umgelegt. Je weniger nun bezahlen desto höher der Beitrag.

Ach so, vielleicht definierst du einmal, was ein "niedrig verdienender Freiberufler" überhaupt ist? Der Begriff ist ja nun äußerst dehnbar.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Alster hat geschrieben:(20 Dec 2018, 20:31)

Richtig erkannt! Sie stehen kurz davor meinen 4 Tage alten Beitrag zu verstehen:
Also wieder mal nix. Sehr schlechte Argumentationsbasis.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Kritikaster »

Alexyessin hat geschrieben:(18 Dec 2018, 17:35)

Wird irgendwo was von Steuer geschrieben?
Das brauchst Du jemanden, der sich den gesamten Strang hindurch die Realität in seinem Sinne zurecht dreht, um seine persönlichen Neudefinitionen an den Leser zu bringen, doch längst nicht mehr zu fragen. Dafür sitzt der Frust über die energisch bestrittene, aber mittlerweile höchstrichterlich festgestellte Zulässigkeit dieser Abgabe nun mal zu tief.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Raskolnikof hat geschrieben:(20 Dec 2018, 22:53)vielleicht definierst du einmal, was ein "niedrig verdienender Freiberufler" überhaupt ist?
Selbständige Handwerker, Dönerladen Betreiber, Personen in prekären Beschäftigungsverhältnissen ohne Festanstellung. Über die restriktive Befreiungsregelung, die sich nicht an sozialstaatlichen Abgabenregelungen orientiert, sondern wesentlich höhere Hürden (entsprechend der Beantragung von Sozialleistungen) aufbaut greift der Staat auf das Vermögen der Geschädigten zu.

Raskolnikof hat geschrieben:(20 Dec 2018, 22:53)Ich denke da an einen Rechtsanwalt vor Ort mit pompöser Kanzlei und Pracht-Eigenheim sowie zwei edlen Daimlern plus einer Harley in der Garage. Der zahlte für seine beiden Kinder den niedrigsten Kindergarten-Beitragssatz, der am Einkommen der Eltern festgelegt wird. Dieser Vater legte einfach seine Steuererklärung vor die ihn als einen armen Mann auswies und meinte rotzfrech gegenüber der Verwaltungsangestellten der Gemeinde: "Ich habe einen guten Steuerberater".
Dieser anekdotische Fall wurde Deinerseits mehrfach im Thread thematisiert. Du verkennst, dass statistische Relevanz nicht immer proportional ist zu dem tief sitzenden Frust den ein partikulärer Fall bei Dir hinterlassen hat. Mit letzterem Problem solltest Du Dich nicht hier im Thread, sondern gegenüber einer Person Deines Vertrauens outen.
Nebenbei: Luxuslimousinen werden auch von Rundfunkabgaben befreiten Hartz IV Empfängern gefahren.

Raskolnikof hat geschrieben:(20 Dec 2018, 22:53)
Ich kann stinkreich sein aber über ein sehr geringes Einkommen verfügen, entweder als Erbe eines Schlosses (Beispiel) oder als jemand, der weiß, wie er als gut Verdienender sein Einkommen an der Steuer vorbei schleust. ...Den Anspruch bzw. die Höhe von Sozialleistungen aber auch auf Gebühren und Beiträge zu Lasten der Allgemeinheit allein auf Grundlage der Steuerbescheinigung festzulegen ist nicht richtig. Wer ein Schloss besitzt oder auch nur einen bezahlten Daimler S-Klasse hat keinen Anspruch auf Erlass des Rundfunkbeitrages, auch wenn er lt. Einkommensteuererklärung über Nullkommanix Einkommen verfügt.
Die Rundfunkabgabe wird uns als Ersatz für die in D fehlende Vermögenssteuer angedient. Welche Blüten die Phantasie in Argumentationsnot doch immer so treibt! Die Rundfunkabgabe als Kopfpauschale wirkt materiell als Vermögenssteuer zur Zerschlagung KLEINER Vermögen, die großen werden prozentual nur minimal belastet.

Raskolnikof hat geschrieben:(20 Dec 2018, 22:53)Übrigens sehe ich die Befreiung von der Zahlung des Rundfunkbeitrags als eine Sozialleistung die zwar nicht in Form von Geldleistungen an den Antragsteller gewährt wird aber als eine Leistung, die die Gemeinschaft aller Bürger bzw. Haushalte aufzubringen hat.
Mit diesem Taschenspielertrick wird JEDE Ermäßigung auf Steuer u.a. öffentliche Abgabe zur Sozialleistung umdefiniert.

Raskolnikof hat geschrieben:(20 Dec 2018, 22:53)Je weniger nun bezahlen desto höher der Beitrag.
Viel gestresstes Pseudoargument. Der Kostenvergleich zwischen D-ÖR und BBC, NHK und Co. zeigt, dass es nicht um Finanzierung wohldefinierter Aufgaben geht, dass wir es eher mit einem Fass ohne Boden zu tun haben.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Kritikaster hat geschrieben:(21 Dec 2018, 08:37)
jemanden, der sich den gesamten Strang hindurch die Realität in seinem Sinne zurecht dreht, um seine persönlichen Neudefinitionen an den Leser zu bringen
Interessantes Scheinargument: Eine staatliche Sprachregelung ist die "Realität", jede Abweichung davon ist eine "persönliche Neudefinition".
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liberty »

Bellut fordert Erhöhung der Zwangsgebühren. Ansonsten seien "Qualitätseinbussen" zu erwarten.

https://www.zeit.de/kultur/film/2018-12 ... -intendant

Von welcher "Qualität" spricht er?
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Raskolnikof
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Raskolnikof »

Nun, manche erkennen den Wald vor läuter Bäumen nicht.
wenn das ÖRF und der ÖRR besser werden, bin ich sogar bereit, auch mehr dafür zu bezahlen. Andere bezahlen kräftig für Pay-TV drauf, ich dann eben für die Öffentlichen. :)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Fliege »

Liberty hat geschrieben:(27 Dec 2018, 19:28)
Bellut fordert Erhöhung der Zwangsgebühren. Ansonsten seien "Qualitätseinbussen" zu erwarten.

https://www.zeit.de/kultur/film/2018-12 ... -intendant

Von welcher "Qualität" spricht er?
Er hat wohl zu viel Weihnachtsgans verputzt.
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Vongole »

Raskolnikof hat geschrieben:(27 Dec 2018, 19:38)

Nun, manche erkennen den Wald vor läuter Bäumen nicht.
wenn das ÖRF und der ÖRR besser werden, bin ich sogar bereit, auch mehr dafür zu bezahlen. Andere bezahlen kräftig für Pay-TV drauf, ich dann eben für die Öffentlichen. :)
:thumbup:
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Senexx »

Liberty hat geschrieben:(27 Dec 2018, 19:28)

Bellut fordert Erhöhung der Zwangsgebühren. Ansonsten seien "Qualitätseinbussen" zu erwarten.

https://www.zeit.de/kultur/film/2018-12 ... -intendant

Von welcher "Qualität" spricht er?
Er soll mit seiner "Qualität" am Markt hausieren gehen und Abbonenten gewinnen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liberty »

Senexx hat geschrieben:(27 Dec 2018, 21:46)
Er soll mit seiner "Qualität" am Markt hausieren gehen und Abbonenten gewinnen.
Wenn die Qualität so hoch und der Preis so günstig ist, verstehe ich auch nicht, warum man dann Angst hat sich dem Markt zu stellen und stattdessen ein staatliches Zwangssystem braucht.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Schnitter »

Liberty hat geschrieben:(27 Dec 2018, 22:10)

Wenn die Qualität so hoch und der Preis so günstig ist, verstehe ich auch nicht, warum man dann Angst hat sich dem Markt zu stellen und stattdessen ein staatliches Zwangssystem braucht.
Ich denke weil du den Sinn öffentlich-rechtlicher Medien nicht erfasst hast.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von jack000 »

Liberty hat geschrieben:(27 Dec 2018, 19:28)

Bellut fordert Erhöhung der Zwangsgebühren. Ansonsten seien "Qualitätseinbussen" zu erwarten.

https://www.zeit.de/kultur/film/2018-12 ... -intendant

Von welcher "Qualität" spricht er?
Na der Qualität mitzuteilen welches Partei gut und welche schlecht ist damit man sich danach eine Meinung bilden kann.
Und dann weniger Nudging wenn die nicht mehr Geld bekommen, nicht auszudenken :eek:
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von jack000 »

Schnitter hat geschrieben:(27 Dec 2018, 22:24)

Ich denke weil du den Sinn öffentlich-rechtlicher Medien nicht erfasst hast.
Mit Sicherheit nicht dessen was die derzeit an Schrott abliefern!
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von jack000 »

Besonders witzig:
Bis 2020 kosten ARD, ZDF und Deutschlandradio 17,50 Euro im Monat. Ob es danach mehr wird, darüber entscheiden die Länder. ZDF-Intendant Bellut warnt vor Qualitätseinbußen, wenn der Beitrag nicht steigt.

ZDF-Intendant Thomas Bellut hält eine moderate Erhöhung des Rundfunkbeitrags für notwendig. "Ob es künftig ein Index-Modell geben wird, ist eine Entscheidung der Länder", sagte Bellut im Interview der Deutschen Presse-Agentur mit Blick auf den Vorschlag für einen regelmäßigen Inflationsausgleich. "Wir sind offen und gesprächsbereit." Klar sei aber, "ohne eine Beitragsanpassung ist das Qualitätsniveau auf keinen Fall zu halten" - eine deutliche Nachricht auch an die Fernsehzuschauer.
https://www.focus.de/finanzen/news/zdf- ... XvHU1Y_k98
Selten so gelacht. Was wird denn abgeschafft wenn die nicht mehr Geld kriegen?
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Schnitter »

jack000 hat geschrieben:(27 Dec 2018, 22:35)

Mit Sicherheit nicht dessen was die derzeit an Schrott abliefern!
Was du angesichts deiner fragwürdigen Einstellung als "Schrott" bezeichnest ist nun tatsächlich irrelevant.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Raskolnikof »

Vongole hat geschrieben:(27 Dec 2018, 19:51)

:thumbup:
Ich leg noch etwas drauf, wenn auf Helene Fischer, Carmen Nebel oder die zehnte Wiederholung schlechter deutscher Filme aus den Fünzigern zugunsten besserer Alternativen verzichtet wird. ;)
Auf Minderheiten kann der ÖRF leider keine Rücksicht nehmen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von jack000 »

Schnitter hat geschrieben:(27 Dec 2018, 23:04)
Was du angesichts deiner fragwürdigen Einstellung als "Schrott" bezeichnest ist nun tatsächlich irrelevant.
Fragwürdig ist meine Einstellung u. a. aus deiner Sicht.. Nicht mehr und weniger.
Die Frage ist, ob in den nächsten 5 Jahren der ÖR noch das in dem Umfang sein wird was er heute ist...
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

jack000 hat geschrieben:(28 Dec 2018, 03:37)

Fragwürdig ist meine Einstellung u. a. aus deiner Sicht.. Nicht mehr und weniger.
Die Frage ist, ob in den nächsten 5 Jahren der ÖR noch das in dem Umfang sein wird was er heute ist...
Wie kommst du denn auf diese Frage?
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von jack000 »

Alexyessin hat geschrieben:(28 Dec 2018, 05:03)

Wie kommst du denn auf diese Frage?
Meinst du das geht alles so weiter ohne das sich was ändert da ja alles in bester Ordnung ist?
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Raskolnikof hat geschrieben:(27 Dec 2018, 19:38)

Nun, manche erkennen den Wald vor läuter Bäumen nicht.
wenn das ÖRF und der ÖRR besser werden, bin ich sogar bereit, auch mehr dafür zu bezahlen. Andere bezahlen kräftig für Pay-TV drauf, ich dann eben für die Öffentlichen. :)
Den besseren ÖR gibt es längst, z.B. un UK. Und das für gut das halbe Geld. Du hast das Problem immer noch nicht verstanden.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Raskolnikof hat geschrieben:(28 Dec 2018, 00:23)

Auf Minderheiten kann der ÖRF leider keine Rücksicht nehmen.
Danke!
Damit hast Du das Standardargument widerlegt, mit dem normalerweise die Zwangsabfgabe gerechtfertigt wird:
" Ein von der Verfassung gefordertes umfassendes und unabhängiges Programmangebot, das auch die Interessen von Minderheiten abdeckt, kann daher nur der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk leisten."
Zitat aus:
https://www.dbb.de/lexikon/themenartike ... dfunk.html
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Raskolnikof »

Ach Alster, du kannst es nicht lassen. Die Eier sind doch längst gelegt. Arrangiere dich doch einfach mit den Gegebenheiten oder schreibe eine Petition an irgendwen. Nur wird das kaum jemanden interessieren. Mit einem Aufbegehren hier im Forum erreichst du rein gar nichts. Mich beruhigt sehr, dass eine Mehrheit in Deutschland den ÖRR und das ÖRF behalten will, selbst die Heinrich Böll Stiftung.
Und dass deine ständig sich wiederholende Behauptung, dass die Briten für die Hälfte des deutschen Rundfunkbeitrags fernsehen ist doch längst widerlegt. Das interessiert mich nicht die Bohne. Dafür kostet eine Kugel Speiseeis in anderen EU-Ländern 2 bis drei Euro. Komm doch endlich mal rüber in die reale Welt!
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Arcturus »

Raskolnikof hat geschrieben:(28 Dec 2018, 12:31)

Mich beruhigt sehr, dass eine Mehrheit in Deutschland den ÖRR und das ÖRF behalten will,...
Mag sein, auch wenn bei einer Umfrage von 2016 70% der Bevölkerung den ÖRR noch abschaffen wollten. Die sind ja jetzt nicht wirklich besser geworden zuletzt...

Jedenfalls kann man über die Höhe der Gebühr sicherlich streiten, würde ich meinen.

https://www.tagesspiegel.de/medien/umfr ... 49696.html
Eine Civey-Umfrage hat nun die Bürger mit der Frage konfrontiert: „Wie viel würden Sie monatlich pro Haushalt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen, wenn Sie selbst entscheiden könnten?“ Nach den repräsentativen Ergebnissen würde die größte Gruppe – 42 Prozent – der Befragten nichts bezahlen; 19,4 Prozent kann sich einen Betrag zwischen sechs und zehn Euro vorstellen, 13,7 Prozent zwischen einem und fünf Euro.

9,3 Prozent würde zwischen elf und 15 Euro bezahlen, 7,9 Prozent zwischen 16 und 20 Euro. Und zwei Gruppen wären bereit, freiwillig deutlich mehr als den aktuellen Betrag zu überweisen: 3,1 Prozent zwischen 21 und 25 Euro und 2,2 Prozent mehr als 25 Euro pro Monat.
Mit anderen Worten: 85% würden lieber weniger Gebühr zahlen. Ich würde bei den 13,7% einordnen. Ein paar Euro monatlich sollten für das bißchen WDR5-hören reichen, denke ich.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von jack000 »

Raskolnikof hat geschrieben:(28 Dec 2018, 12:31)

Ach Alster, du kannst es nicht lassen. Die Eier sind doch längst gelegt. Arrangiere dich doch einfach mit den Gegebenheiten oder schreibe eine Petition an irgendwen. Nur wird das kaum jemanden interessieren. Mit einem Aufbegehren hier im Forum erreichst du rein gar nichts. Mich beruhigt sehr, dass eine Mehrheit in Deutschland den ÖRR und das ÖRF behalten will, selbst die Heinrich Böll Stiftung.
Und dass deine ständig sich wiederholende Behauptung, dass die Briten für die Hälfte des deutschen Rundfunkbeitrags fernsehen ist doch längst widerlegt. Das interessiert mich nicht die Bohne. Dafür kostet eine Kugel Speiseeis in anderen EU-Ländern 2 bis drei Euro. Komm doch endlich mal rüber in die reale Welt!
Es wurde auf deine Aussage bezüglich der Minderheiten widerlegt und was haben sie Eispreise in anderen Ländern damit zu tun, das die Zahl derer immer groesser wird, die damit nicht einverstanden sind fuer Meinungsmache und Nudging auch bezahlen zu muessen.

Der ÖR verliert in Summe Zuschauer...Jahr fuer Jahr und da wird sich langfristig was ändern muessen...
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von PeterK »

Arcturus hat geschrieben:(28 Dec 2018, 12:42)
Ich würde bei den 13,7% einordnen. Ein paar Euro monatlich sollten für das bißchen WDR5-hören reichen, denke ich.
Mir ist der Umstand, dass die Öffentlichen mich doch relativ selten mit Werbung belästigen, einiges mehr wert. Ein Euro pro Tag wäre ok.
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