Meinst du?
https://de.statista.com/statistik/daten ... seit-1970/
Ist seit Jahren stabil.
Es ist allgemein der Güterverkehr gestiegen, Jack.
https://www.destatis.de/DE/PresseServic ... 7_463.html
(leider keiner aktuellere Statistik zur Hand)
Wie zu erkennen ist, ist der Güterverkehr Eisenbahn und Binnenschiff Rückläufig. Es darf aber hier nicht vergessen werden, das sowohl der Verkehrsträger Bahn wie eben der Verkehrsträger Binnenschiff ( das noch besonders ) Schüttgüter transportieren.
Nun ist aber Deutschland wie dir bekannt ist im Wandel - das klassische Schüttgut, die Kohle, wird schon lange nicht mehr in den Mengen benötigt wie früher.
Wenn du möchtest, das, wie in der Schweiz, jeder Transit via Schiene zu laufen hat, müsstest du das ganze über die EU Regeln lassen.
Ein generelles Überholverbot klingt zwar verlockend, ist aber hinsichtlich der bereits von anderen Diskussionsteilnehmern angebrachten Argumente nicht wirklich sinnig. Es gibt LKW Überholverbote und dort wo diese gelten hat das seine Richtigkeit. Aber hier mit der Brechstange zu reagieren bringt niemanden etwas. Nicht dem Autofahrer, nicht dem LKW Fahrer und nicht den ganzen Industriezweigen.jack000 hat geschrieben:(29 Aug 2018, 22:36)
Weil das "usus" ist, kann man kein Gesetz dagegen beschließen?
Eine Tour die innerhalb der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten nicht zu bewerkstelligen ist, muss vom Fahrer abgelehnt werden. Dazu hat er das komplette Recht auf seiner Seite und kein Disponent geht dafür gerne in den Knast ( was nämlich bei wirklich krassen Dispositionsfehlern passieren kann ).jack000 hat geschrieben:(29 Aug 2018, 22:36)
Hier wird es in der Tat schwierig, aber die Kontrolldichte ich schon gering, also kann man noch andere Maßnahmen durchsetzen.
=> Unrealistisch = Es wurde eine Tour geplant die nicht unter den gesetzlichen Tempolimits zu fahren ist!
LKW bei denen ein Verstoß der Lenk- und Ruhezeiten festgestellt werden müssen erstmal Pause machen. Da kommt es natürlich darauf an, wie oft es bereits Vergehen in dieser Richtung gegeben hat und wie weit die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten wurden. Wegen eines einmaligen 10 Minuten Überzieher ist eine Stilllegung des LKWs unverhältnissmässig.jack000 hat geschrieben:(29 Aug 2018, 22:36)
Eben, und sobald festgestellt wird, dass das nicht korrekt durchgeführt wurde, muss die Fahrt eben beendet werden und nicht für die Zeit der Kontrolle, bzw. der Behebung dessen, sondern z.B. für 24 Stunden pauschal.
Kein Problem, Jack, nur mit deiner Betriebsschließung wirst du nicht weiterkommen.jack000 hat geschrieben:(29 Aug 2018, 22:36)
Nö, nicht viel Spass, derzeit wird da doch schon kontrolliert und hohe Strafen verhängt. Warum sollte das nicht erweitert werden können?
=> Das ist doch alles nur zum Vorteil sämtlicher Beteiligten!