Perdedor hat geschrieben:(17 Feb 2017, 19:38)
Wie gesagt, der Begriff ist nicht geschützt. Wo ist die Grenze?
Unité 1 hat ja oben einige der Konsequenzen der Artikel auf Achgut beschrieben (Morddrohungen etc.). Sicherlich kann man einen Autor nicht für die Taten seiner Leserschaft verantwortlich machen, aber wenn es zwischen den Ansichten jenes Autors und eben seiner Leserschaft offenbar so große Schnittmengen gibt, ist der Vorwurf wohl nicht ganz unberechtigt.
Ich halte es für viel wahrscheinlicher dass der Gulag-Fan wie auch zu anderen Themen (wie er habe die Achse nie zu den zu boykottierenden Seiten gezählt) log. Ganz einfach.
Darum geht es nicht. Bücker schreibt:
"
Völlig falsch hingegen ist, aufgrund der Übergriffe in Köln nun das Thema sexualisierte Gewalt mit eingewanderten oder muslimischen Männern zu verknüpfen, wie es beispielsweise die rechtskonservative Publizistin Birgit Kelle tut, die bei Focus Online schreibt: „Es waren offenbar Männer mit Migrationshintergrund. Und wohl deswegen bleibt das feministische Netz stumm.“ Die Autorin, die für sexualisierte Übergriffe während der #Aufschrei-Debatte Frauen die Schuld gab – „Dann mach doch die Bluse zu“ – instrumentalisiert nun Frauen, denen Gewalt geschehen ist, um das Problem der Gewalt zu einer Frage der Herkunft zu machen – und findet damit leider viel Zustimmung. Texte in der Stoßrichtung von Kelle füttern jedoch rassistische Hetze"
https://editionf.com/sexualisierte-gewa ... -kommentar
Wenn Kelle also während der Aufschrei-Debatte sexuelle Übergriffe verharmlost, aber während der Köln-Debatte zuerst die Herkunft der Täter benennt, dann geht es ihr offenbar nicht um die Feststellung eines Faktums.
Der Vorwurf von Bücker hat durchaus seine Berechtigung, auch wenn die Verbreitung über twitter nicht gerade die politische Diskussion fördert.
Naja, die Bücker versuchte hier in erster Linie eine Debatte im Keim zu ersticken, die für nicht-heuchlerische Feministinnen eigentlich elementar sein sollte: Nämlich was für Risiken bringen importierte Frauenbilder mit sich. (Hinkende Vergleiche wie mit dem Oktoberfest dienten ja wohl völlig eindeutig der Verharmlosung.)
Bücker verharmlost Gewalt gegenüber Frauen, und nutzt dazu eine -sich immer mehr abnutzende- Keule.
...und willst offenbar die Meinungsäußerung von Bücke verbieten.
Der Kinderschädervergleich ist unpassend, da hier jemanden eine strafbare Handlung vorgeworfen wird. Das geht natürlich nicht.
Das Aufzeigen von Rassismus in von Kelles Beitrag ist etwas völlig anderes.
S.O..
Mit "Mörder" und "Kinderschänder" bezichtige ich jemanden eines Verbrechens. Das ist klar strafbar (wenn es ungerechtfertigt ist).
"Antisemit" oder "Rassist" sind schlimmstenfalls Beleidigungen, und gegen die kann ja bereits vor Gericht vorgegangen werden. In vielen Fällen treffen die Bezeichnungen aber zu und in jedem Fall sollte höchstens der Betroffene das Recht haben dagegen zu klagen.
Es ging mir um üble Nachrede und die soziale Folgen, und die sind durchaus vergleichbar mit dem Kinderschändervorwürfen.
Schau, wenn Frau A den Herrn B als "Hornochse" bezeichnet, ist das zwar klar erkennbar eine Beleidigung, aber die Folgen für Herrn B sind gering.
Wenn Frau A Journalistin ist und Herrn B als "Rassisten" bezeichnet, ist das was anderes.
Dies sollten die Richter im Falle eines Urteils wegen übler Nachrede schon deutlich berücksichtigen.
Und das mit den "vielen Fällen" ist schwammig, denn die Stiftungen die sich durch das doxxen und name calling hervortun, haben ein großes Eigeninteresse daran immer und überall Rassismus zu wittern. Das ist ihre Geschäftsgrundlage. So wie die Hexenriecher damals natürlich auch immer Hexen brauchten.
Da passt es wunderbar, dass der Begriff "Rassismus" recht dehnbar gebraucht wird.
Teilweise reicht es ja einen Werbespot mit Mensch ärgere Dich nicht zu produzieren, und schon kommt irgendso eine Vollmeise daher und wittert Botschaften des Dritten Reiches.
Nebenbemerkung:
Meine These ist dass es unter den selbsternannten Nazi-Enttarnern mindestens soviele Irre, Intolerante und Verfassungsfeinde gibt wie unter den von ihnen "Enttarnten". Was psychologisch sehr spannend zu beobachten ist, ist die sog. Umkehrung.
So wie viele offene Schwulenfeinde heimliche homoerotische Phantasien hegen die sie vor sich selbst verleugnen(siehe SA und Röhm), so hatte ich bei nicht zu wenigen den Verdacht dass die besonders lauten und aggressiven kollegas der antifa heimliche Nazis sind, sie brauchen halt nur ein akzeptableres Feindbild.
Die Entscheidung Schwesigs auf diesem Auge blind zu werden ist ganz sicher nicht GG dienlich.
Die Regierung hat diese Hoheit ja auch nicht. Wenn diese z.B. eine Organisation verbieten will, muss das ein Gericht entscheiden (siehe NPD). Politikern als Privatpersonen kann man eine Meinung dazu aber nicht verbieten. Im Gegenteil: Sie sollen diese sogar laut äußern, damit der Wähler weiß, woran er ist.
Sie versucht es aber über Bande, indem sie sich ihr wohlgesonnene "Stiftungen" hält, die dann missliebige und regierungskritische Organisationen abstrafen. Dieser Filz ist es den es zu bekämpfen gilt. Und nicht zu fördern.
Einem "stalinistischen Gulag-Fan" wird die Öffentlichkeit aber keinen Glauben schenken, wenn es um die politische Einordnung von Unternehmen geht. Sein Boykottaufruf wäre also wirkungslos. Darum geht es hier also nicht.
Wenn besagter Gulag-Fan in strategisch günstiger Stelle platziert ist und darüber hinaus über beste Kontakten zu regierungsnahen Organisationen verfügt, sieht die Sache anders aus.
Du darfst ja. Das ist doch gerade der Punkt unserer Diskussion.
Nur darf eben auch dein Gegner, was dir offenbar nicht gefällt.
Es geht darum dass wenn meinem Gegner die Argumente ausgehen er versucht statt zu debattieren die Plattformen auf denen ich blogge zu liquidieren.
Der Boykott dient einzig und alleine dazu jeden Ansatz einer Debatte zu verhindern.
Nein, hast recht, eine solch Erdoganismus/Stalinismus/Hitlerismus Attitüde gefällt mir absolut nicht!
Lasse ich doch. Ein Boykottaufruf zwingt ja niemanden am Boykott Teil zu nehmen.
Du übersiehst den zweiten Teil des Boykottaufrufs. "Entweder Sie machen mit,
oder Sie tragen die Konsequenzen."
Sorry, das ist dann keine freie Meinungsäußerung mehr, sondern glatte Nötigung.
Abwägungssache. Man müsste da einen konkreten Artikel bewerten.
Vor allem aber bräuchte man eine unbestrittene Definition der Begriffe. Ab wann beginnt "Rassismus" etc.?
Richtig. Darum ging es mir ja letztlich. Die Deutungshoheit darüber darf man
nicht der Regierung oder der von ihnen finanzierten und abhängigen Zuarbeiternetzwerke (a la AAS) überlassen.
Sonst wird es aus verfassungsrechtlicher Sicht mehr als kritisch.
Doch natürlich!
Dir steht nur nicht das Recht zu für die Teilnahme an einer Demostration nicht kritisiert zu werden. Auch öffentlich und ggf auch durch rechtmäßige Aktionen.
Auch hier gibt es einen dicken Haken. Entsteht durch das Nutzen regierungsnaher Netzwerke nicht ein Ungleichgewicht und die Gefahr dass regierungskritische (aber GGkonforme) Personen mit der Extremismuskeule mundtot gemacht werden?
Darf die Regierung sich Stiftungen halten, die ihr missliebige Demonstranten verfolgt? Und nein, ich rede jetzt nicht von irgendwelchen Rudolf Hess Arsch Hu Gedenkmärschen (deren Bedeutung für die Machthaberschaft der Regierung völlig irrelevant sind), sondern Anti-Merkel Demos allgemein, heute und in die Zukunft gedacht.
Gerade NICHT!
Das habe ich doch oben verlinkt. Die Regierung darf das NICHT. Eine Privatperson darf das. Wie z.B. der Hensel. Das war doch dein Beispiel.
Eine "Privatperson" die rein zufälligerweise Strategiedirektor einer Werbeagentur ist, zu deren Hauptgeldgebern die Bundesregierung gehört.
So "privat" dann wohl doch nicht..
Du wolltest hingegen der Bücker verbieten, den Beitrag von Kelle rassistisch zu nennen.
Daher meine Vermutung.
Nicht ganz. Ich persönlich halte es für üble Nachrede, aber das ist unerheblich. Zur Klärung dieses Sachverhaltes sind (waren) die Gerichte zuständig, vorausgesetzt Kelle klagt(e).
Du erwecktest in deinen Beiträgen allerdings teilweise den Eindruck, als wolltest du die Benennung als Rassist grundsätzlich verbieten. Zumindest, wenn sie nur so über twitter dahergesagt wird. Da bin ich dagegen. Wenn sich jemand beleidigt fühlt kann er klagen, muss sich allerdings ggf damit abfinden, dass das Gericht nicht in seinem Sinne entscheidet.
Dann hast Du mich missverstanden, oder ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Der einzige Weg ist der juristische, über eine Klageerhebung des Beleidigten. Da stimmen wir überein.
Ich bin allerdings dafür die sozialen Folgen dieser Beleidigung sowohl zivil- als auch strafrechtlich stärker zu berücksichtigen.
Nun, hier im Forum z.B. wird dies durch Moderatoren geregelt. Das findest du nicht gut?
Wenn die Moderatoren von der Regierung eingesetzt werden oder finanziell von ihr abhängig wären, fände ich das in der Tat nicht gut.
Ich wollte die konkreten Beispiele so weit es geht vermeiden und grundsätzlich begründen, dass jeder die Blogs selbst politisch einordnen darf.
Persönlich halte ich "merkelkritische Meinung" aber durchaus für verharmlosend.
Ich halte die Blogs jedenfalls für GG-konform, im Gegensatz zu manchen Kabinettsmitgliedern der Bundesregierung.
Kein Vergleich zu den Alt-right-portalen die in den USA mehr und mehr die Oberhand gewinnen.
Es wäre ziemlich dumm die moderaten Kräfte der Opposition zu schwächen, in der Hoffnung die Extremen würden die Opposition dann vollends diskreditieren.
So würde man aus rein machiavellistischen Motiven die Bundesrepublik kaputtmachen.