Fahrradfahrer vs. Fußgänger

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Was sollte Vorrang haben?

Freie Fahrt für freie Fahrradfahrer
12
29%
Schutz von Fußgängern
30
71%
 
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frems
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

Elser hat geschrieben:(18 Jan 2016, 13:28)

Typische Antwort aus der "S"PD-Häschenschule. Nur keine möglichen Wähler verärgern. Lieber um die Eier tanzen. Wird aber nicht reichen! :D

Elser
Hat bisher ganz gut gereicht, Genosse Elser. Davon abgesehen zieht der Vorwurf hier nicht, weil die SPD wie die CDU keine Autofahrer verprellen möchte. Der ADAC als größte Lobbyorganisation Deutschlands wird jeden Kanzler absägen, der an diesem unwissenschaftlichen Dogma rüttelt.
Labskaus!

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schelm
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

Elser hat geschrieben:(18 Jan 2016, 13:33)

So sehe ich das auch - immer. Zumal viele Fußgänger sind alte, klapprige Leute sind, die froh sind, dass sie sich noch so eben auf den Beinen halten können.

Elser
Es wird Zeit für eine Reformation der Führerscheinausbildung, dort erreicht man ja die meisten Personen. Verkehr ist ein ganzheitliches Konzept, Regeln müssen unabhängig davon gelten, welche Art Verkehrsteilnehmer man gerade ist. Dies muss vermittelt werden, insbesondere neu, wenn der Autofahrer als Radfahrer und Fußgänger unterwegs ist, da scheint bei sehr vielen noch ein Umschalten vom Regeldenken auf uneingeschränkte Egozentrik zu erfolgen, die andere, auf die Einhaltung von Regeln vertrauend, permanent in Gefahr bringt.

So ist bspw. bei sehr vielen Fußgängern keinerlei Bewußtsein vorhanden Fahrradfahrer zu behindern und zu gefährden, wenn sie sich völlig unkontrolliert / unaufmerksam auf gemeinsamen Verkehrsflächen ( ein ohnehin schwachsinniges Konzept ) bewegen, ja wie selbstverständlich nicht einmal einen direkten Radweg respektieren, sondern diesen selbst belegen, in Dunkelheit, mit freilaufenden Hunden, selbst ohne jede eigne Beleuchtung ( LED ) und ohne jedes Schuldbewusstsein, ergeben sich daraus Beinaheunfälle, da wird grundsätzlich gepöbelt, dem Radfahrer impertinent nahegelegt langsam zu fahren oder einen Bogen um den Fussgänger, wie gesagt, auf dem Radweg. Ganz schnell fallen Beleidigungen und die Androhung von Gewalt, pocht man auf sein Recht.

Ein unerträglicher Zustand. Gleichwohl inakzeptabel erachte ich das Befahren des Bürgersteiges durch Radfahrer und das Fahren ohne Beleuchtung in der Dunkelheit.
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
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schelm
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

Teeernte hat geschrieben:(02 Jan 2016, 00:48)

....heeeeee - wer führt "den" gefährlichen Gegenstand >> Fahrrad ? ????

Hat der Radfahrer irgend wo "Vorfahrt" gegenüber Fußgängern ?

Gibt es die Pflicht von Fußgängern irgendwo - dass sie vor Radfahrern "wegspringen" müssen ?

....der Fußgänger kann//darf jederzeit auf der gemeinsamen Verkehrsfläche stehenbleiben.....

Unfälle mit Fußgängern auf der gemeinsamen Verkehrsfläche verursacht daher (fast immer) der Radfahrer.
(Ausnahme : Stehendes Auto - Autotur wird vom - ehemals Kraftfahrer - nun Fußgänger aufgerissen - ohne auf den Verkehr zu achten.)


....Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen....

Rechtslage :



Die Gefahr geht also vom Radfahrer aus, der JEDERZEIT sein Fahrzeug beherrschen (bremsen) MUSS.

http://www.haufe.de/recht/weitere-recht ... 71092.html
Hallo Teeernte, ich hab mich mit diesem Urteil vom OLG Frankfurt noch einmal gesondert befasst und bin dabei zu einer klaren Einschätzung gekommen, die ich in Folge gern begründen möchte :

Ich erachte dieses Urteil als rechtswidrig, als ein klares Fehlurteil. Bereits in der Urteilsbegründung wird von einem Strohmann ausgegangen, so wird argumentiert, es gäbe auf diesen gemeinsamen Verkehrsweg " kein Vorrecht " des Radfahrers. Nur verlangt das auch keiner, sondern es geht um Gleichberechtigung auf einen gemeinsamen Verkehrsweg.
Unter Benutzung des Strohmannes werden im Urteil dem Radfahrer jedwede Rechte abgesprochen und jegliche Rechtssicherheit aberkannt.

Das ist bereits deshalb illegal, weil das OLG hier Bundesrecht außer Kraft setzt, und Bundesrecht ist in diesem Fall die StVO, also gilt auch deren § 1 der von allen Verkehrsteilnehmern Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme verlangt. Das Urteil allerdings enthebt den Fussgänger davon grundsätzlich und vollständig, er wird umfänglich aus der Verantwortung für sein Verhalten entlassen.

Gleichwohl legt der Gesetzgeber dem Radfahrer aber eine Benutzungspflicht dieses Weges auf, verläuft er parallel zur Fahrbahn, entfällt somit für den Radfahrer das Recht die Straße zu benutzen, es sei denn, der gemeinsame Fuss - / Radweg wäre nicht benutzbar ( Witterung, zugeparkt etc. )

Halten wir also fest : Folgt man dem Gesetzgeber und dem Urteil des OLG Frankfurt, besteht für den Radfahrer bei einer solchen Wegesituation keine legale Möglichkeit mehr Rad zu fahren, er darf es nicht auf der Straße - und er kann es nicht vernünftig vertretbar auf dem gemeinsamen Weg, da auf selbigen nur für ihn Verkehrsregeln gelten.

Vergleichbar wäre das, wie wenn ich diesen Richter verhöhne mit der Bemerkung : Was wollen Sie denn ? Sie dürfen doch durch Frankfurt mit ihrem Auto " fahren ", die Sache hat nur einen Haken : Nur für Sie gelten Regeln, für alle anderen nicht .... :rolleyes:
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Teeernte »

schelm hat geschrieben:(07 May 2016, 17:41)

Hallo Teeernte, ich hab mich mit diesem Urteil vom OLG Frankfurt noch einmal gesondert befasst und bin dabei zu einer klaren Einschätzung gekommen, die ich in Folge gern begründen möchte :

Ich erachte dieses Urteil als rechtswidrig, als ein klares Fehlurteil. Bereits in der Urteilsbegründung wird von einem Strohmann ausgegangen, so wird argumentiert, es gäbe auf diesen gemeinsamen Verkehrsweg " kein Vorrecht " des Radfahrers. Nur verlangt das auch keiner, sondern es geht um Gleichberechtigung auf einen gemeinsamen Verkehrsweg.
Unter Benutzung des Strohmannes werden im Urteil dem Radfahrer jedwede Rechte abgesprochen und jegliche Rechtssicherheit aberkannt.

Das ist bereits deshalb illegal, weil das OLG hier Bundesrecht außer Kraft setzt, und Bundesrecht ist in diesem Fall die StVO, also gilt auch deren § 1 der von allen Verkehrsteilnehmern Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme verlangt. Das Urteil allerdings enthebt den Fussgänger davon grundsätzlich und vollständig, er wird umfänglich aus der Verantwortung für sein Verhalten entlassen.

Gleichwohl legt der Gesetzgeber dem Radfahrer aber eine Benutzungspflicht dieses Weges auf, verläuft er parallel zur Fahrbahn, entfällt somit für den Radfahrer das Recht die Straße zu benutzen, es sei denn, der gemeinsame Fuss - / Radweg wäre nicht benutzbar ( Witterung, zugeparkt etc. )

Halten wir also fest : Folgt man dem Gesetzgeber und dem Urteil des OLG Frankfurt, besteht für den Radfahrer bei einer solchen Wegesituation keine legale Möglichkeit mehr Rad zu fahren, er darf es nicht auf der Straße - und er kann es nicht vernünftig vertretbar auf dem gemeinsamen Weg, da auf selbigen nur für ihn Verkehrsregeln gelten.

Vergleichbar wäre das, wie wenn ich diesen Richter verhöhne mit der Bemerkung : Was wollen Sie denn ? Sie dürfen doch durch Frankfurt mit ihrem Auto " fahren ", die Sache hat nur einen Haken : Nur für Sie gelten Regeln, für alle anderen nicht .... :rolleyes:
Beim GEMEINSAMEN Verkehrsweg ist normalerweise die langsamste Geschwindigkeit des langsamsten Verkehrsteilnehmers die Richtgeschwindigkeit ....SCHRITT-GESCHWINDIGKEIT... (Wenn zB PKW in diese Gemeinsam genutzte Fläche eingebunden werden)

Aber der Reihenfolge ... #1 hat 2 Seiten...
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Auf der gemeinsamen Verkehrsfläche können auch Kleinkinder // Kinder am "Strassenverkehr" teilnehmen... - aber auch Blinde, Hörgeschädigte... aber auch geistig Behinderte..oder auch durch Alkohol eingeschränkte Menschen (bis 1,8pro) teilnehmen...

....von dem die gefährdung ausgeht - hat sich so zu benehmen, dass er keinen anderen....>>...geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird...

DESHALB wird die Geschwindigkeit der Teilnehmer zB. begrenzt .... in der Stadt - wenn sich PKW und Fahrräder den Verkehrsweg teilen....

Deshalb werden auch bei über 100 kmh Fahrräder von der Benutzung des Fahrweges ausgeschlossen.

(NUR GUT dass die Bahn dem Staat gehört..... sonst hätte die in Würstelberg dem Radfahrer noch Vorfahrt zu geben.....abwink..)
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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schelm
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

@ Teeernte :

Leider gehst du auf den Inhalt meines Beitrages nicht ein. Selbst wenn es Recht wäre oder ist, die Richtgeschwindigkeit auf dem gemeinsamen Verkehrsweg auf 10km/h festzuschreiben, also der eines zügig laufenden Fussgängers, so entstünde daraus keine Logik die den Fußgänger von seiner Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme entbinden kann.

Auch ein Fussgänger, der spontan im 90 Gradwinkel den Weg quert und in ein ebenfalls nur 10km/h fahrendes Fahrrad läuft, kann den Radfahrer zum Sturz bringen. Abgesehen davon, ein sicherer Betrieb des Rades mit 10km/h dürfte a) zweifelhaft sein ( Gleichgewicht ) und b) wird das RADFAHREN damit dem Sinne nach ad Absurdum geführt, damit der Radfahrer dem Fussgänger gleichgestellt, somit könnte er auch absteigen und schieben.

Aber, all dies war nicht die Essenz meines Vorbeitrages, denn natürlich könnte man argumentieren, ein Radfahrer wird ja nicht gezwungen einen solchen Weg mit solchen Einschränkungen zu benutzen.

Doch, und hier fängt das beschriebene Problem ja an, wenn ein solcher Weg eingerichtet und benutzbar ist, dann darf der Radfahrer nicht die Straße benutzen. Also wird sein Recht zu fahren damit aufgehoben. Nochmal : Auf der Straße darf er in diesem Fall nicht fahren, und auf dem gemeinsamen Weg ist das Fahren im Sinne der Eigenschaft des Wortes nicht möglich.

Ich bin mir sicher, dass eine solche Entrechtung keinen Bestand in einem letztinstanzlichen Urteil haben kann. Das Recht an Hand der Straßenverkehrsordnung fahren zu dürfen, ist eine Selbstverständlichkeit, man kann es einem Verkehrsteilnehmer nicht mit ordnungspolitischen Raffinessen abspenstig machen.

Wenn also die Einschränkungen auf dem gemeinsamen Weg Bestand haben sollen, dann muss dessen Benutzungspflicht für den Radfahrer im Gegenzug entfallen, alles andere ist Willkür.

Ergänzung : Deine Argumentation Kinder, Gehörlose, Betrunkene etc. ist imho kein wirkliches Argument, denn das gleiche Problem besteht für den Autofahrer auch, und der darf trotzdem mit einer Tonne Gewicht oder mehr , sowie sogar mit 50km/h durch die Stadt " rasen ", obwohl jeder Zeit eine dieser von dir benannten Personen den Bürgersteig spontan verlassen könnte, auf Grund ihrer Einschränkungen.

Im Prinzip wäre hier eine vergleichbare Situation schaffbar, in dem man den gemeinsamen Weg, da wo er breit genug ist, in zwei Hälften teilt, eine Spur für Radfahrer und eine für Fussgänger. Nur dazu müsste die Gesellschaft bereit sein den Radfahrer als Verkehrsteilnehmer mit Rechten zu akzeptieren und nicht als lästiges Hindernis, daran mangelt es aber prinzipiell, auch deshalb meint der Fussgänger eine gemeinsame Verkehrsfläche als reinen Bürgersteig zu verstehen und zu nutzen.
Zuletzt geändert von schelm am Sa 7. Mai 2016, 22:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Teeernte »

schelm hat geschrieben:(07 May 2016, 22:33)

@ Teeernte :

Leider gehst du auf den Inhalt meines Beitrages nicht ein. Selbst wenn es Recht wäre oder ist, die Richtgeschwindigkeit auf dem gemeinsamen Verkehrsweg auf 10km/h festzuschreiben, also der eines zügig laufenden Fussgängers, so entstünde daraus keine Logik die den Fußgänger von seiner Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme entbinden kann.

Auch ein Fussgänger, der spontan im 90 Gradwinkel den Weg quert und in ein ebenfalls nur 10km/h fahrendes Fahrrad läuft, kann den Radfahrer zum Sturz bringen. Abgesehen davon, ein sicherer Betrieb des Rades mit 10km/h dürfte a) zweifelhaft sein ( Gleichgewicht ) und b) wird das RADFAHREN damit dem Sinne nach ad Absurdum geführt, damit der Radfahrer dem Fussgänger gleichgestellt, somit könnte er auch absteigen und schieben.

Aber, all dies war nicht die Essenz meines Vorbeitrages, denn natürlich könnte man argumentieren, ein Radfahrer wird ja nicht gezwungen einen solchen Weg mit solchen Einschränkungen zu benutzen.

Doch, und hier fängt das beschriebene Problem ja an, wenn ein solcher Weg eingerichtet und benutzbar ist, dann darf der Radfahrer nicht die Straße benutzen. Also wird sein Recht zu fahren damit aufgehoben. Nochmal : Auf der Straße darf er in diesem Fall nicht fahren, und auf dem gemeinsamen Weg ist das Fahren im Sinne der Eigenschaft des Wortes nicht möglich.

Ich bin mir sicher, dass eine solche Entrechtung keinen Bestand in einem letztinstanzlichen Urteil haben kann. Das Recht an Hand der Straßenverkehrsordnung fahren zu dürfen, ist eine Selbstverständlichkeit, man kann es einem Verkehrsteilnehmer nicht mit ordnungspolitischen Raffinessen abspenstig machen.

Wenn also die Einschränkungen auf dem gemeinsamen Weg Bestand haben sollen, dann muss dessen Benutzungspflicht für den Radfahrer im Gegenzug entfallen, alles andere ist Willkür.
Der Fussgänger hat einen Bremsweg von NULL Meter. Selbst wenn WIR uns per Fuss unterwegs direkt "treffen" zusammenrammeln - gibts maximal blaue Flecke.

Ich muss also 1 m im VORAUS schauen....bei 5 kmh und Bremsweg von NULL....als Fussgänger - ich muss die Hand nicht raushalten - wenn ich abbiege....

Natürlich versuch ich mich für andere "Berechenbar/vorausschauend" zu bewegen.

Gehen 3 Fussgänger auf einer 10 m breiter Strasse (5kmh) - und 3 Radfahrer donnern mit 40 kmh vorbei..... ists so - als wenn auf der Strasse ein Motorrad an DIR mit 200++ vorbeibrettert.... es kann gutgehen - wenn DU Dich "ordentlich" verhällst - berechenbar eben. (Karrt der Motorradfahrer den Radfahrer um - hat das Motorrad die Schuld - oder ??)

Wird die Strasse VOLL - muss Radler zur NOT SCHIEBEN - wenn er nicht vorankommt....erwarten dass eine Radgasse freigehalten wird - kannst Du vergessen... :D :D
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schelm
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

Nein, du bringst den Radfahrer zum Sturz, wenn er dich mit 10km/h überholt und du auf gleicher Höhe spontan nach links im 90 Gradwinkel in das Rad läufst. Machen Jogger gern.....
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Teeernte
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Teeernte »

schelm hat geschrieben:(07 May 2016, 23:02)

Nein, du bringst den Radfahrer zum Sturz, wenn er dich mit 10km/h überholt und du auf gleicher Höhe spontan nach links im 90 Gradwinkel in das Rad läufst. Machen Jogger gern.....
Sicherheitsabstand.... mindestens 1,5m - den muss ein Auto (starker Verkehrsteilnehmer) auch gegen den schächeren (Fahrrad) einhalten...

Wenn Du Fahrradfahrer (Starker Verkehrsteilnehmer) diesen Abstand zum Schwächeren Verkehrsteilnehmer nicht hällst.... bist Du Schuld..

(So wie der Radfahrer nicht ins Schlagloch//über den Kanaldeckel Springen MUSS....und einen "Schlenker" machen DARF :D :D ......hat der Radfarer dann RECHT - und das Auto hat ihn trotzdem überfahren) .
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von jorikke »

schelm hat geschrieben:(18 Jan 2016, 15:12)

Es wird Zeit für eine Reformation der Führerscheinausbildung, dort erreicht man ja die meisten Personen. Verkehr ist ein ganzheitliches Konzept, Regeln müssen unabhängig davon gelten, welche Art Verkehrsteilnehmer man gerade ist. Dies muss vermittelt werden, insbesondere neu, wenn der Autofahrer als Radfahrer und Fußgänger unterwegs ist, da scheint bei sehr vielen noch ein Umschalten vom Regeldenken auf uneingeschränkte Egozentrik zu erfolgen, die andere, auf die Einhaltung von Regeln vertrauend, permanent in Gefahr bringt.

So ist bspw. bei sehr vielen Fußgängern keinerlei Bewußtsein vorhanden Fahrradfahrer zu behindern und zu gefährden, wenn sie sich völlig unkontrolliert / unaufmerksam auf gemeinsamen Verkehrsflächen ( ein ohnehin schwachsinniges Konzept ) bewegen, ja wie selbstverständlich nicht einmal einen direkten Radweg respektieren, sondern diesen selbst belegen, in Dunkelheit, mit freilaufenden Hunden, selbst ohne jede eigne Beleuchtung ( LED ) und ohne jedes Schuldbewusstsein, ergeben sich daraus Beinaheunfälle, da wird grundsätzlich gepöbelt, dem Radfahrer impertinent nahegelegt langsam zu fahren oder einen Bogen um den Fussgänger, wie gesagt, auf dem Radweg. Ganz schnell fallen Beleidigungen und die Androhung von Gewalt, pocht man auf sein Recht.

Ein unerträglicher Zustand. Gleichwohl inakzeptabel erachte ich das Befahren des Bürgersteiges durch Radfahrer und das Fahren ohne Beleuchtung in der Dunkelheit.
Gelten denn Fahrrad fahrende Hunde auch als "freilaufend"?
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schelm
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

jorikke hat geschrieben:(08 May 2016, 17:41)

Gelten denn Fahrrad fahrende Hunde auch als "freilaufend"?
https://openjur.de/u/87928.html
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von jack000 »

Die Sache spitzt sich zu:
Stuttgart - Nach dem Anschlag auf einen Mountainbiker im Stuttgarter Westen ist im Netz eine hitzige Debatte über das teils konfliktreiche Miteinander von Radfahrern und Fußgängern entfacht. In etlichen Kommentaren auf der Facebook-Seite unserer Zeitung machen Nutzer ihrer Wut Luft und verurteilen die grausame Tat. Die rätselhafte Stolperfalle gegen den 26-jährigen Radfahrer in einem Wald sei nichts anderes als versuchter Mord, so das Echo. Doch viele prangern auch die aus ihrer Sicht fehlende Rücksichtnahme mancher Radler an.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... 6b857.html

Schon krass dass selbst schwere Verletzungen bis hin zum Tod in Kauf genommen werden. Andersherum zeigt es aber auch mit was für einen Zaster der durch den Wald gerast ist, denn bei normaler Geschwindigkeit hätte man ja in jedem Fall noch bremsen können.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schokoschendrezki »

Dabei stand "Fahrrad" irgendwann mal auch für "Entschleunigung" ... :s
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

jack000 hat geschrieben:(15 Sep 2016, 10:50)

Die Sache spitzt sich zu:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... 6b857.html

Schon krass dass selbst schwere Verletzungen bis hin zum Tod in Kauf genommen werden. Andersherum zeigt es aber auch mit was für einen Zaster der durch den Wald gerast ist, denn bei normaler Geschwindigkeit hätte man ja in jedem Fall noch bremsen können.
1. Der Mountainbiker ist nicht durch den Wald " gerast ", Fahrräder bewegen sich weit unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h innerhalb von Ortschaften. Sollte das einem Fussgänger zu schnell sein, dann deshalb, damit er ohne Umsicht Wege queren und benutzen, er im Prinzip jeden Weg als Bürgersteig beanspruchen kann. Auch den Waldweg offenbar, auf dem sich Forstfahrzeuge mit höheren Geschwindigkeiten als Radfahrer fortbewegen.

2. Ein Mountainbiker im Wald fährt in der Regel abseits der Trampelpfade Gefälle und Steigungen, dies ist Sinn des Fahrens mit einem Mountainbike. Aus dem Bericht :

" Wie die Polizei mitteilte, wurde der Mann von einem Seil in Kopfhöhe vom Fahrrad gerissen und schwer verletzt."

3. Das Seil in Kopfhöhe wird also hochwahrscheinlich über einen Waldweg gespannt gewesen sein. Es ist nur relativ sicher rechtzeitig festzustellen, wenn der Radfahrer ein Fussgänger ist, der sein Fahrrad als Gepäck mitführt. Wolltest du das ausdrücken ? Warum sollte ein Radfahrer auf einem Waldweg sich in Schrittgeschwindigkeit bewegen, wenn kein weiterer Verkehr vorhanden ist ? Aber auch dann kann es übersehen werden, denn weder ein Fussgänger noch ein Radfahrer stieren permanent gerade aus auf Augenhöhe.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Alexyessin »

jack000 hat geschrieben:(05 Jun 2014, 09:31)

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... a7acf.html

Schwieriger Konflikt. Was sollte Vorrang haben? Freie Fahrt für freie Fahrradfahrer oder Schutz von Fußgängern?
Ein Radler hat auf einem Gehweg nichts verloren ( es sein denn, es ist ein Kind ) und ein Fußgänger nicht auf dem Radlweg.
Bei Mischwegen bleibt der Konflikt nicht aus, da ja der Fahrradfahrer mit dem STrassenverkehr fahren muss, den Fugängern aber offen gelassen wird ob sie dagegen laufen wollen oder nicht.
Und da hilft das einzige: Rücksichtnahme - und da sind Radler und Latscher immer noch um Längen besser als Autofahrer.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von jack000 »

Alexyessin hat geschrieben:(15 Sep 2016, 11:39)Bei Mischwegen bleibt der Konflikt nicht aus,
M.E. war das auf einer Strecke, die nicht für Fahrradfahrer erlaubt sind (schmaler als 2 Meter). Trotzdem wird dort gefahren als ob dieses Verbot gar nicht existiert und das ist der Konflikt bei dem Thema.
=> Wenn er also das Seil zu spät/nicht gesehen hat könnte er genauso gut einen Fußgänger übersehen haben und dann wäre der ebenso im Krankenhaus (Rechtfertigt trotzdem nicht so ein Seil)
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Alexyessin »

jack000 hat geschrieben:(15 Sep 2016, 11:47)

M.E. war das auf einer Strecke, die nicht für Fahrradfahrer erlaubt sind (schmaler als 2 Meter). Trotzdem wird dort gefahren als ob dieses Verbot gar nicht existiert und das ist der Konflikt bei dem Thema.
=> Wenn er also das Seil zu spät/nicht gesehen hat könnte er genauso gut einen Fußgänger übersehen haben und dann wäre der ebenso im Krankenhaus (Rechtfertigt trotzdem nicht so ein Seil)
Solche Aktionen rechtfertigt es nicht, aber da hilft eher mal bewusst breit zu gehen.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

schokoschendrezki hat geschrieben:(15 Sep 2016, 10:58)

Dabei stand "Fahrrad" irgendwann mal auch für "Entschleunigung" ... :s
Mental und infrastrukturell herrscht in der Gesellschaft das Bild von der radelnden Omi, die mit 10km/h zum Bäcker düst leider immer noch vor, während andere Länder Milliarden investieren, um dem Radverkehr die benötigte Infrastruktur zu geben ( UK, Dänemark ).

Umstieg aufs Rad wegen Klima und Gesundheit einerseits zu propagieren, Fahrräder zu verkaufen, teurer als manch guter Gebrauchtwagen, andererseits den Radfahrer als Störfaktor und Neutrum im Verkehr zu erachten, angewiesen auf die Gnade anderer gelegentlich mal Platz zu machen (...), passt eben nicht wirklich zusammen.

Allein das Konzept, Fussgänger und Radfahrer auf einen Weg zu packen, zeugt von o.g. gesellschaftlicher Mentalität, nicht nur von infrastruktureller Flickschusterei, denn das Konzept geht nicht einher mit Auflagen an Fussgänger, die diese Wege benutzen. Aber genau das wäre das Minimum, um das Konzept halbwegs vernünftig erachten zu können.

Warum bspw. fahren Fahrzeuge hintereinander? Warum ist das Fussgängern nicht zuzumuten, die sich da bewegen, wo auch schnellere Verkehrsteilnehmer berechtigt sind zu fahren ? Warum gilt auf solchen Wegen nicht uneingeschränkt der Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung hinsichtlich der Gegenseitigkeit ? Ein gemeinsamer Weg ist eben kein Bürgersteig.

@ Jack : Wer einen Fussgänger übersieht, ist abgelenkt, fährt ohne Licht oder unangemessen durch eine Kurve. Ein über den Weg gespanntes Seil zu übersehen ist damit nicht vergleichbar, ist es nicht armdick.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von relativ »

Es gibt ja eigentlich kein Weg für Fahrradfahrer und Fussgänger, wo beide Gleichberechtigt sind. Auf Fusswegen auf denen auch Fahrräder fahren dürfen (und das sind die meisten Mischwege) hat immer der Fußgänger vorrang. D.h. der Fahrradfahrer hat die Pflicht aufzupassen wo er hinfährt, der Fussgänger darf einfach stehen bleiben, oder auf seiner Spur weiter gehen.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von jack000 »

@ Schelm&relativ
Es ging hierbei nicht um einen Mischweg.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von relativ »

jack000 hat geschrieben:(15 Sep 2016, 15:23)

@ Schelm&relativ
Es ging hierbei nicht um einen Mischweg.
Aber der im Wald wäre ja auch einer.
Neue Wege in die Natur bauen dafür kann nun wirklich niemand ernsthaft eintreten, es sei denn man legt Künstliche Hügelketten mit Waldbestand für die Mountainbiker an.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

relativ hat geschrieben:(15 Sep 2016, 15:15)

Es gibt ja eigentlich kein Weg für Fahrradfahrer und Fussgänger, wo beide Gleichberechtigt sind. Auf Fusswegen auf denen auch Fahrräder fahren dürfen (und das sind die meisten Mischwege) hat immer der Fußgänger vorrang. D.h. der Fahrradfahrer hat die Pflicht aufzupassen wo er hinfährt, der Fussgänger darf einfach stehen bleiben, oder auf seiner Spur weiter gehen.
Das Problem ist die Benutzungspflicht ( in Vorbeiträgen hier schon erwähnt ). Wo diese Wege sind, darf ich nicht die Straße benutzen, auf dem gemischten Weg darf ich auch nicht wirklich fahren. Damit meine ich das Fahren dem Sinne nach, da ich dort völlig entrechtet dem Fussgänger gegenüber bin, der von jedweder Notwendigkeit sich als aufmerksamer Verkehrsteilnehmer zu verhalten enthoben wird, er darf sich also verhalten wie auf dem Bürgersteig, der Radfahrer darf weder auf der Straße noch auf dem gemeinsamen Weg tatsächlich fahren, da, wo sie parallel verlaufen.

Das ist Ideologie, Willkür, aber kein plausibles Recht. Ich bin Fussgänger, Radfahrer und Autofahrer. Aber nur als Radfahrer erlebe ich eine derartige Verweigerungshaltung der Gesellschaft mich in dieser Eigenschaft als Verkehrsteilnehmer zu akzeptieren. Man ist entweder ein lästiger Störfaktor für den schnelleren Autoverkehr, oder einer für die langsamen Fussgänger in permanenter Bürgersteigmentalität.

Zum allgemeinen Argument mit den Kindern : Gerade Kinder auf Fahrrädern sind gefährdet auf Verkehrsflächen, die von Fussgängern ohne ein Minimum an gegenseitiger Rücksicht und Aufmerksamkeit benutzt werden. Als Erwachsener antizipiere ich zumeist das spontane Queren des Weges durch Fussgänger, kann das ein 8- jähriger auch, der da fröhlich lang düst ?
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

schelm hat geschrieben:(07 May 2016, 17:41)
Gleichwohl legt der Gesetzgeber dem Radfahrer aber eine Benutzungspflicht dieses Weges auf, verläuft er parallel zur Fahrbahn, entfällt somit für den Radfahrer das Recht die Straße zu benutzen, es sei denn, der gemeinsame Fuss - / Radweg wäre nicht benutzbar ( Witterung, zugeparkt etc. )
Das ist falsch. Die beschriebene Nutzungspflicht gibt es seit den 90ern nicht mehr. Heute muss ein Radfahrer parallel verlaufende Radwege nur dann nutzen, wenn ein entsprechendes Schild darauf aufmerksam macht. Die bloße Existenz eines Radwegs bedeutet keine Nutzungspflicht (mehr). Man muss auch nicht Busspuren, Angebotsstreifen oder schlicht die äußerste Spur als Radfahrer nehmen, sondern kann jede Fahrbahn auf der Straße nutzen.
1) Die Benutzungspflicht ist seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung von 1998 nur noch dann gegeben, wenn der Radweg durch ein blaues Schild (Zeichen 237, 240, 241) gekennzeichnet ist. Wo dies fehlt, darf auch bei vorhandenem Radweg die Fahrbahn benutzt werden (sogenannte "andere Radwege" mit freiwilliger Benutzung gem. § 2, Abs. 4, Satz 3 StVO).
http://www.adfc.de/verkehr--recht/recht ... ngspflicht

Leider wissen das viele Autofahrer nicht und werden aggressiv, wenn sie einen langsameren Radfahrer überholen, der auf der Straße fährt, obwohl ein Radweg existiert.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von relativ »

schelm hat geschrieben:(15 Sep 2016, 15:38)

Das Problem ist die Benutzungspflicht ( in Vorbeiträgen hier schon erwähnt ). Wo diese Wege sind, darf ich nicht die Straße benutzen, auf dem gemischten Weg darf ich auch nicht wirklich fahren. Damit meine ich das Fahren dem Sinne nach, da ich dort völlig entrechtet dem Fussgänger gegenüber bin, der von jedweder Notwendigkeit sich als aufmerksamer Verkehrsteilnehmer zu verhalten enthoben wird, er darf sich also verhalten wie auf dem Bürgersteig, der Radfahrer darf weder auf der Straße noch auf dem gemeinsamen Weg tatsächlich fahren, da, wo sie parallel verlaufen.
Das stimmt so nicht ganz. Der Radfahrer darf auch die Strasse benutzen, nur wo ein eindeutiger Hinweis steht, daß er dies nicht darf, bzw. den Radweg zu benutzen hat, darf er es eben nicht. Die Mischwege kann der Radfahrer benutzen er muss es nicht.
Das ist Ideologie, Willkür, aber kein plausibles Recht. Ich bin Fussgänger, Radfahrer und Autofahrer. Aber nur als Radfahrer erlebe ich eine derartige Verweigerungshaltung der Gesellschaft mich in dieser Eigenschaft als Verkehrsteilnehmer zu akzeptieren. Man ist entweder ein lästiger Störfaktor für den schnelleren Autoverkehr, oder einer für die langsamen Fussgänger in permanenter Bürgersteigmentalität.
Ja Fahrradfahren ist ein spezielle Fortbewegung, ich weiss dies nur zu gut , fahre ich doch fast Täglich mit den Fahrrad zur Arbeit. Ich versuche immer soviel Rücksicht zu nehmen, wie es mir angebracht erscheint. Meist komme ich damit ganz gut klar.
Zum allgemeinen Argument mit den Kindern : Gerade Kinder auf Fahrrädern sind gefährdet auf Verkehrsflächen, die von Fussgängern ohne ein Minimum an gegenseitiger Rücksicht und Aufmerksamkeit benutzt werden. Als Erwachsener antizipiere ich zumeist das spontane Queren des Weges durch Fussgänger, kann das ein 8- jähriger auch, der da fröhlich lang düst ?
Die meisten Unfälle ereignen sich auf Fussgängerwegen bei Einfahrten/Ausfahrten sowohl mit Fahrradfahrern als auch mit Fussgängern. Der Fussgängerweg ist ein gefährliches Pflaster, auch da muss man höllisch aufpassen.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

relativ hat geschrieben:(15 Sep 2016, 15:26)

Aber der im Wald wäre ja auch einer.
Neue Wege in die Natur bauen dafür kann nun wirklich niemand ernsthaft eintreten, es sei denn man legt Künstliche Hügelketten mit Waldbestand für die Mountainbiker an.
Eben. Wildschweine queren hier im Waldstück vorm Frankfurter Flughafen oft in Rottenstärke die Wege, ziemlich spontan und ziemlich zügig. Man kann also als Fussgänger auch im Wald keine Mentalität an den Tag legen der einzige zu sein, der von A nach B will und alle anderen hätten sich der eignen mentalen Unaufmerksamkeit anzupassen. Die Wildschweine juckt das nicht. Die Wildsau kündigt sich aber mit Lärm im Unterholz an, der Biker kann klingeln, der Spaziergänger reagieren. ;)
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von relativ »

schelm hat geschrieben:(15 Sep 2016, 15:53)

Eben. Wildschweine queren hier im Waldstück vorm Frankfurter Flughafen oft in Rottenstärke die Wege, ziemlich spontan und ziemlich zügig. Man kann also als Fussgänger auch im Wald keine Mentalität an den Tag legen der einzige zu sein, der von A nach B will und alle anderen hätten sich der eignen mentalen Unaufmerksamkeit anzupassen. Die Wildschweine juckt das nicht. Die Wildsau kündigt sich aber mit Lärm im Unterholz an, der Biker kann klingeln, der Spaziergänger reagieren. ;)
Also wir reden ja noch immer über das menschliche Verhalten und wie untereinander zu kommunizieren ist. Lass die armen Wildschweine mal da raus.
Der Biker klinkelt um sich anzukündigen, der Füssgänger muss nicht reagieren, wenn er auf einen Fussgängerweg ist, er darf den Fahrradfahrer natürlich nicht ins Fahrrad laufen, wenn er weiss da er kommt.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

relativ hat geschrieben:(15 Sep 2016, 15:47)

Das stimmt so nicht ganz. Der Radfahrer darf auch die Strasse benutzen, nur wo ein eindeutiger Hinweis steht, daß er dies nicht darf, bzw. den Radweg zu benutzen hat, darf er es eben nicht. Die Mischwege kann der Radfahrer benutzen er muss es nicht.

Ja Fahrradfahren ist ein spezielle Fortbewegung, ich weiss dies nur zu gut , fahre ich doch fast Täglich mit den Fahrrad zur Arbeit. Ich versuche immer soviel Rücksicht zu nehmen, wie es mir angebracht erscheint. Meist komme ich damit ganz gut klar.

Die meisten Unfälle ereignen sich auf Fussgängerwegen bei Einfahrten/Ausfahrten sowohl mit Fahrradfahrern als auch mit Fussgängern. Der Fussgängerweg ist ein gefährliches Pflaster, auch da muss man höllisch aufpassen.
zu 1. Nach meinen Informationen besteht die Benutzungspflicht. Sie ist nur dann aufgehoben, wenn die Benutzung nicht zumutbar möglich ist ( zugeparkt, Schnee, viele Schlaglöcher etc. )

zu 2. Ich komme durch die Schichtzeiten, bei Regen oder tiefen Temperaturen super klar, weil ich die Strecke dann zumeist für mich alleine habe. :) Problematisch ist schönes Wetter wie jetzt, da ist der Bereich am Main quasi zugestellt mit Fussgängern, Skatern, Joggern oder parallel fahrenden Sonntagsradlern auf Schleichfahrt. Und fast jeder denkt ihm gehöre der Weg.

zu 3. ( nicht auf dich bezogen ) Das Argument Kinder ist ja ebenso beliebt wie es inkonsistent ist. Gilt ja scheinbar nur für gefährdete Kids die zu Fuß unterwegs sind, da die sich noch spontaner und unberechenbarer verhalten im Vergleich zu Erwachsenen. Daraus folgt der erhobene Zeigefinger gegen den Radfahrer. Aber was ist mit radelnden Kindern auf gemeinsamen Wegen ? Verhalten die sich jetzt in der Annahme der erwachsenen Fussgänger so, als hätten die eine vergleichbare Führerscheinprüfung zum Auto abgelegt, oder warum interessiert dem auf seine Unaufmerksamkeit bestehenden Fussgänger das Wohlergehen dieser Kinder so überhaupt gar nicht ? :?:
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

schelm hat geschrieben:(15 Sep 2016, 16:12)
Nach meinen Informationen besteht die Benutzungspflicht. Sie ist nur dann aufgehoben, wenn die Benutzung nicht zumutbar möglich ist ( zugeparkt, Schnee, viele Schlaglöcher etc. )
Diese Aufhebungskriterien gibt es auch heute noch bei Schnee, Baustellen und so weiter. Die Nutzungspflicht wird aber vom entsprechenden Verkehrsschild geregelt, nicht von der Existenz des Radwegs. Bitte vergiss Deine Informationen und achte das geltende Gesetz. Das ist nicht nur in Deinem Interesse, sondern auch in dem Deiner Mitmenschen.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

frems hat geschrieben:(15 Sep 2016, 16:22)

Diese Aufhebungskriterien gibt es auch heute noch bei Schnee, Baustellen und so weiter. Die Nutzungspflicht wird aber vom entsprechenden Verkehrsschild geregelt, nicht von der Existenz des Radwegs. Bitte vergiss Deine Informationen und achte das geltende Gesetz. Das ist nicht nur in Deinem Interesse, sondern auch in dem Deiner Mitmenschen.
Was versuchst du mitzuteilen ? Ich spreche hier im ganzen Thread explizit von Wegen, die durch das Verkehrszeichen Nr. 240, Anlage 2 zu Paragraf 41 StVO gekennzeichnet sind. Und da besteht m.W. nach eine Benutzungspflicht, ausgenommen bei erwähnter Unzumutbarkeit. Ich nahm wohl fälschlicherweise an dies vorauszusetzen.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

schelm hat geschrieben:(15 Sep 2016, 16:34)

Was versuchst du mitzuteilen ? Ich spreche hier explizit von Wegen, die durch das Verkehrszeichen Nr. 240, Anlage 2 zu Paragraf 41 StVO gekennzeichnet sind. Und da besteht m.W. nach eine Benutzungspflicht, ausgenommen bei erwähnter Unzumutbarkeit.
Ich bringe Dir die geltende Gesetzeslage näher, da Du dreimal eine falsche bzw. veraltete Behauptung aufgestellt hast:
schelm hat geschrieben:(07 May 2016, 22:33)
Doch, und hier fängt das beschriebene Problem ja an, wenn ein solcher Weg eingerichtet und benutzbar ist, dann darf der Radfahrer nicht die Straße benutzen. Also wird sein Recht zu fahren damit aufgehoben. Nochmal : Auf der Straße darf er in diesem Fall nicht fahren, und auf dem gemeinsamen Weg ist das Fahren im Sinne der Eigenschaft des Wortes nicht möglich.
schelm hat geschrieben:(07 May 2016, 17:41)
Gleichwohl legt der Gesetzgeber dem Radfahrer aber eine Benutzungspflicht dieses Weges auf, verläuft er parallel zur Fahrbahn, entfällt somit für den Radfahrer das Recht die Straße zu benutzen, es sei denn, der gemeinsame Fuss - / Radweg wäre nicht benutzbar ( Witterung, zugeparkt etc. )
schelm hat geschrieben:(15 Sep 2016, 15:38)
Das Problem ist die Benutzungspflicht ( in Vorbeiträgen hier schon erwähnt ). Wo diese Wege sind, darf ich nicht die Straße benutzen, auf dem gemischten Weg darf ich auch nicht wirklich fahren. Damit meine ich das Fahren dem Sinne nach, da ich dort völlig entrechtet dem Fussgänger gegenüber bin, der von jedweder Notwendigkeit sich als aufmerksamer Verkehrsteilnehmer zu verhalten enthoben wird, er darf sich also verhalten wie auf dem Bürgersteig, der Radfahrer darf weder auf der Straße noch auf dem gemeinsamen Weg tatsächlich fahren, da, wo sie parallel verlaufen.
Von den Verkehrszeichen hast Du nie gesprochen, sondern von der Existenz des (parallel verlaufenden) Radwegs als Kriterium. Das weißt Du doch selbst. ;) Und das ist halt falsch. Aber gut, dass Du nun mal vom 240er gehört hast und es erstmals erwähnst. Jetzt noch 237 und 241, dann ist meine gute Tat des Tages vollbracht.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

frems hat geschrieben:(15 Sep 2016, 16:49)

Ich bringe Dir die geltende Gesetzeslage näher, da Du dreimal eine falsche bzw. veraltete Behauptung aufgestellt hast:





Von den Verkehrszeichen hast Du nie gesprochen, sondern von der Existenz des (parallel verlaufenden) Radwegs als Kriterium. Das weißt Du doch selbst. ;) Und das ist halt falsch. Aber gut, dass Du nun mal vom 240er gehört hast und es erstmals erwähnst. Jetzt noch 237 und 241, dann ist meine gute Tat des Tages vollbracht.
Danke für die Mühe. Du bestätigst meine Aussagen. Ausgänglich rede ich vom " gemeinsamen Rad - / Fussweg ", selbiger ist durch das entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet und sollte dieser Weg parallel zur Fahrbahn verlaufen, darf die Fahrbahn nicht benutzt werden. Ich rede nie vom Modell " für Radfahrer frei ". In Folge, weil es etwas aufwändig ist das immer komplett auszuschreiben, nenne ich den Weg eben " diesen " Weg.

Tut mir leid, sollte das missverständlich gewesen sein, aber schau bitte auch nochmal in das eine Zitat vom 7. Mai rein, da steht der Kontext von " diesen " zu " gemeinsamen Rad - Fussweg " auch drin.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

schelm hat geschrieben:(15 Sep 2016, 17:04)

Danke für die Mühe. Du bestätigst meine Aussagen. Ausgänglich rede ich vom " gemeinsamen Rad - / Fussweg ", selbiger ist durch das entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet und sollte dieser Weg parallel zur Fahrbahn verlaufen, darf die Fahrbahn nicht benutzt werden. Ich rede nie vom Modell " für Radfahrer frei ". In Folge, weil es etwas aufwändig ist das immer komplett auszuschreiben, nenne ich den Weg eben " diesen " Weg.

Tut mir leid, sollte das missverständlich gewesen sein.
Alles klar. :thumbup:
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von jack000 »

Es wird immer brutaler:
Hinterhältiger Angriff in Mülheim: Radfahrer überschüttet zwei Männer im Vorbeifahren mit ätzender Flüssigkeit

Die Männer, beide Mitte Zwanzig, verspürten sofort einen stechenden Schmerz. Die Haut rötete sich im gesamten Kopfbereich.

Ein Notarzt und die Feuerwehr „duschten“ die Opfer mit einem Strahlrohr ab, um sie grob von der schmerzenden Flüssigkeit zu befreien. Dann wurden beide ins Krankenhaus gebracht.

Noch ist unklar, um was für eine Flüssigkeit es sich gehandelt hat. „Es ist naheliegend, dass es sich um eine Flüssigkeit handelt“, so der Einsatzleiter der Mülheimer Feuerwehr gegenüber DER WESTEN. Die Flüssigkeit soll analysiert werden.

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen, geht derzeit von einer Körperverletzung aus. Die Täter sind flüchtig.
https://www.derwesten.de/staedte/muelhe ... 30379.html
Die Frage ist, wohin sich das langfristig mal hin entwickelt ...
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

jack000 hat geschrieben:(11 Jun 2018, 10:04)
Die Frage ist, wohin sich das langfristig mal hin entwickelt ...
Zu weniger Verkehrsfläche für Autos, dafür aber mehr für Radfahrer und Fußgänger, damit sie nicht so eng auf der Pelle hocken. Bisher sind Fußgänger in der Verkehrsplanung ja weniger beachtet, obwohl ja jeder von uns mal Fußgänger ist -- sei es der Weg zu einem Nachbarn oder vom leider zu weit entfernten Parkplatz zum Endziel.
Deutsche Städte sollen für Fußgänger umgebaut werden
Das Umweltbundesamt will eine Verkehrsrevolution: Mit der autogerechten Stadt soll Schluss sein. Das steht in einem Papier zum Fußverkehrskongress in Berlin.

Tempo 30 innerorts, Abschaffung der autofreundlichen Straßenverkehrsordnung, Rad- und Gehwege statt Autoparkplätzen – kurz den „Rückbau der autogerechten Stadt“ zum Wohle der Fußgänger. Das fordert das Umweltbundesamt (UBA), die zentrale Umweltbehörde der Bundesrepublik unter dem Dach des Bundesumweltministeriums. Als erste Bundesbehörde regt das UBA konkrete Maßnahmen in Städten für die lange vernachlässigten Fußgänger an. Es legt dafür ein Grundzügepapier vor, auf dessen Basis die Bundesregierung eine bundesweite Fußverkehrsstrategie entwickeln soll. Dieses Papier wurde im Auftrag des UBA vom Deutschen Institut für Urbanistik in Berlin mit Verkehrsexperten erarbeitet.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/fuss ... 71318.html
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schokoschendrezki »

jack000 hat geschrieben:(11 Jun 2018, 10:04)

Es wird immer brutaler:

https://www.derwesten.de/staedte/muelhe ... 30379.html
Die Frage ist, wohin sich das langfristig mal hin entwickelt ...
Vermutlich leider dahin, dass seriöse, ausführliche Analysen, Reportagen, Informationen in einem Regen aus solchen Ein-Satz-Meldungen wie
Am Montagabend ist es in der Nähe des Garten-Centers in Mietersheim zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Verkehrsteilnehmern gekommen. Dabei spritzte ein Autofahrer einem Radfahrer eine ätzende Flüssigkeit in die Augen.
https://www.badische-zeitung.de/lahr/au ... 56161.html
ertränkt werden und schnappatmende Empörungsreflexe wie "Es wird immer brutaler" die Oberhand gewinnen.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von immernoch_ratlos »

Immer wieder erstaunlich, wie es Menschen fertigbringen, das WEB zu nutzen - über das "Internet" ihre "Gedanken" praktisch der ganzen Welt mitteilen, und es sichtlich nicht schaffen eben dieses WWW zur Gewinnung relevanter Informationen zu nutzen tzz tzz.

Hier für alle, die wenigstens des Lesens mächtig sind (als Ergänzung was frems ja schon zweimal gepostet hatte) ein Link zu
Quelle : bussgeldkatalog.org "Radwegebenutzungspflicht: Auf welchen Strecken gilt diese?"
Eine Seite, welche auch allerlei andere rechtlich relevanten Fragen eher unaufgeregt aufnimmt. Warum die einstmals für alle Radwege geltende Benutzungspflicht inzwischen mit der "Reform der StVO im Jahre 1998" verändert wurde, zitiere ich aus der bereits genannten Quelle :
Doch in früheren Zeiten war dies anders: Seit 1934 war in der StVO eine Radwegebenutzungspflicht fest verankert, egal, ob dieser speziell beschildert war oder nicht. In den 1980er Jahren wurde zunehmend deutlich, dass Radfahrer auf der Straße häufig sicherer sind als auf dem Radweg. Dort werden Sie von Kraftfahrern in jedem Fall gesehen, was auf dem Radweg nicht immer der Fall sein muss. So entstehen Unfälle häufig dann, wenn Autofahrer nach rechts abbiegen und Fahrräder übersehen, die auf dem Radweg geradeaus fahren.

Diese Erkenntnis führte zur Reform der StVO im Jahre 1998. Seitdem ist die Benutzung von einem vorhandenen Radweg keine Pflicht mehr, wenn dies nicht durch Verkehrsschilder extra so angeordnet wird.

Fahrräder sind nicht die einzigen Fahrzeuge, welche auf Radwegen fahren dürfen. So ist es gemäß § 2 Absatz 4 Satz 6 StVO auch Mofas (also langsameren Fahrrädern mit Hilfsmotor) erlaubt, auf Radwegen fahren, was allerdings nur außerhalb geschlossener Ortschaften gilt.
Danach werden die relevanten Verkehrszeichen beschrieben und auch gleich die Bußgelder vorgestellt :thumbup:

Um einigermaßen verstehen zu können, wie sich wohl der Gesetzgeber die zu erwartenden Geschwindigkeiten vorstellt - eine explizite verbindliche Höchstgeschwindigkeit konnte ich nicht finden, hier die Kurzbeschreibung "Mofa - Wikipedia" :
Ein Mofa in Deutschland ist nach § 4 FeV ein einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbeln, mit dem eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erreicht wird. ... Für ein Leichtmofa mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h entfällt die Helmpflicht.
Wenn also auf Radwegen nur Fahrzeuge bis 25 km/h zugelassen werden, können (im Sinn von "dürfen") Fahrräder jeder Bauart dort wohl kaum mit drüber liegenden Geschwindigkeiten verkehren. Wobei gern von beiden (Radfahrer und Fußgänger) die auftretenden Kräfte meist naiv unterschätzt werden - auf die Schnelle habe ich kein Beispiel Fußgänger vs. Radfahrer gefunden, so mag sich jeder selbst ausrechnen was da an Kräften frei wird, wenn es "knallt" : "Unfallmechanik"

Was so alles von Fußgängern und Radfahrern von den Gerichten "erwartet wird", mag dieser Artikel von ZON (24.08.2017) "Straßenverkehr: Wenn Radfahrer auf Fußgänger stoßen" vermitteln. Auch auf dieser Seite nenn sich "Das Verkehrslexikon" findet sich u.a. eine ganze Reihe von Urteilen höherer Instanzen die sicher verlässlicher sind als so manche "gefühlte Wahrheit". Überhaupt, wenn man erst einmal danach sucht, finden sich "haufenweise" Urteile zu diesem Thema. Wie hier : "Urteile > Fahrradunfall, die zehn aktuellsten Urteile < kostenlose ..."

Wäre nicht schlecht, wenn es mehr getrennte "Zonen" für die unterschiedlichen Kontrahenten gäbe. Andere Länder scheinen da klüger vorzugehen, womöglich führt ja der laufende "Dieselkrieg" zu weniger "Stehzeugen" unterm Strich. Heute noch nutzloser Parkstreifen, morgen schon exklusiver Radweg ? Heute noch die übliche Dummheit - morgen sind alle klüger - von was träume ich da schon wieder ..... :rolleyes:
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schokoschendrezki »

immernoch_ratlos hat geschrieben:(11 Oct 2018, 13:48)
Hier für alle, die wenigstens des Lesens mächtig sind (als Ergänzung was frems ja schon zweimal gepostet hatte) ein Link zu
Quelle : bussgeldkatalog.org "Radwegebenutzungspflicht: Auf welchen Strecken gilt diese?"
Eine Seite, welche auch allerlei andere rechtlich relevanten Fragen eher unaufgeregt aufnimmt. Warum die einstmals für alle Radwege geltende Benutzungspflicht inzwischen mit der "Reform der StVO im Jahre 1998" verändert wurde, zitiere ich aus der bereits genannten Quelle : Danach werden die relevanten Verkehrszeichen beschrieben und auch gleich die Bußgelder vorgestellt :thumbup:
Was für mich regelmäßig bei abnehmender Tageslänge als Radfahrer zum Problem wird: Bei einer oft von mir befahrenen Strecke außerhalb der Stadt befindet sich der Radweg zwischen einer niedrigen Hecke und einem Feldgraben neben der Landstraße. Auch bei sehr kräftiger Radbeleuchtung sehen mich entgegenkommende Autofahrer nicht und blenden nicht ab. Ich muss zigmal anhalten und abwarten, um nicht geblendet in den Graben zu fahren.

Und etlichemale passiert es mir in der Stadt, dass Autofahrer nicht mitbekommen, dass die Einbahnstraße, auf der ich ihnen entegegenkomme für den Fahrradverkehr in der Gegenrichtung ausdrücklich freigebeben sind. Was man sich da schon alles anhören musste ...
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von immernoch_ratlos »

Ersteres tut mir leid für Dich - ich vermute mal solche und ähnlich gelagerte Probleme - gibt es überall. Vermutlich schon wegen des "Tunnelblicks" sehen Autofahrer (wenn alles gut geht) wenigstens das was sich auf "ihrer" Straße abspielt.

Was das Fahren gegen die Einbahnstraßenrichtung angeht, das war sicherlich kein Geniestreich dies überhaupt zu erlauben - womöglich eher das einknicken davor, das Radfahrer nur schwer zu identifizieren sind (keinerlei Kennzeichenpflicht) und tun oder lassen wie sie das für richtig halten. Das viele davon zugleich auch Autofahrer sind, wirft mehr als nur ein Fragezeichen auf.

Ach ja, es gibt "starke" und "schwache Regeln. Der motorisierte Falschfahrer in einer Einbahnstraße begeht lediglich eine "Ordnungswidrigkeit" nimmt ihm ein anderer Fahrer dabei die "Vorfahrt" (rechts vor links !) Ist nicht der falsch fahrende Teilnehmer der Hauptschuldige an einem solchen Unfall, sondern der Fahrer, der fälschlich nicht mit einem solchen "Falschfahrer" gerechnet hat.... :? Ob DAS jedem bekannt ist ??

Alles was Mensch an Regeln einführt, kann nur mühsam durchgesetzt werden. Leider tendiert die "Lust" sich wenigstens gesetzeskonform zu verhalten gegen Null - speziell immer dann, wenn man anonym auftreten kann. Was nicht im eigenen Kopf stattfindet, geschieht einfach nicht...
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Positiv Denkender »

immernoch_ratlos hat geschrieben:(11 Oct 2018, 15:33)

Ersteres tut mir leid für Dich - ich vermute mal solche und ähnlich gelagerte Probleme - gibt es überall. Vermutlich schon wegen des "Tunnelblicks" sehen Autofahrer (wenn alles gut geht) wenigstens das was sich auf "ihrer" Straße abspielt.

Was das Fahren gegen die Einbahnstraßenrichtung angeht, das war sicherlich kein Geniestreich dies überhaupt zu erlauben - womöglich eher das einknicken davor, das Radfahrer nur schwer zu identifizieren sind (keinerlei Kennzeichenpflicht) und tun oder lassen wie sie das für richtig halten. Das viele davon zugleich auch Autofahrer sind, wirft mehr als nur ein Fragezeichen auf.

Ach ja, es gibt "starke" und "schwache Regeln. Der motorisierte Falschfahrer in einer Einbahnstraße begeht lediglich eine "Ordnungswidrigkeit" nimmt ihm ein anderer Fahrer dabei die "Vorfahrt" (rechts vor links !) Ist nicht der falsch fahrende Teilnehmer der Hauptschuldige an einem solchen Unfall, sondern der Fahrer, der fälschlich nicht mit einem solchen "Falschfahrer" gerechnet hat.... :? Ob DAS jedem bekannt ist ??

Alles was Mensch an Regeln einführt, kann nur mühsam durchgesetzt werden. Leider tendiert die "Lust" sich wenigstens gesetzeskonform zu verhalten gegen Null - speziell immer dann, wenn man anonym auftreten kann. Was nicht im eigenen Kopf stattfindet, geschieht einfach nicht...
Da viele Radfahrer nicht damit rechnen müssen für ihr verkehrswidriges Verhalten sanktioniert zu werden verhalten sich halt viele Radfahrer bewusst verkehrswidrig . Auch da wo Radwege benutzungspflichtig sind fahren eben viele Radfahrer trotzdem auf der Straße .
Auch dort wo Radwege und Straßen nur für eine Richtung frei gegeben sind interesseiert dies nur wenige Radfahrer . Die Unart
zu 2.3 .oder mehr nebeneinander zu fahren dabei Gegenverkehr oder Überholende zu ignorieren gehört genauso zu der Unsitte vieler
Fahrradfahrer wie die Unart nicht anzuzeigen wenn man abbiegen will oder rechts auf dem Fußweg zu überholen .
Das viele Radfahrer wie Fußgänger das Rot bei Ampeln nicht auf sich beziehen ist gehört zum tausendfachen Klassikern auf den Straßen . Früher mussten wir als Jugendliche Sonntags Morgens um 9 Uhr zum Verkehrsunterricht wenn ein Schupo uns
bei verkehrswidrigen Verhalten erwischte z.B . wenn ein "Halt" Schild überfahren wurde oder man den Richtungswechsel nicht angezeigt hatet .Würden heute Polizisten nur einen Bruchteil der Radfahrer mit Sanktionen belegen die sich bewusst verkehrswidrig verhalten würden die Schulden vieler Städte schnell sinken .
Aus Zeitgründen interessiert es halt keine Streifenwagenbesatzung mehr, wenn sich Radfahrer verkehrswidrig verhalten .
Als passionierter Radfahrer kann ich sagen die Gefahr kommt nicht von Autofahrern, sondern von den Radfahrern selbst .
Radfahren könnte , dank toll ausgebauter Radwege , ein Vergnügen sein wenn ja wenn die Mehrheit der Radfahrer Verkehrsregeln einhalten würde. Nach dem Motto ich belaste die Umwelt weniger produziert es immer mehr Kampfradfahrer .Angeführt von der
Horde der Kurierfahrer . Um Perfekt zu sein fehlt denen nur noch die Pistole um ihre Route freizuschießen .
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Positiv Denkender »

frems hat geschrieben:(11 Oct 2018, 12:02)

Zu weniger Verkehrsfläche für Autos, dafür aber mehr für Radfahrer und Fußgänger, damit sie nicht so eng auf der Pelle hocken. Bisher sind Fußgänger in der Verkehrsplanung ja weniger beachtet, obwohl ja jeder von uns mal Fußgänger ist -- sei es der Weg zu einem Nachbarn oder vom leider zu weit entfernten Parkplatz zum Endziel.


https://www.tagesspiegel.de/berlin/fuss ... 71318.html
Das sehen Verkehrsexperten aber anders . Ein Bündnis aus HANDWERKSKAMMER ; ADAC ,FDP und UVN Niedersachsen
sind da ganz anderer Meinung als deine Experten .
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

Positiv Denkender hat geschrieben:(19 Oct 2018, 16:49)

Das sehen Verkehrsexperten aber anders . Ein Bündnis aus HANDWERKSKAMMER ; ADAC ,FDP und UVN Niedersachsen
sind da ganz anderer Meinung als deine Experten .
Sie können auch gerne der Meinung sein, die Erde sei eine Scheibe und ein Klimawandel fände nicht statt. Ich höre da trotzdem lieber auf Verkehrsexperten und nicht auf Lobbyisten für Pfuscher.
Labskaus!

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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von TorbenMalte »

frems hat geschrieben:(19 Oct 2018, 18:32)

Sie können auch gerne der Meinung sein, die Erde sei eine Scheibe und ein Klimawandel fände nicht statt. Ich höre da trotzdem lieber auf Verkehrsexperten und nicht auf Lobbyisten für Pfuscher.
Du hast doch keine Ahnung! :p
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

TorbenMalte hat geschrieben:(19 Oct 2018, 18:51)

Du hast doch keine Ahnung! :p
Da quietscht es wieder aus München, nehme ich an.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Positiv Denkender »

frems hat geschrieben:(19 Oct 2018, 18:32)

Sie können auch gerne der Meinung sein, die Erde sei eine Scheibe und ein Klimawandel fände nicht statt. Ich höre da trotzdem lieber auf Verkehrsexperten und nicht auf Lobbyisten für Pfuscher.
Du meinst mit Pfuscher deine Experten ? Der Klimawandel ist eben nicht durch sinnlosen Aktionismus wie Fahrverbote aufzuhalten ,sondern durch bessere Verkehrsführungen .Darin sind sich alle dieser von dir beschimpften Pfuscher einig . Das der Klimawandel nicht staatfindet
hat niemand behauptet .Nur Fahrverbote nützen dem Klima nichts . Das Gegenteil wird bewirkt .Stickoxide sind für den Klimawandel
weniger verantwortlich .Deshalb hat man ja auch sinnvoller Weise den Dieselkraftstoff geringer besteuert um mehr dieser
spritsparenden Diesel Autos auf die Straße zu bringen . Dem Klimawandel nützen teilweise Sperrungen von Straßenabschnitten nichts.
Im Gegenteil durch Umwege werden mehr Abgase abgesondert ..
Bessere Ampelschaltungen ,Ausbau von Umgehungsstraßen oder Fertigstellung von seit 30 Jahren in Planung befindende Autobahnen
würden den innerstädtischen Verkehr entlasten und somit die Abgaswerte in städtischen Straßen senken .
Hätte man den Ringschluss der 281 zur A 27 lange fertiggestellt würden mehr als 60 000 Kfz davon ca 1/3 LKW´s weniger
durchs Stadtgebiet fahren .Das würde Einsparungen von Abgase bewirken . Nun weigern sich deine Grünschnäbel aber beharrlich
diese 281 ,deren Finanzierung und Planung beschlossen wurde diese BAB fertigzustellen . Ca 5 km Autobahn landen in einer Sandkiste .
Soweit deine Experten . Der Chef deiner Expertentruppe verlässt das BL zum Glück im nächsten Frühjahr .Dieser angebliche Experte
meint durch zusätzliche, viel zu teure Fahrradbrücken, mehr Autofahrer zum Umsteigen zu bewegen . Wird er nicht denn
schon heute wird niemand daran gehindert mit dem Fahrrad zu fahren .
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

Positiv Denkender hat geschrieben:(19 Oct 2018, 21:47)
Du meinst mit Pfuscher deine Experten ?
Nur die allgemeinen Erkenntnisse der Wissenschaft. Also etwas, mit dem Du noch nie zu tun hattest und es sicherlich auch nicht mehr haben wirst.
Der Klimawandel ist eben nicht durch sinnlosen Aktionismus wie Fahrverbote aufzuhalten ,sondern durch bessere Verkehrsführungen .Darin sind sich alle dieser von dir beschimpften Pfuscher einig .
Die Fahrverbote kommen auch aufgrund der Stickoxiden und nicht Kohlendioxiden. Aber den Unterschied verstehst Du aus Bildungsgründen vermutlich auch nicht.
Das der Klimawandel nicht staatfindet
hat niemand behauptet .
Doch, behauptet eine schrille Minderheit. Auch gibt es Menschen, die die Erde für eine Scheibe halten. Stichwort flat earth society. Das ist in etwa Dein Niveau mit Deinen vielen unbelegten Behauptungen vom Stammtisch und Bingoabend. Du verstehst nicht einmal, dass es darum geht, wie man die Infrastruktur für Fußgänger verbessern kann und nicht um Deinen Hass auf deutsche Gerichte.
Bessere Ampelschaltungen ,Ausbau von Umgehungsstraßen oder Fertigstellung von seit 30 Jahren in Planung befindende Autobahnen
würden den innerstädtischen Verkehr entlasten und somit die Abgaswerte in städtischen Straßen senken .
Hätte man den Ringschluss der 281 zur A 27 lange fertiggestellt würden mehr als 60 000 Kfz davon ca 1/3 LKW´s weniger
durchs Stadtgebiet fahren .Das würde Einsparungen von Abgase bewirken . Nun weigern sich deine Grünschnäbel aber beharrlich
diese 281 ,deren Finanzierung und Planung beschlossen wurde diese BAB fertigzustellen . Ca 5 km Autobahn landen in einer Sandkiste .
Ich kann nichts dafür, dass die Politik in Deinem Dorf nicht neue Infrastruktur für Autos schafft, damit noch mehr Autoverkehr stattfindet. Das wirst Du also in den letzten Jahren Deines Lebens nicht mehr erleben. Find Dich doch einfach damit ab statt jedes Thema vollzujammern wie ein Bautzner, der mehr Hartz IV haben will und deshalb gegen Merkel demonstriert.
Wird er nicht denn
schon heute wird niemand daran gehindert mit dem Fahrrad zu fahren .
Tja, blöderweise konnten zahlreiche Städte durch die Förderung des Radverkehrs den Anteil im Modal Split erhöhen, aber in dem Link ging es noch immer um Fußgänger. Aber in Deinem Wahn merkst Du das anscheinend nicht mehr.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Positiv Denkender »

frems hat geschrieben:(20 Oct 2018, 17:24)

Nur die allgemeinen Erkenntnisse der Wissenschaft. Also etwas, mit dem Du noch nie zu tun hattest und es sicherlich auch nicht mehr haben wirst.


Die Fahrverbote kommen auch aufgrund der Stickoxiden und nicht Kohlendioxiden. Aber den Unterschied verstehst Du aus Bildungsgründen vermutlich auch nicht.


Doch, behauptet eine schrille Minderheit. Auch gibt es Menschen, die die Erde für eine Scheibe halten. Stichwort flat earth society. Das ist in etwa Dein Niveau mit Deinen vielen unbelegten Behauptungen vom Stammtisch und Bingoabend. Du verstehst nicht einmal, dass es darum geht, wie man die Infrastruktur für Fußgänger verbessern kann und nicht um Deinen Hass auf deutsche Gerichte.


Ich kann nichts dafür, dass die Politik in Deinem Dorf nicht neue Infrastruktur für Autos schafft, damit noch mehr Autoverkehr stattfindet. Das wirst Du also in den letzten Jahren Deines Lebens nicht mehr erleben. Find Dich doch einfach damit ab statt jedes Thema vollzujammern wie ein Bautzner, der mehr Hartz IV haben will und deshalb gegen Merkel demonstriert.


Tja, blöderweise konnten zahlreiche Städte durch die Förderung des Radverkehrs den Anteil im Modal Split erhöhen, aber in dem Link ging es noch immer um Fußgänger. Aber in Deinem Wahn merkst Du das anscheinend nicht mehr.
Ich bemerke mehr als Typen wie du . Mein Dorf ist nun mal kein Einzelfall . Amüsant deine Aussage ich würde jammern .
Dein Gejammer ist doch in jedem deiner Beiträge unüberhörbar . Von Fußgängern war nicht die Rede .
Für Fußgänger hat man Fußgängerzonen geschaffen schon vor 40 Jahren .Natürlich ist es auf manchen Straßenzügen eng nur das gilt für alle
Verkehrsteilnehmer . Das Falschparken aus Mangel an Personal nicht sanktioniert wird habe ich nicht zu verantworten .
Wie schon erwähnt ,ich jammere nicht über zu viel Autoverkehr sondern ,du in deinen Wahnvorstellungen .
Deine Vergleiche sind immer wieder belustigend . Hatte ich etwas anderes behauptet warum Fahrverbote angedroht werden ?
Du hast doch behauptet Menschen würden den Klimawandel nicht ernst nehmen .Ist der Klimawandel auf Stickoxide zurückzuführen ?
Eben nicht deshalb hat man ja auch jahrelang Dieselkraftstoff steuerlich begünstigt .
Ich finde mich mit vielen Dingen ab . Gejammer kommt immer von dir .
Mehr Platz für Fahrräder wird Autofahrer nicht dazu bewegen auf´s Fahrrad umzusteigen .Wer heute Fahrradfahren will
fährt auch .Alles andere ist an den Haren von Populisten wie dich herbeigezogen .Ob jemand mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt oder
nicht liegt nicht an zu wenigen Fahrdwegen ,sondern ist abhängig von der Fahrzeit ,vom Beruf und last not least vom Wetter .
Niemand bezweifelt das der Fahrradverkehr zugenommen hat .Aus Mangel an Radwegen lässt niemand sein Fahrrad stehen wenn er
Radfahren will. Deine Interpretation die allerdings nicht auf Fakten beruht sondern auf Behauptungen .
Wolltest du selbsternannter Schlaumeier behaupten du hättest etwas mit Wissenschaft zu tun ? Du verwechselst Wissenschaft
mit Besserwisserei .
Zuletzt geändert von Positiv Denkender am Sa 20. Okt 2018, 18:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

Positiv Denkender hat geschrieben:(20 Oct 2018, 18:50)
Von Fußgängern war nicht die Rede .
Doch, warst. Du bist explodiert, weil ich einen Link zum Fußverkehrskongress in Berlin reingestellt habe: http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 7#p4323927

Entweder bist Du total vergesslich oder Du lügst schon wieder. In beiden Fällen würdest Du Dich aber als Diskussionpartner disqualifizieren. (Du darfst nun gerne grunzen, dass sich alle disqualifizieren -- nur Du nicht. :D )
Wie schon erwähnt ich jammere nicht über zu viel Autoverkehr
Sagte ja niemand, weil Du ja selbst ein Raser und Umweltverpester bist. Aber um Dein unsoziales Verhalten geht's noch immer nicht, auch wenn Du Dich für den Mittelpunkt der Welt hältst. Es ging um den Fußgängerkongress, der mehr Fläche für Fußgänger forderte, um zugleich Konflikte mit Rad- sowie Autofahrern zu verringern.
Hatte ich etwas anderes behauptet warum Fahrverbote angedroht werden ?
Der Strang zu Fahrverboten ist aufgrund Deiner vulgären Pöbel-Anfälle gesperrt. Hier bist Du falsch, wenn Du darüber klagen möchtest, dass nun auch in Hannover ein Fahrverbot kaum noch zu verhindern ist.
Mehr Platz für Fahrräder wird Autofahrer nicht dazu bewegen auf´s Fahrrad umzusteigen .Wer heute Fahrradfahren will
fährt auch .Alles andere ist an den Haren von Populisten wie dich herbeigezogen .
Öhm, nein, einfach nur wissenschaftliche Erkenntnisse mit zahlreichen Beispielen. Die Welt ist nicht so schlicht wie es Verschwörungstheoretiker Deines Schlags behaupten. Das primitive Weltbild, wer fahren will, tut es schon, ist halt völlig unbrauchbar, wenn man Reisezeiten, Verkehrssicherheit, zusätzliche Infrastruktur, LSA-Schaltungen usw. ignoriert wie der letzte Dorftrottel.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Positiv Denkender »

frems hat geschrieben:(20 Oct 2018, 18:56)

Doch, warst. Du bist explodiert, weil ich einen Link zum Fußverkehrskongress in Berlin reingestellt habe: http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 7#p4323927

Entweder bist Du total vergesslich oder Du lügst schon wieder. In beiden Fällen würdest Du Dich aber als Diskussionpartner disqualifizieren.


Sagte ja niemand, weil Du ja selbst ein Raser und Umweltverpester bist. Aber um Dein unsoziales Verhalten geht's noch immer nicht, auch wenn Du Dich für den Mittelpunkt der Welt hältst. Es ging um den Fußgängerkongress, der mehr Fläche für Fußgänger forderte, um zugleich Konflikte mit Rad- sowie Autofahrern zu verringern.


Der Strang zu Fahrverboten ist aufgrund Deiner vulgären Pöbel-Anfälle gesperrt. Hier bist Du falsch, wenn Du darüber klagen möchtest, dass nun auch in Hannover ein Fahrverbot kaum noch zu verhindern ist.


Öhm, nein, einfach nur wissenschaftliche Erkenntnisse mit zahlreichen Beispielen. Die Welt ist nicht so schlicht wie es Verschwörungstheoretiker Deines Schlags behaupten. Das primitive Weltbild, wer fahren will, tut es schon, ist halt völlig unbrauchbar, wenn man Reisezeiten, Verkehrssicherheit, zusätzliche Infrastruktur, LSA-Schaltungen usw. ignoriert wie der letzte Dorftrottel.
Welche Wissenschaftliche Erkenntnisse ? Deine unbrauchbaren . Das Radwegnetz ist fast optimal niemand der Rad fahren will
tut das auch . Verschwörungstheorien ? Darin bist du doch unschlagbar .
Kann es sein das der Strang Fahrverbote wegen deinen hysterischen und hasserfüllten Beiträge gesperrt wurde. ?
Glaubst du tatsächlich, du könntest hier mit Beschimpfungen und Behauptungen gegen User die deine krankhafte
Abneigung gegen Autos nicht teilen, unwidersprochen ablassen .Wenn dann noch Behauptungen wie es handele sich um wissenschaftliche Erkenntnisse dazu kommen ist das Fass deiner Anmaßungen übervoll. Nochmals wieviel Autofahrer haben den deine Wissenschaftler befragt ,ob sie bei noch breiteren Radwegen umsteigen würden ?
Ich denke Autofahrer sagen" deinen Wissenschaftlern" ganz was anderes .
Nochmals das Radwegenetz ist schon jetzt fast optimal .Wer Rad fahren will lässt sich bestimmt nicht durch angeblich
zu schmale Radwege davon abhalten .,Wer Auto fahren will wird auch weiter Autofahren .Dafür benötigt man keine Wissenschaft
sondern reicht ein gesunder Menschenverstand .
Deine Lügen Unterstellungen lasse ich mal so stehen . Du darfst das . Ich kann dir aber sagen du lügst Auf den Link über angebliche
Erweiterungen von Fußwegen habe ich überhaupt keine Stellung bezogen . Es ist doch schön wenn man Fußwege verbreitert .
Nur deswegen muss man Autos nicht verbannen .Dort wo nicht genügend Platz ist wird man halt auch weiterhin als Fußgänger hintereinander hergehen können .Merke viele Fußgänger haben ihr Auto irgendwo geparkt .Können sie das nicht mehr
belasten sie als Fußgänger auch nicht mehr die Innenstädte .Sie bleiben weg zum Schaden der dort ansässigen Geschäfte .
Angenehm zu lesen ich wäre ein Raser und Umwelt Verpester . Das schreibt ausgerechnet jemand der anderen unterstellt zu beleidigen .
Ich kann dir nur sagen so viele km auf dem Fahrrad wie ich wirst du in 3 Leben nicht schaffen .
Ich wäre Unsozial ist eine weitere Unterstellung . Gegen Fahrverbote in Hannover wetter ich nicht .Ich finde sie wie viele
richtige Experten für unsozial und wirkungslos.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

Positiv Denkender hat geschrieben:(20 Oct 2018, 19:15)
Welche Wissenschaftliche Erkenntnisse ? Deine unbrauchbaren .
Nee, die anerkannten. Und dabei ist es selbst für einen Laien verständlich, dass ein Verkehrsmittel attraktiver wird, wenn sich bspw. Fahrzeiten reduzieren. Aber für Dich ist es wohl auch kein Unterschied, ob man mit einer U-Bahn durch die halbe Stadt fährt oder mit einer kleinen Straßenbahn, die sich mit Pkw die Fahrbahn teilt. Da kommt dann wohl auch ein "Wer den ÖPNV nutzen will, tut dies schon".
Das Radwegnetz ist fast optimal niemand der Rad fahren will
tut das auch .
Bitte was?
Verschwörungstheorien ? Darin bist du doch unschlagbar .
Welche verbreite ich denn? Oder lügst Du wieder?
Kann es sein das der Strang Fahrverbote wegen deinen hysterischen und hasserfüllten Beiträge gesperrt wurde. ?
Ich schrieb dort zuletzt nicht.
Glaubst du tatsächlich, du könntest hier mit Beschimpfungen und Behauptungen gegen User die deine krankhafte
Abneigung gegen Autos nicht teilen, unwidersprochen ablassen .
Das ist ziemlich dumm und unüberlegt. Aber Du krakeelst ja schon "Autohasser", wenn jemand Carsharing nutzt oder ein Elektroauto fährt. :D
Wenn dann noch Behauptungen wie es handele sich um wissenschaftliche Erkenntnisse dazu kommen ist das Fass deiner Anmaßungen übervoll.
Eigentlich nicht. Das nennt man induzierten Verkehr. Kannst ja mal googlen. Oder hier einen Link anklicken.

https://www.spektrum.de/lexikon/geograp ... rkehr/3749
http://www.verkehrswissenschaftler.de/k ... r/kom2.htm
https://www.irb.fraunhofer.de/stadt-rau ... gfaktoren-(FE-96/20010005
https://www.forschungsinformationssyste ... is/333909/
http://gfr.ersa.org/gfr/seminarberichte ... erkehr.PDF

Das wirst Du aber natürlich nicht tun, sondern nur behaupten, das wären "meine" Wissenschaftler und Du wüsstest von einer Mehrheit an Verkehrsexperten, die die Meinung vertreten, die vorhandene Infrastruktur habe keinen Einfluss auf die Wahl von Verkehrsmitteln. Und wieso? Weil Du Dein ganzes Leben diesen Murks geglaubt hast und Dir nun nicht eingestehen möchtest, dass Du ewig auf dem Holzpfad warst. Und weil Dich das so frustriert, kläffst Du hier primitiv Leute an.
Nochmals wieviel Autofahrer haben den deine Wissenschaftler befragt ,ob sie bei noch breiteren Radwegen umsteigen würden ?
Ich denke Autofahrer sagen" deinen Wissenschaftlern" ganz was anderes .
Du vielleicht, weil Du ein Sportmuffel bist, aber die Frage stellt sich bereits schon am Anfang bevor man sein erstes Auto kauft, zumal dies nichts über die Verkehrsmenge und Fahrzeugkilometer aussagt. Dafür ist der Modal Split relevant, um sich mittelfristige Tendenzen anzuschauen. Aber mit Statistik hast Du es ja bekanntlich nicht so, sondern nimmst nichts wahr, was nicht in der imaginären Dorfzeitung steht, wo Du einen schnaubenden Leserkommentar nicht von Standardlektüre an Hochschulen unterscheiden kannst.
Nochmals das Radwegenetz ist schon jetzt fast optimal .
Das kannst Du auch noch tausend mal predigen. Es interessiert niemanden. Mit welcher Qualifikation glaubst Du denn, könntest Du das Netz mit aller Verkehrsanlagen in ganz Europa beurteilen? Durchs Lesen der Apotheken-Umschau?
Wer Rad fahren will lässt sich bestimmt nicht durch angeblich
zu schmale Radwege davon abhalten .,Wer Auto fahren will wird auch weiter Autofahren .Dafür benötigt man keine Wissenschaft
sondern reicht ein gesunder Menschenverstand .
Tja, und der ungesunde Menschenverstand führt dann zur Annahme, Parameter wie die Fahrzeit spiele für Menschen keinen Rolle bei der Wahl des Verkehrsmittels für den jeweiligen Weg. :thumbup:
Deine Lügen Unterstellungen lasse ich mal so stehen . Du darfst das . Ich kann dir aber sagen du lügst
Also Deine Lüge steht da noch, es ginge nirgends um Fußverkehr. Scheint keinen zu stören. Wenn ich irgendwo lüge, deck es doch auf. Aber da kommt natürlich nur wieder nichts.
Merke viele Fußgänger haben ihr Auto irgendwo geparkt .Können sie das nicht mehr
belasten sie als Fußgänger auch nicht mehr die Innenstädte .Sie bleiben weg zum Schaden der dort ansässigen Geschäfte .
Genau der Aspekt, dass quasi jeder auch mal Fußgänger ist, wurde schon genannt. Du merkst echt gar nichts mehr? Und wieso sollte sich alles um Geschäfte drehen? Das Argument ist zudem an Dummheit kaum zu überbieten, wenn man bedenkt, dass die Einkaufsstraßen in den Metropolen in der Regel autofrei sind und keinen Leerstand kennen, während die Läden in den Kleinstädten massenhaft zumachen. Ist ja auch logisch: ohne Dreckschleuder haben alle Menschen eine höheren Aufenthaltsqualität vor Ort und verbringen dort gerne mehr Zeit, sprich, geben auch mehr aus.
Angenehm zu lesen ich wäre ein Raser und Umwelt Verpester . Das schreibt ausgerechnet jemand der anderen unterstellt zu beleidigen .
Das unterstelle ich ja nicht, sondern dokumentiere es, wenn Du Leute mit anderer Meinung "krankhaft" nennst. Und nun regst Du Dich über "Umweltverpester" auf, obwohl Du ja weißt, dass es stimmt. Lachhaft. :p
Ich kann dir nur sagen so viele km auf dem Fahrrad wie ich wirst du in 3 Leben nicht schaffen .
Huijuijui. Klopfst Du Dir gerade auf die Brust? :D
Ich wäre Unsozial ist eine weitere Unterstellung . Gegen Fahrverbote in Hannover wetter ich nicht .Ich finde sie wie viele
richtige Experten für unsozial und wirkungslos.
Die Experten, die keiner kennt und die nur in Deinen feuchten Träumen leben. Schön. Ist bloß noch immer nicht das Thema hier. Schau mal in die Überschrift. Schaffst Du das? :D
Labskaus!

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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von H2O »

Aus meinen Erinnerungen heraus war Hannover eine der Großstädte in Deutschland, die in den späten 1950ern bis Ende der 1960er Jahre die autogerechte Stadt entwickeln wollten. Etwa durch die Anlage von vielspurigen Hauptverkehrswegen quer durch die Stadt, oder durch kreuzungsfreie Kreisverkehre. Das Projekt scheiterte letzten Endes an seinem großen Erfolg, der überbordenden Motorisierung der Menschen mit Verstopfungen der Innenstadt und Parkplatznot in den Wohnvierteln.

Dann begann man, den öffentlichen Nahverkehr in der Innenstadt in ein Tunnelsystem zu verlegen; während der riesigen Bauarbeiten bewältigte man den Autoverkehr mit Hochstraßen aus Stahl, die so gut angenommen wurden, daß sie fast doppelt so lange unterhalten wurden als ursprünglich geplant.

Inzwischen ist dieses Verkehrskonzept in mehreren Ebenen umgesetzt worden, ergänzt durch weitläufige Fußgängerbereiche, und vermutlich ein im Alltag bewährtes Verkehrssystem geworden. Dazu müßten sich Teilnehmer äußern, die in Hannover damit leben müssen. Wenn jetzt zu Gunsten der Radfahrer neue Verkehrswege geschaffen werden müssen, dann kann es nur noch darum gehen, die vielspurigen Hauptverkehrswege zu teilen in Fahrrad Trassen und Autostraßen. Wichtig wäre dabei eine klare Trennung durch Grünstreifen, damit die Unsitte gar nicht erst einreißt, Radwege als Parkplätze zu mißbrauchen.

In Hannover geht so etwas, weil die Stadt weitestgehend eben angelegt ist. Mit Blick auf Elektrofahrräder wäre eine solche Entwicklung auch in gemäßigt hügeligen Lagen vorstellbar, um einen größeren Anteil des täglichen Verkehrsaufkommens zu entspannen.

Vor längerer Zeit wurde ein Video gezeigt, wie niederländische Städte ihre Verkehrsnöte durch "Radfahrbahnen" sehr großzügig gelöst haben. Vielleicht können sich unsere deutschen Großstädte dort gedanklich bedienen.

Einzusehen ist doch, daß täglich zwei Hauptverkehrsstunden von 3 Stunden Dauer mit Kriechverkehr durch Nebenstraßen keine Zukunft haben sollten. Aber ohne ein vernünftiges anderes Angebot für die Verkehrsteilnehmer kann daraus nichts werden.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von jack000 »

Der Krieg Fahrradfahrer vs. Fußgänger geht weiter:
Downhill-Rowdys verunsichern Anwohner

Vor allem junge Radler suchen den Kick auf einer steilen Treppenanlage in Stuttgart-Degerloch und riskieren dabei schlimme Unfälle. Anwohnern, die sich beklagen, wurden sogar Schläge angedroht.

Degerloch - Einen Moment lang rattert es, und schon sind die Jugendlichen außer Sichtweite. Schnell wie der Wind rauschen Downhill-Fahrer die schmale Treppenanlage hinab, die die Josefstraße mit der Leonorenstraße in Degerloch verbindet. Die Anlage, idyllisch zwischen Wald und Wohngebiet gelegen, befindet sich unweit des Woodpecker-Trails, der seit März aufgrund der Corona-Pandemie gesperrt ist.

[...]
Der 62-Jährige wohnt an der Lohengrinstraße, auf halber Treppe sozusagen, und beobachtet das gefährliche Treiben seit Jahren. Regelmäßig komme es zu Beinahe-Unfällen, sagt Nanz. Besonders ältere Menschen würden bedrängt und müssten ausweichen.

[...]
Auch mit kleinen Kindern, die unbedarft Richtung Treppe liefen, gebe es häufig brenzlige Situationen. Wer die Downhiller zur Rede stelle, werde meist ruppig abgefertigt. „Mir wurden auch schon Schläge angedroht“, sagt Ulrich Nanz.

[...]
Christina Zwicker, eine Nachbarin, bestätigt die Beobachtungen. Ihre beiden Söhne spielen oft im Wald, sind ständig auf der nur 1,20 Meter breiten Treppe unterwegs. Auch ihr wurden schon Schläge angedroht. Das Verhalten sei asozial. „Den Fahrern ist das schnurzegal. Die verstehen das nicht. Vielleicht brauchen sie auch den Thrill“, sagt Zwicker. Eine weitere Anwohnerin, die anonym bleiben will, sagt resigniert: „Das Problem besteht noch so lange, bis es zum Unfall kommt.“ Sie selbst würde regelmäßig bedrängt. „Aus der Bahn!“ würden die Biker ihr von hinten zurufen.

[...]
„Bei Uneinsichtigkeit oder Wiederholungstätern kann auch ein Bußgeld verhängt werden“, sagt Thronberens. Ob und wie die städtischen Mitarbeiter die Fahrer überhaupt dingfest machen ist angesichts des Tempos, mit dem diese die Treppen hinunterbrausen, allerdings eine ganz andere Frage.
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/ ... 1590170480

Tja, wie kann man das Problem lösen? Am besten ist, man verschärft den Bußgeldkatalog für Fahrradfahrer (Grüne haben Erfahrungen darin, wie man Bußgeldkataloge verschärft, daher dürfte das ja kein Problem sein (Kann aber auch sein, das egal welche Verfehlungen auftreten, diese sich schützend vor die Fahrradfahrer stellen)),

Herr Nanz hat dazu noch eine Idee:
Mit einem Hindernis am oberen Ende der Treppenanlage, das die direkte Durchfahrt verhindert – Stahlbügel zum Beispiel – wäre schon viel gewonnen, glaubt er.
In der Tat ist das ein Lösungsansatz die Raser aufzuhalten, muss dann aber auch großflächiger umgesetzt werden.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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