Zensur und NetzDG

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watisdatdenn?
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von watisdatdenn? »

Skeptiker hat geschrieben:(24 Mar 2018, 15:47)
Hier dient es dem ausschließlichen Zweck der Provokation. Es glaubt ja niemand ernsthaft, dass Gott schwul wäre. Hier geht es nur darum die Reaktion derer zu provozieren, von denen man weiss, dass es für sie eine unerträgliche Aussage ist.

An der Stelle hat der Staat dann auch wieder die Möglichkeit einzugreifen, weil es um die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung geht.
Und genau hier habe ich das Problem.
Zur Nazizeit wäre es auch eine Provokation gewesen öffentlich zu behaupten, dass es keine menschlichen Rassen gibt, auch wenn das eine sinnvolle Hinterfragung gewesen wäre.

Wäre es aus deiner Sicht auch in der Nazi Zeit ok gewesen einen Stand zu verbieten, der proklamiert es gibt keine menschlichen Rassen, nur weil das die damals zahlreichen Rassisten auf die Palme gebracht hätte?

Meiner Großtante ist übrigens etwas ähnliches passiert. Sie hat in den 1920igern kritisch über die katholische Kirche über die heimlichen Abtreibungen geschrieben. Zur Nazizeit gab es dann erst mal ein Schreibverbot für sie, weil sie Thesen aufbrachte, welche die Mehrheit empörte (heute ist das lustigerweise die Mainstream-Meinung und das Gegenteil empört).

Aus meiner Sicht muss man (gefühlte) Provokationen in einer aufgeklärten Gesellschaft aushalten.
Skeptiker

Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Skeptiker »

watisdatdenn? hat geschrieben:(24 Mar 2018, 16:21)
Und genau hier habe ich das Problem.
Zur Nazizeit wäre es auch eine Provokation gewesen öffentlich zu behaupten, dass es keine menschlichen Rassen gibt, auch wenn das eine sinnvolle Hinterfragung gewesen wäre.

Wäre es aus deiner Sicht auch in der Nazi Zeit ok gewesen einen Stand zu verbieten, der proklamiert es gibt keine menschlichen Rassen, nur weil das die damals zahlreichen Rassisten auf die Palme gebracht hätte?

Meiner Großtante ist übrigens etwas ähnliches passiert. Sie hat in den 1920igern kritisch über die katholische Kirche über die heimlichen Abtreibungen geschrieben. Zur Nazizeit gab es dann erst mal ein Schreibverbot für sie, weil sie Thesen aufbrachte, welche die Mehrheit empörte (heute ist das lustigerweise die Mainstream-Meinung und das Gegenteil empört).
Nochmal: Die Aussage "Gott ist schwul" ist höchstwahrscheinlich legal. Dennoch hat der Staat durchaus ein Recht Äußerungen zu verhindern (nicht zu bestrafen!), wenn sie den Frieden im Land gefährden.

Es war nie so, es ist nicht so, und es wird auch niemals so sein, dann JEDER ALLES sagen darf und dass ALLE es IMMER und ÜBERALL zu akzeptieren haben. Legal sind die Beschränkungen relativ klein, in der praktischen Anwendung kommt es da aber schon viel früher zu Konflikten die eine Abwägung erfordern.
Volksverhetzung ist einer der wenigen Straftatbestände, die tatsächlich einen Rechtsbruch darstellen. Aber auch unterhalb der Straftatbestände gibt es eben unerwünscht Situationen die der Staat zu regeln hat.

Ich werde hier nicht Begebenheiten aus der Nazizeit kommentieren. Deutschland war damals eine Diktatur und die kann man in der Ausübung der Freiheitsrechte ganz sicher nicht sinnvoll mit der heutigen Situation vergleichen.
Was aber eine Provokation oder unangemessene Äußerung ist, das liegt ganz im Geist der Zeit. Natürlich eckte man früher mit Dingen an, die heute Mainstream sind. Heute mag man mit anderen Positionen anecken. Es war aber schon immer so, dass wenn man Minderheitenmeinungen vertritt, man gegen Widerstände ankämpfen muss. Im Gegensatz zu früher aber eben nicht als Verbot, sondern durch gesellschaftlichen Widerstand.

"Gott ist schwul" ist aber keine Minderheitenmeinung, sondern eine gezielte und so auch beabsichtigte Provokation. Wer gegen Positionen des Islam protestieren will, der kann sehr frei seine Meinung auch öffentlich äußern. DAS würde auch toleriert werden, aber eben nicht der demonstrative Tabubruch des kalkulierten provokanten Zweckes wegen.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von immernoch_ratlos »

Eine solche Aussage wie "G ist irgendetwas" hat einen Namen eine Kategorie - fällt unter "Blasphemie" ist eine "öffentliche, Ärgernis erregende Beschimpfung Gottes wird als Gotteslästerung bezeichnet".

Nun könnte man argumentieren - jedenfalls vom atheistischen Standpunkt - wie kann man eine Wesenheit, welche bislang jeglichen Beweis ihrer Existenz schuldig geblieben ist, eigentlich beleidigen ?

Doch ob man das nun billigt oder eher nicht, es gibt je nach Glaubensrichtung Millionen bis Milliarden Menschen die fest an diese jenseitige Existenz glauben. Es kann keine wirklich gute Idee sein, all diese Menschen direkt oder indirekt mit solchen idiotischen Sprüchen zu behellige. Wäre das eine religiöse Aussage, wäre derjenige nach eigener Aussage ein Gläubiger und davon überzeugt das G schwul sei. Damit fiele eine solche Aussage in den Bereich religiöser Überzeugung und die ist, wenn nicht im Detail, jedoch in der Sache durch Artikel 4 GG ausdrücklich geschützt und geht den Staat gleich garnix an.

Nun muss man schon "etwas sehr blauäugig sein" um hier nicht die pure Provokation zu erkennen. Das sahen einige sehr vernünftige Männer - sicher auch Frauen voraus. Nennt sich "Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (englisch International Covenant on Civil and Political Rights, ICCPR)" dort findet sich ein Artikel 20 Abs. 2 - der ruft alle Staaten auf und alle Staaten die diesem Vertrag beigetreten sind - bzw. ihn bereits ratifiziert haben auf das Folgende zu verbieten :
Art. 20 Abs. 2

„Die Verfechtung nationalen, rassistischen oder religiösen Hasses, welche zur Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt anstiftet.“
Und - Überraschung für alle, welche hier eventuelle "übers Ziel hinausschießen" :
dejure.org hat geschrieben:[center]Strafgesetzbuch
§ 166
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen[/center]


(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Das mag ja auch für die Verantwortlichen in diesem Forum so nicht bekannt sein, es tut mir leid damit ist es nun bekannt.

Diese Gesetz hat Vorläufer die vom "Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871" ausgehend zwar angepasst, aber niemals aus dem Strafgesetzbuch entfernt wurden.

Zurück zu der völkerrechtlich wirksamen Vereinbarung ICCPR - die Bundesrepublik Deutschland und die ehem. DDR sind dem Vertrag beigetreten und beide haben in 1973 ratifiziert. UK - nach kurzer Recherche :
In 1976 the UK ratified the ICCPR with a reservation that prevented individuals without the right to 'enter and remain' in the UK from invoking Article 12(4) and 'other provisions' of the covenant. Upon Hong Kong's reunification with China, the ICCPR 'as applied to Hong Kong' in accordance with the UK's ...
womit wohl auch klar ist, warum man dort diese Sperre eingesetzt hat. Klar dürfte auch sein - dieser eine Artikel ist einer von vielen anderen - wen näheres interessiert, kann ja mal hier lesen

Übrigens hat UK di gesetzliche Bestimmungen zur Blasphemie 2008 abgeschafft. Besonders interessant für alle die sich für den Islam besonders interessieren :
WIKI hat geschrieben:In vielen Staaten mit Staatsreligion ist Gotteslästerung eine Straftat. In manchen dieser Staaten kann sie mit der Todesstrafe bestraft werden, z. B. in Saudi-Arabien, der Islamischen Republik Pakistan, der Islamischen Republik Afghanistan und der Islamischen Republik Iran. Ob und in welchem Umfang bestimmte Handlungen oder Äußerungen als „Blasphemie“ gelten, hängt ab von den rechtsgültigen Kriterien für ihre Feststellung und vom Stellenwert religiöser Traditionen und Wertorientierungen in einer Gesellschaft. Diese können sich innerhalb der Geschichte einer Religion stark wandeln.
Damit D nicht so allein dasteht - die Schweiz (Art. 261 Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit) und Österreich (Strafgesetzbuch § 188 "Strafbare Handlungen gegen den religiösen Frieden und die Ruhe der Toten / Herabwürdigung religiöser Lehren und § 189 Störung einer Religionsübung ) sehen da Straftatbestände.

Das mag ja niemanden so recht interessieren - aber "es" ist da und "lauert auf auf alle, die Meinungsfreiheit etwas zu weitgefasst verstehen..."
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)
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Re: Straßenschlachten im Libanon - neuer Bürgerkrieg?

Beitrag von watisdatdenn? »

watisdatdenn? hat geschrieben:(08 May 2018, 06:00)
Hier gibt es ein interessantes Video mit privater Sicht eines libanesischen Christen in Deutschland, wie aus der "Schweiz des nahen Ostens" so ein "failed State" wurde:



Ich denke mehr muss man dazu nicht sagen...
Unglaublich!
Das Youtube Konto von Stürzenberger wurde gelöscht!

Aber natürlich: Eine Zensur findet nicht statt.


Da da Video aufgrund unseres "Ministeriums für Wahrheit" nicht mehr zur Verfügung steht eine kurze Beschreibung aus dem Gedächtnis:

Ein libanesischer Christ erzählt wie er und andere Christen von Muslimen im Libanon schikaniert (beklaut, geschlagen, etc..) wurde und jenen Muslimen dafür das Himmelreich versprochen wurde.
Stürzenberger bringt das mit der Aufnahme vieler islamischer Flüchtlinge in den 70er Jahren im Libanon in Verbindung (uns dem darauf folgenden Niedergang des Libanons) und warnt vor einer ähnlichen Entwicklung in Deutschland.
Der christliche Libanese bestätigt und bedankt sich für die Aufnahme in Deutschland.
Zuletzt geändert von watisdatdenn? am Mi 9. Mai 2018, 06:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Straßenschlachten im Libanon - neuer Bürgerkrieg?

Beitrag von Provokateur »

watisdatdenn? hat geschrieben:(09 May 2018, 06:27)

Unglaublich!
Das Youtube Konto von Stürzenberger wurde gelöscht!

Aber natürlich: Eine Zensur findet nicht statt.
Youtube unterliegt natürlich als US-Unternehmen den Zensurwünschen irgendwelcher deutscher Zensurzuständigen und nicht den eigenen Gewinninteressen.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Straßenschlachten im Libanon - neuer Bürgerkrieg?

Beitrag von watisdatdenn? »

Provokateur hat geschrieben:(09 May 2018, 06:32)
Youtube unterliegt natürlich als US-Unternehmen den Zensurwünschen irgendwelcher deutscher Zensurzuständigen
Das ist korrekt. Ich sehe, du hast dich über das NetzDG informiert.

Wird hier aber offtopic. Ich wollte den Inhalt nur kurz wiedergeben, da dieser Erfahrungsberichte eines Libanesen aus erster Hand nun nicht mehr zur Verfügung steht.
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Re: Straßenschlachten im Libanon - neuer Bürgerkrieg?

Beitrag von Provokateur »

watisdatdenn? hat geschrieben:(09 May 2018, 06:41)

Das ist korrekt. Ich sehe, du hast dich über das NetzDG informiert.
Das NetzDG regelt den Umgang mit Inhalten, die aufgrund anderer Gesetze schon strafbewehrt sind. (§1 Abs. 3 NetzDG: "Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 89a, 91, 100a, 111, 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166, 184b in Verbindung mit 184d, 185 bis 187, 201a, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs erfüllen und nicht gerechtfertigt sind.")

Möchtest du uns also sagen, dass Herr Stürzenberger ein Straftäter ist?
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Straßenschlachten im Libanon - neuer Bürgerkrieg?

Beitrag von watisdatdenn? »

Provokateur hat geschrieben:(09 May 2018, 06:59)
Das NetzDG regelt den Umgang mit Inhalten, die aufgrund anderer Gesetze schon strafbewehrt sind. (§1 Abs. 3 NetzDG: "Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 89a, 91, 100a, 111, 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166, 184b in Verbindung mit 184d, 185 bis 187, 201a, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs erfüllen und nicht gerechtfertigt sind.")
Ja und ob etwas diese Straftatbestände erfüllt, prüfen private Organisationen.
So wie es sich in einem Rechtsstaat gehört.. Also im Iran oder China, deren Forderungen unsere Regierung mit diesem international kritisierten Gesetz entsprochen hat:
https://netzpolitik.org/2018/bundesregi ... tsprochen/
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Re: Straßenschlachten im Libanon - neuer Bürgerkrieg?

Beitrag von Provokateur »

watisdatdenn? hat geschrieben:(09 May 2018, 07:19)

Ja und ob etwas diese Straftatbestände erfüllt, prüfen private Organisationen.
So wie es sich in einem Rechtsstaat gehört.. Also im Iran oder China, deren Forderungen unsere Regierung mit diesem international kritisierten Gesetz entsprochen hat:
https://netzpolitik.org/2018/bundesregi ... tsprochen/
Und so gut wie jedes Unternehmen lässt mittlerweile Einsprüche zu. Natürlich könnte man das auch behördlich prüfen lassen. Um eine neue Behörde zu gründen, muss man aber Geld in die Hand nehmen, deswegen hat der Gesetzgeber dies privatwirtschaftlich abgewälzt.

Ich sehe aber nirgendwo jemanden, der eine Verfassungsklage anstrebt.
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Re: Straßenschlachten im Libanon - neuer Bürgerkrieg?

Beitrag von Alster »

watisdatdenn? hat geschrieben:(09 May 2018, 07:19)
Also im Iran oder China, deren Forderungen unsere Regierung mit diesem international kritisierten Gesetz entsprochen hat:
https://netzpolitik.org/2018/bundesregi ... tsprochen/
Deutschland und China zensieren längst Werbeinhalte und das Ganze völlig ohne NetzDG.
http://www.deutschlandfunk.de/dalai-lam ... _id=410164
In Deutschland tut sich dabei vor allem der Staatsdfunk auch als Zensurbehörde hervor.
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 72711.html
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
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Re: Straßenschlachten im Libanon - neuer Bürgerkrieg?

Beitrag von watisdatdenn? »

DarkLightbringer hat geschrieben:(09 May 2018, 12:47)
Stürzenberger... ist das nicht dieser vorbestrafte Neonazi ?
Das muss ein anderer Stürzenberger sein.
Ich meine den Islamkritiker, der für das Aussprechen seiner Meinung verurteilt wurde:
"Stürzenberger wurde am 8. Dezember 2017 vom Amtsgericht Duisburg wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt. Er hatte demnach bei einer Pegida-Veranstaltung im Jahre 2015 unter anderem von einer „Invasion“ aus dem islamischen Raum gesprochen"
Einmal hat er anscheinend auch einen Polizisten beleidigt.
In den anderen Fällen wurde er in zweiter Instanz (= Versagen der Staatsanwaltschaft und Richter in erster Instanz, die offensichtlich viel zu viel Langeweile haben, wenn sie Meinungen von Privatpersonen verfolgen) freigesprochen.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Michael ... rzenberger

Wie war eigentlich das Urteil gegen die Ellwanger Flüchtlinge welche die Polizei attackiert (nicht nur beleidigt) haben? Achja gab es nicht..
Manche sind in diesem Staat halt gleicher als andere...
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Re: Straßenschlachten im Libanon - neuer Bürgerkrieg?

Beitrag von watisdatdenn? »

Provokateur hat geschrieben:(09 May 2018, 09:24)
Und so gut wie jedes Unternehmen lässt mittlerweile Einsprüche zu.
Wie schön, aber:
Rechtsprechung gehört in die Hand der Justiz (und nicht in die Hand privater Organisationen)!
Punkt!
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Re: Straßenschlachten im Libanon - neuer Bürgerkrieg?

Beitrag von Provokateur »

watisdatdenn? hat geschrieben:(14 May 2018, 06:59)

Wie war eigentlich das Urteil gegen die Ellwanger Flüchtlinge welche die Polizei attackiert (nicht nur beleidigt) haben? Achja gab es nicht..
Manche sind in diesem Staat halt gleicher als andere...
Neben dem gesuchten Togoer wurden in Ellwangen auch die Rädelsführer des Aufstandes festgenommen.
watisdatdenn? hat geschrieben: Wie schön, aber:
Rechtsprechung gehört in die Hand der Justiz (und nicht in die Hand privater Organisationen)!
Punkt!
Es handelt sich nicht um Rechtsprechung. Es handelt sich um Moderation. Wie hier im Forum.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von John Galt »

Das NetzDG hat das Internet zur Stasi 2.0 werden lassen. Ich hatte vor einiger Zeit mal auf Facebook einen Test gemacht als das Rezo Video rauskam und einen CDU-kritischen Beitrag entfernen lassen. Der Post war zwar etwas beleidigend, aber eher in Richtung Schmähkritik, jedefanlls nicht justiziabel.

Mittlerweile sieht es auch so in jeder Kommentarspalte von Medien aus:
https://i.imgur.com/NbBOmHu.png?1


Wem so etwas noch Spaß macht, bitteschön. Hier im Forum sammelt man ja auch schon seit längerer Zeit nur noch Beiträge für die Ablage.
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Tom Bombadil
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Tom Bombadil »

Das Netzdenunziationsgesetz geht in die nächste Runde: https://www.computerbase.de/2020-02/has ... attformen/
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von firlefanz11 »

Skeptiker hat geschrieben:(24 Mar 2018, 16:46)
"Gott ist schwul" ist aber keine Minderheitenmeinung, sondern eine gezielte und so auch beabsichtigte Provokation. Wer gegen Positionen des Islam protestieren will, der kann sehr frei seine Meinung auch öffentlich äußern. DAS würde auch toleriert werden, aber eben nicht der demonstrative Tabubruch des kalkulierten provokanten Zweckes wegen.
Zu meiner Schulzeit gabs einen Ausspruch,d er da lautete: "Allah ist mächtig, Allah ist groß! Einmetersechzig u. arbeitslos..."
Wäre das heutzutage auch ein "demonstrativer Tabubruch"?
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von firlefanz11 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(18 Feb 2020, 13:44)

Das Netzdenunziationsgesetz geht in die nächste Runde: https://www.computerbase.de/2020-02/has ... attformen/
DDR 2.0 ... :rolleyes:
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Liberty »

https://pbs.twimg.com/media/ERJVaykXUAE ... me=900x900

5 Jahre Haft für "Diffamierung von Poliikern"?
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Ammianus »

firlefanz11 hat geschrieben:(20 Feb 2020, 14:08)

Zu meiner Schulzeit gabs einen Ausspruch,d er da lautete: "Allah ist mächtig, Allah ist groß! Einmetersechzig u. arbeitslos..."
Wäre das heutzutage auch ein "demonstrativer Tabubruch"?
Vor vielen Jahren gab es - ich glaube in Pakistan - heftige Erdbeben. Ein islamischer Geistlicher erklärte das als Strafe des Allah-Gottes wegen der zunehmenden Verwestlichung. Daraufhin warfen viele Gläubige ihren Fernseher aus dem Fenster - kein Witz. Dies berichtete ein taz-Autor auf der Satireseite der Zeitung. Seinen Artike schloss er mit diesem Spruch oder dem, der sich auf einen seiner Körperteile bezieht. Daraufhin brach im damaligen taz-Forum (nicht vergessen: Ende der 90er) ein früher Shitstorm los. Offen wurde dabei auch das Abschlachten des Autors gefordert.
Lustig waren die langen Beiträge einer "Fatima". Darin ging es abwechselnd um angebliche "Wunder im Koran" oder Widerlegungen der Evolutionsbiologie. Jedes dieser Pamphlete schloss sie mit dem Satz (aus dem Gedächtnis zitiert): "Wenn du das nicht wiederlegen kannst und ich weiss, dass du es nicht kannst, dann sprich mir nach - jetzt folgte das islamische Glaubensbekenntnis.
"Ich möchte an einem Ort sein, an dem es keine Politik gibt, keine Waffen, keine Religion."
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Vongole »

Liberty hat geschrieben:(20 Feb 2020, 15:13)

https://pbs.twimg.com/media/ERJVaykXUAE ... me=900x900

5 Jahre Haft für "Diffamierung von Poliikern"?
Ist doch nichts Neues, steht seit Jahren so im Gesetz:
https://dejure.org/gesetze/StGB/188.html
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von watisdatdenn? »

Tom Bombadil hat geschrieben:(18 Feb 2020, 13:44)
Das Netzdenunziationsgesetz geht in die nächste Runde: https://www.computerbase.de/2020-02/has ... attformen/
Beiträge mit strafrechtlich relevanten Inhalten sowie die IP-Adressen sollen demnach künftig auch solche Plattformen an das BKA melden, die weniger als zwei Millionen registrierte Nutzer haben.
Na dann viel Glück du Politik-forum.eu...
Wir sollten schon mal anfangen Backups von diesem Forum zu machen..
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Vongole »

watisdatdenn? hat geschrieben:(20 Feb 2020, 15:57)

Na dann viel Glück du Politik-forum.eu...
Wir sollten schon mal anfangen Backups von diesem Forum zu machen..
Nö, wir sollten anfangen, z.B. auf Hetze aller Art, links- oder rechtsextreme Links in den Beiträgen zu verzichten, das ist gar nicht so schwer.
Erspart Moderation und Vorstand viel Arbeit und trägt ungemein zu entspannten Diskussionen bei.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von watisdatdenn? »

Vongole hat geschrieben:(20 Feb 2020, 16:06)
Nö, wir sollten anfangen, z.B. auf Hetze aller Art, links- oder rechtsextreme Links in den Beiträgen zu verzichten, das ist gar nicht so schwer.
Erspart Moderation und Vorstand viel Arbeit und trägt ungemein zu entspannten Diskussionen bei.
Das natürlich auch.
Mal schauen wie das Gesetz konkret ausgestaltet wird..
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Tom Bombadil »

Vongole hat geschrieben:(20 Feb 2020, 16:06)

Nö, wir sollten anfangen, z.B. auf Hetze aller Art, links- oder rechtsextreme Links in den Beiträgen zu verzichten, das ist gar nicht so schwer.
Das große Problem an der Sache ist nur, dass hier niemand so genau sagen kann, was "Hasskriminalität" überhaupt ist. Und was passiert, wenn der Vorstand jemand beim BKA anzeigt und der wird dann in einem Prozess freigesprochen? Neben einer Zivilklage gibt es ja auch noch §164 StGB und "wider besseres Wissen" ist halt auch unglaublich dehnbar. Ich frage mich auch, wer das denn bitte alles bearbeiten soll? Polizei und Justiz sind doch jetzt schon komplett überlastet.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Vongole »

Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Feb 2020, 18:00)

Das große Problem an der Sache ist nur, dass hier niemand so genau sagen kann, was "Hasskriminalität" überhaupt ist. Und was passiert, wenn der Vorstand jemand beim BKA anzeigt und der wird dann in einem Prozess freigesprochen? Neben einer Zivilklage gibt es ja auch noch §164 StGB und "wider besseres Wissen" ist halt auch unglaublich dehnbar. Ich frage mich auch, wer das denn bitte alles bearbeiten soll? Polizei und Justiz sind doch jetzt schon komplett überlastet.
Genau diese Fragen stellen Andere ja auch, und wie ich das bis jetzt mitbekommen habe, sollen/werden die Bedenken, rechtlichen Vorbehalte etc. in den Gesetzentwurf einfließen, bzw. werden noch diskutiert.
Jede Menge Lesefutter findet sich hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... et-1722896
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzge ... itaet.html
Am Yisrael Chai

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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von BenJohn »

Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Feb 2020, 18:00)

Das große Problem an der Sache ist nur, dass hier niemand so genau sagen kann, was "Hasskriminalität" überhaupt ist. Und was passiert, wenn der Vorstand jemand beim BKA anzeigt und der wird dann in einem Prozess freigesprochen? Neben einer Zivilklage gibt es ja auch noch §164 StGB und "wider besseres Wissen" ist halt auch unglaublich dehnbar. Ich frage mich auch, wer das denn bitte alles bearbeiten soll? Polizei und Justiz sind doch jetzt schon komplett überlastet.
Es wird sich nichts ändern. Mit dem Netzblablagesetz von Maas hat sich nichts geändert und es wird sich auch jetzt nichts ändern.
Die Straftatbestände sind doch alle klar. Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung usw.
Merkel finde ich ist doof zu schreiben wird auch weiterhin legal bleiben.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Tom Bombadil »

Vongole hat geschrieben:(20 Feb 2020, 18:15)

Jede Menge Lesefutter findet sich hier:
Naja, warten wir es mal ab, ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dieses Gesetz so durchgeht, ich würde mir von der FDP wünschen, dass sie dagegen vor's BVerfG zieht.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Skeptiker »

Vongole hat geschrieben:(20 Feb 2020, 16:06)

Nö, wir sollten anfangen, z.B. auf Hetze aller Art, links- oder rechtsextreme Links in den Beiträgen zu verzichten, das ist gar nicht so schwer.
Erspart Moderation und Vorstand viel Arbeit und trägt ungemein zu entspannten Diskussionen bei.
Liebe Vongole, halte mich ruhig für paranoid, aber ich halte es für einen vielsagenden Schritt als Antwort auf Netzkriminalität ein Denuziationssystem zu schaffen, welches Laien zu Hilfspolizisten macht, die Fragen klären sollen, die juristischen Sachverstand erfordern.

Du magst die zuviel gelöschten Beiträge als unglückliche aber akzeptable Nebenwirkung sehen, ich sehe sie in einem größeren Kontext als willkommene Möglichkeit des Staates Kritik niederhalten zu können - ganz ohne Aufwand in der Verbrechensbekämpfung, alleine schon durch Androhung von Strafe dem Betreiber gegenüber.

Wer Hass bekämpfen möchte, der soll dieses durch eine Bekämpfung der Ursachen für Hass tun. Entgegen der allgemeinen Annahme liegen die nicht vornehmlich darin, dass die Menschen dazu von Politikern angestachelt werden, sondern darin, dass gesellschaftliche Konflikte nicht mehr im gegenseitigen Respekt gelöst werden.

Außerdem sollte man die Strafverfolgungsbehörden stärken, damit die effizient ihren Auftrag erfüllen können. Deren Aufgabe ist Verbrechen zu verfolgen.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von H2O »

Na ja, lieber Skeptiker, etwas Wahres ist sicher an allem, was hier wohlmeinende Teilnehmer zu solchen Problemen äußern. Vordergründig geht es wohl erst einmal darum, daß böswillig Bescholtene überhaupt eine Möglichkeit erhalten, ihren Peinigern Einhalt zu gebieten. Das kann aus meiner Sicht nur auf dem Rechtsweg geschehen, denn wir wollen sicher keine Nebenpolizei einrichten... jedenfalls sehe ich meine Moderation nicht als Ersatz für diesen Durchgriff des Rechtsstaats.

Ja, es ist sicher richtig, daß unsere öffentliche Verwaltung Probleme hat, sich mit hinreichend vielen Fachleuten zu versorgen. Wenn Verfahren liegen bleiben, bis die Straftat verjährt ist, dann verzweifeln Geschädigte am Rechtsstaat. Der Auslastungsgrad der Justiz wird bestimmt nicht entlastet durch den Tummelplatz der anonymen Foren.

Der Gesetzgeber verabschiedet Regeln, die in jedem Einzelfall sinnvoll sind... immerhin nach Aussprache im Bundestag. Dadurch entsteht ein offenbar nicht mehr beherrschbarer Aufwand bei ihrer Durchsetzung. Fast jeder Bundestag nimmt sich vor, diesen undurchdringlichen Dschungel zu lichten, aber unter dem Strich wird das Gestrüpp immer dichter... ansonsten würden wir uns ja nicht darüber beklagen. Der Normalverbraucher und kleine Gewerbetreibende konnte schon in den 1950er Jahren seine Steuererklärung nur mit Hilfe von Steuerberatern so gestalten, daß er seine Steuerlast auf das Unvermeidliche zurück drängen konnte.

Analog dazu vermute ich auch das Gestrüpp der Regeln gegen Verleumdung, Beleidigung, Stalking, Rudelmobbing und was es so an täglichem Geschehen im richtigen Leben oder eben auch im Netz gibt.

Der Ruf nach mehr Personal und mehr Geld für Geheimdienste, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte... erschallt dann völlig zu Recht. Aber ich vermute da eine Kostenschranke, die nur durch Lichten des Regelungsdschungels abgebaut werden kann. Verglichen mit den existenziellen Nöten im Gesundheitswesen und der Altenpflege muß der Finanzminister dann gut nachdenken. Und nun soll auch die Energiewende gesteuert werden, aus ebenfalls guten Gründen.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Vongole »

Skeptiker hat geschrieben:(20 Feb 2020, 21:30)

Liebe Vongole, halte mich ruhig für paranoid, aber ich halte es für einen vielsagenden Schritt als Antwort auf Netzkriminalität ein Denuziationssystem zu schaffen, welches Laien zu Hilfspolizisten macht, die Fragen klären sollen, die juristischen Sachverstand erfordern.

Du magst die zuviel gelöschten Beiträge als unglückliche aber akzeptable Nebenwirkung sehen, ich sehe sie in einem größeren Kontext als willkommene Möglichkeit des Staates Kritik niederhalten zu können - ganz ohne Aufwand in der Verbrechensbekämpfung, alleine schon durch Androhung von Strafe dem Betreiber gegenüber.
Darauf hat ja schon H2O eine gute Antwort gegeben, ich will Dir meine nicht vorenthalten.
Es erfordert keinen juristischen Sachverstand, um Hass- und Hetzbeiträge, Unterstützung verfassungsfeindlicher Positionen durch beigefügte Links oder unhaltbare Diffamierung von PolitikerInnen zu erkennen,
das beweisen die Moderatoren hier jeden Tag.
Ich bin überdies tatsächlich der Meinung, dass man bei Kritik an Politik oder gesellschaftlichen Zuständen ganz ohne die gerade beschriebenen Mechanismen auskommt.
Wer Hass bekämpfen möchte, der soll dieses durch eine Bekämpfung der Ursachen für Hass tun. Entgegen der allgemeinen Annahme liegen die nicht vornehmlich darin, dass die Menschen dazu von Politikern angestachelt werden, sondern darin, dass gesellschaftliche Konflikte nicht mehr im gegenseitigen Respekt gelöst werden.
Es geht im geplanten Gesetz darum, die Verursacher von Hasstiraden und leider immer wieder daraus folgende Taten daran zu hindern, ihre geistige Brandstiftung weiter zu betreiben, auch indem man sie strafrechtlich verfolgt.
Dass eine politische Partei dabei eine große Rolle spielt, steht ja wohl außer Diskussion.
Einen Brandstifter anzuzeigen, ist daher auch keine Denunziation, außer aus Tätersicht natürlich.
Dass unsere Gesellschaft an mangelndem gegenseitigem Respekt krankt, da sind wir einer Meinung. Nur gibt es leider gerade im Netz Menschen, die man mit Respekt nicht aufhalten kann, sondern nur mit einer Strafandrohung.
Das ändert sie und ihre Einstellungen zwar nicht, hindert sie jedoch an weiterer Verbreitung.
Am Yisrael Chai

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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von BenJohn »

Vongole hat geschrieben:(21 Feb 2020, 15:14)

Darauf hat ja schon H2O eine gute Antwort gegeben, ich will Dir meine nicht vorenthalten.
Es erfordert keinen juristischen Sachverstand, um Hass- und Hetzbeiträge, Unterstützung verfassungsfeindlicher Positionen durch beigefügte Links oder unhaltbare Diffamierung von PolitikerInnen zu erkennen,
das beweisen die Moderatoren hier jeden Tag.
Ich bin überdies tatsächlich der Meinung, dass man bei Kritik an Politik oder gesellschaftlichen Zuständen ganz ohne die gerade beschriebenen Mechanismen auskommt.

Es geht im geplanten Gesetz darum, die Verursacher von Hasstiraden und leider immer wieder daraus folgende Taten daran zu hindern, ihre geistige Brandstiftung weiter zu betreiben, auch indem man sie strafrechtlich verfolgt.
Dass eine politische Partei dabei eine große Rolle spielt, steht ja wohl außer Diskussion.
Einen Brandstifter anzuzeigen, ist daher auch keine Denunziation, außer aus Tätersicht natürlich.
Dass unsere Gesellschaft an mangelndem gegenseitigem Respekt krankt, da sind wir einer Meinung. Nur gibt es leider gerade im Netz Menschen, die man mit Respekt nicht aufhalten kann, sondern nur mit einer Strafandrohung.
Das ändert sie und ihre Einstellungen zwar nicht, hindert sie jedoch an weiterer Verbreitung.
Hier im Forum gibt es das Hausrecht. Ihr könnt hier alles löschen, was ihr wollt. Ob strafbar oder nicht. Mit dem überarbeiteten NetzDG müsst ihr strafrechtlich relevante Beiträge anzeigen. Macht ihr das nicht, dann macht ihr euch selber strafbar.

Also in euer Situation will ich nicht stecken. Und Moderator in einem Forum würde ich auch nicht mehr sein wollen.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Vongole »

BenJohn hat geschrieben:(21 Feb 2020, 15:21)

Hier im Forum gibt es das Hausrecht. Ihr könnt hier alles löschen, was ihr wollt. Ob strafbar oder nicht. Mit dem überarbeiteten NetzDG müsst ihr strafrechtlich relevante Beiträge anzeigen. Macht ihr das nicht, dann macht ihr euch selber strafbar.

Also in euer Situation will ich nicht stecken. Und Moderator in einem Forum würde ich auch nicht mehr sein wollen.
Unser Hausrecht gäbe uns zwar das Recht, zu löschen, was wir wollen, trotzdem werden wir nur aus den zuvor beschriebenen Gründen aktiv, ausufernden Spam mal ausgenommen.
Insofern sind wir bereits auch rechtlich auf einem ziemlich sicheren Weg.
Inwieweit sich das neue Gesetz auch auf uns beziehen wird, was noch nicht sicher ist, müssen wir abwarten und dann entsprechend aktiv(er) werden.
Mit entsprechender Unterweisung/Unterstützung durch den Vorstand können Moderatoren also weiter arbeiten wie bisher.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von BenJohn »

Vongole hat geschrieben:(21 Feb 2020, 15:34)

Unser Hausrecht gäbe uns zwar das Recht, zu löschen, was wir wollen, trotzdem werden wir nur aus den zuvor beschriebenen Gründen aktiv, ausufernden Spam mal ausgenommen.
Insofern sind wir bereits auch rechtlich auf einem ziemlich sicheren Weg.
Inwieweit sich das neue Gesetz auch auf uns beziehen wird, was noch nicht sicher ist, müssen wir abwarten und dann entsprechend aktiv(er) werden.
Mit entsprechender Unterweisung/Unterstützung durch den Vorstand können Moderatoren also weiter arbeiten wie bisher.
Ich wollte damit nur sagen, dass es im Moment egal ist welche Beiträge ihr löscht. Ich wollte damit nicht sagen, dass ihr willkürlich oder aus Spaß an der Freude etwas löscht. Nur, dass es im Moment keine Konsequenzen hat. Ich denke ihr macht hier gute Arbeit.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Tom Bombadil »

Vongole hat geschrieben:(21 Feb 2020, 15:14)

Es erfordert keinen juristischen Sachverstand, um Hass- und Hetzbeiträge, Unterstützung verfassungsfeindlicher Positionen durch beigefügte Links oder unhaltbare Diffamierung von PolitikerInnen zu erkennen
Das ist recht dünnes Eis, denn es geht ja nicht nur um das simple Löschen solcher Beiträge, was für den Verfasser keine Folgen hat, außer dass er evtl. hier rausgeworfen wird, sondern ab Inkrafttreten des Gesetzes müssen solche Beiträge beim BKA angezeigt werden und das hat dann handfeste Folgen im echten Leben. Ich persönlich finde es schon schwierig zu entscheiden, was denn jetzt tatsächlich strafrechtlich relevante Volksverhetzung ist und was man nur umgangssprachlich Hetze nennt. Klar, manchmal ist es offensichtlich, aber das passiert ja nur sehr selten. Und da beginnt es dann auch für den Anzeigenerstatter rechtlich ungemütlich zu werden, falsche Verdächtigung ist halt auch ein Straftatbestand. Und es bleibt ja nicht nur bei der Volksverhetzung, es müssen auch alle Straftaten gegen die Ehre angezeigt werden.

Aus der Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins:
"Die vorgesehene Meldepflicht macht private Unternehmen darüber hinaus gleichsam zu Subsumtionswächtern komplizierter strafrechtlicher Tatbestände. Barg das NetzDG schon bisher die Gefahr des sogenannten Overblockings durch „zuviel“ gelöschte Beiträge seitens der verpflichteten Unternehmen, die hierdurch präventiv Haftungsrisiken von bis zu 5 Millionen € zu vermeiden trachten, potenziert sich diese Gefahr durch die vorgesehene Meldepflicht mit weitreichenden Folgen: Das BKA bekommt neben den beanstandeten Äußerungen die digitalen Adressdaten zur Identifizierung/Verifizierung des Nutzers, und zwar auch dann, wenn sich der Inhalt bei näherer Betrachtung als nicht strafbar erweist. Mit Fug zu befürchten ist, dass hierdurch eine Datenbank beim BKA über Äußerungen entsteht, die ggf. bedenklich, aber nicht strafbar sein mögen. Diese Sorge wird eine unter Nutzern verbreitete sein und diese ggf. auch zur Selbstzensur nicht strafbarer Äußerungen veranlassen, um nicht in den Fokus von Meldungen an das BKA zu geraten. Der Meinungsfreiheit, die zu schützen der Entwurf sich anschickt, wäre damit kein Gefallen getan."

Da braucht man China mit seinem "Social Credit System" gar nicht mehr großartig zu kritisieren.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Vongole »

Tom Bombadil hat geschrieben:(21 Feb 2020, 16:29)

Das ist recht dünnes Eis, denn es geht ja nicht nur um das simple Löschen solcher Beiträge, was für den Verfasser keine Folgen hat, außer dass er evtl. hier rausgeworfen wird, sondern ab Inkrafttreten des Gesetzes müssen solche Beiträge beim BKA angezeigt werden und das hat dann handfeste Folgen im echten Leben. Ich persönlich finde es schon schwierig zu entscheiden, was denn jetzt tatsächlich strafrechtlich relevante Volksverhetzung ist und was man nur umgangssprachlich Hetze nennt. Klar, manchmal ist es offensichtlich, aber das passiert ja nur sehr selten. Und da beginnt es dann auch für den Anzeigenerstatter rechtlich ungemütlich zu werden, falsche Verdächtigung ist halt auch ein Straftatbestand. Und es bleibt ja nicht nur bei der Volksverhetzung, es müssen auch alle Straftaten gegen die Ehre angezeigt werden.
(..)
Ich bin dafür, erst mal abzuwarten, wie und wohin sich das Ganze entwickelt. Nicht nur der Anwaltsverein, auch andere Gruppen habe ihre Bedenken artikuliert, wie aus den Links zu entnehmen ist.
Zum jetzigen Zeitpunkt die Pferde scheu zu machen, hilft nichts, was uns, also die Betreiber hier, nicht daran hindern wird, proaktiv zu werden. Nur ist das kein Thema für diesen Strang hier.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Skeptiker »

Vongole hat geschrieben:(21 Feb 2020, 15:14)
Darauf hat ja schon H2O eine gute Antwort gegeben, ich will Dir meine nicht vorenthalten.
Es erfordert keinen juristischen Sachverstand, um Hass- und Hetzbeiträge, Unterstützung verfassungsfeindlicher Positionen durch beigefügte Links oder unhaltbare Diffamierung von PolitikerInnen zu erkennen,
das beweisen die Moderatoren hier jeden Tag.
Ich bin überdies tatsächlich der Meinung, dass man bei Kritik an Politik oder gesellschaftlichen Zuständen ganz ohne die gerade beschriebenen Mechanismen auskommt.

Es geht im geplanten Gesetz darum, die Verursacher von Hasstiraden und leider immer wieder daraus folgende Taten daran zu hindern, ihre geistige Brandstiftung weiter zu betreiben, auch indem man sie strafrechtlich verfolgt.
Dass eine politische Partei dabei eine große Rolle spielt, steht ja wohl außer Diskussion.
Einen Brandstifter anzuzeigen, ist daher auch keine Denunziation, außer aus Tätersicht natürlich.
Dass unsere Gesellschaft an mangelndem gegenseitigem Respekt krankt, da sind wir einer Meinung. Nur gibt es leider gerade im Netz Menschen, die man mit Respekt nicht aufhalten kann, sondern nur mit einer Strafandrohung.
Das ändert sie und ihre Einstellungen zwar nicht, hindert sie jedoch an weiterer Verbreitung.
Ich frage mich ernsthaft, ob es ein Mangel an Phantasie deinerseits ist, oder ob ich Probleme sehe wo keine sind.

Wenn es so ist, wie Tom schreibt, dass alle Ehrverletzungen AnzeigePFLICHTIG wären, dann würde sich das Forum ja bei jeder zu harten Attacke gegen eine öffentliche Person strafbar machen.

Jetzt mal die Preisfrage, was wäre strafrechtlich relevant (die Angaben sind fiktiv und entsprechen NICHT meiner Meinung)?
Ich finde es war dumm von Merkel die Grenzen zu öffnen.
Merkel ist offensichtlich dumm. Sie hat die Grenzen geöffnet.
Die Grenzöffnung war eine Dummheit. Merkel hat sie veranlasst.
Merkel ist eine dumme Sau.
Meine Oma ist eine Umweltsau.
Kleine Rechtsbelehrung: Die Zuschreibung von Dummheit zu einer Person gilt als Beleidigung.

Ist dir klar, dass für jedwede Aussage, die seitens des Vorstandes im Forum geduldet würde, der Vorstand die direkte Verantwortung tragen würde? Ist dir klar, dass für falsche Verdächtigungen der Vorstand ebenfalls die Verantwortung tragen würde?

Bist du wirklich der Ansicht, dass sich durch ein solches Gesetz, das Forum nicht grundlegend verändern würde? Ich würde vermuten, dass es in eine Existenzkrise stürzen würde, weil man entweder exzessiv löschen (und anzeigen!!!) müsste, oder als Betreiber ein hohes eigenes Risiko tolerieren müsste. Typischerweise läuft es auf das erste hinaus.

Gerade das Thema "Ehrverletzungen" ist so weit gesteckt, dass ich nicht umsonst in meiner Zeit als Mod eine Klärung der Moderationsrichtlinien diebezüglich angestoßen habe.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Nudelholz »

Vongole hat geschrieben:(21 Feb 2020, 17:06)

Ich bin dafür, erst mal abzuwarten, wie und wohin sich das Ganze entwickelt. Nicht nur der Anwaltsverein, auch andere Gruppen habe ihre Bedenken artikuliert, wie aus den Links zu entnehmen ist.
Zum jetzigen Zeitpunkt die Pferde scheu zu machen, hilft nichts, was uns, also die Betreiber hier, nicht daran hindern wird, proaktiv zu werden. Nur ist das kein Thema für diesen Strang hier.
Sehe ich auch so. Da werden sich sicher noch Richtlinien, Beispiele und Urteile bilden, wo man sich etwas abschauen kann. Man braucht nur mal in gewissen, anderen Foren zu schauen, dagegen sind wir hier gut aufgestellt. :?
Da wird es wohl erstmal bei Koppverlag und Konsorten einschlagen und vermutlich wird es Diskussionplattformen erlaubt sein, solche Verstöße zu löschen, denn da würde etwas auf die Justiz zurollen, was sie nicht stemmen kann. Also lieber erstmal locker bleiben und nicht gleich hyperventilieren.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Vongole »

Skeptiker hat geschrieben:(21 Feb 2020, 17:17)

Ich frage mich ernsthaft, ob es ein Mangel an Phantasie deinerseits ist, oder ob ich Probleme sehe wo keine sind.
Wenn es so ist, wie Tom schreibt, dass alle Ehrverletzungen AnzeigePFLICHTIG wären, dann würde sich das Forum ja bei jeder zu harten Attacke gegen eine öffentliche Person strafbar machen.
Jetzt mal die Preisfrage, was wäre strafrechtlich relevant (die Angaben sind fiktiv und entsprechen NICHT meiner Meinung)?

Kleine Rechtsbelehrung: Die Zuschreibung von Dummheit zu einer Person gilt als Beleidigung.

Ist dir klar, dass für jedwede Aussage, die seitens des Vorstandes im Forum geduldet würde, der Vorstand die direkte Verantwortung tragen würde? Ist dir klar, dass für falsche Verdächtigungen der Vorstand ebenfalls die Verantwortung tragen würde?

Bist du wirklich der Ansicht, dass sich durch ein solches Gesetz, das Forum nicht grundlegend verändern würde? Ich würde vermuten, dass es in eine Existenzkrise stürzen würde, weil man entweder exzessiv löschen (und anzeigen!!!) müsste, oder als Betreiber ein hohes eigenes Risiko tolerieren müsste. Typischerweise läuft es auf das erste hinaus.

Gerade das Thema "Ehrverletzungen" ist so weit gesteckt, dass ich nicht umsonst in meiner Zeit als Mod eine Klärung der Moderationsrichtlinien diebezüglich angestoßen habe.
Mach Dir mal um meine Phantasie keine Sorgen, gerade in juristischen Belangen halte ich mich nämlich grundsätzlich an feststehende Tatsachen, das gilt für den Gesamtvorstand.
Strafrechtlich relevant wäre aus Deiner Aufzählung lediglich eine Aussage, und die nur auf Antrag. Außerdem bliebe sie garantiert nicht lange stehen.

Ja, ich bin der Ansicht, dass dieses Gesetz unser Forum nicht grundlegend verändern würde. Gerade, weil wir im Vergleich zu twitter, fb oder Gaming-Plattformen relativ klein sind, haben wir die Möglichkeit der
schnellen Reaktion. Gegebenenfalls müssen wir die Hausregeln etwas anpassen, wer sich daran hält, hat nichts zu befürchten.
Du solltest nicht davon ausgehen, dass wir das auf die leichte Schulter nehmen, aber vielleicht in Betracht ziehen, dass herbei geredete Panik im Vorfeld uns mehr kosten kann als dieses Gesetz in Planung.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von watisdatdenn? »

Was man bedenken sollte.
Das NetzDG hat sich in der Praxis durchaus auch als etwas zahnloser Tiger herausgestellt.

Nach dem Gesetz hätte z.B. Twitter durch NetzDG schon einige Strafen zahlen müssen. Passiert ist... nichts
Aber es kann natürlich jederzeit aktiviert werden.

Warum man ein Gesetz verschärft was eh schon kaum Anwendung findet verstehe ich ehrlich gesagt nicht.

Also abwarten.
Es hat zwar zerstörerisches Potential, könnte sich aber auch wieder als Papiertiger erweisen..
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Tom Bombadil »

watisdatdenn? hat geschrieben:(21 Feb 2020, 20:49)

Warum man ein Gesetz verschärft was eh schon kaum Anwendung findet verstehe ich ehrlich gesagt nicht.
Es ist eine Drohgebärde. Ein normaler Bürger will keinen Kontakt mit dem BKA, er will da nicht erfasst sein, daher wird er im Zweifel eher den Mund halten als seine Meinung zu äußern. Aber wir haben ja Meinungsfreiheit :dead:
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von watisdatdenn? »

Tom Bombadil hat geschrieben:(22 Feb 2020, 10:56)
Es ist eine Drohgebärde. Ein normaler Bürger will keinen Kontakt mit dem BKA, er will da nicht erfasst sein, daher wird er im Zweifel eher den Mund halten als seine Meinung zu äußern.
Eine Drohgebärde von Angstpolitikern gegen das kritische Volk?
Könnte gut sein.
Das würde auch gut zu dem in Planung befindlichen Burggraben vor dem Bundestag passen..
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Vongole »

Tom Bombadil hat geschrieben:(22 Feb 2020, 10:56)

Es ist eine Drohgebärde. Ein normaler Bürger will keinen Kontakt mit dem BKA, er will da nicht erfasst sein, daher wird er im Zweifel eher den Mund halten als seine Meinung zu äußern. Aber wir haben ja Meinungsfreiheit :dead:
Hass ist keine Meinung und daher nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Außerdem wirkt eine Meinungsäußerung viel effizienter, wenn sie ohne Beleidigungen, Diffamierungen, Verleumdungen oder Hetze artikuliert wird.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von BenJohn »

Vongole hat geschrieben:(23 Feb 2020, 18:03)

Hass ist keine Meinung und daher nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Außerdem wirkt eine Meinungsäußerung viel effizienter, wenn sie ohne Beleidigungen, Diffamierungen, Verleumdungen oder Hetze artikuliert wird.
Hass ist aber auch keine Straftat.

"Ich hasse Frau Merkel" darf man doch sagen. Warum nicht? Ist halt substanzlos. Aber keine Beleidigung.

Im Grunde wird sich auch mit dem neuen NetzDG nicht viel ändern. Der Effekt ist halt, dass sich Extremisten gewählter ausdrücken werden.

Aber ein Rassist wird immer noch gegen Ausländer sein und das auch genauso schreiben. Nur halt so, dass er nicht vom Gesetz belangt werden kann.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Skeptiker »

Vongole hat geschrieben:(23 Feb 2020, 18:03)
Hass ist keine Meinung und daher nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Seit wann das?

Hass ist eine intensive emotionale Ablehnung oder Feindseligkeit. Seit wann ist es verboten jemanden zu hassen? Ob das erstrebenswert ist, das steht auf einem anderen Blatt.

Hass ist das direkte Gegenstück zur Liebe. Wenn der Hass also verboten ist, müssen wir uns als nächstes dann alle liebhaben?
Außerdem wirkt eine Meinungsäußerung viel effizienter, wenn sie ohne Beleidigungen, Diffamierungen, Verleumdungen oder Hetze artikuliert wird.
Für alles das gibt es Straftatbestände - nenne sie auch gerne Hassverbrechen. Ich bin jemand der dafür eintritt, dass in all diesen Fällen hart durchgegriffen werden kann. Man kann aber kaum den Menschen vorschreiben, wie sie ihre Meinung zu artikulieren haben.

Mir ist diese merkwürdige Fixierung auf das Wort "Hass" suspekt. Über Gründe für Hass kann man reden und diese möglichst beheben. Den Menschen aber eine feindselige Grundhaltung vorzuwerfen, schüttet das Kind mit dem Bade aus. Dürfen Linke zum Beispiel Nazis hassen? Dürfen Mütter Kinderschänder hassen? Das Menschen andere Menschen hassen ist Normalität - die Motive dahinter sind zu betrachten. Jemanden aufgrund seiner Hautfarbe zu hassen ist vollkommen unsinnig und primitiv. Jemanden zu hassen, der einem den Arbeitsplatz streitig macht, das ist durchaus nachvollziehbar.

Manchmal glaube ich diverse Jahre mit einer Pastorentochter als Kanzlerin haben Teile der Bevölkerung meschugge werden lassen.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Vongole »

Skeptiker hat geschrieben:(23 Feb 2020, 18:32)

Seit wann das?

Hass ist eine intensive emotionale Ablehnung oder Feindseligkeit. Seit wann ist es verboten jemanden zu hassen? Ob das erstrebenswert ist, das steht auf einem anderen Blatt.
(..)
(
Eben, eine emotionale Ablehnung, aber keine Meinung. Der Unterschied ist eben, ob jemand schreibt, dass er Merkel hasst, oder ob er das mit dem Bild eines Galgens o.ä. unterstreicht, dann wird aus der Meinung Hetze.
Im Grunde weiß das auch jeder, der jetzt an dem geplanten Gesetz vor allem mit der Begründung rummäkelt, es unterdrücke oder gefährde die Meinungsfreiheit.
Wer seine Meinung nicht ohne die bereits erwähnten Attribute ausdrücken kann, der hat etwas anderes im Sinn als eine Meinungsäußerung oder einen Diskussionsbeitrag.

Meine Einstellung zu Äußerungen im Netz oder in RL orientieren sich übrigens nicht an Frau Merkel, sondern daran, was man mal eine gute Kinderstube und Contenance nannte.
Es steht Dir durchaus frei, das meschugge zu finden, daran wird auch das Gesetz nichts änderen.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Skeptiker »

Vongole hat geschrieben:(23 Feb 2020, 18:53)
Eben, eine emotionale Ablehnung, aber keine Meinung.
Wenn ich jemanden ablehne oder sogar hasse, dann ist das in dem Augenblick offensichtlich eine sehr negative Meinung zu dieser Person. Meinungen haben ja eben KEINE hinreichende Begründung, das unterscheidet von Glauben oder Wissen. Wieso sagt der Volksmund wohl "eine schlechte Meinung über jemanden haben"?
Der Unterschied ist eben, ob jemand schreibt, dass er Merkel hasst, oder ob er das mit dem Bild eines Galgens o.ä. unterstreicht, dann wird aus der Meinung Hetze.
Korrekt. Aber dann soll man das Kind doch beim richtigen Namen nennen, nämlich Hassverbrechen.

Liebe und Hass begegnen uns jeden Tag. Es wird aus beiden Gründen gemordet. Niemand würde doch die Liebe verbieten wollen, nur weil sie schonmal ins Verderben führt ... .
Was mich nervt, ist die sprachliche Ungenauigkeit, die - wie der Zufall so will - christliche Stereotype bedient, indem Hass als solches für anrüchig erklärt wird. In dem Zusammenhang steht auch mein Kommentar zu Merkel. Da sehe ich durchaus christliches Sendungsbewusstsein durchschimmern. Aber sorry, ich halte es für wenig zielführend Hass als Emotion zu stigmatisieren, nur weil die Politik diesem nicht mehr Herr wird. Es gibt ja Wege den Hass einzudämmen, aber sachlicher Umgang mit unterschiedlichen Meinungen ist aktuell halt nicht so im Trend.
Im Grunde weiß das auch jeder, der jetzt an dem geplanten Gesetz vor allem mit der Begründung rummäkelt, es unterdrücke oder gefährde die Meinungsfreiheit.
Wer seine Meinung nicht ohne die bereits erwähnten Attribute ausdrücken kann, der hat etwas anderes im Sinn als eine Meinungsäußerung oder einen Diskussionsbeitrag.
Klar, man kann sich auch gesittet ausdrücken. Man kann auch mit Abendkleid zum Aldi gehen. Komisch wird es erst, wenn es zur Pflicht wird. Insofern ist es korrekt dass man die Contenance waren SOLLTE, es ist aber vollkommen anders zu beurteilen, wenn man die Contanance wahren MUSS.

Meinungsfreiheit beeinhaltet auch Äußerungen von Hass. Das mag man sich wünschen oder nicht. Ich halte es aber für gefährlich Maßnahmen zu beschließen, die dazu führen, dass man sich öffentlich nurnoch samtweich äußern kann, ohne Gefahr zu laufen ein Vorgang beim BKA zu werden. Es könnte sein, dass die schlimmsten Knallköppe dadurch nicht weniger werden, sie allerdings umso später - nämlich zu spät - auffallen.
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Kritikaster »

Skeptiker hat geschrieben:(23 Feb 2020, 20:34)

Klar, man kann sich auch gesittet ausdrücken. Man kann auch mit Abendkleid zum Aldi gehen. Komisch wird es erst, wenn es zur Pflicht wird. Insofern ist es korrekt dass man die Contenance waren SOLLTE, es ist aber vollkommen anders zu beurteilen, wenn man die Contanance wahren MUSS.
SOLLTE man sich auch in anderen Lebensbereichen nur an Regeln gesellschaftlichen Zusammenlebens halten, weil man es KANN, oder wird es auch dort komisch, wenn es zur Pflicht wird und man sich daran halten MUSS, weil es andernfalls negative Folgen für einen hat?
Skeptiker hat geschrieben:Meinungsfreiheit beeinhaltet auch Äußerungen von Hass. Das mag man sich wünschen oder nicht.
Eine solche "Meinung" kann man ja haben. Ein Anspruch, diese "Meinung" jederzeit überall verbreiten (oder gar ausleben) zu dürfen, besteht aber nicht.
Skeptiker hat geschrieben:Ich halte es aber für gefährlich Maßnahmen zu beschließen, die dazu führen, dass man sich öffentlich nurnoch samtweich äußern kann, ohne Gefahr zu laufen ein Vorgang beim BKA zu werden. Es könnte sein, dass die schlimmsten Knallköppe dadurch nicht weniger werden, sie allerdings umso später - nämlich zu spät - auffallen.
Ich halte es für gefährlich, wenn man das Eindämmen verbaler Ursachen von Hasskriminalität für gefährlich betrachtet.

Zumindest meine Bereitschaft, die Folgen hetzerischen Aufstachelns labiler, zu Gewalttaten bereiter Charaktere als hinzunehmendes allgemeines Lebensrisiko zu betrachten, gegen das man nichts machen könne, hält sich in sehr, sehr engen Grenzen.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Bleibtreu »

Ich mach es kurz:

HassParolen haben im oeffentlichen Raum nichts verloren. Ob gegen Merkel, emanzipierte/selbstbewusste Frauen, Juden, Muslime, "Unglaeubige" oder wen auch immer. Dass dies noch eine ganz eigene Dynamik bekommt, wenn es in Gruppen [FilterBlasen] zelebriert wird, ist hoffentlich jedem klar.
• Wer fuer alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von Liberty »

Vongole hat geschrieben:(23 Feb 2020, 18:03)
Hass ist keine Meinung und daher nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Natürlich ist Hass von der Meinungsfreiheit gedeckt.
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conscience
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Re: Zensur und NetzDG

Beitrag von conscience »

Liberty hat geschrieben:(24 Feb 2020, 20:59)

Natürlich ist Hass von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Bleibtreu hat geschrieben:(24 Feb 2020, 20:26)

Ich mach es kurz:

HassParolen haben im oeffentlichen Raum nichts verloren. Ob gegen Merkel, emanzipierte/selbstbewusste Frauen, Juden, Muslime, "Unglaeubige" oder wen auch immer. Dass dies noch eine ganz eigene Dynamik bekommt, wenn es in Gruppen [FilterBlasen] zelebriert wird, ist hoffentlich jedem klar.
Genau so sollte sein.

Meinungsfreiheit ist kein Freibrief für das Verbreiten von Hass.
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