Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

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SpukhafteFernwirkung
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von SpukhafteFernwirkung »

frems hat geschrieben:(25 Nov 2017, 17:18)

Mich.
.
ich hab 5 autos angemeldet. (ich hab mehr als 5 autos). kann ich das billigste nennen?
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von frems »

SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(25 Nov 2017, 17:23)

ich hab 5 autos angemeldet. (ich hab mehr als 5 autos). kann ich das billigste nennen?
Mir egal. Einfach grob sagen, was es pro Monat kostet, wenn Du es für den Arbeitsweg und private Fahrten (Einkauf etc.) nutzt.
Labskaus!

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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von SpukhafteFernwirkung »

frems hat geschrieben:(25 Nov 2017, 17:25)

Mir egal. Einfach grob sagen, was es pro Monat kostet, wenn Du es für den Arbeitsweg und private Fahrten (Einkauf etc.) nutzt.
also slk 32. wertverlust hat der ned mehr. inspektion mach ich selber, dann geht er zu mercedes zum ölwechsel (eigenanlieferung mobil 1, also ich kauf ned das öl von mercedes) und krieg den stempel fürs scheckheft, versicherung über flotte, reifen sind sehr teuer, verbrauch 14-15 l/100 km, so round about 3000 euro im jahr...- :D
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von frems »

SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(25 Nov 2017, 17:35)

also slk 32. wertverlust hat der ned mehr. inspektion mach ich selber, dann geht er zu mercedes zum ölwechsel (eigenanlieferung mobil 1, also ich kauf ned das öl von mercedes) und krieg den stempel fürs scheckheft, versicherung über flotte, reifen sind sehr teuer, verbrauch 14-15 l/100 km, so round about 3000 euro im jahr...- :D
Zahlst also keine Steuern, bekamst den Wagen geschenkt und zum TÜV sowie zur Reparatur muss er auch nie. Okay. Und Du denkst, das betrifft alle Autofahrer in Deutschland? :p
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von SpukhafteFernwirkung »

frems hat geschrieben:(25 Nov 2017, 17:37)

Zahlst also keine Steuern, bekamst den Wagen geschenkt und zum TÜV sowie zur Reparatur muss er auch nie. Okay. Und Du denkst, das betrifft alle Autofahrer in Deutschland? :p
quatsch. steuern zahl ich natürlich. der kaufpreis war ne investition, der verliert keinen wert mehr, schrieb ich doch. reparatur mach ich selber, aber außer verschleißteilen war bisher nix (drück mir die daumen)...- :p
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von frems »

SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(25 Nov 2017, 17:41)

quatsch. steuern zahl ich natürlich. der kaufpreis war ne investition, der verliert keinen wert mehr, schrieb ich doch. reparatur mach ich selber, aber außer verschleißteilen war bisher nix (drück mir die daumen)...- :p
Ja, aber Du musstest das Ding trotzdem erstmal kaufen. Der verlorene Wert wird dann über die Zeit gestreckt, in der Du die Karre nutzt. Ignorieren viele Autofahrer aus Gründen. Zudem dürften die meisten Erwachsenen alt genug sein, um ihre Versicherungen selbst zu zahlen. Das sind dann auch Betriebskosten. Nur auf den Sprit zu schauen ist halt ziemlich unterschichtig.
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von SpukhafteFernwirkung »

frems hat geschrieben:(25 Nov 2017, 17:44)

Ja, aber Du musstest das Ding trotzdem erstmal kaufen. Der verlorene Wert wird dann über die Zeit gestreckt, in der Du die Karre nutzt. Ignorieren viele Autofahrer aus Gründen. Zudem dürften die meisten Erwachsenen alt genug sein, um ihre Versicherungen selbst zu zahlen. Das sind dann auch Betriebskosten. Nur auf den Sprit zu schauen ist halt ziemlich unterschichtig.
sammal hast du irgendwas an den ohren? wenn du ein investment car kaufst, hast du keinen wertverlust, du spekulierst auf eine wertsteigerung. ich zahl meine versicherung über die flotte. die flottenversicherung kriegst du, wenn du mehrere autos versicherst. das is ned aufgeschlüsselt auf fahrzeug. das beinhaltet einen gewissen rabatt, aber zahlen muss ich es trotzdem... unterschichtig is dein wissen über die betriebstkosten von pkw.
:p
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von frems »

SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(25 Nov 2017, 17:50)

sammal hast du irgendwas an den ohren? wenn du ein investment car kaufst, hast du keinen wertverlust, du spekulierst auf eine wertsteigerung. ich zahl meine versicherung über die flotte. die flottenversicherung kriegst du, wenn du mehrere autos versicherst. das is ned aufgeschlüsselt auf fahrzeug. das beinhaltet einen gewissen rabatt, aber zahlen muss ich es trotzdem... unterschichtig is dein wissen über die betriebstkosten von pkw.
:p
Und wenn die Spekulationen bei allen angemeldeten Autos in die Hose geht, schaust Du blöd aus der Röhre. Aber nun gut, irgendwen anderes freut es natürlich, wenn Du mit den Grundrechenarten Probleme hast. :p
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von Positiv Denkender »

frems hat geschrieben:(25 Nov 2017, 17:44)

Ja, aber Du musstest das Ding trotzdem erstmal kaufen. Der verlorene Wert wird dann über die Zeit gestreckt, in der Du die Karre nutzt. Ignorieren viele Autofahrer aus Gründen. Zudem dürften die meisten Erwachsenen alt genug sein, um ihre Versicherungen selbst zu zahlen. Das sind dann auch Betriebskosten. Nur auf den Sprit zu schauen ist halt ziemlich unterschichtig.

[...] Entweder kann ich mir ein Auto leisten, mit allen Folgekosten, oder nicht .
Die Kosten sind eingeplant wie bei allen Investitionen und Anschaffungen .
Zuletzt geändert von frems am So 26. Nov 2017, 16:08, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Spam
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von Positiv Denkender »

[...]
Zuletzt geändert von frems am So 26. Nov 2017, 16:08, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: ad hominem, Spam, Unterstellungen
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von Positiv Denkender »

[...]
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Grund: wiederholte Fake News, Spam
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von Positiv Denkender »

Raskolnikof hat geschrieben:(22 Nov 2017, 23:15)

Falsch, du kannst und willst dir das nur nicht vorstellen! Man bezeichnet Menschen, die jeden Fortschritt ablehnen, und krampfhaft am Status quo festhalten, insbesondere wenn er für einen persönlich evtl. mit gewissen Nachteilen verbunden ist, auch Ewig Gestrige. :rolleyes:
Ich muss mir nichts vorstellen ich fahre und gehe mit offenen Augen durch die Stadt und sehe viele Radfahrer auf bestimmte Strecken
und sehe viele verwaiste gut ausgestattet Radwege. Ich sehe Straßen die zu Fahrradstraßen umfunktioniert wurden ,durch die
aber kein Radfahrer seine Fahrzeit verkürzt da die Straßen (reine Wohnstraßen ) nicht kürzer gemacht wurden .
Ich sehe die Strecken UNI - Innenstadt und zurück die man mit gut ausgebauten Radwegen ausgebaut hat wo der Radverkehr sehr hoch ist .
Deshalb hat man diese Strecken ja auch für Radfahrer ausgebaut . Ansonsten kann jeder von A -Z auf Radwegen fahren die abseits von den
Haupttrassen liegen die hervorragend ausgebaut sind . Man kann von der Innenstadt bis in die NS Randgebiete fahren ohne eine Straße zu queren
Nur diese Radwege dienen natürlich weitestgehend den Fahrradtourismus oder Ausflugsverkehr .
Welchen Fortschritt lehne ich den ab ? Fahrräder gibt es denke ich länger als Autos . Was ist daran fortschrittlich .
Übrigens ich habe ca 15 Jahre eher mit dem Radfahren angefangen als mit dem Autofahren . Du machst dich doch lächerlich
zu behaupten Fahrräder wären fortschrittlicher als Autos.
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von Raskolnikof »

Positiv Denkender hat geschrieben:(26 Nov 2017, 11:54)

Du machst dich doch lächerlich zu behaupten Fahrräder wären fortschrittlicher als Autos.
1. Diese Aussage habe ich zu keinem Zeitpunkt gemacht.
2. Ob etwas fortschrittlich ist sollte man immer aus mindestens zwei Perspektiven beurteilen: Fortschritt beschreibt einen Entwicklungsschritt zum Besserem. Aber was ist im vorliegenden Fall besser? Aus reiner Bequemlichkeit in einer Dreckschleuder allein von A nach B zu kommen und die Luft zu verpesten, die uns krank macht? Oder ist Fortschritt auch die Bereitschaft, im Interesse unserer Gesundheit und der unserer Nachwelt, aber auch im Interesse von Ressourssenschonung auf etwas Bequemlichkeit zu verzichten und mit dem ÖPNV oder dem Fahrrad zu fahren?
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von Positiv Denkender »

Raskolnikof hat geschrieben:(26 Nov 2017, 13:39)

1. Diese Aussage habe ich zu keinem Zeitpunkt gemacht.
2. Ob etwas fortschrittlich ist sollte man immer aus mindestens zwei Perspektiven beurteilen: Fortschritt beschreibt einen Entwicklungsschritt zum Besserem. Aber was ist im vorliegenden Fall besser? Aus reiner Bequemlichkeit in einer Dreckschleuder allein von A nach B zu kommen und die Luft zu verpesten, die uns krank macht? Oder ist Fortschritt auch die Bereitschaft, im Interesse unserer Gesundheit und der unserer Nachwelt, aber auch im Interesse von Ressourssenschonung auf etwas Bequemlichkeit zu verzichten und mit dem ÖPNV oder dem Fahrrad zu fahren?
Das entscheiden die Menschen individuell für sich . Wer heutige Autos als Dreckschleudern bezeichnet sollte nicht anderen unterstellen sie wären gegen Fortschritt . Du darfst natürlich alles mit dem Fahrrad erledigen . Bis Dänemark solltest du es in 3 Tagen geschafft haben als fortschrittlicher Vorturner .
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von Positiv Denkender »

[...]
Zuletzt geändert von frems am So 26. Nov 2017, 16:24, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: themenfremder Spam, Unterstellungen, ad hominem
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von Positiv Denkender »

[...]
Zuletzt geändert von frems am So 26. Nov 2017, 16:48, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: cholerische Anfälle
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von frems »

Die Düsseldorfer Bezirksregierung hält Verbote für unumgänglich. Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher erklärte in einem Gespräch mit Wirtschaftsvertretern die Untersuchungsergebnisse ihrer Behörde. Selbst mit einem Diesel-Fahrverbot sei es schwierig, die Stickoxid-Grenzwerte in Düsseldorf einzuhalten. Diese Grenzwerte werden vor allem an vielbefahrenen Straßen überschritten - auch beispielsweise in Köln, Wuppertal und Düren und in Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet. Den Angaben zufolge werden an fast der Hälfte der 127 Messstellen in Nordrhein-Westfalen die zulässigen Grenzwerte überschritten.

Die Experten gehen von zwei möglichen Szenarien aus. Wenn sich der Bund noch kurzfristig auf eine blaue Umweltplakette einigt, könnten aktuelle Euro-6-Diesel-Motoren vom Verbot verschont bleiben. Kommt es dazu allerdings nicht, gebe es keine Alternative zu einem generellen Diesel-Fahrverbot in den am stärksten belasteten Gebieten.
http://www.deutschlandfunk.de/bezirksre ... _id=820471

Da können bald viele Bürger im wahrsten Sinne des Wortes aufatmen. Und falls jemand eine grüne Weltverschwörung fürchtet: Frau Radermacher ist in der CDU.
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von H2O »

frems hat geschrieben:(27 Nov 2017, 16:09)

http://www.deutschlandfunk.de/bezirksre ... _id=820471

Da können bald viele Bürger im wahrsten Sinne des Wortes aufatmen. Und falls jemand eine grüne Weltverschwörung fürchtet: Frau Radermacher ist in der CDU.
Schwer vorstellbar, daß diese Regelung ohne Übergangsregelung für die Betroffenen in Kraft gesetzt wird: ÖPNV Liniennetz, Schnellstrecken... Zwang auf Industrie, Abgasbehandlung für Serienfahrzeuge nach zu rüsten... Prämien für Stilllegung von alten Dieseln und Benzinern. Als AfD würde ich das alles versprechen, wenn die CDU das nicht von allein tut.
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von garfield336 »

Ich mag weder Verbote noch Subventionen.

Man sollte lieber das Geld nehmen und es den Universitäten zur Verfügung stellen und forschen lassen. Mit dreistelligen Milliarden Budgets kann man viel erreichen.
Ich finde Subentionen mit denen sich am Ende nur die Firmenbosse die Taschen füllen der falsche Weg.
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von garfield336 »

H2O hat geschrieben:(27 Nov 2017, 16:53)

Schwer vorstellbar, daß diese Regelung ohne Übergangsregelung für die Betroffenen in Kraft gesetzt wird: ÖPNV Liniennetz, Schnellstrecken... Zwang auf Industrie, Abgasbehandlung für Serienfahrzeuge nach zu rüsten... Prämien für Stilllegung von alten Dieseln und Benzinern. Als AfD würde ich das alles versprechen, wenn die CDU das nicht von allein tut.
Die AfD bräuchte nichts zu versprechen. Sie bräuchen nur laut NEIN NEIN NEIN zu rufen und schon haben sie 10% mehr auf dem Konto bei der nächsten Wahl.
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von garfield336 »

H2O hat geschrieben:(27 Nov 2017, 16:53)

Schwer vorstellbar, daß diese Regelung ohne Übergangsregelung für die Betroffenen in Kraft gesetzt wird: ÖPNV Liniennetz, Schnellstrecken... Zwang auf Industrie, Abgasbehandlung für Serienfahrzeuge nach zu rüsten... Prämien für Stilllegung von alten Dieseln und Benzinern. Als AfD würde ich das alles versprechen, wenn die CDU das nicht von allein tut.
Die AfD bräuchte nichts zu versprechen. Sie bräuchen nur laut NEIN NEIN NEIN zu rufen und schon haben sie 10% mehr auf dem Konto bei der nächsten Wahl.

Es gibt sicher Bürger die Dieselverbote wünscht, aber es sind aber keine 80 %, und die werden sich genau überlegen wen sie wählen sollten.
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von H2O »

garfield336 hat geschrieben:(27 Nov 2017, 16:53)

Ich mag weder Verbote noch Subventionen.

Man sollte lieber das Geld nehmen und es den Universitäten zur Verfügung stellen und forschen lassen. Mit dreistelligen Milliarden Budgets kann man viel erreichen.
Ich finde Subentionen mit denen sich am Ende nur die Firmenbosse die Taschen füllen der falsche Weg.
Mit den 10 Geboten haben wir uns doch auch anfreunden müssen. :)
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von garfield336 »

H2O hat geschrieben:(27 Nov 2017, 17:02)

Mit den 10 Geboten haben wir uns doch auch anfreunden müssen. :)
Bei Verboten könnte man noch streiten was sinnvoll ist und was nicht, aber bei Subventionen bin ich nicht kompromisbereit.

Was wäre denn falsch daran den Universitäten das Geld zu geben anstatt den Autokonzernen. :?:
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von H2O »

garfield336 hat geschrieben:(27 Nov 2017, 17:07)

Bei Verboten könnte man noch streiten was sinnvoll ist und was nicht, aber bei Subventionen bin ich nicht kompromisbereit.

Was wäre denn falsch daran den Universitäten das Geld zu geben anstatt den Autokonzernen. :?:
Staatsgeld für geplante und mit brauchbaren Ergebnissen auffallende Projekte... immer. Die können auch in der Industrie zu Hause sein. Da mache ich keinen Unterschied. Wichtig ist, was dabei hinten heraus kommt ;)
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von frems »

H2O hat geschrieben:(27 Nov 2017, 16:53)

Schwer vorstellbar, daß diese Regelung ohne Übergangsregelung für die Betroffenen in Kraft gesetzt wird: ÖPNV Liniennetz, Schnellstrecken... Zwang auf Industrie, Abgasbehandlung für Serienfahrzeuge nach zu rüsten... Prämien für Stilllegung von alten Dieseln und Benzinern. Als AfD würde ich das alles versprechen, wenn die CDU das nicht von allein tut.
Die Politik macht ja offensichtlich wenig bis nichts. Im Zweifel nimmt man Rekordbußgelder in Kauf -- oder schimpft über die Bundesgerichte, die nicht länger wegschauen. Nicht einmal die im Zuge des Wahlkampfes angekündigten Peanuts kommen so richtig:
Winfried Kretschmann bleibt zu Hause in Stuttgart. Die Teilnahme beim dritten Dieselgipfel auf Einladung von Kanzlerin Angela Merkel hat der Ministerpräsident Baden-Württembergs abgesagt. „Termine in Berlin an Dienstagen sind immer schwierig, denn da ist Kabinettsitzung, Regierungspressekonferenz und nachmittags Fraktionssitzung“, teilt die Staatskanzlei in Stuttgart kühl mit. [...]

Bereits Anfang September hatte die Kanzlerin die Kommunen geladen. Das Treffen sollte es besser laufen als der erste Gipfel zum Diesel einen Monat zuvor zwischen Bundesregierung und Autobauern. Damals wurde kritisiert, dass die Hersteller bei den Auflagen zur Umrüstung zu gut weggekommen seien. Doch die zweite Dieselrunde brachte noch mehr öffentlichen Unmut.
https://www.welt.de/wirtschaft/article1 ... D-vor.html
Die Bundeskanzlerin lädt am Dienstag zum zweiten Diesel-Gipfel. Dem vorformulierten Eckpunktepapier zufolge steht eine Milliarde Euro zur Verfügung, um die Schadstoffbelastung zu senken. Diesel-Fahrverbote in NRW-Innenstädten scheinen jedoch unvermeidlich zu sein.
http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.7231246
Die Deutsche Umwelthilfe hat beim Verwaltungsgericht München erneut einen Antrag auf ein Zwangsgeld gegen die bayerische Staatsregierung gestellt. Ersatzweise hält die Organisation auch Zwangshaft für sinnvoll, zu vollziehen an der zuständigen Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU). Hintergrund ist nach Darstellung von Umwelthilfe-Geschäftsführer Jürgen Resch die andauernde Weigerung, ein Konzept für Diesel-Fahrverbote in München auszuarbeiten und der Öffentlichkeit vorzustellen - obwohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Februar 2017 ein entsprechendes Urteil gefällt hatte. "Die vorsätzliche Missachtung des höchsten bayerischen Gerichts zeigt erschreckende Demokratiedefizite des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer", so Resch. "Die bayerische Staatsregierung ist offenbar dem Irrglauben verfallen, sich über geltendes Recht und über rechtskräftige Urteile hinwegsetzen zu können".
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/luf ... -1.3768156
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von immernoch_ratlos »

Es gibt wieder Anzeichen für Verbote - Bürgermeister aus ganz Deutschland treffen sich an diesem Dienstag mit Kanzlerin Merkel zum zweiten Dieselgipfel.

Dienstag ist heute - Gestern titelte die SZ zu "unserem Thema" : Quelle : SZ(27.08.2017) "Dieselgipfel in Berlin | 28 deutschen Städten drohen Fahrverbote" Wieder die schon sattsam bekannten Begründungen :
Die Luftqualität in vielen Städten ist unverändert schlecht.

Versuche, Verbote für Autofahrer abzuwenden, drohen zu scheitern. Denn entscheidende Gerichtsurteile stehen an.
"Politisch" heikel - "juristisch eher zwingend" :
In Berlin etwa hat die parteilose Umweltsenatorin Regine Günther verfügt, dass jetzt auf fünf stark belasteten Verkehrsachsen noch mal gründlich gemessen wird. Zunächst bleibt es dort bei Tempo 50, während Messfahrzeuge genau prüfen, wie sich das ständige Beschleunigen und Bremsen des Verkehrs auf die Emissionen auswirkt. Das Kalkül: Mit einem Tempolimit ließe sich an diesen Straßen die Luft deutlich verbessern. Sollte sich das bestätigen, gilt auf diesen fünf Straßen bald Tempo 30 - und später womöglich auch auf weiteren.
Eigentlich ist das nutzloses Stochern im Nebel. Die geringsten Emissionen liegen bei 70km/h "darunter und darüber" wird es teilweise drastisch schlechter. Gerade Tempo 30 ist mit den höchsten Emissionen verbandelt. Dazu gibt es entsprechende Studien die ich weiter zurück schon mal verlinkt hatte.
Auch Stuttgart, Hamburg, München, Köln und Düsseldorf müssen rasch handeln - lauter Städte, in denen der zulässige Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm Stickoxid massiv überschritten wird. Stuttgart und München kamen voriges Jahr auf 82 und auf 80 Mikrogramm, Hamburg und Köln auf gut 60. Mit 49 Mikrogramm war Aachen da noch vergleichsweise gut bedient - aber eben auch jenseits des Zulässigen. "Es wird in einigen Städten Fahrverbote geben", sagt Gerd Lottsiepen, Umweltexperte beim Verkehrsclub Deutschland. "Anders wird sich saubere Luft in den Städten nicht erreichen lassen." Schon wegen der Millionen Dieselautos, die den Grenzwert nur auf dem Papier einhalten.
Blau, blau ist der Enzian... wesentlich unangenehmer ist das Blau einer extra Dieselplakette (das wäre dann die Dritte für Diesel) wird wieder als "Lösung" aus dem Schrank geholt. Wie lange kann das Bundesverwaltungsgericht noch mit seiner Entscheidung warten - das mit der womöglich "richtungweisenden" neuen Regierung hat ja nicht so ganz geklappt ? Nun da gibt es jetzt wohl eine fixen Termin :
beim Bundesverwaltungsgericht Ende Februar in Leipzig könnte für die Städte vieles verändern. Dann sollen die Richter entscheiden, ob eine Kommune Dieselautos sogar aussperren muss, um Bürger vor schlechter Luft zu schützen.
Inzwischen meldet sich "RP ONLINE" und meint : Quelle : RP (28.11.2017) "Düsseldorfer Innenstadt | Jedes zweite Auto wäre von Dieselfahrverbot betroffen" Der besondere "Witz" - die ungeliebte blaue Plakette - würde die Zahl der mit Fahrverboten belegten Dieselfahrzeugbesitzer UND die Verbotszonen auf bereits bestehende "Umweltzonen" reduzieren :?
RP hat geschrieben:Tausenden Besitzern von Dieselautos könnte die Fahrt in sehr große Teile der Düsseldorfer Innenstadt bald verwehrt werden. Der Hintergrund: Die Bezirksregierung arbeitet an einem Verbot von Diesel-Autos in der City. "Ich gehe davon aus, dass wir um Dieselfahrverbote in Düsseldorf nicht herumkommen", sagt Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher.

Die Regierungspräsidentin und ihre Bezirksregierung gehen von zwei Szenarien aus: Wenn sich der Bund noch kurzfristig auf eine blaue Umweltplakette einigt, könnten die neuen relativ sauberen Euro-6-Diesel-Aggregate vom Verbot verschont bleiben. Kommt es dazu nicht, gebe es keine Alternative zu einem generellen Diesel-Fahrverbot in den am stärksten belasteten Gebieten.

Die Einführung einer blauen Plakette würde dann ein Fahrverbot älterer Diesel in der bisherigen Umweltzone betreffen. Kommt diese nicht, wäre ein generelles Dieselverbot für die Innenstadt denkbar, der Umkreis einer möglichen Sperrzone wurde aber noch nicht festgelegt. Wahrscheinlich ist aber eine Zone zwischen dem Lastring und dem Rhein.
Dies betrifft im Moment "nur" Düsseldorf, fällt der Leiziger Richterspruch Ende Februar in Richtung Fahrverbote aus, werden auch andere betroffenen Städte dem Beispiel von Düsseldorf folgen - folgen müssen.

An die Adresse von PD - Du kannst Deine an mich gerichteten Vorwürfe stecken lassen. Zum einen bin ich selbst betroffen und zum anderen berichte ich lediglich was sich da gerade tut. Entscheiden wirst weder Du noch ich noch sonstwer hier im Forum. Ende Februar wird das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig entscheiden müssen....

Ansonsten äußern sich 12 Onlinemedien aktuell zum Thema :Quelle: Google "Alle Artikel zum Thema Dieselfahrverbote"
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von H2O »

frems hat geschrieben:(28 Nov 2017, 12:47)

Die Politik macht ja offensichtlich wenig bis nichts. Im Zweifel nimmt man Rekordbußgelder in Kauf -- oder schimpft über die Bundesgerichte, die nicht länger wegschauen. Nicht einmal die im Zuge des Wahlkampfes angekündigten Peanuts kommen so richtig:


https://www.welt.de/wirtschaft/article1 ... D-vor.html


http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.7231246


http://www.sueddeutsche.de/muenchen/luf ... -1.3768156
So weit ich verstanden habe, wollen die Kommunen viele Einzelmaßnahmen durchführen, von Umrüstungen der öffentlichen Dieselflotte über Digitalisierung der Verkehrssteuerung bis hin zu Radwegnetzen. Und sie meckern, daß sie das Geld gar nicht so schnell ausgeben können oder daß es nicht schnell genug bei ihnen ankommt. Hoffentlich gibt es ein von Gerichten verhängtes Fahrverbot, das allseits für hinreichend Handlungsdruck sorgt. Ich gewinne den Eindruck, daß man diesen Mißstand aussitzen möchte. Dicke Luft!
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von frems »

H2O hat geschrieben:(28 Nov 2017, 13:07)

So weit ich verstanden habe, wollen die Kommunen viele Einzelmaßnahmen durchführen, von Umrüstungen der öffentlichen Dieselflotte über Digitalisierung der Verkehrssteuerung bis hin zu Radwegnetzen. Und sie meckern, daß sie das Geld gar nicht so schnell ausgeben können oder daß es nicht schnell genug bei ihnen ankommt. Hoffentlich gibt es ein von Gerichten verhängtes Fahrverbot, das allseits für hinreichend Handlungsdruck sorgt. Ich gewinne den Eindruck, daß man diesen Mißstand aussitzen möchte. Dicke Luft!
Naja, die Städte haben halt andere Voraussetzungen, andere Straßen, Unterschiede bei den Emittenten, andere Verkehrsbeteiligungen etc. Da ist es wie immer sinnvoll, zu schauen, was mit den geringsten Mitteln und Einschränkungen den höchsten Nutzen und Effekt erzielt. Blöd natürlich, wenn man für einige Vorhaben mehrere Jahre bräuchte und die Zeit nicht merh hat, während sie früher ausreichend vorhanden war, aber der Wille fehlte. Aber die Vergangenheit ist ja nun auch nicht zu ändern. Kommen halt vielerorts Fahrverbote. Man soll aber bitte nicht sagen, man hätte es nirgends kommen sehen.
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von frems »

immernoch_ratlos hat geschrieben:(28 Nov 2017, 12:57)
Dies betrifft im Moment "nur" Düsseldorf, fällt der Leiziger Richterspruch Ende Februar in Richtung Fahrverbote aus, werden auch andere betroffenen Städte dem Beispiel von Düsseldorf folgen - folgen müssen.
Das ist so nicht ganz richtig. Erst kürzlich äußerte sich der Regierungsbezirk Düsseldorf. Dieser umfasst auch Städte wie Essen, Duisburg, Krefeld, Mönchengladbach, Wuppertal und einige weitere. Dort hält man Fahrverbote für unausweichlich, zumal sie alleine auch nicht alle Probleme lösen können, sondern nur a) schnell umsetzbar sind und b) die Kosten überschaubar. Bevor der Untergang der Handwerker prophezeit wird... wie machen es heute Polizisten und Feuerwehrleute bei roten Ampeln? Wie machen es Anwohner, Zulieferer und Handwerker in Fußgängerzonen? Eben. Ausnahmegenehmigung für sehr wenige Verkehre, die nicht weiter auffallen.
Labskaus!

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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von Teeernte »

frems hat geschrieben:(28 Nov 2017, 15:19)
Man soll aber bitte nicht sagen, man hätte es nirgends kommen sehen.
Die Route nach Amsterdam dicht machen ?

https://goo.gl/maps/uViHm9svAYq

etwas herauszoomen....
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von H2O »

frems hat geschrieben:(28 Nov 2017, 15:19)

Naja, die Städte haben halt andere Voraussetzungen, andere Straßen, Unterschiede bei den Emittenten, andere Verkehrsbeteiligungen etc. Da ist es wie immer sinnvoll, zu schauen, was mit den geringsten Mitteln und Einschränkungen den höchsten Nutzen und Effekt erzielt. Blöd natürlich, wenn man für einige Vorhaben mehrere Jahre bräuchte und die Zeit nicht merh hat, während sie früher ausreichend vorhanden war, aber der Wille fehlte. Aber die Vergangenheit ist ja nun auch nicht zu ändern. Kommen halt vielerorts Fahrverbote. Man soll aber bitte nicht sagen, man hätte es nirgends kommen sehen.
Geredet hat man sicher seit Jahren. Die Antwort der Verbraucher war die Anschaffung von SUV mit üppigen Leistungsdaten und Verbräuchen von 10 bis 15 ltr Diesel/100 km im Stadtverkehr. Da täte eine ausgedehnte Denkpause zweifellos gut. Vielleicht entwickeln sich dann auch ganz neue alte Verhaltensweisen wie Fahrgemeinschaften und Heimarbeit.
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von Teeernte »

H2O hat geschrieben:(28 Nov 2017, 16:26)
Vielleicht entwickeln sich dann auch ganz neue alte Verhaltensweisen wie Fahrgemeinschaften und Heimarbeit.
Wohin mit dem privaten Geld ? (Wohlstand - den GENAU diese Leute ZEIGEN wollen...?)

In nem Privatjet sieht einen keiner... :D :D :D
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von H2O »

Teeernte hat geschrieben:(28 Nov 2017, 16:40)

Wohin mit dem privaten Geld ? (Wohlstand - den GENAU diese Leute ZEIGEN wollen...?)

In nem Privatjet sieht einen keiner... :D :D :D
Jetzt wird mir klar, weshalb mich niemand kennt! :D
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von immernoch_ratlos »

Tja der gestrige "Gipfel" war wohl eher ein Hügelchen...

Hier ein interessanter Gesichtspunkt in der SZ - Schon der Untertitel lässt aufhorchen Quelle : SZ (28.11.2017) "Automobilindustrie | Der Diesel-Gipfel hat seinen Namen nicht verdient"
SZ hat geschrieben:[center]Fahrverbote sind dem Auto-Unternehmen lieber als eine Blaue Plakette[/center]

Die letzte und größte mentale Hürde ist nun tatsächlich schwer zu nehmen. Denn es gibt seit Jahren sinnvolle und pragmatische Vorschläge, um der teils dramatischen Luftverschmutzung in den Innenstädten beizukommen. Da ist zum Beispiel die City-Maut, wie sie in London seit fast 15 Jahren existiert. Wer hier unter der Woche ins Stadtzentrum will, muss einen bestimmten Betrag bezahlen.

Und da ist die Blaue Plakette, mit der gezielt besonders dreckige Dieselfahrzeuge aus den Städten ausgesperrt werden könnten. Das Problem dabei: Die Bundesregierung weigert sich seit Jahren sie einzuführen, besonders der ehemalige CSU-Verkehrsminister Alexander Dobrindt blockierte alle Versuche in diese Richtung. Die Gründe dafür sind offensichtlich. Zur Zeit kann der Bund die Verkehrspolitik weitgehend eigenständig gestalten. Mit der Blauen Plakette würde er einen großen Teil seiner Macht mit den Kommunen teilen müssen.

Die Städte könnten dann selber entscheiden, ob sie die Elektromobilität mehr fördern wollen, in dem sie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren beschränken. Sie hätten Zugriff auf die Flotten der Taxiunternehmer, aber auch auf die Kleinlaster der Kurierdienste. Um die Kosten niedrig zu halten, setzen sie oft die billigsten und damit dreckigsten Wagentypen ein. Mit der Blauen Plakette könnten die Kommunen also darüber mitentscheiden, ob der Diesel noch eine Chance hat.

Das aber widerspricht dem Kalkül der Autoindustrie: Die Dieseltechnologie ist für sie, was die alten Atommeiler für die Stromkonzerne waren: sichere Gewinne. Die Fahrverbote, die trotz der nun beschlossenen Gelder kommen werden, sind in dieser Rechnung allemal besser als eine bundesweite Blaue Plakette. Der Gewinner des Gipfels ist wieder einmal die Autoindustrie, die Verlierer sind die Menschen in den Städten. Da hilft auch die beste Autosuggestion nicht.
Also ist dem "Bund" ein generelles Fahrverbot in den Städten aus rein machttaktischen "Beweggründen" lieber, als ein eher begrenztes Einfahrverbot in ausgewiesene "Umweltzonen" :?:

Von wegen - "es gibt keine Fahrverbote" - es gibt keine Blaue Plakette, weil das taktisch günstiger ist, scheint das wahre Kalkül zu sein. Bis Ende Februar - Anfang März 2018, also in ~3 Monaten wissen wir, was "Leipzig" urteilt. Schau mer mal....
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von H2O »

immernoch_ratlos hat geschrieben:(29 Nov 2017, 08:52)

Tja der gestrige "Gipfel" war wohl eher ein Hügelchen...

Hier ein interessanter Gesichtspunkt in der SZ - Schon der Untertitel lässt aufhorchen Quelle : SZ (28.11.2017) "Automobilindustrie | Der Diesel-Gipfel hat seinen Namen nicht verdient"Also ist dem "Bund" ein generelles Fahrverbot in den Städten aus rein machttaktischen "Beweggründen" lieber, als ein eher begrenztes Einfahrverbot in ausgewiesene "Umweltzonen" :?:

Von wegen - "es gibt keine Fahrverbote" - es gibt keine Blaue Plakette, weil das taktisch günstiger ist, scheint das wahre Kalkül zu sein. Bis Ende Februar - Anfang März 2018, also in ~3 Monaten wissen wir, was "Leipzig" urteilt. Schau mer mal....
Das ganze Taktieren der Kfz-Industrie hilft nicht weiter, wenn keine ernsthaft überzeugende Wahl
für einen nicht von Verboten bedrohten Ersatz angeboten werden kann. Mag ja sein, daß es einige Leute gibt, die aus der Not heraus für unfassbar viel Geld die technischen Krücken kauft, die heute im Angebot sind. Die übrigen Verbraucher werden sich wohl oder übel mit unbequemem Ersatz anfreunden, der in Reichweite ihres Portemonnaies liegt. So war das vor 70 Jahren notgedrungen auch...
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von immernoch_ratlos »

Solche Aussichten stimmen wohl eher pessimistisch - schließlich sind wir nicht allein in Europa und "neben" Europa gibt es da draußen noch eine ganze Welt, mit massiven Problemen aller Art.

Wie lange alle wohl noch "Spielzeit" haben werden, bis sich all diese kleinen Probleme zu einem massiven Problem auswachsen :(
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von Positiv Denkender »

immernoch_ratlos hat geschrieben:(29 Nov 2017, 08:52)

Tja der gestrige "Gipfel" war wohl eher ein Hügelchen...

Hier ein interessanter Gesichtspunkt in der SZ - Schon der Untertitel lässt aufhorchen Quelle : SZ (28.11.2017) "Automobilindustrie | Der Diesel-Gipfel hat seinen Namen nicht verdient"Also ist dem "Bund" ein generelles Fahrverbot in den Städten aus rein machttaktischen "Beweggründen" lieber, als ein eher begrenztes Einfahrverbot in ausgewiesene "Umweltzonen" :?:

Von wegen - "es gibt keine Fahrverbote" - es gibt keine Blaue Plakette, weil das taktisch günstiger ist, scheint das wahre Kalkül zu sein. Bis Ende Februar - Anfang März 2018, also in ~3 Monaten wissen wir, was "Leipzig" urteilt. Schau mer mal....
Bisher gibt es keine blaue Plakette sie wird es auch nicht geben weil nicht überprüfbar .Kein Überwacher kann zwischen Diesel und Benziner unterscheiden .
Fakt ist Nachrüstungen der Diesel Autos haben schon Wirkung gezeigt . Nun will man den ÖPNV noch mehr bezuschussen damit dieser seinen
Fahrzeugflotte umrüstet . In wenigen Jahren auch durch den Wegfall von älteren Modellen löst sich das Abgasproblem von selbst . Da bracht man
keine Fahrverbote . Deine Theorie was den Städten lieber ist kannst du sicher begründen .Sorry ganz vergessen das du hier den Verkehrsminister
vorgaukelst . Immer wieder amüsant zu lesen wie du hier vorgibst allein die Lösung für alles zu haben .Das schöne darn die
Verantwortlichen pfeifen auf deine Schulmeisterei .
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von H2O »

Positiv Denkender hat geschrieben:(29 Nov 2017, 17:02)

Bisher gibt es keine blaue Plakette sie wird es auch nicht geben weil nicht überprüfbar .Kein Überwacher kann zwischen Diesel und Benziner unterscheiden .
Fakt ist Nachrüstungen der Diesel Autos haben schon Wirkung gezeigt . Nun will man den ÖPNV noch mehr bezuschussen damit dieser seinen
Fahrzeugflotte umrüstet. In wenigen Jahren auch durch den Wegfall von älteren Modellen löst sich das Abgasproblem von selbst . Da bracht man
keine Fahrverbote . Deine Theorie was den Städten lieber ist kannst du sicher begründen .Sorry ganz vergessen das du hier den Verkehrsminister
vorgaukelst . Immer wieder amüsant zu lesen wie du hier vorgibst allein die Lösung für alles zu haben .Das schöne darn die
Verantwortlichen pfeifen auf deine Schulmeisterei .
Tja, und bis dahin wird es leider Fahrverbote geben müssen, wenn uns nicht noch eine ganz unerwartete Lösung des Abgasproblems von Altfahrzeugen einfällt.
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von Positiv Denkender »

H2O hat geschrieben:(29 Nov 2017, 17:25)

Tja, und bis dahin wird es leider Fahrverbote geben müssen, wenn uns nicht noch eine ganz unerwartete Lösung des Abgasproblems von Altfahrzeugen einfällt.
Wer sagt es muss ? Auf zwei drei Jahre mehr oder weniger kommt es nun auch nicht mehr an .
Das Abgas Problem löst sich durch technische Entwicklungen von selbst .Die jetzigen Umweltzonen (Grüne Plakette für alle Antriebsmotoren )reicht
aus . Das Abgasproblem wird gelöst ,es muss nicht unerwartet kommen sondern es kommt geplant. Fortschrittliche Entwicklung der Motoren .
Fahrzeuge die nicht die Norm für die Grüne Plakette erfüllen dürfen schon seit mehr als 10 Jahren nicht mehr in Umweltzonen einfahren .
Für diese Autobesitzer ändert sich doch nichts. In Städten fahren ohnehin kaum noch Autos die nicht die Norm E 4 Erfüllen . Das ist auch kontrollierbar .
Blaue Plaketten nicht . Blaue Plaketten würden einen hohen Bürokratieaufwand erfordern um alle Ausnahmen zu bearbeiten .
Oder wolltest du den EH ,Hotels , Ärzte ,Gastronomie in den Städten das Licht ausblasen ? Die Parkhäuser müssten in Kürze Insolvenz anmelden .
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von H2O »

Positiv Denkender hat geschrieben:(29 Nov 2017, 17:41)

Wer sagt es muss ? Auf zwei drei Jahre mehr oder weniger kommt es nun auch nicht mehr an .
Das Abgas Problem löst sich durch technische Entwicklungen von selbst .Die jetzigen Umweltzonen (Grüne Plakette für alle Antriebsmotoren )reicht
aus . Das Abgasproblem wird gelöst ,es muss nicht unerwartet kommen sondern es kommt geplant. Fortschrittliche Entwicklung der Motoren .
Die Verwaltungsgerichte scharren bis kommenden Februar in den Startlöchern. Und danach lösen sich einige Probleme wohl etwas schneller, wenn auch nicht von allein.
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von Positiv Denkender »

[quote="H2O"](29 Nov 2017, 17:51)

Die Verwaltungsgerichte scharren bis kommenden Februar in den Startlöchern. Und danach lösen sich einige Probleme wohl etwas schneller, wenn auch nicht von allein.[/quot
Falls negative Urteile kommen geht es erst einmal in die Berufung .Das dauert .Bis dahin hat die Autoindustrie die Probleme gelöst .
Dann sind erst ein mal die Hauptverursacher von Stickoxiden gefordert .
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von H2O »

Positiv Denkender hat geschrieben:(29 Nov 2017, 18:00)
Aus meiner Sicht wird es sehr positive Urteile geben. Berufung gegen klare Grenzwertüberschreitungen? Beruhigungsmittel kann man dann sicher immer noch kaufen.
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von immernoch_ratlos »

PD hat geschrieben:Falls negative Urteile kommen geht es erst einmal in die Berufung .Das dauert .Bis dahin hat die Autoindustrie die Probleme gelöst .
Dann sind erst ein mal die Hauptverursacher von Stickoxiden gefordert .
Ein typischer Einwand von PD - das ist derselbe, der ständig andere des Schulmeisterns bezichtigt, wenn ihm etwas nicht gefällt.

Ein kleinwenig "Staatsbürgerkunde" würde Dir sicher gut tun. Das Bundesverwaltungsgericht ist die oberste (dritte) Instanz in Verwaltungsgerichtsverfahren. 1 Instanz = Verwaltungsgerichte der jeweiligen Bundesländer , 2 Instanz = zuständige Oberverwaltungsgerichte des betroffenen Bundeslandes und die dritte und letzte Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht (Sitz Leipzig). Rechtliche Stellung : Oberster Gerichtshof des Bundes, Aufsichtsorgan(e) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts prüft als Revisionsinstanz grundsätzlich nur Rechtsfragen und entscheidet "letztinstanzlich" - was bedeutet, gegen diese Entscheidung kann eben kein neues Berufungsverfahren erfolgen. Irgendwo muss jeder "Rechtsweg" auch ein klares Ende haben. Das das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts letztinstanzlich ist, bedeutet dies, waren geprüften vorinstanzliche(n) Entscheidung(en) rechtsgültig, werden sie durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts damit sofort rechtskräftig.
Bundesverwaltungsgericht hat geschrieben:Behörden erlauben Windkraftanlagen, bestimmen die Trassenführung von Autobahnen und regeln den Betrieb von Flughäfen, erteilen BAföG-Bescheide, entscheiden über den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen und Preisänderungen beim Briefporto. :rolleyes:

Das Bundesverwaltungsgericht - Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit prüft die Handlungen der Behörden auf Rechtmäßigkeit und schützt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Der oberste Gerichtshof des Bundes für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Bundesverwaltungsgericht. Es wurde durch Gesetz vom 23. September 1952 in West-Berlin errichtet. In der DDR dagegen fehlte ein vergleichbares Gericht. Seit 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht seinen Sitz in Leipzig.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. In der Regel sind die Verwaltungsgerichte die erste Instanz. Berufungs- und Beschwerdeinstanz sind die Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Länder. Das Bundesverwaltungsgericht ist ein Revisionsgericht. Es erhebt keine Tatsachen, sondern stellt sicher, dass Bundesrecht einheitlich und richtig angewendet wird. Dazu beurteilt es die Rechtsauffassung der Vorinstanz und kann diese Auffassung bestätigen oder beanstanden.

Der Zugang zur Revisionsinstanz steht nicht beliebig offen. Die Revision bedarf der Zulassung, damit sich das Bundesverwaltungsgericht auf Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung konzentrieren kann. Bereits das Oberverwaltungsgericht kann die Revision zulassen. Lehnt es die Zulassung ab, kann das Bundesverwaltungsgericht selbst auf die Beschwerde eines Beteiligten die Revision gestatten.

Neben der Aufgabe als Revisionsgericht ist das Bundesverwaltungsgericht in bestimmten Fällen erste und gleichzeitig letzte Instanz. Es muss dann auch Tatsachen feststellen. So etwa bei wichtigen Infrastrukturvorhaben, wie dem Bau von bestimmten Autobahnen.

Dem Bundesverwaltungsgericht gehören 55 Richterinnen und Richter aus den verschiedenen Bundesländern an, die unterschiedliche Lebens- und Berufserfahrungen mitbringen. Sie arbeiten in Senaten. Bei Beschlüssen im schriftlichen Verfahren entscheiden die Senate in einer Besetzung mit drei, bei Urteilen nach einer mündlichen Verhandlung mit fünf Richterinnen und Richtern. Ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende leitet die mündliche Verhandlung. Bei Entscheidungen haben aber alle Richterinnen und Richter das gleiche Stimmrecht.

Es gibt zehn Revisionssenate und zwei Wehrdienstsenate am Bundesverwaltungsgericht. Jeder Senat ist für bestimmte Sachgebiete zuständig.

Für die Beurteilung der einzelnen Fälle sind die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und häufig auch die Rechtsakte der Europäischen Union maßgeblich. Bei der Auslegung dieser Vorschriften spielen die bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ebenso eine wichtige Rolle wie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Unterstützt werden die Senate durch die 150 Beschäftigten der Geschäftsstelle, der allgemeinen und der technischen Verwaltung, der Präsidialabteilung und der Informationsdienste sowie durch die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts leitet die Gerichtsverwaltung und repräsentiert das Gericht nach außen. Er ist selbst Richter und Vorsitzender eines Senats.

Das Gericht bearbeitet ca. 1.500 Verfahren pro Jahr - die getroffenen Entscheidungen haben eine Leitfunktion. Denn deutschlandweit orientieren sich Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, aber auch Verwaltungsträger wie Universitäten an den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts
Beispiel : Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer erfolglos (28.11.2017) : Quelle : Bundesverwaltungsgericht "Pressemitteilung"

Nun ja PD Du bist ja sattsam bekannt dafür - wenn etwas nicht Deiner Meinung entspricht wirst Du ausfällig. Bloße Informationen die jeder (wenn er / sie es den will !) selbst finden kann, verknüpfst Du in geradezu lächerlicher Weise mit dem Informanten. Das Verfahren "den Überbringer einer Nachricht (verbal) zu köpfen", scheint Deine einzige Möglichkeit, offensichtliche Tatsachen nicht zur Kenntnis zu nehmen.

Sicher, das Bundesverwaltungsgericht kann ein Verfahren an die Vorinstanz - an das Verwaltungsgericht zurückverweisen, aber bei der Sachlage ist das nicht zu erwarten " schützt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger" zu denen gehört als erstes das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Hier ist eine Abwägung (durch die Vorinstanzen) zwischen eventuellen Einschränkungen und der " körperlichen Unversehrtheit" im Urteil des Verwaltungsgerichts BW bereits getroffen worden.

HIER das Urteil als Volltext : Quelle : VG Stuttgart 13. Kammer "Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen; hier: Umweltzone Stuttgart"
VG Stuttgart 13. Kammer hat geschrieben: 290
Das im Planentwurf zur 3. Fortschreibung als Maßnahme M1 vorgesehene Verkehrsverbot verletzt in der Sache auch nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, bei dem es sich um ein aus den Grundrechten (z.B. Art. 2 Abs. 1 GG) bzw. aus dem in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Rechtsstaatsprinzip hergeleitetes allgemeines Abwägungsprinzip handelt, das bei der Auswahl in Betracht kommender Luftreinhaltemaßnahmen und der davon betroffenen Emittenten grundsätzlich zu beachten ist. Dies hat der Bundesgesetzgeber durch die ausdrückliche Erwähnung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in der Regelung des § 47 Absatz 4 Satz 1 BImSchG auch nochmals klargestellt.
291
Eine hoheitliche Maßnahme, die in (Grund-)Rechte Dritter eingreift, entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann, wenn sie einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und darüber hinaus geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne, also angemessen ist. Diesen Anforderungen entspricht das hier in Betracht kommende Verkehrsverbot im Falle seiner Umsetzung voraussichtlich in jeder Hinsicht.

5.2.1.

292
Als Maßnahme zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen und zur Einhaltung von Immissionsgrenzwerten, die dem Schutz der menschlichen Gesundheit vor schädlichen Luftschadstoffen dienen, verfolgt dieses zweifellos einen legitimen öffentlichen Zweck.

293
5.2.2. Die Geeignetheit des Verkehrsverbotes steht ebenfalls außer Zweifel, weil mit diesem Verkehrsverbot das Ziel der Einhaltung der überschrittenen NO2-Immissionsgrenzwerte nach den Feststellungen der Gutachter des Beklagten im Gesamtwirkungsgutachten in der gesamten Umweltzone Stuttgart erreicht oder zumindest annähernd erreicht werden (vgl. hierzu bereits unter Ziffer 3.).

5.2.3.

294
Es sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf der Grundlage des vom Beklagten vorgelegten Gesamtwirkungsgutachtens auch keine anderen, gleichwertigen Maßnahmen ersichtlich, welche den von dem Verkehrsverbot betroffenen Adressatenkreis weniger belasten würden und dem Verkehrsverbot deshalb im Rahmen der planerischen Auswahlentscheidung nach § 47 Abs. 4 Satz 1 BImSchG als „milderes Mittel“ vorzuziehen wären.
Wem das als Quintessenz der Urteilsbegründung nicht ausreicht, wird eben wie wir alle auf Ende Februar und die letztinstanzliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts warten müssen.

Was der Kläger beantragt beginnt ab 91 - nämlich "die Klage abzuweisen" ist vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart klar gescheitert.
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von Positiv Denkender »

immernoch_ratlos hat geschrieben:(30 Nov 2017, 13:23)

Ein typischer Einwand von PD - das ist derselbe, der ständig andere des Schulmeisterns bezichtigt, wenn ihm etwas nicht gefällt.

Ein kleinwenig "Staatsbürgerkunde" würde Dir sicher gut tun. Das Bundesverwaltungsgericht ist die oberste (dritte) Instanz in Verwaltungsgerichtsverfahren. 1 Instanz = Verwaltungsgerichte der jeweiligen Bundesländer , 2 Instanz = zuständige Oberverwaltungsgerichte des betroffenen Bundeslandes und die dritte und letzte Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht (Sitz Leipzig). Rechtliche Stellung : Oberster Gerichtshof des Bundes, Aufsichtsorgan(e) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts prüft als Revisionsinstanz grundsätzlich nur Rechtsfragen und entscheidet "letztinstanzlich" - was bedeutet, gegen diese Entscheidung kann eben kein neues Berufungsverfahren erfolgen. Irgendwo muss jeder "Rechtsweg" auch ein klares Ende haben. Das das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts letztinstanzlich ist, bedeutet dies, waren geprüften vorinstanzliche(n) Entscheidung(en) rechtsgültig, werden sie durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts damit sofort rechtskräftig.

Beispiel : Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer erfolglos (28.11.2017) : Quelle : Bundesverwaltungsgericht "Pressemitteilung"

Nun ja PD Du bist ja sattsam bekannt dafür - wenn etwas nicht Deiner Meinung entspricht wirst Du ausfällig. Bloße Informationen die jeder (wenn er / sie es den will !) selbst finden kann, verknüpfst Du in geradezu lächerlicher Weise mit dem Informanten. Das Verfahren "den Überbringer einer Nachricht (verbal) zu köpfen", scheint Deine einzige Möglichkeit, offensichtliche Tatsachen nicht zur Kenntnis zu nehmen.

Sicher, das Bundesverwaltungsgericht kann ein Verfahren an die Vorinstanz - an das Verwaltungsgericht zurückverweisen, aber bei der Sachlage ist das nicht zu erwarten " schützt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger" zu denen gehört als erstes das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Hier ist eine Abwägung (durch die Vorinstanzen) zwischen eventuellen Einschränkungen und der " körperlichen Unversehrtheit" im Urteil des Verwaltungsgerichts BW bereits getroffen worden.

HIER das Urteil als Volltext : Quelle : VG Stuttgart 13. Kammer "Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen; hier: Umweltzone Stuttgart"

Wem das als Quintessenz der Urteilsbegründung nicht ausreicht, wird eben wie wir alle auf Ende Februar und die letztinstanzliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts warten müssen.

Was der Kläger beantragt beginnt ab 91 - nämlich "die Klage abzuweisen" ist vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart klar gescheitert.
Du meinst nun du könntest mich mit deinem Geschreibsel beeindrucken ? NO2 Ausstoß ist schon durch Umrüstungen der meisten Diesel Autos verringert worden .
Durch die neuen Modelle die auf dem Markt kommen und naturgemäß ältere Modelle ersetzen wird Schadstoff Ausstoß weiter verringert .
Der gesamt Ausstoß von Schadstoffen auf das gesamte Stadtgebiet wird durch Fahrverbote eher zunehmen und auf andere Abschnitte verlagert .
Nun darfst du natürlich deine Weisheiten hier von dir geben, nur du musst halt damit leben ,dass nicht jeder deine Meinung teilt .Ich halte es nach wie
vor für einseitig und unsozial Fahrverbote für hochentwickelte Dieselautos, die letztendlich von den Verkehrsbehörden zugelassen wurden auszusprechen .
Millionen Autofahrer müssten dann große Umwege fahren um ans Ziel zu kommen .Das Stuttgart nicht die ideale Stadt für Radfahrer ist solltest du wissen .
Unsinnig sind Fahrverbote für Innenstädte schon deshalb weil gerade dort keine höheren Werte gemessen werden .Die höchsten Werte werden
an Trassen gemessen die weit an der City vorbeilaufen .Amüsant finde ich wenn Schulmeister wie du ständig ignorieren ,dass sich das Abgasproblem lange
erledigt hätte ,hätte man die seit 30 Jahren in Bau befindliche A281 fertiggestellt.
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von immernoch_ratlos »

PD hat geschrieben:Du meinst nun du könntest mich mit deinem Geschreibsel beeindrucken ? NO2 Ausstoß ist schon durch Umrüstungen der meisten Diesel Autos verringert worden .
Durch die neuen Modelle die auf dem Markt kommen und naturgemäß ältere Modelle ersetzen wird Schadstoff Ausstoß weiter verringert .
Der gesamt Ausstoß von Schadstoffen auf das gesamte Stadtgebiet wird durch Fahrverbote eher zunehmen und auf andere Abschnitte verlagert .
Nun darfst du natürlich deine Weisheiten hier von dir geben, nur du musst halt damit leben ,dass nicht jeder deine Meinung teilt .Ich halte es nach wie
vor für einseitig und unsozial Fahrverbote für hochentwickelte Dieselautos, die letztendlich von den Verkehrsbehörden zugelassen wurden auszusprechen .
Millionen Autofahrer müssten dann große Umwege fahren um ans Ziel zu kommen .Das Stuttgart nicht die ideale Stadt für Radfahrer ist solltest du wissen .
Unsinnig sind Fahrverbote für Innenstädte schon deshalb weil gerade dort keine höheren Werte gemessen werden .Die höchsten Werte werden
an Trassen gemessen die weit an der City vorbeilaufen .Amüsant finde ich wenn Schulmeister wie du ständig ignorieren ,dass sich das Abgasproblem lange
erledigt hätte ,hätte man die seit 30 Jahren in Bau befindliche A281 fertiggestellt.
Toll, toll Du hast es wieder mal geschafft ohne mit einem Wort auf den Inhalt einzugehen - mich zu beschuldigen - ich fühle mich geehrt - soviel Themenferne ist beachtlich.

Was haben den " neuen Modelle die auf dem Markt kommen" mit der jetzigen Situation zu tun :?: Du bist doch der Verfechter der Theorie, man wisse nicht was in der Zukunft sein wird.

Hast Du Dir wenigstens einmal die Mühe gemacht und das Urteil das als Originaltext hier verlinkt ist zu lesen ?

Vermutlich liest dort - also weder in Düsseldorf, Stuttgart und auch in Leipzig niemand, was Du Dir da zusammenreimst. Warum beglückst Du nicht die Richter in Düsseldorf und Stuttgart mit der erstaunlichen Tatsache "das Stuttgart nicht die ideale Stadt für Radfahrer ist". Du hättest denen Deine Weisheiten rechtzeitig mitteilen sollen, wie sonst hätten die Richter des VG Stuttgart 13. Kammer so was unsinniges schreiben können :
VG Stuttgart 13. Kammer hat geschrieben: 290
Das im Planentwurf zur 3. Fortschreibung als Maßnahme M1 vorgesehene Verkehrsverbot verletzt in der Sache auch nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, bei dem es sich um ein aus den Grundrechten (z.B. Art. 2 Abs. 1 GG) bzw. aus dem in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Rechtsstaatsprinzip hergeleitetes allgemeines Abwägungsprinzip handelt, das bei der Auswahl in Betracht kommender Luftreinhaltemaßnahmen und der davon betroffenen Emittenten grundsätzlich zu beachten ist. Dies hat der Bundesgesetzgeber durch die ausdrückliche Erwähnung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in der Regelung des § 47 Absatz 4 Satz 1 BImSchG auch nochmals klargestellt.
291
Eine hoheitliche Maßnahme, die in (Grund-)Rechte Dritter eingreift, entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann, wenn sie einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und darüber hinaus geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne, also angemessen ist. Diesen Anforderungen entspricht das hier in Betracht kommende Verkehrsverbot im Falle seiner Umsetzung voraussichtlich in jeder Hinsicht.

5.2.1.

292
Als Maßnahme zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen und zur Einhaltung von Immissionsgrenzwerten, die dem Schutz der menschlichen Gesundheit vor schädlichen Luftschadstoffen dienen, verfolgt dieses zweifellos einen legitimen öffentlichen Zweck.

293
5.2.2. Die Geeignetheit des Verkehrsverbotes steht ebenfalls außer Zweifel, weil mit diesem Verkehrsverbot das Ziel der Einhaltung der überschrittenen NO2-Immissionsgrenzwerte nach den Feststellungen der Gutachter des Beklagten im Gesamtwirkungsgutachten in der gesamten Umweltzone Stuttgart erreicht oder zumindest annähernd erreicht werden (vgl. hierzu bereits unter Ziffer 3.).

5.2.3.

294
Es sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf der Grundlage des vom Beklagten vorgelegten Gesamtwirkungsgutachtens auch keine anderen, gleichwertigen Maßnahmen ersichtlich, welche den von dem Verkehrsverbot betroffenen Adressatenkreis weniger belasten würden und dem Verkehrsverbot deshalb im Rahmen der planerischen Auswahlentscheidung nach § 47 Abs. 4 Satz 1 BImSchG als „milderes Mittel“ vorzuziehen wären.
Die scheinen sich unbegreiflicher Weise überhaupt nicht für die "A218" zu interessieren - kommt das womöglich daher, das für Stuttgart das Verwaltungsgericht Stuttgart zuständig ist und für Bremen als Stadtstaat sowohl das Verwaltungsgericht, als auch das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen zuständig sind :?:

Das "Bundes-Immissionsschutzgesetz - § 40 Verkehrsbeschränkungen" :
(1) Die zuständige Straßenverkehrsbehörde beschränkt oder verbietet den Kraftfahrzeugverkehr nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, soweit ein Luftreinhalteplan oder ein Plan für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen nach § 47 Absatz 1 oder 2 dies vorsehen. Die Straßenverkehrsbehörde kann im Einvernehmen mit der für den Immissionsschutz zuständigen Behörde Ausnahmen von Verboten oder Beschränkungen des Kraftfahrzeugverkehrs zulassen, wenn unaufschiebbare und überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern.

(2) Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann den Kraftfahrzeugverkehr nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften auf bestimmten Straßen oder in bestimmten Gebieten verbieten oder beschränken, wenn der Kraftfahrzeugverkehr zur Überschreitung von in Rechtsverordnungen nach § 48a Absatz 1a festgelegten Immissionswerten beiträgt und soweit die für den Immissionsschutz zuständige Behörde dies im Hinblick auf die örtlichen Verhältnisse für geboten hält, um schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen zu vermindern oder deren Entstehen zu vermeiden. Hierbei sind die Verkehrsbedürfnisse und die städtebaulichen Belange zu berücksichtigen. § 47 Absatz 6 Satz 1 bleibt unberührt.

(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu regeln, dass Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung von Verkehrsverboten ganz oder teilweise ausgenommen sind oder ausgenommen werden können, sowie die hierfür maßgebenden Kriterien und die amtliche Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge festzulegen. Die Verordnung kann auch regeln, dass bestimmte Fahrten oder Personen ausgenommen sind oder ausgenommen werden können, wenn das Wohl der Allgemeinheit oder unaufschiebbare und überwiegende Interessen des Einzelnen dies erfordern.
Das sollte doch auch von Dir verstanden werden - völlig unabhängig, wer Dir diesen Gesetzestext vorlegt. Reich doch Deine Bedenken und Überlegungen bei diesen Behörden ein. Ich bin der festen Überzeugung dort hören die ganz sicher auf Dich.

Ach ja, weil Du Dich immer so unnötig über den Kläger aufregst, offenbar ist Dir dies bislang entgangen :
EG-Richtlinie 2003/35/EG Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz hat geschrieben: § 3 Anerkennung von Vereinigungen
(1) Auf Antrag wird einer inländischen oder ausländischen Vereinigung die Anerkennung zur Einlegung von Rechtbehelfen nach diesem Gesetz erteilt. Die Anerkennung ist zu erteilen, wenn die Vereinigung

1. nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes fördert,
2. im Zeitpunkt der Anerkennung mindestens drei Jahre besteht und in diesem Zeitraum im Sinne der Nummer 1 tätig gewesen ist,
3. die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung, insbesondere für eine sachgerechte Beteiligung an behördlichen Entscheidungsverfahren, bietet; dabei sind Art und Umfang ihrer bisherigen Tätigkeit, der Mitgliederkreis sowie die Leistungsfähigkeit der Vereinigung zu berücksichtigen,
4. gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 der Abgabenordnung verfolgt und
5. jeder Person den Eintritt als Mitglied ermöglicht, die die Ziele der Vereinigung unterstützt; Mitglieder sind Personen, die mit dem Eintritt volles Stimmrecht in der Mitgliederversammlung der Vereinigung erhalten; bei Vereinigungen, deren Mitgliederkreis zu mindestens drei Vierteln aus juristischen Personen besteht, kann von der Voraussetzung nach Halbsatz 1 abgesehen werden, sofern die Mehrzahl dieser juristischen Personen diese Voraussetzung erfüllt.

In der Anerkennung ist der satzungsgemäße Aufgabenbereich, für den die Anerkennung gilt, zu bezeichnen; dabei sind insbesondere anzugeben, ob die Vereinigung im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördert, sowie der räumliche Bereich, auf den sich die Anerkennung bezieht. Die Anerkennung kann, auch nachträglich, mit der Auflage verbunden werden, dass Satzungsänderungen mitzuteilen sind. Sie ist von der zuständigen Behörde im Internet zu veröffentlichen.

(2) Für eine ausländische Vereinigung sowie für eine Vereinigung mit einem Tätigkeitsbereich, der über das Gebiet eines Landes hinausgeht, wird die Anerkennung durch das Umweltbundesamt ausgesprochen. Bei der Anerkennung einer Vereinigung nach Satz 1, die im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördert, ergeht diese Anerkennung im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Naturschutz. Für die Anerkennung werden keine Gebühren und Auslagen erhoben.

(3) Für eine inländische Vereinigung mit einem Tätigkeitsbereich, der nicht über das Gebiet eines Landes hinausgeht, wird die Anerkennung durch die zuständige Behörde des Landes ausgesprochen.
Bin sicher, Du erkennst nun die demokratisch rechtlichen Zusammenhänge und freust Dich endlich über soviel Aufopferung für die Gesundheit aller Bürger.

Was das VG Stuttgart 13. Kammer angeht hat diese ihr Urteil im Tenor so zusammengefasst :
Der Beklagte wird verurteilt, den am 01.01.2006 in Kraft getretenen und derzeit in seiner Fassung der 1. und 2. Fortschreibung vom Februar 2010 bzw. Oktober 2014 geltenden Teilplan Landeshauptstadt Stuttgart des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Stuttgart so fortzuschreiben bzw. zu ergänzen, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionsgrenzwertes für NO2 i. H. v. 40 µg/m³ und des Stundengrenzwertes für NO2 von 200 µg/m³ bei maximal 18 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr im der Umweltzone Stuttgart enthält.


Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Die Berufung wird zugelassen.

Die Sprungrevision wird zugelassen.
Der Beklagte hat Gebrauch von der Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht gemacht. Weiter hat sich das Gericht wie folgt im Leitsatz geäußert :
VG Stuttgart 13. Kammer hat geschrieben:1. Zur rechtlichen Zulässigkeit und insbesondere Verhältnismäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen in Gebieten, in denen die zum Schutz der menschlichen Gesundheit seit dem 01.01.2010 geltenden Immissionsgrenzwerte der 39. BImschV (juris: BImSchV 16) überschritten sind (hier für Umweltzone Stuttgart bejaht).(Rn.145)

2. Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge mit Grüner Plakette können mit dem Instrumentarium der Straßenverkehrsordnung durchgesetzt werden.(Rn.247)

3. Freiwillige Nachrüstungen von Kraftfahrzeugen, die in einem Luftreinhalteplan nicht verbindlich festgelegt werden können, sind keine geeigneten Luftreinhaltemaßnahmen im Sinne des § 47 Abs 1 S 3 BImSchG, können aber zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit etwaiger Verkehrsbeschränkungen im Rahmen einer Ausnahme- und Befreiungskonzeption im Luftreinhalteplan Berücksichtigung finden.(Rn.301)

4. Ausweichverkehre, die durch Verkehrsbeschränkungen in einer Umweltzone verursacht werden und an anderen Stellen zu einer Überschreitung der zulässigen Immissionsgrenzwerte führen, sind durch eine entsprechende Ausweitung der Umweltzone oder andere geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu unterbinden.(Rn.344)
Wenn Du jetzt noch endlich begreifst, ich habe das weder geschrieben noch gar kann ich Urteile sprechen, ich kann Dich nur informieren, was mir in Deinem Fall besonders am Herzen liegt. Ich hoffe, Du bleibst sachlich und versuchst wenigstens den Unterschied zwischen Zitat (eine fremde Meinung) und dem was ich dazu schreib zu verstehen. Für Stuttgart wäre im Falle einer Berufung das OVG Mannheim zuständig gewesen. Eine Stadt, die ich nach einer positiven Entscheidung in Leipzig in weiten Teilen nicht mehr befahren kann. Auch, wenn ich mich als gesetzestreuer Bürger dem Gesetz bzw. Urteilen, welche auf Grund gültiger Gesetze entstehen, beugen muss und werde, glücklich kann ich darüber eher ich sein.

Besonders, weil ja auch die Von Dir befürchteten "Ausweichverkehre" zu " entsprechende Ausweitung der Umweltzone" führen wird :dead:
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Teeernte
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von Teeernte »

+++ 12.37 Uhr: Nur 14 Prozent der Deutschen für Diesel-Fahrverbote in Städten +++

Nur eine Minderheit von 14 Prozent der Deutschen befürwortet Diesel-Fahrverbote in Städten, wenn eine saubere technische Lösung unmöglich ist. Das fand der GfK Verein in einer Umfrage heraus. Demnach ist die Befürwortung von Fahrverboten bei Bewohnern von Großstädten (19 Prozent) höher, auch Ältere halten ein Verbot eher für sinnvoll (17 Prozent).
https://www.stern.de/panorama/weltgesch ... 68606.html
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von immernoch_ratlos »

OK "eine Umfrage" - wer, wen usw. ?

Beim "Stern" erfährt man nur das die U-Boot Besatzung für tot erklärt wurde. Nun ja, wer sucht der findet jede Menge in etwa gleichlautenden Artikeln - womit der propagandistische Zweck ordentlich erfüllt sein dürfte :thumbup:

"Die GfK hatte im Oktober 1055 Personen ab 14 Jahren persönlich befragt" Dieser lakonische Satz findet sich in allen Meldungen.

Wer ist die "GfK" und wer beauftragt diese ?
Quelle : GFK hat geschrieben:Über uns

GfK ist eines der größten Marktforschungsunternehmen weltweit. Annähernd 13.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erforschen, wie Menschen leben, denken und konsumieren.

Dabei setzt GfK auf permanente Innovation und intelligente Lösungen. So liefert GfK in über 100 Ländern das Wissen, das Unternehmen benötigen, um die für sie wichtigsten Menschen zu verstehen: ihre Kunden. :thumbup:
Nur mal so - in Zukunft fragen wir - selbstverständlich persönlich ! Mal so ~2.000 Leute, wer die nächste Regierung sein soll - welches Urteil statt dieses trögen Rechtssystems im Fall X gesprochen werden soll ?

Am besten beauftragen alle die großes Interesse an einem bestimmten Ausgang haben "ihr" Institut und die werden schon das Lied dessen singen , welche ihre Mahlzeit bezahlt... :s

Wenn "Die GfK hatte im Oktober 1055 Personen ab 14 Jahren persönlich befragt" möchten manche Leute wissen, was waren die Fragen :?: Wie wurden die Probanden ausgewählt :?: War die Umfrage "repräsentativ" :?:
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von Raskolnikof »

Die GFK ist Lobbyistenverein, der die Interessen der Wirtschaft vertritt und Analysen erstellt und Umfragen tätigt. Natürlich wird erwartet, dass die Ergebnisse im Sinne der (bezahlenden) Auftraggeber ausfallen. ;)
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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von frems »

Raskolnikof hat geschrieben:(01 Dec 2017, 16:27)

Die GFK ist Lobbyistenverein, der die Interessen der Wirtschaft vertritt und Analysen erstellt und Umfragen tätigt. Natürlich wird erwartet, dass die Ergebnisse im Sinne der (bezahlenden) Auftraggeber ausfallen. ;)
Naja, die Frage war halt eine andere. Teeernte mag bekanntlich keine Statistik. Die Frage war nämlich nicht, ob man Fahrverbote befürwortet oder ablehnt -- sondern welche Maßnahme man begrüßt, um das Abgasproblem zu lösen. Und da wünschten sich mehr Leute bspw. den ÖPNV-Ausbau, die Förderung des Radverkehrs etc. pp. Aber erkläre das mal Leuten, die bei ihren Klempnerrechnungen gerne mal um den Faktor 5 oder 10 daneben liegen... :|
Labskaus!

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Re: Mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München und weiteren Städten

Beitrag von Teeernte »

frems hat geschrieben:(02 Dec 2017, 13:50)

Naja, die Frage war halt eine andere. Teeernte mag bekanntlich keine Statistik. Die Frage war nämlich nicht, ob man Fahrverbote befürwortet oder ablehnt -- sondern welche Maßnahme man begrüßt, um das Abgasproblem zu lösen. Und da wünschten sich mehr Leute bspw. den ÖPNV-Ausbau, die Förderung des Radverkehrs etc. pp. Aber erkläre das mal Leuten, die bei ihren Klempnerrechnungen gerne mal um den Faktor 5 oder 10 daneben liegen... :|
Verursacherverschulden.....

Statistik...??

Der Bestand an KFZ ist den Städteplanern bekannt ? ...und die Entwicklung auch ??

>>> ....die Nadelöhre - durch die Verkehr muss ...... haben die Autofahrer gemacht ??
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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