BPJM muss keine Kopien anfertigen

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Katenberg
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BPJM muss keine Kopien anfertigen

Beitrag von Katenberg »

Hier anscheinend etwas untergangen, aber schlicht eine interessante Geschichte. Vorweg ein wenig Information:

Die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" (BPJM) ist de facto das Zensurgremium für Medien aller Art in Deutschland. Das Gremium überprüft auf Antrag (zumeist von übereifrigen Jugendämtern etc) Medien auf jugendgefährdende Inhalte und stuft diese dementsprechend ein. Eine Indizierung auf Liste A bedeutet daraufhin ein generelles Werbeverbot und ein Verkauf nur noch unter Auflagen. Die Liste B wiederum ist für strafrechtlich relevante Medien (§131, §130, §184a, §184b, etc), die betroffenen Medien werden einem Richter vorgelegt, welcher schließlich sein Urteil fällt.

Was nun passiert ist:
In Deutschland gilt Pornografie automatisch als indiziert, demnach als Bestandteil der Liste A. Dadurch, dass die BPJM stets Exemplare der jeweiligen Ware besitzt ist die Bundesprüfstelle nun im Besitz der wohl größten Pornosammlung der Welt. Das wollte sich ein Sammler zu Nutze, um an den Film "Carl Ludwig, der Traumtänzer, Teil 2 - Carl Ludwigs heiße Träume" von 1977 zu beschaffen.

Der aktuelle Monatsreport der BPjM hat mal wieder einen interessanten Artikel zu bieten. So verlangte ein Sammler eine Kopie des auf dem Markt vergriffenen Carl Ludwig - 2. Teil (1977), da sich ein Exemplar aufgrund der 1983 ergangenen Indizierung in den Archiven der Bundesprüfstelle befindet. Als die BPjM dies verweigerte, klagte der Sammler dagegen und gab als Grund das Informationsfreiheitsgesetz an, wonach jedes indizierte Medium eine amtliche Information sei und damit diesem Gesetz unterfalle.

Das Verwaltungsgericht Köln gab ihm mit dem Urteil vom 22.09.2014 sogar Recht. Daraufhin legte die BPjM Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster ein, die dem vorherigen Urteil am 24.05.2016 widersprachen. Ob es sich bei einem indizierten Medium um eine amtliche Information handele, ließ das OVG aufgrund mangelnder Entscheidungsrelevanz offen, jedoch sei die herausgabe einer Kopie dem Urteil nach schon aus urheberrechtlicher Sicht auszuschließen. Außerdem wurde die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit als Grund angeführt, wenn ein indizierter Film jemandem ausgehändigt würde.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=11022
There was blood upon t risers
there were brains upon t chute
Intestines were a-dangling from his paratroopers suit
He was a mess, they picked him up
and poured him from his boots
And he ain't gonna jump no more
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