Das ist leider wahr. Fahrradfahrer genießen im Straßenverkehr ein (aus meiner Sicht völlig unverständliches) Maß an Narrenfreiheit. Vergehen können von der Polizei nur dann geahndet werden, wenn der Fahrradfahrer freiwillig (!) kooperiert. Anderenfalls gibt es keinerlei Handhabe oder auch nur die Möglichkeit den Fahrer oder das Rad (und damit den Halter) zu ermitteln. Auch gibt es keine Versicherungepflicht - daher bleiben durch Fahrräder (oder deren Fahrer) geschädigte nahezu immer auf ihrem Schaden sitzen. Insbesondere im Zuge der großflächigen Motorisierung der Fahrräder durch das "Pedelec" (oder "E-Bike") hätte hier ein gesetzlicher Rahmen erstellt werden müssen.Teeernte hat geschrieben:(10 Sep 2018, 17:55)
Wenn man keine Fahrerlaubnis hat....gibt es nichts zu verlieren
So ist im Prinzip jeder blöd, der sein E-Rad nicht tunt - dem Fahrer, sowie dem Halter kann ja nichts passieren (abgesehen von Unfällen natürlich, wobei das dann die Krankenkasse zahlt - also unterm Strich die Gesellschaft).
Auch ich werde mir für das nächste Jahr ein (natürlich getuntes) E-Bike zulegen. Evtl. sogar mit Verkleidung, damit es bei Regen nicht unangenehm wird. Freie Fahrt ohne Versicherung und Nummernschild. Und das sogar schneller als mein E-Roller...