EU-Gericht erklärt EU-Anhebung der RDE-Abgas-Werte für rechtswidrig

Moderator: Moderatoren Forum 4

Antworten
GLÜ2010
Beiträge: 179
Registriert: Di 15. Mär 2011, 13:48

EU-Gericht erklärt EU-Anhebung der RDE-Abgas-Werte für rechtswidrig

Beitrag von GLÜ2010 »

EU-Gericht erklärt EU-Anhebung der RDE-Abgas-Werte für rechtswidrig.

SPIEGEL ONLINE Freitag, 14.12.2018   18:23 Uhr :
„ Anhebung der RDE-Werte durch EU-Kommission im Jahr 2016 durch EU-Gericht für rechtswidrig erklärt. Worum geht es? In dem Streit geht es, anders als man vielleicht annehmen würde, gar nicht primär um Fahrverbote. Sondern um den neuen Abgastest RDE (Real Driving Emissions), der die Abgasemissionen eines Pkw im realen Straßenbetrieb statt im Labor misst. Die Messergebnisse des RDE sollen näher am tatsächlichen Ausstoß der Autos liegen. Weil dieser Test härter ist als die Prüfungen im Labor, hatte die EU-Kommission im Jahr 2016 den festgelegten Stickoxid-Grenzwert für neue Autos angehoben, um messtechnische Ungenauigkeiten des RDE-Tests auszugleichen, sozusagen ein Entgegenkommen an die Autoindustrie. Dieses Vorgehen hat das EU-Gericht nun für rechtswidrig erklärt. “
Hierzu siehe : http://www.spiegel.de/auto/aktuell/fahr ... 43732.html

Tja , das EU-GERicht . Hurra ?? - - - Da haben sich einige Kläger wohl selbst ins Knie geschossen .
Man könnte ja jetzt u.a. über die Gerichte herziehen von wegen ohne Bodenkontakt in höheren Sphären schweben usw. .

Aber liegt es wirklich an den Gerichten , oder liegt es an der Formulierung der EU-Kommission im Jahr 2016 .Die EU sprach von einer Erhöhung der RDE-Abgaswerte . Aber kann man wirklich Äpfel mit Birnen vergleichen ?

Die 80 mg/km wurden für die Messung auf dem Prüfstand festgelegt . Meßwerte auf dem Prüfstand können nicht den Werten im alltäglichen Betrieb entsprechen . Sie sind Vergleichswerte . Sie vergleichen unter gleichmäßigen Bedingungen z.B. verschiedene Automarken . Dies hat den Vorteil , daß die Bedingungen absolut gleich sind , was mit einer (annähernd) vergleichmäßigten Meßung im Straßenverkehr in dem Maße nicht möglich ist .

Die EU hätte also von der 1. Festlegung von Grenzwerten für die neue RDE-Meßmethode sprechen müssen . Außerdem hätte Sie Versuche auf der Straße mit Wagen in festgelegter RDE-Meßmethode fahren müssen . Den Differenzfaktor zwischen Prüfstands- und RDE-Meßmethode hätte Sie für die Festlegung der neuen RDE-Werte anwenden können . So wären keine RDE-Meßwerte rein aus dem Bauch heraus entstanden , sondern RDE-Meßwerte die bei der Prüfstands-Meßmethode den geforderten Normwerten entsprechen .
Noch sollte Sie die Chance nutzen , dies nachzuholen .

Der Versuch lohnt sich , wie Messfahrten mit umgebautem BMW X3 zeigten .

Hierzu siehe meinen Thread : BMW und die Diesel-Hardware-Nachrüstung
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=14&t=67356
„ Die Abgaswerte des BMW X3 xDrive20d 5 lagen bei zehn Messfahrten im Durschnitt bei 846 mg/km NOx. Der Grenzwert beträgt 180 mg/km NOx für Euro-5-Dieselautos. Die Außentemperaturen lagen bei den Abgastests um zehn Grad Celsius. Nach der Hardware-Nachrüstung lag der Durchschnittswert von zehn Messfahrten deutlich niedriger, bei 219 mg/km NOx – trotz der niedrigen Außentemperaturen von etwa ein Grad Celsius. “
Frontal-21 : https://www.zdf.de/politik/frontal-21/d ... l-100.html

Von 846 mg/km auf 219 mg/km mit Hardware-Nachrüstung knapp um das 4 fache niedriger ! Wenn das keine Entlastung unserer Innenstädte ist .
Auch wenn durch den oben vorgeschlagene und durch Versuche ermittelten Umrechnungsfaktor , Norm-Werte unter 219 ermittelt würden , sollte man sich überlegen , ob bei dem Verhältnis 846/219 diese so umgerüsteten Fahrzeuge in Innenstädten zugelassen werden .
Aber dazu müßte man gesunden Menschenverstand wallten lassen .


Bürger einer demokratisch gewählten LOBBYKRATY

GLÜ2010
Antworten