Vizegott hat geschrieben:(01 Jan 2017, 07:49)
Ab einem gewissen Grade der Eigenverletzung gehen Sie in BRD auch in die Klappse.
Nein so einfach wie in Russland ist in Deutschland eine Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik nicht. Es muss schon eine suizidale Selbsttötungsabsicht oder eine massive Gefährdung anderer Leute öffentlich vorliegen. Kleines Beispiel
Ein Patient zeigt diverse Wunden am Handgelenk auf. Eine die schon ein paar Tage alt und entzündet ist, andere neu. Auf Nachfrage bestätigt sich der Verdacht, dass der Patient sich diese Verletzung selbst zugefügt hat. Wenn keine Lebensgefahr besteht, die Person nicht von einem Art als unzurechnunsfähig attestiert wird usw. darf kein Mensch einfach in die Klinik gepackt werden.
Massive Gefährdung als Voraussetzung ist eine elementare Grundlage, dazu würden die Aktionen des Künstlers damals nicht ausreichen. Erste Voraussetzung für eine Zwangseinweisung ist nämlich, dass die Person durch ihre psychische Erkrankung in erheblichem Maß die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder auch ihr eigenes Lebengefährdet. Vor allem nach Selbsttötungsversuchen erfolgt zunächst häufig eine Einweisung in die geschlossene Psychiatrie, und dies in der Regel gegen den Willen der oder des Betroffenen. Aber es liegt in dem Fall jeweils nicht vor. Kei Notarzt oder sonstiger Arzt würde leichtfertig handeln und in dem Fall schon gar nicht.
Gibt ein ein Beispiel wo auch bei uns in Deutschland irgendwelche Künstler sich selber verletzen, massiv sogar vor allem in Hinblick auf Kreislauf, Langzeitschäden aber ihre "Kunst" aufführen dürfen. Mit irgendwelchen Fleischerwerkzeugen sich in einer Halle vor der Presse hochziehen lassen, im SM Bereic und was weiss ich nicht alles. Da landet keiner im Knast oder in einer geschlossenen Klinik. Außerdem ist das ganze auch nicht so einfach wie in Russland. Innerhalb von 24 Stunden ist nämlich bei uns auch ein Gericht dabei. So einfach wie in Russland ist in Deutschland das Gesetz nicht. Jeder in Deutschland darf als geistig klarer Mensch eine Behandlung ablehnen.
Sobald nämlich der Patient (für den Arzt möglicherweise wider jegliche Vernunft) eine Behandlung ablehnt, obwohl ihm die Konsequenzen hieraus klar sind, darf der Arzt weder eine Zwangsbehandlung durchführen noch über eine Zwangseinweisung dafür sorgen, dass der Patient behandelt wird. Dies gilt es auch bei älteren Menschen zu beachten, die zwar schon phasenweise unter Demenz leiden, aber durchaus auch noch in der Lage sein können, ihre Situation vernünftig einzuschätzen. Der Patient hat ein Recht auf Nicht-Behandlung und auch auf Nicht-Informiertheit – allerdings ist hier sehr genau zu dokumentieren, dass eine natürliche Einsichtsfähigkeit in die Erkrankung vorhanden ist, der Patient aber ausdrücklich nicht behandelt oder auch nur weiter aufgeklärt werden möchte.
Aus der Ferne gesehen ist der "Künstler" in Russland sicher kein Fall für deutsche Kliniken, da wir auch genug Künstler haben die sich selbst massiv schädigen und Gesetze mal links liegen lassen. Aber kein Arzt wird sich da über das Recht hinweg was erlauben. Sonst kommt der Staatsanwalt mal auf den Arzt freundlichst zu
Wer gegen Strafrecht verstösst darf gerne vor Gericht landen, unabhängig was getan wurde.
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