Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

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schokoschendrezki
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von schokoschendrezki »

jack000 hat geschrieben:(22 May 2018, 20:12)

Zumindest irgendeine Datei aus der die PDF-Datei erstellt wurde. Liegt es nicht nahe, dass es eine "Word-Datei" war?
Ja, das mag vielleicht eine gewisse Wahrscheinlichkeit haben. Wenn ich jemandem per Mailanhang die kompatible Printausgabe eines Dokuments zuschicke, dann gibt es keine "Word-Datei" und dann lässt sich auch mit gutem Willen keine herstellen. Dass Herr Broder davon ausgeht, dass die Nichterstellung an mangelnder Kooperationswilligkeit liegt, deutet auf eine Art von grundsätzlichem "auf Krawall gebürstet" hin. Das Problem ist einfach, dass ich an dieser für mich technisch einfach zu durchschauenden Sachlage meine Zweifel bekomme, ob Leute wie Broder in politisch für mich nicht so einfach zu durchschauenden Sachlagen nicht womöglich Kompetenzen vorgaukeln, die sie gar nicht besitzen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von jack000 »

schokoschendrezki hat geschrieben:(22 May 2018, 20:22)

Ja, das mag vielleicht eine gewisse Wahrscheinlichkeit haben. Wenn ich jemandem per Mailanhang die kompatible Printausgabe eines Dokuments zuschicke, dann gibt es keine "Word-Datei" und dann lässt sich auch mit gutem Willen keine herstellen. Dass Herr Broder davon ausgeht, dass die Nichterstellung an mangelnder Kooperationswilligkeit liegt, deutet auf eine Art von grundsätzlichem "auf Krawall gebürstet" hin. Das Problem ist einfach, dass ich an dieser für mich technisch einfach zu durchschauenden Sachlage meine Zweifel bekomme, ob Leute wie Broder in politisch für mich nicht so einfach zu durchschauenden Sachlagen nicht womöglich Kompetenzen vorgaukeln, die sie gar nicht besitzen.
Es ist nicht mal schwierig aus einem PDF eine Word-Datei zu erstellen. Die Frage sind die fragwürdigen Antworten warum die Word-Datei verwehrt wurde. Broder ist in diesen Fragen offensichtlich ein DAU.
=> Hätte man das mal vernünftig begründet würde sich diese Frage doch gar nicht stellen!
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von schokoschendrezki »

jack000 hat geschrieben:(22 May 2018, 20:36)

Es ist nicht mal schwierig aus einem PDF eine Word-Datei zu erstellen. Die Frage sind die fragwürdigen Antworten warum die Word-Datei verwehrt wurde. Broder ist in diesen Fragen offensichtlich ein DAU.
=> Hätte man das mal vernünftig begründet würde sich diese Frage doch gar nicht stellen!
Es lässt sich eine erstellen, ja natürlich. Und es mag auch unfreundlich sein, dies nicht zu tun. Broder behauptet aber, es müsse von vornherein eine geben oder gegeben haben. Was ja nun falsch ist. Und das aber nicht vorsichtig als "DAU" sondern selbstbewusst und überheblich, und er stellt die HR-Intendanz als völliige Informatik-Idioten dar. Dabei ist er der Idiot, wenn er davon ausgeht, eine PDF-Datei könne nur und ausschließlich aus einer Word-Datei erstellt worden sein. Das geht aus dem veröffentlichten achgut-Artikel zweifelsfrei hervor. Um nichts in der Welt hätte ich es bei solch einem Ton getan.

Aber gut. Ich hab' wenig Lust, mich mit solchen Kleinteiligkeiten zu befassen. Worum es eigentlich geht: Es ist völlig normal und sogar aus journalistischer Sicht geboten, über ein Phänomen wie die "Erklärung 2018" zunächst einmal und zumindest auch aus einer distanzierten Position zu berichten. Vor allem, wenn man zu dem Schluss kommt, diese Erklärung sei "Teil eines Angriffs auf unsere liberale Gesellschaft und die Demokratie". Es ist doch vollkommen normal und erwartbar, dass ich, wenn ich ein politisches Manifest schreibe und verbreite, mir damit nicht automatisch das Recht verschafft habe, darüber im öffentlichen Rundfunk mich zu verbreiten.

Der Moderator einer Kultursendung muss eben keineswegs eine Mehrheitsmeinung vertreten sondern ganz im Gegenteil seine und nur seine eigene. Wenn auch möglichst schlüssig und sprachlich originell formuliert. Die, die jetzt alle aufheulen und verlangen, eine Kultursendung müsse proportional die Mehrheitsmeinung der Gebührenzahler widerspiegeln, haben keine Ahnung, was "Kultur" im Zusammenhang mit einem "Kulturmagazin" eigentlich bedeutet. Und sie heucheln. "Magazin für Souveränität" ist der Untertitel der Zeitschrift "Compact", deren Leserschaft typisch für diese Aufheulung ist. Wie denn nun?
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von schokoschendrezki »

Über die Grundsätze der inhaltlichen Gestaltung und die Besetzung des ÖR entscheidet der Rundfunkrat bzw. die Rundfunkräte. Und wer und welche Organisationen dort vertreten sind, regelt wiederum der Rundfunkstaatsvertrag mit seinen zahlreichen Änderungen und Ergänzungen. Man kann nun entweder per Wahlen für eine höhere Beteiligung der präferierten Parteien versuchen, eine Änderung dieser Richtlinien herbeizuführen oder auch per Verfassungsklage die Frage stellen, ob die Verträge und ihre Umsetzung verfassungskonform sind. Die eigentliche Programmerstellung unterliegt grundsätzlich der Pressefreiheit und ist von daher völlig autonom. Das was die Unterzeichner der "Erklärung 2018" im ÖR erreichen wollen ist nach meinem Verständnis entweder dadurch zu erreichen, dass

a) neben Politik, Kirche, Gewerkschaften usw. auch noch weitere, andere Organisationen in den Rundfunkräten sitzen. Dazu müssten die Rundfunstaatsverträge entsprechend geändert werden und dazu wiederum müsste es in Legislative und/oder Exekutive eine andere Parteienverteilung geben.

oder

b) eine entsprechende Verfassungsklage eingereicht wird.

Die Forderung, irgendeine Sendung müsse gefälligst ein anderes Meinungsbild widerspiegeln, ist nix anderes als ein Angriff auf die Pressefreiheit, der auch keineswegs durch den Gebühreneinzug gerechtfertigt ist. Man kann einfach eine andere Meinung dem entgegensetzen. Zum Beispiel in privaten Medien. Was ja durch das duale System durchaus machbar ist.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

schokoschendrezki hat geschrieben: Die Forderung, irgendeine Sendung müsse gefälligst ein anderes Meinungsbild widerspiegeln, ist nix anderes als ein Angriff auf die Pressefreiheit, der auch keineswegs durch den Gebühreneinzug gerechtfertigt ist.
Leider kann ich dem so nicht folgen.
Primäre Ausrede für einen Einzug der Rundfunksteuer (zumal in Höhe von ca. EUR 8Mrd/Jahr) ist nun mal der Anspruch Meinungsvielfalt zu gewährleisten. Sollte nun ein Beobachter zum Ergebnis kommen, dass die Meinungsvielfalt in den Ergüssen der ÖR nicht mehr gegeben ist, dann ist das ein gerechtfertigter Ansatzpunkt dementsprechende Forderungen zu stellen.

Alternative: das (laut staatlicher Sprachregelung staatsferne) Staatsfernsehen lässt die Fiktion der Meinungsvielfalt fallen und erkennt an, das es nur ein Anbieter von vielen ist wie RTL, Google, die Bild-Zeitung etc. auch. Das müsste sich dann aber auch im Budget und in der Aufgabenbeschreibung niederschlagen. So und nur so wäre das Staatsfernsehen mit den Privatanbietern auch hinsichtlich Pressefreiheit gleichgestellt.
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Alster hat geschrieben:(25 May 2018, 18:03)

Leider kann ich dem so nicht folgen.
Primäre Ausrede für einen Einzug der Rundfunksteuer (zumal in Höhe von ca. EUR 8Mrd/Jahr)
Von welcher Rundfunksteuer sprichst du jetzt schon wieder? Wurde dir doch ellenlang erklärt......
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Alexyessin hat geschrieben:(26 May 2018, 00:44)

Von welcher Rundfunksteuer sprichst du jetzt schon wieder? Wurde dir doch ellenlang erklärt......
... wobei Du natürlich nicht darauf hinweist, wer wo was erklärt haben will.
Was ich bereits mehrfach erklärt habe ist, dass m.E. eine Abgabe dann Steuercharakter hat, wenn sie voraussetzungslos von der Allgemeinheit erhoben wird.

Darum ging es übrigens nur am Rande. Im Mittelpunkt stand vielmehr die Frage, ob es statthaft ist Meinungsvielfalt einzufordern, wenn eine Abgabe unter dem Vorwand erhoben wird, Meinungsvielfalt gewährleisten zu wollen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von schokoschendrezki »

Alster hat geschrieben:(25 May 2018, 18:03)

Leider kann ich dem so nicht folgen.
Primäre Ausrede für einen Einzug der Rundfunksteuer (zumal in Höhe von ca. EUR 8Mrd/Jahr) ist nun mal der Anspruch Meinungsvielfalt zu gewährleisten. Sollte nun ein Beobachter zum Ergebnis kommen, dass die Meinungsvielfalt in den Ergüssen der ÖR nicht mehr gegeben ist, dann ist das ein gerechtfertigter Ansatzpunkt dementsprechende Forderungen zu stellen.

Alternative: das (laut staatlicher Sprachregelung staatsferne) Staatsfernsehen lässt die Fiktion der Meinungsvielfalt fallen und erkennt an, das es nur ein Anbieter von vielen ist wie RTL, Google, die Bild-Zeitung etc. auch. Das müsste sich dann aber auch im Budget und in der Aufgabenbeschreibung niederschlagen. So und nur so wäre das Staatsfernsehen mit den Privatanbietern auch hinsichtlich Pressefreiheit gleichgestellt.
Nee. Du verstehst das nicht. "Meinungsvielfalt" soll dadurch gewährleistet werden, dass der ÖR auf der einen Seite staatsfern zu sein hat ... das ist ein Prinzip von kaum zu überschätzender Wichtigkeit, Die Ablehnung des Projekts des Adenauerschen Staatsfernsehens 1961 durch das Verfassungsgericht ist in der deutschen Geschichte ein so prägender Meilenstein wie die Ereignisse 1848, 1918, 1945, 1989. Und auf der anderen Seite soll die Meinungsvielfalt dadurch gewährleistet werden, dass mit den Rundfunk-Staats- und Landesverträgen Parteien, Organisationen usw. benannt werden, die in den Rundfunkräten mitgestalten.

Man kann zu einer Sendung wie ttt und ihrem Redakteur stehen wie man will ... für Kritik gibt es etliche lange etablierte Formate - aber: Bekommt man für eine vertraglich festgelegte Zeit die Verantwortung für eine solche Sendung, so heißt das, dass man unter allen Umständen nur und ausschließlich das produziert, was man selbst auch verantwortet. Es wäre schrecklich, würden Redakteure sich jeweils aktuell nach Mehrheitsmeinungen richten. Unaushaltbar. Der Sinn von Pressefreiheit und Autonomie besteht unter anderem gerade darin, dass auch Ansichten "gegen den Strom" geäußert werden können.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

schokoschendrezki hat geschrieben:(26 May 2018, 22:53)

Nee. Du verstehst das nicht. "Meinungsvielfalt" soll dadurch gewährleistet werden, dass der ÖR auf der einen Seite staatsfern zu sein hat ... das ist ein Prinzip von kaum zu überschätzender Wichtigkeit, Die Ablehnung des Projekts des Adenauerschen Staatsfernsehens 1961 durch das Verfassungsgericht ist in der deutschen Geschichte ein so prägender Meilenstein wie die Ereignisse 1848, 1918, 1945, 1989. Und auf der anderen Seite soll die Meinungsvielfalt dadurch gewährleistet werden, dass mit den Rundfunk-Staats- und Landesverträgen Parteien, Organisationen usw. benannt werden, die in den Rundfunkräten mitgestalten.
Also die Regierungen, Parteien und die von ihnen benannten und damit am engsten verflochtenen Lobbygruppen, allen voran Gewerrkschaften und Kirchen sind laut Staatsvertrag in den Gremien vertreten.
Stünde im Grundgesetz, dass das Staatsfernsehen möglichst staatsnah sein solle, dann könnte die Zusammensetzung kaum anders aussehen.
Zu den Deinerseits angeführten Meilensteinen darfst Du gerne das Verfassungsgerichts Urteil 2014 hinzunehmen, in dem dem deutschen ÖR fehlende Staatsferne bescheinigt wird.


schokoschendrezki hat geschrieben:(26 May 2018, 22:53)
Man kann zu einer Sendung wie ttt und ihrem Redakteur stehen wie man will ... für Kritik gibt es etliche lange etablierte Formate - aber: Bekommt man für eine vertraglich festgelegte Zeit die Verantwortung für eine solche Sendung, so heißt das, dass man unter allen Umständen nur und ausschließlich das produziert, was man selbst auch verantwortet. Es wäre schrecklich, würden Redakteure sich jeweils aktuell nach Mehrheitsmeinungen richten. Unaushaltbar. Der Sinn von Pressefreiheit und Autonomie besteht unter anderem gerade darin, dass auch Ansichten "gegen den Strom" geäußert werden können.
Wieso der Konjunktiv? Der ÖR in D arbeitet heute vorwiegend quotenorientiert.
Wo Du recht hast: Durch Staatsverträge verordnete synthetische "Meinungsvielfalt" (von Dir zu Recht in Gänsefüßchen gesetzt) kann so nicht funktionieren. Meinungsvielfalt bekommt man nicht durch die virtuelle Vielfalt der Staatsverträge sondern durch die reale Vielzahl unabhängiger Anbieter in Funk, Internet und Print. Genau denen wird u.a. durch die ausufernde Abschöpfung von Geldmitteln (derzeit EUR 8 Mrd/a Tendenz stark steigend) die Luft abgedreht.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von schokoschendrezki »

Alster hat geschrieben:(27 May 2018, 12:58)

Also die Regierungen, Parteien und die von ihnen benannten und damit am engsten verflochtenen Lobbygruppen, allen voran Gewerrkschaften und Kirchen sind laut Staatsvertrag in den Gremien vertreten.
Stünde im Grundgesetz, dass das Staatsfernsehen möglichst staatsnah sein solle, dann könnte die Zusammensetzung kaum anders aussehen.
Zu den Deinerseits angeführten Meilensteinen darfst Du gerne das Verfassungsgerichts Urteil 2014 hinzunehmen, in dem dem deutschen ÖR fehlende Staatsferne bescheinigt wird.




Wieso der Konjunktiv? Der ÖR in D arbeitet heute vorwiegend quotenorientiert.
Wo Du recht hast: Durch Staatsverträge verordnete synthetische "Meinungsvielfalt" (von Dir zu Recht in Gänsefüßchen gesetzt) kann so nicht funktionieren. Meinungsvielfalt bekommt man nicht durch die virtuelle Vielfalt der Staatsverträge sondern durch die reale Vielzahl unabhängiger Anbieter in Funk, Internet und Print. Genau denen wird u.a. durch die ausufernde Abschöpfung von Geldmitteln (derzeit EUR 8 Mrd/a Tendenz stark steigend) die Luft abgedreht.
Ja. Mir ist selbst nicht ganz klar, wie man auf der einen Seite Rundfunkfreiheit und Staatsferne mit der Unabhängigkeit von privatwirtschaftlichen Interessen vereinbaren soll. Dass es parallel solche nichtprivatlichen und dennoch staatsfernen Medien auf der einen und umsatzorientierte privatwirtschaftlichen Medien auf der anderen Seite geben sollte, scheint mir dagegen klar. Völlig klar ist aus meiner Sicht auch, dass bezüglich der "Abschöpfung von Geldmitteln" auf Seiten der öffentlichen Medien, das zu gelten hat, was Ökonomen, Untersuchungs-Kommissionen etc. fordern: Das Subsidiaritätsprinzip. Sprich: Das, was Privat-Medien ohnehin und sowieso und liebend gerne liefern, sollte nicht auch noch von Öffentlichen Medien und mit völlig sinnloser Verschwendung von Gebühren geliefert werden: Allen voran Sendungen, bei denen Übertragungsgebühren fällig werden. Im wesentlichen Sportereignisse. Würde man dieses Prinzip heute und jetzt und konsequent durchsetzen, hieße das schlicht und einfach: Das ganze ÖR-TV komplett privatisieren! Und genau dafür bin ich auch.

Und mutmaßlich dann, wenn "Öffentlich" sich auf "Hörfunk" beschränkt, lässt auch das Interesse von Parteien, Kirchen, Gewerkschaften nach und ist erwartbar, dass wirkliche Vielfalt in der politischen Berichterstattung und Kommentierung entsteht. Sozusagen durch "Defokussierung".
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Marmelada »

Charles hat geschrieben:(11 Feb 2018, 20:05)

Am Mittwoch erwartet uns der nächste volkspädagogische Propagandafilm im Staatsfunk.



Die Intention des Films ist selbst für einfache Gemüter leicht zu durchschauen.



https://jungefreiheit.de/kultur/2018/di ... usbleiben/

Anschliessend "Diskussion" bei Maischberger über den Film. Mal sehen, ob dort auch kritische Gäste eingeladen werden.
Schlimm. Am heutigen Mittwoch gibt es aber endlich Aufklärung für den Volkskörper:

https://www.daserste.de/unterhaltung/fi ... index.html
Fernsehfilm Deutschland 2017

Paris 2022. François ist Literaturwissenschaftler und Trinker. Seine Beziehungen zu Frauen sind auf ein Jahr befristet, sein Leben ist ausreichend glücklich. Bis zu dem Tag, als der charismatische muslimische Politiker Mohamed Ben Abbes in Frankreich Staatspräsident wird, das Patriarchat und die Polygamie einführt und François seine Anstellung verliert. In seiner zunehmenden Vereinsamung erreicht ihn das Angebot des Rektors Rediger, seine Lehrtätigkeit an der Sorbonne wieder aufzunehmen, unter einer Bedingung: Er muss zum Islam konvertieren.

Michel Houellebecqs Roman "Unterwerfung" ist in seiner Hellsichtigkeit und Schärfe das Buch unserer Zeit. Obwohl der Roman vor dem Terroranschlag auf die Satirezeitschrift "Charlie Hebdo" geschrieben wurde, schildert Houellebecq in dystopischer Zuspitzung die Probleme, die Frankreich und Europa seitdem verstören und verändern -, und uns zwingen zu erkennen, dass unsere Freiheitswerte nicht selbstverständlich sind.

Im Auftrag des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat die NFP (Produzent: Clemens Schaeffer) Michel Houellebecqs vieldiskutierten Bestseller "Unterwerfung" 2017 verfilmt. Titus Selge schrieb das Drehbuch und führte Regie. Seine Fernsehadaption kombiniert Ausschnitte der gefeierten gleichnamigen Theaterinszenierung von Karin Beier am Deutschen Schauspielhaus in Hamburg mit Filmszenen zu einem außergewöhnlichen Format.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von schokoschendrezki »

Marmelada hat geschrieben:(06 Jun 2018, 19:51)

Schlimm. Am heutigen Mittwoch gibt es aber endlich Aufklärung für den Volkskörper:

https://www.daserste.de/unterhaltung/fi ... index.html
Die Maischberger-Diskussion ging mir aber wirklich gewaltig auf die Nerven. Ein Imam verweigert es, Julia Klöckner die Hand zu geben, da sie eine Frau ist. Tja. Ich hab' es in meiner Erinnerung mindestens zweimal erlebt, dass eine harmlose Begrüßungsumarmung mit einer weiblichen Person auf heftigsten Widerstand stieß. Houellebecq hat nicht nur den Unterwerfungs-Roman geschrieben sondern sich öffentlich als Stalin-Bewunderer geoutet. In der Black Metal-Szene gibts eine Unterkategorie namesn NSBM, in der offen nationalsozialistische Haltungen bemusiziert werden. In Deutschland wird im Durchschnitt beinahe täglich eine Teufelsaustreibung betrieben. Auch heute gibts eine KPD, die die Vernichtung der Staatsmacht durch eine Revolution fordert. Etc. pp. Klöckner ist doch u.a. auch Poltitikwissenschaftlerin. Weiß sie denn nicht, dass in einem Rechtsstaat gesellschaftliche Normen und Grenzen durch Gesetze festgelegt werden. In vorgeschriebenen Verfahren. In der Regel, indem eine Legislative (in Deutschland Bundestag, Bundesrat, gemeinsamer Ausschuss, Landesparlamente) entsprechende Vorlagen einbringt, die bestätigt werden müssen und für deren Einhaltung eine Exekutive zu sorgen hat. Das Tragen eines Hakenkreuzes ist im Rahmen des Gesetzes über die Verwendung verfassungswidriger Organisationskennzeichen strafgesetzlich verboten. Die Aufführung extremer Rock-Events endet beim Strafgesetz-Paragraphen über Erregung öffentlichen Ägernisses. So geht das. Alles, was den gängigen, durchschnittlichen Verhaltensweisen widerspricht, also auch das EinerFrauNichtDieHandgebenWollen kann gerne und sollte auch im Rahmen der Meinungsfreiheit in der Presse, in den Medien, in Disskusionsclubs oder wo auch immer diskutiert werden bzw. auch aktiv durch gesellschaftliche Aktionen befördert oder unterbunden werden, hat aber die Politik absolut nix anzugehen. Immer mehr driftet die Gesellschaft in eine Behördenmoralanstalt. Das ist ja unerträglich. So hat man ab Anfang der 30er Jahre auf die angeblich verdorbenen und dekadenten 20er zurückgeblickt. So hat man ein Jahrhundertgenie wie Chaplin wegen "unamerikanischen Verhaltens" endgültig aus den USA vertrieben. So gab es in der DDR die absurderweise auf biblische Vorstellungen zurückgehenden "10 Gebote einer sozialistischen Persönlichkeit". So muss man die Frage der Verteidigung "westlicher Werte" stellen. Im Bestehen auf Rechtsstaatlichkeit als einziger und alleiniger Instanz für Verhaltensregelung. So problematisch das in der Konsequenz im Alltagsleben auch immer sein mag.

Man kann versuchen, die moderne Vorstellung von Geschlechtergleichstellung in Gesetze zu fassen, indem man etwa Parität in der Leitung größerer Organisationen und Wirtschaftsunternehmen gesetzlich einfordert. Oder indem landesrechtlich verordnete Schulordnungen bestimmte Verhaltensweisen von Schülern vorschreiben oder untersagen. Es darf keinen Weg an einer solchen Verfahrensweise vorbei geben. Ich kann diese kulturalistischen Argumentationen von Politikern und Politikerinnen nach irgendeinem Verhaltenskodex jenseits von Gesetzlichkeit nicht mehr ertragen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

schokoschendrezki hat geschrieben:(07 Jun 2018, 09:31)
So gab es in der DDR die absurderweise auf biblische Vorstellungen zurückgehenden "10 Gebote einer sozialistischen Persönlichkeit".
daran ist nichts absurd. Das ist nur eins von vielen Merkmalen, die den ML als christlich fundamentalistische Religion ausweisen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von relativ »

Alster hat geschrieben:(27 May 2018, 12:58)

Zu den Deinerseits angeführten Meilensteinen darfst Du gerne das Verfassungsgerichts Urteil 2014 hinzunehmen, in dem dem deutschen ÖR fehlende Staatsferne bescheinigt wird.
Da ging es ausschließlich um die Zusammensetzung der Gremien in der Rundfunkanstalten, die dürfen nicht zu Staatslastig sein. Von einen Bescheinigung fehlender Staatsferne war dort nix zu lesen.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von relativ »

schokoschendrezki hat geschrieben:(07 Jun 2018, 09:31)

Die Maischberger-Diskussion ging mir aber wirklich gewaltig auf die Nerven. Ein Imam verweigert es, Julia Klöckner die Hand zu geben, da sie eine Frau ist. Tja. Ich hab' es in meiner Erinnerung mindestens zweimal erlebt, dass eine harmlose Begrüßungsumarmung mit einer weiblichen Person auf heftigsten Widerstand stieß. Houellebecq hat nicht nur den Unterwerfungs-Roman geschrieben sondern sich öffentlich als Stalin-Bewunderer geoutet. In der Black Metal-Szene gibts eine Unterkategorie namesn NSBM, in der offen nationalsozialistische Haltungen bemusiziert werden. In Deutschland wird im Durchschnitt beinahe täglich eine Teufelsaustreibung betrieben. Auch heute gibts eine KPD, die die Vernichtung der Staatsmacht durch eine Revolution fordert. Etc. pp. Klöckner ist doch u.a. auch Poltitikwissenschaftlerin. Weiß sie denn nicht, dass in einem Rechtsstaat gesellschaftliche Normen und Grenzen durch Gesetze festgelegt werden. In vorgeschriebenen Verfahren. In der Regel, indem eine Legislative (in Deutschland Bundestag, Bundesrat, gemeinsamer Ausschuss, Landesparlamente) entsprechende Vorlagen einbringt, die bestätigt werden müssen und für deren Einhaltung eine Exekutive zu sorgen hat. Das Tragen eines Hakenkreuzes ist im Rahmen des Gesetzes über die Verwendung verfassungswidriger Organisationskennzeichen strafgesetzlich verboten. Die Aufführung extremer Rock-Events endet beim Strafgesetz-Paragraphen über Erregung öffentlichen Ägernisses. So geht das. Alles, was den gängigen, durchschnittlichen Verhaltensweisen widerspricht, also auch das EinerFrauNichtDieHandgebenWollen kann gerne und sollte auch im Rahmen der Meinungsfreiheit in der Presse, in den Medien, in Disskusionsclubs oder wo auch immer diskutiert werden bzw. auch aktiv durch gesellschaftliche Aktionen befördert oder unterbunden werden, hat aber die Politik absolut nix anzugehen. Immer mehr driftet die Gesellschaft in eine Behördenmoralanstalt. Das ist ja unerträglich. So hat man ab Anfang der 30er Jahre auf die angeblich verdorbenen und dekadenten 20er zurückgeblickt. So hat man ein Jahrhundertgenie wie Chaplin wegen "unamerikanischen Verhaltens" endgültig aus den USA vertrieben. So gab es in der DDR die absurderweise auf biblische Vorstellungen zurückgehenden "10 Gebote einer sozialistischen Persönlichkeit". So muss man die Frage der Verteidigung "westlicher Werte" stellen. Im Bestehen auf Rechtsstaatlichkeit als einziger und alleiniger Instanz für Verhaltensregelung. So problematisch das in der Konsequenz im Alltagsleben auch immer sein mag.

Man kann versuchen, die moderne Vorstellung von Geschlechtergleichstellung in Gesetze zu fassen, indem man etwa Parität in der Leitung größerer Organisationen und Wirtschaftsunternehmen gesetzlich einfordert. Oder indem landesrechtlich verordnete Schulordnungen bestimmte Verhaltensweisen von Schülern vorschreiben oder untersagen. Es darf keinen Weg an einer solchen Verfahrensweise vorbei geben. Ich kann diese kulturalistischen Argumentationen von Politikern und Politikerinnen nach irgendeinem Verhaltenskodex jenseits von Gesetzlichkeit nicht mehr ertragen.
Die gute Frau Klöckner hat die Situation wo ihr nicht die Hand gegeben würde ja in einen Kontext mit den Frauenbild des Islams gestellt. Das kann man natürlich machen, nur misst man der Sache ansich dadurch natürlich auch ein wenig zu viel Bedeutung bei, bzw. versucht die Muslime wieder als homogene Gruppe dazustellen, die angeblich mit Frauengleichberechtigung grundsätzliche/grundgesetzliche Probleme haben
Ihre Persönliche Konsequenz daraus darf sie natürlich ziehen , ich finde es nur schäbig eine Begrüßungsform als Problem Anker für ein kulturelles Zusammenleben zu nehmen, auch wenn es sie persönlich wohl offensichtlich hart getroffen hat, wenn sie nach Jahren (wann war das 2014?) immer noch darauf herrumreitet.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

relativ hat geschrieben:(07 Jun 2018, 10:58)

Da ging es ausschließlich um die Zusammensetzung der Gremien in der Rundfunkanstalten, die dürfen nicht zu Staatslastig sein. Von einen Bescheinigung fehlender Staatsferne war dort nix zu lesen.
sry, aber wenn das Verfassungsgericht feststellt, dass die Gremien zu staatslastig seien, dann bescheinigt es dem Staatsfernsehen damit fehlende Staatsferne.
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Beitrag von relativ »

Alster hat geschrieben:(07 Jun 2018, 11:11)

sry, aber wenn das Verfassungsgericht feststellt, dass die Gremien zu staatslastig seien, dann bescheinigt es dem Staatsfernsehen damit fehlende Staatsferne.
Nein tut es nicht, oder lag so ein begründeter Verdacht vor.
Es war ja eher so, daß der Staat selber, in Form 2er Länder (Rheinland-Pfalz und des Hamburger) diese Überprüfung/Antrag eingeleitet hat. :eek:
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Beitrag von schokoschendrezki »

relativ hat geschrieben:(07 Jun 2018, 11:08)

Die gute Frau Klöckner hat die Situation wo ihr nicht die Hand gegeben würde ja in einen Kontext mit den Frauenbild des Islams gestellt. Das kann man natürlich machen, nur misst man der Sache ansich dadurch natürlich auch ein wenig zu viel Bedeutung bei, bzw. versucht die Muslime wieder als homogene Gruppe dazustellen, die angeblich mit Frauengleichberechtigung grundsätzliche/grundgesetzliche Probleme haben
Ihre Persönliche Konsequenz daraus darf sie natürlich ziehen , ich finde es nur schäbig eine Begrüßungsform als Problem Anker für ein kulturelles Zusammenleben zu nehmen, auch wenn es sie persönlich wohl offensichtlich hart getroffen hat, wenn sie nach Jahren (wann war das 2014?) immer noch darauf herrumreitet.
Ihre persönliche Betroffenheit will ich ihr auch keineswegs abstreiten. Ich verurteile eine solche frauenfeindliche Haltung gleichermaßen. Es geht nur darum, worin die Konsequenz besteht. Worauf dieses verständliche "Wir müssen das nicht dulden" eigentlich abzielt. Das Rechtsstaatsprinzip unserer Demokratie ist absolut unverhandelbar und steht ganz klar über verständlichen Antipathien. Ich hatte ja einige weitere allgemein als sehr negativ bewertete Beispiele genannt. Die Gesellschaft muss das entweder tolerieren können oder den vorgeschriebenen rechtsstaatlichen Weg der Gesetzesgebung einhalten. Natürlich kann und sollte es im Zuge dieser gesetzgeberischen Tätigkeiten in Parteien, Parlament, Regierungsinstitutionen Diskussionen darüber geben, wohin man denn will. Der "Kreuzerlass" ist nun und inzwischen als "Paragraf 28 der Geschäftsordnung für bayerische Behörden" geltendes Recht. Auch ich, der ich dies als völlig daneben empfinde, muss das akzeptieren (sollte ich in die unangenehme aber zum Glück extrem unwahrscheinliche Lage geraten, für eine bayerische Behörde arbeiten zu müssen). Das. was Klöckner und etliche andere Politiker herbeireden wollen ist aber eine Art Parallelrichterlichkeit. Ein "Wir als Gesellschaft" müssen das nicht dulden. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Jede Gemeinschaft in Deutschland hat das gute Recht, seine Vorstellungen von Gemeinschaftlichkeit zu praktizieren und zu propagieren. Ein Hundezüchterverein kann einen Hundenichtmöger (wie mich) bei einem Vereinsfest ausladen. UNd der Börsenverein des Deutschen Buchhandels kann mit vollem Recht zu einem Boykott rechtslastiger Verlage aufrufen. Da mögen die "Charta 2017"-Leute noch so herumzetern. Aber eine Regierung kann keine Richtlinien ausgeben, die nicht in Gesetze und geltendes Recht gefasst sind. Es läuft auf eine Gesellschaft hinaus, in der es üblich wird, mit dem Finger zu zeigen und zu denunzieren nach dem Motto: "Seht euch den Bürger Schokoschendrezki an! Schon wieder hat er nicht, wie es hierzulande üblich ist, sein Auto waschen lassen, und gegrüßt hat er unlängst auch nicht ..." Selbst eine so konservative Zeitung wie die "Welt" bringt es in einem Artikel ganz kurz und knapp auf den Punkt: "Der Rechtsstaat ist die deutsche Leitkultur". Dem ist nix hinzuzufügen.
Ich habe nie in meinem Leben irgendein Volk oder Kollektiv geliebt ... ich liebe in der Tat nur meine Freunde und bin zu aller anderen Liebe völlig unfähig (Hannah Arendt)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von relativ »

schokoschendrezki hat geschrieben:(07 Jun 2018, 14:47)

Ihre persönliche Betroffenheit will ich ihr auch keineswegs abstreiten. Ich verurteile eine solche frauenfeindliche Haltung gleichermaßen. Es geht nur darum, worin die Konsequenz besteht. Worauf dieses verständliche "Wir müssen das nicht dulden" eigentlich abzielt. Das Rechtsstaatsprinzip unserer Demokratie ist absolut unverhandelbar und steht ganz klar über verständlichen Antipathien. Ich hatte ja einige weitere allgemein als sehr negativ bewertete Beispiele genannt. Die Gesellschaft muss das entweder tolerieren können oder den vorgeschriebenen rechtsstaatlichen Weg der Gesetzesgebung einhalten. Natürlich kann und sollte es im Zuge dieser gesetzgeberischen Tätigkeiten in Parteien, Parlament, Regierungsinstitutionen Diskussionen darüber geben, wohin man denn will. Der "Kreuzerlass" ist nun und inzwischen als "Paragraf 28 der Geschäftsordnung für bayerische Behörden" geltendes Recht. Auch ich, der ich dies als völlig daneben empfinde, muss das akzeptieren (sollte ich in die unangenehme aber zum Glück extrem unwahrscheinliche Lage geraten, für eine bayerische Behörde arbeiten zu müssen). Das. was Klöckner und etliche andere Politiker herbeireden wollen ist aber eine Art Parallelrichterlichkeit. Ein "Wir als Gesellschaft" müssen das nicht dulden. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Jede Gemeinschaft in Deutschland hat das gute Recht, seine Vorstellungen von Gemeinschaftlichkeit zu praktizieren und zu propagieren. Ein Hundezüchterverein kann einen Hundenichtmöger (wie mich) bei einem Vereinsfest ausladen. UNd der Börsenverein des Deutschen Buchhandels kann mit vollem Recht zu einem Boykott rechtslastiger Verlage aufrufen. Da mögen die "Charta 2017"-Leute noch so herumzetern. Aber eine Regierung kann keine Richtlinien ausgeben, die nicht in Gesetze und geltendes Recht gefasst sind. Es läuft auf eine Gesellschaft hinaus, in der es üblich wird, mit dem Finger zu zeigen und zu denunzieren nach dem Motto: "Seht euch den Bürger Schokoschendrezki an! Schon wieder hat er nicht, wie es hierzulande üblich ist, sein Auto waschen lassen ..." Selbst eine so konservative Zeitung wie die "Welt" bringt es in einem Artikel ganz kurz und knapp auf den Punkt: "Der Rechtsstaat ist die deutsche Leitkultur". Dem ist nix hinzuzufügen.
Das Händeschütteln ist ja auch nicht Gesetzlich verankert.
Ich finde es schwer, mit Dingen wie Händeschütteln, oder nicht, einen positiven nach vorne gerichteten Dialog/Diskurs zu führen , anstatt mit kulturellen Schwierigkeiten die ja wirklich auch vorhanden sind.
Ob mir einer die Hand gibt, oder nicht und aus welchem Grund, kann ich persönlich verarbeiten , dafür brauche ich keinen gesellschaftlichen Diskurs. Da gibt es wirklich bessere Ansatzpunkte.
Der Kruxifix erlass ist für mich einfach eine gezielte Abgrenzung. Wir hier, ihr da, so die Botschaft und dies aus staatlicher Sicht. M.M. eine verherrende Botschaft, steht sie doch im Kontext zur mom. angespannten Lage gegenüber den Muslimen und den Islam. Das Potential zur weiteren Spaltung der Gesellschaft ist hier offensichtlich, ich befürchte es ist gewollt. Der alleinige Grund der Wahlen in Bayern kann ich mir fast schon gar nicht mehr vorstellen , so dumm kann gar kein Politiker sein, dieses Potenzial zu übersehen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

relativ hat geschrieben:(07 Jun 2018, 11:21)
Nein tut es nicht, oder lag so ein begründeter Verdacht vor.
plattes Abstreiten ist als Argument zu dünn.
Das BVerfG hat moniert, dass die anzahl der staatlichen bzw. staatsnahen Mitglieder in der Gremien zu hoch sei aber das hat laut user/userin "relativ" nichts mit fehlender Staatsferne zu tun. Eine gewisse Absurdität der Argumentation scheint den user/die userin wohl nicht zu stören.

relativ hat geschrieben:(07 Jun 2018, 11:21)
Es war ja eher so, daß der Staat selber, in Form 2er Länder (Rheinland-Pfalz und des Hamburger) diese Überprüfung/Antrag eingeleitet hat. :eek:
Non sequitur: Wenn sich zwei politische Lager um ein Revier streiten, dann besagt das noch lange nicht, dass dieses Revier nicht von diesen Lagern kontrolliert sei.
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von relativ »

Alster hat geschrieben:(07 Jun 2018, 17:04)

plattes Abstreiten ist als Argument zu dünn.
Das BVerfG hat moniert, dass die anzahl der staatlichen bzw. staatsnahen Mitglieder in der Gremien zu hoch sei aber das hat laut user/userin "relativ" nichts mit fehlender Staatsferne zu tun. Eine gewisse Absurdität der Argumentation scheint den user/die userin wohl nicht zu stören.
Lag denn jetzt ein begründeter Verdacht vor, oder warum habe die beiden Länder ein Verfassungsgericht angerufen? Klär mich auf Erklärbär. :D


Non sequitur: Wenn sich zwei politische Lager um ein Revier streiten, dann besagt das noch lange nicht, dass dieses Revier nicht von diesen Lagern kontrolliert sei.
[...]
Wenn du es so siehst, wie du es siehst, gibt es eigentlich nirgendwo etwas, was nicht von irgendwem kontrolliert, beeinflusst ect. wird.
Zuletzt geändert von Brainiac am So 10. Jun 2018, 17:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Antonius »

relativ hat geschrieben:(07 Jun 2018, 11:08)
(...)
Ihre Persönliche Konsequenz daraus darf sie natürlich ziehen , ich finde es nur schäbig eine Begrüßungsform als Problem Anker für ein kulturelles Zusammenleben zu nehmen, auch wenn es sie persönlich wohl offensichtlich hart getroffen hat, wenn sie nach Jahren (wann war das 2014?) immer noch darauf herrumreitet.
Nicht sie hat das Thema aufgebracht, sondern - soweit ich mich erinnere - der Islam-Apologet und Verbandsvertreter.
Daß Frau Klöckner dann eine Richtigstellung vornahm, ist ihr (vornehmstes) Recht.
Der Islam-Apologet hat in der Diskussion noch weitere zweifelhafte Aussagen gemacht, die jeweils richtiggestellt werden mußten.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von relativ »

Antonius hat geschrieben:(07 Jun 2018, 18:56)

Nicht sie hat das Thema aufgebracht, sondern - soweit ich mich erinnere - der Islam-Apologet und Verbandsvertreter.
Daß Frau Klöckner dann eine Richtigstellung vornahm, ist ihr (vornehmstes) Recht.
Der Islam-Apologet hat in der Diskussion noch weitere zweifelhafte Aussagen gemacht, die jeweils richtiggestellt werden mußten.
Erstmal habe ich nicht behauptet das sie dieses Thema aufgemacht hat, sondern darauf rumreitet und dies hat sie nunmal.
Was der islamische Politiker da Teilweise von sich gegeben hat, war auch nicht korrekt, aber eben nicht mein Thema in den Beitrag welchen du geqoutet hast.
Also dein vornehmens Recht wäre es korrekt zu lesen und dann erst dein Gedanken zu äußern...Danke.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Polibu »

relativ hat geschrieben:(07 Jun 2018, 21:11)

Erstmal habe ich nicht behauptet das sie dieses Thema aufgemacht hat, sondern darauf rumreitet und dies hat sie nunmal.
Was der islamische Politiker da Teilweise von sich gegeben hat, war auch nicht korrekt, aber eben nicht mein Thema in den Beitrag welchen du geqoutet hast.
Also dein vornehmens Recht wäre es korrekt zu lesen und dann erst dein Gedanken zu äußern...Danke.

Wenn jemand eine Falschaussage korrigiert, dann ist das kein „drauf rumreiten“
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von relativ »

Polibu hat geschrieben:(07 Jun 2018, 21:55)

Wenn jemand eine Falschaussage korrigiert, dann ist das kein „drauf rumreiten“
Welches war denn die falsche Aussage?
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Zunder »

schokoschendrezki hat geschrieben:(07 Jun 2018, 09:31)
Klöckner ist doch u.a. auch Poltitikwissenschaftlerin. Weiß sie denn nicht, dass in einem Rechtsstaat gesellschaftliche Normen und Grenzen durch Gesetze festgelegt werden.
Gesellschaftliche Normen werden grundsätzlich nicht durch Gesetze geregelt, sonst wäre es Rechtsnormen.
Auch wenn du diesen Unfug ständig wiederholst, wird er nicht richtig.
schokoschendrezki hat geschrieben:(07 Jun 2018, 09:31)
.....hat aber die Politik absolut nix anzugehen
Selbstverständlich hat es die Politik etwas anzugehen, wie Menschen miteinander umgehen.
Man sollte sich einfach mal überlegen, welche Arroganz in der Anmaßung steckt, der Politik bzw. einer Politikerin vorzuschreiben, was sie etwas anzugehen hat. Das ist doch vollkommen irre.
schokoschendrezki hat geschrieben:(07 Jun 2018, 09:31)
So muss man die Frage der Verteidigung "westlicher Werte" stellen.
Es gibt überhaupt keine Vorschrift, wie man die Frage der Verteidigung "westlicher Werte" stellen MUSS.
Wie man Fragen stellen MUSS, mag eine Herzensangelegenheit von Erich Mielke gewesen sein - in einem demokratischen Rechtsstaat gilt auch die Freiheit der Fragestellung.
Manchmal habe ich den Eindruck, daß die DDR-Sozialisation nicht nur bei AfD- und Pegida-Fans ihre Spuren hinterlassen hat.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von ThorsHamar »

Zunder hat geschrieben:(08 Jun 2018, 01:11)

Gesellschaftliche Normen werden grundsätzlich nicht durch Gesetze geregelt, sonst wäre es Rechtsnormen.
Das ist, "grundsätzlich" so formuliert, natürlich Unsinn.
....- in einem demokratischen Rechtsstaat gilt auch die Freiheit der Fragestellung.
:D :D :D :D :D
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Zunder »

ThorsHamar hat geschrieben:(08 Jun 2018, 02:21)

Das ist, "grundsätzlich" so formuliert, natürlich Unsinn.
Daß es dich überfordert, zwischen Rechtsnormen, die tatsächlich gesetzlich geregelt werden, und gesellschaftlichen Normen, die sich aus Sitten und Gebräuchen ergeben, zu unterscheiden, überrascht nicht wirklich.
ThorsHamar hat geschrieben:(08 Jun 2018, 02:21)
:D :D :D :D :D
Tja, witzig nicht, wo man doch genau weiß, wie Fragen gestellt werden MÜSSEN.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von schokoschendrezki »

Zunder hat geschrieben:(08 Jun 2018, 01:11)
Selbstverständlich hat es die Politik etwas anzugehen, wie Menschen miteinander umgehen.
Man sollte sich einfach mal überlegen, welche Arroganz in der Anmaßung steckt, der Politik bzw. einer Politikerin vorzuschreiben, was sie etwas anzugehen hat. Das ist doch vollkommen irre.
Ich hatte (sinngemäß) geschrieben, dass im Vorfeld von Gesetzeseinbringungen selbstverständlich über gesellschaftliche Realitäten diskutiert werden muss. In den Parteien, im Parlament, mit den Bürgern, in den Medien usw. Du hast das jetzt in der Zitierung einfach weggelassen. Bleib mal sachlich.

Am Ende jedoch ist für das Handeln nur und ausschließlich das Recht verbindlich. Ich würde es niemals tun, aber ich darf einer Frau das Händeschütteln verweigern, weil sie eine Frau ist. Das Problem ist, dass das Verbot einer solchen Haltung schwerlich in Recht und Gesetz zu fassen ist. Die Gesellschaft muss damit ebenso umgehen können wie mit zahlreichen anderen, zum Teil schwer erträglichen Praktiken. Wenn Frau Klöckner eine solche Haltung (verständlicherweise) persönlich beklagt, ist das das eine. Politisch sollte sie sagen, was getan werden muss. Ohne eine solche auf praktische Verwirklichung ausgerichtete Polemik bleibt es einfach eine persönliche Unwillensäußerung. Dabei kann man praktisch etwas tun. Ich hatte bereits darauf hingewiesen: Bildungspolitik ist Landessache und die Bundesländer können über die Schulordnungen Einfluss auch darauf nehmen, wie der Umgang der Geschlechter schon im Kindes- und Jugendalter eingeübt werden sollte.

Lass doch einfach die billige Polemik. Es ist doch völlig klar, dass ich einer Ministerin ohnehin nix vorschreiben kann. Umgekehrt siehts schon anders aus. Ich kann aber äußern, was ich von ihr als politische Programmatik erwarte. Die Mentalität der Menschen, die in der DDR sozialisiert wurden, besteht wohl eher in der unwidersprochenen Hinnahme eines Obrigkeitswillens.
Zuletzt geändert von schokoschendrezki am Fr 8. Jun 2018, 10:25, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von schokoschendrezki »

Zunder hat geschrieben:(08 Jun 2018, 02:30)

Daß es dich überfordert, zwischen Rechtsnormen, die tatsächlich gesetzlich geregelt werden, und gesellschaftlichen Normen, die sich aus Sitten und Gebräuchen ergeben, zu unterscheiden, überrascht nicht wirklich.
Gesellschaftliche Normen, Sozialnormen sind selbstverständlich Realität und Gegenstand empirischer Sozialforschung. Der wesentliche Unterschied zu Rechtsnormen besteht darin, dass sie untersuchbar aber nicht vorgebbar sind. Will man gesellschaftliche Normen vorgeben befindet man sich auf dem Weg zurück zur DDR-Gesellschaft.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

relativ hat geschrieben:(07 Jun 2018, 17:20)
Plattes sich auf sein gefühlten Standpunkt stellen und alle sachlichen Fragen und Argumente beseite zu schieben sagt nur aus, daß du es wohl nicht so hast mit unserem Rechtsstaat, noch etwas von förderalem System gehört hast.
Wenn du es so siehst, wie du es siehst, gibt es eigentlich nirgendwo etwas, was nicht von irgendwem kontrolliert, beeinflusst ect. wird.
Ich stelle mich nicht auf MEINEN Standpunkt, sondern ich referiere den Standpunkt des BVerfG. Der besagt, dass mit einem Anteil von 44% staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Gremien die behauptete Staatsferne nicht gegeben sei. Mithin macht das Urteil also klar, dass sich derjenige, der das Märchen vom staatsfernen Staatsfernsehen geglaubt hat zumindest bis 2014 verarschen liess.

Mein persönlicher Standpunkt ist hier überhaupt nicht relevant. Der wäre nämlich, dass selbst bei den geforderten <33% staatlicher oder staatsnaher Gremienmitglieder keine Staatsferne gegeben ist.

Die Beiträge des Nicks relativ enthielten bisher keine sachlichen Argumente (also Bezugnahme auf den konkreten Urteilstext) daher gibts auch nichts beiseite zu schieben.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von relativ »

Alster hat geschrieben:(08 Jun 2018, 10:46)

Ich stelle mich nicht auf MEINEN Standpunkt, sondern ich referiere den Standpunkt des BVerfG.
Also dein gefühlter Standpunkt sage ich doch. :D
Der besagt, dass mit einem Anteil von 44% staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Gremien die behauptete Staatsferne nicht gegeben sei. Mithin macht das Urteil also klar, dass sich derjenige, der das Märchen vom staatsfernen Staatsfernsehen geglaubt hat zumindest bis 2014 verarschen liess.
Ja eben, eine fehlende Staatsferne in der Zusammensetzung der Gremien, das besagt aber nicht, daß sie auch staatsnahe Propaganda betreiben, oder die Meinungsvielfalt darunter gelitten hat. den dies war ja wohl deine Intention warum du diesen Urteil angeführt hast, oder?
Mein persönlicher Standpunkt ist hier überhaupt nicht relevant. Der wäre nämlich, dass selbst bei den geforderten <33% staatlicher oder staatsnaher Gremienmitglieder keine Staatsferne gegeben ist.
Doch er ist sogar sehr relevant, es sei denn du weist 100%ig welche andere Intention die Richter bei ihrem Urteil noch hatten, ausser die Qutote in den Gremien.
Die Beiträge des Nicks relativ enthielten bisher keine sachlichen Argumente (also Bezugnahme auf den konkreten Urteilstext) daher gibts auch nichts beiseite zu schieben.
Ähm, user relativ bezieht seine Fragen und Argumente meistens immer auch auf vorherige Aussagen des users den er antwortet und versucht sie in ein Kontext zu setzen. Sollte so einer nicht vorhanden sein, entschuldige ich mich für mein versagen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von schokoschendrezki »

Aus einem "Sachstandsbericht" des "Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags"
Anders als bei der Presse und beim privaten Rundfunk ist jedoch in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine öffentlich-rechtliche Organisation erforderlich, die systemimmanent eine Staatsfreiheit viel weniger zu gewährleisten im Stande ist, da die binnenpluralistische Organisation eine Beteiligung des Staates und jedenfalls der Parteien eher indiziert.
https://www.bundestag.de/blob/491782/8c ... f-data.pdf
So gestelzt das ganze auch klingt ... es macht deutlich: Staatsferne und gleichzeitig öffentliche, nicht-private Medien ... das ist letztendlich die Quadratur des Kreises.

Auch das sogenannte "Adenauer-Fernsehen" als "Staatsfernsehen" wurde als Konstrukt formal damit begründet, dass die Bundespost das Recht zur Lizenzvergabe besaß, also ein Staatsunternehmen. Das wurde dann vom Verfassungsgericht 1961 gekippt. Der heute geltende Rundfunkstaatsvertrag und die föderale Organisation des ÖRR ... das sind halt halbwegs machbare Kompromissmen zwischen Staatsferne und Staatsgetragenheit. Ich bin nach wie vor dafür, dass der ÖRR sich zurückzieht, sich auf einen Kernbereich beschränkt und das TV-Geschäft überhaupt einstellt. Die Tage des ÖR-TVs sind doch ohnehin gezählt. Warum soll der Bergdoktor oder ein UEFA-Cup-Spiel nicht vom Privat-TV gesendet werden. Warum? Gibt es irgendeinen Grund dafür?
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Zunder »

schokoschendrezki hat geschrieben:(08 Jun 2018, 10:17)

Gesellschaftliche Normen, Sozialnormen sind selbstverständlich Realität und Gegenstand empirischer Sozialforschung. Der wesentliche Unterschied zu Rechtsnormen besteht darin, dass sie untersuchbar aber nicht vorgebbar sind. Will man gesellschaftliche Normen vorgeben befindet man sich auf dem Weg zurück zur DDR-Gesellschaft.
Es um deine Aussage:

" Weiß sie denn nicht, dass in einem Rechtsstaat gesellschaftliche Normen und Grenzen durch Gesetze festgelegt werden."

Erst behauptest du, daß gesellschaftliche Normen gesetzlich festgelegt werden, dann sagst du, daß sie nicht vorgebbar sind - also das glatte Gegenteil.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von schokoschendrezki »

Zunder hat geschrieben:(08 Jun 2018, 13:25)

Es um deine Aussage:

" Weiß sie denn nicht, dass in einem Rechtsstaat gesellschaftliche Normen und Grenzen durch Gesetze festgelegt werden."

Erst behauptest du, daß gesellschaftliche Normen gesetzlich festgelegt werden, dann sagst du, daß sie nicht vorgebbar sind - also das glatte Gegenteil.
Du hast mich - völlig zurecht - auf den Unterschied zwischen Rechtsnormen und gesellschaftlichen, sozialen Normen hingewiesen. Die Vorgabe besteht in der Verrechtlichung. Und alles andere ist Gegebenheit.

Ich kann einfach dieses diffuse Gerede von Dingen, die "wir nicht hinnehmen oder uns nicht gefallen lassen müssen" nicht hören.

Wie geht Vorgabe, ganz konkret. Aus den "Richtlinien und Lehrplänen der Grundschule" des NRW-Bildungsministeriums:
3.3 Reflexive Koedukation
Die Grundschule berücksichtigt, dass unterschiedliche Interessen, Sichtweisen und Lernwege von Mädchen und Jungen sich auf den Erwerb von Wissen und Kompetenzen auswirken können. Sie berücksichtigt dabei die Wirkungen tradierter geschlechtsstereotyper Rollenmuster und Erwartungshaltungen, von denen Mädchen und Jungen schon bei ihrem Eintritt in die Schule geprägt sind. Die Grundschule legt ihre Arbeit daher an als eine gezielte Mädchen- und Jungenförderung im Sinne der reflexiven Koedukation. Es werden Lernarrangements geschaffen, in denen die Wissens- und Kompetenzvermittlung geeignet ist, evtl. bestehende Benachteiligungen zu beseitigen und Defizite auszugleichen. Grundsätzliches Vertrauen in die eigene Stärke und Lernfähigkeit werden auf diese Weise entwickelt. Ziel ist es, auf ein Leben in einer Gesellschaft vorzubereiten, in der Frauen und Männer ihre Lebensplanung unter Nutzung ihrer individuellen Begabungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten gleichberechtigt verwirklichen können.
https://www.schulentwicklung.nrw.de/leh ... S_2008.pdf
Insofern, als diese Richtlinien dem Sinn nach bindend sind, fasse ich das mal laienhaft als "geltendes Recht" auf. Es gibt also durchaus Mittel und Wege, auch Dinge, die das Geschlechterverhältnis betreffen, zu "verrechtlichen".

Ich hab' inzwischen auch den (ziemlich selten benutzten) Fachbegriff für das gefunden, was ich meine: Vigilantismus
Vigilantismus (lateinisch vigilans, wachsam) bezeichnet die jenseits der staatlich zugelassenen Möglichkeiten erfolgende gewaltsame Erzwingung, Verhinderung oder Bestrafung eines unerwünschten Verhaltens anderer durch nicht-staatliche Akteure. Anhänger selbst ernannter Bürgerwehren, die „das Recht in die eigenen Hände“ nehmen, werden als Vigilanten bezeichnet.
Ich habe nie in meinem Leben irgendein Volk oder Kollektiv geliebt ... ich liebe in der Tat nur meine Freunde und bin zu aller anderen Liebe völlig unfähig (Hannah Arendt)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Brainiac »

[MOD] Es geht hier um den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk, nicht um den Unterschied zwischen gesellschaftlichen Normen und Rechtsnormen. Ich lasse das mal soweit stehen, bitte aber hier nicht weiter vertiefen.
History doesn't repeat itself, but it often rhymes (Twain). Unfortunately, we can't predict the rhyme.
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Re: ÖR auf die Kernaufgaben beschränken?

Beitrag von Geri2 »

jack000 hat geschrieben:
So ein Schrott kann doch auf keinen Fall zur Grundversorgung gehören. Ebenso gibt es zahlreiche Beispiele fragwürdiger Sendungen.
Der ÖR ist zu einem riesigen Moloch verkommen. Sollte man den ÖR auf die Kernaufgaben beschränken und deutlich verkleinern?
Der einzige Sender, der seinem Auftrag nachkommt, ist der DLF. In einer Demokratie waeren solche Missstaende behebbar.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

relativ hat geschrieben:(08 Jun 2018, 11:06) Ja eben, eine fehlende Staatsferne in der Zusammensetzung der Gremien, das besagt aber nicht, daß sie auch staatsnahe Propaganda betreiben, oder die Meinungsvielfalt darunter gelitten hat. den dies war ja wohl deine Intention warum du diesen Urteil angeführt hast, oder?
Die regierungsseitig behauptete Staatsferne des ÖR basiert zentral auf der gesetzlich geregelten Staatsferne in der Zusammensetzung der Gremien. Das BVerfG hat also genau mit dieser durch staatliche Sprachregelung geschaffenen Fiktion aufgeräumt.
[...] Bisher ist in diesem Thread eher das Gegenteil passiert, hat der user jack000 konkrete Fälle des ÖR als Propagandamschine thematisiert.

relativ hat geschrieben:(08 Jun 2018, 11:06) Also dein gefühlter Standpunkt sage ich doch. :D
[...] Meine tatsächliche Aussage war:
Alster hat geschrieben:(08 Jun 2018, 10:46)Ich stelle mich nicht auf MEINEN Standpunkt, sondern ich referiere den Standpunkt des BVerfG.
Zuletzt geändert von Brainiac am So 10. Jun 2018, 17:44, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: [MOD] ad hominem Spam
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Re: ÖR auf die Kernaufgaben beschränken?

Beitrag von Alster »

Geri2 hat geschrieben:(09 Jun 2018, 22:47)

Der einzige Sender, der seinem Auftrag nachkommt, ist der DLF. In einer Demokratie waeren solche Missstaende behebbar.
Der wissenschaftliche Beirat des bundesfinanzministeriums hat sich 2014 auch in eine ähnliche Richtung bewegt:
http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... le%26v%3D5
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Re: ÖR auf die Kernaufgaben beschränken?

Beitrag von schokoschendrezki »

Geri2 hat geschrieben: Der einzige Sender, der seinem Auftrag nachkommt, ist der DLF. In einer Demokratie waeren solche Missstaende behebbar.
Alster hat geschrieben:(10 Jun 2018, 11:04)
Der wissenschaftliche Beirat des bundesfinanzministeriums hat sich 2014 auch in eine ähnliche Richtung bewegt:
http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... le%26v%3D5
Beides völlig richtig.(Abgesehen davon, dass ich mich hierzulande schon noch in einer Demokratie wähne). Auf das Beiratsdokument wurde hier auch schon mehrfach hingewiesen. Das ÖR-TV gehört komplett privatisiert. Aber die frei werdenden (ziemlich umfangreichen) Gebühreneinnahmen sollten wenigstens zum Teil in den Hörfunk, speziell in ein besser ausgebautes Korrespondentennetz und - ganz wichtig - in Honorare für Gastbeiträge fließen.


Es werden ja demnächst wieder zahlreiche Public Viewings zur Fußball WM stattfinden. Die Tatsache, dass die im nichtgewerblichen Fall kostenfrei sind, liegt doch ganz einfach daran, dass die FIFA ihre Kohle übers öffentliche TV per Gebühren bekommt. Ich begreife es einfach nicht, dass dieser Skandal einfach so (fast) ohne Widerspruch hingenommen wird. Dass man im ÖR-TV (im Gegensatz zum DLF) politisch informiert wird ... diese Illusion hab' ich schon lange aufgegeben.
Ich habe nie in meinem Leben irgendein Volk oder Kollektiv geliebt ... ich liebe in der Tat nur meine Freunde und bin zu aller anderen Liebe völlig unfähig (Hannah Arendt)
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relativ
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von relativ »

Alster hat geschrieben:(10 Jun 2018, 10:53)

Die regierungsseitig behauptete Staatsferne des ÖR basiert zentral auf der gesetzlich geregelten Staatsferne in der Zusammensetzung der Gremien. Das BVerfG hat also genau mit dieser durch staatliche Sprachregelung geschaffenen Fiktion aufgeräumt.
Das Urteil des BVerfG hat ein Verwaltungsakt beurteilt, aber nicht das was du für Staatsferne hälst, nämlich die angebliche verquickung Verwaltungsrat ÖR und Inhalt des gesendeten Programms.

[...] Bisher ist in diesem Thread eher das Gegenteil passiert, hat der user jack000 konkrete Fälle des ÖR als Propagandamschine thematisiert.
Also nur weil Jack und dir einige Beiträge des ÖR nicht gefallen haben, ist das ÖR also als staatsnahes Fernsehen, oder sogar Staatsfernsehen zu betrachten. Das sind nicht meine Beobachtungen und ich bin auch nicht mit allem was der ÖR sendet einverstanden. Aber so ist dies nunmal in einer Demokratie, es gibt da unterschiedliche Meinungen und Ansichten.


[...] Meine tatsächliche Aussage war:
[/quote]
Natürlich nimmst du das Urteil her, um deine Sicht darauf zu argumentieren.
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Alster
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

relativ hat geschrieben:(11 Jun 2018, 09:51)Das Urteil des BVerfG hat ein Verwaltungsakt beurteilt, aber nicht das was du für Staatsferne hälst, nämlich die angebliche Verquickung Verwaltungsrat ÖR und Inhalt des gesendeten Programms.
Die offizielle Sprachregelung der angeblichen "Staatsferne" des ÖR speist sich aus der Zusammensetzung der Gremien. Diese Fiktion wurde vom BVerfG 2014 entlarvt. Die Aussage des Nicks @relativ dass es nur um den Verwaltungsrat gegangen sei, ist gelogen. Es ging sehr wohl auch um den für Programmgestaltung zuständigen Fernsehrat.


relativ hat geschrieben:(11 Jun 2018, 09:51)Also nur weil Jack und dir einige Beiträge des ÖR nicht gefallen haben, ist das ÖR also als staatsnahes Fernsehen, oder sogar Staatsfernsehen zu betrachten. Das sind nicht meine Beobachtungen und ich bin auch nicht mit allem was der ÖR sendet einverstanden. Aber so ist dies nunmal in einer Demokratie, es gibt da unterschiedliche Meinungen und Ansichten
Die per Sprachregelung behauptete "Staatsferne" des ÖR ist, wie gezeigt, widerlegt. Wenn @relativ trotzdem bei ihrer Behauptung einer tatsächlichen programmatischen Meinungsvielfalt bleibt, hat sie das zu belegen. Da kommt nichts.
Übrigens: Dass mir z.B. die Hetze des ÖR gegen die türkische Regierung nicht gefallen würde, das ist eine reine Vermutung ad personam seitens des Nicks @relativ. Objektiv nachweisbar ist hingegen, dass diese Hetze in die Linie derjenigen Kreise in der deutschen Politik passt, von denen der ÖR wirtschaftlich abhängig ist.
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von relativ »

Alster hat geschrieben:(11 Jun 2018, 20:18)

Die offizielle Sprachregelung der angeblichen "Staatsferne" des ÖR speist sich aus der Zusammensetzung der Gremien. Diese Fiktion wurde vom BVerfG 2014 entlarvt. Die Aussage des Nicks @relativ dass es nur um den Verwaltungsrat gegangen sei, ist gelogen. Es ging sehr wohl auch um den für Programmgestaltung zuständigen Fernsehrat.
Der user Alster sollte sich mal ein wenig besser informieren, bevor er hier seine Vts verbreitet.
Ein Rundfunkrat überwacht die Einhaltung des gesetzlichen Sendeauftrags. Zudem soll der Rundfunkrat im Sinne des vom Gesetzgeber erdachten Vielfaltssicherungskonzepts die Offenheit des Zugangs zum Programm der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten für verschiedene gesellschaftlich relevante Gruppen garantieren. Der Rundfunkrat bestimmt jedoch nicht die Programmplanung, diese ist Aufgabe des Intendanten. Der Rundfunkrat berät ihn lediglich im Hinblick auf die Programmgestaltung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkrat



Die per Sprachregelung behauptete "Staatsferne" des ÖR ist, wie gezeigt, widerlegt. Da kommt nichts.
Nix ist widerlegt, nur in deiner Wahrnehmung.
https://www.zeit.de/kultur/film/2014-03 ... ht-brender
Der Staatsvertrag des ZDF ist verfassungswidrig und muss geändert werden:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk "darf nicht zum Staatsfunk werden"
Die Bundesländer müssen nun bis spätestens 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung finden und sich dabei an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientieren.
Nochmal da steht nix von einer Beurteilung des eigentlichen Programms des ZDF´s, deine VT ist also für das Jahr 2018 an den Haaren herbei gezogen.
Wenn @relativ trotzdem bei ihrer Behauptung einer tatsächlichen programmatischen Meinungsvielfalt bleibt, hat sie das zu belegen.
Welche Behauptung soll ich aufgestellt habe. Welche Lügen verbreitet du hier gerade wieder?
Nochmal zum mitschreiben ich habe deiner VT wiedersprochen und dies anhand von Argumenten und des Richterspruches des Verfassungsgerichtes
Übrigens: Dass mir z.B. die Hetze des ÖR gegen die türkische Regierung nicht gefallen würde, das ist eine reine Vermutung ad personam seitens des Nicks @relativ. Objektiv nachweisbar ist hingegen, dass diese Hetze in die Linie derjenigen Kreise in der deutschen Politik passt, von denen der ÖR wirtschaftlich abhängig ist.
Besteht dein ganzen Leben aus Vts? Du kannst einem echt nur noch leid tun.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

relativ hat geschrieben:(12 Jun 2018, 09:09)[wiki zitierend] Der Rundfunkrat bestimmt jedoch nicht die Programmplanung, diese ist Aufgabe des Intendanten. Der Rundfunkrat berät ihn lediglich im Hinblick auf die Programmgestaltung.
Dass der Intentant vom Fernsehrat auch gewählt wird hat @relativ im Zitat schnell mal gesnippt.
Tatsächliche Aufgaben der Gremien mit klarem Einfluss auf Programmgestaltung, u.a.:

die Wahl und Abberufung des Intendanten und seines Stellvertreters §26 ZDF-StV
Aufstellung von Programmrichtlinien §20 ZDF-StV
die Genehmigung des Haushaltsplanes §20 ZDF-StV
Zustimmung beim Einstellen aller halbwegs relevanten Mitarbeiter §§27,28 ZDF-StV
etc. ...

relativ hat geschrieben:(12 Jun 2018, 09:09) Nochmal da steht nix von einer Beurteilung des eigentlichen Programms des ZDF´s,
Strohmann! Tatächlich habe ich das geschrieben:
Alster hat geschrieben:(11 Jun 2018, 20:18) Die offizielle Sprachregelung der angeblichen "Staatsferne" des ÖR speist sich aus der Zusammensetzung der Gremien. Diese Fiktion wurde vom BVerfG 2014 entlarvt.

relativ hat geschrieben:(12 Jun 2018, 09:09) Welche Behauptung soll ich aufgestellt habe. Welche Lügen verbreitet du hier gerade wieder?
O.k., halten wir fest: Die userin/der user @relativ dementiert aufs schäftste programmatische Meinungsvielfalt des ÖR behauptet zu haben

Fassen wir zusammen:
die institutionelle "Staatsferne" wurde vom BVerfG 2014 widerlegt.
eine programmatische Meinungsvielfalt des ÖR behauptet noch nicht mal die userin/der user relativ

Mithin sind wir uns ja fast einig.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Kritikaster »

Alster hat geschrieben:(12 Jun 2018, 18:15)

Fassen wir zusammen:
die institutionelle "Staatsferne" wurde vom BVerfG 2014 widerlegt.
Was mittlerweile irrelevant ist, da die Vorgaben des BVerfG umgesetzt sind und keine Verfassungsklage gegen die Neuregelung anhängig ist. :)

Im übrigen betraf das allein den ZDF-Staatsvertrag, nicht den ÖR insgesamt. :cool:
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Kritikaster hat geschrieben:(14 Jun 2018, 09:43)Was mittlerweile irrelevant ist, da die Vorgaben des BVerfG umgesetzt sind und keine Verfassungsklage gegen die Neuregelung anhängig ist.
Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass wir mit der Fiktion der "Staatsferne" 64 Jahre lange verarscht wurden.
Das Verfassungsgericht hat sich NICHT mit der Frage befasst, ob wir jetzt (bzw. seit 4 Jahren) verarscht werden

Die JETZIGE Zusammensetzung des ZDF Fernsehrates spricht für Vermeidung der Vorgaben des BVerfG durch windige Umgehungstatbestände. Von derzeit 60 Mitgliedern sind:
https://de.wikipedia.org/wiki/ZDF-Fernsehrat
20 staatlich aus Bund/Ländern/Landkreise/Städte
5 Vertreter der Kirchen bekanntlich durch gegenseitige Seilschaften mit der Politik eng verflochten
11 Vertreter aus Arbeitsnehmer/Industrieverbänden bekanntlich durch gegenseitige Seilschaften mit der Politik eng verflochten davon 2 mit Parteibuch
16 vertreter von Vereinen/Verbänden nominiert von Ländern, davon 6 mit Parteibuch

Kritikaster hat geschrieben:(14 Jun 2018, 09:43)Im übrigen betraf das allein den ZDF-Staatsvertrag, nicht den ÖR insgesamt.
Das ist richtig. Entsprechend den Vorgaben des Verfassungsgerichtes wurden die staatsnahen Mitglieder zwar beim ZDF, aber offensichtlich nicht in anderen Anstalten reduziert, zumindest nicht in allen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkrat
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Kritikaster »

Alster hat geschrieben:(16 Jun 2018, 12:30)

Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass wir mit der Fiktion der "Staatsferne" 64 Jahre lange verarscht wurden.
Das Verfassungsgericht hat sich NICHT mit der Frage befasst, ob wir jetzt (bzw. seit 4 Jahren) verarscht werden
Erstens einmal: Es ging allein ums ZDF. Das macht aber nur einen Teil des ÖR aus. :eek:

Und dann gilt natürlich nach der Umsetzung der BVerf-Vorgaben: Wo kein Kläger, da kein Richter! Da keine Klage anhängig ist, besteht also offensichtlich keinerlei Veranlassung, an der Rechtmäßigkeit der gültigen Verträge zu zweifeln. :cool:
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Kritikaster hat geschrieben:(16 Jun 2018, 23:24) Wo kein Kläger, da kein Richter!
Da hams fei recht!

Kritikaster hat geschrieben:(16 Jun 2018, 23:24) Erstens einmal: Es ging allein ums ZDF. Das macht aber nur einen Teil des ÖR aus. :eek:
Kalter Kaffee. Dazu schrieb ich längst:
Alster hat geschrieben:(16 Jun 2018, 12:30) Das ist richtig. Entsprechend den Vorgaben des Verfassungsgerichtes wurden die staatsnahen Mitglieder zwar beim ZDF, aber offensichtlich nicht in anderen Anstalten reduziert, zumindest nicht in allen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkrat
Kritikaster hat geschrieben:(16 Jun 2018, 23:24) Da keine Klage anhängig ist, besteht also offensichtlich keinerlei Veranlassung, an der Rechtmäßigkeit der gültigen Verträge zu zweifeln.
Obsolet!
Dazu habe ich längst Stellung genommen:
Alster hat geschrieben:(16 Jun 2018, 12:30) Die JETZIGE Zusammensetzung des ZDF Fernsehrates spricht für Vermeidung der Vorgaben des BVerfG durch windige Umgehungstatbestände. Von derzeit 60 Mitgliedern sind:
https://de.wikipedia.org/wiki/ZDF-Fernsehrat
20 staatlich aus Bund/Ländern/Landkreise/Städte
5 Vertreter der Kirchen bekanntlich durch gegenseitige Seilschaften mit der Politik eng verflochten
11 Vertreter aus Arbeitsnehmer/Industrieverbänden bekanntlich durch gegenseitige Seilschaften mit der Politik eng verflochten davon 2 mit Parteibuch
16 vertreter von Vereinen/Verbänden nominiert von Ländern, davon 6 mit Parteibuch
Wie wärs, wenns die Beiträge auf die Sie antworten gelegentlich mal durchlesen würden?
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Kritikaster »

Alster hat geschrieben:(17 Jun 2018, 10:51)

Da hams fei recht!
Kalter Kaffee. Dazu schrieb ich längst:
Obsolet!
Dazu habe ich längst Stellung genommen:
Wie wärs, wenns die Beiträge auf die Sie antworten gelegentlich mal durchlesen würden?
Das wollte ich doch bloß noch einmal lesen, dass Dein ganzes Geschwafel einer angeblich immer noch existenten, rechtswidrigen Staatsnähe substanzlos ist. Schön, dass wir darin jetzt offenbar einer Meinung sind. :thumbup:
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von jack000 »

Was hat denn eigentlich diese von Zwangsabgaben bezahlte Propagandafigur "Oliver Welke" (Propagandashow "Heute Show") beim Fußball zu suchen? Soll der dadurch als Person dargestellt werden die irgendwas seriöses zu sagen hat?
=> Macht es da nicht mehr Sinn Fips Asmussen einzusetzen?
Zuletzt geändert von jack000 am So 17. Jun 2018, 22:29, insgesamt 1-mal geändert.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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