Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

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Skeptiker

Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Skeptiker »

Ich finde die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat eine wirklich interessante Initiative gestartet.
Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers befürwortet die Idee, Schwarzfahren nicht länger juristisch zu bestrafen.
Der Straftatbestand müsse "völlig abgeschafft" werden, sagte sie der "Berliner Morgenpost". Dem Blatt zufolge geht Koppers damit noch einen Schritt weiter als Spitzenvertreter der rot-rot-grünen Koalition.
https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 25143.html

Sie will also nicht nur Schwarzfahren zu einer Ordnungswidrigkeit herabstufen, nein, sie will, dass es garkein Vergehen mehr ist.
Heftige Kritik an dieser Haltung kam von CDU und FDP. "Schwarzfahren legalisieren zu wollen, bedeutet eine gefährliche Verlotterung unseres Rechtssystems", stellte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Sven Rissmann, fest. "Warum sollte man sich dann überhaupt noch einen Fahrschein kaufen?"
Ja, das würde ich auch so sehen.

Das würde also darauf hinauslaufen, dass öffentliche Personenbeförderung zu einem Allgemeingut wird. Die öffentlicht Hand dürfte für Transportdienste, die von der dieser bereitgestellt werden nicht mehr erwarten bezahlte Gegenleistungen zu erhalten - das wäre quasi freiwillig. Das geht also viel weiter als die Entscheidung einzelne Dienste kostenlos anzubieten - nein, ALLE würden von JEDEM frei zu nutzen sein.

Sinnvoll oder nicht?

Edit: Hatte den Link wohl vergessen. Ist nun dran.
Zuletzt geändert von Skeptiker am So 30. Dez 2018, 15:25, insgesamt 1-mal geändert.
Senexx

Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Senexx »

Das zeigt nur wieder, dass man auch mit eingeschränkten intellektuellen Fähigkeiten in höchste Positionen aufsteigen kann.
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Ein Terraner
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Ein Terraner »

Kostenloser Nahverkehr, wird auch Zeit.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Troh.Klaus »

Ein Terraner hat geschrieben:(30 Dec 2018, 12:40)
Kostenloser Nahverkehr, wird auch Zeit.
Warum nur Nahverkehr?
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Ein Terraner »

Troh.Klaus hat geschrieben:(30 Dec 2018, 12:46)

Warum nur Nahverkehr?
Weil die Bahn privatisiert wurde.
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Tom Bombadil
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Tom Bombadil »

Das könnte sich als böser Bumerang erweisen, wenn dann das BVerfG feststellt, dass im Sinne des Gleichheitssatzes alle Leistungen der öffentlichen Hand kostenlos angeboten werden müssen.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Troh.Klaus »

Ein Terraner hat geschrieben:(30 Dec 2018, 12:48)
Weil die Bahn privatisiert wurde.
Ach, die Bahn ist im Nahverkehr nicht präsent, z.B. mit S-Bahnen?
Was ist mit anderen privaten Unternehmen, die mit Bussen und auch auf Schienen für die regionale Mobilität sorgen?
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Ein Terraner »

Troh.Klaus hat geschrieben:(30 Dec 2018, 13:04)

Ach, die Bahn ist im Nahverkehr nicht präsent, z.B. mit S-Bahnen?
Was ist mit anderen privaten Unternehmen, die mit Bussen und auch auf Schienen für die regionale Mobilität sorgen?
Das wäre eine Grundsatzfrage, in wie weit werden diese subventioniert und sollte infrastruktureller Linienverkehr nicht grundsätzlich in staatlicher Hand liegen?
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Troh.Klaus »

Ein Terraner hat geschrieben:(30 Dec 2018, 13:10)
Das wäre eine Grundsatzfrage, in wie weit werden diese subventioniert und sollte infrastruktureller Linienverkehr nicht grundsätzlich in staatlicher Hand liegen?
Darüber kann man gerne grundsätzlich diskutieren.
Solange das aber nicht der Fall ist und der öffentliche Nahverkehr nicht grundsätzlich kostenfrei angeboten wird, solange ist Schwarzfahren das "unentgeltliche Erschleichen einer Dienstleistung". Wenn das also nicht einmal mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden soll, könnte man sicher auch andere Tatbestände - wegen möglicher Überlastung der Gerichte selbstverständlich - in Zukunft straffrei stellen. Ich hätte Ladendiebstahl, Sozialbetrug, Steuerbetrug anzubieten.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Skeptiker »

Ein Terraner hat geschrieben:(30 Dec 2018, 12:48)
Weil die Bahn privatisiert wurde.
Ich habe nachgeschaut was "Scharzfahren" eigentlich bedeutet:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 265a Erschleichen von Leistungen
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
https://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html
Dementsprechend ist Schwarzfahren nicht auf öffentliche Verkehrsmittel beschränkt. Ob das auch der Intention der Generalstaatsanwältin entspricht, steht auf einem anderen Blatt. Ihre Aussage ist aber, das der Straftatbestand "völlig abgeschafft" gehört.

Wenn der Vorschlag sinngemäß sich auf alle Beförderungen auswirken würde (also Streichung des oben markierten Passus im Gesetz), dann wären auch private Beförderungseinrichtungen (z.B. auch Taxis) betroffen.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von jack000 »

[MOD] - Das Thema hier heißt:" Straffreiheit für Schwarzfahrer". Das Thema:"ÖPNV kostenlos" ist Gegenstand folgendes Stranges:
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=14&t=32028
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Skeptiker »

Troh.Klaus hat geschrieben:(30 Dec 2018, 13:25)
Darüber kann man gerne grundsätzlich diskutieren.
Solange das aber nicht der Fall ist und der öffentliche Nahverkehr nicht grundsätzlich kostenfrei angeboten wird, solange ist Schwarzfahren das "unentgeltliche Erschleichen einer Dienstleistung". Wenn das also nicht einmal mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden soll, könnte man sicher auch andere Tatbestände - wegen möglicher Überlastung der Gerichte selbstverständlich - in Zukunft straffrei stellen. Ich hätte Ladendiebstahl, Sozialbetrug, Steuerbetrug anzubieten.
Das ist eben genau der Punkt dabei.

Hier wird suggeriert, man würde Geld einsparen, indem man ein paar wenige Schwarzfahrer nicht mehr verfolgen würde. Täte man dieses aber nicht, würden sich die Spielregeln drum herum ändern, was weitaus größere Auswirkungen hat.
Der Ladendiebstahl ist ein gutes Beispiel. Wahrscheinlich wäre es für die Gesellschaft zu verkraften, wenn die paar Ladendiebstähle die es HEUTE gibt, nicht weiter verfolgt. Würde man Ladendiebstahl aber öffentlich von der Strafverfolgung aussetzen, dann würde es in wenigen Stunden zu Plünderungen von Läden kommen. Alles was sich in Läden befinden würde, wäre zum Diebstahl freigegeben.

In der Folge müssten Ladenbesitzer ihre Läden so umgestalten, dass sie Diebstahl verhindern - was offensichtlich nur durch eine Trennung von Ware und Kunde möglich würde. Das hätte massive Auswirkung auf alle Beteiligten.

Natürlich würde niemand mehr Tickets für den ÖPNV bezahlen, wenn jeder weiss, dass es nicht verfolgt wird - außer evtl. ein paar naiven Deppen.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Stiefhexenwolf »

Würde der Ordnungswidrigkeit zustimmen wenn man dafür gleichzeitig entsprechende Kontrollschranken einführt und mindestens 500€ Gebühr für Verstöße verlangt.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Teeernte »

Skeptiker hat geschrieben:(30 Dec 2018, 18:17)

Das ist eben genau der Punkt dabei.

Hier wird suggeriert, man würde Geld einsparen, indem man ein paar wenige Schwarzfahrer nicht mehr verfolgen würde..
Der Aufwand der Strafverfolgungsbehörden stehe in keinem vernünftigen Verhältnis zur Tat, ....

Da fehlt eben das amerikanische Schnellverfahren...

Bekennen Sie sich Schuldig ? ...Urteil.....der Nächste... Es sind ja nur wenige "HARTE" Schwarzfahrer - die immer wieder auftreten. Sind die weggesperrt - kann man möglicherweise die Kontrolle weglassen..
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von McKnee »

Es geht ja nicht nur um´s Schwarzfahren ... der gesamte 265a soll gestrichen werden und das mit Recht. Er wird eh ein erhöhtes Entgelt erhoben und damit sollte auch eine Bestrafung abgegolten sein.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Skeptiker »

McKnee hat geschrieben:(30 Dec 2018, 19:17)
Es geht ja nicht nur um´s Schwarzfahren ... der gesamte 265a soll gestrichen werden und das mit Recht. Er wird eh ein erhöhtes Entgelt erhoben und damit sollte auch eine Bestrafung abgegolten sein.
Das möchte ich verstehen. Wie kann man über ein erhöhtes Entgelt den Missbrauch kompensieren, wenn der Missbrauch straflos bleibt? Wird dann der Missbrauch nicht zur Norm?
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Teeernte »

McKnee hat geschrieben:(30 Dec 2018, 19:17)

Es geht ja nicht nur um´s Schwarzfahren ... der gesamte 265a soll gestrichen werden und das mit Recht. Er wird eh ein erhöhtes Entgelt erhoben und damit sollte auch eine Bestrafung abgegolten sein.
Die Steuerzahler sollen die Schmarotzer bezahlen/alimentieren. ....(nackte Frau...kein Geld in der Tasche)

Erschleichen von Leistungen ...

Dass kann dann ausgeweitet werden auf Zechprellerei, schwarz Energie-Zapfen... Geldkartenbetrug , warum noch Miete zahlen.......oder Rechnungen ?

ABER - wenn die Mülltonne falsch beladen - oder in die UMWELTZONE mit ROT ....5kmh zu schnell eingefahren wird - ist der Aufruf nach Todesstrafe nicht weit ??
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von McKnee »

Skeptiker hat geschrieben:(30 Dec 2018, 19:23)

Das möchte ich verstehen. Wie kann man über ein erhöhtes Entgelt den Missbrauch kompensieren, wenn der Missbrauch straflos bleibt? Wird dann der Missbrauch nicht zur Norm?
Nein, wieso sollte der Mißbrauch zur Norm werden? Es bleibt der zivilrechtliche Anspruch des Unternehmens. Dieser wird durch das "Strafgeld" realisiert. Es kommt zwar kein Vertrag zustande, allerdings wird mißbräuchlich eine Leistung in Anspruch genommen. NIchts wird legalisiert, nur weil es strafrechtlich nicht mehr relevant ist.

Die Verkehrsbetriebe erheben "Strafgelder". Wozu noch eine weitere Strafe verhängen? Gleiches kann für alle Anbieter einer Leistung gelten. Dieser Vorstoß ist schon älter und kommt aus der Richterschaft. Letztendlich differieren der Aufwand und der staatliche Sühneanspruch.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von McKnee »

Teeernte hat geschrieben:(30 Dec 2018, 19:33)

Die Steuerzahler sollen die Schmarotzer bezahlen/alimentieren. ....(nackte Frau...kein Geld in der Tasche)

Erschleichen von Leistungen ...
Was zahlt der Steuerzahler beim Erschleichen von Leistungen?

Dass kann dann ausgeweitet werden auf Zechprellerei, schwarz Energie-Zapfen... Geldkartenbetrug , warum noch Miete zahlen.......oder Rechnungen ?

ABER - wenn die Mülltonne falsch beladen - oder in die UMWELTZONE mit ROT ....5kmh zu schnell eingefahren wird - ist der Aufruf nach Todesstrafe nicht weit ??
Das Überzeichnen ist zwar ein Stilmittel. In diesem Fall aber kein Gutes.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von jack000 »

McKnee hat geschrieben:(30 Dec 2018, 19:36)
Was zahlt der Steuerzahler beim Erschleichen von Leistungen?
Die Leistungen
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Teeernte »

McKnee hat geschrieben:(30 Dec 2018, 19:34)

Nein, wieso sollte der Mißbrauch zur Norm werden? Es bleibt der zivilrechtliche Anspruch des Unternehmens. Dieser wird durch das "Strafgeld" realisiert. Es kommt zwar kein Vertrag zustande, allerdings wird mißbräuchlich eine Leistung in Anspruch genommen. NIchts wird legalisiert, nur weil es strafrechtlich nicht mehr relevant ist.

Die Verkehrsbetriebe erheben "Strafgelder". Wozu noch eine weitere Strafe verhängen? Gleiches kann für alle Anbieter einer Leistung gelten. Dieser Vorstoß ist schon älter und kommt aus der Richterschaft. Letztendlich differieren der Aufwand und der staatliche Sühneanspruch.
Es geht im das Klientel - welches nicht bezahlen "kann"... unter der Pfändungsgrenze liegt.

Also mit WISSEN und VORSATZ die Leistung erschleicht - dort und auch später nicht bezahlen zu "können". :D :D :D

Deshalb werden AUTOFAHRER gern geschröpft.... selten Radfahrer oder Fußgänger. (Autofahrer HAT ....Geld....oder das Auto/Erlaubnis wird eingezogen)
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Ein Terraner »

jack000 hat geschrieben:(30 Dec 2018, 19:47)

Die Leistungen
Aber so ein Zug würde auch leer fahren, die Kosten sind immer gleich unabhängig der Passagieranzahl.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von McKnee »

jack000 hat geschrieben:(30 Dec 2018, 19:47)

Die Leistungen
Bei einem Verkehrsunternehmen? Wie viele sind da noch verstaatlicht?
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Milady de Winter »

Ein Terraner hat geschrieben:(30 Dec 2018, 19:54)

Aber so ein Zug würde auch leer fahren, die Kosten sind immer gleich unabhängig der Passagieranzahl.
Na ja, ich vermute, er wäre dann ggf nicht so lang. Ähnlich wie beim Fliegen. Da wird auch mal die eine oder andere Maschine angepasst.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von jack000 »

Ein Terraner hat geschrieben:(30 Dec 2018, 19:54)

Aber so ein Zug würde auch leer fahren, die Kosten sind immer gleich unabhängig der Passagieranzahl.
Und wer bezahlt den Zug?
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von McKnee »

Teeernte hat geschrieben:(30 Dec 2018, 19:50)

Es geht im das Klientel - welches nicht bezahlen "kann"... unter der Pfändungsgrenze liegt.
Nein, es geht um überflüssige Strafbarkeiten.
Also mit WISSEN und VORSATZ die Leistung erschleicht - dort und auch später nicht bezahlen zu "können". :D :D :D
kann zivilrechtlich reguliert werden. Die tatbestandsmäßige Handlung wird doch eh durch eigenes Personal festgestellt, wie auch die Ahnung durch ein erhöhtes Entgelt.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Ein Terraner »

jack000 hat geschrieben:(30 Dec 2018, 20:00)

Und wer bezahlt den Zug?
Bestenfalls der Staat
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Ein Terraner »

Milady de Winter hat geschrieben:(30 Dec 2018, 20:00)

Na ja, ich vermute, er wäre dann ggf nicht so lang. Ähnlich wie beim Fliegen. Da wird auch mal die eine oder andere Maschine angepasst.
Wenn es darum geht Gewinn zu erwirtschaften sicher, wenn es um eine zuverlässig funktionierende Infrastruktur geht eher nicht.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von jack000 »

Ein Terraner hat geschrieben:(30 Dec 2018, 20:04)

Bestenfalls der Staat
Der Staat ist dann wer?
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Teeernte »

McKnee hat geschrieben:(30 Dec 2018, 20:01)

Nein, es geht um überflüssige Strafbarkeiten.



kann zivilrechtlich reguliert werden. Die tatbestandsmäßige Handlung wird doch eh durch eigenes Personal festgestellt, wie auch die Ahnung durch ein erhöhtes Entgelt.
Wer GELD hat.....wird JEDE HANDLUNG der Firmen abkassiert.

Wer 60 Eu mit hat (erhöhtes Beförderungsentgeld) - wird doch "Personell" nicht erfasst... Einfach mal PERSONEN fragen, die das IMMER machen.....nur Schwarz fahren...
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Milady de Winter »

Ein Terraner hat geschrieben:(30 Dec 2018, 20:05)

Wenn es darum geht Gewinn zu erwirtschaften sicher, wenn es um eine zuverlässig funktionierende Infrastruktur geht eher nicht.
Klar. Der Vergleich hinkt insofern, dass man bei einer Maschine vor dem Flug genau weiß, wie viele Passagiere mitfliegen. Beim Zug nicht. Dennoch gibt es auch hier Erfahrungswerte, welche Strecken zu welchen Zeiten i.a. wie stark frequentiert sind.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Ein Terraner »

jack000 hat geschrieben:(30 Dec 2018, 20:06)

Der Staat ist dann wer?
Steuergelder, so wie es vor der Privatisierung war.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Ein Terraner »

Milady de Winter hat geschrieben:(30 Dec 2018, 20:09)

Klar. Der Vergleich hinkt insofern, dass man bei einer Maschine vor dem Flug genau weiß, wie viele Passagiere mitfliegen. Beim Zug nicht. Dennoch gibt es auch hier Erfahrungswerte, welche Strecken zu welchen Zeiten i.a. wie stark frequentiert sind.
Da läst dich der Fahrplan entwerfen, aber den Fahrplan umwerfen wie es aktuell Sitte ist stelle ich mir darunter nicht vor. ;)
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von McKnee »

Teeernte hat geschrieben:(30 Dec 2018, 20:08)

Wer GELD hat.....wird JEDE HANDLUNG der Firmen abkassiert.

Wer 60 Eu mit hat (erhöhtes Beförderungsentgeld) - wird doch "Personell" nicht erfasst... Einfach mal PERSONEN fragen, die das IMMER machen.....nur Schwarz fahren...
Wird personell nicht erfasst? LIes noch einmal!
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Teeernte »

McKnee hat geschrieben:(30 Dec 2018, 20:20)

Wird personell nicht erfasst? LIes noch einmal!
Wer das Geld sofort zahlt .....muss (s)einen Namen sagen - ohne Kontrolle der Dokumente (Polizei)...

....ähmmm Helmut Kohl oder Angela Merkel fällt auf......

Nur - die Pussys fahren auf die H4er "Karte".
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von McKnee »

Teeernte hat geschrieben:(30 Dec 2018, 20:29)

Wer das Geld sofort zahlt .....muss (s)einen Namen sagen - ohne Kontrolle der Dokumente (Polizei)...

....ähmmm Helmut Kohl oder Angela Merkel fällt auf......

Nur - die Pussys fahren auf die H4er "Karte".
Auf welche meiner Feststellungen bezieht sich das? War meine Frage

In welchem Kontext steht es zu meinen Feststellungen?
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von jack000 »

Ein Terraner hat geschrieben:(30 Dec 2018, 20:11)

Steuergelder, so wie es vor der Privatisierung war.
Aber auch vor der Privatisierung war es strafbar ohne Fahrschein den ÖPNV zu nutzen.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von McKnee »

jack000 hat geschrieben:(30 Dec 2018, 20:36)

Aber auch vor der Privatisierung war es strafbar ohne Fahrschein den ÖPNV zu nutzen.
Ja und? Homosexualität war auch mal strafbar. Ist also kein Argument.

Der 265a schützt unternehmerische Privatinteressen, die diese bereits jetzt allein wahrnehmen. Der Aufwand, den der Staat betreibt steht im völligen Mißverhältnis zu den Erfordernissen.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Ein Terraner »

jack000 hat geschrieben:(30 Dec 2018, 20:36)

Aber auch vor der Privatisierung war es strafbar ohne Fahrschein den ÖPNV zu nutzen.
Ja, war es. Aber seitdem ist Zeit vergangen und jetzt steht sowas wie Kostenloser Nahverkehr oder komplett kostenloser öffentlicher Verkehr im Raum. Aber das ist Thema im anderen Thread.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Teeernte »

McKnee hat geschrieben:(30 Dec 2018, 20:36)

Auf welche meiner Feststellungen bezieht sich das? War meine Frage

In welchem Kontext steht es zu meinen Feststellungen?
Wer das erhöhte Beförderungsentgelt bei Kontrolle zahlt - und zufällig falsche Angaben zur eigenen Person macht (erlaubt) wird nicht verfolgt.

Hier wird die Polizei zur Personenfeststellung NICHT angefordert-.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Milady de Winter »

jack000 hat geschrieben:(30 Dec 2018, 20:36)

Aber auch vor der Privatisierung war es strafbar ohne Fahrschein den ÖPNV zu nutzen.
Da wurde einem sogar eine Strafe aufgebrummt, wenn man die gerade gekaufte Fahrkarte aus Unwissenheit nicht abgestempelt hatte, und dabei hat mir der Kreisliga Bahn-Hilfssheriff sogar geglaubt, dass ich sie gerade gekauft hatte. War ihm aber egal. (Nur für's Protokoll: ich habe die Strafe natürlich NICHT gezahlt).
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Teeernte »

McKnee hat geschrieben:(30 Dec 2018, 20:43)

Ja und? Homosexualität war auch mal strafbar. Ist also kein Argument.

Der 265a schützt unternehmerische Privatinteressen, die diese bereits jetzt allein wahrnehmen. Der Aufwand, den der Staat betreibt steht im völligen Mißverhältnis zu den Erfordernissen.
Ja - die 500 Eu für die Personenkontrolle ducht die Polizei sollte man denen - die Straftaten begehen auch mit abkassieren ..... ersatzweise HAFT.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von McKnee »

Teeernte hat geschrieben:(30 Dec 2018, 20:45)

Wer das erhöhte Beförderungsentgelt bei Kontrolle zahlt - und zufällig falsche Angaben zur eigenen Person macht (erlaubt) wird nicht verfolgt.

Hier wird die Polizei zur Personenfeststellung NICHT angefordert-.
Hat keinerlei Bezug zu meinem Beitrag. Warum das Zitat? Welche Aussage steht dahinter?
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Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Teeernte »

McKnee hat geschrieben:(30 Dec 2018, 20:49)

Hat keinerlei Bezug zu meinem Beitrag. Warum das Zitat? Welche Aussage steht dahinter?
Es erfolgt KEINE Strafverfolgung - wenn man das erhöhte Beförderungsentgelt zahlt (wie ein "Reicher" Schwarzfahrer) -

Strafverfolgung erfolg NUR bei NICHTZAHLUNG des "erhöhten" Beförderungsentgeltes....
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von McKnee »

Teeernte hat geschrieben:(30 Dec 2018, 20:51)

Es erfolgt KEINE Strafverfolgung - wenn man das erhöhte Beförderungsentgelt zahlt (wie ein "Reicher" Schwarzfahrer) -

Strafverfolgung erfolg NUR bei NICHTZAHLUNG des "erhöhten" Beförderungsentgeltes....
Darum können wir ja darauf verzichten.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

.....er wusste es :D
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Teeernte »

McKnee hat geschrieben:(30 Dec 2018, 20:55)

Darum können wir ja darauf verzichten.
Wenn sie (die Strafverfolgung) NICHT erfolgt - wenn man zahlt - muss man darauf nicht verzichten.

Es geht ja GENERELL nur um die Verfolgung des erschleichen der LEistung - mit dem WISSEN der eigenen Zahlungsunfähigkeit - was ein BETRUG ist....wie zB. Wechselbetrug....
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Skeptiker »

McKnee hat geschrieben:(30 Dec 2018, 19:34)
Nein, wieso sollte der Mißbrauch zur Norm werden? Es bleibt der zivilrechtliche Anspruch des Unternehmens. Dieser wird durch das "Strafgeld" realisiert. Es kommt zwar kein Vertrag zustande, allerdings wird mißbräuchlich eine Leistung in Anspruch genommen. NIchts wird legalisiert, nur weil es strafrechtlich nicht mehr relevant ist.

Die Verkehrsbetriebe erheben "Strafgelder". Wozu noch eine weitere Strafe verhängen? Gleiches kann für alle Anbieter einer Leistung gelten. Dieser Vorstoß ist schon älter und kommt aus der Richterschaft. Letztendlich differieren der Aufwand und der staatliche Sühneanspruch.
Guter Punkt. Du meinst also, dass es kein Vergehen in dem Sinne ist, wie es z.B. ein Diebstahl wäre, sondern dass eine Leistung nicht mit einer Sache gleichsetzbar wäre. Ist das der Punkt?

Sonst könnte man ja auch sagen, Ladendiebstahl wäre kein Straftatbestand mehr, wenn der Ladenbesitzer bei einem Diebstahl dem Dieb einfach den zehnfachen Preis in Rechnung stellen könnte.

Wäre demnach Ladendiebstahl der nächste Straftatbestand den man somit "privatisieren" sollte? Denn das ist es doch im Kern, eine Privatisierung von Straftatbeständen. Oder sehe ich das falsch?
Zuletzt geändert von Skeptiker am So 30. Dez 2018, 23:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von unity in diversity »

Senexx hat geschrieben:(30 Dec 2018, 12:36)

Das zeigt nur wieder, dass man auch mit eingeschränkten intellektuellen Fähigkeiten in höchste Positionen aufsteigen kann.
Das kann auch ein Indiz sein, dass die Zahl der Schwarzfahrer zugenommen hat und die Justiz nicht mehr hinterherkommt.
Abhilfe ist möglich, indem man die Justiz, dem Trend entsprechend, mit Zeitarbeitskräften und Leiharbeitern aufstockt.
So schön unterbezahlt, wie in der Branche üblich, sind die bestimmt hochmotiviert, Recht durchzusetzen.
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
Aus den USA.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von Senexx »

Beamte sind Staatsdiener und zu Loyalität verpflichtet. Wer seine Dienstaufgaben nicht mehr erfüllen will, soll den Dienst quittieren. Generalstaatsanwälte haben keine Politik zu machen und sich mit politischen Äußerungen zurückzuhalten. Gegen die Dame wäre eigentlich ein Disziplinarverfahren fällig.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer

Beitrag von McKnee »

Skeptiker hat geschrieben:(30 Dec 2018, 22:41)

Guter Punkt. Du meinst also, dass es kein Vergehen in dem Sinne ist, wie es z.B. ein Diebstahl wäre, sondern dass eine Leistung nicht mit einer Sache gleichsetzbar wäre. Ist das der Punkt?

Sonst könnte man ja auch sagen, Ladendiebstahl wäre kein Straftatbestand mehr, wenn der Ladenbesitzer bei einem Diebstahl dem Dieb einfach den zehnfachen Preis in Rechnung stellen könnte.

Wäre demnach Ladendiebstahl der nächste Straftatbestand den man somit "privatisieren" sollte? Denn das ist es doch im Kern, eine Privatisierung von Straftatbeständen. Oder sehe ich das falsch?
Glaubst du ernsthaft, ich gehe diesen Weg jetzt?

Es geht um den Aufwand. Mach ne Owi draus, dann ergeht ein automatisierter Bescheid.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

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.....er wusste es :D
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