Raskolnikof hat geschrieben:(20 Dec 2018, 22:53)vielleicht definierst du einmal, was ein "niedrig verdienender Freiberufler" überhaupt ist?
Selbständige Handwerker, Dönerladen Betreiber, Personen in prekären Beschäftigungsverhältnissen ohne Festanstellung. Über die restriktive Befreiungsregelung, die sich nicht an sozialstaatlichen Abgabenregelungen orientiert, sondern wesentlich höhere Hürden (entsprechend der Beantragung von Sozialleistungen) aufbaut greift der Staat auf das Vermögen der Geschädigten zu.
Raskolnikof hat geschrieben:(20 Dec 2018, 22:53)Ich denke da an einen Rechtsanwalt vor Ort mit pompöser Kanzlei und Pracht-Eigenheim sowie zwei edlen Daimlern plus einer Harley in der Garage. Der zahlte für seine beiden Kinder den niedrigsten Kindergarten-Beitragssatz, der am Einkommen der Eltern festgelegt wird. Dieser Vater legte einfach seine Steuererklärung vor die ihn als einen armen Mann auswies und meinte rotzfrech gegenüber der Verwaltungsangestellten der Gemeinde: "Ich habe einen guten Steuerberater".
Dieser anekdotische Fall wurde Deinerseits mehrfach im Thread thematisiert. Du verkennst, dass statistische Relevanz nicht immer proportional ist zu dem tief sitzenden Frust den ein partikulärer Fall bei Dir hinterlassen hat. Mit letzterem Problem solltest Du Dich nicht hier im Thread, sondern gegenüber einer Person Deines Vertrauens outen.
Nebenbei: Luxuslimousinen werden auch von Rundfunkabgaben befreiten Hartz IV Empfängern gefahren.
Raskolnikof hat geschrieben:(20 Dec 2018, 22:53)
Ich kann stinkreich sein aber über ein sehr geringes Einkommen verfügen, entweder als Erbe eines Schlosses (Beispiel) oder als jemand, der weiß, wie er als gut Verdienender sein Einkommen an der Steuer vorbei schleust. ...Den Anspruch bzw. die Höhe von Sozialleistungen aber auch auf Gebühren und Beiträge zu Lasten der Allgemeinheit allein auf Grundlage der Steuerbescheinigung festzulegen ist nicht richtig. Wer ein Schloss besitzt oder auch nur einen bezahlten Daimler S-Klasse hat keinen Anspruch auf Erlass des Rundfunkbeitrages, auch wenn er lt. Einkommensteuererklärung über Nullkommanix Einkommen verfügt.
Die Rundfunkabgabe wird uns als Ersatz für die in D fehlende Vermögenssteuer angedient. Welche Blüten die Phantasie in Argumentationsnot doch immer so treibt! Die Rundfunkabgabe als Kopfpauschale wirkt materiell als Vermögenssteuer zur Zerschlagung KLEINER Vermögen, die großen werden prozentual nur minimal belastet.
Raskolnikof hat geschrieben:(20 Dec 2018, 22:53)Übrigens sehe ich die Befreiung von der Zahlung des Rundfunkbeitrags als eine Sozialleistung die zwar nicht in Form von Geldleistungen an den Antragsteller gewährt wird aber als eine Leistung, die die Gemeinschaft aller Bürger bzw. Haushalte aufzubringen hat.
Mit diesem Taschenspielertrick wird JEDE Ermäßigung auf Steuer u.a. öffentliche Abgabe zur Sozialleistung umdefiniert.
Viel gestresstes Pseudoargument. Der Kostenvergleich zwischen D-ÖR und BBC, NHK und Co. zeigt, dass es nicht um Finanzierung wohldefinierter Aufgaben geht, dass wir es eher mit einem Fass ohne Boden zu tun haben.