firlefanz11 hat geschrieben:Es gibt nichtsdestotrotz die Richtlinie, dass jeder sich dem Verkehrsfluss anzupassen hat.
Diese Richtlinie zeigst Du mir aber - OK?
Zwar spricht § 3 der StVO von
"angepaßter Geschwindigkeit", aber nur in Verbindung mit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung, damit der Fahrer das Fahrzeug ständig beherrschen kann.
firlefanz11 hat geschrieben:... die mit 80 auf der Mittelspur schlich. ... Verwarnung wegen Verstoß gg §1 StVO ziehen lassen.
Ich denke mal, Du meintest nicht
§1, sondern
§3 der StVO?
Absatz 2 besagt nämlich:
"Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern."
Das bedeutet aber auch nicht, daß ich immer so schnell fahren
muß wie Andere - zumal nicht, wenn diese die Höchstgeschwindigkeit eventuell nicht beachten. Außerdem ist immer absatz eins zu beachten: nur so schnell, damit ich
"das Fahrzeug ständig beherrschen kann".
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)