Warnung vor Polizeikontrollen

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garfield336
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Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von garfield336 »

Mal eine Frage:

Ich frage weil ich die Rechtssprechung in Deutschland nicht kenne.

Darf man vor einer Polizeikontrolle warnen? Lichthupe, Hupe?
Wenn nein, welche Strafen sind vorgesehen?

Darf man elektronische Hilfsmittel mitführen, die einen waren? Navi, spezielle Apps auf seinem Telefon?


Es ist in jedem Land anders. :|
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Tom Bombadil
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von Tom Bombadil »

garfield336 hat geschrieben:(13 Feb 2018, 11:26)

Lichthupe, Hupe?
Darf man nur bei Gefahr benutzen, eine Polizeikontrolle ist keine Gefahr.
Wenn nein, welche Strafen sind vorgesehen?
Kostet ein paar Euro, wenn Belästigung einhergeht, wird es teurer.
Darf man elektronische Hilfsmittel mitführen, die einen waren? Navi, spezielle Apps auf seinem Telefon?
Die Benutzung ist verboten.
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Cat with a whip
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von Cat with a whip »

Wer sich nach den Verkehrsregeln richtet und sich aufs Fahren konzentriert braucht sich nicht auch noch auf solchen Unsinn konzentrieren.
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garfield336
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von garfield336 »

Cat with a whip hat geschrieben:(13 Feb 2018, 11:33)

Wer sich nach den Verkehrsregeln richtet und sich aufs Fahren konzentriert braucht sich nicht auch noch auf solchen Unsinn konzentrieren.
Das ist klar, das war aber nicht meine Frage.
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garfield336
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von garfield336 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(13 Feb 2018, 11:32)
Die Benutzung ist verboten.
Ich nutze ein Navigationsgerät, der sagt mir ständig wo ein Blitzer steht.
Das darf man also nicht nutzen ?

(Das war eigentlich der Sinn dieses Stranges) :)
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Tom Bombadil
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von Tom Bombadil »

MW. musst du diese Funktion abschalten, sonst bekommst du ein Bußgeld, wenn du damit erwischt wirst.
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von jack000 »

Es ist legal wenn das Gerät die Anlagen nicht aufspüren kann sondern sich nur am Standort orientiert.
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Tom Bombadil
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von Tom Bombadil »

Das halte ich für ein Gerücht.
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von Skull »

garfield336 hat geschrieben:(13 Feb 2018, 11:37)

Ich nutze ein Navigationsgerät, der sagt mir ständig wo ein Blitzer steht.
Das darf man also nicht nutzen ?

(Das war eigentlich der Sinn dieses Stranges) :)
Ist natürlich verboten.

Paragraph 23 der Strassenverkehrsordnung. :)

Und wo kein Kläger...auch kein Richter...

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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von jack000 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(13 Feb 2018, 12:52)

Das halte ich für ein Gerücht.
Skull hat geschrieben:(13 Feb 2018, 12:56)

Ist natürlich verboten.

Paragraph 23 der Strassenverkehrsordnung. :)

Und wo kein Kläger...auch kein Richter...

mfg
Paragraph 23:
Ein Blick auf die Technik zeigt die Hintergründe. Wird die Blitzer-App überhaupt vom Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung erfasst? Wenn das Navi oder Handy vor dem Blitzer warnt, sucht es nämlich keineswegs nach Radargeräten, mit denen die Geschwindigkeit eines herannahenden Autos ermittelt wird. Auch die Sensor- und Lasergeräte der Polizei kann die Software nicht erfassen. Sie sieht ebenfalls nicht die in der Fahrbahndecke zu Messzwecken eingelassenen Induktionsschleifen oder Piezo-Messstreifen.
http://www.faz.net/aktuell/technik-moto ... 45001.html

Man darf es nicht als Fahrer während der Fahrt bedienen (Wie Telefonieren ebenso am Steuer ohne Freisprechanlage verboten ist)
Die Rechtslage

Die hier vorgestellten Apps bieten Autofahrern eine gute Möglichkeit, sich umfassend über Verkehrsvorkommnisse wie etwa Hindernisse auf der Fahrbahn oder Baustellen und Staus zu informieren und mit anderen Nutzern darüber auszutauschen. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass die Verwendung einer App zum Schutz vor Blitzern durch den Fahrer während der Fahrt gesetzlich verboten ist, obgleich dies für die Polizei nur sehr schwer zu kontrollieren ist.

Völlig legal ist es jedoch, wenn ein Beifahrer eine solche App auf seinem Smartphone nutzt oder sich der Fahrer vor Antritt der Fahrt per App über stationäre oder mobile Blitzer auf der Route informiert.
https://www.focus.de/digital/experten/a ... 51610.html
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von Skull »

jack000 hat geschrieben:(13 Feb 2018, 13:09)

Paragraph 23:

http://www.faz.net/aktuell/technik-moto ... 45001.html

Man darf es nicht als Fahrer während der Fahrt bedienen (Wie Telefonieren ebenso am Steuer ohne Freisprechanlage verboten ist)

https://www.focus.de/digital/experten/a ... 51610.html
Sag ich doch. Verboten. :)

Irgendwelche "Lücken" und eventuelle Ausnahmen wird man immer finden.

Grundsätzlich aber ........ nicht erlaubt.

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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von Excellero »

Tom Bombadil hat geschrieben:(13 Feb 2018, 11:32)

Darf man nur bei Gefahr benutzen, eine Polizeikontrolle ist keine Gefahr.
Kommt drauf an wie schnell man unterwegs ist :D
Um fremden Wert willig und frei anzuerkennen, muß man eigenen haben.
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Tom Bombadil
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von Tom Bombadil »

Da steht es doch: "dass die Verwendung einer App zum Schutz vor Blitzern durch den Fahrer während der Fahrt gesetzlich verboten ist"
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von jack000 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(13 Feb 2018, 13:22)

Da steht es doch: "dass die Verwendung einer App zum Schutz vor Blitzern durch den Fahrer während der Fahrt gesetzlich verboten ist"
Durch den Fahrer während der Fahrt. Das gilt auch für die Navi-Funktion. Wenn aber aber vor Fahrtantritt die App startet und dann nicht mehr darauf rumtippt ist es legal.
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Tom Bombadil
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von Tom Bombadil »

jack000 hat geschrieben:(13 Feb 2018, 13:37)

Wenn aber aber vor Fahrtantritt die App startet und dann nicht mehr darauf rumtippt ist es legal.
Doch, das bedeutet "Verwendung" und das ist nicht legal.
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Der General
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von Der General »

garfield336 hat geschrieben:(13 Feb 2018, 11:26)

Mal eine Frage:

Ich frage weil ich die Rechtssprechung in Deutschland nicht kenne.

Darf man vor einer Polizeikontrolle warnen? Lichthupe, Hupe?
Lichthupe ist erlaubt, Signalhorn (Hupe) nicht. Erlaubt ist auch, wenn man seinen Arm rausstreckt und andere Verkehrsteilnehmer ein Handsignal gibt (langsam fahren oä.). Es ist sogar erlaubt sich unmittelbar hinter einem Mobilen Blitzer zu stellen und ein Schild hoch zu halten, wo drauf steht Achtung Blitzer, aber auch nur dann, wenn dieses Schild nicht den Boden berührt ;)

Desweiteren, was viele vielleicht nicht wissen, ist der Handlungsspielraum von Polizeilichen Behörden bei einer PKW Kontrolle stark eingeschränkt. Man muss nur Angaben zur Person machen und Warndreieck sowie Verbandskasten vorzeigen, sonst absolut gar nichts. Ohne Richterlichen Beschluss darf ein Polizeibeamter noch nicht einmal die Tür oder den Kofferraum öffnen, außer es ist Gefahr in Bezug was in 99,9% der Fälle unbegründet ist. Auch auf Fragen ("Wo kommen Sie her wo wollen Sie hin") braucht man nicht antworten ! Alkohol oder Drogentest kann man ablehnen, da muß ein dringender Verdacht vorliegen und vom Staatsanwalt genehmigt werden.
garfield336 hat geschrieben: Darf man elektronische Hilfsmittel mitführen, die einen waren? Navi, spezielle Apps auf seinem Telefon?
...
Darf man nicht benutzen. Es ist allerdings so, dass die Polizei nicht das Recht hat das Navigationsgerät auf solche Apps zu untersuchen, auch da bedarf es die "Erlaubnis" eines Staatsanwalts. In 99,9% ist der Polizei das aber auch egal, anders sieht es aus bei Radarwarngeräte. Wenn von außen sichtbar, kann es empfindliche Strafen geben.
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von pikant »

Der General hat geschrieben:(13 Feb 2018, 13:44)

Alkohol oder Drogentest kann man ablehnen, da muß ein dringender Verdacht vorliegen und vom Staatsanwalt genehmigt werden.

Alkoholfahne reicht schon aus - dann Wache, Staatsanwalt und Bluttest :)
kann nur jedem empfehlen einen Alkoholtest abzulehnen, wenn man Alkohol im Blut hat :D
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von garfield336 »

jack000 hat geschrieben:(13 Feb 2018, 13:37)

Durch den Fahrer während der Fahrt. Das gilt auch für die Navi-Funktion. Wenn aber aber vor Fahrtantritt die App startet und dann nicht mehr darauf rumtippt ist es legal.
Das scheint es wohl Meinungsverschiedenheiten zu geben.
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von garfield336 »

Der General hat geschrieben:(13 Feb 2018, 13:44)
Auch auf Fragen ("Wo kommen Sie her wo wollen Sie hin") braucht man nicht antworten ! Alkohol oder Drogentest kann man ablehnen, da muß ein dringender Verdacht vorliegen und vom Staatsanwalt genehmigt werden.
In Luxemburg kann man das auch ablehnen, ist aber nicht ratsam. Wenn der Polizist Alkohol riecht, dann wird das trotzdem vermerkt.
Es ist daher ratsam der exakte Alkoholspiegel im Blut feststellen zu lassen. Da kommt man glimpflicher davon. ;)
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von garfield336 »

Der General hat geschrieben:(13 Feb 2018, 13:44)
Darf man nicht benutzen. Es ist allerdings so, dass die Polizei nicht das Recht hat das Navigationsgerät auf solche Apps zu untersuchen, auch da bedarf es die "Erlaubnis" eines Staatsanwalts. In 99,9% ist der Polizei das aber auch egal, anders sieht es aus bei Radarwarngeräte. Wenn von außen sichtbar, kann es empfindliche Strafen geben.
Naja ich stelle mir vor, dass die App gerade läuft wenn die Polizei einen anhält. Dann braucht sie auch nicht sonderlich viel zu untersuchen,
wenn da eine Stimme aus seinem Handy schreit: "Achtung Polizeikontrolle"

Dei App "coyote" kann sogar in echtzeit vor Kontrollen warnen. :s
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von Der General »

pikant hat geschrieben:(13 Feb 2018, 14:02)

Alkoholfahne reicht schon aus - dann Wache, Staatsanwalt und Bluttest :)
kann nur jedem empfehlen einen Alkoholtest abzulehnen, wenn man Alkohol im Blut hat :D
Das wäre in der Tat dann ein begründeter Verdachtsfall. Deine Reihenfolge ist jedoch leicht falsch.

Erst Staatsanwalt, dann Wache und dann Blutentnahme durch Amtsarzt.

Am besten gar keinen Alkohol trinken wenn man Auto fährt ;)
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Der General
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von Der General »

garfield336 hat geschrieben:(13 Feb 2018, 14:27)

Naja ich stelle mir vor, dass die App gerade läuft wenn die Polizei einen anhält. Dann braucht sie auch nicht sonderlich viel zu untersuchen,
wenn da eine Stimme aus seinem Handy schreit: "Achtung Polizeikontrolle"

Dei App "coyote" kann sogar in echtzeit vor Kontrollen warnen. :s
Diese Apps, kenne ich nicht. Ich habe nur ein Navi., das vor starren Blitzer in bestimmten Abständen ein akustisches Signal abgibt bzw. die Meter als Entfernung anzeigt.

Grundsätzlich ist das Verkehrsrecht ziemlich veraltet und stammt glaube ich aus den 50/60er Jahren. Eigentlich bedarf es Reformen die zur Heutigen Zeit angepasst werden.

Ich weiß jetzt Natürlich auch nicht alles, aber wenn man sich mal ein wenig informiert, gibt es sehr erstaunliche Einblicke. Besonders bei "normalen" Verkehrskontrollen, hat die Polizei kaum Rechte.

Persönlich habe ich aber absolut nichts gegen solche Kontrollen und eigentlich verstehe ich auch nicht, warum man andere vor Verkehrskontrollen warnen sollte !?

Ich bin schon mehr als 15 Jahre nicht mehr kontrolliert worden, allerdings wurde ich im letzten Jahr einmal geblitzt. Zone 30 mit 47 Km/H obwohl ich den Blitzkasten kannte, aber wohl vom BVB geträumt habe? 15,-Euronen und hoffentlich zum Erhalt der Heimischen Freibäder bezahlt :( ;)
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von immernoch_ratlos »

Warum wohl gibt es in D jede Menge Gesetze mit eindeutigen Paragraphen und Tante Google fürs Internet ?
Strafprozeßordnung hat geschrieben:[center]§ 81a
Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe[/center]


(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. 2Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu. Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von Satz 1 keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist.

= [§ 315a Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs] = [§ 315c Gefährdung des Straßenverkehrs] = [§ 316 Trunkenheit im Verkehr]

(3) Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.
Hier noch der exakte Wortlaut für die Frage nach "Blitzermeldern" :
StVO hat geschrieben:[center]§ 23
Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
[/center]

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Dazu gibt es reichlich Obergerichtsurteile - praktisch alles wurde schon versucht - außer Voodoo
Quelle hat geschrieben:Welche Warnungen erlaubt sind

Auch wenn das Gesetz technische Warnungen verbietet, sind Autofahrer den Blitzern nicht schutzlos ausgeliefert. So ist es zum Beispiel nicht verboten, sich vor einer Fahrt über die Standorte von Blitzern zu informieren. Auch die weit verbreiteten Blitzer-Warnungen im Radio sind völlig legal. „Entscheidend ist hier, dass die Warnung ganz allgemein und unabhängig vom Standort des Fahrers abgegeben wird“, sagt Rechtsanwalt Janeczek.

Autofahrer dürfen sich auch gegenseitig vor einem Blitzer warnen – allerdings nicht mit Hupe oder Lichthupe. Denn laut Straßenverkehrsordnung dürfen „Schall- und Leuchtzeichen“ nur als Warnzeichen bei einer Gefährdung abgegeben werden. Eine Gefährdung des Gelbeutels von Temposündern zählt dabei nicht.
Was mich interessieren würde, wenn mein Beifahrer auf seinem Smartphone diese "POI" für mich "heraussucht" und mir ohne jegliches Zutun von meiner Seite - Warnungen zuruft - kann ja auch ganz ohne Schnickschnack geschehen, weil Dritte schlicht alle "Blitzer" auf einer Strecke kennen ?
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von garfield336 »

Der General hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:14)

Diese Apps, kenne ich nicht. Ich habe nur ein Navi., das vor starren Blitzer in bestimmten Abständen ein akustisches Signal abgibt bzw. die Meter als Entfernung anzeigt.
Coyote funktionniert wie ein soziales Netzwerk. Nutzer können Staus, Unfälle und Polizeikontrollen melden.

Natürlich ist so eine App ja auch schon deswegen verboten, weil man kein Smartphone während der Fahrt bedienen sollte.
Ich glaube nicht dass die Nutzer anhalten bevor sie eine Meldung lossschicken, sondern machen das hinter dem Steuer. :dead:
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von garfield336 »

immernoch_ratlos hat geschrieben:(14 Feb 2018, 00:24)

Warum wohl gibt es in D jede Menge Gesetze mit eindeutigen Paragraphen und Tante Google fürs Internet ?

Hier noch der exakte Wortlaut für die Frage nach "Blitzermeldern" :

Dazu gibt es reichlich Obergerichtsurteile - praktisch alles wurde schon versucht - außer Voodoo
Was mich interessieren würde, wenn mein Beifahrer auf seinem Smartphone diese "POI" für mich "heraussucht" und mir ohne jegliches Zutun von meiner Seite - Warnungen zuruft - kann ja auch ganz ohne Schnickschnack geschehen, weil Dritte schlicht alle "Blitzer" auf einer Strecke kennen ?
Nach deinem Posting zur Urteilen sind offline Navis die Blitzer kennen legal.

Weil diese Navis den Standpunkt der Blitzer ja bereits vor der Fahrt kannten.

"Online" Geräte die einen aber während der Fahrt mit laufend neuen Informationen versorgen, dann wohl illegal.


Das ganze ist nicht so ganz trivial, natürlich kenne ich auch Google. aber ich weiss dass es z.b. in der Schweiz KOMPLETT untersagt ist, mit zum Teil drakonischen Strafen.
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von Der General »

Hier mal ein Video was zeigt wie die Polizei bei Kontrollen relativ Hilflos ist bzw. sehr Vorsichtig agiert wenn man sich mit den Gesetzen gut auskennt.
Der Typ ist gar nicht mehr berechtigt zu fahren da der Führerschein beschlagnahmt werden müsste. Noch nicht einmal den Motor muß er abstellen und am Ende fährt er einfach weiter :D

Das Verhalten des Verkehrsteilnehmer halte ich jedoch für nicht gut und völlig übertrieben.



[youtube][/youtube]
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von immernoch_ratlos »

garfild hat geschrieben:Nach deinem Posting zur Urteilen sind offline Navis die Blitzer kennen legal.
Weil diese Navis den Standpunkt der Blitzer ja bereits vor der Fahrt kannten.
"Online" Geräte die einen aber während der Fahrt mit laufend neuen Informationen versorgen, dann wohl illegal.
Nein das Navi "erkennt" seine Position nicht im Vorraus - es errechnet im eingeschalteten Zustand aus den Satelittendaten permanent seine jeweilige Position. Erst die voreingestellte Nähe zu einem Objekt triggert die beabsichtigte Warnung. Völlig gleichgültig ob es nun eine Tankstelle oder einen stationären "Blitzer" in seiner Datenbank damit assoziiert. Online - Offline - in Bezug auf das Interne ist dabei nicht relevant - sagt doch der Paragraf § 12 (1b) der StVO recht eindeutig :
Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Betriebsbereit ist eine NAVI mit den relevanten POI ((Points-of-Interest) nur im eingeschalteten Zustand - solche "Sonderziele" lassen sich meist ohne große Probleme auf Navigationsgeräten installieren.

Ein solches Gerät muss also eingeschaltet sein und stellt so die Warnung ganz allgemein und abhängig vom Standort des Fahrers zur Verfügung. Der englische Ausdruck "online" kann problemlos auf elektrische Geräte angewandt werden - sind diese mit ihrer Stromquelle verbunden, sind sie "online". Der Begriff "line" kann extrem vielfältig genutzt werden "a cord, wire, or the like" ist nur eine der möglichen Verwendungen. Da es lange vor dem Internet schon elektrische Verbindungen gab, ist eine elektrisches Gerät entweder "On" (line) oder eben OFF (line) nur dort hat man diesen Zusatz im täglichen Gebrauch einfach weggelassen.

Betriebsbereite Geräte sind dann schlich und einfach "On" und genau dies ist nach § 12 (1b) der StVO verboten. Denn nur so wird eine Beziehung zum gegenwärtigen Standort des Fahrers - nicht des Fahrzeugs ! - zwischen dessen gegenwärtigen Koordinaten und mit Hilfe des jeweiligen Gerätes eine Verbindung hergestellt. Wird das Gerät ausgeschaltet, wird die "Online Verbindung zum relevanten "Satelliten Cluster" unterbrochen. Damit sind gleich zwei Verbindungen "offline" und genau dies ist der erlaubte Zustand des Gerätes über die der Fahrer Kontrolle ausübt. :|

Eine Liste der Blitzer auf dem Weg, ist deswegen erlaubt, weil damit eben keine "standortabhängiges Hilfsmittel" dem Fahrer zur Verfügung steht. Bekommt der Fahrer seine Informationen von einem Mitfahrer, der sich auskennt, der eine Liste mit Informationen abarbeitet oder der lokale Sender warnt vor solchen meist temporären Einrichtungen, ist das vollkommen legal. Dazu muss dessen Gerät im übrigen lediglich eingeschaltet sein, eine Internetverbindung muss nicht bestehen. Die Verbindung zu den Satelitten benötig lediglich ausreichende "Sicht" im elektronschen Sinn auf für eine Standortbestimmung notwendige Anzahl von relevanten Satelitten.

Was mir ebenfalls legal erscheint (muss ja nicht stimmen wäre aber logisch), wenn ein Mitfahrer, der ja nicht Fahrer ist, ein eigenes nur ihm zuordenbares Gerät z.B. das allgegenwärtige Smartphone - sein Smartphone - nutzt um den Fahrer zu informieren, ist die im Gesetz festgelegte kausale Kette ebenfalls unterbrochen. Es ist lediglich dem Fahrer nach §12 (1b) verboten : "Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören." Juristische Spitzfindigkeiten können durchaus hilfreich sein - Fahrer oder Nichtfahrer - ist hier die relevante Frage ... :cool:
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von garfield336 »

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Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgerät
Ich interpretiere diesen Text etwas anders.
Ein handeslübliches Navigationsgerät ist eben nicht dazu bestimmt Verkehrsüberwachungsmassnahmen anzuzeigen oder zu stören.

Ein handeslübliches Navigationsgerät ist dazu bestimmt einen zu navigieren und sicher ans Ziel zu bringen, dazu gehört auch die Warnung von Gefahrenstellen.
Das Navigationsgerät weiss nichts von aktuellen Geschwindigkeitsmessungen. Es weiss nur, wo desöfteren solche Messungen stattfinden.

mit online meine ich, dass das Gerät ständig Meldungen über aktuelle Geschwindigkeitsmessungen empfängt (Entweder über Radio oder Internet).
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von garfield336 »

Der General hat geschrieben:(14 Feb 2018, 11:06)

Hier mal ein Video was zeigt wie die Polizei bei Kontrollen relativ Hilflos ist bzw. sehr Vorsichtig agiert wenn man sich mit den Gesetzen gut auskennt.
Der Typ ist gar nicht mehr berechtigt zu fahren da der Führerschein beschlagnahmt werden müsste. Noch nicht einmal den Motor muß er abstellen und am Ende fährt er einfach weiter :D

Das Verhalten des Verkehrsteilnehmer halte ich jedoch für nicht gut und völlig übertrieben.



[youtube][/youtube]
Ich habe jetzt keine Zeit das ganz reinzuziehen, ist dann was für heute Abend, scheint lustig zu sein.
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von SpukhafteFernwirkung »

Der General hat geschrieben:(14 Feb 2018, 11:06)

Hier mal ein Video was zeigt wie die Polizei bei Kontrollen relativ Hilflos ist bzw. sehr Vorsichtig agiert wenn man sich mit den Gesetzen gut auskennt.
Der Typ ist gar nicht mehr berechtigt zu fahren da der Führerschein beschlagnahmt werden müsste. Noch nicht einmal den Motor muß er abstellen und am Ende fährt er einfach weiter :D

Das Verhalten des Verkehrsteilnehmer halte ich jedoch für nicht gut und völlig übertrieben.
[/youtube]
in münchen übt auch das usk regelmäßig fahrzeugkontrollen. https://de.wikipedia.org/wiki/Unterst%C ... 8Bayern%29

die schlagen die scheibe ein und nehmen dich mal ordentlich zur brust. dann darfst du bei der polizei übernachten. kost ca. 350 euro. dein fahrzeug muss sichergestellt und verwahrt werden (es is ja jetzt nicht mehr verschließbar) ca. 250 euro und wegen widerstand gegen vollstreckungsbeamte gibts noch einen strafbefehl über 1500 euro. am nächsten tag kannst du dich dann krank schreiben lassen, denn so eine festnahme durch das usk geht meist nicht ohne verletzungen.
genieße deinen aufenthalt in der weltstadt mit herz. :D
IT'S A LONG WAY TO THE TOP (IF YOU WANNA ROCK 'N' ROLL) - AC DC!!
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von garfield336 »

SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(14 Feb 2018, 16:26)

in münchen übt auch das usk regelmäßig fahrzeugkontrollen. https://de.wikipedia.org/wiki/Unterst%C ... 8Bayern%29

die schlagen die scheibe ein und nehmen dich mal ordentlich zur brust. dann darfst du bei der polizei übernachten. kost ca. 350 euro. dein fahrzeug muss sichergestellt und verwahrt werden (es is ja jetzt nicht mehr verschließbar) ca. 250 euro und wegen widerstand gegen vollstreckungsbeamte gibts noch einen strafbefehl über 1500 euro. am nächsten tag kannst du dich dann krank schreiben lassen, denn so eine festnahme durch das usk geht meist nicht ohne verletzungen.
genieße deinen aufenthalt in der weltstadt mit herz. :D
Ich habe hier mal gesehen wie die Polizei einen betrunken Portugiesen Krankenhausreif geschlagen hatte,

Das einzige was der Kerl verbrauchen hatte, er war leicht betrunken und verstand die Sprache nicht.
Die Beamten schlugen aber sofort auf ihn ein, als er nicht "gehorchte"..... :(
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von Der General »

SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(14 Feb 2018, 16:26)

in münchen übt auch das usk regelmäßig fahrzeugkontrollen. https://de.wikipedia.org/wiki/Unterst%C ... 8Bayern%29

die schlagen die scheibe ein und nehmen dich mal ordentlich zur brust. dann darfst du bei der polizei übernachten. kost ca. 350 euro. dein fahrzeug muss sichergestellt und verwahrt werden (es is ja jetzt nicht mehr verschließbar) ca. 250 euro und wegen widerstand gegen vollstreckungsbeamte gibts noch einen strafbefehl über 1500 euro. am nächsten tag kannst du dich dann krank schreiben lassen, denn so eine festnahme durch das usk geht meist nicht ohne verletzungen.
genieße deinen aufenthalt in der weltstadt mit herz. :D
Möchtest Du mir jetzt mitteilen, dass es in der "Weltstadt mit Herz" Behörden gibt wie das "usk" was gegen Gesetzte verstößt oder wie soll ich das Interpretieren :?:

Ohne Gefahr in Verzug ist Natürlich das Einschlagen einer Autoscheibe bei einer "normalen" Fahrzeugkontrolle Selbstverständlich strafbar und das "Ordentliche zur Brust nehmen" sowieso. Ist das vielleicht eher Wunsch Deines Gedanken ?

Deine ganze Schilderung erscheint mir doch eher ziemlich Unrealistisch :(
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von Der General »

garfield336 hat geschrieben:(14 Feb 2018, 16:04)

Ich habe jetzt keine Zeit das ganz reinzuziehen, ist dann was für heute Abend, scheint lustig zu sein.
Lustig in Anführungszeichen. Der Typ ist Offensichtlich so eine Art Reichsbürger ? Kennt aber die Gesetze und beruft sich auf diese. Ein Polizist "versprach" sogar die Weiterfahrt sofort zu beenden und drohte Gewalt an mit Strafanzeige wegen Polizei Widerstand usw...

Nach mehreren Stunden, durfte der Verkehrsteilnehmer einfach weiter fahren. Ein Hauptgrund dafür, war sicherlich das Aufnehmen per Kamera bei den Amtshandlungen !?!

Ein Thema was man gesondert mal diskutieren könnte ?!!
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von immernoch_ratlos »

garfild hat geschrieben:Ich interpretiere diesen Text etwas anders.
Ein handeslübliches Navigationsgerät ist eben nicht dazu bestimmt Verkehrsüberwachungsmassnahmen anzuzeigen oder zu stören.
Ein handeslübliches Navigationsgerät ist dazu bestimmt einen zu navigieren und sicher ans Ziel zu bringen, dazu gehört auch die Warnung von Gefahrenstellen.
Das Navigationsgerät weiss nichts von aktuellen Geschwindigkeitsmessungen. Es weiss nur, wo desöfteren solche Messungen stattfinden.
mit online meine ich, dass das Gerät ständig Meldungen über aktuelle Geschwindigkeitsmessungen empfängt (Entweder über Radio oder Internet).
Keiner hat etwas dagegen wie Du das im stillen Kämmerlein interpretierst. Das darf jeder. Kann allerdings leider auch falsch sein.

Es fällt Dir sichtlich schwer den Zusammenhang zu "interpretieren". Ein Gerät - selbst in Zeiten galoppierender KI "weiß" garnix. Es arbeitet schlicht ein Programm ab. Es ermittelt - selbstverständlich nur, wenn seine Programmierung erlaubt - ob sich die gegenwärtige Position einem bekannten Verkehrsüberwachungsgerät deckt und "teilt dies dem Fahrer über die voreingestellten Signale mit". Spätestens damit ist die in der StVO § 12 (1b) strafbare und verbotene Handlung verwirklicht (schon das betriebsbereite Gerät ist der Verstoß gegen StVO § 12 (1b) ). Eine Verkehrsüberwachungsanlage ist nun mal keine "Gefahrenstelle". Der Gesetzgeber schreibt hier lediglich vor, die Geräte nicht entgegen die gesetzlichen Bestimmungen "ausgerüstet" zu betreiben. Der Erwerb und Besitz solcher Geräte ist straffrei - der ungesetzliche und damit verbotene Betrieb ist es nicht.

Allen Geräte die legal betrieben werden, fehlt die Möglichkeit sich vor Verkehrsüberwachungsanlagen in der beschrieben Weise warnen zu lassen. Bei den üblichen im KFZ eingebauten Navigationsgeräten fehlt (zunächst) diese illegale Warnfunktion. Der Betreiber des Geräts muss diese (im Betrieb) illegalen Funktion nachrüsten. Das legal betriebene Gerät funktioniert in allen legalen Bereichen einwandfrei. Das gilt auch für das Smartphone, wenn der Betreiber illegaler Apps zugleich der Fahrer ist und dieses Gerät während der Fahrt betriebsbereit gehalten wird.

Das der Nachweis - besonders bei Smartphone - schwierig ist, ist kein Argument "für" die Nutzung. Mord ist oft ebenfalls schwer nachweisbar, bleibt aber trotzdem verboten und ist strafbar. Nun wirst Du sicher zu Recht anmerken, zwischen "Mord" (ein Verbrechen) und diesem Verstoß gegen die StVO (eine Ordnungswidrigkeit - 75 € plus ein Punkt in Flensburg) bestehe ein "deutlicher Unterschied". Doch am Prinzip änder das überhaupt nichts.

Vielleicht hilft Dir ja dieser Artikel weiter : "Radarfalle | Blitzer-Warngeräte: Was Autofahrer über ihre Nutzung wissen müssen"
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von SpukhafteFernwirkung »

Der General hat geschrieben:(15 Feb 2018, 01:25)

Möchtest Du mir jetzt mitteilen, dass es in der "Weltstadt mit Herz" Behörden gibt wie das "usk" was gegen Gesetzte verstößt oder wie soll ich das Interpretieren :?:

Ohne Gefahr in Verzug ist Natürlich das Einschlagen einer Autoscheibe bei einer "normalen" Fahrzeugkontrolle Selbstverständlich strafbar und das "Ordentliche zur Brust nehmen" sowieso. Ist das vielleicht eher Wunsch Deines Gedanken ?

Deine ganze Schilderung erscheint mir doch eher ziemlich Unrealistisch :(
da hättste mal besser in den link geschaut:
Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In mehreren Fällen wurde dem USK ein unverhältnismäßig hartes Einschreiten vorgeworfen. In diesem Zusammenhang geriet vor allem die fehlende Kennzeichnung und die dadurch hervorgerufenen Schwierigkeiten bei der juristischen Verfolgung unrechtmäßiger Gewalt durch Polizeikräfte.[17] Entsprechende Kritik wurde u. a. von Bündnis 90/Die Grünen[18], der Gewerkschaft ver.di[19], der Linken[20] Mitgliedern der Piratenpartei und der FDP[21] sowie Amnesty International geäußert.[22][23]
Medial diskutierte Vorfälle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

* Während des G7-Gipfels in München 1992 versuchten am 6. Juli 1992 bis zu tausend G7-Gegner auf dem Max-Joseph-Platz den einzigen Auftritt der Gipfelteilnehmer unter freiem Himmel mit Trillerpfeifen und Buhrufen zu stören. Daraufhin wurden sie vom Ort des Geschehens abgedrängt, vor dem Kaffeehaus Dallmayr am Marienhof von USK-Beamten eingekesselt und über mehrere Stunden festgehalten.[24] Später zog die Münchner Polizei ca. 480 Demonstranten gewaltsam aus dem Kessel.[25][26][27][28] Bereits bei Vorbereitungstreffen der Gipfelkritiker war das USK eingesetzt worden.[29]

* Im Dezember 2006 berichtete die Süddeutsche Zeitung über Misshandlungen und Demütigungen von Kollegen untereinander, in deren Folge betroffene Mitglieder aus Gründen der Fürsorgepflicht aus der Einheit genommen wurden. Dabei handelte es sich um das gegenseitige Sprühen von Pfefferspray ins Gesicht, ein Kollege soll außerdem mit Kabelbindern an ein Treppengeländer gefesselt worden sein.[30]

* Während des traditionellen Gottesdienstes auf dem Hohen Brendten bei Mittenwald im Mai 2007 hatten Demonstranten ein Transparent mit der Aufschrift „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ entrollt. Da das Stören von Gottesdiensten eine Straftat darstellt, wurden sie daraufhin von Beamten des USK in Gewahrsam genommen. Anschließend mussten sich die vorübergehend Festgenommenen einer Leibesvisitation unterziehen und sich laut VVN-Aktivist Jürgen Schuh dazu splitternackt vor den Beamten ausziehen. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen kam zu dem Ergebnis, „dass die polizeiliche Ingewahrsamnahme..., sowie die anschließende Anordnung sich im Rahmen der polizeilichen Durchsuchung vollständig zu entkleiden, rechtswidrig waren“. Das Gericht betonte aber auch, dass „man der Polizei nicht vorwerfen kann, dass sie sich in der Wahl der Mittel vergriffen hätte“, allerdings hätten die Ordnungskräfte „von verschiedenen Maßnahmen eine unverhältnismäßige gewählt“. Die Polizei erklärte, dass das Ausziehen eine gängige Handlung sei, da schon mehrfach Fälle aufgetreten waren, in denen Menschen Rasierklingen in Pobacken versteckt hätten.[31]

* Bei einem Fußballspiel des FC Bayern München gegen den TSV 1860 München am 9. Dezember 2007 gingen von USK-Beamten laut der Staatsanwaltschaft München „massive Aggressionshandlungen (…) mittels Schlagstöcken“[32] aus. Die Polizei verhängte, bevor das Spiel abgepfiffen wurde, eine sog. Blocksperre, um die Fangruppen auseinanderzuhalten. Nach Öffnung des Blocks entstand ein großer Andrang am Ausgang. Dabei sei es zu den Übergriffen durch die Beamten gekommen. Die Staatsanwaltschaft spricht in ihrem Bericht von Schlägen „in unverhältnismäßiger Weise und ohne rechtfertigenden Grund mittels Schlagstöcken auf unbeteiligte Besucher, zum Teil Kinder und Frauen.“[32] Als Reaktion auf Presseberichte wurde das zunächst eingestellte Verfahren wieder aufgenommen, im August 2009 jedoch erneut eingestellt. Mittlerweile wurden die Ermittlungen erneut wieder aufgenommen. Die Beschuldigten konnten auf Grund mangelnder Kennzeichnung der Beamten nicht identifiziert werden. Die Videoaufnahmen der USK-Einsatzes wurden erst ein Jahr nach den Vorfällen den ermittelnden Behörden zur Verfügung gestellt, sie wiesen allerdings an entscheidenden Stellen Lücken auf.[33][34] Das Ermittlungsverfahren wurde 2011 von der Generalstaatsanwaltschaft eingestellt, da "'keine zuordenbaren Schläge festzustellen'" gewesen wären.[35] Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sprach im Jahr 2017 zwei Männern, die verprügelt worden waren, je 2.000 Euro zu und wertete den Übergriff als Verstoß gegen das Folterverbot.[36]

* Während eines Fußballspieles am 10. Februar 2010 in der Münchner Allianz Arena zwischen dem FC Bayern München und der Spielvereinigung Greuther Fürth kam es zwischen Fans der Spielvereinigung und dem USK zu Auseinandersetzungen. 25 Personen wurden dabei festgenommen. Laut Polizei kamen drei Busse „mit stark alkoholisierten und aggressiven Fürther Ultra-Fans“ wegen Schneefalls zu spät in München an. Diese hätten dann bereits am Eingang „ohne erkennbaren Grund mit massiver körperlicher Gewalt“ Polizisten und später aus dem Block heraus Polizisten und Ordner angegriffen. Holger Schwiewagner aus der Geschäftsleitung des Vereins zufolge kam es dagegen zum Vorfall, da die Polizei die bereits kontrollierten Fans noch einmal kontrollieren wollte, als die Fans schnell in ihren Block wollten. Die Fürther Fans wurden daraufhin gegen die Beamten handgreiflich, worauf die Polizei „teilweise mit unangemessener Härte“ reagierte. Es sei zum überzogenen, teilweise rücksichtslosen Einsatz von körperlicher Gewalt, zum Schlagstock- und Pfeffersprayeinsatz auch gegen Unbeteiligte gekommen. In einer offiziellen Stellungnahme verurteilte die SpVgg Greuther Fürth den Einsatz: „Die Polizei ist mit unverhältnismäßigen Mitteln gegen die Zuschauer vorgegangen“, so Holger Schwiewagner, und weiter: „Das entspricht nicht unserem Verständnis von einem fairen Umgang. Selbst Vereinsvertreter, die versuchten, die Situation zu beruhigen, seien nach dem Spiel von Beamten des Münchener Unterstützungskommandos verbal und handgreiflich angegangen worden.“ Der Fürther SPD-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Horst Arnold hat in diesem Zusammenhang Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Körperverletzung im Amt gestellt. Die Polizei war anscheinend von dem ungewöhnlich aggressiven Auftreten der Fußballfans irritiert. So sagte ein Polizeisprecher, dass „man Ausschreitungen wie diese schon länger nicht mehr in der Allianz-Arena erlebt habe“.[37] Etliche Ermittlungsverfahren liefen an, eine Beteiligte erklärte, sie sei vor der Toilette von einem USK-Beamten mit dem Schlagstock im Gesicht getroffen worden, eine andere Frau erzählte, ihre Töchter seien geschlagen worden; als sie protestiert habe, sei sie verhaftet worden. Zwei Polizeibeamte des USK wurden versetzt.[38] Alle Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt wurden jedoch, bis auf eines bei dem die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragte, eingestellt.[39]

* Bei dem Fußball-Bundesligaspiel des FC Augsburg gegen Greuther Fürth am 15. Dezember 2012 kam es vor, während und nach dem Spiel zu Übergriffen des USK auf Augsburger Fans. Die Vorfälle wurden vom Fanbeauftragten des FC Augsburg dokumentiert. Der Präsident des FC Augsburg äußerte in einem Brief an den bayrischen Innenminister die Vermutung, dass die Einsätze des USK bei Fußballspielen zu Ausbildungszwecken genutzt würden, und Eskalationen zur Steigerung des Ausbildungsnutzens durch das USK auch gegen friedliche Fans herbeigeführt würden.[40] Innenminister Herrmann forderte daraufhin eine Stellungnahme des Polizeipräsidiums Mittelfranken an, das die Vorwürfe nach Prüfung nicht bestätigen konnte.[41] Nachdem der FCA Präsident seine Vorwürfe erneuerte und durch Hinweise eines Insiders untermauert sah[42], bot der Innenminister an, sich mit FCA Fans zu treffen, wies die Vorwürfe des FCA aber weiterhin zurück.[41]

* Im Mai 2014 wurde bei einem Fußballspiel durch Fans in einem USK-Fahrzeug eine Aufbewahrungsbox für Funkgeräte mit Aufklebern fotografiert, die vor allem in der rechten Szene verbreitet sind. Daraufhin leitete die Polizei interne Ermittlungen ein, um den Verantwortlichen zu finden. Auch wenn die Aufkleber nicht strafrechtlich verboten sind, erwartet diesen eine Disziplinarstrafe, da das Neutralitätsgebot der Polizei verletzt wurde. In einer Stellungnahme der Polizei hieß es, es habe sich um einen 25-jährigen Polizisten gehandelt, der angab "gedankenlos gehandelt zu haben”.[43] Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen im Juni 2014 ein.[44]

* Im März 2015 sollen 15 Teilnehmer einer Anti-Pegida Demonstration in Nürnberg im U-Bahnhof Weißer Turm eingekesselt und anschließend einzeln fotografiert worden sein. Die Polizei widersprach hingegen einer Einkesselung und begründete die Kontrolle damit, dass 10 Personen aus der Gruppe im Verdacht standen, bei einer Demonstration einige Tage zuvor Straßenbahngleise blockiert zu haben. Die Landtagsabgeordnete Helga Schmitt-Bussinger kritisierte den Einsatz und möchte ihn im Innenausschuss des Bayerischen Landtags thematisieren.[45]

* Im Oktober 2015 schlug ein Beamter des USK einen Punk in Nürnberg so stark, dass dieser einen beidseitigen Kieferbruch erlitt.[46] Der Beamte wurde, nach Aussage eines Kollegen gegen ihn, zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.[47]

* Bei einer Gegendemonstration zu Pegida am 18. Juli 2016 soll ein Beamter des USK eine 18-jährige Schülerin mindestens zweimal in das Gesicht geschlagen haben. Das Landeskriminalamt nahm Ermittlungen auf.[48] Der Polizist nahm einen Strafbefehl an. Er wurde zu 60 Tagessätzen verurteilt und musste mehrere tausend Euro zahlen.[49]
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von Der General »

SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(15 Feb 2018, 17:23)

da hättste mal besser in den link geschaut:
OK, danke für die Infos. Ich hatte noch Nie etwas von dieser "USK" Truppe aus München gehört. Scheint aber so etwas wie ein legitimierter Schlägertrupp zu sein?! Aus dieser Truppe sind ja schon einige Gerichtlich verurteilt worden.

Der Ruf der Polizei aus München soll bekanntlich im Allgemeinen sowieso nicht der Beste sein. Ist aber jetzt ein anderes Thema.
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von Elser »

Wenn mir jemand mit klar überhöhter Geschwindigkeit entgegen kommt, warne ich immer vor einer Radarfalle. Allerdings nur - wenn ich KEINE gesehen habe. ;)

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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von imp »

garfield336 hat geschrieben:(13 Feb 2018, 11:37)

Ich nutze ein Navigationsgerät, der sagt mir ständig wo ein Blitzer steht.
Das darf man also nicht nutzen ?

(Das war eigentlich der Sinn dieses Stranges) :)
Blitzer stehen an Gefahrenstellen. Vor Gefahrenstellen darf die Software warnen.
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von garfield336 »

Elser hat geschrieben:(27 Feb 2018, 18:43)

Wenn mir jemand mit klar überhöhter Geschwindigkeit entgegen kommt, warne ich immer vor einer Radarfalle. Allerdings nur - wenn ich KEINE gesehen habe. ;)

Elser
Vorbildlich. :)

Ich fahre kurz vor Radarfallen immer extremst langsam wenn ich ein Drängler hinter mir habe. kurz davor fahr ich dann zur Seite, der verärgerte Hintermann drückt dann beim Vorbeifahren voll aufs Gas und PATCH gibt es ein schönes Foto. :thumbup:
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von H2O »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(03 May 2018, 21:40)

Blitzer stehen an Gefahrenstellen. Vor Gefahrenstellen darf die Software warnen.
Damit sind sämtliche auf Dauer installierten Meßgeräte kartiert. Nur mobile Blitzer darf man nicht mit speziellem Empfangsgerät aufspüren und davor dann warnen. Radarwarnsysteme sind nicht zugelassen... aber heute sind das wohl Laserschranken und andere Meßsysteme. Da sind vorsorgliche Entdeckungen schwierig. :( Muß ich also die Vorgaben einhalten. :p
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von H2O »

garfield336 hat geschrieben:(04 May 2018, 08:31)

Vorbildlich. :)

Ich fahre kurz vor Radarfallen immer extremst langsam wenn ich ein Drängler hinter mir habe. kurz davor fahr ich dann zur Seite, der verärgerte Hintermann drückt dann beim Vorbeifahren voll aufs Gas und PATCH gibt es ein schönes Foto. :thumbup:
Ihr seid ja richtige kleine Teufel, unschuldige Raser und Drängler ans Messer zu liefern! :D :D :D
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von imp »

H2O hat geschrieben:(04 May 2018, 12:40)

Damit sind sämtliche auf Dauer installierten Meßgeräte kartiert. Nur mobile Blitzer darf man nicht mit speziellem Empfangsgerät aufspüren und davor dann warnen. Radarwarnsysteme sind nicht zugelassen... aber heute sind das wohl Laserschranken und andere Meßsysteme. Da sind vorsorgliche Entdeckungen schwierig. :( Muß ich also die Vorgaben einhalten. :p
Die meisten Navi-Software haben nachinstallierbar einen Knopf, um akut vor entdeckten Gefahrenstellen zu warnen (zB Navigon/Garmin). Das geht in ein Netzwerk und wird von anderen Navi-Geräten abgeholt. Eine aktive Detektion ist nicht nötig. Das Navi sagt dann brav "Achtung Gefahrenstelle". Diese Warnpunkte werden nach einer Verfallszeit wieder gelöscht und sind nicht permanent im Kartenmaterial.

Der Gefahrenstelle-Knopf sieht ungefähr so aus: Dreibein mit kamera-ähnlichem Kasten obendrauf, davon ausgehend zwei oder drei Viertelkreise.
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von H2O »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(04 May 2018, 12:47)

Die meisten Navi-Software haben nachinstallierbar einen Knopf, um akut vor entdeckten Gefahrenstellen zu warnen (zB Navigon/Garmin). Das geht in ein Netzwerk und wird von anderen Navi-Geräten abgeholt. Eine aktive Detektion ist nicht nötig. Das Navi sagt dann brav "Achtung Gefahrenstelle". Diese Warnpunkte werden nach einer Verfallszeit wieder gelöscht und sind nicht permanent im Kartenmaterial.

Der Gefahrenstelle-Knopf sieht ungefähr so aus: Dreibein mit kamera-ähnlichem Kasten obendrauf, davon ausgehend zwei oder drei Viertelkreise.
Ja, ich alter Zausel habe so etwas nicht. Ich habe ein fest installiertes Navigationssystem mit Telefon und Allwellen-Radio. Das war nachträglich gesehen ein Fehlkauf. Allwellen sind leer bis auf UKW, Straßenkarte Aktualisieren ist schwierig und teuer in der Nachrüstung. An ein Dreibein mit Kasten drauf nicht zu denken... :( Aber ich investiere jetzt nicht in etwas Neues.
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von imp »

H2O hat geschrieben:(04 May 2018, 12:58)

Ja, ich alter Zausel habe so etwas nicht. Ich habe ein fest installiertes Navigationssystem mit Telefon und Allwellen-Radio. Das war nachträglich gesehen ein Fehlkauf. Allwellen sind leer bis auf UKW, Straßenkarte Aktualisieren ist schwierig und teuer in der Nachrüstung. An ein Dreibein mit Kasten drauf nicht zu denken... :( Aber ich investiere jetzt nicht in etwas Neues.
Ja, das lohnt nicht. Ich habe diese Software mal gehabt, aber ich habe bemerkt, dass ich erstens an gefährlichen Blitzerstellen auch ohne Warnung eher langsamer als schneller fahre und zweitens solche Blitzer, die man als Abzocke sehen könnte, gut entdecken kann um noch mal ganz sicher zu gehen, dass da keine 3 km/h zu viel sind. Ich bin viele Jahre punktefrei, letztlich habe ich irgendwann auf ein Auto mit eingebauter Navigation gewechselt und vermisse die Funktion nicht. Diese Einbaunavis sind aber tatsächlich wie aus der Steinzeit. Update gegen horrende Gebühren per USB oder gar CD, Features oftmals nicht vergleichbar mit mittlerweile billigen Extrageräten oder Telefonsoftware, dafür über das Bordsystem bedienbar.
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von Tom Bombadil »

garfield336 hat geschrieben:(04 May 2018, 08:31)

Ich fahre kurz vor Radarfallen immer extremst langsam wenn ich ein Drängler hinter mir habe.
Das ist Nötigung, die sich auch durch die andere Nötigung nicht rechtfertigen lässt.
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von H2O »

Tom Bombadil hat geschrieben:(04 May 2018, 18:06)

Das ist Nötigung, die sich auch durch die andere Nötigung nicht rechtfertigen lässt.
Schöner alter deutscher Spruch: "Ja, wenn das Nötigen denn gar kein Ende nehmen will..."
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von Elser »

H2O hat geschrieben:(04 May 2018, 12:42)

Ihr seid ja richtige kleine Teufel, unschuldige Raser und Drängler ans Messer zu liefern! :D :D :D

Das ist Notwehr !!!

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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von Elser »

Tom Bombadil hat geschrieben:(04 May 2018, 18:06)

Das ist Nötigung, die sich auch durch die andere Nötigung nicht rechtfertigen lässt.
Einfach mal in's Lenkrad beissen :D .

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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von Raskolnikof »

Zur Klarstellung: Auto-Navigationssysteme, egal ob integriert oder separate Geräte, können nur vor fest installierten Blitzern warnen und dies auch nur, wenn die Blitzerstandorte vom Hersteller der Navi-Karten da auch eingepflegt wurden. Und das läuft ziemlich schleppend oder auch gar nicht.
Ich komme gerade von einem vierwöchigen Finnland-Aufenthalt zurück. Da sind die Autobahnen und Fernstraßen mit fest installierten Blitzern förmlich zugepflastert. Da die zugelassene Höchstgeschwindigkeit auf den Fernrouten ständig zwischen 100, 80 und 60 km/h wechselt muss man sich als Fremder sehr auf die Verkehrsschilder konzentrieren. Ich habe die aktuellste Software und Karten (NNG) mit den Blitzer POIs auf meinem Navi installiert. Von 10 Blitzern kannte die Software allenfals einen. Nun muss man aber wissen, dass die Kommunen und die Polizei in unseren nordischen Nachbarländern nicht das geringste interesse daran haben, dass Autofahrer vor den Blitzern gewarnt werden.

Mobile, also spontane Blitzer erkennt keine Navigationssoftware. Wie auch? ja, es gibt verschiedene Apps fürs Handy, die vor mobilen Blitzern warnen sollen. All diese Systeme sind allerdings auf deren Fütterung von Autofahrern angewiesen und daher nicht zuverlässig. Es muss da ja erst ein Autofahrer vorbeikommen, den Blitzer als solchen erkennen und dann in die App eingeben. wer macht denn so etwas? ich nicht!
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Re: Warnung vor Polizeikontrollen

Beitrag von Raskolnikof »

garfield336 hat geschrieben:(04 May 2018, 08:31)

Vorbildlich. :)

Ich fahre kurz vor Radarfallen immer extremst langsam wenn ich ein Drängler hinter mir habe. kurz davor fahr ich dann zur Seite, der verärgerte Hintermann drückt dann beim Vorbeifahren voll aufs Gas und PATCH gibt es ein schönes Foto. :thumbup:
Auch vorbildlich! :D
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