ich möchte dich bitten. recherchiere fortan was sorgfältiger !! lese mal hier
http://www.ostinstitut.de/documents/Vlk ... r_Krim.pdf
Ok.
Prof. Dr. Otto Luchterhandt, Universität Hamburg
hat geschrieben:
Russland kann die Rechtmäßigkeit weder der Anerkennung der Unabhängigkeit der Republik Krim
noch die Rechtmäßigkeit des mit ihr abgeschlossenen Vertrages über die Aufnahme in seinen
Staatsverband (18.3.2014) mit dem Völkerrecht rechtfertigen.
Bei allem Respekt Herrn Luchterhardt gegenüber. Seine Expertenmeinung ist kein Ersatz für geltendes Völkerrecht.
Wo bitte schön steht im Völkerrecht, dass eine Unabhängigkeitserklärung eine explizite Erlaubnis durch das Völkerrecht erfordert?
Das Internationale Gerichtshof ist da eindeutig.
IGH hat geschrieben:
Der IGH geht in seinem Gutachten davon aus, dass eine Unabhängigkeitserklärung dann im Einklang mit dem Völkerrecht steht, wenn sie gegen keine anwendbare Regel des Völkerrechts verstößt. Nicht erforderlich sei hingegen eine Legitimation durch eine völkrerrechtliche Norm.
https://www.bundestag.de/blob/191664/b1 ... o-data.pdf
In sofern muss sich Russland für die Unabhängigkeitserklärung der Krim überhaupt nicht rechtfertigen.
Prof. Dr. Otto Luchterhandt, Universität Hamburg hat geschrieben:Denn sowohl die Unabhängigkeitserklärung der Krim vom 11.3.2014 als auch das auf der Krim am 16.3.2014 abgehaltene Referendum kamen unter Verletzung elementarer Rechtsstandards des Völkerrechts zustande.
Was meint er genau?
Rechtsstandards zitieren die angeblich verletzt wurden und objektive Beweise vorlegen dass sie tatsächlich verletzt wurden bitte.
Prof. Dr. Otto Luchterhandt, Universität Hamburg hat geschrieben:Zu Unrecht berufen sich die Republik Krim und Russland1 zur Rechtfertigung der Unabhängigkeitserklärung auf das Gutachten, das der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen (IGH) am 22. Juli 2010 auf Antrag der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo vom 17.Februar 2008 erstattet hat.
Zwar verstößt nach Ansicht des IGH auch die einseitige, auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker gestützte Unabhängigkeitserklärung eines Volkes gegenüber dem Staat, in welchem es bislang gelebt hat, als solche nicht gegen irgendein Prinzip oder eine Norm des universellen Völkerrechts. Ein solches Verbot lasse sich weder dem Völkergewohnheitsrecht noch dem Völkervertragsrecht entnehmen
(para. 84). Insbesondere verletze eine solche Erklärung nicht das Prinzip der territorialen Integrität eines Staates, weil die Pflicht zu dessen Einhaltung von Art. 2 Nr. 4 UNO-Charta den Staaten auferlegt
werde bzw. nur für die Beziehungen zwischen den Staaten gelte und deswegen durch die
Unabhängigkeitserklärung Kosovos als solche nicht tangiert werde
Aber Herr Professor.
Wenn Russland die Krim dazu genötigt hätte sich abzuspalten hätten sie absolut recht, aber die Initiative zur Abspaltung der Krim kam nicht von Russland sondern von der Krim selbst, und das lässt sich wunderbar anhand von Ukrainischen Medienberichten belegen. Niemand musste die Krimbehörden dazu zwingen - sie wollten sich abspalten und Russland anschließen. Und das schon lange bevor da irgendwelche grüne Männchen aufgetaucht sind. Deshalb ist es genauso zu bewerten wie die Abspaltung des Kosovo. Wir reden hier nicht über ein Konflikt zwischen zwei Staaten. Sondern über einen Innerstaatlichen Konflikt zwischen der Regionalregierung auf der Krim und der Zentralregierung in Kiew.
Und bei innerstaatlichen Konflikten spielt das Prinzip der Territorialen Integrität gar keine Rolle. Da ist das IGH Gutachten zu Kosovo eindeutig.
IGH hat geschrieben:Auch aus dem von einigen Beteiligten angeführten Prinzip der territorialen Integrität folgt nach Auffassung des IGH kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen. Dieses Prinzip finde nur in den zwischenstaatlichen Beziehungen, nicht aber im innerstaatlichen Bereich Anwendung.
https://www.bundestag.de/blob/191664/b1 ... o-data.pdf
Prof. Dr. Otto Luchterhandt, Universität Hamburg hat geschrieben:Die Rechtswidrigkeit der Unabhängigkeitserklärung der Krim vom 11. März 2014 ergibt sich aber daraus, dass sie infolge von Verstößen Russlands gegen das allgemeine Gewaltverbot der UNO-Charte im Zuge der Okkupation der Krim zustande gekommen ist.
Aber Herr Professor. Wie kann es eine Okkupation gewesen sein, wenn die Behörden der Krim Russland um Protektion gebeten und quasi eingeladen haben?
Und das nicht erst seit dem die Russischen Soldaten ihre Stützpunkte verließen. Die Regierung der Krim hat lange vorher damit schwadroniert dass man sich abspalten möchte und Russland dabei um Schutz bitten würde. Wie kommen sie also darauf, das das auf Putins Mist gewachsen ist?
Der Separatismus auf der Krim lässts sich gut 20 Jahre zurück verfolgen und nachvollziehen.
Die Krim hat sich in den letzten 20 Jahren schon drei mal abzuspalten versucht. Wie kommt man auf die unendlich dumme Idee, dass man die Krim dazu zwingen musste?
Prof. Dr. Otto Luchterhandt, Universität Hamburg hat geschrieben:Die Gewaltanwendung bestand im Falle der Krim in der handstreichartigen Übernahme des Obersten Sowjets der Autonomen Republik, der Absetzung der bisherigen Krim-Regierung und der Ernennung des Exponenten der für den Anschluss an Russland eintretenden politischen Kräfte der Krim, Sergej V. Aksenov, zum Chef der Exekutive am 27. Februar
Schwachsinn. Völliger Schwachsinn.
Russland hat mit den Ereignissen am 27. Februar nichts zutun.
Ich kann dutzende Zeitungsartikel in Ukrainischen Medien finden und belegen dass die Krim schon vor dem 27. Februar genau die gleiche Linie verfolgte. Wollte sich per Referendum abpsalten und an Russland anschließen.
Es gibt sogar ein offizielles Protokol einer Sitzung der Krimregierung vom 4. Februar 2014 wo all das bereits tematisiert wurde. Die Abspaltung per Referendum und die Bitte an Russland um Schutz.
press center of the Supreme Council of ARC hat geschrieben:
On February, 4 at the meeting of the Presidium of the Supreme Council of ARC discussed the political situation in Ukraine
In his speech, the Chairman of Permanent Commission of SC ARC on culture Sergey Tsekov stressed that in the current situation, “our guardian and our protector can only be the Russian Federation”. He urged the presidency and the Supreme Council of Crimea to prepare an appeal to the Russian Federation on support, assistance and protection”.
...
The Chairman of the Supreme Council of Crimea on interaction with bodies of local self-government in the Autonomous Republic of Crimea Vladimir Klichnikov noticed that “today, more than ever, is the question of preserving state sovereignty of Ukraine, and, therefore, the future status of the Autonomous Republic of Crimea”.
...
“Today we see that the wave of criticism of the Central government, on the wave of populist slogans about European values, in Ukraine a group of national fascist is torn to the power, which threatens not only the status of the Republic, and in the program “Svoboda” explicitly States the elimination of the Autonomous Republic of Crimea, they tout the sacred: the heroic story of our ancestors, the great Russian language (one of the six UN languages), a recognized and respected worldwide, and by our culture”, – said the Deputy. V. Klichnikov noted that “for the Crimean authorities there comes a time to get up the guts and political will, standing up for the rights and freedoms of our voters”. The February session of SC ARC, he proposed to consider the establishment of a working group on amendments and additions to the Constitution of the Autonomous Republic of Crimea and the
Constitution of Ukraine on conducting all-Crimean poll on the question of the status of Crimea, as well as to appeal to the President and to the Legislative Assembly of the Russian Federation to act as a guarantor of the inviolability of the status of autonomy, the protection of the rights and freedoms of citizens.
https://idiocracyua.wordpress.com/2014/ ... of-crimea/
Das Argument, dass Russland angeblich am 27. Februar das Parlament auf der Krim übernommen und seine Bedienungen diktiert hätte, hält schon einer einfachsten Überprüfung nicht stand. Nicht zuletzt weil das Parlament der Krim später dementierte besetzt worden zusein. Aber vor allem weil die Krim sich lange vorher schon genauso abspalten wollte und Niemand kann sie erst am 27. Februar dazu gezwungen haben.
Also Herr Professor Luchterhandt, sie sollten sich besser informieren eher sie ihre Reputation aufs Spiel setzen.
Vollständigkeitshalber die Meinung eines ihrer Kollegen
Prof. Dr. Reinhard Merkel, Universität Hamburg hat geschrieben:Was auf der Krim stattgefunden hat, war etwas anderes: eine Sezession, die Erklärung der staatlichen Unabhängigkeit, bestätigt von einem Referendum, das die Abspaltung von der Ukraine billigte. Ihm folgte der Antrag auf Beitritt zur Russischen Föderation, den Moskau annahm. Sezession, Referendum und Beitritt schließen eine Annexion aus, und zwar selbst dann, wenn alle drei völkerrechtswidrig gewesen sein sollten. Der Unterschied zur Annexion, den sie markieren, ist ungefähr der zwischen Wegnehmen und Annehmen. Auch wenn ein Geber, hier die De-facto-Regierung der Krim, rechtswidrig handelt, macht er den Annehmenden nicht zum Wegnehmer. Man mag ja die ganze Transaktion aus Rechtsgründen für nichtig halten. Das macht sie dennoch nicht zur Annexion, zur räuberischen Landnahme mittels Gewalt, einem völkerrechtlichen Titel zum Krieg.
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/d ... 84464.html
Vielleicht sollten sich mal die Profs. bei der Uni Hamburg ersteinmal unter sich einig werden?