Provokateur hat geschrieben:(18 Oct 2016, 10:59)
Die Strafverfolgung läuft aber aufgrund der Kunstfreiheit (und als Untergruppierung derselben auch die Satirefreiheit) ins Leere. Genau so wäre es hier, wenn du jemanden unter demselben Vorsatz schmähen würdest: Je nach Art und Ausformung der Schmähung könntest du gekickt werden. Aber die Strafermittlungen des derart Geschmähten würden vom Staatsanwalt eingestellt.
Genau so kannst du zu jemanden sagen: "Ich würde sie ja "Arschloch" nennen, wenn es nicht verboten wäre - deswegen unterlasse ich dies natürlich."
Das ist keine Beleidigung, weil du die angesprochene Person ausdrücklich nicht als Arschloch bezeichnest.
Böhmermann hat sich damit einen Karriereknick eingefangen. Und er ist handzahm geworden. Auch durch die Strafverfolgung. Und er hat der politischen Satire einen Dämpfer versetzt. Man ist jetzt vorsichtiger. Das ist das Ergebnis. War das das Ziel von Böhmermann? Die Folgen, die er erzielen wollte?