DarkLightbringer hat geschrieben:(28 May 2017, 11:34)
Wer Kriminelle bewußt mit einem freundlichen Service bedient, leistet Beihilfe zur Straftat.
Bürger, die ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht auf freie Meinungsäußerung ausüben, sind keine "Kriminellen".
Das Recht auf Meinungsfreiheit hat Grenzen, die im Strafgesetzbuch formuliert sind. Ob es sich in einem konkreten Fall um eine strafbare Äußerung handelt, entscheiden in einem Rechtsstaat ausschließlich unabhängige Strafgerichte nach geordneten Gerichtsverfahren und sonst niemand.
Weder Genosse Maas, noch die Stasi-Antonio-Stiftung, noch irgendein Facebook-Mitarbeiter, noch die hiesige linksgrüne Gutmenschenguerrilla hat in Deutschland darüber zu bestimmen, wer hier was äußern darf.
Im Übrigen geht es bei diesem Gesetz auch nicht primär um Mordaufrufe. Es geht um Straftatbestände wie Volksverhetzung, Beleidigung und Verleumdung. Da stellt sich dann in jedem Einzelfall z.B. die Frage, ob eine sprachlich derbe, harte, polemische Kritik am Islam, an der "Flüchtlingspolitik", an der Bundesregierung etc. noch im Rahmen der Meinungsfreiheit legal ist oder ob es sich um eine Straftat handelt. Dazu finden in Deutschland permanent Gerichtsverfahren statt, die sich teilweise über Jahre und diverse Instanzen hinziehen, bis irgendwann mal ein rechtskräftiges Urteil gefällt wird.
Und nun soll ein Facebook-Mitarbeiter auf Anordnung des Genossen Maas binnen 24 Stunden ein "Urteil" fällen, ob die Äußerung X nun rechtswidrig ist oder nicht, wobei über dem Facebook-Mitarbeiter das Damoklesschwert von hohen Bußgeldern schwebt, wenn er innerhalb dieser 24 Stunden das "falsche" Urteil im Sinne des Genossen Maas fällt und sich entschließt etwas nicht zu löschen.