Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

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Soll es ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen geben?

ja
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51%
nein
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43%
weiß nicht/Enthaltung
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garfield336
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von garfield336 »

Es gibt nur ein absolute maximal Geschwindigkeit auf bestimmte Strecken. Das ist aber nicht die erlaubte Geschwindigkeit. Die ist abhängig von seinen personlichen Fahrkünsten den Wetter, Sicht, Strassen, und Verkehrsverhältnissen.

Wenn auf dem Schild steht dass es verboten ist megr als 100km/h zu fahren dann bedeutet das nicht das man 100km/h darf fahren.
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jack000
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von jack000 »

garfield336 hat geschrieben:(21 Nov 2017, 21:03)

Es gibt nur ein absolute maximal Geschwindigkeit auf bestimmte Strecken. Das ist aber nicht die erlaubte Geschwindigkeit. Die ist abhängig von seinen personlichen Fahrkünsten den Wetter, Sicht, Strassen, und Verkehrsverhältnissen.

Wenn auf dem Schild steht dass es verboten ist megr als 100km/h zu fahren dann bedeutet das nicht das man 100km/h darf fahren.
Ändert nichts daran, das "schleichen" ebenso verboten ist! So darf man z.B. auch nicht mit 20km/h in einer Tempo 50 Zone fahren wenn es keinen Grund darfür gibt ...
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Raskolnikof
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Raskolnikof »

Auch ohne einschlägige Beschilderung dürfen Kraftfahrzeuge ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern (§ 3 Abs. 2 StVO).
Eine Mindestgeschwindigkeit kann sogar per Schild (Zeichen 275) vorgegeben werden. Das heißt dann auch, dass die damit beschilderte Straße nicht von Fahrzeugen befahren werden darf, die diese Geschwindigkeit nicht erreichen können.
Wer sich näher mit der Thematik beschäftigen möchte:
https://www.bussgeldkatalog.de/mindestgeschwindigkeit/
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immernoch_ratlos
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von immernoch_ratlos »

SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:f1 piloten bremsen trotzdem auf 1m genau von 360km/h auf 80 ab.
gute musiker schaffen beim timing ähnliches.
wie schaffen wir das, wenn wir alle blind fliegen...-? ;)
Da ist sie wieder, das Misstrauen, ein geradezu religiöse Ungläubigkeit gegenüber wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Auch der Vergleich mit mehr Profifahrern hilft nicht wirklich weiter. Der natürliche „Wimpernschlag“ in der Regel nicht bewusst, sondern unwillkürlich statt. Wie bei allen Sportarten u.ä. Anlässen, kann eine bestimmtes Verhalten trainiert werden. Wie viele ansonsten normale Autofahrer haben ein solches Training ? Jeder der das Geld dafür hat, kann sich ein Fahrzeug kaufen, dass u.U. weit jenseits seiner Fähigkeiten liegt.

Konntest Du irgendwie widerlegen, was sich problemlos im WWW finden lässt ? Du glaubst doch nicht, ich würde mir so was nur mal einfallen lassen ?
Quelle : scinexx.de hat geschrieben:Gehirn macht beim Blinzeln Pause
Gehirnaktivität in Sehzentren während des Wimpernschlags reduziert

Was geschieht während eines Wimpernschlages? Dieser Frage ist ein britisches Forscherteam nachgegangen und stellte dabei Überraschendes fest: Während wir blinzeln, macht unser Gehirn Pause. Das Gehirn schaltet in der nur Millisekunden dauernden Blinzelperiode Teile des visuellen Systems aktiv ab – selbst dann, wenn in dieser Zeit noch Licht ins Auge fällt.
Das geht noch über das einfache Schließen der Augen hinaus.
Diese „Pause“ der Sehzentren im Gehirn könnte auch erklären, warum wir unser eigenes Blinzeln nur selten wahrnehmen. “Wir würden es sofort merken, wenn unsere Außenwelt plötzlich dunkel werden würde, besonders, wenn es alle paar Sekunden passieren würde”, erklärt Bristow. „Aber wir sind uns nur selten unseres Blinzelns bewusst, obwohl es die Menge des ins Auge einfallenden Lichts ähnlich stark verringert.“

Die „pause“ sorgt offenbar dafür, dass unsere Sicht der Außenwelt ohne Dunkelunterbrechungen bleibt. „Das vorübergehende Unterdrücken von Gehirnregionen, die für die visuelle Wahrnehmung wichtig sind, könnte ein Mechanismus sein, der das Gehirn daran hindert zu bemerken, dass die Augenlider sich über die Pupille schieben und die Welt für einen winzigen Moment dunkel wird“, erklärt die Forscherin. Mit anderen Worten: unser Gehirn trickst sich selbst aus, damit wir unser Blinzeln nicht bemerken.
Es ist typisch für praktisch alle Diskussionen hier, es zählt nur das, was man gern wahrhaben möchte. Da stören Fakten nur. Da macht man sich über jemanden lustig und schon ist dieses Problem gelöst.

Dazu habe ich keine Zahlen - was nicht bedeutet es gäbe sie nicht - wie viele dieser "Hobbyrennfahrer" haben bislang einfach nur Glück gehabt ? Die Straßenverkehrsordnung - §3 StVO "Geschwindigkeit" :
dejure.org hat geschrieben:(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen.....
130 km/h auf der Autobahn: Mehr als nur eine Empfehlung. Nun nicht nur ich ziehe daraus die Erkenntnis, das jeder Fahrzeugführer spätestens aus Anlass eines Unfalls, in der Beweispflicht für sein Verhalten ist. Oder ein Gutachter wird darüber entscheiden. Oder eben ein Gericht :
Quelle hat geschrieben:Die Rechtsprechung des OLG Koblenz argumentierte dabei wie folgt:

Jemand, der die Richtgeschwindigkeit um rund 60 Prozent überschreitet, nur damit er selbst schneller ans Ziel gelangt, zerstört jeglichen Spielraum zur Vermeidung eines Unfalls.

Ein Tempo von 200 Stundenkilometern macht es unmöglich, Gefahrensituationen rechtzeitig abzuwägen und entsprechend zu reagieren.

So hätte die Einhaltung von 130 km/h in Kombination mit einer nur mittelstarken Bremsung den Unfall bereits verhindert.
Aus dem WIKI : "Der Bundesgerichtshof stellte 1992 fest: „wer schneller als 130 km/h fährt, vergrößert in haftungsrelevanter Weise die Gefahr, dass sich ein anderer Verkehrsteilnehmer auf diese Fahrweise nicht einstellt, insbesondere die Geschwindigkeit unterschätzt"

Jetzt dürfen sich die notorischen Faktenverweigerer gern weiter lustig unterhalten..... :p
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Positiv Denkender »

Raskolnikof hat geschrieben:(16 Nov 2017, 00:12)

Meine Empfehlung: Generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf deutschen Autobahnen: 120 km/h. Verstöße dagegen sollte wie in den skandinavischen Ländern geahndet werden.
Du darfst empfehlen was du willst .Dich erhört niemand . Dir bleibt nichts anderes übrig als nach Skandinavien zu ziehen .
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Positiv Denkender »

Raskolnikof hat geschrieben:(21 Nov 2017, 22:01)

Auch ohne einschlägige Beschilderung dürfen Kraftfahrzeuge ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern (§ 3 Abs. 2 StVO).
Eine Mindestgeschwindigkeit kann sogar per Schild (Zeichen 275) vorgegeben werden. Das heißt dann auch, dass die damit beschilderte Straße nicht von Fahrzeugen befahren werden darf, die diese Geschwindigkeit nicht erreichen können.
Wer sich näher mit der Thematik beschäftigen möchte:
https://www.bussgeldkatalog.de/mindestgeschwindigkeit/
Möchte man nicht denn auf BAB besteht eine Mindestgeschwindigkeit wenn nicht durch Verkehrszeichen geändert ist .
Wer mit 80 oder 100 auf der Autobahn tuckelt behindert den Verkehr ohne dafür belangt zu werden .
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Positiv Denkender »

immernoch_ratlos hat geschrieben:(22 Nov 2017, 02:12)

Da ist sie wieder, das Misstrauen, ein geradezu religiöse Ungläubigkeit gegenüber wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Auch der Vergleich mit mehr Profifahrern hilft nicht wirklich weiter. Der natürliche „Wimpernschlag“ in der Regel nicht bewusst, sondern unwillkürlich statt. Wie bei allen Sportarten u.ä. Anlässen, kann eine bestimmtes Verhalten trainiert werden. Wie viele ansonsten normale Autofahrer haben ein solches Training ? Jeder der das Geld dafür hat, kann sich ein Fahrzeug kaufen, dass u.U. weit jenseits seiner Fähigkeiten liegt.

Konntest Du irgendwie widerlegen, was sich problemlos im WWW finden lässt ? Du glaubst doch nicht, ich würde mir so was nur mal einfallen lassen ?

Das geht noch über das einfache Schließen der Augen hinaus. Es ist typisch für praktisch alle Diskussionen hier, es zählt nur das, was man gern wahrhaben möchte. Da stören Fakten nur. Da macht man sich über jemanden lustig und schon ist dieses Problem gelöst.

Dazu habe ich keine Zahlen - was nicht bedeutet es gäbe sie nicht - wie viele dieser "Hobbyrennfahrer" haben bislang einfach nur Glück gehabt ? Die Straßenverkehrsordnung - §3 StVO "Geschwindigkeit" :130 km/h auf der Autobahn: Mehr als nur eine Empfehlung. Nun nicht nur ich ziehe daraus die Erkenntnis, das jeder Fahrzeugführer spätestens aus Anlass eines Unfalls, in der Beweispflicht für sein Verhalten ist. Oder ein Gutachter wird darüber entscheiden. Oder eben ein Gericht : Aus dem WIKI : "Der Bundesgerichtshof stellte 1992 fest: „wer schneller als 130 km/h fährt, vergrößert in haftungsrelevanter Weise die Gefahr, dass sich ein anderer Verkehrsteilnehmer auf diese Fahrweise nicht einstellt, insbesondere die Geschwindigkeit unterschätzt"

Jetzt dürfen sich die notorischen Faktenverweigerer gern weiter lustig unterhalten..... :p
Wenn jemand der Fakten verweigert bist du es. Es gibt keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf BAB . Das ist Fakt
Da man dich ja nicht zum Verkehrsminister ernennt wird das auch nicht kommen . Es besteht auch kein Grund dazu , denn Geschwindigkeitsleitsysteme
sind die bessere Lösung ,wenn sie denn vernünftig gesteuert werden . A 1 zwischen HB Kreuz und Brinkum ist das nicht der Fall .Das liegt
aber an einem grünen Verkehrssenator . In Hannover A27 und A2 klappt das System bestens .
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von jack000 »

Positiv Denkender hat geschrieben:(22 Nov 2017, 18:53)

Möchte man nicht denn auf BAB besteht eine Mindestgeschwindigkeit wenn nicht durch Verkehrszeichen geändert ist .
Wer mit 80 oder 100 auf der Autobahn tuckelt behindert den Verkehr ohne dafür belangt zu werden .
Wenn man den Verkehr behindert wird man belangt ... nur halt zu selten:
[youtube][/youtube]
Da müsste mal flächendeckend durchgegriffen sowie die Strafen deutlich erhöht werden!
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Raskolnikof »

Positiv Denkender hat geschrieben:(22 Nov 2017, 18:53)

...denn auf BAB besteht eine Mindestgeschwindigkeit wenn nicht durch Verkehrszeichen geändert ist .
Stimmt nicht. Anders herum wiord ein Schuh daraus. Es gibt keine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen, es sei denn, eine solche wird durch eine entsprechende Beschilderung ausdrücklich verlangt. Allerdings darf die Autobahn nur von Fahrzeugen befahren werden, die mindestens 60km/h fahren können. Trotzdem darf ich damit auf der Autobahn auch nur 50 km/h fahren, wenn mir danach ist. Ich darf dabei nur nicht den Verkehrsfluss stören bzw. behindern.
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von jack000 »

Raskolnikof hat geschrieben:(22 Nov 2017, 20:29)
Allerdings darf die Autobahn nur von Fahrzeugen befahren werden, die mindestens 60km/h fahren können.
Also gibt es eine Mindestgeschwindigkeit die nicht unterschritten werden darf!
Trotzdem darf ich damit auf der Autobahn auch nur 50 km/h fahren, wenn mir danach ist.
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Ich darf dabei nur nicht den Verkehrsfluss stören bzw. behindern.
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von immernoch_ratlos »

Typisch PD - ich stelle den zugehörigen Gesetzestext ein die Straßenverkehrsordnung - §3 StVO "Geschwindigkeit" und Du fabulierst einfach nur herum. Unter §3 StVO (3) ist im Detail geregelt, wo Höchstgeschwindigkeiten vorgeschrieben sind und wo nicht.

Warum sollte das Thema wohl ausdrücklich "Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?" heißen, wenn es schon ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen auf dt. BAB und anderen Schnellstraßen gäbe. :?:

Du bist so vernagelt, das Dir außer allerlei Geschwätz und falschen Behauptungen rein garnix mehr einfällt.

Wer §3 StVO "Geschwindigkeit" im WEB nicht selbst suchen und finden kann braucht dringend Hilfe - einfach hier klicken und lesen :thumbup:

@all

Das ist der Gesetzestext im Wortlaut - mir jedenfalls reicht das um zu verstehen, was man darf, was man kann und letztendlich was man wie tun muss.

Ach ja, für die eher Unkundigen unter uns - so was gibt es leider - wer auf die kleinen Dreieckchen (ganz oben und ganz unten neben den Gesetzestexten) klickt, kann noch jede Menge, sehr ins Detail gehende, weitere Gesetzestexte finden. Aber für alle die das bis zum Erbrechen diskutieren wollen und dabei die Fantasie bemühen - hier die "Grundregeln" §1 StVO :
[center]§ 1
Grundregeln[/center]


(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Ich wüsste nicht, was es da noch zu diskutieren gibt. Hier sollte jedem klar sein, dass z.B. das "anlasslose Langsamfahren" auf jeder Straße, und damit selbstverständlich auch auf der BAB bereits einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellt - "an­lass­los" DUDEN meint lakonisch "ohne äußeren Beweggrund".

Nicht nur auf BAB gilt explizit lt. §3 StVO (2) "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern." Was im Grund eine Wiederholung des §1 StVO (2) darstellt. Offensichtlich rechnet der Gesetzgeber mit Menschen, die eine doch recht simple Anordnung nicht verstehen können.

Das deutsches Verkehrsrecht (wie auch alle anderen Gesetze) ist ungleich dem was Foren selbstverständlich erlauben, präzise und zugleich bindend im Wortlaut.

Wer wenigstens der Deutschen Sprache rudimentär mächtig ist, kann gern mal hier nachlesen was in 3.249 gerichtlichen Entscheidungen notwendig wurde, um dieses Recht anwenden zu können.

Ansonsten, aus Dummheit - einfach mal "ohne äußeren Beweggrund", "unangemessen", "völlig grundlos" - also dem allgemeinen Verkehrsfluss zuwider, "langsam" - "in behindernder Weise langsam" zu fahren ist eine Ordnungswidrigkeit und kann besonders auf BAB zu schwersten Unfällen führen. Leider trifft dabei den als "Unfallverursacher" - der / die Fahrer(in) - welche als Folge eines solchen Verhaltens zunächst die alleinige Schuld, weil ja jeder entsprechend §3 StVO (1) "Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird." er / sie per se als der Verursacher angesehen wird.

Um dies in einem beherrschbaren Rahmen zu halten, wird dann die ansonsten nicht strafbewehrte "Richtgeschwindigkeit" 130km/h zum Maßstab der schuldhaften Beteiligung an einem Unfall. Da ist die Rechtsprechung unausweichlich eindeutig.

Warum es keine "Mindestgeschwindigkeit auf öffentlichen Straßen geben kann und auch nie geben wird, sollte doch jedem klar sein. Gäbe es eine solch Bestimmung, würde damit der §1 und alle Pharagraphen welche dem Fahrer allein anheim stellen, was er tun darf und tun kann, zumindest in Frage gestellt. Wer weiß "hier MUSS ich z.B. mindestens 100km/h einhalten, würde dieses Gebot über seine Eigenverantwortlichkeit stellen und könnte damit durchaus "im Recht sein". Der hierarchische Zusammenhang wäre widersprüchlich interpretierbar. Dagegen ist das Verbot eine bestimmte vorgegebene Geschwindigkeit zu überschreiten, nicht weiter relativierend, weil zugleich immer §1 StVO (und alle daraus abgeleiteten Vorschriften) seine Gültigkeit behält.

Recht, besonders das Verkehrsrecht ist teilweise auf den "ersten Blick" unübersichtlich und unverständlich. Dabei ist es hierarchisch, aber auch kausal orientiert. Wer hätte das gedacht, wenn "A" eine "Einbahnstraße in falscher Richtung befährt" begeht eine Ordnungswidrigkeit (25€ Bußgeld) - wird im dabei die Vorfahrt ("rechts vor links" §8 StVO Vorfahrt) genommen, ist "B" unabhängig vom in die falsche Richtung fahrenden "A", schuldig dessen vorrangige Vorfahrtsrecht missachtet zu haben. Hier gilt also die Hierarchie und nicht der kausale Zusammenhang der niederrangigen Falschfahrt. Ist doch erstaunlich....
Zuletzt geändert von immernoch_ratlos am Mi 22. Nov 2017, 23:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Raskolnikof »

jack000 hat geschrieben:(22 Nov 2017, 21:34)

Also gibt es eine Mindestgeschwindigkeit die nicht unterschritten werden darf!


Darf niemand!


Darf man generell nicht!
Vielleicht liest du dir einmal den vorigen Beitrag von immernoch_ratlos einmal durch? Dann solltest du verstehen. Selbstverständlich darf ich 50 km/h auf der Autobahn fahren, eben wenn ich den Verkehrsfluss nicht behindere. Beispielsweise nachts um 02.00 Uhr auf der BAB 28, irgendwo zwischen Westerstede und Leer. ;)
Dass ich nur mit einem Fahrzeug, welches über 60 km/h fahren kann auf die Autobahn darf liegt daran, dass ja evtl. mal irgendwo eine Mindestgeschwindigkeit mit entsprechender Ausschilderung gefordert wird.
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von jack000 »

Raskolnikof hat geschrieben:(22 Nov 2017, 23:06)

Vielleicht liest du dir einmal den vorigen Beitrag von immernoch_ratlos einmal durch? Dann solltest du verstehen. Selbstverständlich darf ich 50 km/h auf der Autobahn fahren, eben wenn ich den Verkehrsfluss nicht behindere. Beispielsweise nachts um 02.00 Uhr auf der BAB 28, irgendwo zwischen Westerstede und Leer. ;)
Totaler Blödsinn! Natürlich darfst du nicht grundlos mit 50 auf der Autobahn fahren ...!
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Raskolnikof »

jack000 hat geschrieben:(22 Nov 2017, 23:27)

Totaler Blödsinn! Natürlich darfst du nicht grundlos mit 50 auf der Autobahn fahren ...!
Wer eine derartige Behauptung aufstellt sollte das auch belegen können, vornehmlich mit einem Gesetzestext. Kannst du nicht? Na also! ;)
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Ein Terraner »

Raskolnikof hat geschrieben:(22 Nov 2017, 23:41)

Wer eine derartige Behauptung aufstellt sollte das auch belegen können, vornehmlich mit einem Gesetzestext. Kannst du nicht? Na also! ;)
https://www.berlin.de/special/auto-und- ... muss-.html
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Raskolnikof »

Das ist die Auslegegung der Gesetzesgebung des ACE. Aber immerhin. Der sagt nämlich, Zitat: "Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass auf Autobahnen eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h gilt. (...) Gegen die StVO verstößt auch, wer ohne triftigen Grund durch Langsamfahren den Verkehr behindert.» Die Geschwindigkeit müsse so gewählt werden, dass sie sich dem Verkehrsfluss anpasse."
Also, wo kein oder kaum Verkehr ist und kein nachfolgender Autofahrer wegen meiner Fahrweise behindert oder ausgebremst wird darf ich auch langsamer als die immer wieder genannten 60 km/h fahren. :)
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von immernoch_ratlos »

Schade, wenn "grundlos" - "keine Ursache habend, unbegründet" falsch interpretiert wird.

Wer irgendwo auf einer öffentlichen Straße - wozu auch die BAB gehören dürften - eine Geschwindigkeit wählt, die ihm auf Grund der herrschenden Verkehrssituation angemessen erscheint "begründet" damit sein Handeln". Der Grund für jede gefahrene Geschwindigkeit ist also in dem Willen des Fahrzeugführers gegeben.

Solange er damit in keiner Weise gegen die StVO verstößt, bleibt das ohne Folgen. Nirgendwo ist eine Stelle in der StVO zu finden, welche (außer einer eventuellen Höchstgeschwindigkeit), eine bestimmte Geschwindigkeit vorschreibt. Weder nach oben und erst recht nicht nach unten.

Wenn also Raskolnikof in Anbetracht einer völlig von anderen Verkehrsteilnehmern freien Situation beschließt, sein Fahrzeug auf dessen zulässige Höchstgeschwindigkeit zu beschleunigen, ist das auf BAB oder vergleichbaren Schnellstraßen OHNE Geschwindigkeitsbegrenzung vollkommen rechtens. Dennoch "wartet im Hintergrund" die Richtgeschwindigkeit von 130km/h darauf, das Raskolnikof, sich wie auch immer fehlerhaft verhält. Es ist also erst ein kausaler Zusammenhang, der die Situation u.U. total verändert.

Warum das nun nicht bei jeder denkbaren Geschwindigkeit zutreffen soll (Anhalten und Parken fällt nicht unter "Fahren"), dafür ist nirgendwo im Gesetz auch nur ein Anhaltspunkt zu finden. Auch da handelt Raskolnikof solange legal im gesetzlichen Rahmen, bis ein ANDERER für die Situation relevanter, ein ändernder Sachverhalt eintritt. Dann, erst dann, kommt es zu einem kausalen Zusammenhang, der die gewählte Geschwindigkeit durchaus - aber erst NUN zum Gegenstand einer rechtlichen Betrachtung macht.

Wenn schon - trotz sog. "Richtgeschwindigkeit" (nach oben) kein Verstoß gegen die StVO vorliegt, auch wenn diese um hohe Werte überschritten wird, warum soll dann eine noch nicht einmal existierende Richtgeschwindigkeit "nach unten" plötzlich ein allein aus dieser Tatsache heraus, plötzlich ein Verstoß sein ?

Taucht allerdings ein dritter Verkehrsteilnehmer im Szenario auf, ändert dies die Situation u.U. grundlegend. Nun WIRD jemand behindert, durch die dann womöglich "unangemessene" Fahrweise. Sollte das zufällig ein Fahrzeug der dort zuständigen Polizei sein, liegt es in derem Ermessen eine Behinderung zu erkennen - Raskolnikof seinerseits kann die Gerichte bemühen, denen dann die Aufgabe zufällt, ob und in wieweit tatsächlich ein Verstoß begründet vorliegt.

Die alten Latriner meinten dazu "Condicio sine qua non" - "„Bedingung, ohne die nicht“: Umstand, der nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass ein bestimmter Erfolg entfiele. Diese Faustformel dient im Straf- und Deliktsrecht zur generellen Bestimmung, ob eine Handlung kausal für etwas war. :p
Zuletzt geändert von immernoch_ratlos am Do 23. Nov 2017, 01:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Raskolnikof »

Der vorige Beitrag von immernoch_ratlos läßt keinen Widerspruch zu! :thumbup:
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von imp »

SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(21 Nov 2017, 18:18)

f1 piloten bremsen trotzdem auf 1m genau von 360km/h auf 80 ab.
gute musiker schaffen beim timing ähnliches.
wie schaffen wir das, wenn wir alle blind fliegen...-? ;)
Training, Routine, vielfache Wiederholung. So einen Fahrstil erlernt man und man muss immer wieder nach körperlicher und geistiger Fitness, Zustand des Fahrzeuges, Wetter, Fahrbahn, Verkehr neu abwägen. Man wird auch älter. Die aktuelle Regelung ist jedem starren Limit überlegen, denn sie erlaubt das Mögliche, ohne es zu definieren.
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von jorikke »

jack000 hat geschrieben:(22 Nov 2017, 21:34)

Also gibt es eine Mindestgeschwindigkeit die nicht unterschritten werden darf!


Darf niemand!


Darf man generell nicht!
So lange du auf der Autobahn niemand behinderst, darfst du so langsam fahren, wie du Lust hast.
Warum spielst du dich immer als großen Sachverständigen auf und teilst allenfalls gefühltes Wissen mit?
Hast du übrigens die letzte Ausgabe der ADAC Zeitung gelesen?
Wahrscheinlich nicht, nach dem Artikel über das Rechtsfahrgebot wärst du wohl freiwillig abgetaucht, so peinlich müsste dir das sein.
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von jack000 »

jorikke hat geschrieben:(23 Nov 2017, 17:09)

So lange du auf der Autobahn niemand behinderst, darfst du so langsam fahren, wie du Lust hast.
Stimmt, du hast Recht.
Hast du übrigens die letzte Ausgabe der ADAC Zeitung gelesen?
Wahrscheinlich nicht, nach dem Artikel über das Rechtsfahrgebot wärst du wohl freiwillig abgetaucht, so peinlich müsste dir das sein.
Es gilt das Rechtsfahrgebot aber natürlich muss man nicht in jede kleinste Lücke reinspringen.
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Positiv Denkender »

Raskolnikof hat geschrieben:(22 Nov 2017, 20:29)

Stimmt nicht. Anders herum wiord ein Schuh daraus. Es gibt keine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen, es sei denn, eine solche wird durch eine entsprechende Beschilderung ausdrücklich verlangt. Allerdings darf die Autobahn nur von Fahrzeugen befahren werden, die mindestens 60km/h fahren können. Trotzdem darf ich damit auf der Autobahn auch nur 50 km/h fahren, wenn mir danach ist. Ich darf dabei nur nicht den Verkehrsfluss stören bzw. behindern.
Damit bestätigst du doch nur was ich geschrieben habe .
Nur wer mit 50 auf der BAB unterwegs ist, ist, ein Verkehrshindernis . Trotzdem nett das du bestätigst das auf BAB ein Mindesttempo gefahren werden muss .
Du darfst 50 oder weniger fahren wenn die Witterungsbedingungen kein höheres Tempo zulassen . Sonst nicht .
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Raskolnikof »

PD, ich weiß ja, dass du ein Wahnehmungsproblem hast. Deshalb noch einmal, Zitat:
"Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass auf Autobahnen eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h gilt. Darauf macht die Deutsche Verkehrswacht in Berlin aufmerksam. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt lediglich vor, dass Autobahnen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, «wenn deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt»."
Quelle (eine unter vielen):
https://www.berlin.de/special/auto-und- ... muss-.html

Es gild dabei der Grundsatz, dass ich mich dem Verkehrsfluss anzupassen habe und den fließenden Verkehr durch extrem langsame Fahrweise nicht behindern darf. Wenn aber die Autobahn frei ist und ich niemanden mit meiner Fahrweise behindere (beispielsweise nachts um 2.00 Uhr auf der BAB 28 irgendwo zwischen Westerstede und Leer) darf ich beispielsweise auch nur 50km/h fahren wenn mir danach ist.

Ich hoffe, dass du dies jetzt verstanden und verinnerlicht hast.
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Positiv Denkender »

Raskolnikof hat geschrieben:(24 Nov 2017, 16:46)

PD, ich weiß ja, dass du ein Wahnehmungsproblem hast. Deshalb noch einmal, Zitat:
"Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass auf Autobahnen eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h gilt. Darauf macht die Deutsche Verkehrswacht in Berlin aufmerksam. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt lediglich vor, dass Autobahnen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, «wenn deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt»."
Quelle (eine unter vielen):
https://www.berlin.de/special/auto-und- ... muss-.html

Es gild dabei der Grundsatz, dass ich mich dem Verkehrsfluss anzupassen habe und den fließenden Verkehr durch extrem langsame Fahrweise nicht behindern darf. Wenn aber die Autobahn frei ist und ich niemanden mit meiner Fahrweise behindere (beispielsweise nachts um 2.00 Uhr auf der BAB 28 irgendwo zwischen Westerstede und Leer) darf ich beispielsweise auch nur 50km/h fahren wenn mir danach ist.

Ich hoffe, dass du dies jetzt verstanden und verinnerlicht hast.
Kommt sicher selten vor das du alleine auf der Autobahn fährst .Fakt ist wer mit 50 auf der Autobahn fährt behindert den Verkehr . Letztendlich
sagt deine Version doch nichts anderes aus .Man kann natürlich Wortklauberei betreiben .
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Raskolnikof »

Du erzählst baren Unsinn. Wenn es eine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen gäbe würde dazu die StVO konkret etwas sagen.
Bevor du hier nun weiter dummes Zeug blubberst überlege dir bitte vorher, was du schreibst. Vergesse aber nicht eine verlässliche Quelle (Gesetzestext) zu benennen.
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Positiv Denkender »

Raskolnikof hat geschrieben:(24 Nov 2017, 18:57)

Du erzählst baren Unsinn. Wenn es eine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen gäbe würde dazu die StVO konkret etwas sagen.
Bevor du hier nun weiter dummes Zeug blubberst überlege dir bitte vorher, was du schreibst. Vergesse aber nicht eine verlässliche Quelle (Gesetzestext) zu benennen.
Die hast du doch benannt . Wer mit 50 über die BAB tuckert verstößt gegen $ 1 der STVO.
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Raskolnikof »

Positiv Denkender hat geschrieben:(25 Nov 2017, 14:25)

Wer mit 50 über die BAB tuckert verstößt gegen $ 1 der STVO.
Auch wenn du das hier noch so oft wiederholst; das ist Quatsch! Es kommt da nämlich auf die Verkehrssituation an. Da habe ich mich dem Verkehrsfluss anzupassen und darf nicht als fahrendes Verkehrshindernis über die Autobahn schleichen. Es gibt aber sehr viele Möglichkeiten, wo ich mit beispielsweise 60 km/h auf der Autobahn kein Hindernis bin, weil es keinen Verkehrsfluss mehrerer bzw. vieler Fahrzeuge gibt und es von daher nicht zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer kommt.

Komisch, dass du alles besser weisst als beispielsweise der ADAC, der ACE, oder der AVD. Selbst die geltende Gesetzgebung stellst du in Frage bzw. interpretierst die nach deinem Wohlgefallen.
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Thomas I »

Raskolnikof hat geschrieben:(24 Nov 2017, 16:46)

PD, ich weiß ja, dass du ein Wahnehmungsproblem hast. Deshalb noch einmal, Zitat:
"Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass auf Autobahnen eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h gilt. Darauf macht die Deutsche Verkehrswacht in Berlin aufmerksam. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt lediglich vor, dass Autobahnen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, «wenn deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt»."
Quelle (eine unter vielen):
https://www.berlin.de/special/auto-und- ... muss-.html

Es gild dabei der Grundsatz, dass ich mich dem Verkehrsfluss anzupassen habe und den fließenden Verkehr durch extrem langsame Fahrweise nicht behindern darf. Wenn aber die Autobahn frei ist und ich niemanden mit meiner Fahrweise behindere (beispielsweise nachts um 2.00 Uhr auf der BAB 28 irgendwo zwischen Westerstede und Leer) darf ich beispielsweise auch nur 50km/h fahren wenn mir danach ist.

Ich hoffe, dass du dies jetzt verstanden und verinnerlicht hast.
Du liegst falsch. Es gibt sogar einen Präzedenzfall jemand mit dem PKW mit 60km/h über genau die A28 gefahren ist und ein Wagen der nicht mit so einer Schleicherei gerechnet hat und nach rechts gewechselt ist dem drauf gefahren ist.
Das Gericht gab dem Schleicher die Hauptschuld an dem Unfall.
In einem ähnlichen Fall urteilte das OLG Brandenburg wie folgt: Die Richter waren der Ansicht, dass bei einer derart langsamen Geschwindigkeit, mit der sein Vordermann unterwegs gewesen war, ein Verstoß gegen § 3 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorliege. Demnach dürfen Autofahrer nicht so langsam fahren, dass sie den Fließverkehr behindern. Die Autobahn diene dem Schnellverkehr, sodass andere Verkehrsteilnehmer mit derart langsamen Fahrzeugen nicht rechnen müssten. Daher treffe den langsamen Fahrer eine erhöhte Sorgfaltspflicht gegenüber den wesentlich schnelleren Fahrzeugen.

Autofahrer dürfen nicht so langsam fahren, dass sie den Fließverkehr behindern, so der Richter

Ich würde also zu jeder Tageszeit davon abraten mit einem PKW langsamer als 80km/h auf der Autobahn zu fahren wenn man nicht im Stau, Baustelle oder Schnee und Nebel ist.

Als Ordnungswidrigkeit kann das auch ohne Unfall geahndet werden, wenn man dabei so fährt das man was Juristen salopp "gefährlicher Schleicher" ist kann das richtig teuer werden.
Als gefährlicher Schleicher gilt vor Gericht beispielsweise, wer auf einer freien Autobahn ohne Tempolimit langsamer als 60 km/h fährt, oder auf einer freien Landstraße ohne besondere Beschränkung mit einem normalen Auto nicht mal 50 km/h fährt.
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Raskolnikof »

Thomas I hat geschrieben:(26 Nov 2017, 00:39)

Du liegst falsch.
Nein, ich liege nicht falsch. Du sagst ja selbst:
Autofahrer dürfen nicht so langsam fahren, dass sie den Fließverkehr behindern, so der Richter
Nichts anderes habe ich gesagt. Deine genannten "Fälle" sind keine Präzedenzfälle sondern Einzelfälle, die bei verschiedenen Gerichte verhandelt wurden. Bei deinen geschilderten Fällen kam es ja offensichtlich zu einer Behinderung anderer Autofahrer durch den Schleicher.
Als Ordnungswidrigkeit kann das auch ohne Unfall geahndet werden, wenn man dabei so fährt das man was Juristen salopp "gefährlicher Schleicher" ist kann das richtig teuer werden.
Als gefährlicher Schleicher gilt vor Gericht beispielsweise, wer auf einer freien Autobahn ohne Tempolimit langsamer als 60 km/h fährt, oder auf einer freien Landstraße ohne besondere Beschränkung mit einem normalen Auto nicht mal 50 km/h fährt.
Wo weit und breit kein Auto ist bin ich kein "Gefährlicher Schleicher". Aber du nennst mir bestimmt den Gesetzestext der StVO oder die Stelle im Bußgeldkatalog der mir genau sagt, was ich zu zahlen habe, wenn ich ohne den Verkehrsfluss zu behindern auf der Autobahn 50 km/h fahre. ;)
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Thomas I »

Raskolnikof hat geschrieben:(26 Nov 2017, 01:03)

Nein, ich liege nicht falsch. Du sagst ja selbst:

Nichts anderes habe ich gesagt. Deine genannten "Fälle" sind keine Präzedenzfälle sondern Einzelfälle, die bei verschiedenen Gerichte verhandelt wurden. Bei deinen geschilderten Fällen kam es ja offensichtlich zu einer Behinderung anderer Autofahrer durch den Schleicher.

Wo weit und breit kein Auto ist bin ich kein "Gefährlicher Schleicher". Aber du nennst mir bestimmt den Gesetzestext der StVO oder die Stelle im Bußgeldkatalog der mir genau sagt, was ich zu zahlen habe, wenn ich ohne den Verkehrsfluss zu behindern auf der Autobahn 50 km/h fahre. ;)
Nach der herrschenden Meinung der Gerichte behindert 50km/h auf der Autobahn immer den Verkehrsfluss, da gerade auf einer freien Autobahn niemand mit einem derart langsam fahrenden Autobahn rechnet.

Sehr schön dazu das Amtsgericht Wilhelmshaven zu einer Autofahrerin die mit 60km/h über die A29 kroch.
Und die A29 dürfte das Paradebeispiel für leere, freie Autobahn sein, siehe Amtsgericht Wilhelmshaven, 6 C 602/02

Daher §§ 1 II, 32 II, 49 StVO; § 24 StVG; 1.4 BKat.
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Watchful_Eye »

Meines Erachtens sollte diese Frage nicht mit Ja oder Nein beantwortet werden. Es sollte ein Limit geben, aber die Frage ist dessen Höhe. Es gibt Sportwagen, die über 300 Km/H fahren können, und meines Erachtens ist es unzweifelhaft, dass so etwas verboten werden sollte, da es im Anbetracht des sehr langen Bremsweges doch arg gefährlich sein kann.

Warum diskutiert man also gleich über ein Tempolimit von 120? Auf 160 könnte man sich doch erstmal einigen, dann wären normale Autofahrer schon einmal vor Extremrasern sicher. Das wäre auch weitaus leichter zu vermitteln.
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Positiv Denkender »

Raskolnikof hat geschrieben:(25 Nov 2017, 18:37)

Auch wenn du das hier noch so oft wiederholst; das ist Quatsch! Es kommt da nämlich auf die Verkehrssituation an. Da habe ich mich dem Verkehrsfluss anzupassen und darf nicht als fahrendes Verkehrshindernis über die Autobahn schleichen. Es gibt aber sehr viele Möglichkeiten, wo ich mit beispielsweise 60 km/h auf der Autobahn kein Hindernis bin, weil es keinen Verkehrsfluss mehrerer bzw. vieler Fahrzeuge gibt und es von daher nicht zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer kommt.

Komisch, dass du alles besser weisst als beispielsweise der ADAC, der ACE, oder der AVD. Selbst die geltende Gesetzgebung stellst du in Frage bzw. interpretierst die nach deinem Wohlgefallen.
Ich stelle nichts in Frage .Was du da von dir gibst sind Situationen die nie oder selten auf unseren BAB auftreten .Gerade wenn Autobahnen frei sind
wird wohl niemand mit 50 oder 60 dort herumtuckern . Das Gegenteil ist richtig, bei freier Autobahn werden die Autofahrer bestimmt eher schneller fahren .
Wer 50 0der 60 fährt passt sich eben nicht den Verkehrsfluss an sondern behindert ihn . . Dein Beispiel spricht doch gegen jede Normalität .
Vor einigen Wochen hat man auf der A27 einen sogenannten Hochzeit Korso aufgelöst die Beteiligten mit einem Bußgeld belegt weil sie mit 40 -50
über die Autobahn geschlichen sind . Natürlich gibt es Ausnahmesituationen wie Nebel oder Glatteis .Außer dir fährt auch niemand mit 60 auf freier Autobahn .
Letztendlich ging es auch nicht um 60 km /h sondern um weniger .
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Raskolnikof »

Ich bin selbst noch nie mit 50 Km/h über die Autobahn geschlichen, es sei denn, der Verkehr ließ keine höhere Geschwindigkeit zu. Es ging hier doch lediglich um die Frage, ob die StVO eine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen vorschreibt. Und das ist eben nicht so.
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Tom Bombadil »

Auf der A4 von Aachen nach Köln gibt es ein 7 km langes, schnurgerades Teilstück, auf dem immer wieder sehr schwere Unfälle mit Toten passiert sind. Ein Prof der TH Aachen hatte schon vorab vor solchen Unfällen gewarnt, jetzt wurde er nachträglich bestätigt, seit 2 Monaten gilt auf dem Stück ein Tempolimit von 130 km/h und es gab keine solchen Unfälle und keine Toten mehr, die Durchschnittsgeschwindigkeit der PKW hat sich von 142 auf 130 km/h verlangsamt, das ist vernachlässigbar. Die allermeisten Autofahrer halten sich auch an die Regelung, weil sie sinnvoll ist und vernünftig kommuniziert wurde :thumbup:
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von jack000 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(26 Nov 2017, 15:23)

Auf der A4 von Aachen nach Köln gibt es ein 7 km langes, schnurgerades Teilstück, auf dem immer wieder sehr schwere Unfälle mit Toten passiert sind. Ein Prof der TH Aachen hatte schon vorab vor solchen Unfällen gewarnt, jetzt wurde er nachträglich bestätigt, seit 2 Monaten gilt auf dem Stück ein Tempolimit von 130 km/h und es gab keine solchen Unfälle und keine Toten mehr, die Durchschnittsgeschwindigkeit der PKW hat sich von 142 auf 130 km/h verlangsamt, das ist vernachlässigbar. Die allermeisten Autofahrer halten sich auch an die Regelung, weil sie sinnvoll ist und vernünftig kommuniziert wurde :thumbup:
Aber genau die Abschnitte ohne Tempolimit sind diejenigen bei denen die wenigsten Unfälle passieren. D.H. muss es eine Ursache haben und dann hätte da schon immer ein TL hingehört.
Das Problem der Unfallkommission war bislang, dass sie keine Handhabe hatte, irgendetwas am neuen A4-Abschnitt zu ändern. Die Strecke ist neu, gut ausgebaut, sie ist keine Unfallhäufungsstelle, die Lärmschutzwerte werden eingehalten. Und trotzdem stimmt etwas mit dem neuen Abschnitt nicht. Bohlander sagt: „Die Unfälle, die dort passieren, sind sehr verschieden, alle haben eine andere Ursache. Aber die Unfälle eint, dass sie auffallend schwer sind.“
http://www.aachener-zeitung.de/lokales/ ... -1.1725018
Wie man also sieht ist zu hohe Geschwindigkeit maximal nur 1 von 9 Ursachen. Alle anderen Unfälle sind also wegen irgendwas anderem passiert.
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Tom Bombadil »

Das Problem war die zu hohe Tempodifferenz zwischen PKW und LKW.
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von jack000 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(26 Nov 2017, 15:41)

Das Problem war die zu hohe Tempodifferenz zwischen PKW und LKW.
Also lt. Unfallkommission:
sind sehr verschieden, alle haben eine andere Ursache.
Das werden doch nicht 9 unterschiedliche Tempodifferenzen gewesen sein?
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von immernoch_ratlos »

Recht - juristisch formuliertes Recht muss auch den letzten noch möglichen Fall einkalkulieren. Nahtlos ! Die Idee, andere Fahrzeuge von bestimmten Straßen auszuschließen, sagt einerseits etwas über die ausgeschlossenen Fahrzeuge, und andererseits etwas über den Verkehrsweg aus.

Um alle anderen "bauartbedingt langsameren Fahrzeuge" auf BAB von vornherein auszuschließen, hat man deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei 60km/h festgemacht. Hätte man nun - wie einige (eher inzwischen nur ein Diskutant) - glauben machen wollen, damit sei eine Mindestgeschwindigkeit bedingt, müssten alle KFZ die auf BAB zugelassen sind, permanent "mindesten" 60km/h einhalten.

Die Bedeutung von "höchst" aber auch von "mindest" kann jeder im DUDEN nachlesen - Voraussetzung, die ausreichende Fähigkeit das geschriebene Wort auch verstehen zu können : Quelle : DUDEN Suche nach "mindest" Jeder, auch ausgesprochene geistige Tiefflieger werden verstehen, wenn da von einer "Mindestgröße" - der "geringste nötige(n) Größe" die Rede ist.

Das lässt sich gegebenenfalls auch problemlos auf eine " bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" die eigentlich eine "Mindestgeschwindigkeit" darstellt, welche alle dort zulässig fahrenden KFZ bauartbedingt erfüllen müssen, übertragen. Es gibt festgelegte "Richtgeschwindigkeiten". Das mag ja überraschen, mitnichten - auch mitneffen - meint der :
DUDEN hat geschrieben: Richt­ge­schwin­dig­keit, die
Bedeutungsübersicht

(in der Bundesrepublik Deutschland) für den Kraftfahrzeugverkehr besonders auf Autobahnen empfohlene [Höchst]geschwindigkeit
Das da "empfohlene" steht bedeutet, jeder kann folgen oder es auch bleiben lassen.

Gäbe es allerdings tatsächlich eine Mindestgeschwindigkeit im dt. Verkehrsrecht, wäre das eine Festlegung, die bei alle Geschwindigkeiten unterhalb der Mindestgeschwindigkeit verkehrsrechtlichen Konsequenzen hätte. Zum Glück ist keiner je auf die Idee gekommen, solch einen Blödsinn gar noch schriftlich in die StVO einfließen zu lassen.

Für das gern genutzte und ebensogern falsch verstandene Beispiel von KFZ mit "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" von 60km/h würde das dann folgerichtig bedeuten, gleichgültig was sonst noch los sein könnte, müsse diese Fahrzeugklasse permanent ihre "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" von 60km/h einhalten. Das dies völliger Unsinn ist und auch sonst von KEINEM Fahrzeug, welches rechtskonform auf BAB oder sonstigen Straßen verkehren darf, eingehalten werden muss, sollte nun eigentlich klar sein.

Was allerdings die Möglichkeit einer in der StVO enthaltenen Verstöße angeht, habe ich nicht umsonst den Spruch "Condicio sine qua non" - "„Bedingung, ohne die nicht“ erwähnt (das römische Recht findet sich durchaus häufig im dt. Recht wieder).

Womöglich bringt dieser Zusammenhang, der gerade bei einem tödliche verlaufenden Verkehrsunfall höchst wichtig ist, ein besseres Verständnis, warum auch eher zuvor ungedachte Verläufe, im Recht fixiert sein müssen - soweit sich das überhaupt voraussehen lässt : "wenn der erst versterbende verstirbt" klingt doch höchst seltsam - nur ist eben bei einem tödliche verlaufenden Verkehrsunfall, wo beide Eheleute "auf der Strecke bleiben" von großer Bedeutung, weil dies rechtlich bedeutsam die Erbfolge bestimmt.

Es muss also immer mindestens eine "Bedingung" hinzukommen. Im Fall der konstruierten Langsamfahrt, muss das zumindest eine Behinderung für Dritte darstellen, BEVOR überhaupt ein Verstoß gegen die StVO zustande kommen kann. Das dies höchst theoretisch ist und wohl kaum jemand "Condicio sine qua non" tun wird, ist rechtlich vollkommen unerheblich. Gesetze müssen soweit dies möglich ist, auch völlig unsinnig erscheinende "Erfolge" vorab regeln. Ja selbst der "Alleinunfall ohne Fremdschaden" geschieht ja nicht grundlos. So kann der Grund dafür wiederum durchaus ein Verstoß gegen die StVO sein. Sich von der Unfallstelle "unerlaubt" zu entfernen, kann durchaus als Fahrerflucht gewertet werden, wenn es außer ihm / ihr selbst einen unerkannt Geschädigten geben sollte....
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Positiv Denkender »

Raskolnikof hat geschrieben:(26 Nov 2017, 13:52)

Ich bin selbst noch nie mit 50 Km/h über die Autobahn geschlichen, es sei denn, der Verkehr ließ keine höhere Geschwindigkeit zu. Es ging hier doch lediglich um die Frage, ob die StVO eine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen vorschreibt. Und das ist eben nicht so.
Es schleicht auch niemand mit 50 über eine Autobahn .Da betreibst du lediglich Rechthaberei .
Die STVO schreibt vor dass niemand behindert werden darf .Wer mit weniger als 60 auf einer BAB fährt behindert aber den restlichen Verkehr .
Deine Aussage ,wenn jemand vollkommen alleine auf der BAB fährt darf er das ,ist doch an den Haaren herbeigezogen .
Vollkommen unlogisch und Realitätsfremd . Ich denke das erste was man einem solchen Autofahrer entnehmen würde wäre eine Blutprobe.
Zuletzt geändert von Positiv Denkender am So 26. Nov 2017, 17:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von immernoch_ratlos »

Verkehrstote nach Unfallursachen 2015 - je 1 000 Unfälle mit Personenschaden :

26 Verkehrstote - Geschwindigkeit
22 Verkehrstote - Falsche Straßenbenutzung
22 Verkehrstote - Überholen
16 Verkehrstote - Alkoholeinfluss
13 Verkehrstote - Falsches Verhalten gegenüber Fußgängern
7 Verkehrstote - Vorfahrt, Vorrang
6 Verkehrstote - Nebeneinanderfahren
6 Verkehrstote - Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren
4 Verkehrstote - Abstand
2 Verkehrstote -Vorbeifahren

Wo wurde am meisten "ortsbedingt" gestorben ?
Die Gefahr tödlich zu verunglücken ist auf Landstraßen somit besonders hoch: Kamen bei Innerortsstraßen 5 Getötete auf 1 000 Unfälle mit Personenschaden, waren es auf Landstraßen 26 Getötete und auf Autobahnen 21 Getötete. Der Grund dafür sind die höheren Geschwindigkeiten auf Landstraßen und Autobahnen.

Auf Landstraßen kommen zudem risikoerhöhende Faktoren hinzu, wie fehlende Trennung des Gegenverkehrs, schlechte Überholmöglichkeiten, Kreuzungen oder Hindernisse wie Bäume neben der Fahrbahn.
4.4 Autobahnen

Im Jahr 2015 kam es zu 20 113 Unfällen mit Personenschaden auf Deutschlands Autobahnen. Dabei starben 414 Menschen, 5 834 wurden schwer verletzt. Unter den Getöteten waren 255 Pkw-Insassen, 86 Insassen von Güterkraftfahrzeugen und 39 Fußgänger.

Eine der Hauptunfallursachen auf Autobahnen ist zu schnelles Fahren. Im Jahr 2015 war mehr als ein Drittel (6 916) der Autobahnunfälle darauf zurückzuführen, dass mindestens ein Beteiligter die Höchstgeschwindigkeit überschritten hatte beziehungsweise für die vorliegenden Straßen- oder Witterungsverhältnisse zu schnell fuhr. Insgesamt fanden 206 Menschen bei Geschwindigkeitsunfällen auf Autobahnen den Tod, 2.443 wurden schwer verletzt. Das war jeder zweite Getötete (49,8 %) und 41,9 % aller Schwerverletzten auf deutschen Autobahnen.

Dennoch sind Autobahnen – bezogen auf die gefahrenen Kilometer – die sichersten Straßen: Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen haben 2015 Kraftfahrzeuge auf deutschen Straßen insgesamt 757 Milliarden Kilometer zurückgelegt, davon ein Drittel auf Autobahnen (31,3 %). Aber nur jeder fünfzehnte Unfall mit Personenschaden (6,6 %) und jeder achte Verkehrstote (12,0 %) entfiel auf eine Autobahn
Dieser kurze Auszug / Quelle : Destatis :"Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2015" PDF-Download (startet automatisch) lässt eigentlich nur diesen Überlegung zu :

Um also die Anzahl der als Unfallfolge Getöteten weiter zu senken wäre eine generelle Höchstgeschwindigkeit auf dt. Autobahnen zwar nicht erwünscht, aber wohl der einzig logische Schluss, schließlich ist der fragende Thementitel ja "Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?"

Es "droht" nach allem was ich bis dato weiß nichts, wäre aber wohl die einzig mögliche Lösung für diesen "Ort". Die ansonsten "folgenlos" überschrittenen "Richtgeschwindigkeit" hat in all diesen Fällen eine erhebliche Wirkung für die Unfallbeteiligten. Was im Grunde nichts anderes als bereits eine de facto nicht näher in ihrer Höhe bestimmte Höchstgeschwindigkeit darstellt. Was aber da vollkommen freiwillig, die tödlichen Unfälle auf BAB nicht weiter beeinflusst. Es muss also erst gestorben werden, BEVOR die nicht beachtete "Richtgeschwindugkeit" Folgen zeitigt :dead:

Es wäre höchst unlogisch anzunehmen, der Gesetzgeber hätte sich der :

Geschwindigkeit = 130 km/h = 36,111 m/s = 3,111 m/100ms = Richtgeschwindigkeit auf BAB und Schnellstraßen

"nur rein zufällig" und ohne logische Zusammenhänge bedient. Offensichtlich - dazu müsste man allerdings Vergleiche mit anderen europäischen Fallzahlen anstellen - wird allgemein eine Geschwindigkeit von max. 130km/h (oder noch darunter !) auf Autobahnen / Schnellstraßen überall in Europa (der Welt ?) für den durchschnittlichen Fahrzeuglenker als weitgehend zumutbar gehalten. In der täglichen Realität wird überall und besonders auch von sehr vielen, diese als noch "beherrschbare Geschwindigkeit" geltende Geschwindigkeit deutlich überschritten. Das wohl eher durchschnittliche Fahrvermögen, führt zu mit der Geschwindigkeit überproportional wachsenden Gefährdung. Das dies so ist, zeigen die oben zitierten Fallzahlen. Wollte man diese senken, wäre wohl die einzig mögliche Lösung, eine Anpassung an die überall sonst auf der Welt praktizierten Geschwindigkeitsbegrenzungen.
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Positiv Denkender »

immernoch_ratlos hat geschrieben:(26 Nov 2017, 17:01)

Verkehrstote nach Unfallursachen 2015 - je 1 000 Unfälle mit Personenschaden :

26 Verkehrstote - Geschwindigkeit
22 Verkehrstote - Falsche Straßenbenutzung
22 Verkehrstote - Überholen
16 Verkehrstote - Alkoholeinfluss
13 Verkehrstote - Falsches Verhalten gegenüber Fußgängern
7 Verkehrstote - Vorfahrt, Vorrang
6 Verkehrstote - Nebeneinanderfahren
6 Verkehrstote - Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren
4 Verkehrstote - Abstand
2 Verkehrstote -Vorbeifahren

Wo wurde am meisten "ortsbedingt" gestorben ?

Dieser kurze Auszug / Quelle : Destatis :"Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2015" PDF-Download (startet automatisch) lässt eigentlich nur diesen Überlegung zu :

Um also die Anzahl der als Unfallfolge Getöteten weiter zu senken wäre eine generelle Höchstgeschwindigkeit auf dt. Autobahnen zwar nicht erwünscht, aber wohl der einzig logische Schluss, schließlich ist der fragende Thementitel ja "Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?"

Es "droht" nach allem was ich bis dato weiß nichts, wäre aber wohl die einzig mögliche Lösung für diesen "Ort". Die ansonsten "folgenlos" überschrittenen "Richtgeschwindigkeit" hat in all diesen Fällen eine erhebliche Wirkung für die Unfallbeteiligten. Was im Grunde nichts anderes als bereits eine de facto nicht näher in ihrer Höhe bestimmte Höchstgeschwindigkeit darstellt. Was aber da vollkommen freiwillig, die tödlichen Unfälle auf BAB nicht weiter beeinflusst. Es muss also erst gestorben werden, BEVOR die nicht beachtete "Richtgeschwindugkeit" Folgen zeitigt :dead:

Es wäre höchst unlogisch anzunehmen, der Gesetzgeber hätte sich der :

Geschwindigkeit = 130 km/h = 36,111 m/s = 3,111 m/100ms = Richtgeschwindigkeit auf BAB und Schnellstraßen

"nur rein zufällig" und ohne logische Zusammenhänge bedient. Offensichtlich - dazu müsste man allerdings Vergleiche mit anderen europäischen Fallzahlen anstellen - wird allgemein eine Geschwindigkeit von max. 130km/h (oder noch darunter !) auf Autobahnen / Schnellstraßen überall in Europa (der Welt ?) für den durchschnittlichen Fahrzeuglenker als weitgehend zumutbar gehalten. In der täglichen Realität wird überall und besonders auch von sehr vielen, diese als noch "beherrschbare Geschwindigkeit" geltende Geschwindigkeit deutlich überschritten. Das wohl eher durchschnittliche Fahrvermögen, führt zu mit der Geschwindigkeit überproportional wachsenden Gefährdung. Das dies so ist, zeigen die oben zitierten Fallzahlen. Wollte man diese senken, wäre wohl die einzig mögliche Lösung, eine Anpassung an die überall sonst auf der Welt praktizierten Geschwindigkeitsbegrenzungen.
[...]

Dort wo die Verkehrssituation höhere Geschwindigkeit nicht zulässt bestehen bereits Tempolimits .
[...] Unfälle durch hohe Geschwindigkeiten sind rar . Die meisten Unfälle entstehen durch
Spurwechsel und durch unachtsames einfädeln .Auffahrunfälle die auf hohe Geschwindigkeiten zurückzuführen sind selten .
Nimmt man mal LKW Unfälle aus .Die passieren aber bei Geschwindigkeiten von 80km /h und darunter .
Richtig ist die schwersten Unfälle passieren auf Landstraßen .In Städten dürften nach deinen Ausführungen nur wenige Unfälle passieren ,denn dort fährt man meistens nicht schneller als 50 .[...]
Zuletzt geändert von frems am So 26. Nov 2017, 17:31, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beleidigungen, Spam und Unterstellungen entfernt
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Positiv Denkender »

[...]
Zuletzt geändert von frems am So 26. Nov 2017, 17:37, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: repost
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von jack000 »

immernoch_ratlos hat geschrieben:(26 Nov 2017, 17:01)Um also die Anzahl der als Unfallfolge Getöteten weiter zu senken wäre eine generelle Höchstgeschwindigkeit auf dt. Autobahnen zwar nicht erwünscht, aber wohl der einzig logische Schluss
Du bringst Statistiken über das gesamte Verkehrsaufkommen in Deutschland. Kannst du den Zusammenhang näher erläutern wieso dort die Geschwindigkeit reduziert werden soll wo die wenigsten Unfälle passieren?
=> Macht es nicht Sinn, sich erstmal die Stellen anzuschauen wo die Masse an Verkehrstoten auftreten (=Landstraßen mit Tempolimit, Städte und Autobahnen mit Tempolimit) und nicht die wo nur ein Krümel (0,5%) der Verkehrstoten auftritt (=Autobahnen ohne Tempolimit)?
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Excellero »

Ehrlich gesagt ist das ein Problem das völlig zu vernachlässigen ist. Es ist geradezu episch unwichtig im Vergleich zu anderen Themenbereichen. Und ehrlich gesagt würde mich ein solches generelles Tempolimit auch nicht weiter stören. Bin glücklicherweise ja keiner dieser Aussendienstler die im VW oder Audi im Tiefflug unterwegs sind. :rolleyes:
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von SpukhafteFernwirkung »

Excellero hat geschrieben:(26 Nov 2017, 18:07)

Ehrlich gesagt ist das ein Problem das völlig zu vernachlässigen ist. Es ist geradezu episch unwichtig im Vergleich zu anderen Themenbereichen. Und ehrlich gesagt würde mich ein solches generelles Tempolimit auch nicht weiter stören. Bin glücklicherweise ja keiner dieser Aussendienstler die im VW oder Audi im Tiefflug unterwegs sind. :rolleyes:
problem is aber, dass gerade die fahrer der vw baukastensysteme in der regel schlechte fahrer sind, die oft sogar schon mit leistungen um 200 ps völlig überfordert sind. hinzu kommen fahrwerksmängel und schlecht abgestimmte elektronische assistenzsysteme. ich erinnere nur an das audi TT debakel, seit dem sich technisch an den produkten nichts geändert hat...- :rolleyes:
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von jack000 »

SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(26 Nov 2017, 19:17)

problem is aber, dass gerade die fahrer der vw baukastensysteme in der regel schlechte fahrer sind, die oft sogar schon mit leistungen um 200 ps völlig überfordert sind.
Quelle oder selbst ausgedacht?
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Tom Bombadil »

jack000 hat geschrieben:(26 Nov 2017, 15:54)

Also lt. Unfallkommission:
Der bisherige Erfolg des Tempolimits auf dem Teilstück spricht für sich, so eine Unfallkommission ist auch nicht unfehlbar.
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von jack000 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(26 Nov 2017, 19:47)

Der bisherige Erfolg des Tempolimits auf dem Teilstück spricht für sich, so eine Unfallkommission ist auch nicht unfehlbar.
Natürlich sind die das nicht, aber eine Quelle, dass das eine mit dem anderen zusammenhängt gibt es auch nicht ...
=> Die Senkung der Unfallzahlen hat bereits während der Zeit ohne TL stattgefunden ...
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von frems »

jack000 hat geschrieben:(26 Nov 2017, 19:53)

Natürlich sind die das nicht, aber eine Quelle, dass das eine mit dem anderen zusammenhängt gibt es auch nicht ...
=> Die Senkung der Unfallzahlen hat bereits während der Zeit ohne TL stattgefunden ...
Sagt ja niemand, dass nur Veränderungen am Tempolimit die Verkehrssicherheit erhöhen würden. Es ist halt nur eine Maßnahme von vielen.
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Re: Droht ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Beitrag von Tom Bombadil »

jack000 hat geschrieben:(26 Nov 2017, 19:53)

Natürlich sind die das nicht, aber eine Quelle, dass das eine mit dem anderen zusammenhängt gibt es auch nicht ...
Doch gibt es, leider hinter einer Paywall: http://www.aachener-zeitung.de/lokales/ ... -1.1767803

Es geht mir übrigens nur um dieses eine Teilstück, ein generelles Tempolimit halte ich für falsch.
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