Die Beladung sollte allein Sache der Verlader sein.el loco » So 2. Mär 2014, 14:03 hat geschrieben: Also wird vom Kunden eine zusätzliche Ladungssicherung, die über den gesetzlichen Standart hinaus geht, gefordert? Dagegen ist nichts einzuwenden, es ist doch das gute Recht des Versenders eine zusätzliche Ladungssicherung zu fordern, wenn er Angst um die Ladung hat.
Wenn was passieren würde, wäre hinterher das Geschrei groß.
Das die Ladungssicherung außerhalb des Betriebsgeländes stattfindet kenne ich auch aus Italien. Da kommen mehrere Gründe zusammen:
Die Ladegasse/rampe frei zu bekommen für den nächsten LKW, oder bspw. innerbetrieblichen Wartentransport.
Geht es u.a. auch um den Versicherungsschutz, und die vermeidung von möglichen Unfällen.
Wird damit vermieden das der Fahrer im Bertrieb "spazieren" geht. Was bedeuten kann das der Fahrer auf der Suche nach nem Kaffeeautomaten durch den Betrieb spaziert, mal kurz duschen gehen will, im Büro was fragen, oder gar klauen/industriespionage.
Ich kenne genug Betriebe in denen der Fahrer entweder im Führerhaus, oder vor der Ladehalle während des Beladens warten muss.
Wenn die Ladungssicherung im Freien stattfindet, muß der Fahrer sich eben entsprechend ankleiden.
Viele Firmen halten es inzwischen so,das der Fahrer nicht mehr die Halle betreten darf.
Finde ich gut.