Hi PD
Dein Denken kennt nur eine Richtung - andere dafür zu beschuldigen, dass sie öffentliche Meinung aus den dt. Medien hier verlinken. Dabei verbreitetst Du noch Märchen. Selbstverständlich können Umweltzonen kontrolliert werden und die Zahlen derer. welche dabei erwischt wurden, zeigt auch, es funktioniert.
Dein Problem ist, Du kannst deine Meinung nicht von dem trennen, was überall passiert. Gleichgültig wie viele Presseberichte über die Situation es geben mag, Dir fällt nur eine "Antwort" ein :
PD hat geschrieben:..4 Freunde die dir nach der Schnauze reden ´heranzuziehen als stünden sie für
die Meinungsmehrheit der Bürger ,der Wirtschaft und Politik ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.
Ja, es ist lächerlich, wie sehr Du abweichende Meinungen in den Medien, als "unsere" - manchmal sogar als "nur" meine Meinung zu verkaufen suchst.
Auch nicht uninteressant diese Deine neuste Volte:
PD hat geschrieben:Polizeigewerkschaft , Vertreter von Polizei bestätigen doch selbst das Fahrverbote, ohne das es unterschiedliche
Plaketten gibt, nicht überprüfbar sind .
Was hast Du in vielen Deiner Beiträge die Einführung einer weiteren blauen Plakette für Unsinn und für nicht notwendig erklärt, um jetzt genau das Gegenteil zu behaupten " Vertreter von Polizei" würden sonst die notwendigen Kontrollen nicht durchführen können. Klar, das haben lange vor dem Leipziger Urteil schon alle möglichen Politiker, amtliche Vertreter usw. gefordert. Das ist selbstverständlich und logisch. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Zeit in der Abhilfe geschaffen werden muss, lediglich für die Euro 5 und alle Euro 6 (ausgenommen Euro 6d-TEMP und höher) bis September 2019 verlängert, weil sonst direkt nach dem Urteil bereits auch diese Dieselfahrzeuge bestimmte Straßen nicht mehr befahren dürften.
SPON 03.03.2018 hat geschrieben:In Deutschland fahren derzeit rund 15 Millionen Dieselautos, rund 12 Millionen davon besitzen die Euro-5-Norm oder schlechter.
Immerhin sind beim Kraftfahrt-Bundesamt noch rund vier Millionen Fahrzeuge mit Euro 4 und etwa zwei Millionen Pkw mit darunterliegenden Emissionsklassen registriert.
Nicht alle davon wollen in die Städte.
Woher willst Du das eigentlich wissen "Du und deine $ Fürsprecher interessiert es wenig" ? Nur weil Dir andere Meinungen generell nicht passen, fantasierst Du Dir so einen Mist zusammen. Im übrigen halte ich mich an das das oberste Verwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung im Gegensatz zu Deinen haltlosen Sprüchen von dubiosen Meinungen, für die Du offensichtlich nicht eine Quelle wie hier üblich benennen kannst oder willst :Im übrigen haben die Richter -
und das magst Du nicht hören in der Urteilsbegründung darauf hingewiesen :
FAZ hat geschrieben:Fahrverbote könnten für Fahrzeuge aller Schadstoffklassen unterhalb der neuesten Euro-6-Stufen gelten, soweit es um einzelne Straßen geht. Derartige Einschränkungen gehen laut Urteil nicht über sonstige Durchfahrt- und Halteverbote hinaus, mit denen Autofahrer „stets rechnen und die sie grundsätzlich hinnehmen müssen“.
Das haben auch hier in der Vergangenheit eine ganze Reihe der hiesigen User so gesehen. Nun hat dies das zuständige höchste dt. Verwaltungsgericht lediglich bestätigt. Wie auch sonst in D werden sich Verkehrsteilnehmer also auch hier mit der Tatsache über "Durchfahrt- und Halteverbote hinaus, mit denen Autofahrer „stets rechnen und die sie grundsätzlich hinnehmen müssen" hinaus, an neue "Durchfahrtsverboten" anpassen müssen
Auch dem andere, gern genommene Märchen vom der "unmöglichen Kontrolle" haben die zuständigen Richter die Relevanz genommen :
FAZ hat geschrieben:Nach dem mündlichen Urteil hieß es immer wieder, Fahrverbote seien nicht kontrollierbar, weil einem Auto nicht anzusehen sei, ob es ein Diesel oder ein Benziner sei und welcher Abgasnorm der Motor entspricht. Die Leipziger Richter gehen indes davon aus, dass sich die Einhaltung von Fahrverboten auch durchsetzen lasse: Polizei oder Behörden könnten sowohl parkende Autos als auch den fließenden Verkehr kontrollieren und zum Beispiel den Fahrzeugschein zu Rate ziehen, um die Abgasnorm eines Autos festzustellen. Die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen würde ebenfalls lediglich stichprobenartig überprüft, heißt es weiter. Einen Zusammenhang zwischen lokalen Fahrverboten und dem Zusammenbruch des Gebrauchtwagenmarkts für Dieselautos will das Bundesverwaltungsgericht nicht herstellen: „Verkehrsverbote werden nämlich nur für einen Bruchteil des Straßennetzes in Deutschland und beschränkt auf nur wenige Ballungsräume in Betracht kommen.“
Daran muss sich nun Politik und Exekutive halten - gleichgültig wer da was dazu glaubt sagen zu müssen. Man nennt das Dir offensichtlich Fremde seit 1948 "Rechtsstaat" mit ordentlicher Gewaltenteilung, gleichgültig ob das allen Stammtischen nun passt....
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)