Zensur und NetzDG

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Teekanne
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Teekanne »

Tom Bombadil hat geschrieben:(23 Mar 2018, 10:35)

Sobald die schiere Masse mitbekommt, dass Leute wegen Hasskommentaren notfalls im Knast landen, werden sich sehr viele User zusammen reißen und auf solche Botschaften verzichten.


Ob ein Beitrag gegen das Gesetz verstößt können die rechtlichen Laien, die bei Facebook und Co. in den Löschabteilungen sitzen, gar nicht abschließend beurteilen. Gesetzesverstöße müssen von der Justiz beurteilt werden, nicht von ausländischen Unternehmen.
Es betrifft eh nicht jeden Rotz. Klare Sachen wie "Ich will ..... am Galgen sehen", klare Morddrohungen etc. das sind eindeutige Dinge. Klar aus Sicht eines gewissen Klientels nicht, mir doch egal.
Hauptsache diese Gossensprache verseucht nicht weiter unsere Jugend und das restliche vernünftige wahre Volk.
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Tom Bombadil
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Tom Bombadil »

Soviel dann zum Thema Meinungsfreiheit. Wenn eine Aussage nicht gegen die Gesetze verstößt, ist sie hinzunehmen, verstößt sie gegen Gesetze, ist es Sache der Justiz, sich darum zu kümmern.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Schnitter »

John Galt hat geschrieben:(23 Mar 2018, 00:35)

Mein Beispiel bestätigt meine Aussage.
Ein einzelnes Beispiel für so einen Fall bestätigt das ?
Zu 99% handelt es sich dabei nicht mal um strafbares Material, sondern einfach nur um unerwünschte politische Meinungen.
Klar das macht total Sinn :D
Es gibt aber keine Hunderttausende Strafverfahren deswegen.

Reicht deine Intelligenz aus, um eine Kriminalstatistik zu finden?
Klar, alle gelöschten Beiträge landen vor Gericht und sind deswegen in der Kriminalitätsstatistik zu finden. :D

Wie gesagt. Wen willst du mit deinem Scheiß verarschen ?
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Schnitter »

Tom Bombadil hat geschrieben:(23 Mar 2018, 16:55)

Soviel dann zum Thema Meinungsfreiheit. Wenn eine Aussage nicht gegen die Gesetze verstößt, ist sie hinzunehmen, verstößt sie gegen Gesetze, ist es Sache der Justiz, sich darum zu kümmern.
Nö.

Wenn ein Betreiber Posts löscht die gegen die Spielregeln verstoßen landet das nirgendwo außer im Nirvana.
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Tom Bombadil
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Tom Bombadil »

Schnitter hat geschrieben:(23 Mar 2018, 16:57)

Wenn ein Betreiber Posts löscht die gegen die Spielregeln verstoßen landet das nirgendwo außer im Nirvana.
Das ist richtig, dafür braucht es dann aber kein Gesetz, sondern lediglich Nutzungsbedingungen.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Skeptiker »

Hier ein, wie ich finde, recht passender Artikel zum Thema:
https://www.cicero.de/kultur/politik-me ... ungsgesetz

Also, auf in den Kampf gegen den Hass.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von watisdatdenn? »

Hier der Fall wie jemand in Schottland für ein Scherzvideo verurteilt wurde.

Hier das Video (ist lustig:)


Der Fall dazu (nicht lustig):
https://www.standard.co.uk/news/crime/y ... 94926.html

Einfach nur lächerlich in welche Richtung sich die Meinungsfreiheit im Westen entwickelt..
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von John Galt »

Schnitter hat geschrieben:(23 Mar 2018, 16:56)

Ein einzelnes Beispiel für so einen Fall bestätigt das ?
Es sind sogar 2 Beispiele in einem.

Wenn ein Polizeipräsident einer Millionenstadt zu dumm ist strafbare Inhalte zu erkennen, wie sollen dann die ganzen Löschtiraden von Twitter, Facebook und im Kommentarbereich von Zeitungen auch nur ansatzweise strafbares Material erfassen? Dort arbeiten nur billige Hilfsarbeiter, die die Meldungen bearbeiten.

Die Kriminalstatistik zeigt genau das, was ich sage. Nämlich dass rund 99% der gelöschten Inhalte über nicht strafbar waren, sondern nur politisch unerwünschte Meinungen darstellen. Die restlichen 1% werden strafrechtlich verfolgt und ggf. verurteilt.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von watisdatdenn? »

Hier noch ein interessanter Fall von Zensur.
In England darf man keine Flugblätter verteilen, auf denen steht "Allah is Gay", weil das zu Unruhen führen kann:

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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

watisdatdenn? hat geschrieben:(23 Mar 2018, 19:59)

Hier noch ein interessanter Fall von Zensur.
In England darf man keine Flugblätter verteilen, auf denen steht "Allah is Gay", weil das zu Unruhen führen kann:

Gott ist schwul?

Gibt's dafür einen Beleg?
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Adam Smith »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:27)

Gott ist schwul?

Gibt's dafür einen Beleg?
Muslime = verrückt.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Schnitter »

John Galt hat geschrieben:(23 Mar 2018, 19:29)

Es sind sogar 2 Beispiele in einem.
Das belegt immer noch nicht deine erfundene Behauptung.
Die Kriminalstatistik zeigt genau das, was ich sage.
Nein die zeigt das was zur Anzeige gebracht wurde.

Sag mal bin ich hier in der Sonderschule ? :D
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von John Galt »

Schnitter hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:46)

Das belegt immer noch nicht deine erfundene Behauptung.



Nein die zeigt das was zur Anzeige gebracht wurde.

Sag mal bin ich hier in der Sonderschule ? :D
Und wie viele Anzeigen zeigt die Kriminalstatistik?

Gerade mal 1% aller gelöschten Beiträge werden angezeigt. Was dazu führt dass 99% der angezeigten Beiträge nicht mal ansatzweise strafbar waren. :rolleyes:

Sitzengeblieben in der Sonderschule?
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Skeptiker »

watisdatdenn? hat geschrieben:(23 Mar 2018, 19:59)
Hier noch ein interessanter Fall von Zensur.
In England darf man keine Flugblätter verteilen, auf denen steht "Allah is Gay", weil das zu Unruhen führen kann:
Seine Meinung sagen oder einen Spaß machen, das ist eine Sache.
Dinge äußern mit dem ausschließlichen Grund damit zu provozieren, ist eine andere Sache.

Man kann sich zwar darüber streiten ob es von der Meinungsfreiheit gedeckt wäre, aber es ist in meinen Augen ebenso eindeutig, dass es eine missbräuchliche Auslegung von Meinungsfreiheit ist. Soetwas führt dann irgendwann dazu, dass Beschränkungen der Meinungsfreiheit es in die Gesetzesblätter finden, weil die Mehrheit der Menschen in Frieden miteinander leben möchte.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von watisdatdenn? »

Skeptiker hat geschrieben:(23 Mar 2018, 23:15)

Seine Meinung sagen oder einen Spaß machen, das ist eine Sache.
Dinge äußern mit dem ausschließlichen Grund damit zu provozieren, ist eine andere Sache.

Man kann sich zwar darüber streiten ob es von der Meinungsfreiheit gedeckt wäre, aber es ist in meinen Augen ebenso eindeutig, dass es eine missbräuchliche Auslegung von Meinungsfreiheit ist. Soetwas führt dann irgendwann dazu, dass Beschränkungen der Meinungsfreiheit es in die Gesetzesblätter finden, weil die Mehrheit der Menschen in Frieden miteinander leben möchte.
Die Homosexualität provoziert diese Muslime nur, weil sie diese nach dem Koran umbringen müssen.
Das soll und muss man ansprechen dürfen, auch in einer provokanten Manier.

Bei den germanischen Göttern verkleidet sich Thor sogar mal als Frau.

Warum würden Buddhisten nur gelangweilt mit der Schulter zucken, wenn jemand sagt dass Buddha schwul war, aber bei Muslimen ist gleich die öffentliche Ordnung in Gefahr?

Es gibt auch keinen Missbrauch von Meinungsfreiheit. Das ist ja gerade der Sinn von Freiheit.
Wer würde denn definieren, wann Meinungsfreiheit missbraucht wird? Die Mehrheit? Der Imam? Der Pfarrer? Der Führer? Der Soviet?
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Teeernte »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:27)

Gott ist schwul?

Gibt's dafür einen Beleg?
Adam ?
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von immernoch_ratlos »

Nun das Problem Meinungen von "Meinungen die zugleich einen Straftatbestand darstellen" zu trennen, ist ein ordinäre Aufgabe längst vorhandener KI. Bin mir sicher, daran wird bereits heftig gearbeitet.

Nicht das Genosse Robot nun da statt Menschen eine endgültige Entscheidung trifft - treffen kann - treffen soll -nein, eher als Werkzeug um "die Spreu vom Weizen" zu trennen. Der Wust von "Meinungen" - die üblichen Halbsätze - lassen sich nicht nur von Menschen sortieren. Es genügt bereits, wenn die Zahl der zwar dummen, gemeinen usw. aber eben nicht "strafwürdigen" Meinungen von denen die "Verdachtsfälle" sind getrennt werden, um sie darin geschultem Personal vorzulegen.

Da ja gerade "Big Data" ein ganz großes Geschäft darstellt und solche weitere Auswertungen auch alles andere verbessern helfen, bin ich sicher, das passiert längst und wird noch zurückgehalten, weil sich mit Maschinen, welche den Sinn eines Satzes unzweifelhaft erkennen können, auch zu einer ganzen Reihe von anderen "Aufgaben" eigen.

Wer nun - wie sollte es anders sein - das als Unsinn abtun möchte, kann ja mal HIER eine Kostprobe nehmen:
Der menschliche Vorsprung wird kleiner

Manch ein Kollege mag dagegenhalten, dass bei komplexen Gestaltungen und Konflikten nicht nur das fachliche Wissen des Anwalts, sondern insbesondere seine Erfahrung, Intuition und Kreativität gefragt sind. Welchen Wert diese Fähigkeiten künftig haben, hängt von den Fortschritten bei der Entwicklung künstlicher Intelligenz ab. In Anbetracht der Milliarden, die Google, Apple, IBM & Co. hier investieren, dürfte klar sein, dass die kognitiven Gräben zwischen Mensch und Maschine immer mehr zugeschüttet werden.
Sich nicht der Fülle von Datenmaterial zu bedienen, welche all diese "Meinungen" für eine Weiterentwicklung solcher und ähnlicher Systeme haben, wäre ausgesprochen dumm.

Kommt noch hinzu, für den "Anfang" sind diese oft sehr primitiv gehaltenen Meinungsäußerungen keine allzugroße "kognitive Hürde" für einen ausgefeilten Algorithmus. Hier liegt etwas in geschriebener Form vor - anders wie bei Sprache - spielen Nuancen eine viel kleinere Rolle. Wer in millionenfacher Geschwindigkeit "Vergleiche" und kognitive Fähigkeiten anwenden kann - aus den Ergebnissen "lernt", sollte damit recht schnell zurechtkommen. Immerhin wurde ja schon bekannt, das darauf getrimmte Algorithmen, von Computern generierten Text entlarven können.

Wem das noch nicht so recht überzeugen kann,inzwischen gibt es bereits eine Art Gegenbewegung : "Gründung von Algorithm Watch: Achtgeben auf Algorithmen" Womöglich, weil solche Entwicklungen nicht "überall" wünschenswert sind :
In dem Manifest der Initiative heißt es: "Algorithmische Entscheidungsprozesse (Algorithmic Decision Making, ADM) sind niemals neutral. Die Schöpfer von ADM-Prozessen sind verantwortlich für ihre Resultate. ADM-Prozesse werden nicht nur von ihren Entwicklern erschaffen. ADM-Prozesse müssen nachvollziehbar sein, damit sie demokratischer Kontrolle unterworfen werden können."
Letztlich müsse die Gesellschaft eine Entscheidung treffen, in welchen Bereichen Maschinen die Entscheidungsfindung unterstützen könnten und wo die menschliche Einschätzung wichtig bleibe. "Nehmen Sie den hypothetischen Fall eines Hartz-IV-Empfängers", sagt Zweig. "Er wohnt in einer Wohnung, die nach dem Gesetz eigentlich 5 Euro im Monat zu teuer ist, doch er ist in dem Stadtviertel verankert, die Kinder gehen dort zur Schule." Würde der Algorithmus entscheiden, sei der Fall klar. Ein menschlicher Entscheider könnte in diesem Fall ein Auge zudrücken. Wie die Entscheidung ausfalle, habe großen Einfluss auf die individuelle Lebensplanung der Person.
Genau da liegt das Problem "Ein menschlicher Entscheider könnte in diesem Fall ein Auge zudrücken" oder bei echten Rechtsverstößen diese durchgehen lassen....
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Schnitter »

John Galt hat geschrieben:(23 Mar 2018, 22:32)
Gerade mal 1% aller gelöschten Beiträge werden angezeigt. Was dazu führt dass 99% der angezeigten Beiträge nicht mal ansatzweise strafbar waren.
LOL.

You made my day :D
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Skeptiker »

watisdatdenn? hat geschrieben:(24 Mar 2018, 03:43)
Die Homosexualität provoziert diese Muslime nur, weil sie diese nach dem Koran umbringen müssen.
Das soll und muss man ansprechen dürfen, auch in einer provokanten Manier.
Ich habe nicht geschrieben, dass man das nicht ansprechen darf. Legal ist diese Aktion auch wohl in Ordnung und Sympathie für die Weltsicht des Islam habe ich keine.

Es ist aber etwas anderes ob man etwas machen SOLLTE. Hier dient es dem ausschließlichen Zweck der Provokation. Es glaubt ja niemand ernsthaft, dass Gott schwul wäre. Hier geht es nur darum die Reaktion derer zu provozieren, von denen man weiss, dass es für sie eine unerträgliche Aussage ist.

An der Stelle hat der Staat dann auch wieder die Möglichkeit einzugreifen, weil es um die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung geht. Also sind Interessen gegeneinander abzuwägen, die in diesen Fall die Kundgebungsfreiheit beschränken.

Wer bei einer Beerdigung ein Plakat mit den peinlichsten Momenten des Verstorbenen hochhält, der darf ja auch damit rechnen in seiner Meinungsfreiheit beschränkt zu werden. Möglicherweise wird die Polizei demjenigen verdeutlichen, dass es in der Form nicht geduldet wird, weil eben die Rechte anderer beeinträchtigt sind.
watisdatdenn? hat geschrieben:(24 Mar 2018, 03:43)
Bei den germanischen Göttern verkleidet sich Thor sogar mal als Frau.

Warum würden Buddhisten nur gelangweilt mit der Schulter zucken, wenn jemand sagt dass Buddha schwul war, aber bei Muslimen ist gleich die öffentliche Ordnung in Gefahr?

Es gibt auch keinen Missbrauch von Meinungsfreiheit. Das ist ja gerade der Sinn von Freiheit.
Wer würde denn definieren, wann Meinungsfreiheit missbraucht wird? Die Mehrheit? Der Imam? Der Pfarrer? Der Führer? Der Soviet?
Selbstverständlich gibt es Grenzen der Meinungsfreiheit. Ja, die Gesetze begrenzen diese und das entscheidet die Mehrheit.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Schnitter hat geschrieben:(24 Mar 2018, 13:11)

LOL.

You made my day :D
Naja so mancher hier kennt wohl den Unterschied zwischen einem Antragsdelikt und einem Offizialdelikt nicht. Da neigt man halt schon mal dazu falsche Schlussfolgerungen zu ziehen.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von watisdatdenn? »

Skeptiker hat geschrieben:(24 Mar 2018, 15:47)
Hier dient es dem ausschließlichen Zweck der Provokation. Es glaubt ja niemand ernsthaft, dass Gott schwul wäre. Hier geht es nur darum die Reaktion derer zu provozieren, von denen man weiss, dass es für sie eine unerträgliche Aussage ist.

An der Stelle hat der Staat dann auch wieder die Möglichkeit einzugreifen, weil es um die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung geht.
Und genau hier habe ich das Problem.
Zur Nazizeit wäre es auch eine Provokation gewesen öffentlich zu behaupten, dass es keine menschlichen Rassen gibt, auch wenn das eine sinnvolle Hinterfragung gewesen wäre.

Wäre es aus deiner Sicht auch in der Nazi Zeit ok gewesen einen Stand zu verbieten, der proklamiert es gibt keine menschlichen Rassen, nur weil das die damals zahlreichen Rassisten auf die Palme gebracht hätte?

Meiner Großtante ist übrigens etwas ähnliches passiert. Sie hat in den 1920igern kritisch über die katholische Kirche über die heimlichen Abtreibungen geschrieben. Zur Nazizeit gab es dann erst mal ein Schreibverbot für sie, weil sie Thesen aufbrachte, welche die Mehrheit empörte (heute ist das lustigerweise die Mainstream-Meinung und das Gegenteil empört).

Aus meiner Sicht muss man (gefühlte) Provokationen in einer aufgeklärten Gesellschaft aushalten.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Skeptiker »

watisdatdenn? hat geschrieben:(24 Mar 2018, 16:21)
Und genau hier habe ich das Problem.
Zur Nazizeit wäre es auch eine Provokation gewesen öffentlich zu behaupten, dass es keine menschlichen Rassen gibt, auch wenn das eine sinnvolle Hinterfragung gewesen wäre.

Wäre es aus deiner Sicht auch in der Nazi Zeit ok gewesen einen Stand zu verbieten, der proklamiert es gibt keine menschlichen Rassen, nur weil das die damals zahlreichen Rassisten auf die Palme gebracht hätte?

Meiner Großtante ist übrigens etwas ähnliches passiert. Sie hat in den 1920igern kritisch über die katholische Kirche über die heimlichen Abtreibungen geschrieben. Zur Nazizeit gab es dann erst mal ein Schreibverbot für sie, weil sie Thesen aufbrachte, welche die Mehrheit empörte (heute ist das lustigerweise die Mainstream-Meinung und das Gegenteil empört).
Nochmal: Die Aussage "Gott ist schwul" ist höchstwahrscheinlich legal. Dennoch hat der Staat durchaus ein Recht Äußerungen zu verhindern (nicht zu bestrafen!), wenn sie den Frieden im Land gefährden.

Es war nie so, es ist nicht so, und es wird auch niemals so sein, dann JEDER ALLES sagen darf und dass ALLE es IMMER und ÜBERALL zu akzeptieren haben. Legal sind die Beschränkungen relativ klein, in der praktischen Anwendung kommt es da aber schon viel früher zu Konflikten die eine Abwägung erfordern.
Volksverhetzung ist einer der wenigen Straftatbestände, die tatsächlich einen Rechtsbruch darstellen. Aber auch unterhalb der Straftatbestände gibt es eben unerwünscht Situationen die der Staat zu regeln hat.

Ich werde hier nicht Begebenheiten aus der Nazizeit kommentieren. Deutschland war damals eine Diktatur und die kann man in der Ausübung der Freiheitsrechte ganz sicher nicht sinnvoll mit der heutigen Situation vergleichen.
Was aber eine Provokation oder unangemessene Äußerung ist, das liegt ganz im Geist der Zeit. Natürlich eckte man früher mit Dingen an, die heute Mainstream sind. Heute mag man mit anderen Positionen anecken. Es war aber schon immer so, dass wenn man Minderheitenmeinungen vertritt, man gegen Widerstände ankämpfen muss. Im Gegensatz zu früher aber eben nicht als Verbot, sondern durch gesellschaftlichen Widerstand.

"Gott ist schwul" ist aber keine Minderheitenmeinung, sondern eine gezielte und so auch beabsichtigte Provokation. Wer gegen Positionen des Islam protestieren will, der kann sehr frei seine Meinung auch öffentlich äußern. DAS würde auch toleriert werden, aber eben nicht der demonstrative Tabubruch des kalkulierten provokanten Zweckes wegen.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von immernoch_ratlos »

Eine solche Aussage wie "G ist irgendetwas" hat einen Namen eine Kategorie - fällt unter "Blasphemie" ist eine "öffentliche, Ärgernis erregende Beschimpfung Gottes wird als Gotteslästerung bezeichnet".

Nun könnte man argumentieren - jedenfalls vom atheistischen Standpunkt - wie kann man eine Wesenheit, welche bislang jeglichen Beweis ihrer Existenz schuldig geblieben ist, eigentlich beleidigen ?

Doch ob man das nun billigt oder eher nicht, es gibt je nach Glaubensrichtung Millionen bis Milliarden Menschen die fest an diese jenseitige Existenz glauben. Es kann keine wirklich gute Idee sein, all diese Menschen direkt oder indirekt mit solchen idiotischen Sprüchen zu behellige. Wäre das eine religiöse Aussage, wäre derjenige nach eigener Aussage ein Gläubiger und davon überzeugt das G schwul sei. Damit fiele eine solche Aussage in den Bereich religiöser Überzeugung und die ist, wenn nicht im Detail, jedoch in der Sache durch Artikel 4 GG ausdrücklich geschützt und geht den Staat gleich garnix an.

Nun muss man schon "etwas sehr blauäugig sein" um hier nicht die pure Provokation zu erkennen. Das sahen einige sehr vernünftige Männer - sicher auch Frauen voraus. Nennt sich "Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (englisch International Covenant on Civil and Political Rights, ICCPR)" dort findet sich ein Artikel 20 Abs. 2 - der ruft alle Staaten auf und alle Staaten die diesem Vertrag beigetreten sind - bzw. ihn bereits ratifiziert haben auf das Folgende zu verbieten :
Art. 20 Abs. 2

„Die Verfechtung nationalen, rassistischen oder religiösen Hasses, welche zur Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt anstiftet.“
Und - Überraschung für alle, welche hier eventuelle "übers Ziel hinausschießen" :
dejure.org hat geschrieben:[center]Strafgesetzbuch
§ 166
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen[/center]


(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Das mag ja auch für die Verantwortlichen in diesem Forum so nicht bekannt sein, es tut mir leid damit ist es nun bekannt.

Diese Gesetz hat Vorläufer die vom "Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871" ausgehend zwar angepasst, aber niemals aus dem Strafgesetzbuch entfernt wurden.

Zurück zu der völkerrechtlich wirksamen Vereinbarung ICCPR - die Bundesrepublik Deutschland und die ehem. DDR sind dem Vertrag beigetreten und beide haben in 1973 ratifiziert. UK - nach kurzer Recherche :
In 1976 the UK ratified the ICCPR with a reservation that prevented individuals without the right to 'enter and remain' in the UK from invoking Article 12(4) and 'other provisions' of the covenant. Upon Hong Kong's reunification with China, the ICCPR 'as applied to Hong Kong' in accordance with the UK's ...
womit wohl auch klar ist, warum man dort diese Sperre eingesetzt hat. Klar dürfte auch sein - dieser eine Artikel ist einer von vielen anderen - wen näheres interessiert, kann ja mal hier lesen

Übrigens hat UK di gesetzliche Bestimmungen zur Blasphemie 2008 abgeschafft. Besonders interessant für alle die sich für den Islam besonders interessieren :
WIKI hat geschrieben:In vielen Staaten mit Staatsreligion ist Gotteslästerung eine Straftat. In manchen dieser Staaten kann sie mit der Todesstrafe bestraft werden, z. B. in Saudi-Arabien, der Islamischen Republik Pakistan, der Islamischen Republik Afghanistan und der Islamischen Republik Iran. Ob und in welchem Umfang bestimmte Handlungen oder Äußerungen als „Blasphemie“ gelten, hängt ab von den rechtsgültigen Kriterien für ihre Feststellung und vom Stellenwert religiöser Traditionen und Wertorientierungen in einer Gesellschaft. Diese können sich innerhalb der Geschichte einer Religion stark wandeln.
Damit D nicht so allein dasteht - die Schweiz (Art. 261 Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit) und Österreich (Strafgesetzbuch § 188 "Strafbare Handlungen gegen den religiösen Frieden und die Ruhe der Toten / Herabwürdigung religiöser Lehren und § 189 Störung einer Religionsübung ) sehen da Straftatbestände.

Das mag ja niemanden so recht interessieren - aber "es" ist da und "lauert auf auf alle, die Meinungsfreiheit etwas zu weitgefasst verstehen..."
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Re: Straßenschlachten im Libanon - neuer Bürgerkrieg?

Beitrag von watisdatdenn? »

watisdatdenn? hat geschrieben:(08 May 2018, 06:00)
Hier gibt es ein interessantes Video mit privater Sicht eines libanesischen Christen in Deutschland, wie aus der "Schweiz des nahen Ostens" so ein "failed State" wurde:



Ich denke mehr muss man dazu nicht sagen...
Unglaublich!
Das Youtube Konto von Stürzenberger wurde gelöscht!

Aber natürlich: Eine Zensur findet nicht statt.


Da da Video aufgrund unseres "Ministeriums für Wahrheit" nicht mehr zur Verfügung steht eine kurze Beschreibung aus dem Gedächtnis:

Ein libanesischer Christ erzählt wie er und andere Christen von Muslimen im Libanon schikaniert (beklaut, geschlagen, etc..) wurde und jenen Muslimen dafür das Himmelreich versprochen wurde.
Stürzenberger bringt das mit der Aufnahme vieler islamischer Flüchtlinge in den 70er Jahren im Libanon in Verbindung (uns dem darauf folgenden Niedergang des Libanons) und warnt vor einer ähnlichen Entwicklung in Deutschland.
Der christliche Libanese bestätigt und bedankt sich für die Aufnahme in Deutschland.
Zuletzt geändert von watisdatdenn? am Mi 9. Mai 2018, 06:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Straßenschlachten im Libanon - neuer Bürgerkrieg?

Beitrag von Provokateur »

watisdatdenn? hat geschrieben:(09 May 2018, 06:27)

Unglaublich!
Das Youtube Konto von Stürzenberger wurde gelöscht!

Aber natürlich: Eine Zensur findet nicht statt.
Youtube unterliegt natürlich als US-Unternehmen den Zensurwünschen irgendwelcher deutscher Zensurzuständigen und nicht den eigenen Gewinninteressen.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Straßenschlachten im Libanon - neuer Bürgerkrieg?

Beitrag von watisdatdenn? »

Provokateur hat geschrieben:(09 May 2018, 06:32)
Youtube unterliegt natürlich als US-Unternehmen den Zensurwünschen irgendwelcher deutscher Zensurzuständigen
Das ist korrekt. Ich sehe, du hast dich über das NetzDG informiert.

Wird hier aber offtopic. Ich wollte den Inhalt nur kurz wiedergeben, da dieser Erfahrungsberichte eines Libanesen aus erster Hand nun nicht mehr zur Verfügung steht.
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Re: Straßenschlachten im Libanon - neuer Bürgerkrieg?

Beitrag von Provokateur »

watisdatdenn? hat geschrieben:(09 May 2018, 06:41)

Das ist korrekt. Ich sehe, du hast dich über das NetzDG informiert.
Das NetzDG regelt den Umgang mit Inhalten, die aufgrund anderer Gesetze schon strafbewehrt sind. (§1 Abs. 3 NetzDG: "Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 89a, 91, 100a, 111, 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166, 184b in Verbindung mit 184d, 185 bis 187, 201a, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs erfüllen und nicht gerechtfertigt sind.")

Möchtest du uns also sagen, dass Herr Stürzenberger ein Straftäter ist?
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Straßenschlachten im Libanon - neuer Bürgerkrieg?

Beitrag von watisdatdenn? »

Provokateur hat geschrieben:(09 May 2018, 06:59)
Das NetzDG regelt den Umgang mit Inhalten, die aufgrund anderer Gesetze schon strafbewehrt sind. (§1 Abs. 3 NetzDG: "Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 89a, 91, 100a, 111, 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166, 184b in Verbindung mit 184d, 185 bis 187, 201a, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs erfüllen und nicht gerechtfertigt sind.")
Ja und ob etwas diese Straftatbestände erfüllt, prüfen private Organisationen.
So wie es sich in einem Rechtsstaat gehört.. Also im Iran oder China, deren Forderungen unsere Regierung mit diesem international kritisierten Gesetz entsprochen hat:
https://netzpolitik.org/2018/bundesregi ... tsprochen/
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Re: Straßenschlachten im Libanon - neuer Bürgerkrieg?

Beitrag von Provokateur »

watisdatdenn? hat geschrieben:(09 May 2018, 07:19)

Ja und ob etwas diese Straftatbestände erfüllt, prüfen private Organisationen.
So wie es sich in einem Rechtsstaat gehört.. Also im Iran oder China, deren Forderungen unsere Regierung mit diesem international kritisierten Gesetz entsprochen hat:
https://netzpolitik.org/2018/bundesregi ... tsprochen/
Und so gut wie jedes Unternehmen lässt mittlerweile Einsprüche zu. Natürlich könnte man das auch behördlich prüfen lassen. Um eine neue Behörde zu gründen, muss man aber Geld in die Hand nehmen, deswegen hat der Gesetzgeber dies privatwirtschaftlich abgewälzt.

Ich sehe aber nirgendwo jemanden, der eine Verfassungsklage anstrebt.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Straßenschlachten im Libanon - neuer Bürgerkrieg?

Beitrag von Alster »

watisdatdenn? hat geschrieben:(09 May 2018, 07:19)
Also im Iran oder China, deren Forderungen unsere Regierung mit diesem international kritisierten Gesetz entsprochen hat:
https://netzpolitik.org/2018/bundesregi ... tsprochen/
Deutschland und China zensieren längst Werbeinhalte und das Ganze völlig ohne NetzDG.
http://www.deutschlandfunk.de/dalai-lam ... _id=410164
In Deutschland tut sich dabei vor allem der Staatsdfunk auch als Zensurbehörde hervor.
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 72711.html
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
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Re: Straßenschlachten im Libanon - neuer Bürgerkrieg?

Beitrag von watisdatdenn? »

DarkLightbringer hat geschrieben:(09 May 2018, 12:47)
Stürzenberger... ist das nicht dieser vorbestrafte Neonazi ?
Das muss ein anderer Stürzenberger sein.
Ich meine den Islamkritiker, der für das Aussprechen seiner Meinung verurteilt wurde:
"Stürzenberger wurde am 8. Dezember 2017 vom Amtsgericht Duisburg wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt. Er hatte demnach bei einer Pegida-Veranstaltung im Jahre 2015 unter anderem von einer „Invasion“ aus dem islamischen Raum gesprochen"
Einmal hat er anscheinend auch einen Polizisten beleidigt.
In den anderen Fällen wurde er in zweiter Instanz (= Versagen der Staatsanwaltschaft und Richter in erster Instanz, die offensichtlich viel zu viel Langeweile haben, wenn sie Meinungen von Privatpersonen verfolgen) freigesprochen.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Michael ... rzenberger

Wie war eigentlich das Urteil gegen die Ellwanger Flüchtlinge welche die Polizei attackiert (nicht nur beleidigt) haben? Achja gab es nicht..
Manche sind in diesem Staat halt gleicher als andere...
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Re: Straßenschlachten im Libanon - neuer Bürgerkrieg?

Beitrag von watisdatdenn? »

Provokateur hat geschrieben:(09 May 2018, 09:24)
Und so gut wie jedes Unternehmen lässt mittlerweile Einsprüche zu.
Wie schön, aber:
Rechtsprechung gehört in die Hand der Justiz (und nicht in die Hand privater Organisationen)!
Punkt!
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Re: Straßenschlachten im Libanon - neuer Bürgerkrieg?

Beitrag von Provokateur »

watisdatdenn? hat geschrieben:(14 May 2018, 06:59)

Wie war eigentlich das Urteil gegen die Ellwanger Flüchtlinge welche die Polizei attackiert (nicht nur beleidigt) haben? Achja gab es nicht..
Manche sind in diesem Staat halt gleicher als andere...
Neben dem gesuchten Togoer wurden in Ellwangen auch die Rädelsführer des Aufstandes festgenommen.
watisdatdenn? hat geschrieben: Wie schön, aber:
Rechtsprechung gehört in die Hand der Justiz (und nicht in die Hand privater Organisationen)!
Punkt!
Es handelt sich nicht um Rechtsprechung. Es handelt sich um Moderation. Wie hier im Forum.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von John Galt »

Das NetzDG hat das Internet zur Stasi 2.0 werden lassen. Ich hatte vor einiger Zeit mal auf Facebook einen Test gemacht als das Rezo Video rauskam und einen CDU-kritischen Beitrag entfernen lassen. Der Post war zwar etwas beleidigend, aber eher in Richtung Schmähkritik, jedefanlls nicht justiziabel.

Mittlerweile sieht es auch so in jeder Kommentarspalte von Medien aus:
https://i.imgur.com/NbBOmHu.png?1


Wem so etwas noch Spaß macht, bitteschön. Hier im Forum sammelt man ja auch schon seit längerer Zeit nur noch Beiträge für die Ablage.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Tom Bombadil »

Das Netzdenunziationsgesetz geht in die nächste Runde: https://www.computerbase.de/2020-02/has ... attformen/
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von firlefanz11 »

Skeptiker hat geschrieben:(24 Mar 2018, 16:46)
"Gott ist schwul" ist aber keine Minderheitenmeinung, sondern eine gezielte und so auch beabsichtigte Provokation. Wer gegen Positionen des Islam protestieren will, der kann sehr frei seine Meinung auch öffentlich äußern. DAS würde auch toleriert werden, aber eben nicht der demonstrative Tabubruch des kalkulierten provokanten Zweckes wegen.
Zu meiner Schulzeit gabs einen Ausspruch,d er da lautete: "Allah ist mächtig, Allah ist groß! Einmetersechzig u. arbeitslos..."
Wäre das heutzutage auch ein "demonstrativer Tabubruch"?
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von firlefanz11 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(18 Feb 2020, 13:44)

Das Netzdenunziationsgesetz geht in die nächste Runde: https://www.computerbase.de/2020-02/has ... attformen/
DDR 2.0 ... :rolleyes:
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Liberty »

https://pbs.twimg.com/media/ERJVaykXUAE ... me=900x900

5 Jahre Haft für "Diffamierung von Poliikern"?
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Ammianus »

firlefanz11 hat geschrieben:(20 Feb 2020, 14:08)

Zu meiner Schulzeit gabs einen Ausspruch,d er da lautete: "Allah ist mächtig, Allah ist groß! Einmetersechzig u. arbeitslos..."
Wäre das heutzutage auch ein "demonstrativer Tabubruch"?
Vor vielen Jahren gab es - ich glaube in Pakistan - heftige Erdbeben. Ein islamischer Geistlicher erklärte das als Strafe des Allah-Gottes wegen der zunehmenden Verwestlichung. Daraufhin warfen viele Gläubige ihren Fernseher aus dem Fenster - kein Witz. Dies berichtete ein taz-Autor auf der Satireseite der Zeitung. Seinen Artike schloss er mit diesem Spruch oder dem, der sich auf einen seiner Körperteile bezieht. Daraufhin brach im damaligen taz-Forum (nicht vergessen: Ende der 90er) ein früher Shitstorm los. Offen wurde dabei auch das Abschlachten des Autors gefordert.
Lustig waren die langen Beiträge einer "Fatima". Darin ging es abwechselnd um angebliche "Wunder im Koran" oder Widerlegungen der Evolutionsbiologie. Jedes dieser Pamphlete schloss sie mit dem Satz (aus dem Gedächtnis zitiert): "Wenn du das nicht wiederlegen kannst und ich weiss, dass du es nicht kannst, dann sprich mir nach - jetzt folgte das islamische Glaubensbekenntnis.
"Ich möchte an einem Ort sein, an dem es keine Politik gibt, keine Waffen, keine Religion."
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Vongole »

Liberty hat geschrieben:(20 Feb 2020, 15:13)

https://pbs.twimg.com/media/ERJVaykXUAE ... me=900x900

5 Jahre Haft für "Diffamierung von Poliikern"?
Ist doch nichts Neues, steht seit Jahren so im Gesetz:
https://dejure.org/gesetze/StGB/188.html
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von watisdatdenn? »

Tom Bombadil hat geschrieben:(18 Feb 2020, 13:44)
Das Netzdenunziationsgesetz geht in die nächste Runde: https://www.computerbase.de/2020-02/has ... attformen/
Beiträge mit strafrechtlich relevanten Inhalten sowie die IP-Adressen sollen demnach künftig auch solche Plattformen an das BKA melden, die weniger als zwei Millionen registrierte Nutzer haben.
Na dann viel Glück du Politik-forum.eu...
Wir sollten schon mal anfangen Backups von diesem Forum zu machen..
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Vongole »

watisdatdenn? hat geschrieben:(20 Feb 2020, 15:57)

Na dann viel Glück du Politik-forum.eu...
Wir sollten schon mal anfangen Backups von diesem Forum zu machen..
Nö, wir sollten anfangen, z.B. auf Hetze aller Art, links- oder rechtsextreme Links in den Beiträgen zu verzichten, das ist gar nicht so schwer.
Erspart Moderation und Vorstand viel Arbeit und trägt ungemein zu entspannten Diskussionen bei.
Am Yisrael Chai

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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von watisdatdenn? »

Vongole hat geschrieben:(20 Feb 2020, 16:06)
Nö, wir sollten anfangen, z.B. auf Hetze aller Art, links- oder rechtsextreme Links in den Beiträgen zu verzichten, das ist gar nicht so schwer.
Erspart Moderation und Vorstand viel Arbeit und trägt ungemein zu entspannten Diskussionen bei.
Das natürlich auch.
Mal schauen wie das Gesetz konkret ausgestaltet wird..
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Tom Bombadil »

Vongole hat geschrieben:(20 Feb 2020, 16:06)

Nö, wir sollten anfangen, z.B. auf Hetze aller Art, links- oder rechtsextreme Links in den Beiträgen zu verzichten, das ist gar nicht so schwer.
Das große Problem an der Sache ist nur, dass hier niemand so genau sagen kann, was "Hasskriminalität" überhaupt ist. Und was passiert, wenn der Vorstand jemand beim BKA anzeigt und der wird dann in einem Prozess freigesprochen? Neben einer Zivilklage gibt es ja auch noch §164 StGB und "wider besseres Wissen" ist halt auch unglaublich dehnbar. Ich frage mich auch, wer das denn bitte alles bearbeiten soll? Polizei und Justiz sind doch jetzt schon komplett überlastet.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Vongole »

Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Feb 2020, 18:00)

Das große Problem an der Sache ist nur, dass hier niemand so genau sagen kann, was "Hasskriminalität" überhaupt ist. Und was passiert, wenn der Vorstand jemand beim BKA anzeigt und der wird dann in einem Prozess freigesprochen? Neben einer Zivilklage gibt es ja auch noch §164 StGB und "wider besseres Wissen" ist halt auch unglaublich dehnbar. Ich frage mich auch, wer das denn bitte alles bearbeiten soll? Polizei und Justiz sind doch jetzt schon komplett überlastet.
Genau diese Fragen stellen Andere ja auch, und wie ich das bis jetzt mitbekommen habe, sollen/werden die Bedenken, rechtlichen Vorbehalte etc. in den Gesetzentwurf einfließen, bzw. werden noch diskutiert.
Jede Menge Lesefutter findet sich hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... et-1722896
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzge ... itaet.html
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von BenJohn »

Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Feb 2020, 18:00)

Das große Problem an der Sache ist nur, dass hier niemand so genau sagen kann, was "Hasskriminalität" überhaupt ist. Und was passiert, wenn der Vorstand jemand beim BKA anzeigt und der wird dann in einem Prozess freigesprochen? Neben einer Zivilklage gibt es ja auch noch §164 StGB und "wider besseres Wissen" ist halt auch unglaublich dehnbar. Ich frage mich auch, wer das denn bitte alles bearbeiten soll? Polizei und Justiz sind doch jetzt schon komplett überlastet.
Es wird sich nichts ändern. Mit dem Netzblablagesetz von Maas hat sich nichts geändert und es wird sich auch jetzt nichts ändern.
Die Straftatbestände sind doch alle klar. Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung usw.
Merkel finde ich ist doof zu schreiben wird auch weiterhin legal bleiben.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Tom Bombadil »

Vongole hat geschrieben:(20 Feb 2020, 18:15)

Jede Menge Lesefutter findet sich hier:
Naja, warten wir es mal ab, ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dieses Gesetz so durchgeht, ich würde mir von der FDP wünschen, dass sie dagegen vor's BVerfG zieht.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Skeptiker »

Vongole hat geschrieben:(20 Feb 2020, 16:06)

Nö, wir sollten anfangen, z.B. auf Hetze aller Art, links- oder rechtsextreme Links in den Beiträgen zu verzichten, das ist gar nicht so schwer.
Erspart Moderation und Vorstand viel Arbeit und trägt ungemein zu entspannten Diskussionen bei.
Liebe Vongole, halte mich ruhig für paranoid, aber ich halte es für einen vielsagenden Schritt als Antwort auf Netzkriminalität ein Denuziationssystem zu schaffen, welches Laien zu Hilfspolizisten macht, die Fragen klären sollen, die juristischen Sachverstand erfordern.

Du magst die zuviel gelöschten Beiträge als unglückliche aber akzeptable Nebenwirkung sehen, ich sehe sie in einem größeren Kontext als willkommene Möglichkeit des Staates Kritik niederhalten zu können - ganz ohne Aufwand in der Verbrechensbekämpfung, alleine schon durch Androhung von Strafe dem Betreiber gegenüber.

Wer Hass bekämpfen möchte, der soll dieses durch eine Bekämpfung der Ursachen für Hass tun. Entgegen der allgemeinen Annahme liegen die nicht vornehmlich darin, dass die Menschen dazu von Politikern angestachelt werden, sondern darin, dass gesellschaftliche Konflikte nicht mehr im gegenseitigen Respekt gelöst werden.

Außerdem sollte man die Strafverfolgungsbehörden stärken, damit die effizient ihren Auftrag erfüllen können. Deren Aufgabe ist Verbrechen zu verfolgen.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von H2O »

Na ja, lieber Skeptiker, etwas Wahres ist sicher an allem, was hier wohlmeinende Teilnehmer zu solchen Problemen äußern. Vordergründig geht es wohl erst einmal darum, daß böswillig Bescholtene überhaupt eine Möglichkeit erhalten, ihren Peinigern Einhalt zu gebieten. Das kann aus meiner Sicht nur auf dem Rechtsweg geschehen, denn wir wollen sicher keine Nebenpolizei einrichten... jedenfalls sehe ich meine Moderation nicht als Ersatz für diesen Durchgriff des Rechtsstaats.

Ja, es ist sicher richtig, daß unsere öffentliche Verwaltung Probleme hat, sich mit hinreichend vielen Fachleuten zu versorgen. Wenn Verfahren liegen bleiben, bis die Straftat verjährt ist, dann verzweifeln Geschädigte am Rechtsstaat. Der Auslastungsgrad der Justiz wird bestimmt nicht entlastet durch den Tummelplatz der anonymen Foren.

Der Gesetzgeber verabschiedet Regeln, die in jedem Einzelfall sinnvoll sind... immerhin nach Aussprache im Bundestag. Dadurch entsteht ein offenbar nicht mehr beherrschbarer Aufwand bei ihrer Durchsetzung. Fast jeder Bundestag nimmt sich vor, diesen undurchdringlichen Dschungel zu lichten, aber unter dem Strich wird das Gestrüpp immer dichter... ansonsten würden wir uns ja nicht darüber beklagen. Der Normalverbraucher und kleine Gewerbetreibende konnte schon in den 1950er Jahren seine Steuererklärung nur mit Hilfe von Steuerberatern so gestalten, daß er seine Steuerlast auf das Unvermeidliche zurück drängen konnte.

Analog dazu vermute ich auch das Gestrüpp der Regeln gegen Verleumdung, Beleidigung, Stalking, Rudelmobbing und was es so an täglichem Geschehen im richtigen Leben oder eben auch im Netz gibt.

Der Ruf nach mehr Personal und mehr Geld für Geheimdienste, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte... erschallt dann völlig zu Recht. Aber ich vermute da eine Kostenschranke, die nur durch Lichten des Regelungsdschungels abgebaut werden kann. Verglichen mit den existenziellen Nöten im Gesundheitswesen und der Altenpflege muß der Finanzminister dann gut nachdenken. Und nun soll auch die Energiewende gesteuert werden, aus ebenfalls guten Gründen.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Vongole »

Skeptiker hat geschrieben:(20 Feb 2020, 21:30)

Liebe Vongole, halte mich ruhig für paranoid, aber ich halte es für einen vielsagenden Schritt als Antwort auf Netzkriminalität ein Denuziationssystem zu schaffen, welches Laien zu Hilfspolizisten macht, die Fragen klären sollen, die juristischen Sachverstand erfordern.

Du magst die zuviel gelöschten Beiträge als unglückliche aber akzeptable Nebenwirkung sehen, ich sehe sie in einem größeren Kontext als willkommene Möglichkeit des Staates Kritik niederhalten zu können - ganz ohne Aufwand in der Verbrechensbekämpfung, alleine schon durch Androhung von Strafe dem Betreiber gegenüber.
Darauf hat ja schon H2O eine gute Antwort gegeben, ich will Dir meine nicht vorenthalten.
Es erfordert keinen juristischen Sachverstand, um Hass- und Hetzbeiträge, Unterstützung verfassungsfeindlicher Positionen durch beigefügte Links oder unhaltbare Diffamierung von PolitikerInnen zu erkennen,
das beweisen die Moderatoren hier jeden Tag.
Ich bin überdies tatsächlich der Meinung, dass man bei Kritik an Politik oder gesellschaftlichen Zuständen ganz ohne die gerade beschriebenen Mechanismen auskommt.
Wer Hass bekämpfen möchte, der soll dieses durch eine Bekämpfung der Ursachen für Hass tun. Entgegen der allgemeinen Annahme liegen die nicht vornehmlich darin, dass die Menschen dazu von Politikern angestachelt werden, sondern darin, dass gesellschaftliche Konflikte nicht mehr im gegenseitigen Respekt gelöst werden.
Es geht im geplanten Gesetz darum, die Verursacher von Hasstiraden und leider immer wieder daraus folgende Taten daran zu hindern, ihre geistige Brandstiftung weiter zu betreiben, auch indem man sie strafrechtlich verfolgt.
Dass eine politische Partei dabei eine große Rolle spielt, steht ja wohl außer Diskussion.
Einen Brandstifter anzuzeigen, ist daher auch keine Denunziation, außer aus Tätersicht natürlich.
Dass unsere Gesellschaft an mangelndem gegenseitigem Respekt krankt, da sind wir einer Meinung. Nur gibt es leider gerade im Netz Menschen, die man mit Respekt nicht aufhalten kann, sondern nur mit einer Strafandrohung.
Das ändert sie und ihre Einstellungen zwar nicht, hindert sie jedoch an weiterer Verbreitung.
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