Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

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Positiv Denkender
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Positiv Denkender »

[quote="Milady de Winter"](10 Jan 2019, 14:21)

Keine Ahnung, wie diverse Toiletten im Ausland finanziert werden - fakt ist, sie werden dem Endverbraucher kostenlos zur Verfügung gestellt. Anders als z.T. hierzulande. Ich habe auch nirgends nach staatlicher Subvention verlangt, das war nur ggf. etwas missverständlich, weil meine Antwort direkt unter jacks letztem Satz stand. Ich verlange, dass der Betreiber einer Toilette diese kostenlos zur Verfügung stellt, egal ob privat, staatlich, oder sonst wie gelagert. Das funktioniert in meiner kleinen Heimatstadt sogar bei öffentlichen Toiletten in Parks und in der Stadt. Dass kostenlose Toiletten auf Parkplätzen z.T. so versifft sind, dass man es vorzieht, sein Geschäft im angrenzenden Gebüsch zu verrichten, ist ein Unding. Man sollte von jedem normalen, erwachsenen Menschen verlangen können, dass er eine Toilette nicht bewusst "einsaut" - aber nur deshalb, weil sie nicht extra bezahlt wird, kann ich sie als Betreiber auch nicht komplett versauen lassen. Ich stell' sie zu einem gewissen Zweck in die Landschaft - dann muss ich mich auch darum kümmern. Meine Meinung.[/quote
Hat wenig mit dem Strangthema zu tun oder ?
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Milady de Winter
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Milady de Winter »

Positiv Denkender hat geschrieben:(11 Jan 2019, 14:57)


Hat wenig mit dem Strangthema zu tun oder ?
Richtig. Deshalb werde ich mich hier auch nicht mehr weiter dazu äußern.
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scc
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von scc »

jack000 hat geschrieben:(30 Dec 2018, 19:47)

Die Leistungen
Da muss man sich schon fragen, was schief läuft, wenn der Steuerzahler bereits jetzt massiv in diese ach so tollen und effizienten Verkehrsmittel investiert und eine kurze Strecke damit sogar mehr kostet als mit dem Auto...angesichts solcher Tarife braucht man sich nicht wundern, dass solche Forderungen aufkommen...
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Kamikaze
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Kamikaze »

Hier ein Beispiel aus Bayern: https://www.merkur.de/lokales/starnberg ... 59130.html

Die These: Leistungserschleichung setzt Geheimhaltung voraus. Dieser Aktivist fährt mit einem gut sichtbaren Schild, das ihn als Schwarzfahrer ausweist. Damit wäre der Tatbestand der Geheimhaltung nicht länger gegeben und die Leistung nicht erschlichen.
Ob diese Logik aufgehen kann untersucht derzeit das Starnberger Jugendgericht.
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Dampflok94
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Dampflok94 »

Kamikaze hat geschrieben:(15 Feb 2019, 07:15)

Hier ein Beispiel aus Bayern: https://www.merkur.de/lokales/starnberg ... 59130.html

Die These: Leistungserschleichung setzt Geheimhaltung voraus. Dieser Aktivist fährt mit einem gut sichtbaren Schild, das ihn als Schwarzfahrer ausweist. Damit wäre der Tatbestand der Geheimhaltung nicht länger gegeben und die Leistung nicht erschlichen.
Ob diese Logik aufgehen kann untersucht derzeit das Starnberger Jugendgericht.
Die Idee hat Chuzpe. :cool:
Aber ich fürchte die Juristen werden schon einen Dreh finden.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Teeernte »

Kamikaze hat geschrieben:(15 Feb 2019, 07:15)

Die These: Leistungserschleichung setzt Geheimhaltung voraus. .

Wooooooo ??
§ 265a
Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Die Absicht das Entgelt nicht zu errichten...
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McKnee
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von McKnee »

Ein Aufriß für kurzsichtige Selbstdarsteller.

Das Schild hat nicht grundsätzlich die Straffreiheit zur Folge. Die Frage ist, wie und wann es eingesetzt wird. Im Prinzip muss der Typ direkt bei Fahrtantritt zum Fahrer oder Kontrolleur und sich outen.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

.....er wusste es :D
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Teeernte »

McKnee hat geschrieben:(17 Feb 2019, 20:04)

Ein Aufriß für kurzsichtige Selbstdarsteller.

Das Schild hat nicht grundsätzlich die Straffreiheit zur Folge. Die Frage ist, wie und wann es eingesetzt wird. Im Prinzip muss der Typ direkt bei Fahrtantritt zum Fahrer oder Kontrolleur und sich outen.
...vor Fahrtantritt - den Kontrolleur fragen - dann könnte ein Schuh draus werden.

(Sonst fährt die Bahn schon... und "Schild" ist irrelevant... der Kontrolleur müsste das Lesen quittieren.. (es nachweislich mitbekommen haben)
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von unity in diversity »

Kamikaze hat geschrieben:(15 Feb 2019, 07:15)

Hier ein Beispiel aus Bayern: https://www.merkur.de/lokales/starnberg ... 59130.html

Die These: Leistungserschleichung setzt Geheimhaltung voraus. Dieser Aktivist fährt mit einem gut sichtbaren Schild, das ihn als Schwarzfahrer ausweist. Damit wäre der Tatbestand der Geheimhaltung nicht länger gegeben und die Leistung nicht erschlichen.
Ob diese Logik aufgehen kann untersucht derzeit das Starnberger Jugendgericht.
Wir deklarieren ab morgen 7:00 Uhr jeden Supermarkt zum Tag der offenen Tür.
Die Kassen sind sowieso immer strukturell unterbesetzt, weil sich alles von allein verkaufen soll...
Ein hochgehaltenes Transparent ist Legitimation genug.
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
Aus den USA.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Dampflok94 »

Teeernte hat geschrieben:(17 Feb 2019, 19:42)

Wooooooo ??



Die Absicht das Entgelt nicht zu errichten...
Es geht um den Halbsatz vor dem von dir markierten. "...in der Absicht erschleicht..."
Er behauptet jetzt wohl, er hätte da nichts erschleicht.
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Skeptiker

Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Skeptiker »

Dampflok94 hat geschrieben:(17 Feb 2019, 21:16)
Es geht um den Halbsatz vor dem von dir markierten. "...in der Absicht erschleicht..."
Er behauptet jetzt wohl, er hätte da nichts erschleicht.
Ich denke als Erschleichen gilt es schon dann, wenn er darauf wartet, dass der Kontrolleur kommt und ihn darauf anspricht. Es kommt ja durchaus vor, dass nicht kontrolliert wird. Die Kontrolle ist ja nicht der Bezahlvorgang, sondern nur die Kontrolle, ob der Fahrgast bezahlt HAT. Der Fahrgast muss also glaubhaft machen können, dass er nicht einfach mit Glück durchhuschen wollte, sondern sein Beförderungsentgelt unabhängig von der Kontrolle zahlen wollte. Das sehe ich durch das Schild nicht gegeben.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Dampflok94 »

Skeptiker hat geschrieben:(17 Feb 2019, 21:32)

Ich denke als Erschleichen gilt es schon dann, wenn er darauf wartet, dass der Kontrolleur kommt und ihn darauf anspricht. Es kommt ja durchaus vor, dass nicht kontrolliert wird. Die Kontrolle ist ja nicht der Bezahlvorgang, sondern nur die Kontrolle, ob der Fahrgast bezahlt HAT. Der Fahrgast muss also glaubhaft machen können, dass er nicht einfach mit Glück durchhuschen wollte, sondern sein Beförderungsentgelt unabhängig von der Kontrolle zahlen wollte. Das sehe ich durch das Schild nicht gegeben.
Ich nehme an, darauf wird die Argumentation hinauslaufen. Aber trotzdem: Kreativität ist dem jungen Mann nicht abzusprechen. :)
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Teeernte »

Dampflok94 hat geschrieben:(17 Feb 2019, 22:30)

Ich nehme an, darauf wird die Argumentation hinauslaufen. Aber trotzdem: Kreativität ist dem jungen Mann nicht abzusprechen. :)
Rechtsanwälte - UNRECHT LOHNT DOCH...

Der Streit vor Gericht generiert GELD. Die Idee ist ja nicht neu - da das Gesetz von Adolf (1935 ist). https://de.wikipedia.org/wiki/Erschleic ... Leistungen

Natürlich kann man sich da streiten ob das ERSCHLEICHEN von Leistungen - zusammengefasst (von Automaten, Telekommunikation, Beförderungsleistungen)
....das "Hacken" eines TK Netzes - erschleichen ist. .....ob da zb. ein "Schild" hilft ....ich hack grad die Telekom ? - im Kinderzimmer..

....und es ist nur ein Vergehen .
Wegen des Regelstrafrahmens von Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe handelt es sich bei dem Delikt gemäß § 12 Absatz 2 StGB um ein Vergehen.
Warum sollte man diesen Strafrahmen noch weiter herabsetzen ?
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Dampflok94 »

Teeernte hat geschrieben:(18 Feb 2019, 08:47)
Natürlich kann man sich da streiten ob das ERSCHLEICHEN von Leistungen - zusammengefasst (von Automaten, Telekommunikation, Beförderungsleistungen)
....das "Hacken" eines TK Netzes - erschleichen ist. .....ob da zb. ein "Schild" hilft ....ich hack grad die Telekom ? - im Kinderzimmer..
Wer das Schild zu Hause trägt befindet sich im Privatbereich. Da nützt das nix. Wer aber mit dem Schild in die U-Bahn steigt ist in der Öffentlichkeit. Das soll das Argument sein. Würde man z. B. bei einem Bus einsteigen und dem Fahrer mitteilen, man besitze keinen Fahrschein und würde auch keinen erwerben und sich dann einfach hinsetzen und würde der Busfahrer dies einfach akzeptieren und losfahren käme wohl wirklich keine Erschleichung in Betracht. Wenn man aber einfach so ein Schild trägt, ohne daß dies von einem Vertreter des Verkehrsmittels bemerkt wird, dann wird das wohl nicht reichen. Gegenüber dem Verkehrsbetrieb war es ja heimlich.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Teeernte »

Dampflok94 hat geschrieben:(18 Feb 2019, 18:34)

Wer das Schild zu Hause trägt befindet sich im Privatbereich. Da nützt das nix. Wer aber mit dem Schild in die U-Bahn steigt ist in der Öffentlichkeit. Das soll das Argument sein. Würde man z. B. bei einem Bus einsteigen und dem Fahrer mitteilen, man besitze keinen Fahrschein und würde auch keinen erwerben und sich dann einfach hinsetzen und würde der Busfahrer dies einfach akzeptieren und losfahren käme wohl wirklich keine Erschleichung in Betracht. Wenn man aber einfach so ein Schild trägt, ohne daß dies von einem Vertreter des Verkehrsmittels bemerkt wird, dann wird das wohl nicht reichen. Gegenüber dem Verkehrsbetrieb war es ja heimlich.
Es ist klar - wenn ich den Kontrolleur frage - ob er mich ohne Karte mitnimmt (bevor ich einsteige) - dass dann nichts kommt. (Meistens muss ich dann raus - wenn der ZF wechselt.)

Ein Schild wird da nicht reichen.
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