Mitzuführendes Material im Kfz im Ausland

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imp
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Mitzuführendes Material im Kfz im Ausland

Beitrag von imp »

Hallo,

viele von uns fahren mit dem Kfz in das sogenannte Ausland. Dabei gelten mitunter andere Verkehrsregeln als unsere normalen deutschen Regeln. Während unterschiedliche Alkoholregeln oder Höchstgeschwindigkeiten den örtlichen Gegebenheiten, Ausbildungsstand der allgemeinen Fahrer und Zustand der Straßen angemessen erscheinen mögen, gibt es auch Regeln, die uns in Erstaunen versetzen. Wer etwa, sagen wir mal, in die Tschechei einfährt, der muss folgendes mitführen.
Zum Pflichtinventar von PKWs gehören:
Verbandskasten und Warndreieck
Ersatzglühlampen und Ersatzsicherungen (jeweils eine von jedem im Fahrzeug vorkommenden Typ, ggf. Lampenset kaufen)
Fahrzeuge mit Xenonbrennen brauchen keine Ersatz-Xenonlampen mitführen, jedoch Birnen für Brems- und Blinkerleuchten!
Ersatzrad oder Reifenpannenset (Reifendichtmittel + 12 V-Kompressor)
Wagenheber und Radmutternschlüssel
Warnweste (für jeden Insassen 1 Warnweste)
Verbandskasten und Warndreieck sind jetzt nicht so besonders. In jedem Auto immer ein Wagenheber, ernsthaft? Und ein Set Ersatzsicherungen, wo doch die MTBF dieser Bauteile oft um die zu erwartende technische Lebensdauer des Kfz schwankt? Zum Glück sind die Dinger klein. Ein Kompressor soll auch immer mit an Bord sein oder ein Ersatzrad. Fährt man mit dem Ersatzrad, dann... ?

Insgesamt erscheint mir, dass Fahrzeuge in der Tschechei fahrende (bzw parkende) Ersatzteillager sind. Liegt das am allgemein höheren Alter der tschechischen Fahrzeugflotte, liegt es an niedriger bepreisten Fabrikaten mit Qualitätskompromissen?

Wie findet ihr die Mitführliste der Tschechei im Vergleich zu eurem Heimatland? In Deutschland ist man mit Warndreieck, Verbandskasten, EINER Warnweste pro Fahrzeug und Fahrzeugpapieren bedient. Ersatzreifen ist freiwillig, Wagenheber auch. Weniger Overhead, mehr Platz für Nutzlasten oder weniger Verbrauch von Brennstoffen. Deutschland, so muss das gehen.
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Ein Terraner
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Re: Mitzuführendes Material im Kfz im Ausland

Beitrag von Ein Terraner »

Du glaubst doch nicht das die in der Tschechei nach dem Kurzschließen immer erst neue Sicherungen organisieren wollen?
immernoch_ratlos
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Re: Mitzuführendes Material im Kfz im Ausland

Beitrag von immernoch_ratlos »

Tja, da wäre noch unser Nachbarland F - hier dierekt die Französischen Botschaft Die haben sich was ganz besonderes ausgedacht - nein nicht die Botschaft - von denen kommt diese Botschaft :
Alkoholtest

Seit Juli 2012 ist jeder Fahrzeughalter in Frankreich angehalten, ein Alkoholmessgerät mitzuführen.
Lediglich die Halter von Fahrzeugen mit zwei oder drei Rädern, deren Hubraum weniger als 50 cm³ beträgt, sowie die Halter eines Fahrzeugs, das mit einer elektronischen Alkohol-Wegfahrsperre (insbesondere Kraftfahrer im öffentlichen Personenverkehr) ausgerüstet ist, müssen keine zusätzlichen Alkoholmessgeräte mitführen.

Dem Fahrer stehen sowohl chemische als auch elektronische Atem-Alkoholtester zur Verfügung. Die Geräte müssen nach französischer Norm (NF) zertifiziert sein (NF X 20 702 für chemische und NF X 20 704 für elektronische Tester).

Sie sind in Apotheken, Tabakwarengeschäften, einigen Supermärkten und an Tankstellen sowie bei Versicherungsgesellschaften erhältlich.

Der Tester muss griffbereit und unbenutzt sein und darf das vom Hersteller vorgegebene Haltbarkeitsdatum nicht überschritten haben.

Die Missachtung dieser Vorschrift zieht allerdings keine Bußgeldstrafe nach sich.
Den nicht kleinen "Rest" bitte per o.g. Link erfahren. Dort finden sich auch "Motorräder" "Motorisierte Zweiräder" und auch Fahrräder - schön lesen und beachten - auch dieser Staat braucht jeden "Sou" ähm €uro :thumbup:
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imp
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Re: Mitzuführendes Material im Kfz im Ausland

Beitrag von imp »

immernoch_ratlos hat geschrieben:(22 May 2018, 15:24)

Tja, da wäre noch unser Nachbarland F - hier dierekt die Französischen Botschaft Die haben sich was ganz besonderes ausgedacht - nein nicht die Botschaft - von denen kommt diese Botschaft :Den nicht kleinen "Rest" bitte per o.g. Link erfahren. Dort finden sich auch "Motorräder" "Motorisierte Zweiräder" und auch Fahrräder - schön lesen und beachten - auch dieser Staat braucht jeden "Sou" ähm €uro :thumbup:
Die Franzosen haben eben schlechte Erfahrungen damit gemacht, wenn man als Deutscher schnell nach Paris kommen kann. Ein Alkoholmeßgerät im Land von fromage de chèvre
und vin de pays ist doch reine Schikane für die arbeitende Bevölkerung und die Touristen.
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imp
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Re: Mitzuführendes Material im Kfz im Ausland

Beitrag von imp »

Nachdem ich jetzt ein wenig die B- und C-Straßen der Tschechei ausprobiert habe, verstehe ich langsam, warum sie so viel Zeug mitnehmen lassen.
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Teeernte
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Re: Mitzuführendes Material im Kfz im Ausland

Beitrag von Teeernte »

Das Ganze wird noch komplizierter: Denn es gibt zwei Arten von Vorschriften. Die so genannten Ausrüstungsvorschriften gelten nur für die Fahrzeuge, die im jeweiligen Land zugelassen sind. Sie betreffen den deutschen Autoreisenden also grundsätzlich nicht – es sein denn, er nimmt sich vor Ort einen Mietwagen. „Für alle Verkehrsteilnehmer, also auch die auswärtigen Fahrer, greifen aber die so genannten Verhaltensvorschriften“, erklärt Bernd Gstatter, Auslandsjurist beim ADAC. Zu den Verhaltensvorschriften zählt zum Beispiel die Pflicht, ein Warndreieck an Bord zu haben. Selbst in Ländern wie Großbritannien und Irland, wo hierfür lange Zeit nur eine Empfehlung galt, gehört es heute zum Pflichtinventar.


Die konservative Regierung unter Präsident Nicolas Sarkozy wurde dann aber abgewählt – und die Mitführpflicht von Pusteröhrchen schnell wieder abgeschafft. Innenminister Manuel Valls drückte das Mitte Februar 2013 in der Zeitung „Le Parisien“ so aus: Es gebe keine verpflichtenden Alkoholtests und erst recht keine Sanktionen für Fahrer, die kein Pusteröhrchen in ihrem Auto haben.


In vielen Ländern sind Autofahrer außerdem verpflichtet, auch tagsüber mit eingeschaltetem Licht zu fahren. In Italien gilt die Pflicht nur auf Autobahnen und außerorts, in diesen Ländern hingegen generell:
Bulgarien
Dänemark
Finnland
Norwegen
Slowenien
Tschechien
Ungarn
Verstöße werden, je nach Land, mit Bußgeldern zwischen zehn und 143 Euro bestraft.


Feuerlöscher nur für polnische Autos

Wer auf Nummer sicher gehen will, packt für seine Fahrt durch Europa am besten Warnwesten für alle Fahrzeuginsassen, einen Verbandskasten, zwei Warndreiecke, Ersatzbirnen fürs Licht, Feuerlöscher, Ersatzreifen, Abschleppseil, grüne Versicherungskarte, europäischen Unfallbericht und eine Diebstahlsicherung ein. Und: Die in vielen Staaten erforderliche Autobahnvignette nicht vergessen.
https://www.focus.de/reisen/service/tid ... 25560.html
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
immernoch_ratlos
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Re: Mitzuführendes Material im Kfz im Ausland

Beitrag von immernoch_ratlos »

Europa der Einheitsbrei kann nur von "nationalen Bestimmungen" was der Autofahrer, der auf die unsinnige Idee kommt, seine "Miteuropäer" einfach mal zu besuchen, alles "mitsichzuführenhat".

Die letzte hart verteidigte Bastion der nationalen Eigenständigkeit - wenn schon das Geld bei (fast) allen gleich ist und selbst der Käse nur noch Käse sein darf.... :p
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